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Änderung der Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie ab 2019/20

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1361/2019 vom 20.05.2019

Stand: Am 09.07.2019 im Rat endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 1361/2019 Freigabedatum 20.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie ab 2019/20 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Anpassung der Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie ab der Spielzeit 19/20 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Die geänderte Regelung ist in ANLAGE 1 ausgewiesen. Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich nicht. Eventuelle Ertragsausfälle werden vom Gürzenich-Orchester kompensiert. Rat 21.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die bestehende Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters Köln 50 % für Schüler; Studenten (bis 28 Jahre), Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleis- tende, Köln-Pass, Köln-Card Inhaber sowie Inhaber von Jugendleiter- und Ehrenamtskarten Schwerbehinderte und Begleitpersonen für Schwerbehinderte oder Rollstuhlfahrer erhalten freien Eintritt. wird wie folgt geändert: Der Text in Spiegelstrich zwei wird ersetzt durch Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Die vom Rat am 14.02.2019 beschlossene Vorlage (0079/2019) sieht für das Gürzenich-Orchester Köln eine von anderen städtischen Einrichtungen abweichende Ermäßigungsregelung vor. Um eine einheitliche Regelung für alle städtischen Institutionen zu etablieren, die dann eine verlässliche Richt- schnur für die Kölner Bürger bietet, muss die Regelung des G-O entsprechend angepasst werden. Die Regelungen der übrigen Bereiche werden derzeit überprüft und gegebenenfalls im Laufe des Jah- res 2019 entsprechend angeglichen. Begründung für die Dringlichkeit Der Einzelkartenverkauf für die Spielzeit 2019/20 des Gürzenich-Orchesters Köln beginnt am 01.07.2019, für Abonnenten des Orchesters mit Vorkaufsrecht beginnt der Einzelkartenverkauf be- reits eine Woche vorher am 24.06.2019. Um die einheitliche Gestaltung der Ermäßigungsregelung mit Beginn des Vorverkaufsstarts gewährleisten zu können, ist eine vorherige Anpassung der Ermäßi- gungsregelung notwendig. Der nächste Sitzungstermin des Betriebsausschusses Gürzenich- Orchester liegt erst nach Beginn des Vorverkaufsstarts.
  • ANLAGE 1 zur Ratsvorlage 1361

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    ANLAGE 1 zur Ratsvorlage 1361/2019 Ermäßigungsregelung Gürzenich-Orchester Köln 2019/2020 Der Rat der Stadt Köln legt für das Gürzenich-Orchester für den Kauf von Einzelkarten für Abonnementskonzert sowie für Sonderkonzerte in der Kölner Philharmonie in der Saison 2019/2020 Folgendes fest: - Schüler, Studenten (bis 28 Jahre), Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Köln Pass und Köln Card Inhaber sowie Inhaber von Jugendleiter- und Ehrenamtskarten erhalten für Konzerte des Gürzenich-Orchester Köln in der Kölner Philharmonie auf Nachweis beim Kauf von Einzelkarten eine Ermäßigung von 50%. - Menschen mit Schwerbehinderung erhalten für Konzerte des Gürzenich-Orchester Köln in der Kölner Philharmonie beim Kauf von Einzelkarten auf Nachweis eine Ermäßigung von 50%. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem die Begleitperson freien Eintritt.

Beratungsverlauf

  1. 09.07.2019

    Rat

    TOP 10.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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