V/0907/2018
Verlängerung des Projektes "Bildung integriert" vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2021
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Beschlussvorlage
18818 Zeichen
V/0907/2018
V/0907/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Verlängerung des Projektes "Bildung integriert" vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2021
Beratungsfolge
21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Vorberatung
12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, beim für das Förderprogramm „Bildung Integriert“
zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Projektverlängerung für
den Zeitraum August 2019 bis Juni 2021 zu beantragen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Projektverlängerung die Weiterführung der Aufgaben
der integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung im Sinne der Förderrichtlinien
sowie der Vorlage V/0734/2015 zu verfolgen mit dem besonderen Fokus auf die Übergänge in
der Bildungsbiografie.
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
07.11.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
Telefon: 492 40 00
Ehling@stadt-muenster.de
Frau Pohl
Telefon: 492-5100
PohlA@stadt-muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen
Pos. Nr. Bezeichnung Bedarf 2019 Bedarf 2020 Bedarf 2021
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen 37.380 € 86.050 € 41.280 €
Erträge gesamt 37.380 € 86.050 € 41.280 €
Zeile 11 Personalaufwendungen 72.060 € 165.600 € 79.310 €
Zeile 16 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 2.700 € 6.500 € 3.250 €
Aufwand gesamt 74.760 € 172.100 € 82.560 €
Saldo 37.380 € 86.050 € 41.280 €
Die Kosten werden zu 50 % durch Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(Stelle Bildungsmanagement) finanziert.
Die Personalaufwendungen sind im Entwurf des Stellenplanes 2019 berücksichtigt.
Die weiteren Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der o.g. Produktgruppe über
Veränderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen.
Begründung:
Ausgangslage
Im Jahr 2015 hat das BMBF das drei jährige Förderprogramm „Bildung Integriert“ aufgelegt, mit dem
aktuell 89 Kommunen gefördert werden, um mit Unterstützung des Bundes ein datenbasiertes
Bildungsmanagement aufzubauen und weiterzuentwickeln. Kommunale Bildungsak teure sind dabei
zu vernetzen und Kompetenzen ämterübergreifend zu bündeln.
Aktuelle Daten über das kommunale Bildungssystem stellen eine grundlegende Voraussetzung für
ein auf alle Bereiche des lebenslangen Lernens bezogenes Management von Bildung dar. M ithilfe
eines Bildungsmonitorings sollen Kommunen das nötige Werkzeug erhalten , um fundierte
bildungspolitische Entscheidungen zu treffen. Unterstützt werden die Kommunen von neun regionalen
Transferagenturen. In Münster steht hierfür die Transferagentur Großstädte zur Verfügung, mit der im
Sommer erneut eine Zielvereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen wurde.
Projektphase I (2016 - 2019)
Mit der Entscheidung des Rates der Stadt Münster zur Vorlage V/0734/2015 wurde die Verwaltung
beauftragt, ein Konzept zur integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten, um
die münstersche Bildungslandschaft systematisch weiterzuentwickeln.
Ausgangspunkt dieses netzwerkorientierten Ansatzes sind für Münster zunächst die beiden wichtigen
Partner in der Bildungsbiographie eines Kindes: Jugendhilfe und Schule.
Auf Grundlage dieser Entscheidung des Rates wurde im November 2015 beim Bundesministerium für
Bildung und Forschung ein Projektantrag mit der inhaltlichen Ausrichtung des Aufbaus einer Integrier-
ten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gestellt und 2016 bewilligt.
Die Teilprojekte der ersten Förderphase von Bildung integriert in Münster im Rahmen der Integrierten
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung waren
die Neuverteilung de r kommunal steuerbaren Personalressourcen der Schulsozialarbeit und
der Förderinseln indikatorengestützt und bedarfsorientiert ab dem Schuljahr 2017/2018.
die Qualitätsoffensive „Offene Ganztagsschule“ und
die Betrachtung des Übergangs von der Kita in die Grundschule.
