1778/2024
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Höhenhauser Ring (Bauwerk E)
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Anlage 2 - Erläuterungsbericht
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Vorhaben: Unterlage 1.1 Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 1 von 43 Erläuterungsbericht Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195, Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) ARGE EÜen Höhenhauser Ring c/o ILF Consulting Engineers Austria GmbH Feldkreuzstrasse 3 6063 Rum bei Innsbruck Bearbeiter: Matthias Spiegl Rum, den 09.02.2024 Anlage 2 Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 2 von 43 Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 3 von 43 Inhaltsverzeichnis 1 Antragsgegenstand 5 2 Planrechtfertigung 7 2.1 Verkehrliche und betriebliche Begründung 7 3 Varianten und Variantenvergleich 8 3.1 Variantenübersicht 8 3.2 Vorzugsvariante 9 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes 10 4.1 Verkehrliche Situation 10 4.2 Betriebliche Situation 10 4.3 Ingenieurbauwerke 10 4.4 Gleisanlagen 10 4.5 Straßen und Wege 10 4.6 Kleingartenanlagen 11 4.7 Entwässerung 11 4.8 Telekommunikationsanlagen 11 4.9 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 11 4.10 Oberleitungsanlagen 12 5 Beschreibung des geplanten Zustandes 13 5.1 Verkehrliche Situation 13 5.2 Betriebliche Situation 13 5.3 Ingenieurbauwerke 14 5.4 Gleisanlagen 15 5.5 Straßen und Wege 15 5.6 Kleingartenanlagen 15 5.7 Entwässerung 15 5.8 Telekommunikationsanlagen 16 5.9 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik 17 5.10 Oberleitungsanlagen 18 6 Tangierende Planungen 19 6.1 Tangierende Planung bahneigener Projekte 19 6.2 Tangierende Planung Dritter 19 7 Temporär zu errichtende Anlagen 20 7.1 Baustelleneinrichtung 20 7.2 Baustraßen 20 7.3 Verbau 20 7.4 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom 21 7.5 Kabelhilfsbrücke 21 8 Baudurchführung 22 8.1 Bauablauf 22 8.2 Bauzeit 23 8.3 Baulogistik 23 8.4 Straßensperrungen und Umleitungen 23 8.5 Bauzeitige Sicherung von Kabeln und Leitungen 23 9 Zusammenfassung der Belange des Umweltschutzes 24 9.1 Betroffenes Fachrecht 24 9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung 24 9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maßnahmen 26 9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Umweltbelange 27 9.5 Rechtliche Würdigung 34 Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 4 von 43 10 Weitere Rechte und Belange 37 10.1 Grunderwerb 37 10.2 Kabel und Leitungen 37 10.3 Straßen und Wege 38 10.4 Kampfmittel 39 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 39 10.6 Gewässer 40 10.7 Land- und Forstwirtschaft 40 10.8 Brand- und Katastrophenschutz 40 10.9 Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG 41 11 Abkürzungen 42 Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 5 von 43 1 ANTRAGSGEGENSTAND Antragsgegenstand ist das, bedingt durch seinen Zustand abgängige Bauwerk Eisenbahn- überführung Höhenhauser Ring in Köln (Bauwerk E). Die geplante Maßnahme umfasst den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung bei km 6,195 auf der Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.). Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen umgesetzt: - Neubau EÜ - Errichtung von zwei Versickerungsmulden - Böschungsanpassungen - Bohrpfahlgründung der Widerlager - Errichtung von zwei rückgeankerten Bohrpfahlwänden mit Kopfbalken - Teilrückbau und Widerherstellung Höhenhauser Ring - Bauzeitige Sicherung Kabel und Leitungen Dritter Die geplante Maßnahme liegt in Köln Mülheim: Strecke: 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) (elektrifiziert) km: 6,195 Land: Nordrhein-Westfalen Gemeinde: Köln Gemarkung: 054967 Mülheim Flur: 004 Flurstücke: siehe Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6.1) Die Baumaßnahme befindet sich zwischen dem Bahnhof Köln -Mülheim und dem Halte- punkt Leverkusen Mitte. Hier kreuzt die Strecke in km 6,195 als Eisenbahnüberführung den Höhenhauser Ring, siehe Abbildung 1. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 6 von 43 Abbildung 1: Auszug aus dem Eisenbahnatlas Der betroffene Streckenabschnitt gehört gemäß Infrastrukturregister zur TEN -Kategorie Konventionell. Außerdem wird die Strecke der TSI Streckenkategorie P4 für Personen und der TSI Streckenkategorie F1 für Güterverkehr zugeordnet, siehe Abbildung 2. Abbildung 2: Auszug STREDA.X Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 7 von 43 2 PLANRECHTFERTIGUNG 2.1 Verkehrliche und betriebliche Begründung Die EÜ liegt auf der eingleisig geführten, elektrifizierten Hauptbahn mit Personen- und Gü- terzugverkehr der Strecke 2650 zwischen den Betriebsstellen Köln -Mülheim Berliner Straße - Köln Bruder Klaus Siedlung von km 6,014 bis km 6,726 und befindet sich auf freier Strecke. Die Strecke ist Bestandteil des konventionellen TEN-Netzes und ist von Personen- fernverkehr und Personennahverkehr stark frequentiert. Güterverkehr spielt nur eine unter- geordnete Rolle. Im betrachteten Streckenabschnitt verkehren Regionalbahn und Regio- nalexpress sowie ICE. In Rahmen der Brückenbereisungen 2018 wurde die EÜ untersucht. Bei der letzten Inspek- tion am 05.08.2019 wurde der Überbau mit Zustand 4 bewertet und die Widerlager mit Zu- stand 3. Nach Ablauf von 6 Jahren ab Inspektion wurde für den Überbau und die Widerlager der Zustand 4 prognostiziert. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Eisenbahn- überführung ist eine Erneuerung beabsichtigt. Es ist die vollständige Erneuerung der Eisen- bahnüberführung nach aktuell geltendem Standard und technischem Regelwerk durchzu- führen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verfügbarkeit der Infrastruktur auf Dauer mängelfrei zu gewährleisten. Bei einer Nichtrealisierung des Projektes ist mit betrieblichen Einschränkungen (Last - u. Geschwindigkeitseinschränkungen) zu rechnen. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 8 von 43 3 VARIANTEN UND VARIANTENVERGLEICH 3.1 Variantenübersicht Die vorhandene Eisenbahnüberführung wird vollständig (inkl. der Widerlager) durch eine neue Brücke ersetzt. Auf Grund der großen Stützweite und der vorhandenen kleinen Bau- höhe sind Deckbrückenvarianten technisch nicht machbar. Stabbogenbrücken können erst ab größeren Spannweiten von über 50,0 m wirtschaftlich realisiert werden. Somit kommt für die neue Eisenbahnüberführung nur eine Fachwerkkonstruktion in Frage. Die Nullvari- ante wurde aufgrund des schlechten Bauwerkszus tandes ausgeschlossen, ebenso schei- den Sanierung und Instandhaltung als Alternativen aus . Ein Rahmenbauwerk wurde auf- grund der Spannweite, der sich ergebenden Bauteilstärken und der Erfordernis eines kom- pletten Rückbaus der Bestandswiderlager vor der Erneuerung der Brücke ausgeschlossen. Für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Höhenhauser Ring wurden unter Berücksichtigung der vorliegenden Randbedingungen folgende Varianten untersucht: 3.1.1 Variante a): Fachwerk, Tiefgründung hinter Bestand, Rand-, Dienst- und Rettungswege au- ßen (Vorzugsvariante) In dieser Variante wird die neue Eisenbahnüberführung als Fachwerkbrücke mit längsori- entierter Fahrbahn errichtet. Als Gründung ist eine Tiefgründung auf Bohrpfählen vorgese- hen. Die Pfähle werden hinter den Bestandswiderlagern unter Kleinhilfsbrücken im laufen- den Bahnbetrieb hergestellt, sodass sich die Stützweite des neuen Überbaus auf 50,0 m erhöht. Das Einschieben von schweren Stahlüberbauten, wie des hier verwendeten Fach- werküberbaus, ist eine erprobte B auweise. Die Herstellung der Auflagerbänke kann bei Einsatz von Hilfsbrücken unter rollendem Rad geschehen. Um den Überbau einschieben zu können, ist es lediglich notwendig die vorhandenen Widerlager bis zu einer gewissen Höhe abzubrechen und den vorhanden en Überbau zu demontieren. Ebenso müssen für den Aushub des Bestandstragwerkes Teile der Bestandsstützwände abgebrochen werden. 3.1.2 Variante b): Einschub Flachgründung, Rand-, Dienst- und Rettungswege innen In dieser Variante wurde die neue Eisenbahnüberführung als Fachwerkbrücke mit längsori- entierter Fahrbahn auf flachgegründeten Widerlagern untersucht. Um die neuen Widerlager herstellen zu können, müssen zunächst in unmittelbarer Nähe der EÜ neben den Bestands- widerlagern zwei Baugruben ausgehoben werden. Im Anschluss daran können die Wider- lager im laufenden Bahnbetrieb hergestellt und dann quer zur Bahnstrecke in ihre Endlage verschoben werden. Hierzu müssen vorab der vorhandene Überbau sowie die Bestands- widerlager abgebrochen werden. Der Abbruch des Bestandsbauwerks kann nur unter Voll- sperrung der Strecke 2650 und des Höhenhauser Rings geschehen. Im Vergleich zu Vari- ante a) wird eine wesentlich größere Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Des Weiteren haben der Abbruch des Bestandsbauwerks sowie der Einschub des Bauwerks einen mas- siven Eingriff in den Straßen- und Schienenverkehr zur Folge. Die Sperrungen der Strecke 2650 verlängert sich hier gegenüber der Variante a ). Da es sich unter bahnbetrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht um die günstigste Variante handelt, wurde diese Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 9 von 43 im Weiteren nicht eingehender betrachtet. Die größeren Flächenumgriffe führen im Ver- gleich zu Variante a auch zu Nachteilen in Bezug auf die Umwelt. 3.1.3 Variante c): Erneuerung im Schutze von Hilfsbrücken Aufgrund der vorhandenen Überbaulänge und den neu zu errichtenden Gründungskörpern ist der Einsatz einer einzelnen Hilfsbrücke nicht möglich. Für eine Kette aus mindestens zwei Hilfsbrücken ist eine Hilfsbrückengründung auf dem Höhenhauser Ring erforderlic h. Dieser temporäre Bauzustand erhöht die Baukosten unverhältnismäßig und ist nur mit er- höhtem technischem Aufwand möglich. Des Weiteren ist mit erheblichen Sperrungen des Höhenhauser Rings zu rechnen. Da es sich unter straßenbetrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht um die günstigste Variante handelt, wurde sie im Weiteren nicht ein- gehender betrachtet. 3.2 Vorzugsvariante Die Vorzugsvariante ist die Variante a). Der verwendete Fachwerküberbau stellt, bedingt durch die mögliche Fertigung in der Nähe des Bauwerks, für die zu überbrückende Weite, eine wirtschaftliche, robuste und erprobte Lösung dar. Der Eingriff in den Straßen - und Schienenverkehr wird bei dieser Variante minimiert. Ebenso werden der Flächenbedarf und Eingriffe in die Umwelt gering gehalten. Diese Variante stellt sowohl die wirtschaftlichste als auch die für den Bahnbetrieb günstigste Lösung dar. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 10 von 43 4 BESCHREIBUNG DES VORHANDENEN ZUSTANDES 4.1 Verkehrliche Situation Das Bestandsbauwerk überführt das Streckengleis der Strecke 2650 über den Höhenhau- ser Ring. Die maximale Zugzahl beträgt aktuell 128 Reisezüge pro Tag und 0 Güterzüge pro Tag sowie 30 Mio. Leistungstonnen pro Jahr. 4.2 Betriebliche Situation Nach aktuellem VzG beträgt die örtlich gefahrene Geschwindigkeit im Baubereich 90 km/h. 4.3 Ingenieurbauwerke Die bestehende Fachwerkbrücke wurde 1914 errichtet. Sie besitzt eine Stützweite von 27,20 m. Gemäß Baugrundgutachten sind die aus Stampfbeton bestehenden Flügelwände und Widerlager flach gegründet. Bauart Überbau: Stahlfachwerk Stützweite: ca. 27,20 m Bauhöhe: ca. 1,10 m Gründung: Flachgründung Kreuzungswinkel: 166,7 gon Lichte Weite: ca. 10,18 m Lichte Höhe: ca. 4,50 m Die Widerlager stehen parallel zur Straße, die Flügelwände wurden parallel zum Gleis er- richtet. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde festgelegt, dass die Bestandsstützwände auf- grund ihres schlechten Erhaltungszustandes nicht für den zukünftigen Lastabtrag herange- zogen werden dürfen. 4.4 Gleisanlagen Der Streckenabschnitt ist Bestandteil des konventionellen TEN-Netzes. Die Streckenhöchstgeschwindigkeit auf der eingleisigen, elektrifizierten Strecke beträgt im Bauwerksbereich 90 km/h. 4.5 Straßen und Wege Der Höhenhauser Ring führt unter dem Bestandsbauwerk hindurch. Die lichte Höhe beträgt ca. 4,5 m. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 11 von 43 4.6 Kleingartenanlagen Auf den bahneigenen Flurstücken 3116/12, 4122/19 und dem bahnfremden Flurstück 1487 sind Kleingartenanlagen vorhanden. 4.7 Entwässerung Es liegen keine Bestandsunterlagen über die Streckenentwässerung vor. 4.8 Telekommunikationsanlagen Im Bereich des Bauwerks in Köln befinden sich bahnlinks in Betrieb befindliche Kabel des Ausstattungsgewerks Telekommunikation, die über das Brückenbauwerk geführt werden. Hierbei handelt es sich um folgende Kabel: F 3958 AJ -02YSTF(L)2YDB2Y 56" [32/24]: Das Streckenfernmeldekabel F 3958 verläuft bahnlinks in einem Betonkabelkanal von Köln Messe/Deutz in Richtung Düsseldorf. Bei dem Kabel handelt es sich um ein 56 – paariges Kunststoffisoliertes Kabel mit dem Aufbau (32/24) welches im Rahmen des RRX Projekt verlegt und in Betrieb genommen wurde. F 6259 A-DQ(ZN)2Y(SR)2Y 48' 4x12 E9/125: Das Streckenfernmeldekabel F 6259 verläuft bahnlinks in einem Betonkabelkanal von Köln Messe/Deutz in Richtung Düsseldorf. Bei dem Kabel handelt es sich um ein 48 – fasriges Kunststoffisoliertes Kabel mit dem Aufbau (4x12) welches im Rahmen des RRX Projekt verlegt und in Betrieb genommen wurde. 4.9 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Im Bestand verlaufen über das Bauwerk E vier LST-Kabel: Die Anbindung des 500 Hz-Magneten des Einfahrsignals 302. Dieses Kabel ist ab dem 500 Hz- Magneten für etwa 30 m in Erde verlegt, in Richtung Signal erfolgt die Weiterführung im Kabeltrog. Das Kabel ist etwa 250 m lang. Tabelle 1: Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Betreiber Leitungsart Bezeichnung Lage DB Steuerkabel zum 500 Hz-Magnet Erdverlegt / Kabeltrog DB Stichkabel KS870 zu Wv302 8737 DB Steuerkabel Achszähler S021003 Kabeltrog entlang Stecke 2650 DB Steuerkabel Achszähler S021053 Kabeltrog entlang Stecke 2650 Das Stichkabel vom KS 870 zum Signal Wv302. Dieses Kabel hat die Kabelnummer 8737 und ist etwa 300 m lang. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 12 von 43 Zwei Stichkabel in der Ausführung Kombikabel 1x4x0,9+4x1x1,4 [AJ-2Y(L)2Y] mit den Ka- belnummern S021053 und S021003; diese beiden Kabel gehören zum ESTW -A Lever- kusen Mitte und binden zwei Achszähler an. Diese beiden Kabel müssen durchgängig in Betrieb bleiben. Eine Mehrlänge ist im Bestand nicht vorhanden. Über das Bauwerk E verlaufen keine LST- Stammkabel. 4.10 Oberleitungsanlagen Vom Umbau des Bauwerk E ist die Strecke 2650 betroffen. Die Strecke ist mit 15 kV, 16,7Hz elektrifiziert. Als Fahrleitungsbauart wurde eine Re160 mit Fahrdraht Ri100 verbaut. Die Fahrleitung wird im Baubereich mittels Einzelstützpunkten gehalten. Dazu wurden Stahl- maste gem. Ezs/Ebs-Zeichnungswerk verwendet, an denen Rohrschwenkausleger befes- tigt sind. Abseits des Bauwerks sind im Bahnhofsbereich vereinzelt auch Querfelder vor - handen. Die Maste wurden auf Ortbetonfundamenten gegründet. In unmittelbarer Nähe des Bauwerks E befindet sich der Kettenwerksfestpunkt. Die Anker- seile werden an Flachmasten mit Rückankern abgespannt. Der Kurzschlussstrom im Baubereich beträgt > 25 kA. