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2016/0195

Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 165.000,00 € zur Bestreitung von Anwalts- und Gerichtskosten durch das Bürger- und Ordnungsamt

Magistratsvorlage 10.05.2016

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2016/0195

2380 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.05.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 32 
IV 20 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0195 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122060 
Kostenstelle:  032-000-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-61 Sachkonto: 6771000 
 
Betreff: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 100 HGO in Verbindung 
mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 165.000,00 € zur Bestreitung von Anwalts - und 
Gerichtskosten durch das B ürger- und Ordnungsamt  
 
Vorlage vom: 10.05.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Bei der o. a. Kostenstelle werden überplanmäßig Mittel in Höhe von 165.000,00 € bereitgestellt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung: 
 
 
Im Vorfeld des Fußballbundesligaspiels zwischen SV 98 Darmstadt und E intracht Frankfurt 
am 30.4.2016 wurde zwecks Abwehr von Gefahren für die öffe ntliche Sicherheit und Ordnung 
durch das Bürger- und Ordnungsamt  eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein zeitlich 
befristetes Aufenthaltsverbot für Eintrachtfans in der erweiterten Darmstädter Innenstadt 
vorsah. Diese Allgemeinverfügung wurde überraschen d und offensichtlich durch die 
einschlägige Fansze ne gesteuert innerhalb weniger Stunden durch ca. 300 Personen mit 
Widersprüchen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen angefochten. Nach Auffassung des 
Verwaltungsgerichts Darmstadt sind diese Rechtsbehelfe begründet. Nach derzeitigem 
Sachstand ergeben sic h hierdurch zusätzlich zu begleichende Anwalts - und Gerichtskosten, 
die in dieser Höhe unvorhersehbar waren.  
 
Deckungsmittel stehen bereit unter SK 7710100 (Zinsen für Kassenkredite ), Kostenstelle 
910-020-1000, Kostenträger 6120 -11. 
 
 
Darmstadt, 10. Mai 20 16 
 
Der Dezernent II       Der Dezernent IV  
 
 
 
Rafael Reißer       André Schellenberg  
Bürgermeister        Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0195
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00