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V/0907/2018
Referenzvorlage:
Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung (V/0734/2015)
Teilprojekt Titel Vorlagen und Vorlagennummern
Schulsozialarbeit
- Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr
2017/2018“ (V/0741/2016 und V/0741/2016/1. Erg.)
- Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit -
Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses
(V/0580/2017)
- Erweiterung und Neuverteilung der kommunalen
Personalressourcen für die Schuljahre 2018/2019
und 2019/2020 (V/0204/2018)
Qualitätsoffensive
„Offene
Ganztagsschulen“
- Qualitätsoffensive "Offene Ganztagsschulen" -
Zwischenbericht und weiteres Verfahren
(V/0366/2017)
- Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in
Münster (V/0766/2018)
Übergang von der
Kita in die
Grundschule
- Weiterentwicklung der Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“
(V/0888/2017)
- Übergang von der Kita in die Grundschule am
Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel
(V/0902/2017)
- Geplanter Bericht (Vorlage) mit den Ergebnissen der
Dialogveranstaltung vom 01.10.2018 sowie den
Ergebnissen der Bestandserhebung in Coerde und
Südviertel zur Übergangsgestaltung
- Bildungsmonitoring
Erster Bildungsbericht zum Übergang
Kindertageseinrichtung - Grundschule
Bericht (Vorlage) vorgesehen für Frühjahr 2019
Bildungsmanagement
Neben dem Projektaufbau (Strukturaufbau, Steuerungs - und Beteiligungsgremien, Zeit - und
Projektplänen) und der Vorstellung des Projektes und seinen Zielen in den Stadtteilarbeitskreisen
wurden die Grundlagen für die Umsetzung des Teilprojekts im Rahmen der integrierten Jugendhilfe-
und Schulentwicklungsplanung „Übergang von der Kita in die Grundschule“ gelegt. Ein erster Schritt
war es, ein externes Netzwerk aufzubauen, um die beteiligten Akteure für diesen Prozess zu
gewinnen. Der Schwerpunkt lag -wie im A nsatz der Integrierten Jugendhilfe - und
Schulentwicklungsplanung vorgesehen- auf der Einbeziehung von kleinräumigen Netzwerken und der
Stadtteilarbeitskreise, um die Bedarfe nach pädagogischer Unterstützung der Bildungseinrichtungen
im Stadtteil 1 zu erfassen. Angesprochen wurden in diesem Zusammenhang (Bildungs -)Akteure aus
der städtischen Bildungslandschaft und zwar explizit aus den beiden Sozialräumen Coerde und dem
Südviertel. Diese Akteure spielen u.a. für die Umsetzung der beiden Vorlagen ( Weiterentwicklung der
Kooperation zwischen Kindertage seinrichtungen und Grundschulen (V/0888/2017) und „ Übergang
von der Kita in die Grundschule am Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel “ (V/0902/2017))
eine zentrale Rolle.
Die Verwaltung verspricht sich aus dem Zusammenwirken der handelnden Akteure eine
systematische Weiterqualifizierung der Kooperationen bzw. Kooperationsvereinbarungen zwischen
den Bildungsinstitutionen Kita und Schule und damit die Voraussetzung für einen anschlussfähigen
Übergang von der K ita zur Grundschule für jedes Kind und eine Weiterentwicklung eines
nachhaltigen Übergangsmanagements.
1 (vgl. Vorlage V/0734/2015)
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V/0907/2018
Im Oktober 2018 fand mit Unterstützung der ämterübergreifenden Projektgruppe „BiG-Bildungsräume
Gestalten“ eine erste Veranstaltung zum Übergang von der Kita in die Grundschule mit den Akteuren
aus dem Südviertel und Coerde statt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere
Zusammenarbeit mit den Akteuren im Koordinierungsgremium Sozialraum.
