2016/0195
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 165.000,00 € zur Bestreitung von Anwalts- und Gerichtskosten durch das Bürger- und Ordnungsamt
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2016/0195
2380 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.05.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 32
IV 20
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0195
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122060
Kostenstelle: 032-000-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-61 Sachkonto: 6771000
Betreff: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 100 HGO in Verbindung
mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 165.000,00 € zur Bestreitung von Anwalts - und
Gerichtskosten durch das B ürger- und Ordnungsamt
Vorlage vom: 10.05.2016
Beschlussvorschlag :
Bei der o. a. Kostenstelle werden überplanmäßig Mittel in Höhe von 165.000,00 € bereitgestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung:
Im Vorfeld des Fußballbundesligaspiels zwischen SV 98 Darmstadt und E intracht Frankfurt
am 30.4.2016 wurde zwecks Abwehr von Gefahren für die öffe ntliche Sicherheit und Ordnung
durch das Bürger- und Ordnungsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein zeitlich
befristetes Aufenthaltsverbot für Eintrachtfans in der erweiterten Darmstädter Innenstadt
vorsah. Diese Allgemeinverfügung wurde überraschen d und offensichtlich durch die
einschlägige Fansze ne gesteuert innerhalb weniger Stunden durch ca. 300 Personen mit
Widersprüchen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen angefochten. Nach Auffassung des
Verwaltungsgerichts Darmstadt sind diese Rechtsbehelfe begründet. Nach derzeitigem
Sachstand ergeben sic h hierdurch zusätzlich zu begleichende Anwalts - und Gerichtskosten,
die in dieser Höhe unvorhersehbar waren.
Deckungsmittel stehen bereit unter SK 7710100 (Zinsen für Kassenkredite ), Kostenstelle
910-020-1000, Kostenträger 6120 -11.
Darmstadt, 10. Mai 20 16
Der Dezernent II Der Dezernent IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0195
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00