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AN/0796/2021

Parkplätze für Lastenfahrräder

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima) 18.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 8.1.5

Gem. Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)

6954 Zeichen

GUT 
Klima Freunde 
Gleichlautend 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 15.04.2021 
AN/0796/2021 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Parkplätze für Lastenfahrräder 
- Antrag von GUT und Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
 
die Einzelmandatsträger*innen von KLIMA FREUNDE und GUT stellen folgenden Antrag für 
die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 29.04.2021 und bitten Sie, diesen auf die 
Tagesordnung zu setzen.  
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2021 mindestens 100 Stellplätze speziell für 
Lastenfahrräder im Bezirk Nippes auszuweisen, bedarfsgerecht aufgeteilt auf alle Stadtteile. 
Hierfür werden PKW-Stellplätze umgewidmet. Die Stellplätze sollten in Wohngebieten, 
Einzelhandelslagen, vor Schulen/Kindergärten und an Haltestellen eingerichtet werden. Bei 
der Umsetzung durch das Amt 66 soll die angefügte Liste geeigneter Standorte/Straßen 
ebenso berücksichtigt werden wie Wünsche und Hinweise aus der Anwohnerschaft und dem 
Einzelhandel. 
 
Die Parkflächen sind gesondert zu kennzeichnen und auszustatten (s. Abbildung 2).     
 
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, Ladezonen für den Lieferverkehr mit dem Lastenrad 
freizugeben und spezielle Ladezonen für Lastenfahrräder auszuweisen, wenn diese vom 
Einzelhandel beantragt werden. Die Verwaltung wird den Einzelhandel zeitnah über diese 
Möglichkeit informieren. 
 
In den folgenden Jahren soll das Programm „Lastenfahrräder-Parkplätze“ nach Bedarfslage 
fortgeführt werden. 
 
Liste der Stellplätze:

- 2 - 
 
 
Adresse Bezirk Weitere Infos
Neusser Straße 208 Nippes Vor dem REWE
Neusser Straße 226 Nippes Vor der Mayerschen Buchhandlung
Neusser Straße 244 Nippes Vor Galeria Kaufhof
Neusser Straße 254 Nippes Vor REWE Rahmati
Neusser Straße 256 Nippes Vor Alnatura und Pfauen Apotheke
Neusser Straße 292 Nippes Vor dem REWE
Neusser Straße 324 Nippes Vor der Blücherbuchhandlung
Neusser Straße 334 Nippes Vor dem Netto
Neusser Straße 542 Nippes Deutsche Post Filiale 542
Kempner Straße Nippes
Blücherstraße 3-9 Nippes Nahe der Buchhandlung Blücherstraße
Beuelsweg 27 Nippes Kindertagesstätte
Gellerstraße 2 Nippes Vor Kiosk und gegenüber Mevissen-Schule
Florastraße 95 Nippes Neben FLO (SKM)
Sechzigstraße 13-37 Nippes
Wilhelmstraße 41-49 Nippes Turan Markt, Nipps49, Käthe Meyer u.a.
Wilhelmstraße 53 – 59 Nippes Kleefisch, Apotheke, Bazar Restaurant
Merheimer Straße 126-138 Nippes
Merheimer Str. 54 Nippes Vor Netto
Viersener Straße 8-14 Nippes
Mauenheimer Straße 13-23 Nippes
Erzbergerplatz oder Schillstraße Nippes
Niehler Straße Höhe Parkeveedel Nippes 
X antener Straße Nippes
Baudriplatz Nippes
SchwerinStraße Nippes
BülowStraße Nippes
Kuenstraße 1-27 Nippes
Neusser Straße 164 Nippes Vor Cambio Station
Niehler Straße 276 Nippes Vor OBI Markt
Niehler Straße 84 Nippes An der Cambio Station
Amsterdamer Str. 59 Nippes Vor dem Kinderkrankenhaus
Tauentzienstraße 2-4 Nippes In der Nähe der Cambio Station
Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen Vor Gemüsehändler
Schiefersburger Weg Bilderstöckchen
Kuseler Str. 2 Bilderstöckchen An der Cambio Station
Niehler Str. 306 Niehl An der Cambio Station
Sebastianstraße 186 Niehl
Bergstraße Mauenheim Vor der Grundschule(Bäckerei)
Altonaer Str./Bielefelder Str. Longerich
Altonaer Platz Longerich Adoplph´s Bäckerei
August-Haas-Straße 18 Longerich Vor REWE
Stammheimer Str. 103 Riehl
Riehler Gürtel 2 Riehl Am Zoo
Boltensternstraße 16 Riehl An der Cambio Station
Neusser Straße 467 Weidenpesch An der Cambio Station
Neusser Straße 561 Weidenpesch
Theklastraße 4 Weidenpesch An der Cambio Station

- 3 - 
Begründung 
 
Für die im Strategiepapier Köln mobil 2025 anvisierte Aufteilung des Modal Splits sind  
Fahrräder und Lastenräder ein entschiedener Faktor. Von 2006 bis 2017 ist der Anteil des 
Radverkehrs mit 7% am stärksten gewachsen, während der MIV am stärksten zurückging. 
Sowohl der neuen Realität als auch den anvisierten Zielen muss auch beim Parken 
Rechnung getragen werden. 
 
