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V/0907/2018

Verlängerung des Projektes "Bildung integriert" vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2021

Vorlagen 08.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 24

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

18818 Zeichen

V/0907/2018 
V/0907/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlängerung des Projektes "Bildung integriert" vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2021 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, beim für das Förderprogramm „Bildung Integriert“ 
zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Projektverlängerung für 
den Zeitraum August 2019 bis Juni 2021 zu beantragen.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Projektverlängerung die Weiterführung der Aufgaben 
der integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung im Sinne der Förderrichtlinien 
sowie der Vorlage V/0734/2015 zu verfolgen  mit dem besonderen Fokus auf die Übergänge in 
der Bildungsbiografie. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
07.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492 40 00 
Ehling@stadt-muenster.de 
 
Frau Pohl 
Telefon: 492-5100 
PohlA@stadt-muenster.de

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V/0907/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Produktgruppe  0301 – Leistungen für Schulen 
 Pos. Nr. Bezeichnung Bedarf 2019  Bedarf 2020  Bedarf 2021  
Zeile 02 Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen 37.380 € 86.050 € 41.280 € 
Erträge gesamt 37.380 € 86.050 € 41.280 € 
Zeile 11 Personalaufwendungen 72.060 € 165.600 € 79.310 € 
Zeile 16 Sonstige 
ordentliche Aufwendungen 2.700 € 6.500 € 3.250 € 
Aufwand gesamt 74.760 € 172.100 € 82.560 € 
Saldo 37.380 € 86.050 € 41.280 € 
 
Die Kosten werden zu 50 % durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 
(Stelle Bildungsmanagement) finanziert. 
 
Die Personalaufwendungen sind im Entwurf des Stellenplanes 2019 berücksichtigt.  
Die weiteren Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der o.g. Produktgruppe über 
Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Im Jahr 2015 hat das BMBF das drei jährige Förderprogramm „Bildung Integriert“ aufgelegt, mit dem 
aktuell 89 Kommunen gefördert werden, um mit Unterstützung des Bundes ein datenbasiertes 
Bildungsmanagement aufzubauen und weiterzuentwickeln. Kommunale Bildungsak teure sind dabei 
zu vernetzen und Kompetenzen ämterübergreifend zu bündeln.  
Aktuelle Daten über das kommunale Bildungssystem stellen eine grundlegende Voraussetzung für 
ein auf alle Bereiche des lebenslangen Lernens bezogenes Management von Bildung dar. M ithilfe 
eines Bildungsmonitorings sollen Kommunen das nötige Werkzeug erhalten , um fundierte 
bildungspolitische Entscheidungen zu treffen. Unterstützt werden die Kommunen von neun regionalen 
Transferagenturen. In Münster steht hierfür die Transferagentur Großstädte zur Verfügung, mit der im 
Sommer erneut eine Zielvereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen wurde.  
 
Projektphase I (2016 - 2019) 
Mit der Entscheidung des  Rates der Stadt Münster  zur Vorlage V/0734/2015  wurde die Verwaltung 
beauftragt, ein Konzept zur integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten, um 
die münstersche Bildungslandschaft systematisch weiterzuentwickeln.  
Ausgangspunkt dieses netzwerkorientierten Ansatzes sind für Münster zunächst die beiden wichtigen 
Partner in der Bildungsbiographie eines Kindes: Jugendhilfe und Schule. 
Auf Grundlage dieser Entscheidung des Rates wurde im November 2015 beim Bundesministerium für 
Bildung und Forschung ein Projektantrag mit der inhaltlichen Ausrichtung des Aufbaus einer Integrier-
ten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gestellt und 2016 bewilligt. 
 
Die Teilprojekte der ersten Förderphase von Bildung integriert in Münster im Rahmen der Integrierten 
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung waren 
 
 die Neuverteilung de r kommunal steuerbaren Personalressourcen der Schulsozialarbeit und 
der Förderinseln indikatorengestützt und bedarfsorientiert ab dem Schuljahr 2017/2018. 
 die Qualitätsoffensive „Offene Ganztagsschule“ und  
 die Betrachtung des Übergangs von der Kita in die Grundschule.