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt FH = 5,75 m bei einer Systemhöhe von SH = 1,80 m. Im Bereich des Kreuzungsbauwerks mit Strecke 2659 ist die Fahrleitung abgesenkt. Die mini- male Fahrdrahthöhe am Stützpunkt wird mit FH = 5,13 m angegeben, Die Neigungsverhält- nisse entsprechen nicht der Ebs 02.05.17 für eine Re 160. Im Baubereich der EÜ sind keine OSE-Kabel vorhanden. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 13 von 43 5 BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN ZUSTANDES 5.1 Verkehrliche Situation Für das neu zu errichtende Bauwerk soll die maximale Zugzahl 164 Reisezüge pro Tag sowie 35 Mio. Leistungstonnen pro Jahr betragen. Die Geschwindigkeit des schnellsten Reisezugs und Güterzugs soll nach Umbau generell 120 km/h betragen, siehe die ergän- zende Unterlage 05.1. 5.1.1 Verkehrliche Anforderungen an die Anlagen Gemäß dem vorliegenden Projektanforderungskatalog für Brücken sind für die Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes folgende Bedingungen einzuhalten: • Erforderliche Streckenklasse: D4 • Der erforderliche Streckenstandard ist P160 • Schwerwagen als Einzelwagen DS06 und CS07 • Ganzzüge aus Schwerwagen • Für die Bemessung sind die Lastmodelle mit dem Klassifizierungsbeiwert α = 1,21 anzusetzen. Des Weiteren ist das Lastmodell SW/0 zu berücksichtigen • Die Geschwindigkeit des schnellsten Reisezuges beträgt 120 km/h • Die Geschwindigkeit des schnellsten Güterzuges beträgt 120 km/h • Bruttotonnen je Gleis/Jahr 35 Mio. • Die Brücke wird auf eine Dauer von 100 Jahren bestellt • Ein Gleis auf der Eisenbahnüberführung 5.2 Betriebliche Situation Eine Änderung des Betriebsprogramms ist durch die Erneuerung der EÜ nicht vorgesehen. 5.2.1 Betriebliche Anforderungen an die Anlagen Siehe Punkt 5.1.1. 5.2.2 Entwurfselemente und Zwangspunkte Die derzeitige Gleislage (Neigungen, Überhöhungen und Radien) wird durch das Bauvor- haben nicht verändert. Die Bauhöhe wird unter Einhaltung der derzeitigen Öffnungsmaße geplant. Die SO bleibt erhalten und die Straßengradiente wird nicht verändert. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 14 von 43 5.3 Ingenieurbauwerke 5.3.1 Eisenbahnüberführung Die vorhandene Eisenbahnüberführung wird rückgebaut. Die Widerlager werden teilrück- gebaut. Die bisherigen Stützwände sollen aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandes nicht für den zukünftig en Lastabtrag herangezogen werden. Die neue Eisenbahnüberfüh- rung (EÜ) wird bei km 6,195 als Ersatzneubau angeordnet. Die neuen Widerlager werden hinter den Bestandswiderlagern hergestellt, sodass sich die Stützweite des neuen Über- baus auf 50,0 m erhöht. Die wesentlichen Abmessungen der neuen Eisenbahnüberführung sind: • Licht Breite: ≥ 18,7 m (Höhenhauser Ring) • Licht Breite: ca. 48,2 m (zwischen den neuen WDL) • Lichte Höhe: ≥ 4,50 m • Stützweite: ca. 50,0 m • Bauwerksbreite: ca. 6,1 m (zwischen den Fachwerksgurten) • Kreuzungswinkel: 166,7gon Die EÜ wird gemäß Ril 804.9010 „Stählerne Eisenbahnbrücken“ bzw. Ril 804.9010.02 „Fachwerkbrücken“ als Überbau mit zwei Fachwerkscheiben ausgeführt. Die Fachwerkbrü- cke wird auf zwei Auflagerbänken gelagert, welche jeweils mit Bohrpfählen tiefgegründet sind. Die Auflagerbänke werden mit Verpressankern rückgeankert, um einen späteren Rückbau der Bestandswiderlager zu ermöglichen. Die Bohrpfähle binden dauerhaft in das Grundwasser ein, siehe dazu den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie Unterlage 13.1. 5.3.2 Bohrpfahlwand Süd Im Bereich ca. km 6,1 + 43,000 bis ca. km 6,1+ 63,000 wird links des Gleises im Anschluss an die südliche Auflagerbank eine Bohrpfahlwand angeordnet, deren oberen Abschluss ein Kopfbalken bildet. Die Bohrpfahlwand wird mit Verpressankern rückgeankert um einen spä- teren Rückbau der Bestandsstützwände zu ermöglichen. Die Bohrpfähle binden dauerhaft in das Grundwasser ein, siehe dazu den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie Unterlage 13.1. 5.3.3 Bohrpfahlwand Nord Im Bereich ca. km 6,2 + 22,000 bis ca. km 6,2+ 33,000 wird rechts des Gleises im Anschluss an die nördliche Auflagerbank eine Bohrpfahlwand angeordnet, deren oberen Abschluss ebenfalls ein Kopfbalken bildet. Diese Bohrpfahlwand wird mit Verpressankern rückgean- kert um einen späteren Rückbau der Bestandsstützwände zu ermöglichen. Die Bohrpfähle binden dauerhaft in das Grundwasser ein, siehe dazu den Fachbeitrag zur Wasserrahmen- richtlinie Unterlage 13.1. 5.3.4 Grundstücke Die neue Eisenbahnüberführung befindet sich auf bahneigenen Grundstücken: Widerlager Süd und Bohrpfahlwand Süd Flurstück-Nr. 4123/12 Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 15 von 43 Widerlager Nord und Stützwand Nord Flurstück-Nr. 3117/12 Die Zufahrten und die benötigten BE -Flächen liegen zum Teil ebenfalls auf bahneigenen Grundstücken, zum Teil auf Fremdgrund. Für die neue EÜ ist das bahneigene Flurstück mit der Nummer 3116/12 als Vorfertigungsplatz und BE-Fläche vorgesehen. Für die Auslegung der BE-Fläche wird weiters das fremde Flurstück 1487 und die bahneigenen Flurstück e 3104/12, 3117/12, 3116/12, 4122/19, 4123/12 und 1017 vorgesehen. Auf Grund der Lage von Teilbereichen der Bestandswiderlager auf dem bahnfremden Flur- stück 4132/12 müssen hier zwei Teilflächen Fremdgrund erworben werden, siehe die Un- terlagen 04.1 und 05.1. 5.4 Gleisanlagen Die Trassierung der Str. 2650 bleibt unverändert. Für die Erneuerung der EÜ müssen Gleisanlage, Oberbau und Böschungen im Bauwerks- bereich rückgebaut und neu errichtet werden. 5.5 Straßen und Wege Die Trassierung des Höhenhauser Rings wird im Zug e der Erneuerung nicht verändert. Bauzeitig erfolgt der Teilrückbau der jeweils den Bestandsstützwänden vorgelagerten Randstreifen der Straße und des Gehweges. Dies dient der bauzeitigen Sicherung von Ka- beln und Leitungen sowie dem Einbringen von Spundwänden für die Erstellung der Baustra- ßen auf den Bahndämmen und dem Anschluss der Baustraßen. 5.6 Kleingartenanlagen Die Kleingartenanlagen auf den Flurstücken 3116/12, 4122/19 und 1487 müssen bauzeitig zum Teil rückgebaut werden. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Flächen gemäß LBP (Unterlage 11) rekultiviert. 5.7 Entwässerung Die Entwässerung der Brücke erfolgt über zwei Einläufe im Abstand von max. 30,0 m und beidseitig über die Sickerwände hinter den Widerlagern. Die Einläufe auf dem Überbau werden separat an eine Entwässerungsleitung angeschlossen, die zur jeweiligen Aufla- gerbank führt. Dort wird die Leitung jeweils nach unten in ein Entwässerungsrohr gefasst, welches zur Entwässerungsmulde geführt wird. Dort erfolgt die Versickerung, siehe Unter- lage 16.1. Die Anwendung von Sickermulden als Vorzugslösung wurde mit der Stadt Köln abgestimmt, siehe die ergänzende Unterlage 05.2. Die Sickermulde „Nord“ wird bahnlinks vom nördlichen Widerlager im Bereich des Bö- schungsfußes angeordnet. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 16 von 43 Die Sickermulde „Süd“ wird bahnrechts vom südlichen Widerlager im Bereich des Bö- schungsfußes angeordnet. Die bestehende Entwässerung wird zurückgebaut. Im Endzustand erfolgt die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers des Brü- ckenbauwerks in das Grundwasser, siehe dazu den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtli- nie Unterlage 13.1. 5.8 Telekommunikationsanlagen 5.8.1 Sollzustand Im Rahmen der Erneuerung des Brückenbauwerks „Höhenhauser Ring EÜ BW E“ ist es erforderlich die im Baufeld befindlichen Bestandskabel des Ausstattungsgewerks Telekom- munikation entsprechend zu verlegen und zu sichern. Nach Fertigstellung des Brückenbau- werks werden die Kabel für den Endzustand im vorgesehenen Brückentrog bahnl inks F 3958 und F 6259 verlegt. Bei allen Maßnahmen zur Kabelverlegung ist ein TK-Fachbauüberwacher vor Ort zwingend erforderlich. Die verwendeten Kabel sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Tabelle 2: TK-Kabel im Endzustand Ka- belnr. Kabeltyp Länge inkl. Mehrlänge m Außen Ø mm Nettogewicht Kg / km Biegeradius Einm. Min. / mm Biegeradius mehrm. Min. / mm F 3958 AJ-02Y- STF(L)2YDB2Y 56" [32/24] (Mehrlänge vor- handen 25 (nicht ausreichend für E & J) 63 5440 480 500 F 6259 A-DQ(ZN)2Y(SR)2Y 48' 4x12 E9/125 (Mehrlänge vor- handen) 45 16,9 239 255 340 5.8.2 Bauzwischenzustand Um Baufeldfreiheit gewährleisten zu können werden die Streckenfernmeldekabel über- gangsweise auf einer bauseits zur Verfügung gestellten Kabelhilfsbrücke gesichert. Streckenfernmeldekabel Kupfer F 3958 (56“) : Das Streckenfernmeldekabel F 3958 muss aus dem bestehenden Brückenkabelkanal herausgenommen und übergangweise auf eine bauseits zur Verfügung gestellte Kabelhilfsbrücke gesichert werden. Für die Baufeldfreima- chung sind im Mehrlängenbausatz im Km 6,272 +25 m Mehrlänge vorhanden, sodass insg. 15 m verzogen werden können und auf eine bauseits zur V erfügung ge-stellte Kabelhilfs- brücke abgelegt und gesichert werden können. Vor und nach der Brücke muss das Stre- ckenfernmeldekabel während des Bauzwischenzustands im provisorischen Holzkabelka - nal abgelegt und gesichert werden, um mögliche Beschädigungen zu vermeiden. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 17 von 43 Streckenfernmeldekabel LWL F 6259 (48‘): Das Streckenfernmeldekabel F 6259 muss aus dem bestehenden Brückenkabelkanal herausgenommen und übergangweise auf eine bauseits zur Verfügung gestellte Kabelhilfsbrücke gesichert werden. Für die Baufeldfreima- chung sind im KVz Km 6,264 +25 m Mehrlänge vorhanden, sodass insg. 15 m verzogen werden können und auf eine bauseits zur Verfügung gestellte Kabelhilfsbrü -cke abgelegt und gesichert werden können. Vor und nach der Brücke muss das Streckenfern-meldekabel während des Bauzwischenzustands im provisorischen Holzkabelkanal abgelegt und gesi- chert werden, um mögliche Beschädigungen zu vermeiden. Querung im Baubereich : Die vor der Brücke befindliche Querung wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung während eine r Ortsbegehung, am 27.10.22, auf Beziehbarkeit ge- prüft. Da die Querung im Rahmen des Projektes RRX erst kürzlich erstellt wurde, wird die Beziehbarkeit vorausgesetzt. Die Querung ist ausgestattet mit 4 Leerrohren DN 100 5.8.3 Endzustand Streckenfernmeldekabel Kupfer F 3958 (56“): Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das F 3958 im neuen Brückenkabelkanal abgelegt und bahnlinks über das neu errichtete Brü- ckenbauwerk geführt. Die verwendeten 15 m Mehrlänge werden in den bereits vorhande- nen Mehrlängenbausatz im Km 6,272 wieder zurückgezogen und auf insg. 2 5m aufgerollt und abgelegt. Streckenfernmeldekabel LWL F 6259 (48‘) : Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das F 6259 im neuen Brückenkabelkanal abgelegt und bahnlinks über das neu errichtete Brü- ckenbauwerk geführt. Die verwendeten 15 m Mehrlänge werden in den bereits vorhande- nen Mehrlängenbausatz im Km 6,264 wieder zurückgezogen und auf insg. 2 5m aufgerollt und abgelegt. 5.9 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Das Kabel zum 500 Hz - Magneten des Signals 302 wird, sobald eine Verlegung auf die Kabelhilfsbrücke möglich wird, vollständig zurück gebaut. Im Bestand ist das Kabel auf etwa 30 m in Erde verlegt. Für diesen Bereich ist ein Kabeltrog neu zu errichten. Es wird ein neues Kabel (inklusive der Mehrlänge) errichtet und über die Kabelhilfsbrücke sowie den neuen Kabeltrog geführt. Das Stichkabel zum Vorsignalwiederholer Wv302 wird, sobald eine Verlegung auf die Ka- belhilfsbrücke möglich wird, in Kilometrierungsrichtung vor dem Bauwerk E geschnitten und durch ein neues Kabel (etwa 150 m inklusive Mehrlänge) ersetzt. Die beiden Stichkabel ( S021053 und S021003) der Achszählpunkte des ESTW -A Lever- kusen Mitte werden vor und hinter dem Bauwerk E geschnitten und durch eingesetzte Mehr- längen über die neu errichtete Kabelhilfsbrücke neben dem Bauwerk E geführt. Nach Beendigung der Maßnahme werden die Kabel in das neue Kabelführungssystem des Bauwerkes E verschwenkt. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 18 von 43 Die beiden Kabel S21003 und S21053 müssen bauzeitlich in Betrieb bleiben und we rden dazu auf einer provisorischen Kabelbrücke geführt. Die erforderlichen Mehrlängen sind im Bestand nicht vorhanden und müssen mittels Muffen entsprechend eingesetzt werden. 5.10 Oberleitungsanlagen Die vorhandene Oberleitungsanlage bleibt überwiegend erhalten. Es werden lediglich Bau- freiheitsmaßnahmen durchgeführt. Im unmittelbaren Baufeld der EÜ werden 2 Maste in na- hezu gleicher Lage ersetzt, da die Bestandsmaste durch die erforderlichen Baugruben nicht erhalten werden können. Mast 6-16 wird dabei durch ein in das Bauwerk integrierten Stütz- punkt ersetzt. Mast 6-24 wird durch einen Winkelmast an gleicher Stelle ersetzt. Der Mast wird auf dem nördlichen Widerlager des Bauwerks errichtet. Die neuen Stützpunkte werden gem. Bauart Re200 errichtet. Es findet keine vollwertige Ertüchtigung der Fahrleitung statt. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 19 von 43 6 TANGIERENDE PLANUNGEN 6.1 Tangierende Planung bahneigener Projekte Das Bauvorhaben steht in Zusammenhang mit folgendem Bauvorhaben der DB Netz AG: • KrBw Höhenhauser Ring, Bauwerk J (Strecke 2659, km 46,066) : Die Errichtung von Bauwerk J ist in technischem und zeitlichem Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerk E geplant. Die teilweise parallele Bauausführung und die Nutzung aneinander angrenzender Flächen sind nach aktuellem Planungsstand vorgesehen, wodurch gemeinsame Wirkungen auftreten. 6.2 Tangierende Planung Dritter • Erneuerung Entwässerung Höhenhauser Ring durch Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB): Die Erneuerung der Straßenentwässerung im Höhenhauser Ring ist seitens StEB nach aktuellem Informationsstand vor der Erneuerung von Bauwerk E geplant. Die Planung seitens StEB ist bisher nicht abgeschlossen, wodurch Abhängigkeiten nicht ausgeschlossen werden können. Abstimmungen mit der StEB haben stattge- funden. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 20 von 43 7 TEMPORÄR ZU ERRICHTENDE ANLAGEN 7.1 Baustelleneinrichtung Die erforderlichen Baustelleneinrichtungs - und Bereitstellungs flächen sind in Unterlage 08.1 abgebildet. Für das aktuelle Projekt werden Baustellenflächen mit ca. 3200 m² westlich des Höhenhau- ser Rings und Flächen von ca. 5800 m² auf der Ostseite des Höhenhauser Rings vorgese- hen. Die nicht befestigten Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden mit Schotter befes- tigt. Die beanspruchten Flächen werden nach Bauabschluss wiederhergestellt bzw. gemäß LBP (Unterlage 11) rekultiviert. 