Bildungsmonitoring
Das Bildungsmonitoring unterstützt den Aufbau und die Umsetzung der integrierten Jugendhilfe - und
Schulentwicklungsplanung durch datenbasierte Analysen und bietet fortlaufend Grundlagen zu K o-
operationen zwischen Jugendhilfe und Schule sowie weiteren beteiligten Ämtern und Einrichtungen.
Das Monitoring erarbeitet übergreifende Ausgangslagen, Entwicklungen, Sachstände und bietet so
eine empirische Fundierung durch eine gesicherte, kontinuierlich nutzbare Datenbasis. Innerhalb di e-
ses Prozesses sind Prüfungen erfolgt, ob und wie Datenlücken üb er eine ressourcenschonende D a-
tengewinnung gefüllt werden können. Perspektivisch werden Entwicklungen im Bildungswesen in
einer Zeitreihe oder im Vergleich sichtbar und vergrößern die Transparenz des Bildungsgeschehens.
Es wird eine verlässliche Grundlage für bildungspolitische Entscheidungen geliefert.
Unter Einbeziehung der Leitfragen aus dem Dezernat für Bildung, Jugend und Familie mit seinen
Fachämtern werden die vielfältigen Daten dahingehend überprüft, wie sie zu steuerungsrelevanten
Indikatoren verschmolzen werden können. In ämter- und fachübergreifender Zusammenarbeit werden
im Rahmen des Bildungsmonitorings Daten zur frühkindlichen Bildungsbeteiligung aufbereitet und für
das Handlungsfeld „Übergang Kindertageseinrichtung -Grundschule“ zu einem Index gebildet. Die
Daten bieten eine fundierte Grundlage für handlungsorientierte Ansätze und somit auch Strukturen
zur Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule.
Parallel findet in der Verwaltung der Aufbau eines them enübergreifenden, stadtweiten Informations -
und Datenportfolios statt. Seit September 2017 wird die Schnittstelle zwischen dem stadtweiten Moni-
toring sowie dem Bildungsmonitoring gesichert. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Relevanz weit e-
rer Datenquellen aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung z.B. Gesundheits - und Veterinäramt,
Amt für Stadtentwicklung/-planung zu erschließen und Redundanzen in den verschiedenen Bericht s-
wesen zu vermeiden. Die neu erschlossenen Datenquellen werden für den Aufbau des Bildungsmoni-
torings nach Prüfung verwendet.
Projektphase II (2019 - 2021)
Bereits am Programm ‚Bildung integriert‘ beteiligte Kommunen können zur Vertiefung und
Stabilisierung aufgebauter Monitoring - und Managementstrukturen eine Verlängerung um weitere
zwei Jahre beantragen. Hierzu ist rechtzeitig, möglichst sechs Monate vor Laufzeitende des
Basisvorhabens, ein Aufstockungsantrag beim DLR -Projektträger einzureichen. Alle 89 Kommunen
wurden auf die Möglichkeit einer Projektverlängerung hingewiesen.
Mit de r Projektverlängerung besteht die Möglichkeit für die Stadt Münster , mit zusätzlicher
Personalressource die beschriebenen Teilprojekte der integrierten Jugendhilfe - und
Schulentwicklungsplanung weiterzuführen und weiterzuentwickeln und diese auf ihre Wirks amkeit in
der zweiten Projektphase neu zu überprüfen.
Die Projektverlängerung ist bis Ende Januar 2019 beim Bund zu beantragen.
Im Zeitraum 08/2019 - 06/2021 wird sich das Projekt Bildung Integriert in Münster mit der
Weiterführung und Vervollständigung ihrer bisherigen Aufgaben sowie weiteren Themenbereichen im
Rahmen der Förderrichtlinie des BMBF widmen:
Schulsozialarbeit:
Im Rahmen der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung wird die Neuausrichtung der
Schulsozialarbeit auf der qualita tiven Prozess - und Verfahrensebene umgesetzt. Referenzvorlage:
„Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit - Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses
(V/0580/2017)“.