- 3 - 
V/0907/2018 
 
 
Referenzvorlage: 
Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung (V/0734/2015) 
Teilprojekt Titel Vorlagen und Vorlagennummern 
 
 
 
 
Schulsozialarbeit 
- Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 
2017/2018“ (V/0741/2016 und V/0741/2016/1. Erg.) 
- Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit - 
Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses 
(V/0580/2017) 
- Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen 
Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019 
und 2019/2020 (V/0204/2018) 
 
 
Qualitätsoffensive 
„Offene 
Ganztagsschulen“ 
 
- Qualitätsoffensive "Offene Ganztagsschulen" - 
Zwischenbericht und weiteres Verfahren 
(V/0366/2017) 
- Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in 
Münster (V/0766/2018) 
 
 
 
 
Übergang von der 
Kita in die 
Grundschule 
 
 
- Weiterentwicklung der Kooperation zwischen 
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ 
(V/0888/2017) 
 
- Übergang von der Kita in die Grundschule am 
Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel 
           (V/0902/2017) 
- Geplanter Bericht (Vorlage) mit den Ergebnissen der 
Dialogveranstaltung vom 01.10.2018 sowie den 
Ergebnissen der Bestandserhebung in Coerde und 
Südviertel zur Übergangsgestaltung 
- Bildungsmonitoring  
Erster Bildungsbericht zum Übergang  
Kindertageseinrichtung - Grundschule  
            Bericht (Vorlage) vorgesehen für Frühjahr 2019 
 
Bildungsmanagement 
Neben dem Projektaufbau (Strukturaufbau, Steuerungs - und Beteiligungsgremien, Zeit - und 
Projektplänen) und der Vorstellung des Projektes und seinen Zielen in den Stadtteilarbeitskreisen 
wurden die Grundlagen für die Umsetzung des Teilprojekts im Rahmen der  integrierten Jugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung „Übergang von der Kita in die Grundschule“ gelegt. Ein erster Schritt 
war es, ein externes Netzwerk aufzubauen, um die beteiligten Akteure für diesen Prozess zu 
gewinnen. Der Schwerpunkt lag -wie im A nsatz der Integrierten Jugendhilfe - und 
Schulentwicklungsplanung vorgesehen- auf der Einbeziehung von kleinräumigen Netzwerken und der 
Stadtteilarbeitskreise, um die  Bedarfe nach pädagogischer Unterstützung der Bildungseinrichtungen 
im Stadtteil 1 zu erfassen. Angesprochen wurden in diesem Zusammenhang (Bildungs -)Akteure aus 
der städtischen Bildungslandschaft und zwar explizit aus den beiden Sozialräumen Coerde und dem 
Südviertel. Diese Akteure spielen u.a. für die Umsetzung der beiden Vorlagen ( Weiterentwicklung der 
Kooperation zwischen Kindertage seinrichtungen und Grundschulen  (V/0888/2017) und „ Übergang 
von der Kita in die Grundschule am Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel “ (V/0902/2017)) 
eine zentrale Rolle.  
Die Verwaltung verspricht sich  aus dem Zusammenwirken der handelnden Akteure eine 
systematische Weiterqualifizierung der Kooperationen bzw. Kooperationsvereinbarungen zwischen 
den Bildungsinstitutionen Kita und Schule und damit die Voraussetzung für einen  anschlussfähigen 
Übergang von der K ita zur Grundschule für jedes Kind und eine Weiterentwicklung eines 
nachhaltigen Übergangsmanagements. 
 
                                                
1 (vgl. Vorlage V/0734/2015)

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V/0907/2018 
Im Oktober 2018 fand mit Unterstützung der ämterübergreifenden Projektgruppe „BiG-Bildungsräume 
Gestalten“ eine erste Veranstaltung zum Übergang von der  Kita in die Grundschule mit den Akteuren 
aus dem Südviertel und Coerde statt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere 
Zusammenarbeit mit den Akteuren im Koordinierungsgremium Sozialraum. 
 
