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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2207/2020 vom 20.07.2020

Stand: Am 20.08.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 2207/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort- schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
  • Anlage 2 BV 6 Legende

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    L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 6 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
  • Anlage 1 BV 6 Vorblatt

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    S T A D T B E Z I R K 6
  • Anlage 3 BV 6 Zusammenfassung

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    Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Alte Römerstr. von Auf dem Auerberg bis Fühlinger Kirchweg H 1 x neu: Alte Römerstr. von Hausnr. 81/92 bis Fühlinger Kirchweg H 1 x 8, 1 Widmung neu: Am Kutzpfädchen von Kasseler Weg/Arenzhofstr. bis Wendehammer x 1 Widmung neu: Anton-Tannenbaum-Str. x 1 Widmung alt: Gaußstr. von Montessoristr. bis einschließlich Wendebereich x x neu: Gaußstr. von Montessoristr. bis einschließlich Wendebereich x x Wohnwege zu den Häusern Nr. 53-63a, 65-73, 75-85, 87-95, 99-107 x 1 Widmung Fußweg zur Escher Str. x 1 Widmung neu: Heinz-Böggering-Str. einschl. 3 Stichstraßen x 1 Widmung neu: Jakob-Sturm-Str. x 1 Widmung 2 Verbindungsstraßen zur Anton-Tannenbaum-Str. x 1 Widmung Teilstück der Verbindungsstraße von Josef-Gödecke-Str. zur Jakob- Sturm-Str. bis Ende Hausgrundstück Josef-Gödecke-Str. 10 x 1 Widmung Teilstück der Verbindungsstraße von Jakob-Sturm-Str. zur Josef- Gödecke-Str. von Beginn Hausgrundstück Jakob-Sturm-Str. 3 bis Ende Hausgrundstück Jakob-Sturm-Str. 5 x 1 Widmung neu: Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Josef-Gödecke-Str. x 1 Widmung 2 Verbindungsstraßen zur Heinz-Böggering-Sr. x 1 Widmung Verbindungsweg zwischen Alte Straße und Josef-Gödecke-Str. x 1 Widmung Verbindungsweg von Josef-Gödecke-Str./Heinz-Böggering-Str. zur Jakob-Sturm-Str. x 1 Widmung Seite 2 Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2021 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung BemerkungReinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Saalestr. Stichweg zwischen Elbeallee und Saalestr. einschl. Platzfläche und Fußgängerbrücke über die Elbeallee (mit Rampe und Treppe) x neu: Saalestr. von Havelstr. bis Wendehammer A 1 1 1 Widmung Verbindungsweg zur Weserpromenade zwischen Nr. 52 und 54 G 1 1 Widmung 2 Verbindungswege von Saalestr. zum Unstrutweg x 1 Widmung Stichweg zwischen Elbeallee und Saalestr. einschl. Platzfläche und Fußgängerbrücke über die Elbeallee (mit Rampe und Treppe) x alt: Straberger Weg bis OD-Schild x x Teilwidmung neu: Straberger Weg von Sinnersdorfer Str. bis Ortsdurchfahrtsschild A 1 7 Teilwidmung Gehweg rechte Seite von Sinnersdorfer Str. bis Ortsdurchfahrtsschild A 1 7 Teilwidmung Gehweg linke Seite von Sinnersdorfer Str. bis Feldweg hinter Rückfront Gottfried-Mock-Str. 2 A 1 7 Teilwidmung neu: Unstrutweg von Saalestr. bis Weserpromenade x 1 Widmung Verbindungsweg von Saalestr. zur Weserpromenade zwischen Unstrutweg 31 und 33 x 1 Widmung 2 Verbindungswege von Unstrutweg zur Havelstr. x 1 Widmung Seite 3

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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