7.2 Baustraßen Es wird eine bauzeitliche Zufahrt aus dem öffentlichen Straßennetz zu den Baustellenein- richtungs- und Bereitstellungsflächen am nördlichen und südlichen Widerlager jeweils vom Höhenhauser Ring aus errichtet. Die Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche nord-westlich des Neurather Weges wird über den Neurather Weg aus dem öffentlichen Straßennetz angefahren. Die Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsfläche zwischen Neurather Weg und Ber li- ner-Straße wird über die Berliner-Straße aus dem öffentlichen Straßennetz angefahren. Die geplanten Baustraßen sind in der Unterlage 08.1 dargestellt. 7.3 Verbau Zur Anschüttung der Zufahrtsrampen Nord- und Süd werden Spundwände zwischen Bahn- damm und Höhenhauser Ring eingebracht. Als Sicherung der Baugruben für die neuen Widerlager in der Bauphase 2, 3 und 4 werden Baugrubenverbauten eingebracht. Zur Auflagerung der Hilfsbrücken werden Hilfsbrücken- verbauträger verwendet. Die Verbauten müssen gemäß geotechnischem Gutachten mit Rücksicht auf die angren- zende Bahnstrecke und die bereichsweise lockere Lagerungsdichte des Dammes mög- lichst erschütterungsfrei eingebracht werden. Die Verbauten werden am Ende der Baumaßnahme vollständig rückgebaut und verbleiben nicht im Baugrund. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 21 von 43 7.4 Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom Im Rahmen der Baudurchführung für Bauwerk E ist die Oberleitung im Rahmen von Bauf- reiheitsmaßnahmen provisorisch anzupassen. Das vorha ndene Kettenwerk wird aufge- trennt und an provisorischen Masten auf Fertigteilfundamenten abgespannt. Vereinzelt kommen Interimsmaste auf Rammpfählen mit Adapterplatte zum Einsatz. Vor dem Auftrennen der Gleise sind Ersatzmaßnahmen zur Gewährleistung der Er dung- und Rückstromführung vorgesehen. Dazu werden zusätzliche Schienenverbinder einge- baut und bauzeitliche Längserden verlegt. 7.5 Kabelhilfsbrücke Zur Sicherung der über das Bauwerk laufenden Kabel während der Bauphase wird eine Kabelhilfsbrücke vorgesehen. Diese wird seitlich des Bestandsbauwerks angeordnet. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 22 von 43 8 BAUDURCHFÜHRUNG 8.1 Bauablauf Zur Vermeidung größerer betrieblicher Behinderungen und zur Optimierung der für den Bau der Eisenbahnüberführung erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen ist die Herstellung des Brü- ckenüberbaus werksseitig bzw. in seitlicher Lage geplant. Vorlaufend zur Bauphase E1 erfolgt die Rodung und Baufeldfreimachung der BE -Flächen Süd, Ost und Nord, sowie die Herstellung des Überbaus. Zu Beginn der Bauphase E1 wird im Zuge einer einseitigen Sperre des Höhenhauser Rings die bauzeitige Sicherung der Ka- bel inkl. Suchschurf durchgeführt. Im Zuge einer Sperre von Gleis 2650 werden die Kampf- mittelsondierung sowie Rodungen im Nahbereich des Gleises und an den Rampen durch- geführt. Anschließend erfolgt die Anschüttung der Zufahrtsrampen Nord und Süd und die anschließende Verkehrsfreigabe für Straße und Gleis 2650. In Bauphase E2 wird im Zuge einer Gleissperre von Gleis 2650 zuerst die Baufreiheit der OLA hergestellt. Anschließend erfolgt die Herstellung der Bohrpfähle für die gleisparallelen Flügelwände mit Kopfbalken, sowie die beiden Widerlagergründungen und die Gründung der Kabelbrücke. Die Hilfsbrückenverbauträger werden ebenso in Bauphase E2 einge- bracht. Nach Aushärtung der Gründung kann im Schutz einer Sperre des Höhenhauser Rings die Kabelhilfsbrücke installiert werden und die Umlegung der Kabel erfolgen. Es ist zu beachten, dass sich unter den LST-Kabeln zwei Kabel befinden, welche an das ESTW- A Leverkusen Mitte angebunden sind und nicht von der Streck ensperrung betroffen sind, d.h. in Betrieb bleiben müssen. Diese Kabel dürfen nur in einer Nachtsperrpause geschnit- ten und umgelegt werden. Am Ende der Bauphase E2 werden der Höhenhauser Ring und das Gleis 2650 wieder für den Verkehr freigegeben. In Bauphase E3 erfolgt eine große Streckensperre von Gleis 2650. Es werden die Baugru- ben hergestellt und die Hilfsbrücken eingebaut. Nach dem Einbau der Hilfsbrücken wird der Verkehr wieder freigegeben und die Herstellung der neuen Widerlager erfolgt unter laufen- dem Verkehr unter den Hilfsbrücken. In Bauphase E4 wird im Zuge einer großen Gleissperre von Gleis 2650 und einer Sperre beider Fahrspuren des Höhenhauser Rings der neue Überbau eingehoben. Dazu sind fol- gende Maßnahmen erforderlich: • Ausbau und Abtransport Hilfsbrücken • Abtrag Gleise und Schotter • Ausbau des Bestandsüberbaus inkl. notwendiger Abbrucharbeiten an den angren- zenden Bauteilen • Teilabbruch Widerlager und Stützwände sowie Zerlegen Bestandsüberbau Zur Herstellung der neuen Unterbauten werden folgende Maßnahmen durchgeführt: • Abschneiden der Verbauten Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 23 von 43 • Einbau der Kammerwände und Lager • Herstellung der Betonplatten vor den Widerlagern • Herstellung der Verankerungen der Bohrpfahlwände • Einbau Entwässerung • Verfüllen der Baugruben • Spannen der Anker Anschließend erfolgt der Einbau des neuen Überbaus mit SPMTs, das Neuverlegen der Kabel sowie der Rückbau der Kabelhilfsbrücke, der Anschluss der Entwässerung, die Wi- derherstellung der OLA und der Befahrbarkeit und schließlich die Verkehrsfreigabe. Am Ende der Bauphase E4 werden die Rampen und Spundwandverbauten rückgebaut und eine 6-Wochen-Stopfung in Nachtsperrpausen durchgeführt. In Bauphase E5 erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, Nacharbeiten und das Räu- men der Baustelle. 8.2 Bauzeit Für das Bauwerk wird gemäß aktueller Planung eine Gesamtbauzeit von etwa 9 Monaten veranschlagt. 8.3 Baulogistik Es ist vorgesehen, den Materialtransport über die Straße abzuwickeln. Der Einbau der Hilfs- brücken und der Rückbau der Gleisanlage sollen zum Teil schienengebunden erfolgen. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind in Unterlage 08.1 dargestellt. 8.4 Straßensperrungen und Umleitungen Es ist die einseitige Sperre des Höhenhauser Rings im Zuge der Bauphasen E1, sowie Vollsperren im Zuge der Bauphasen E2 und E4 erforderlich. Es ist eine bauzeitige Verkehrsumleitung erforderlich. Die dafür erforderlichen Abstimmun- gen wurden geführt, siehe die ergänzende Unterlage 05.3. In Unterlage 08.2 sind Sperren und Umleitungen dargestellt. 8.5 Bauzeitige Sicherung von Kabeln und Leitungen Während der Bauphase erfolgt eine bauzeitige Sicherung der im Höhenhauser Ring ver- laufenden Kabel und Leitungen, siehe Tabelle 3 auf Seite 38. Auch die Kabel der Gewerke LST und TK sind gemäß Abschnitt 5.8 und Abschnitt 5.9 bauzeitig zu sichern. Vor dem Einbringen der Spundwände zur Anschüttung der temporären Zufahrtsrampen werden Suchschurfe durchgeführt. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 24 von 43 9 ZUSAMMENFASSUNG DER BELANGE DES UMWELTSCHUTZES 9.1 Betroffenes Fachrecht Im Rahmen der Plangenehmigung (§ 8 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVPG)) muss der Einfluss des Vorhabens auf Störfallbetriebe gemäß § 3 Abs. 5a des BImSchG im Umkreis betrachtet werden. Bei Eingriffen in die Natur und Landschaft unterliegt der Verursacher besonderen Verpflich- tungen der § 18 bis § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Eine Abarbeitung erfolgt anhand der Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (BKompV). Die Bewertung der Biotope erfolgt über den länderspezifischen Übersetzungsschlüssel NRW nach BKompV (2020). Die Biotopwertpunkte wurden nach dem Übersetzungsschlüssel für die Biotoptypen nach BKompV abgepasst. Durch das Vorhaben entsteht in der Zeit der Errichtung durch Werkzeuge und Baumaschi- nen Lärm. Dieser unterliegt der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Bau- lärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) und der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV). 9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung Um die Beeinträchtigung des Naturhaushalts so gering wie möglich zu halten, sind während der Bauphase Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die zu erwartenden Konflikte können durch Vermeidungsmaßnahmen gem. § 13 BNatSchG auf ein unerhebliches Maß minimiert werden. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt: 001_VA: Bauzeitenregelung zum Schutz von Brutvögeln und Fledermäusen 002_VA: Kartierungen der Artengruppen Reptilien, Avifauna und Fledermäuse 003_VA (Optional sofern Positiv -Nachweis bei 002_VA): Vergrämungsmahd und Entfer- nung von Versteckstrukturen zum Schutz von Reptilien 004_VA: (Optional sofern Positiv-Nachweis bei 002_VA) Aufstellen von Reptilienschutzzäu- nen 005_VA: (Optional sofern Positiv-Nachweis bei 002_VA) Abfangen von Reptilien aus dem Baufeld und Umsiedeln in zuvor hergerichtete Habitate 007_VA: Besatzkontrolle Avifauna und Fledermäuse (Bauwerk, Gebäude und Gehölze) 008_VA: Fledermausfreundliche Beleuchtung 010_V: Schutz angrenzender Gehölze 011_V: Wiederherstellung der Bahnböschungen gemäß ihrem Ausgangszustand und an - schließender Überlassung der natürlichen Sukzession 012_V: Initialansaat der Versickerungsmulden Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 25 von 43 014_V: Begrünung der BE -Flächen innerhalb der Kleingärten mit einer Initialansaat und anschließender Entwicklung zu einer krautigen Saumgesellschaft 015_V: Gewässerschutzmaßnahme 016_V: Allgemeiner Bodenschutz 017_V: Vermeidung der Ausbreitung des Japanischen Staudenknöterichs Grundsätzlich ist während der Baudurchführung zu beachten: • Leerfahrten werden weit möglichst vermieden • Zwischen einzelnen Arbeitsvorgängen werden die Baumaschinen stillgelegt, sofern dies den Arbeitsablauf nicht unverhältnismäßig erschwert • Den Anwohnern, bei denen ein Pegel > 60 dB(A) im Nachtzeitraum prognostiziert wird, ist Ersatzwohnraum anzubieten. Zur weiteren Minderung von Belästigungen sind nachfolgende, von Bauzeiten und Bau - phasen unabhängige Maßnahmen durchzuführen: • Umfangreiche Instruktion der Arbeiter und insbesondere der Maschinenführer auf der Baustelle zu immissionsschutzrelevanten Belangen • Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Anwohner mit prognostizierten Über- schreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm wenden können Daher werden die unvermeidbaren Überschreitungen der AVV Baulärm aus Sicht des Vor- habenträgers und des Gutachters als zumutbar angesehen Zur Minimierung von potenziellen Überschreitungen der Schallimmissionen nach AVV Bau- lärm ist es zweckmäßig, im Zuge der Ausschreibung nachfolgende Maßnahmen ausrei- chend zu berücksichtigen: • Die Bauzeit wird durch ein geeignetes Baulärmmanagement begleitet. In Abhängigkeit von Baufortschritt und der genaueren Kenntnis von eingesetzte n Bauverfahren (Bau- überwachung) werden ggf. detaillierte Baulärmprognosen erstellt. Auf Basis dieser Prognosen werden entsprechende Maßnahmen entworfen, um Lärmkonflikte zu mini- mieren. • Für die auf der Baustelle zum Einsatz kommenden Geräte wird bereits in den Ausschrei- bungsunterlagen die Forderung nach lärmarmen Typen aufgenommen (Beachtung der Forderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV). • Das Aufstellen mobiler Lärmschutzwände für besonders geräuschintensive Bauphasen wird im Zuge der Baustelleneinrichtung/Detailplanung nochmals geprüft, jedoch ist de- ren Anwendung aufgrund der Art und Weise der Bautätigkeiten, des Zugangs zum Ar- beitsbereich und häufig wechselnder Arbeitsorte voraussichtlich nicht realisierbar. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 26 von 43 • Längere Leerlaufzeiten (Abstellen von Maschinen und Lkw mit laufendem Motor) im Nahbereich der Wohnbebauung werden vermieden. Weiterhin sind nachfolgende von Bauzeiten und Bauphasen unabhängige Maßnahmen ausreichend zu berücksichtigen: • Aufgrund der teilweise erheblichen nächtlichen Richtwertüberschreitungen werden die Anlieger im Rahmen der Bauausführung rechtzeitig und umfassend über die Baumaß- nahmen (z. B. im Amtsblatt) in Kenntnis gesetzt (z. B. über Arbeitstätigkeiten, Dauer der Arbeiten, Informationsmöglichkeit). Besonders betroffene Anwohner werden direkt (z. B. durch Postsendung oder Handzettel) informiert. • Beschwerden über Baulärm werden ernst genommen; entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung (Verringerung der Einsatzzeiten oder Austausch bestimmter Maschi- nen und Geräte, kurzfristige Einleitung von technischen Maßnahmen zur Lärmminde- rung) werden geprüft werden, sobald in den späteren Planungsphasen die Informatio- nen über die einzusetzenden Maschinen und technologischen Abläufe vorhanden sind. • Bei erheblichen Richtwertüberschreitungen wurden bei vergleichbaren Bauvorhaben im Rahmen der Genehmigung Grenzwerte benannt, oberhalb derer betroffenen Eigentü- mern bzw. Mietern Anspruch auf Entschädigung zusteht. • So wurde beispielsweise festgelegt, dass für beeinträchtigte In nenwohnbereiche ein Anspruch auf Ersatzwohnraum für die Tage, an denen der Beurteilungspegel 70 dB(A) überschreitet, besteht. Für die Nacht wurde ein Entschädigungsanspruch ab einem Be- urteilungspegel von mehr als 60 dB(A) zuerkannt (Die Anforderungen zur E inhaltung der Mittelungspegel für Innenräume wurden auf Basis einer üblichen 2 -Scheiben-Iso- lierverglasung und geschlossenen Fenstern festgelegt). Im Bereich des Bauvorhabens liegt eine erhebliche Vorbelastung durch Verkehrslärm vor, die bei Festlegung von Entschädigungsleistungen ggf. zu berücksichtigen ist. Mit Beeinträchtigungen durch Erschütterungen ist nicht zu rechnen. 9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische Maßnahmen Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, v.a. zur Ko mpensation der Bio- topwertverluste, werden folgende Maßnahmen ergriffen: 006_CEF: Herrichtung eines Habitats für Reptilien 009_CEF: Kompensationsbedarfsermittlung zum Erhalt der lokalen Population von Fleder- mäusen und Avifauna 013_A: Gebüschanpflanzungen bzw. Anpflanzung niedrigwüchsiger Gehölze Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 27 von 43 9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen Umweltbelange Durch die geringfügige Rodung und kleinräumige Neuversiegelung sind die Schutzgüter „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ sowie „Boden“ und „Fläche“ durch die geplanten Maßnahmen betroffen. 9.4.1 Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ 9.4.1.1 Beschreibung des Bestandes Die zu erneuernde EÜ Höhenhauser Ring Bauwerk E liegt auf Kölner Stadtgebiet im Stadt- teil Köln-Mülheim. Köln ist eine kreisfreie Stadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die bestehende EÜ liegt auf der eingleisigen Strecke 2650 überführt die Strecke bei Bahn- km 6,195 über den Höhenhauser Ring. Das Projektgebiet befindet sich somit im Land- schaftsraum „Rheinischer Verdichtungsraum Köln -Leverkusen“ (LR-II-010) und ist inner- städtisch geprägt (UvO, 2023). Aufgrund der städtischen Lage des Untersuchungsgebietes sind die Biotoptypen in diesem Bereich hauptsächlich anthropogen geprägt und einer stän- digen Störung ausgesetzt (Rückschnitt und Pflegearbeiten). Kleinräumig gesehen befindet such das Bauwerk innerhalb verschiedener Kleingartenparzellen, Gewerbeflächen und Ver- kehrswegen. 