Bildungsmonitoring  
Das Bildungsmonitoring unterstützt den Aufbau und die Umsetzung der integrierten Jugendhilfe - und 
Schulentwicklungsplanung durch datenbasierte Analysen und bietet fortlaufend Grundlagen zu K o-
operationen zwischen Jugendhilfe und Schule sowie weiteren beteiligten Ämtern und Einrichtungen.  
 
Das Monitoring erarbeitet übergreifende Ausgangslagen, Entwicklungen, Sachstände und bietet so 
eine empirische Fundierung durch eine gesicherte, kontinuierlich nutzbare Datenbasis. Innerhalb di e-
ses Prozesses sind Prüfungen erfolgt, ob und wie Datenlücken üb er eine ressourcenschonende D a-
tengewinnung gefüllt werden können. Perspektivisch werden Entwicklungen im Bildungswesen in 
einer Zeitreihe oder im Vergleich sichtbar und vergrößern die Transparenz des Bildungsgeschehens. 
Es wird eine verlässliche Grundlage für bildungspolitische Entscheidungen geliefert. 
 
Unter Einbeziehung der Leitfragen aus dem Dezernat für Bildung, Jugend und Familie mit seinen 
Fachämtern werden die vielfältigen Daten dahingehend überprüft, wie sie zu steuerungsrelevanten 
Indikatoren verschmolzen werden können. In ämter- und fachübergreifender Zusammenarbeit werden 
im Rahmen des Bildungsmonitorings Daten zur frühkindlichen Bildungsbeteiligung aufbereitet und für 
das Handlungsfeld „Übergang Kindertageseinrichtung -Grundschule“ zu einem Index  gebildet. Die 
Daten bieten eine fundierte Grundlage für handlungsorientierte Ansätze und somit auch Strukturen 
zur Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule.  
 
Parallel findet in der Verwaltung der Aufbau eines them enübergreifenden, stadtweiten Informations - 
und Datenportfolios statt. Seit September 2017 wird die Schnittstelle zwischen dem stadtweiten Moni-
toring sowie dem Bildungsmonitoring gesichert. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Relevanz weit e-
rer Datenquellen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung z.B. Gesundheits - und Veterinäramt, 
Amt für Stadtentwicklung/-planung zu erschließen und Redundanzen in den verschiedenen Bericht s-
wesen zu vermeiden. Die neu erschlossenen Datenquellen werden für den Aufbau des Bildungsmoni-
torings nach Prüfung verwendet. 
 
Projektphase II (2019 - 2021) 
Bereits am Programm ‚Bildung integriert‘ beteiligte Kommunen können zur Vertiefung und 
Stabilisierung aufgebauter Monitoring - und Managementstrukturen eine Verlängerung um weitere 
zwei Jahre beantragen. Hierzu ist rechtzeitig, möglichst sechs Monate vor Laufzeitende des 
Basisvorhabens, ein Aufstockungsantrag beim DLR -Projektträger einzureichen. Alle 89 Kommunen 
wurden auf die Möglichkeit einer Projektverlängerung hingewiesen. 
Mit de r Projektverlängerung besteht die Möglichkeit für die Stadt Münster , mit zusätzlicher 
Personalressource die beschriebenen Teilprojekte der integrierten Jugendhilfe - und 
Schulentwicklungsplanung weiterzuführen und weiterzuentwickeln und diese auf ihre Wirks amkeit in 
der zweiten Projektphase neu zu überprüfen.  
 
Die Projektverlängerung ist bis Ende Januar 2019 beim Bund zu beantragen. 
 
Im Zeitraum 08/2019 - 06/2021 wird sich das Projekt Bildung Integriert in Münster mit der 
Weiterführung und Vervollständigung ihrer bisherigen Aufgaben sowie weiteren Themenbereichen im 
Rahmen der Förderrichtlinie des BMBF widmen: 
 
Schulsozialarbeit: 
Im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wird die Neuausrichtung der 
Schulsozialarbeit auf der qualita tiven Prozess - und Verfahrensebene umgesetzt. Referenzvorlage: 
„Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit - Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses 
(V/0580/2017)“.

