1757/2026
Flughafen Köln/Bonn GmbH: Vorschlag für die Wahl in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
3843 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1757/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flughafen Köln/Bonn GmbH: Vorschlag für die Wahl in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH vor, an Stelle von Frau Stadtdirektorin Andrea Blome Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester (Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Er beauftragt die Vertretung der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH entsprechend zu votie- ren. II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH aufgrund der Vorschläge des Rates der Stadt Köln neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maß- geblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der*dem von ihm vorgeschla- genen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreter*in- nen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Flughafen Köln/Bonn GmbH zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist am Stammkapital der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) mit 31,12 % beteiligt. Die für die Wahl/Entsendung maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet: „§ 7 Aufsichtsrat (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus fünfzehn Mitgliedern besteht. Der Auf- sichtsrat setzt sich aus zehn Vertretern der Gesellschafter und fünf Vertretern der Arbeit- nehmer zusammen. Den Gesellschaftern Bundesrepublik Deutschland, Beteiligungsver- waltungsgesellschaft des Landes Nordrhein- Westfalen mbH und Stadt Köln stehen pari- tätisch je drei Sitze, den übrigen Gesellschaftern zusammen ein Sitz im Aufsichtsrat zu. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht als Vertreter der Arbeitnehmer nach § 4 Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen sind.“ Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein*e vom Rat bestellte*r Ver- treter*in die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der*die Oberbürgermeis- ter*in oder der*die von ihr*ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazuzählen. Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde im Aufsichtsrat des FKB war bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 30.06.2026 Frau Stadtdirektorin Andrea Blome (s. Vorlage-Nr. 2257/2025). Der Oberbürgermeister folgt ihr als Mitglied des Aufsichtsrats nach. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwir- ken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt (Vorlage -Nr. 2136/2019). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Die Flug- hafen Köln/Bonn GmbH verfügt über einen eigenen PCGK.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1757/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 11:07