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BV6/068/2025

Bauvoranfrage, Kalkumer Straße 78 – Errichtung eines Wohnhauses mit 9 Parteien und Stellplätzen

Beschlussvorlage 28.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 02.07.2025, TOP 5

Katasterauszug

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Beschlussvorlage Kalkumer Straße 70

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Katasterauszug

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Beschlussvorlage

3199 Zeichen

BV6/068/2025 
 
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Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage, Kalkumer Straße 78 – Errichtung eines Wohnhauses mit 9 Parteien 
und Stellplätzen 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 6 21.05.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Kalkumer Straße 78 liegt im Geltungsbereich des 
rechtsverbindlichen einfachen Bebauungsplanes Nr. 5481/18, der bis auf Fluchtlinien 
– aus heutiger Sicht Baulinien – und einen zu begrünenden Vorgarten keine weiteren 
Festsetzungen trifft. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen 
Wohngebiet (WA). Das Bauvorhaben wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 
3 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB beurteilt.  
 
Das bestehende Mehrfamilienhaus an der Kalkumerstraße 78 soll zur Gartenseite hin 
mit einem III-geschossigen Flachdachriegel mit 9 Wohneinheiten angebaut werden. 
  
Eine Erschließung mit Zufahrt zu Garagen im Hinterhof existiert bereits. Die 
bestehenden Garagen sollen abg erissen und durch 7 offene Stellplätze ersetzt 
werden. 
 
Um den Versiegelungsgrad von ca. 75 % zu verbessern, soll das Flachdach des 
geplanten Riegels intensiv begrünt werden. An der westlichen Grundstücksgrenze soll 
eine Lärmschutzwand mit Kletterpflanzen zusätzlich begrünt werden. 
 
Aufgrund der Grundstücksgröße von über 1000 m² und der Bebauung im

Seite 2 
Hintergelände, fällt die Entscheidung über die Genehmigung der Bauvoranfrage in die 
Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Das Bauvorhaben fügt sich  hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die 
Umgebung ein. 
 
Die nähere Umgebung wird als allgemeines Wohngebiet (WA) bewertet, weshalb die 
geplante Wohnnutzung zulässig ist. 
 
Mit einer Bautiefe von ca. 38,70 m bleibt das Vorhaben unterhalb der Bautiefe der 
Bebauung auf dem Grundstück Oldenburger Straße 14 mit etwa 48 m sowie der 
geplanten Bebauung auf dem Grundstück Kalkumer Straße 70 (BV6/085/2023) mit 
48,45 m. 
  
Die geplante Attikahöhe von ca. 9,06 m liegt unterhalb der Firsthöhe des 
straßenseitigen Riegels mit ca. 13,19 m sowie auch unterhalb der Gebäudehöhen der 
Gebäude Segeberger Weg 1 bis 9 mit etwa 12,80 m. 
 
Die geplante Grundfläche von insgesamt 473 m² unterschreitet die 
Gesamtgrundflächen auf den Grundstücken Segeberger Weg 1 bis 9 und Oldenburger 
Weg 16 bis 24 (etwa 1800 m²) sowie die geplanten Grundflächen auf dem 
Grundstück Kalkumer Straße 70 (etwa 2200 m²) deutlich. 
 
Die Erschließung ist über die bestehende Zufahrt von der Kalkumer Straße gesichert. 
 
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Baugenehmigung. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. 
 
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Fluchtlinienplan 
Luftbild Fluchtlinie 
Lageplan 
Ansicht Nord 
Ansicht Ost 
Ansicht Süd 
Schnitt 
Beschlussvorlage Kalkumer Straße 70

Ansicht Ost

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Datum: 16.04.2025

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Srundstücksgröße: ca.1.249, 72m2

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Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abweichend beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV6/068/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
28.04.2025
Erstellt
28.04.2025 13:29