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V/0907/2018 
Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule: 
Die Umsetzung der Qualitätsstandards i n den Offenen Ganztagsschulen in Münster erfolgt auf der 
qualitativen Prozess - und Verfahrensebene unter enger Einbeziehung des Partizipationsgremiums 
„Stadtelternrat“. Referenzvorlage: „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster 
(V/0766/2018)“ 
 
Neu und zusätzlich in den Fokus genommen werden folgende Themen: 
 
- Kooperation der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Schulen  
 Verknüpfung von Lernorten: Bereits in der Grundsatzvorlage zur Integrierten Jugendhilfe - und 
Schulentwicklungsplanung (V/0 734/2015) wurde dargelegt, dass es die übergreifende 
Zielsetzung kommunalen Handelns ist, gelingende Bildungsbiografien für jedes einzelne Kind 
im Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Auch das 
Migrationsleitbild, die 2011 beschlossenen schulpolitischen Leitlinien sowie das Positionspapier 
zum Bildungsverständnis der freien und öffentlichen Kinder - und Jugendhilfe und der 
kommunale Kinder - und Jugendförderplan 2015 - 2019 gehen alle konsequenterweise von 
einem ganzheitlichen Bildung sverständnis entlang der Bildungsbiografie des Kindes aus. Bei 
der sukzessiven Schaffung eines Gesamtsystems von „Bildung, Betreuung und Erziehung“ 
kommt es auf die enge Verzahnung mit non -formalen und informellen Bildungsprozessen an. 
Zwar bleibt mit dem erweiterten Bildungsbegriff der Ort für (formale) Bildung auch weiterhin die 
Schule und primär der Unterricht . D arüber hinaus müssen neben bzw. außerhalb des 
schulischen Unterrichts, ja sogar neben bzw. außerhalb der Schule, geeignete non -formale und 
informelle Bildungsarrangements geschaffen werden  bzw. mit formalen Bildungsprozessen 
besser verknüpft werden . Anbieter sind die Träger der Kinder - und Jugendhilfe, an deren 
Angeboten Kinder und Jugendliche andere Lern - und Fördersettings erfahren. Ein Angebot der 
Kinder- und Jugendhilfe ist z.  B. der Offene Ganztag, der im Zusammenspiel  mit der Schule 
stattfindet. Dieses Angebot zielt insbesondere auf die individuelle Unterstützung der Kinder und 
Jugendlichen, sodass Bildungsbenachteiligung entgegengewirkt werd en kann. 
Wirkungsanalysen zu Ganztagsschule zeigen bspw. leichte Effekte bzgl. der Stabilität von 
Bildungsverläufen und positive Wirkungen bezüglich der Sozialkompetenzen der Schüler innen 
und Schüler, die Ganztagsangebote nutze n. Die Aneignung von Kompeten zen findet auch in 
non-formalen Settings (wie oben beschrieben) statt, die größtenteils in der offenen Kinder - und 
Jugendarbeit vorgehalten werden. Diese Orte schließen die ganze Umwelt und Lebenswelt von 
Kindern und Jugendlichen mit ein. Vor diesem Hintergrund haben außerschulische Lernorte und 
Lerngelegenheiten, die wichtige Erfahrungs- und Erprobungsräume für Kinder und Jugendliche 
bieten, zusätzlich zur Familie eine erhebliche Bedeutung. Der 15. Kinder - und Jugendbericht 
sieht die vielfältigen Handlungs felder der Kinder - und Jugendarbeit als festen Bestandteil im 
„institutionellen Gefüge des Aufwachsens“ (15. KJB, S. 72) und führt dazu aus, dass es in der 
Jugendarbeit immer darum geht , Jugendliche und junge Erwachsene über schulische 
Qualifizierungsprozesse hinaus bei der Bewältigung der Kernherausforderungen Qualifizierung, 
Verselbstständigung und Selbstpositionierung zu begleiten und zu unterstützen. 
 Es sind integrierte Angebote wie z. B. gemeinsame Projekte erforderlich, um die Zusammena r-
beit von Juge ndhilfe und Schule in diesem Handlungsfeld weiterzuentwickeln. Dies erfordert 
verbindliche Absprachen und Vereinbarungen zwischen Schulen und den Anbietern der Kinder - 
und Jugendhilfe.  
 