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V/0907/2018
Qualitätsoffensive Offene Ganztagsschule:
Die Umsetzung der Qualitätsstandards i n den Offenen Ganztagsschulen in Münster erfolgt auf der
qualitativen Prozess - und Verfahrensebene unter enger Einbeziehung des Partizipationsgremiums
„Stadtelternrat“. Referenzvorlage: „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster
(V/0766/2018)“
Neu und zusätzlich in den Fokus genommen werden folgende Themen:
- Kooperation der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Schulen
Verknüpfung von Lernorten: Bereits in der Grundsatzvorlage zur Integrierten Jugendhilfe - und
Schulentwicklungsplanung (V/0 734/2015) wurde dargelegt, dass es die übergreifende
Zielsetzung kommunalen Handelns ist, gelingende Bildungsbiografien für jedes einzelne Kind
im Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Auch das
Migrationsleitbild, die 2011 beschlossenen schulpolitischen Leitlinien sowie das Positionspapier
zum Bildungsverständnis der freien und öffentlichen Kinder - und Jugendhilfe und der
kommunale Kinder - und Jugendförderplan 2015 - 2019 gehen alle konsequenterweise von
einem ganzheitlichen Bildung sverständnis entlang der Bildungsbiografie des Kindes aus. Bei
der sukzessiven Schaffung eines Gesamtsystems von „Bildung, Betreuung und Erziehung“
kommt es auf die enge Verzahnung mit non -formalen und informellen Bildungsprozessen an.
Zwar bleibt mit dem erweiterten Bildungsbegriff der Ort für (formale) Bildung auch weiterhin die
Schule und primär der Unterricht . D arüber hinaus müssen neben bzw. außerhalb des
schulischen Unterrichts, ja sogar neben bzw. außerhalb der Schule, geeignete non -formale und
informelle Bildungsarrangements geschaffen werden bzw. mit formalen Bildungsprozessen
besser verknüpft werden . Anbieter sind die Träger der Kinder - und Jugendhilfe, an deren
Angeboten Kinder und Jugendliche andere Lern - und Fördersettings erfahren. Ein Angebot der
Kinder- und Jugendhilfe ist z. B. der Offene Ganztag, der im Zusammenspiel mit der Schule
stattfindet. Dieses Angebot zielt insbesondere auf die individuelle Unterstützung der Kinder und
Jugendlichen, sodass Bildungsbenachteiligung entgegengewirkt werd en kann.
Wirkungsanalysen zu Ganztagsschule zeigen bspw. leichte Effekte bzgl. der Stabilität von
Bildungsverläufen und positive Wirkungen bezüglich der Sozialkompetenzen der Schüler innen
und Schüler, die Ganztagsangebote nutze n. Die Aneignung von Kompeten zen findet auch in
non-formalen Settings (wie oben beschrieben) statt, die größtenteils in der offenen Kinder - und
Jugendarbeit vorgehalten werden. Diese Orte schließen die ganze Umwelt und Lebenswelt von
Kindern und Jugendlichen mit ein. Vor diesem Hintergrund haben außerschulische Lernorte und
Lerngelegenheiten, die wichtige Erfahrungs- und Erprobungsräume für Kinder und Jugendliche
bieten, zusätzlich zur Familie eine erhebliche Bedeutung. Der 15. Kinder - und Jugendbericht
sieht die vielfältigen Handlungs felder der Kinder - und Jugendarbeit als festen Bestandteil im
„institutionellen Gefüge des Aufwachsens“ (15. KJB, S. 72) und führt dazu aus, dass es in der
Jugendarbeit immer darum geht , Jugendliche und junge Erwachsene über schulische
Qualifizierungsprozesse hinaus bei der Bewältigung der Kernherausforderungen Qualifizierung,
Verselbstständigung und Selbstpositionierung zu begleiten und zu unterstützen.