9.4.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Anmerkung (aus Lärmgutachten cdf Schallschutz, 2 023 und Umwelterklärung Anlage 1 Frage 3.1.3a, cdf Schallschutz, 2024): Bei der Bewertung der Lärmbelastungen ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten an den Bauwerken E und J teilweise parallel ausgeführt werden. Hierbei kann eine tageweise gleiche/ähnliche Bautätigkeit und somit eine Geräuschüberla- gerung der Bautätigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Ein genereller zeitgleicher Ansatz der Bauarbeiten ist aber nicht sinnvoll, da damit keine eindeutige Zuordnung der Lärm- betroffenheit zum Bauvorhaben mehr erfolgen kann, da auch Lärmbetroffenheiten ausge- wiesen werden, die maßgeblich vom Nachbarbauvorhaben verursacht werden. Da aber eine wesentliche, z. B. über den Werten der grundrechtlichen Zumutbarkeit liegen- de Beeinflussung der Bauarbeiten nicht zu er warten ist, wird die Berechnung und Bewer- tung auf das jeweilige Bauwerk beschränkt. Einzig für die Abbrucharbeiten wurde ein zeitgleicher Baubetrieb der Bauwerke E und J untersucht, da der Abbruch beider Bauwerke zwingend mit Beginn der gleichen Sperrpause erfolgt. Baubedingter Schall Generell sind für den unmittelbaren Eingriffsbereich bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm und Abgase aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Bauma- terial) zu erwarten. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 28 von 43 Durch den auftretenden Baulärm während der Tagarbeiten (Gleis - und Oberbauarbeiten, Herstellung der Bohrpfähle, Einbau der Hilfsbrücken, Einschub des Überbaus sowie bei Verbau- und Abbrucharbeiten) werden zunächst an der Wohnbebauung keine erheblichen Lärmbetroffenheiten erwartet, da die Richtwerte der AVV Baulärm fast vollständig einge- halten bzw. nur um maximal 5 dB überschritten werden. Während der Bauphasen 2 und 4 sind jedoch Betroffenheiten durch Überschreitungen der Beurteilungspegel im Tag - und Nachtzeitraum zu erwarten. In den genannten Bauphasen kann die Wohnfunktion und auch die Erholungsfunktion im unmittelbar angrenzenden Bereich der EÜ beeinträchtigt werden. Grundsätzlich ergeben sich beim Fortführen der Tagarbeiten in den Nachtzeitraum, auf- grund der um 15 dB reduzierten Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm im Nachtzeitraum gegenüber dem Tagzeitraum, bei gleichem Beurteilungspegel, nachts deutlich höhere Lärmbetroffenheiten. Die Anwohner dieser Gebäude sind über die Baumaßnahme zu infor- mieren und organisatorische Maßnahmen sind einzuleiten. Im Rahmen der Ausschreibung wird darauf hingewiesen, dass von den beauftragten Bau- unternehmen ausschließlich Bauverfahren und Baugeräte einzusetzen sind, die hinsichtlich ihrer Schall- und Erschütterungsemissionen dem Stand der Technik entsprechen (siehe z.B. 32. BImSchV). Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass die Baustellen so zu planen, einzurichten, und zu betreiben sind, dass Geräusche weitestgehend verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Allerdings können nach Ziffer 5.2.2 Nr. 2 der AVV Baulärm, Baumaschinen auch bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte weiterbe- trieben werden, wenn die Bauarbeiten im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind und Alternativen ohne Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht bestehen. Mit den beschriebenen Maßnahmen (Kapitel 9.2) wird eine Akzeptanz der unumgänglichen Baumaßnahme erreicht und die Anwohner können sich in ihrer persönlichen Planung recht- zeitig auf das Vorhaben und die damit einhergehenden Belastungen einstellen. Die EBA- Baulärmverfügung wird so gut wie möglich eingehalten. Bezogen auf die Nettobauzeit wer- den insgesamt nur an 28 Tagen lärmintensive Arbeiten stattfinden. Die weiteren Vorgaben aus der EBA -Baulärmverfügung vom 12.01.2021 werden soweit wie möglich beachtet: 1. Innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen werden die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm zur Nachtzeit in mindestens 18 Nächten eingehalten. 2. Die vorgenannten Immissionsrichtwerte werden nicht mehr als vier Nächte in Folge überschritten. 3. Auf jede Phase der Überschreitung der vorgena nnten Immissionsrichtwerte zur Nacht-zeit folgt eine Erholungsphase, in der die vorgenannten Immissionsrichtwerte für jeweils mindestens vier Nächte eingehalten werden. Betriebsbedingter Schall Im Rahmen der Untersuchung zu betriebsbedingten Schallim missionen (cdf Schallschutz, 2023) wurde festgestellt, dass bereichsweise Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV auftreten können. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 29 von 43 Durch die geplante Erneuerung der EÜ Höhenhauser Ring Bauwerk E sind für die Wohn- bebauung der Steinkaulerstraße 25, 29 und 39 und für fünf Parzellen der Kleingartenanlage am Höhenhauser Ring zusätzliche betriebsbedingte Schallimmissionen zu erwarten. Diese führen zu Ansprüchen auf Lärmschutz bzw. Entschädigung (Außenbereichsentschädi- gung). Im Falle der laut Schallgutachten (cdf Schallschutz, 2023) entschädigungsanspruchsbe- rechtigten Kleingartenparzellen, ist davon auszugehen, dass der Anspruch aufgrund der bauzeitlichen und langfristig geplanten Nutzung als BE -Flächen, entfällt. Die betroffenen Kleingartenparzellen sollen für spätere Bauvorhaben als BE-Flächen wiederverwendet wer- den. Dadurch ist eine direkte Wiederherstellung der Kleingartenanlagen vorerst nicht vor- gesehen. Die Flächen werden übergangsweise mit einer Initialansaat wiederhergestellt und mit einer Entwicklungspflege versehen. Um die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten, sind die Lärmschutzansprüche vollständig durch passive Schallschutzmaßnahmen zu lösen. Die passiven Schallschutz- maßnahmen sind durch Ortsbegehungen im weiteren Planungsverlauf zu prüfen und fest- zulegen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Schallimmissionen minimiert werden. 9.4.2 Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ 9.4.2.1 Beschreibung des Bestandes Tiere Im Untersuchungsraum ist vorwiegend mit störungsunempfindlichen Arten zu rechnen. Die Prüfung der besonders und streng geschützten Arten hinsichtlich der Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben wurde durch die DB Engineering & Consulting GmbH vorgenom- men und die Ergebnisse i n einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag festgehalten (DB E&C, 2023). Die vorliegende Prüfung wurde überwiegend im Rahmen einer Potenzialab- schätzung der vorhandenen Habitatstrukturen erstellt, wobei auch auf vorhandene Daten zurückgegriffen wurde. Der Vollständigkeit halber wurde zudem eine Datenabfrage bei der zuständigen Naturschutzbehörde (UNB Stadt Köln) durchgeführt. Für die potenziell im Pla- nungsraum vorkommenden planungsrelevanten Arten wurde eine Analyse des möglichen Vorkommens im Plangebiet vorgenommen. Im Messtischblatt 5008 Quadrant 1 (Köln-Mül- heim) werden ausschließlich 31 Vogelarten aufgelistet . Es handelt sich um europäische Vogelarten des Anhang IV RL 92/43/EWG . Zusätzlich ist auf Hinweis der UNB der Stadt Köln mit Zauneidechsen im Eingriffsbereich zu rechnen. Pflanzen und Biotope Im Bereich der BE-Fläche 1 und 2 befindet sich ein artenarmer Gründlandsaum und Jung- wuchs nichtheimischer Baumarten, wie der Robinie (Robinia pseudoacacia), und kleineren strauchigen Feldahornbeständen (Acer campestre). In Kraut- und Strauchschicht dominie- ren Brombeere (Rubus spp.) und die Große Bennnessel (Urtica dioica). In den BE-Flächen 3 bis 5 befinden sich innerhalb der Kleingärten junge bis mittelalte Laubbäume. Darunter Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 30 von 43 Feldahorn (Acer campestre), Walnuss (Juglans regia), Stieleiche (Quercus robur) und ei- nige Obstbäume. Die Kleingärten weisen unterschiedliche Nutzungen und Artenvorkom- men auf. Des Weiteren befinden sich im Bereich der Kleingartenanlage Kulturpflanzen wie eine Weinrebe (Vitis spp.), weitere Kultur-pflanzen und extensiv genutzte Beete sowie ei- nige Obstbäume. Im Zentrum der BE-Fläche 6 auf einer Verkehrsbrache befindet sich Ruderalvegetation. Der Aufwuchs setzt sich aus Brombeere (Rubus spp.), Echter Kamille (Matricaria chamomilla), Gewöhnlichem Flieder (Syringa vulgaris) und Kanadischer Goldrute (Solidago canadensis) zu-sammen. In den Randbereichen befinden sich östlich Laubbaumbestände von Robinie (Robinia pseudoacacia) und Hängebirke (Betula pendula) mittleren Alters. I m Norden schließen ebenfalls Robinien, Birken- und Ahornbestände an. Im näheren Umfeld des Planungsraums kommen auf Basis von Verbreitungsdaten des Nord-rhein-Westfälischen Naturschutzinformationssystems (LANUV, 2018) keine ge- schützten Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und deren Lebensräume vor. Während der Begehungen wurden ebenfalls keine Pflanzenarten des Anhang IV der FFH- Richtlinie nachgewiesen. Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt ist gering ausgeprägt. Der Planungsraum dient jedoch verschiede- nen Vogelarten als Habitat . Mit einem Vorkommen von streng geschützten Fledermaus - und Vogelarten und Reptilien ist zu rechnen 9.4.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Tiere Durch Eingriffe in Gehölzbestände und Ruderalsäume droht Lebensraumverlust für die im Planungsraum ansässigen Vogelarten (Baum- und Buschfreibrüter). Durch Eingriffe in s Brückenbauwerk, die Bebauung der Kleingartenanlage und den Gleisbereich können po- tenzielle Fledermausquartiere, Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Höhlen- und Nischen- brütern und Reptilienlebensräume beeinträchtigt werden. Pflanzen und Biotope Durch die Baufeldfreimachung werden Biotope im Eingriffsbereich temporär beeinträchtig. Nach Bauabschluss werden die Biotope wiederhergestellt. Dauerhafte bzw. anlagebedingt Beanspruchungen finden nur in geringem Umfang statt. Biologische Vielfalt Durch die Maßnahmen droht keine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. 9.4.3 Schutzgut „Boden“ 9.4.3.1 Beschreibung des Bestandes Das Plangebiet befindet sich geologisch gesehen auf den Niederterrassen des Rheins (GD, 20231), der sich ca. 1.000 m westlich der EÜ Höhenhauser Ring Bauwerk E befindet. Die digitale Bodenkarte des geologischen Dienstes NRW (GD, 20232) weist für das Plangebiet den Bodentyp Parabraunerde aus. Die Bodenart des Oberbodens wird als sandig -lehmig Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 31 von 43 angegeben. Die Grundwasserstufe und der Staunässegrad werden mit 0 angegeben (ohne Grundwasser, ohne Staunässe), sowie die Versickerungseignung im 2-Meter-Raum als un- geeignet mit Mulden-Rigolen System (GD, 20232). Da sich die EÜ Höhenhauser Ring Bau- werk E im stark bebauten Innenbereich der Stadt befindet, ist jedoch mit anthropogen stark überformten Böden zu rechnen und natürliche Böden sind nur in geringem Umfang vorhan- den. In ca. 40 m Entfernung östlich zur EÜ befindet sich kleinräumig abgegrenzte, schutz- würdige Auftrags-Regosole. Diese weisen im 2-Meter-Raum eine Wasserspeicher mit ho- her Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion auf (GD, 20232). Im BoVEK-Grobkonzept (DB Netz AG, 2023) wird hinsichtlich Altlasten folgendes dargelegt: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind verschiedene Altlastenverdachtsflächen durch die Baumaßnahme überplant, die im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen.“ 9.4.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Für die Herrichtung der BE -Flächen und Arbeitsräume werden bauzeitlich insgesamt 8.760 m² Fläche beansprucht, die vegetationsbedeckt und nicht befestigt oder versiegelt ist. Darüber hinaus kommt es zu Bodenbewegungen von ca. 5.800 m³ Bodenmaterial. Au- ßerdem kommt es anlagebedingt zu einer Neuversiegelung von 96 m². Dadurch gehen während der Baumaßnahme die natürlichen Bodenfunktionen in diesen Bereichen verloren. Im Anschluss an die Baumaßnahme werden diese Flächen gemäß ihrem Ausgangszustand wiederhergestellt. Unter Einhaltung der allgemeinen technischen Schutzmaßnahmen und der Berücksichtigung der allgemeinen Bodenschutzmaßnahme (s. LBP) ist eine erhebliche Beeinträchtigung von Böden im Plangebiet nicht zu erwarten. Aufgrund der vorliegenden anthropogen überprägten Bodenverhältnisse sind die Wirkungen des Vorhabens als gering zu bewerten. 9.4.4 Schutzgut „Wasser“ 9.4.4.1 Beschreibung des Bestandes Im Planungsraum befinden sich keine Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebiete. Grundwasser Der Vorhabenbereich befindet sich auf dem 256,02 km² großen Grundwasserkörper (GWK) „Niederung des Rheins“ (DEGB_DENW_27_25), welcher sich aus dem Teileinzugsgebiet des Rheingraben-Nord ergibt. Er besteht aus überwiegend hochdurchlässigen quartären Kiesen und Sanden der Terrassenebenen d es Rheins und der Maas. Der GWK umfasst zwei Teilbereiche, was durch den Siegmündungsbereich im Norden begründet ist. Sowohl der chemische als auch mengenmäßige Zustand des GWK „Niederung des Rheins“ werden mit „schlecht“ bewertet (ELWAS, 2023). Das anstehende Grundwasser ist potenziell durch die Altlastensituation vorbelastet (vgl. Kap. 2.2.2). Innerhalb der Detailuntersuchung (DB Netz AG, 2023) konnten in den entnom- menen Grundwasserproben keine Auffälligkeiten für PAK, MKW oder Schwermetalle ermit- telt werden. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 32 von 43 Im Rahmen der Baugrunderkundung (IBES, 2013) wurde der Grundwasserspiegel ca. 8,1 m unter GOK bei einem Horizont von rund 36,9 mNN angebohrt und stieg in der Folge auf ein Niveau von rund 38,0 mNN an. Der Ruhewasserspiegel liegt demnach ca. 7,1 m unter GOK. Oberflächengewässer Im Plangebiet bzw. in unmittelbarer Nähe befinden sich keine Fließgewässer. Der Rhein als prägender Fluss der Region und „großes Fließgewässer“ fließt ca. 1.000 m westlich des Maßnahmengebietes. Er trägt im Untersuchungsabschnitt die Kartiernummer 2_6935 und befindet sich in diesem Teilbereich im Übergang vom Mittel- zum Niederrhein. Der Rhein ist wasserbautechnisch für die Schifffahrt angepasst und naturfern gestaltet. Der als „mittleres Fließgewässer“ klassifizierte „Faul bach“, der einen Teilabschnitt des „Flehbachs“ bildet, liegt ca. 1,3 km südwestlich der EÜ und mündet bei Mülheim in den Rhein (ELWAS, 2023). Eine Betroffenheit der Fließgewässer kann aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. 