- Übergangsmanagement Kindertageseinrichtung Grundschule: 
 Das Übergangsmanagement für den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grun d-
schule wird mit einem Maßnahmeprogramm qualifiziert, welches auf der Grundlage datenb a-
sierter Erkenntnisse aus dem Bildungsmonitoring zu entwickeln ist. Dieses Programm wird 
stadtweit ausgelegt und bedient darüber hinaus auch die Sozialraumebene. Als Referenzvorl a-
gen wird auf die „Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und 
Grundschulen (V/0888/2017) und die Beschlussvorlage „Übergang von der Kita in die Grund-
schule am Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel“ (V/0902/2017)“ verwiesen.

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V/0907/2018 
- Übergangsmanagement Grundschule - Weiterführende Schule: 
 Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule unter Einbeziehung der 
Ergebnisse des Integra tionsmonitorings: Datenbasiertes Übergangsmanagement von der 
Grundschule in die Sekundarstufe I: Die Organisation und Bewältigung dieses Übergangs 
innerhalb des Bildungssystems ist nicht nur im Hinblick auf die individuellen Perspektiven  von 
erheblicher Relevanz. Sie gewinnt gesellschaftlich besondere Bedeutung dadurch, dass diese 
Gelenkstelle der Bildungskarriere als entscheidende Station für die Entstehung von 
Bildungsungleichheiten identifiziert wurde. Insbesondere die Frage, welche weiterführende 
Schule besucht wird, ist eng verknüpft mit dem späteren Schul - und Bildungsabschluss und 
damit auch mit der sozioökonomischen Position als Erwachsener innerhalb der Gesellschaft. 
Analysiert und begleitet wird dieser Prozess durch ein Bildungsmonitoring, welches  die 
Übergangsquoten betrachtet und die Zusammenhänge im Kontext des familiären Hintergrunds 
analysiert. Damit werden Schnittstellen zum Integrationsmonitoring und dem Migrationsleitbild 
der Stadt Münster geschlossen. 
 
- Übergangsmanagement Weiterführende Schule - Beruf 
 Weiterentwicklung einer rechtskreis -2 und ämterübergreifenden Zusammenarbeit im Übergang 
von der Schule in den Beruf: Um einen erfolgreichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu 
unterstützen, braucht es an der Schwelle zur Berufsausbildung e in abgestimmtes Übergang s-
management, das kontinuierlich, stabil, verlässlich, kohärent und transparent gestaltet ist. Da r-
über hinaus müssen alle am Übergang beteiligten Akteure mit ihren unterschiedlichen Aufg a-
benbereichen und Verantwortungsschwerpunkten e ng kooperieren und in Netzwerken zusa m-
menarbeiten. Themen wie die Sicherstellung des Schulbesuches, eine transparente Darstellung 
der Angebote und die Überprüfung der Wirksamkeit der im Rahmen von KAoA eingeführten 
Maßnahmen der Berufsorientierung in Koope ration mit externen Anbietern wie Stiftungen und 
der WWU werden innerhalb dieser Vernetzungsstrukturen in rechtskreis- und ämterübergreifen-
der Zusammenarbeit weiterentwickelt, ausgewertet und Lösungsvorschläge vorgelegt. Prozess-
verantwortung und Sicherstellung der Kommunikation erfolgt durch das Bildungsmanagement. 
 
 Rechtskreisübergreifende Beratung im Übergang von der Schule in den Beruf 
 Übergangsmonitoring (insb. Übergänge in die Berufskollegs, innerhalb der Berufskollegs 
sowie im Anschluss daran) und Maßnahmen zur Sicherstellung des Schulbesuches 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
 
 
 
  
                                                
2 Unter dem Begriff der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wird das Zusammenwirken von Akteuren 
aus Schule und Jugendhilfe, der Arbeitsagentur sowie dem Grundsicherungsträger verstanden.