Es sind integrierte Angebote wie z. B. gemeinsame Projekte erforderlich, um die Zusammena r-
beit von Juge ndhilfe und Schule in diesem Handlungsfeld weiterzuentwickeln. Dies erfordert
verbindliche Absprachen und Vereinbarungen zwischen Schulen und den Anbietern der Kinder -
und Jugendhilfe.
- Übergangsmanagement Kindertageseinrichtung Grundschule:
Das Übergangsmanagement für den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grun d-
schule wird mit einem Maßnahmeprogramm qualifiziert, welches auf der Grundlage datenb a-
sierter Erkenntnisse aus dem Bildungsmonitoring zu entwickeln ist. Dieses Programm wird
stadtweit ausgelegt und bedient darüber hinaus auch die Sozialraumebene. Als Referenzvorl a-
gen wird auf die „Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen (V/0888/2017) und die Beschlussvorlage „Übergang von der Kita in die Grund-
schule am Beispiel der Sozialräume Coerde und Südviertel“ (V/0902/2017)“ verwiesen.
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V/0907/2018
- Übergangsmanagement Grundschule - Weiterführende Schule:
Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule unter Einbeziehung der
Ergebnisse des Integra tionsmonitorings: Datenbasiertes Übergangsmanagement von der
Grundschule in die Sekundarstufe I: Die Organisation und Bewältigung dieses Übergangs
innerhalb des Bildungssystems ist nicht nur im Hinblick auf die individuellen Perspektiven von
erheblicher Relevanz. Sie gewinnt gesellschaftlich besondere Bedeutung dadurch, dass diese
Gelenkstelle der Bildungskarriere als entscheidende Station für die Entstehung von
Bildungsungleichheiten identifiziert wurde. Insbesondere die Frage, welche weiterführende
Schule besucht wird, ist eng verknüpft mit dem späteren Schul - und Bildungsabschluss und
damit auch mit der sozioökonomischen Position als Erwachsener innerhalb der Gesellschaft.
Analysiert und begleitet wird dieser Prozess durch ein Bildungsmonitoring, welches die
Übergangsquoten betrachtet und die Zusammenhänge im Kontext des familiären Hintergrunds
analysiert. Damit werden Schnittstellen zum Integrationsmonitoring und dem Migrationsleitbild
der Stadt Münster geschlossen.
- Übergangsmanagement Weiterführende Schule - Beruf
Weiterentwicklung einer rechtskreis -2 und ämterübergreifenden Zusammenarbeit im Übergang
von der Schule in den Beruf: Um einen erfolgreichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu
unterstützen, braucht es an der Schwelle zur Berufsausbildung e in abgestimmtes Übergang s-
management, das kontinuierlich, stabil, verlässlich, kohärent und transparent gestaltet ist. Da r-
über hinaus müssen alle am Übergang beteiligten Akteure mit ihren unterschiedlichen Aufg a-
benbereichen und Verantwortungsschwerpunkten e ng kooperieren und in Netzwerken zusa m-
menarbeiten. Themen wie die Sicherstellung des Schulbesuches, eine transparente Darstellung
der Angebote und die Überprüfung der Wirksamkeit der im Rahmen von KAoA eingeführten
Maßnahmen der Berufsorientierung in Koope ration mit externen Anbietern wie Stiftungen und
der WWU werden innerhalb dieser Vernetzungsstrukturen in rechtskreis- und ämterübergreifen-
der Zusammenarbeit weiterentwickelt, ausgewertet und Lösungsvorschläge vorgelegt. Prozess-
verantwortung und Sicherstellung der Kommunikation erfolgt durch das Bildungsmanagement.