9.4.4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Oberflächenwasser Es ist mit keinen Auswirkungen zu rechnen. Grundwasser Anlagebedingt kann es durch die Tiefengründung (Bohrpfähle innerhalb des Grundwas- sers) und des Neubaus zweier Versickerungsmulden zu einer potenziellen Beeinträchti- gung des Grundwassers kommen. Für die Bohrpfähle erfolgt das dauerhafte Einbringen von Stoffen ins Grundwasser. Für die Maßnahme ist nur die Verwendung von zugelassenen und umweltunbedenklichen Baustof- fen zulässig. Da nur natürliche Baustoffe verwendet werde n, kann eine Verschlechterung des Grundwassers ausgeschlossen werden. Außerdem sind die Bohrpfähle so einzubrin- gen, dass keine Barrierewirkung und eine Beeinträchtigung des Grundwassers in seiner Fließrichtung erfolgen kann. Zudem wird das anfallende Niede rschlagswasser über Versi- ckerungsmulden ins Grundwasser eingeleitet. Einer Gefährdung des Grundwassers wird durch Beachtung der geltenden technischen Vorschriften und über die Einhaltung der All- gemeinen Gewässerschutzmaßnahmen (Maßnahme 015_V) entgegengewi rkt. Damit ist eine chemische und mengenmäßige Beeinträchtigung des GWK durch die Tiefengründung auszuschließen. 9.4.5 Schutzgut „Klima, Luft“ 9.4.5.1 Beschreibung des Bestandes Mikroklimatisch gesehen ist die EÜ Höhenhauser Ring Bauwerk E durch einen geringen Versiegelungsgrad beidseitig der Gleise geprägt. Die Trasse wird primär durch in der Pflege befindliche Ruderalflächen und Kleingehölze begleitet. In der Klimatopkarte des LANUV (2023) werden diese als innerstädtische Grünflächen geführt. Als weitere finden sich Stadt- Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 33 von 43 rand- und Vorstadt-klima, Bahnverkehr, Gewerben- und Industrieklima (offen und dicht) so- wie ein östlich der EÜ gelegener Bereich mit Freilandklima. Klimatisch gesehen ist der Nah- bereich der EÜ damit als Frischluftproduzent mittelmäßig geeignet. Jedoch ergibt sich aus der linearen Form der Bahntrasse, sowie ihrer Barrierefreiheit für Luftströme eine Funktion als Frisch- bzw. Kaltluft-bahn. Die bahnbegleitenden Gehölzflächen sowie die vereinzelten Freilandbereiche fördern die Produktion von Frischluft. 9.4.5.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Die lufthygienische Situation bleibt anlagen- und betriebsbedingt unverändert. Baubedingt werden alle Maßnahmen zur Luftreinhaltung gemäß dem Stand der Technik eingehalten. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass es im Untersuchungsgebiet zu keiner nachteiligen Auswirkung auf das Kleinklima und die Luftqualität kommt. 9.4.5.3 Langfristige Sicherheit der Anlage unter dem Aspekt des Klimawandels Es ist langfristig keine Gefährdung der Anlage durch Klimawandelfolgen erkennbar. 9.4.6 Schutzgut „Landschaft“ 9.4.6.1 Beschreibung des Bestandes Die Umgebung der EÜ Höhenhauser Ring Bauwerk E ist durch ihre Lage innerhalb des Stadtteils Köln-Mülheim mit seinen Verkehrs - und Siedlungsflächen sowie durch Grünflä- chen und Kleingartenanlagen innerstädtisch geprägt. Das Landschafts- und Ortsbild ist im Bereich des Planungsraumes vor allem durch die vorhandenen Verkehrsstrukturen und da- mit verbundenen Böschungen und Heckenstrukturen aus den Kleingärten charakterisiert. Dabei liegen die Ba hnstrecken in Dammlage. Die daraus resultierenden Bahndämme mit ihrem Bewuchs gliedern das Ortsbild in kleinere Teilbereiche. In den Zwischenflächen ha- ben sich einfache Ruderafluren ausgebildet. Größere Gehölzstrukturen befinden sich in Randlage und werden nicht beansprucht. 9.4.6.2 Auswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen Durch die Bauarbeiten und die Einrichtung der BE-Flächen kommt es zu kurzfristigen visu- ellen Eingriffen in das Landschafts- bzw. Ortsbild. Vor allem der Verlust der Gehölzstruktu- ren, welche sich entlang der Bahntrasse befinden, können das Ortsbild der Anwohner des Höhenhauser Rings beeinträchtigen. Durch den in erster Linie als 1:1 Erneuerung durch- geführte Ersatzneubau der EÜ ist keine Geländeerhöhung geplant. Lärmschutzwände und damit eingehende Erhöhungen sind ebenfalls nicht geplant. Durch die Stützweitenerhöhung auf 50 m (zuvor 27,2 m) kommt es zu minimalen Neuversiegelungen (96 m²) im Gleisbe- reich (Strecke) und angrenzenden Ruderalbereichen. Vor dem Hintergrund der anthropogenen Überprägung des Planungsraums als bestehende Vorbelastung und der in erster Linie 1:1 Erneuerung wird eine Beeinträchtigung des Land- schaftsbilds als nicht erheblich bewertet. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 34 von 43 9.4.7 Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ 9.4.7.1 Beschreibung des Bestandes Durch das Bauvorhaben sind keine Denkmäler oder Kulturgüter betroffen. Aus diesem Grund ist mit keiner Beeinträchtigung des Schutzguts „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ zu rechnen. 9.4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme kommt es zu Beeinträchtigungen der Bo- denfunktion und zum Verlust von Vegetation und dadurch zu Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen. Es sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern festzustellen. Diese sind jedoch aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Auswirkungen als gering einzustufen und nach Be- endigung der Baumaßnahme nicht mehr relevant. 9.5 Rechtliche Würdigung Aufgrund der vorgesehenen Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen wird der Ein- griff gemäß dem Vermeidungsgebot nach § 13 BNatSchG i. V. m. § 15 Abs. 1 BNatSchG, soweit möglich, minimiert. Durch die Umsetzung der vorgesehenen Kompensationsmaß- nahmen als Ausgleich und Ersatz für eine erhebliche Beeinträchtigung von Biotopen, wird eine unvermeidbare Beeinträchtigung gemäß der Ausgleichs - und E rsatzpflicht des § 15 Abs. 2 BNatSchG kompensiert. Nach Abarbeitung der Umwelterklärung für die Fest- stellung der UVP-Pflicht nach § 5 ff. UVPG ist kein Anlass für eine Umweltverträglichkeits- prüfung ersichtlich. Der Abgleich der Verbreitungsgebiete von FFH-Arten des Anhangs IV und der vorhandenen Habitate im Vorhabenbereich der Baumaßnahme hat ergeben, dass ein Vorkommen aller relevanten Arten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann bzw. grund- sätzliche Vermeidungsmaßnahmen wie die Einhaltung der gesetzlichen Rodungszeit im Hinblick auf das Tötungs- und Störungsverbot ohne Kenntnis des genauen Artenspektrums zur Verfügung stehen. Die nur kurzzeitig zu erwartenden bauzeitlichen Immissionen können zusammenfassend als dem Stand der Technik entsprechend, unvermeidbar und gemäß § 22 Abs. 1 BImSchG als hinnehmbar eingestuft werden. „Nachteilige Wirkungen“ im Sinne des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG entstehen durch das geplante Vorhaben für die Anwohner nicht. Minimierungsmöglichkeiten wurden im Bereich der technischen und ökonomischen Mög- lichkeiten vorgenommen. 9.5.1 Umweltverträglichkeit Der geplante Eingriff ist nicht UVP-pflichtig. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 35 von 43 9.5.2 Eingriffsregelung gemäß BNatschG Durch das Bauvorhaben und die notwendige Einrichtung einer Baustelleneinrichtungsflä- che sowie die Zufahrten zum Baufeld ergeben sich bau - und anlagenbedingt Eingriffe in Natur und Landschaft. Es kommt dabei zu Rodung von Gehölzbeständen und Eingriffen in Ruderalfluren sowie Grünlandbereiche. Die aus der Umsetzung der Planung resultierenden Eingriffe werden als Eingriffe in Natur- und Landschaft nach § 14BNatSchG bilanziert und den erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahen gegenübergestellt. Nachdem am 03.06.2020 die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) in Kraft getre- ten ist und seither bei der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anzu- wenden ist, wurden die zuvor nach LANUV (20211) kartierten Biotoptypen gemäß des län- derspezifischen Übersetzungsschlüssels (BMU, 2020) „übersetzt“, d.h. den neuen Biotopty- pen nach dem Kartierschlüssel der BKompV Anlage 2 Spalte 2 zugeordnet. Gemäß § 5, Abs. 1 BKompV wurde den ermittelten Biotoptypen ein Biotoptypenwert nach Anlage 2 Spalte 3 zugewiesen. Es entsteht ein Kompensationsüberschuss von 4.415 Wertpunkten. 9.5.3 Artenschutz Unter Beachtung und Berücksichtigung dieser als verbindlich geltenden Vermeidungs- und Sicherungsmaßnahme hat die artenschutzrechtliche Prüfung gezeigt, dass das geplante Vorhaben für alle Arten des Anhang IV der FFH- Richtlinie und alle europäischen Vogelar- ten unter den Gesichtspunkten des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 (5) BNatSchG als zulässig einzustufen ist (vgl. Unterlage 12). 9.5.4 Wasserrechtliche Belange Oberflächenwasser Durch das Bauvorhaben sind keine Oberflächengewässer betroffen. Grundwasser Eine Verschlechterung des mengenmäßigen oder chemischen Zustands des Grundwas- serkörpers (Niederung des Rheins) ist nicht zu erwarten. Die Neuversiegelung ist in Bezug auf den gesamten Grundwasserkörper als gering einzustufen, sodass keine Verschlechte- rung zu erwarten ist. Die Baumaßnahme ist somit mit den Zielen der Wasserrahmenrichtline vereinbar (vgl. Un- terlage 13). 9.5.5 Schallschutz gemäß 16. BlmSchV Eine schall - und erschütterungstechnische Untersuchung w urde erstellt, verschiedene Maßnahmen zum Schall und Erschütterungsschutz sind eingeplant. Siehe Unterlage 14.1 - Untersuchung zu betriebsbedingten Schallimmissionen. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 36 von 43 9.5.6 Schutz vor Baulärm gemäß AVV Baulärm / Erschütterungen nach DIN 4150 Eine schall - und ers chütterungstechnische Untersuchung wurde erstellt, verschiedene Maßnahmen zum Schall und Erschütterungsschutz sind eingeplant. Siehe Unterlage 14.2 - Untersuchung zu baubedingten Schallimmissionen (Baulärm) und Erschütterungsimmissionen Die folgenden Vorgaben aus der EBA -Baulärmverfügung vom 12.01.2021 werden soweit wie möglich beachtet: 1. Innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen werden die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm zur Nachtzeit in mindestens 18 Nächten eingehalten. 2. Die vorgenannten Immissionsrichtwerte werden nicht mehr als vier Nächte in Folge überschritten. 3. Auf jede Phase der Überschreitung der vorgenannten Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit folgt eine Erholungsphase, in der die vorgenannten Immissionsrichtwerte für jeweils mindestens vier Nächte eingehalten werden. Mit den beschriebenen Maßnahmen (Kapitel 9.2) wird eine Akzeptanz der unumgänglichen Baumaßnahme erreicht und die Anwohner können sich in ihrer persönlichen Planung recht- zeitig auf das Vorhaben und die damit einhergehenden Belastungen einstellen. Eine detail- lierte Bewertung der baubedingten Lärmbeeinträchtigung (Nettobauzeit) ist der Umwelter- klärung Anlage 1 zur Frage 3.1.3 des Schallgutachten (08.02.2024 cdf Schallschutz) zu entnehmen. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 37 von 43 10 WEITERE RECHTE UND BELANGE 10.1 Grunderwerb Für die Durchführung der Maßnahme sind vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnah- men von Grundstücken erforderlich. Die Grundstücke sind im Grunderwerbsplan (Unterlage 5.1) und im Grunderwerbsverzeich- nis (Unterlage 6.1) dargestellt. Bei den zu erwerbenden Flächen handelt es sich um Flächen die nicht der DB AG gehören, allerdings für das Vorhaben erworben werden müssen. Als vorübergehend in Anspruch ge- nommene Flächen sind solche gekennzeichnet, welche während der Bauzeit als Baustel- leneinrichtungsflächen, Arbeitsstreifen oder Zufahrten benötigt werden. Die geplanten Baumaßnahmen erfolgen räumlich hauptsächlich auf dem Gelände der DB AG und den dort dem Bahnbetrieb gewidmeten Flächen. Zur Errichtung der BE -Flächen werden jedoch auch bahneigene Flächen mit Nutzung als Kleingartenanlage in Anspruch genommen. Zur Errichtung der Eisenbahnüberführung werden Fremdgrundstücke vorüber- gehend in Anspruch genommen bzw. müssen erworben werden. Der Erwerb von Grundstücken geht auf Abweichungen zwischen Vermessung und Kataster zurück. Teilbereiche der Bestandswiderlager ragen gemäß aktuellem Kataster über den bahneigenen Grund hinaus. Es sind keine Flächen vorhanden für welche eine Dinglichen Sicherung vorzusehen ist. Nach Abschluss der Arbeiten werden die vorübergehend beanspruchten Flächen wieder in den Urzustand zurückversetzt bzw. gemäß LBP (Unterlage 11) rekultiviert. Auf den bean- spruchten Flächen für die Baudurchführung wird ein Beweissicherungsverfahren zur Doku- mentation des Anfangs- und Endzustands durchgeführt. Die Einzelheiten zur Inanspruchnahme von Flächen sind dem Grunderwerbsverzeichnis (Unterlage 6.1) zu entn ehmen und sind im Grunderwerbsplan (Unterlage 5.1) dargestellt. Der Flächenverbrauch für die Realisierung des Projektes wird so gering wie möglich gehal- ten. Seitens des Vorhabenträgers wird angestrebt, die erforderlichen vertraglichen Regelungen des Grunderwerbs, der vorübergehenden Inanspruchnahme für alle benötigten Flächen, mit den Betroffenen auf privatrechtlicher Basis abzuschließen. Die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses bleibt hiervon jedoch unberührt. 10.2 Kabel und Leitungen Im Vorfeld der Genehmigungsplanung wurden aktuelle Leitungsabfragen durchgeführt. Die Verträge mit eventuell betroffenen Leitungsträgern wurden ebenfalls erhoben und die ge- plante Baumaßnahme bzw. Betroffenheiten mit diesen abgestimmt. Die aus den Abstimmungen resultierenden Auflagen werden berücksichtigt. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 38 von 43 Im unmittelbaren Bereich der Baumaßnahme verlaufen Leitungen Dritter. Die Strom-, Tele- kommunikations-, Trinkwasserleitungen und Entwässerungsanlagen liegen im Bereich der Straße und sind dem Leitungsplan in Anlage 9.1 zu entnehmen. Eine kurze Aufstellung der Leitungen Dritter im Baubereich gibt folgende Tabelle: Tabelle 3: Anlagen Dritter Betreiber Leitungsart Bezeichnung Lage Telekom Telekommunikation - von Süden entlang des Höhenhauser Rings Unitymedia Telekommunikation - von Süden entlang des Höhenhauser Rings Netcologne Telekommunikation - von Süden entlang des Höhenhauser Rings Rhein-Ener- gie Trinkwasser W 100 GGG/TY 1983 von Süden entlang des Höhenhauser Rings Rhein-Ener- gie Strom LBZ unbekannt am östlichen Straßen- rand Höhenhauser Ring Rhein-Ener- gie Strom/Nachrichten- kabel NRK 2R am westlichen Straßen- rand Höhenhauser Ring StEB Straßenentwässe- rung - im Höhenhauser Ring, wird seitens StEB vor un- serer Baumaßnahme er- neuert Open Grid Europe GmbH Ferngasleitung - von Osten kommend mittig im Höhenhauser Ring, nördlich des BW E Die in Tabelle 3 angeführten Kabel und Leitungen sind bauzeitig zu sichern. Für die Gasleitung ist außerdem eine Erschütterungsbegrenzung für den Bauzustand vor- zusehen. Die Straßenentwässerung wird seitens StEB voraussichtlich vor unserer Baumaßnahme erneuert, was eine bauzeitige Sicherung erforderlich macht. Im Bereich von Bauwerk E sind keine Kabel bekannt, die zur OLA gehören. Die einzelnen Maßnahmen sind dem Bauwerksverzeichnis (Unterlage 4.1) zu entnehmen und sind im Kabel- und Leitungslageplan (Unterlage 9.1) dargestellt. 10.3 Straßen und Wege Von der Ausführung des Vorhaben s sind der Höhenhauser Ring, der Neurather Weg und die Berliner Straße betroffen. Die bauzeitlichen Einschränkungen sind im Kapitel 8.4 be- schrieben. Der Straßenbaulastträger bei den aufgeführten Straßen ist die Stadt Köln. Mit dieser wurde bereits im Vorfeld die Planung abgestimmt , siehe die ergänzende Unterlage 05.3. Die no twendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen werden vor Baubeginn bei der Stadt Köln beantragt. