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2021/0020

Sozial geförderter Mietwohnungsbau hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes

Magistratsvorlage 18.01.2021

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2021/0020

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5162 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.04.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 64 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0020 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
97 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Sozial geförderter Mietwohnungsbau  
hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes  
 
Vorlage vom: 18.01.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum 
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2020 zur Kenntnis.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.04.2021 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.04.2021 
 
 
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts soll zukünftig jährlich im ersten 
Quartal des Folgejahres über die umgesetzten Maßnahmen berichtet werden. 
 
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2020 die 
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten 
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt 
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden. Insgesamt sind so 269 neue 
Belegungsbindungen entstanden. 
 
1. Neubau von Mietwohnungen 
 
Im Jahr 2020 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 235 
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden: 
 
146 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Franklinstr. 20 – 36a von der 
bauverein AG, 
19 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR 
36 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR 
20 Wohnungen von insgesamt 42 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der 
Mahalia-Jackson-Str. 11 – 15 von der Neuen Wohnraum Hilfe gGmbH. 22 Wohnungen dieses 
Projektes konnten bereits im September 2019 bezogen werden. 
10 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von 
WohnSinn eG 
4 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von 
WohnSinn eG 
 
2. Ankauf von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2020 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung (KOV) durch den Ankauf von 
Belegungsrechten von der bauverein AG 18 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden. 
Die Wohnungen, die in der Kernstadt und in Eberstadt liegen, haben eine Bindungsdauer von 
10 bzw. 15 Jahren.  
 
16 Wohnungen der bauverein AG in der Kranichsteiner Str. 10 + 12, deren Bindung zum 
31.12.2019 ausgelaufen ist, konnten im Jahr 2020 erneut in die Bindung genommen werden. 
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsrechte musste sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit 
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen. 
 
3. Verlängerung von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2020 sind bei 118 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten 
verlängert werden können, worum sich intensiv bemüht wurde.

Konkret sind dies: 
 
70 Wohnungen der Eisenbahner Baugenossenschaft eG 
Die Eisenbahner Baugenossenschaft eG hat alle 70 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung 
der Förderdarlehen am 15.12.2015 weit vor den ursprünglichen Bindungsenden von 2039, 
2076 und 2085 abgelöst und war nicht bereit, hier eine Verlängerung der Bindungen zu 
vereinbaren. 
 
43 Wohnungen des Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW) 
Die GSW hat die 43 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen am 
26.06.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2030 abgelöst und war nicht bereit, 
hier eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren. 
 
5 Wohnungen eines privaten Eigentümers 
Auch der private Eigentümer hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der 
Förderdarlehen am 01.04.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2044 abgelöst und 
war ebenfalls nicht bereit, eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren. 
 
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige 
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige 
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.  
Mit Datum vom 22.12.2020 wurde die Nachwirkungsfrist wieder auf 10 Jahre angehoben und 
entfaltet für zukünftige vorzeitige Rückzahlungen ihre Gültigkeit. 
 
4. Modernisierung 
 
Im Jahr 2020 wurden keine Wohnungsbaufördermittel im Rahmen des 
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen. 
 
 
 
Darmstadt, 15.04.2021 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

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210 Zeichen

Punkt 3: Sozial geförderter Mietwohnungsbau 
hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes 
 (V-Nr. 2021/0020) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2021/0020

5104 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0020 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Sozial geförderter Mietwohnungsbau  
hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes  
 
Vorlage vom: 18.01.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat  und die Stadtverordnetenversammlung nehmen  den nachfolgenden Bericht zum 
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2020 zur Kenntnis .  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.04.2021 
 
 
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts soll zukünftig jährlich im ersten 
Quartal des Folgejahres über die umgesetzten Maßnahmen berichtet werden. 
 
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2020 die 
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten 
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt 
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden. Insgesamt sind so 269 neue 
Belegungsbindungen entstanden. 
 
1. Neubau von Mietwohnungen 
 
Im Jahr 2020 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 235 
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden: 
 
146 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Franklinstr. 20 – 36a von der 
bauverein AG, 
19 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR 
36 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR 
20 Wohnungen von insgesamt 42 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der 
Mahalia-Jackson-Str. 11 – 15 von der Neuen Wohnraum Hilfe gGmbH. 22 Wohnungen dieses 
Projektes konnten bereits im September 2019 bezogen werden. 
10 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von 
WohnSinn eG 
4 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von 
WohnSinn eG 
 
2. Ankauf von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2020 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung (KOV) durch den Ankauf von 
Belegungsrechten von der bauverein AG 18 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden. 
Die Wohnungen, die in der Kernstadt und in Eberstadt liegen, haben eine Bindungsdauer von 
10 bzw. 15 Jahren.  
 
16 Wohnungen der bauverein AG in der Kranichsteiner Str. 10 + 12, deren Bindung zum 
31.12.2019 ausgelaufen ist, konnten im Jahr 2020 erneut in die Bindung genommen werden. 
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsrechte musste sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit 
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen. 
 
3. Verlängerung von Belegungsrechten 
 
Im Jahr 2020 sind bei 118 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten 
verlängert werden können, worum sich intensiv bemüht wurde.

- 4 - 
Konkret sind dies: 
 
70 Wohnungen der Eisenbahner Baugenossenschaft eG 
Die Eisenbahner Baugenossenschaft eG hat alle 70 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung 
der Förderdarlehen am 15.12.2015 weit vor den ursprünglichen Bindungsenden von 2039, 
2076 und 2085 abgelöst und war nicht bereit, hier eine Verlängerung der Bindungen zu 
vereinbaren. 
 
43 Wohnungen des Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW) 
Die GSW hat die 43 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen am 
26.06.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2030 abgelöst und war nicht bereit, 
hier eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren. 
 
5 Wohnungen eines privaten Eigentümers 
Auch der private Eigentümer hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der 
Förderdarlehen am 01.04.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2044 abgelöst und 
war ebenfalls nicht bereit, eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren. 
 
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige 
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige 
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.  
Mit Datum vom 22.12.2020 wurde die Nachwirkungsfrist wieder auf 10 Jahre angehoben und 
entfaltet für zukünftige vorzeitige Rückzahlungen ihre Gültigkeit. 
 
4. Modernisierung 
 
Im Jahr 2020 wurden keine Wohnungsbaufördermittel im Rahmen des 
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen. 
 
 
 
Darmstadt, 15.04.2021 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

TOP 97
TOP 3

Orte (4)

  • Franklinstraße 20
  • Mahalia-Jackson-Straße 11
  • Kranichsteiner Straße 10
  • Haardtring 84

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0020
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.01.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00