Rechtskreisübergreifende Beratung im Übergang von der Schule in den Beruf
Übergangsmonitoring (insb. Übergänge in die Berufskollegs, innerhalb der Berufskollegs
sowie im Anschluss daran) und Maßnahmen zur Sicherstellung des Schulbesuches
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
2 Unter dem Begriff der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit wird das Zusammenwirken von Akteuren
aus Schule und Jugendhilfe, der Arbeitsagentur sowie dem Grundsicherungsträger verstanden.
Anlage A
3945 Zeichen
Anlage A zur V/0907/2018 Kurzüberblick Verlängerung des Projekts „Bildung Integriert“ vom 01.08.2019 bis zum 30.06.2018 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird die Verlängerung des Projekts „Bildung Integriert“ verfolgt. Teilziele: 1) Weiterführung der Aufgaben und Weiterentwicklung der Teilprojekte der integrierten Jugendhil- fe- und Schulentwicklungsplanung im Sinne der BMBF-Förderrichtlinien sowie der Vorlage V/0734/2015: Prozess und Aufbau einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. 2) Weiterentwicklung der Übergangsgestaltung mit dem besonderen Fokus auf die Übergänge von der Grundschule in die weiterführende Schule sowie von der Schule in den Beruf, um damit die Voraussetzung für anschlussfähige Übergange zu schaffen und Nachhaltigkeit zu sichern. 3) Aufbau und Weiterentwicklung von Kooperationsbeziehungen der offenen Kinder- und Ju- gendarbeit mit Schulen Zielerreichung: In der bisherigen Projektlaufzeit seit August 2016 wurden die Teilprojekte (Neuverteilung der Schulsozialarbeit mit Hilfe von Indikatoren – Qualitätsoffensive „Offene Ganztagsschule“ – Be- trachtung des Übergangs von der Kita in die Grundschule“) der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung angestoßen. Insbesondere gilt es, das Teilprojekt Übergang von der Kita in die Grundschule in den Sozialräumen Coerde und dem Südviertel im Rahmen des Projek- tes weiterzuführen und -entwickeln. Hierzu bedarf es weiterhin eng mit den Akteurinnen und Akt- euren in den Sozialräumen weiterzuarbeiten und angestoßene Kooperationen in der Zusammen- arbeit zu verstetigen und so den Übergang weiterzuentwickeln. Mit den neuen und zusätzlich in den Fokus genommen Themen der Übergänge von der Grund- schule in die weiterführende Schule sowie von der Schule in den Beruf erfolgt die Stadt Münster einen datenbasierten Ansatz, um Ableitungen aus den Übergangsquoten sowie Zusammenhänge im Kontext des familiären Hintergrunds herzustellen. Dafür bedarf es einer Verstetigung des da- tenbasierten Ansatzes mit Unterstützung des Bildungsmonitorings. Im Rahmen des Übergangs von der Schule in den Beruf gilt es die rechtskreis- und ämterüber- greifende Zusammenarbeit mit der Unterstützung des Projektes zu intensivieren, in dem Aus- tauschformate zwischen diesen Akteuren zu organisieren sind. Durch die Intensivierung und den Aufbau von Kooperationsbeziehungen zwischen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Schulen gilt es primär Schnittstellen zu identifizieren, alle relevan- ten Akteure an den Tisch zu holen und diese bei der Entwicklung von Kooperationen und - vereinbarungen zu unterstützen. Die Weiterfinanzierung des Projekts Bildung Integriert wird beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für den Zeitraum August 2019 bis Juni 2021 beantragt. Finanzierung Produktgruppe: PG 301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein x Teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage macht Aussagen zu den Querschnittsthemen Migration und Gleichstellung. Durch die Prozessbegleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch ein Bildungsmo- nitoring werden u.a. die Zusammenhänge im Kontext des familiären Hintergrunds analysiert. Da- mit werden Schnittstellen zum Integrationsmonitoring und dem Migrationsleitbild der Stadt Müns- ter geschlossen. Zudem werden im Rahmen des Bildungsmonitorings genderspezifische und soziokulturelle As- pekte in den Blick genommen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0907/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37