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 39 von 43 10.4 Kampfmittel Gemäß der Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf - Stadt Köln - Kampfmittelbe- seitigungsdienst liegen keine Hinweise auf das Vorhandensein von K ampfmitteln im Baustellenbereich vor (siehe die ergänzende Unterlage 03.1). Auf dem Gelände der geplanten Baustelle wurden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Es konnte kein konkreter Verdacht auf Bombenblindgänger festgestellt werden (siehe die ergänzenden Unterlagen 03.2 und 03.3). Für die Bereiche westlich des Höhenhauser Rings wurde festgelegt, dass bei offener Bau- weise keine Überprüfungen erforderlich sind. Wenn jedoch Spezialtiefbau (Rammen, Bohr- pfähle, Verbaue, Fräsen etc.) geplant sind, müssen Bohrlochsondierungen (Sicherheitsde- tektionen) durchgeführt werden. Im Bereich östlich des Höhenhauser Rings werden in jedem Fall Kampfmittelsondierungen empfohlen. Hier wurden Kampfhandlungen und Bombenabwürfe als Verdachtsszenarien ausgewiesen. Besonders zu berücksichtigen sind die Bereiche mit Laufgräben. Die Stadt Köln legt fest, dass im Umkreis von 15 m um diese konkreten Verdachtspunkte ohne vorherige Abklärung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst keine Bauarbeiten bzw. Bodeneingriffe stattfi n- den dürfen. Sofern im Rahmen der Erdbautätigkeit oder oberirdischer Abbrucharbeiten kampfmittelver- dächtige Objekte festgestellt werden, werden die Arbeiten sofort eingestellt und die zustän- digen Ordnungsbehörden, der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) oder die Polizei infor- miert. 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial Gemäß Konzernrichtlinie 809.0201 sind Infrastrukturmaßnahmen mit > 3000 m³ Aushub- menge durch ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept zu begleiten. Es wurde pro- jektbegleitend ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) gemäß Fachricht- linie RIL 137.0101 durch das Kundenteam Altlasten- und Entsorgungsmanagement (CR.R O51) erarbeitet. Dieses liegt in der Unterlage 17.1 bei. Ziel ist es, alle im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Abfälle nach Art und Menge zu er- fassen sowie quantitativ und qualitativ zu bewerten und optimal zu entsorgen bzw. vor Ort zu verwerten. Im Rahmen des 4-Stufen-Programms „Ökologische Altlasten“ wurden der Standort 8165 – Köln rechtsrheinisch altlastentechnisch bewertet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine BE-Fläche auf den Kontaminationsfläche „Spedi- tion Hufenstuhl“ (B-008165-185) geplant. Sollte auf dieser Fläche ein Oberbodenabtrag er- folgen so ist gemäß Angaben der Detailuntersuchung aus dem 4-Stufenprogramm auf der Fläche folgendes zu achten: Bei eventuellen Tiefbaumaßnahmen im Zuge der geplanten Neunutzung des Geländes, sollte durch technische und persönliche Schutzmaßnahmen Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 40 von 43 gewährleistet sein, dass ein Direktkontakt mit dem Boden oder ein Einatmen v on belaste- ten Stäuben vermieden wird. Abfalltechnische Untersuchungen an Boden- und Schotterproben erfolgten im Jahr 2013 im Zuge des Geotechnischen Gutachtens. Eine Zuordnung bzw. Einstufung des Bodenmate- rials und Gleisschotter in die LAGA-Einbauklassen ist erfolgt. Anhand der abfalltechnischen Untersuchungen wurde im Rahmen der Erstellung des BoVEKs eine Abschätzung in die EBV-Klassen durchgeführt. Unabhängig von der Durchführung abfalltechnischer Voruntersuchungen werden alle an - fallenden Aushubmassen baubegleitend auf den Bereitstellungsflächen nach den dafür je- weils aktuell geltenden landesrechtlichen Regelungen beprobt, deklariert und in zugelasse- nen Entsorgungsanlagen entsorgt. Aufbereitungsfähige Abbruch- und Rückbaumaterialien werden vor Ort nach den Vorschriften der EBV aufbereitet und verwertet. Grundsätzlich erfolgt der Umgang mit den im Vorhaben anfallenden Abfällen gemäß den abfallrechtlichen Regelungen des KrWG, des BBodSchG sowie der entsprechenden unter- gesetzlichen Regelungen. insbesondere unter der Beachtung des Grundsatzes der Vorran- gigkeit der Verwertung vor einer Beseitigung von Abfällen. 10.6 Gewässer Im Bereich des Vorhabens sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Demnach sind keine Oberflächengewässer vom Vorhaben betroffen. Die Entwässerung des Bauwerks erfolgt wie unter Kapitel 5.7 beschrieben, oberflächen- nahe mittels Versickerungsmulden (siehe auch die ergänzende Unterlage 05.2). Im Endzu- stand erfolgt die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers des Brückenbau- werks in das Grundwasser, siehe dazu den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie Unter- lage 13.1. 10.7 Land- und Forstwirtschaft Es sind vom Projekt keine land- oder fortwirtschaftlich genutzten Flächen betroffen. 10.8 Brand- und Katastrophenschutz Durch den Ersatzneubau wird das bestehende Rettungswegekonzept nicht geändert . Mit dem Vorhaben werden keine Maßnahmen an Bahnanlagen oder Schienenwegen durchge- führt, die die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gemäß der Richtlinie des Brand- und Katastrophenschutzes des Eisenbahnbundeamtes (EBA) erforderlich machen. D amit ent- fällt die Unterlage des Brandschutzes. Die Vorgaben zu den lichten Abmessungen der Ret- tungswege und Durchgangslichten bei Fachwerken wurden in der Planung berücksichtigt. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 41 von 43 10.8.1 Rettungswege Rettungswege werden unmittelbar im Anschluss an den Gefahrenbereich der Bahn ange- legt. Diese sind von 0,80 m breit und mindestens 2,20 m hoch. Sie sind beidseitig vorhan- den. Sie werden trittfest und ebenflächig ausgebildet. 10.8.2 Randwege Die Randwege werden am Überbau beidseitig angebracht. Die Forderung der EBA-Richtli- nie „Anforderungen des Brand und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ nach einem einseitigen Rettungsweg und Durchgängen in ei- nem maximalen Abstand von 25 m und Mindestabmessungen 1,6 m x 2,2 m werden ein- gehalten. 10.8.3 Rettungstreppen Entsprechend der EBA-Richtlinie „Anforderungen des Brand und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG wird an der Eisenbahnüberfüh- rung keine Rettungstreppe errichtet, da innerhalb des geforderten Abstandes von maximal 1.000 m ein Zugang vorhanden ist. 10.8.4 Zuwegungen und Zufahrten Die Zufahrten zu den Rettungszugängen werden über das vorhandene öffentliche Straßen- und Wegenetz gewährleistet. 10.9 Abweichungen vom technischen Regelwerk der DB AG Abweichungen vom technischen Regelwerk entstehen nicht. UIGs und ZIEs sind nicht not- wendig. Für die technische Bearbeitung sind die Regelwerke in der jeweils aktuellen Fas- sung zu Grunde zu legen. Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 42 von 43 11 ABKÜRZUNGEN AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AVT Außenverteiler BGBl. Bundesgesetzblatt BnatSchG Bundesnaturschutzgesetz Bf Bahnhof BSK Bahnsteigkante BTS Base Transceiver Station BÜ Bahnübergang CO2 Kohlenstoffdioxid oder Kohlendioxid DB AG Deutsche Bahn AG DIN Deutsches Institut für Normung EBA Eisenbahnbundesamt EBV Ersatzbaustoffverordnung EG Eisenbahn Gesetz EN Europäische Norm EÜ Eisenbahnüberführung ESTW Elektronisches Stellwerk Gl Gleis GOK Geländeoberkante GWG Geringwertige Güter GSM-R Global System for Mobile Communications – Rail(way) KSG Bundes-Klimaschutzgesetz l.d.B. links der Bahn LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LCC Life Cycle Cost LST Leit- und Sicherungstechnik LSW Lärmschutzwand LWL Lichtwellenleiter Mt Megatonne OLA Oberleitungsanlage OSE Ortssteuereinrichtung özF Örtlich zuständiger Fahrdienstleiter r.d.B. rechts der Bahn Vorhaben: Erneuerung EÜ Höhenhauser Ring (Bauwerk E) km 6+195 Unterlage 1.1 Strecke 2650 Köln Messe/Deutz – Hamm (Westf.) Seite 43 von 43 Ril Richtlinie SO Schienenoberkante SPNV Schienenpersonennahverkehr SPMT selbstangetriebenes Modulfahrzeug (Self-Propelled Modular Transporter) THG Treibhausgasemissionen TEN Transeuropäisches Eisenbahnnetz TK Telekommunikation TM Technische Mitteilung Üst Überleitstelle USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung VVBau Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau VVBau-STE Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen VzG Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten
Anlage 1 - Lageplan
407 Zeichen
/0 /1 /2 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /8 /2 /9 □ /11 /12 /13 /14 /15 /16 /17 □ /16 /12 /15 /18 /19 /13 /15 /20 /9 /16 /13 /13 /13 /21 /3 /22 /23 /6 /24 /25 /3 /26 /3 /22 /9 /27 /2 /23 /28 /2 □ /29 /30 /4 /7 □ /31 □ /32 /1 /3 □ /33 /26 /3 /22 /26 /34 /22 /25 /3 /22 /35 /3 /1 /24 /2 /3 /22 /1 /7 /36 /22 /24 /2 /3 /4 /4 /2 □ /23 /35 /9 □ /11 /20 /37 /13 /16 /37 /19 /13 /19 /15/27 /3 /1 /2 /3 □ /20 □ /38 □ /20 Anlage 1
Anlage 3 - Stellungnahme
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/ 2 Anlage 3 Beteiligung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 des Ver- waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 18 des Allgemeinen Eisenbahnge- setzes (AEG) für die Erneuerung der Eisenbahnüberfü hrung (EÜ) Höhenhauser Ring, Bauwerk E Sehr geehrte Frau Ritz, ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen je weils durch eine entspre- chende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Kampfmittel Die von dem o.g. Vorhaben betroffene Fläche ist, falls noch nicht geschehen, auf deren Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbes eitigungsdienst (KBD) der Be- zirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Je nach Ergebnis der Luftbildauswertung er- folgen dann gegebenenfalls weitere Auflagen. Ansprechpartnerin im Amt für öffentliche Ordnung, O ttmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Frau Greuel (Telefon: 0221 221-32836; E-Mail: kampfmittel@stadt-koeln.de ). II. Brandschutz Aus Sicht des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Be- rufsfeuerwehr) bestehen keine Bedenken gegen das o. g. Vorhaben, soweit die erfor- derlichen Flächen und Zufahrten während der Bauphase uneingeschränkt nutzbar blei- ben. Sofern jedoch die Befahrbarkeit des Höhenhauser Ringes im Bereich der Eisenbahn- überführung, auch kurzzeitig, nicht vollständig sichergestellt werden kann, ist dies früh- zeitig mitzuteilen. Ansprechpartner im Amt für Feuerschutz, Rettungsdie nst und Bevölkerungsschutz (Berufsfeuerwehr), Neusser Landstraße 2, 50735 Köln , ist Herr Kustwan (Telefon: 0221 9748-53104; E-Mail: martin.kustwan@stadt-koeln.de). Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Sachbereich 1, Planfeststellung - z. Hd. Frau Ritz - Hachestraße 61 45127 Essen 64138-641pa/048-2023#112 62/621/2-62.21.01 23.05.20 24 62 - 2 - III. Städtische Liegenschaften Bezüglich der zu erwerbenden städtischen Flächen wird darum gebeten, frühzeitig mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Kontakt aufzunehmen. Ansprechpartner im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Michels (Telefon: 022 1 221-23029; E-Mail: frank.mi- chels@stadt-koeln.de). IV. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden ist § 16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfal en (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beachten. Dieser umfasst eine unverzüglic he Benachrichtigung des Rö- misch-Germanischen Museums/Archäologische Bodendenk malpflege und Boden- denkmalschutz (Telefon: 0221 221-22304; Fax: 0221 2 21-24030), die unveränderte Erhaltung des Auffindungszustands sowie eine Unters uchungsfrist von bis zu einer Woche nach Eingang der Meldung. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist Herr Wagner (Te- lefon: 0221 221-24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). V. Stadtplanung Gegen das o.g. Vorhaben bestehen aus hiesiger Sicht keine planungsrechtlichen oder städtebaulichen Bedenken. Es sind jedoch bei der Gestaltung des Bauwerkes die fol- genden Auflagen zu berücksichtigen: 1. Die Brückenfarbe ist in gleicher Farbgebung wie an dem im Stadtteil Neustadt/Süd gelegenen Vorhaben „Neubau Eisenbahnüberführung Eifelwall“ in dunklem Grau auszuführen. 2. Die Widerlager sind in Sichtbeton der Klasse 3 a uszuführen. 3. Graffitischutz ist auf allen Oberflächen – so ze itnah wie möglich – aufzubringen. 4. Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einz ubauen. Es ist nicht mit Gittern zu arbeiten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion ist als geschlossene Fläche auszuführen. 5. Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Telefon: 0221 221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). VI. Straßenrecht Der Entwurf für eine eventuell abzuschließende Verwaltungsvereinbarung gemäß dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz – EKrG) ist von der Vorhabenträgerin zu erstellen u nd bei dem Bauverwaltungsamt einzureichen. Ansprechpartner im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Kijanski (Telefon: 0221 221-23751; E-Mail: joerg.kijanski@stadt-koeln.de). - 3 - VII. Straßen und Radwegebau Die Planung zu dem o.g. Vorhaben wurde bereits im Jahre 2018 mit dem Amt für Stra- ßen und Radwegebau abgestimmt, sodass keine grundsä tzlichen Bedenken beste- hen. Es sind jedoch die folgenden Auflagen zu berücksichtigen: 1. Vor dem Baubeginn ist eine Beweissicherung des S traßenraumes, insbesondere der im Bauwerksverzeichnis aufgeführten städtischen Flächen Nr. 30 und 31 (Hö- henhauser Ring) durchzuführen. 2. Vor der Wiederherstellung der Straßenflächen ist das Amt für Straßen und Rad- wegebau frühzeitig einzubinden. Ansprechpartner im Amt für Straßen und Radwegebau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Jusen (Telefon: 0221 221-27868; E-Mail: frank.jusen@stadt-koeln.de). VIII. Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Der Höhenhauser Ring ist Teil des Radverkehrshauptn etzes Mülheim und in diesem als sogenannte „Gelbe Verbindung“ enthalten. Es sollte daher geprüft werden, ob in den angekündigten Phasen der Vollsperrung eine Pass ierbarkeit zu mindestens für den Fuß- und Radverkehr gewährleistet werden kann. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine frühzeitige Umleitungsbeschilderung vorzunehmen und entsprechend zu kommunizieren. Ansprechpartner im Amt für nachhaltige Mobilitätsen twicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Fuhrmann (Telefon: 0221 221-35 150; E-Mail: joscha.fuhr- mann@stadt-koeln.de). IX. Natur- und Artenschutz (Untere Naturschutzbehör de) 1. Allgemeines Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung im Sinne der §§ 13 bis 17 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) in den Planunterlagen enthal- ten. Nach § 17 Abs. 1 BNatSchG zuständig für die nach § 15 BNatSchG erforder- lichen Entscheidungen und Maßnahmen ist das Eisenbahn-Bundesamt im Beneh- men mit der Höheren Naturschutzbehörde (HNB). Mit der Stellungnahme der Un- teren Naturschutzbehörde (UNB) werden folgende Anre gungen und Bedenken in das Verfahren eingestellt. 