Anlage A

3945 Zeichen

Anlage A zur V/0907/2018 
Kurzüberblick 
Verlängerung des Projekts „Bildung Integriert“ vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2018 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird die Verlängerung des Projekts „Bildung Integriert“ verfolgt.  
 
Teilziele: 
1) Weiterführung der Aufgaben und Weiterentwicklung der Teilprojekte der integrierten Jugendhil-
fe- und Schulentwicklungsplanung im Sinne der BMBF-Förderrichtlinien sowie der Vorlage 
V/0734/2015: Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. 
2)  Weiterentwicklung der Übergangsgestaltung mit dem besonderen Fokus auf die Übergänge 
von der Grundschule in die weiterführende Schule sowie von der Schule in den Beruf, um  damit 
die Voraussetzung für anschlussfähige Übergange zu schaffen und Nachhaltigkeit zu sichern.  
3) Aufbau und Weiterentwicklung von Kooperationsbeziehungen der offenen Kinder- und Ju-
gendarbeit mit Schulen 
 
Zielerreichung: 
In der bisherigen Projektlaufzeit seit August 2016 wurden die Teilprojekte (Neuverteilung der 
Schulsozialarbeit mit Hilfe von Indikatoren – Qualitätsoffensive „Offene Ganztagsschule“ – Be-
trachtung des Übergangs von der Kita in die Grundschule“) der Integrierten Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung angestoßen. Insbesondere gilt es, das Teilprojekt Übergang von der 
Kita in die Grundschule in den Sozialräumen Coerde und dem Südviertel im Rahmen des Projek-
tes weiterzuführen und -entwickeln. Hierzu bedarf es weiterhin eng mit den Akteurinnen und Akt-
euren in den Sozialräumen weiterzuarbeiten und angestoßene Kooperationen in der Zusammen-
arbeit zu verstetigen und so den Übergang weiterzuentwickeln.  
 
Mit den neuen und zusätzlich in den Fokus genommen Themen der Übergänge von der Grund-
schule in die weiterführende Schule sowie von der Schule in den Beruf erfolgt die Stadt Münster 
einen datenbasierten Ansatz, um Ableitungen aus den Übergangsquoten sowie Zusammenhänge 
im Kontext des familiären Hintergrunds herzustellen. Dafür bedarf es einer Verstetigung des da-
tenbasierten Ansatzes mit Unterstützung des  Bildungsmonitorings.  
 
Im Rahmen des Übergangs von der Schule in den Beruf gilt es die rechtskreis- und ämterüber-
greifende Zusammenarbeit mit der Unterstützung des Projektes zu intensivieren, in dem Aus-
tauschformate zwischen diesen Akteuren zu organisieren sind.  
 
Durch die Intensivierung und den Aufbau von Kooperationsbeziehungen zwischen der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit und Schulen gilt es primär Schnittstellen zu identifizieren, alle relevan-
ten Akteure an den Tisch zu holen und diese bei der Entwicklung von Kooperationen und -
vereinbarungen zu unterstützen. 
 
Die Weiterfinanzierung des Projekts Bildung Integriert wird beim Bundesministerium für Bildung 
und Forschung (BMBF) für den Zeitraum August 2019 bis Juni 2021 beantragt.

Finanzierung 
Produktgruppe: PG 301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein x Teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x Teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig    
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Die Vorlage macht Aussagen zu den Querschnittsthemen Migration und Gleichstellung. 
 
Durch die Prozessbegleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch ein Bildungsmo-
nitoring werden u.a. die Zusammenhänge im Kontext des familiären Hintergrunds analysiert. Da-
mit werden Schnittstellen zum Integrationsmonitoring und dem Migrationsleitbild der Stadt Müns-
ter geschlossen.  
 
Zudem werden im Rahmen des Bildungsmonitorings genderspezifische und soziokulturelle As-
pekte in den Blick genommen.

Beratungsverlauf (5)

21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0907/2018
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37