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Platzierung von Radpiktogrammen
Grüne Anfrage nach § 4 AN/0143/2019 vom 28.01.2019
Stand: Am 29.01.2019 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Grüne Anfrage nach § 4
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www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.01.2019 AN/0143/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 29.01.2019 Platzierung von Radpiktogrammen Sehr geehrter Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Stadtverwaltung nutzt Radpiktogrammen um alle Verkehrsteilnehmenden dafür zu sensi- bilisieren, dass Radverkehr auf der jeweiligen Fahrbahn erlaubt und zu erwarten ist. Dabei werden Piktogramme unterschiedlicher Größe und Platzierung eingesetzt. Teilweise werden Piktogramme am rechten Fahrbahnrand innerhalb der „dooring zone“ angebracht, die aufgrund des zu haltenden Mindestabstands zu geparkten Autos (1 Meter) von Radfah- renden nicht befahren werden darf. Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es Überlegungen in der Verwaltung eine geänderte Platzierung von Radpik- togrammen vorzunehmen, so dass sie bei grader Fahrlinie außerhalb der Doo- ring-Zone liegen bzw. es Radfahrenden ermöglichen, Mindestabstände zu Geh- wegen oder geparkten Autos einzuhalten? Wenn nein, warum nicht? 2. Verstößt in den oben genannten Fällen ein angebrachter Schutzstreifen zudem nicht gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz aus Rn. 9 und Rn. 10 des § 38 Wirksam- keit und Bekanntgabe von Verkehrsregelungen / I. Grundsatz der StVO* und darf daher grundsätzlich nicht angebracht werden bzw. muss entfernt werden? - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer Geschäftsführer Bündnis 90/ Die Grü nen
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