2. Eingriffsregelung Der vorgelegte Landschaftspflegerische Begleitplan ist nach Art- und Umfang aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als zufriedenstellend zu bewerten. Es wird in diesem Zusammenhang auch Stellung zu den im Landschaftspflegerischen Be- gleitplan dargestellten und bewerteten Baustelleneinrichtungsflächen genommen. Um eine weitreichende Beeinträchtigung des Naturhau shaltes innerhalb des ge- schützten Landschaftsbestandteils zu vermeiden wird die Vorhabenträgerin darum gebeten, hinsichtlich der Baustelleinrichtungsflächen mögliche Alternativen im nä- heren Umfeld des o.g. Vorhabens zu prüfen. - 4 - 3. Landschaftsplan Köln Das o.g. Vorhaben sowie alle dazu erforderlichen Ar beits- und Baustelleneinrich- tungsflächen befinden sich gemäß der Festsetzung des Landschaftsplans Köln in dem geschützten Landschaftsbestandteil „LB 9.31 Bahnbegleitende Gehölze und Spontanvegetation am Höhenhauser Ring, Mülheim“. Es gelten dementsprechend die allgemeinen und gebietsspezifischen Ge- und Verbote. Hierzu zählen: • Das Verbot Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, zu be- seitigen oder Teile davon abzutrennen sowie jede Handlung, die geeignet ist, das Wachstum oder den Fortbestand der Pflanzenart n achteilig zu beeinflus- sen. • Das Verbot wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne vernünfti- gen Grund zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubrin- gen, sie zu fangen, zu töten, ihre Puppen, Larven, Eier, Nester und sonstigen Brut- oder Wohnstätten fortzunehmen oder zu beschädigen sowie sie auf an- dere Weise in ihrer Fortpflanzung zu behindern. • Das Verbot Feldwege und Flächen zu versiegeln – di es insbesondere im Kro- nentraufbereich der Bäume – sowie andere Maßnahmen zur Verdichtung des Bodens. • Das Verbot bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) als auch Straßen, Wege und Plätze zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, sowie die Außenseite beste- hender baulicher Anlagen zu ändern. Die Nutzungsänd erung steht der Ände- rung gleich. • Das Verbot ober- und unterirdische Leitungen aller Art, Zäune oder andere Einfriedungen zu errichten, zu verlegen oder zu ändern. • Das Verbot Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabung en, Ausschachtungen oder Verfestigungen vorzunehmen oder die Boden- ode r Geländegestaltung auf andere Weise zu verändern. • Das Verbot außerhalb der für den öffentlichen Stra ßenverkehr zugelassenen Wege und Parkplätze zu fahren oder zu parken. Es ist aus den vorgelegten Planunterlagen nicht erkennbar, wie mit dem geschütz- ten Landschaftsbestandteil und insbesondere den dort geltenden Verboten umge- gangen werden soll. Der Landschaftspflegerische Beg leitplan enthält unter den Ziffern 1.5.2 bis 1.5.5 kurze Passagen zu Natura 20 00-Gebieten, Naturschutzge- bieten, Landschaftsschutzgebieten und gesetzlich ge schützten Biotopen, offen- sichtlich jedoch nicht enthalten ist die Kategorie der geschützten Landschaftsbe- standteile. Nach § 67 BNatSchG kann von den Verboten eines Landschaftsplans eine Befrei- ung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder - 5 - 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas- tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Diese gesetzliche Regelung formuliert hierfür eine Antragspflicht, die nur durch die Vorhabenträgerin erfüllt werden kann. Das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzun- gen wäre daher in einem Antrag zu belegen. Bei einer Befreiung von Verboten eines Landschaftsplans ist nach § 75 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfale n (Landesnaturschutzge- setz – LNatSchG NRW) der Naturschutzbeirat bei der ortsansässigen Unteren Na- turschutzbehörde zu beteiligen. In den vorliegenden Unterlagen ist weder ein Antrag im Sinne der o.g. gesetzlichen Regelung enthalten, noch sind Aussagen zu den Befre iungsvoraussetzungen er- kennbar. Weiterhin ist nicht dargelegt, wie die Bet eiligung der Unteren Natur- schutzbehörde, des Naturschutzbeirates und die Überprüfung der materiellen Be- freiungsvoraussetzungen wie auch deren Einstellung in die Planfeststellung erfol- gen sollen. Es wird daher angeraten, diese Teile nachzuliefern. Die nächsten Sitzungen des Naturschutzbeirates erfo lgen an den folgenden Ter- minen: • 10.06.2024 • 30.09.2024 • 25.11.2024 Vor einer geplanten Befreiung von den Verboten zum Schutz von geschützten Landschaftsbestandteilen ist nach § 66 Abs. 1 und 3 LNatSchG NRW den aner- kannten Naturschutzvereinigungen „Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Ein- sicht in die einschlägigen Sachverständigengutachte n zu geben.“ Das Verfahren dazu regelt § 67 LNatSchG NRW, die Frist hierfür be trägt einen Monat. „Aner- kannte Naturschutzvereinigungen sind (…) spätestens zum Zeitpunkt der Über- sendung der Unterlagen an die Naturschutzbehörden zu beteiligen.“ Dieser gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsschritt ist daher nachzuholen. 4. Artenschutz Ebenfalls Teil der vorliegenden Unterlagen ist ein artenschutzrechtlicher Fachbei- trag der „DB Engineering & Consulting GmbH“ mit Stand vom 30.11.2023. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag enthält aus h iesiger Sicht gravierende rechtliche und fachliche Ungenauigkeiten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass auf Basis der eingereichten Unterlagen nicht abschließend zu bewerten ist, ob der Realisierung des o.g. Vorhabens artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen. Hierzu zwei Beispiele für die rechtlichen und fachlichen Ungenauigkeiten: Im Rahmen der Artenschutzprüfung Stufe I ist zu klären, ob und bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Dabei sind alle planungsrelevan- ten Arten zu berücksichtigen und nicht nur diejenigen, die einen ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand aufweisen. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt, weshalb beispielsweise auf die überschlägige Prognose im Hinblick auf die Vogel- arten Sperber und Mäusebussard verzichtet wurde (Ve rgleich Tabelle 1 mit den schriftlichen Ausführungen zu den „Horstbrütern“). - 6 - Neben der Prüfung aller planungsrelevanten Arten gemäß den Vorgaben des Lan- desamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz No rdrhein-Westfalen (LA- NUV), welche aufgrund der Habitateigenschaften vor Ort betroffen sein können, müssen zudem auch Brutvogelarten berücksichtigt werden, welche gemäß der ak- tuellen Roten Liste der Brutvögel NRW im Naturraum Niederrheinische Bucht eine Gefährdungskategorie aufweisen und aufgrund der Hab itatausstattung nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Hierzu wir d auch auf die Verwal- tungsvorschrift Artenschutz verwiesen. Sollte hiern ach ausnahmsweise die Mög- lichkeit bestehen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG infolge des o.g. Vorhabens bei einer nicht planungsrelevanten Art erfüllt werden, wäre die Behandlung einer solchen Art im Pl anungs- oder Zulassungs- verfahren geboten – beispielsweise bei Arten, die g emäß der Roten Liste im ent- sprechenden Naturraum bedroht sind, oder bei bedeutenden lokalen Populationen mit nennenswerten Beständen im Bereich des jeweiligen Vorhabens. Trotz der oben genannten Mängel wurden im Rahmen de r Artenschutzprüfung Stufe I für diverse Arten artenschutzrechtliche Konfliktpotentiale prognostiziert. Die sich daraus gemäß dem „Methodenhandbuch zur Artensc hutzprüfung in Nord- rhein-Westfalen (Stand 2021)“ ableitenden und notwe ndigen Art-für-Art Betrach- tungen wurden jedoch nicht durchgeführt. Stattdesse n wurden die ausstehenden Kartierungen als Vermeidungsmaßnahmen formuliert. S omit liegen den Vermei- dungsmaßnahmen keine validen Daten zugrunde. Demzuf olge bietet diese Her- angehensweise auch keine Rechtssicherheit. Auf Basis der ausstehenden Kartie- rungen sind gegebenenfalls dezidiertere Vermeidungs maßnahmen – inklusive CEF-Maßnahmen – festzulegen. Jene müssen abschließe nd in die Planfeststel- lung eingestellt werden, sie können nicht ignoriert oder nachträglich festgelegt wer- den. Dies gilt insbesondere für gegebenenfalls notwendige CEF-Maßnahmen, wel- che die ökologische Funktion der betroffenen Fortpf lanzungs- und Ruhstätte im räumlichen Zusammenhang aufrechterhalten und somit vor deren Zerstörung um- gesetzt sein müssen, um den Verlust der eigentlichen Fortpflanzungs- und Ruhe- stätte zu neutralisieren. Jene müssen dem Grunde na ch umsetzbar sein. Dafür müssen die benötigten Maßnahmenflächen bekannt und geeignet sein. Die Nen- nung der spezifischen Flächen ist unabdingbar, da nur so geprüft werden kann, ob eine Eignung vorliegt oder ob bereits ein Flächenzugriff seitens eines anderen Vor- habens geplant ist oder beschieden wurde. Aufgrund der o.g. Ausführungen ist aus hiesiger Sic ht eine umfassende Überar- beitung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags erforderlich. Ansprechpartner für die Belange „Natur- und Artensc hutz“ (Untere Naturschutzbe- hörde) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-B randt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Dill (Telefon: 0221 221-24160; E-Mail: julius.dill@stadt-koeln.de). X. Baumschutz Die Realisierung des o.g. Vorhabens betrifft potent iell Gehölzbestände im Geltungs- bereich der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in nerhalb der im Zusammen- hang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches d er Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS). Geschützt gemäß § 3 BSchS sind alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und alle Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 130 cm – dies jewe ils gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden. - 7 - Nach der BSchS sind Bäume – auch auf angrenzenden G rundstücken in einem Ab- stand von bis zu 5 m zur gemeinsamen Grenze – bei der Durchführung von Baumaß- nahmen vor jeglichen Beschädigungen zu schützen. Hi erbei sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und der RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen – RAS, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bä umen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) zu beachten. Untersagt ist unter an derem insbesondere im Kronen- traufbereich die Verdichtung des Bodens – zum Beisp iel durch die Baustelleneinrich- tung oder durch das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaschinen. Zum Erhalt geschützter Bäume während der Baumaßnahmen ist daher Folgendes zu beachten: • Der Kronentraufbereich der geschützten und zu erha ltenden Bäume ist von Bau- fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Baumaterialien freizuhalten. Der betref- fende Kronentraufbereich ist hierzu während der Bau zeit durch einen ortsfesten Bauzaun abzusichern. • Schäden an den oberirdischen Teilen der geschützte n Bäume durch ausladende Baumaschinen sind zu vermeiden. • Während der Bauzeit sind bei Bedarf weitere Schutz vorkehrungen gemäß der DIN 18920 und der RAS-LP 4 vorzusehen. • Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachgebiet 570/3 (Baumschutz) – ist mindestens 5 Werktage vor dem Baubeginn schriftlich zu informieren. Dies ist auch per E-Mail an das Postfach antrag-baumschutz@stadt-koeln.de möglich. • Die Schutzmaßnahmen, der Standort des Bauzauns und die von jeglichem Bau- betrieb freizuhaltenden Flächen sind allen Ausführungsunternehmen rechtlich bin- dend vorzugeben. Erweist sich die Einhaltung der Bestimmungen bei de r Bauausführung als nicht mög- lich, ist unverzüglich Kontakt mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Sachge- biet 570/3 (Baumschutz) – aufzunehmen. Ansprechpartner für den Belang „Baumschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Sachgebiet 570/3), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Friedrich (Telefon: 0221 221-24167; E-Mail: achim.friedrich@stadt-koeln.d e). Aufgrund der eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit wird um bevorzugte Kon taktaufnahme per E-Mail gebe- ten. XI. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Die nachfolgenden Auflagen sind in den Planfeststel lungsbeschluss aufzunehmen. Soweit hier Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichbare Verpflichtungen aufgeführt sind, sind diese gegenüber dem Umwelt- u nd Verbraucherschutzamt (Ab- teilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtsch aft) Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpartnerin ist – soweit n icht anders benannt – Frau Leon- häuser (Telefon: 0221 221-29197; E-Mail: mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de ). 1. Abfallwirtschaft a) Der Beginn und das Ende der Bau-/Abbruch-/Aushub maßnahmen sind jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. - 8 - b) Für das o.g. Vorhaben liegt ein Bodenverwertungs - und Entsorgungskonzept (Grobkonzept) vom 24.08.2023 vor. Dieses ist umzusetzen und zudem um die folgenden Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren und dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, W asser- und Abfallwirt- schaft) noch vor dem Baubeginn vorzulegen: • aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen Pr oben zur Erfassung des Belastungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials, • Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßnah men sowie Darstel- lung der vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigung swege (Verwerter, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunte rnehmen, o.ä.) für das gesamte anfallende, gegebenenfalls kontaminiert e Bau-/Aushubmate- rial, • Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den ev entuell verbleiben- den, kontaminierten Boden, Erst nach Vorlage und Zustimmung des Umwelt- und Ve rbraucherschutzam- tes (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) zu diesem er- gänzten bzw. aktualisierten Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept darf mit dem o.g. Vorhaben begonnen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, können diese nach Abstimmung auch erst im Zuge der Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen vorgelegt werden. c) Für die Beseitigung/Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschrif- ten der Verordnungen zu den §§ 47-52 des Gesetzes zur Förderung der Kreis- laufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Ab- fällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) zu beachten. d) Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallsc hlüsselnummer sind die Vor- schriften nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Ab- fallverzeichnis-Verordnung – AVV) zu beachten. e) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Be- nutzungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fas- sung zu beachten. f) Die Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen sind gutachter lich zu begleiten und in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbrauchersch utzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. g) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu ferti- gen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 2. Zwischenlagerung von Abfällen Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem Material oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus erforderlich sein, so ist diese im Einzelfall mit dem Umwelt- und Verbrau cherschutzamt (Abteilung Im- missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) abzustimmen. Es sind jedoch min- destens die folgenden Anforderungen einzuhalten, damit keine Boden- und Grund- wasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. - 9 - b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter/betonierter) Fläche ohne Bodeneinlauf, auf einer resistenten und flüssigkeit sdichten Folie oder in Con- tainern vorgenommen werden. c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser muss ausgeschlossen werden – beispielsweise durch die Abdeckung mit einer beständigen Folie. d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbeson- dere auf die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontrollbuch zu dokumentieren (Datum, Name de r kontrollierenden Person, ordnungsgemäßer Zustand des Lagers, Untersc hrift). Das Kontroll- buch ist auf Verlangen vorzulegen. e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 3. Niederschlagswasser Bezüglich der Versickerungsplanung bestehen gegen d as o.g. Vorhaben keine Bedenken. Die Abstimmung zur Versickerung des Niede rschlagswassers ist be- reits erfolgt. Ansprechpartner für den Belang „Niederschlagswasser“ im Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft), Willy- Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Fischer (Telef on: 0221 221-24615; E-Mail: moritz.fischer@stadt-koeln.de). 