1710/2021
Beflaggung des Bezirksrathauses Nippes mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
2171 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1710/2021 Freigabedatum 12.05.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Beflaggung des Bezirksrathauses Nippes mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor- gelegt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbogen- flagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 11.05.2021 gez. Dr. Siebert gez. Klasen 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge- sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen. Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel- mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. den Christopher-Street-Day (CSD) vor. Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1710/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 05.05.2021 16:53