Speziell die Förderung von Lastenfahrrädern ist ein wichtiger Baustein in der 
Verkehrswende: 2019 und 2020 hat die Stadt Köln die Anschaffung von Lastenfahrrädern in 
einer Höhe von insgesamt fast 2,5 Millionen Euro gefördert, allein im Jahr 2019 ist damit die 
Anschaffung von 900 Rädern unterstützt worden. Für 2021 ist eine weitere Förderung in 
Höhe von 500000 Euro vorgesehen.  
 
Das ist ein wichtiger Schritt, da das Lastenrad einen PKW deutlich besser ersetzen kann als 
ein normales Fahrrad. Doch die neu angeschafften Lastenräder müssen auch irgendwo 
abgestellt werden können und mangelnde Abstellmöglichkeiten sind auch ein 
Hinderungsgrund für die Anschaffung. Vermehrt werden Gehwege zur Abstellung genutzt, 
was eine erhebliche Behinderung für Fußgänger*innen darstellt und deren Sicherheit 
beeinflusst.  
 
Die Stadt Köln hat bei der Förderung auch den Lastenrad-Sharing Ansatz besonders 
herausgestellt. Gemeinschaften von mindestens drei Parteien, die nicht in einer Haushalts- 
bzw. Wohngemeinschaft leben, konnten gemeinsam ein Lastenrad fördern lassen. Solche 
Sharing-Gemeinschaften benötigen einen öffentlichen Abstellort für ihr Lastenrad. 
 
Insbesondere in Städten mit erhöhter NOx-Belastung sind Lastenräder zudem notwendig, 
um gewerbliche Fahrten zu ersetzen. Das Deutsche Zentrum für Luft-und Raumfahrt (DLR) 
errechnet ein Ersetzungspotential bei gewerblichen Einzelfahrten bis 20 Kilometern bis zu 
23,2 Prozent der bislang motorisierten Fahrten.  Die Freigabe von Ladezonen auch für 
gewerbliche Lastenfahrräder ist somit folgerichtig. Bekannt und akzeptiert ist zudem, dass 
die Umwidmung von Autoparkplätzen in Fahrradabstellanlagen nicht nur eine wesentliche 
Säule bei der Förderung des Radverkehrs ist, sondern auch den lokalen Einzelhandel stärkt, 
da mehr Radfahrer pro qm Parkfläche mehr Umsatz generieren als wenige Autofahrer. Um 
das volle Potential der Umwidmung zu erschließen, den motorisierten Verkehr zu entlasten 
und den lokalen Einzelhandel zu stärken werden spezielle Abstellmöglichkeiten somit auch 
für Lastenräder dringend benötigt.  
 
Entsprechend sollten die Straßenverkehrsbehörden auch das mit der Novelle der 
Straßenverkehrsordnung eingeführte spezielle Sinnbild (Zusatzzeichen) „Lastenrad“ (s. 
Abbildung 1) konsequent nutzen, um Ladezonen und Parkflächen für Lastenfahrräder im 
Bezirk auszuweisen. 
 
 
Abbildung 1: Verkehrszeichen 314 mit Zusatzzeichen Lastenrad

- 4 - 
 
Modell-Zeichnung für die Ausweisung von Parkflächen für Lastenräder: 
 
 
 
Abbildung 2: Längsparkplatz für 2 Lastenfahrräder und 2 „normale“ Fahrräder  
(Bildelemente: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin) 
 
 
 
gez. Schlieper   gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (45)

  • Neusser Straße 226
  • Sechzigstraße 13
  • Wilhelmstraße 53
  • Altonaer Straße
  • Stammheimer Straße 103
  • Mauenheimer Straße 13
  • Amsterdamer Straße 59
  • Schiefersburger Weg
  • Bielefelder Straße
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  • Merheimer Straße 126
  • Viersener Straße 8
  • Boltensternstraße 16
  • Tauentzienstraße 2
  • Schwerinstraße
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  • Kuseler Straße 2
  • Sebastianstraße 186
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  • Erzbergerplatz
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  • Straße 12
  • Straße 13 23
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  • Straße 16
  • Straße 18
  • Straße 10
  • Straße 2
  • Straße 3
  • Straße 5
  • Markt
  • Straße 8 14
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0796/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima)
Datum
18.04.2023
Erstellt
15.04.2021 12:04