4. Wassergefährdende Stoffe/Wiedereinbau von Recycl ingmaterial a) Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Ver- ordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 zu beachten. b) Der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen od er Gemischen ist in techni- schen Bauwerken nur dann zulässig, wenn die Verordn ung über Anforderun- gen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (Ersatzbaustoffverord- nung – ErsatzbaustoflV) beachtet wird und somit nac hteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit und schädliche Bodenv eränderungen nicht zu befürchten sind. Die Genehmigung über den Einbau von mineralischen Er- satzbaustoffen oder Gemischen obliegt Ihrem Hause. 5. Immissionsschutz a) Für das o.g. Vorhaben liegt eine Untersuchung zu baubedingten Schallimmis- sionen (Baulärm) und Erschütterungsimmissionen der cdf Schallschutz Con- sulting vom 11.12.2023 vor. Diese ist zu beachten und während der Bauphase sind zudem die folgenden Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen: • Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahre n gemäß dem ak- tuellen Stand der Technik im Bereich des Schallschutzes, • zeitliche Beschränkung der lärmintensiven Maschine n auf ein Minimum, • Ausschaltung von Maschinen und Arbeitsgeräten, die nicht im Einsatz sind, • Prüfung der Aufstellung von mobilen Lärmschutzwänd en, • ausführliche Information der betroffenen Anwohneri nnen und Anwohner so- wie Bereitstellung von Ersatzwohnräumen/Ersatzschlafräumen. - 10 - b) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind lärmintensive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um- welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräus che, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz ge gen Baulärm/Geräu- schimmissionen (AVV Baulärm) verboten. c) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutz- amt (Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) eine Ausnah- megenehmigung für Arbeiten während der Nachtzeit er teilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu beantragen. d) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der 32. Verord- nung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umweltein- wirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähn- liche Vorgänge (Geräte- und Maschinenlärmschutzvero rdnung – 32. BIm- SchV) zu beachten, soweit Maschinen verwendet werde n, die in dieser Ver- ordnung genannt werden. e) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die All- gemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baul ärm/Geräuschimmis- sionen (AVV Baulärm) zu beachten. f) Der maschinelle Abbruch des von der Genehmigung erfassten Brückenbau- werkes, einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegungen darf nur inner- halb des Zeitraumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. g) Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind während der Stand- und Arbeitspausen abzuschalten. h) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten Schallschutzanfor- derungen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Bere chtigung, das Umwelt- zeichen "blauer Engel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derartiger Geräte und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de abgerufen werden. i) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsär- mere Abbruchverfahren – beispielsweise die Verwendung einer Brecherzange – nicht möglich sind. j) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen sowie beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu ver meiden oder auf das Mindestmaß zu beschränken. Dies ist jeweils durch e ine ausreichende Ober- flächenfeuchte zu gewährleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, ist eine Druckerhöhung einzusetzen. k) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der Fahrwege durch Baufahr- zeuge nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder beseitigt werden – beispielsweise durch den Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. l) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur Einsichtnahme bereitzuhalten. m) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen" sind einzuhalten. - 11 - XII. Boden- und Grundwasserschutz Das o.g. Vorhaben befindet sich im Kern einer Fläch e, für die hier im städtischen Ka- taster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen Altstandorte und Altablagerungen erfasst sind. Es wird hierzu auch auf den angefügten Ausschnitt aus der Altlastenkarte verwiesen. Zu diesen Altstandorten und Altablagerungen liegen hier die folgenden Informationen vor: • Altstandort Nr. 901 208_001 „Bf Mülheim“ Dieser Altstandort ist nachrichtlich erfasst, der V organg ist jedoch noch nicht be- wertet. Bekannt ist, dass hier polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in ge- ringen Konzentrationen vorhanden sind. Vor Nutzungsänderungen und Bodenein- griffen ist diese Fläche daher nach den Bestimmungen des Bundes-Bodenschutz- gesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu untersuchen und zu bewerten. • Altablagerung 901219 „Berliner Straße“ Hierbei handelt es sich um eine Altablagerung, die bis 1959 wieder verfüllt wurde. • Altablagerung 90105 „Höhenhauser Ring, Mülheim“ Hierbei handelt es sich um eine Abgrabung, die bis vor 1980 wieder verfüllt wurde. Als Verfüllmaterial sind Bauschutt, Schlacke, Asche und Industriemüll angegeben. Bekannt ist, dass hier punktuelle Belastungen vorhanden sind. - 12 - Zu Teilflächen liegen Erkenntnisse von M&P „Historische Erkundung der Betriebs- und Werksanlagen im Stadtgebiet von Köln, Standort 8165 Köln-rechtsrheinisch“ vom Mai 1998 vor. Die vorhandenen Erkenntnisse schl ießen eine Beeinträchti- gung des o.g. Vorhabens nicht aus. Es sind daher spezifische Untersuchungen erforderli ch. Für die weitere Beurtei- lung muss die Vorhabenträgerin ein nutzungs- und pl anungsorientiertes Gutach- ten gemäß dem BBodSchG beziehungsweise der BBodSchV vorlegen, dass eine Risikoabschätzung hinsichtlich des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers beinhaltet. Das Gutachten ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt vorzulegen Zu den übrigen Flächen liegen im städtischen Katast er der Altlasten und altlastver- dächtigen Flächen keine Erkenntnisse über Bodenbela stungen vor. Die Bestimmun- gen des BBodSchG und der BBodSchV sind unabhängig hiervon jedoch grundsätzlich immer zu beachten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die im Plangeb iet vorhandenen Grundwasser- messstellen nicht beschädigt oder überbaut werden dürfen. Sie müssen zudem jeder- zeit frei zugänglich bleiben. Sollte aufgrund des o.g. Vorhabens die Beseitigung einer Grundwassermessstelle erforderlich sein, so ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, eine neue Grundwassermessstelle an geeigneter Stelle zu errichten. Vor dem Baubeginn muss die Vorhabenträgerin sich bezüglich der Grundwassermessstellen mit dem Um- welt- und Verbraucherschutzamt in Verbindung setzen. Ansprechpersonen für die Belange „Boden- und Grundwasserschutz“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, sind Herr Gerhold (Telefon: 0221 221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt- koeln.de) und Frau Tegetmeier (Telefon: 0221 221-23515; E-Mail: corinna.tegetmeier@stadt-koeln.de). XIII. Umweltplanung und Umweltvorsorge Bezüglich der Thematik „Verkehrslärm“ wird auf Ihr Haus als zuständige Genehmi- gungsbehörde verwiesen. Ansprechpartnerin für den Belang „Verkehrslärm“ im Umwelt- und Verbraucherschutz- amt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Sop art (Telefon: 0221 221-26699; E- Mail: katarina.sopart@stadt-koeln.de). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsaus- schuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststel- lungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Sc hreiben fristwahrend abgege- bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entschei- dung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich ers t nach Anhörung der Bezirks- vertretung für den Stadtbezirk Mülheim mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Regina Ottmar Stellvertretende Amtsleiterin
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1778/2024 Freigabedatum 07.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Höhenhauser Ring (Bauwerk E) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB In- fraGO AG für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Höhenhauser Ring (Bauwerk E) in Köln-Mülheim die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) abzugeben. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DB InfraGO AG – vormals DB Netz AG – plant in Köln-Mülheim die Erneuerung (Abriss und Neubau) von zwei unweit zueinander gelegenen Eisenbahnüberführungen (EÜ) über den Höhenhauser Ring. Es handelt sich hierbei um die Erneuerung der Bauwerke E und J – diese beiden Vorhaben stehen aufgrund ihrer Entfernung von etwa 130 m in einem technischen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang. Es sind daher eine teilweise parallele Bauausführung sowie die Nutzung aneinander angren- zender Flächen vorgesehen. Die Genehmigung der Bauwerke E und J wird in jeweils eigenständigen, aber parallel verlaufenden Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das hier behandelte Planfest- stellungsverfahren betrifft die Erneuerung des Bauwerkes E der Strecke 2650 (Köln Messe/Deutz – Hamm). In dem von der Planung betroffenen Abschnitt wird diese als eingleisige elektrifizierte Strecke mit Personen- und Güterverkehr geführt. Die Stre- ckenhöchstgeschwindigkeit beträgt derzeit 90 km/h. Die vorhandene Eisenbahnüberführung stammt aus dem Jahre 1914 und soll auf- grund ihres hohen Bauwerksalters sowie ihres altersentsprechenden Zustandes durch einen Neubau ersetzt und somit an den heutigen Stand der Technik angepasst wer- den. Bei dem Bestandsbauwerk handelt es sich um eine Stahlfachwerkbrücke mit einer Stützweite von 27 m. Die flach gegründeten Bestandswiderlager sind ebenso wie die bestehenden Flügelwände aus Stampfbeton hergestellt. Das neue Bauwerk soll wieder als Stahlfachwerkbrücke errichtet werden. Diese wird auf zwei Auflagerbänken gelagert, welche jedoch auf dem heutigen Stand der Technik basierend nun jeweils mit Bohrpfählen tiefgegründet werden. Die Bohrpfähle binden hierbei dauerhaft in das Grundwasser ein. Die Auflagerbänke werden mit Verpressan- kern rückgeankert, um einen späteren Rückbau der Bestandswiderlager zu ermögli- chen. Da vorgesehen ist, die Bohrpfähle hinter den Bestandswiderlagern unter Hilfs- brücken im laufenden Bahnbetrieb herzustellen, wird sich die Stützweite des neuen Überbaus auf 50 m erhöhen. Die flach gegründeten Bestandswiderlager werden ebenso wie die bestehenden Flügelwände nur soweit abgebrochen, wie es die Her- stellung des neuen Bauwerkes erfordert. Es ist vorgesehen, den Materialtransport über das örtliche Straßennetz abzuwickeln. Der Einbau der Hilfsbrücken und der Rückbau der Gleisanlage sollen jedoch zum Teil schienengebunden erfolgen. Die Baumaßnahme erfordert eine temporäre sowie eine dauerhafte Grundstücksinan- spruchnahme Dritter. Von der dauerhaften Grundstücksinanspruchnahme sind auch 3 Flächen der Stadt Köln betroffen. Konkret werden 8 m² für die Errichtung der neuen Widerlager benötigt. Während der Bauzeit ist der Kraftfahrzeugverkehr auf dem unterquerenden Höhen- hauser Ring teilweise eingeschränkt bzw. im Zuge von einigen Vollsperrungen tempo- rär nicht möglich. Die Trassierung des Höhenhauser Rings wird im Zuge des o.g. Vor- habens jedoch nicht dauerhaft verändert. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen durchgeführt. Die Bauzeit wird voraussichtlich etwa 9 Monate betra- gen. Gemäß der aktuellen Planung soll mit der Baumaßnahme im Jahr 2030 begon- nen werden. Zur konkreten Lage des o.g. Vorhabens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwiesen. Der ebenfalls beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. Genehmigungsverfahren Für ihr Vorhaben hat die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststel- lung beantragt. Die Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 24.05.2024 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme (Anlage 3) abgegeben werden. Eine vorherige Beschluss- fassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sit- zungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 10.04.2024 bis 10.05.2024 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fal- len nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Die Beteiligung der städtischen Fachdienststellen hat ergeben, dass keine grundsätzli- chen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB InfraGO AG geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Ei- senbahn-Bundesamt. Die dabei aus stä dtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange 4 sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt blei- ben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Erläuterungsbericht Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Neusser Landstraße 2
- Berliner Straße
- Steinkaulerstraße 25
- Roncalliplatz 4
- Willy-Brandt-Platz 2
- Höhenhauser Ring
- Neurather Weg
- Eifelwall
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1778/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.06.2024
- Erstellt
- 03.06.2024 09:09