2021/0020
Sozial geförderter Mietwohnungsbau hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 64
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0020
Magistratsbeschluss-Nr.
97
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:
Betreff: Sozial geförderter Mietwohnungsbau
hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
Vorlage vom: 18.01.2021
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2020 zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 28.04.2021
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.04.2021
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts soll zukünftig jährlich im ersten
Quartal des Folgejahres über die umgesetzten Maßnahmen berichtet werden.
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2020 die
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden. Insgesamt sind so 269 neue
Belegungsbindungen entstanden.
1. Neubau von Mietwohnungen
Im Jahr 2020 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 235
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden:
146 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Franklinstr. 20 – 36a von der
bauverein AG,
19 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR
36 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR
20 Wohnungen von insgesamt 42 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der
Mahalia-Jackson-Str. 11 – 15 von der Neuen Wohnraum Hilfe gGmbH. 22 Wohnungen dieses
Projektes konnten bereits im September 2019 bezogen werden.
10 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von
WohnSinn eG
4 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von
WohnSinn eG
2. Ankauf von Belegungsrechten
Im Jahr 2020 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung (KOV) durch den Ankauf von
Belegungsrechten von der bauverein AG 18 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden.
Die Wohnungen, die in der Kernstadt und in Eberstadt liegen, haben eine Bindungsdauer von
10 bzw. 15 Jahren.
16 Wohnungen der bauverein AG in der Kranichsteiner Str. 10 + 12, deren Bindung zum
31.12.2019 ausgelaufen ist, konnten im Jahr 2020 erneut in die Bindung genommen werden.
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsrechte musste sich die Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen.
3. Verlängerung von Belegungsrechten
Im Jahr 2020 sind bei 118 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten
verlängert werden können, worum sich intensiv bemüht wurde.
Konkret sind dies:
70 Wohnungen der Eisenbahner Baugenossenschaft eG
Die Eisenbahner Baugenossenschaft eG hat alle 70 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung
der Förderdarlehen am 15.12.2015 weit vor den ursprünglichen Bindungsenden von 2039,
2076 und 2085 abgelöst und war nicht bereit, hier eine Verlängerung der Bindungen zu
vereinbaren.
43 Wohnungen des Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW)
Die GSW hat die 43 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen am
26.06.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2030 abgelöst und war nicht bereit,
hier eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren.
5 Wohnungen eines privaten Eigentümers
Auch der private Eigentümer hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der
Förderdarlehen am 01.04.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2044 abgelöst und
war ebenfalls nicht bereit, eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren.
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.
Mit Datum vom 22.12.2020 wurde die Nachwirkungsfrist wieder auf 10 Jahre angehoben und
entfaltet für zukünftige vorzeitige Rückzahlungen ihre Gültigkeit.
4. Modernisierung
Im Jahr 2020 wurden keine Wohnungsbaufördermittel im Rahmen des
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen.
Darmstadt, 15.04.2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
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Punkt 3: Sozial geförderter Mietwohnungsbau hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes (V-Nr. 2021/0020) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2021/0020
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0020
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:
Betreff: Sozial geförderter Mietwohnungsbau
hier: Übersicht 2020 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
Vorlage vom: 18.01.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2020 zur Kenntnis .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.04.2021
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts soll zukünftig jährlich im ersten
Quartal des Folgejahres über die umgesetzten Maßnahmen berichtet werden.
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2020 die
nachstehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden. Insgesamt sind so 269 neue
Belegungsbindungen entstanden.
1. Neubau von Mietwohnungen
Im Jahr 2020 konnten durch die Erstbelegung der nachstehenden Liegenschaften 235
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden:
146 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Franklinstr. 20 – 36a von der
bauverein AG,
19 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR
36 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen im Haardtring 84 - 90 von der BC GbR
20 Wohnungen von insgesamt 42 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der
Mahalia-Jackson-Str. 11 – 15 von der Neuen Wohnraum Hilfe gGmbH. 22 Wohnungen dieses
Projektes konnten bereits im September 2019 bezogen werden.
10 Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von
WohnSinn eG
4 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen in der Mahalia-Jackson Str. 27 von
WohnSinn eG
2. Ankauf von Belegungsrechten
Im Jahr 2020 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung (KOV) durch den Ankauf von
Belegungsrechten von der bauverein AG 18 Wohnungen neu in die Bindung genommen werden.
Die Wohnungen, die in der Kernstadt und in Eberstadt liegen, haben eine Bindungsdauer von
10 bzw. 15 Jahren.
16 Wohnungen der bauverein AG in der Kranichsteiner Str. 10 + 12, deren Bindung zum
31.12.2019 ausgelaufen ist, konnten im Jahr 2020 erneut in die Bindung genommen werden.
An den Kosten des Ankaufs der Belegungsrechte musste sich die Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer Frankfurter Bogen“ nicht mit
Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen.
3. Verlängerung von Belegungsrechten
Im Jahr 2020 sind bei 118 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten
verlängert werden können, worum sich intensiv bemüht wurde.
- 4 -
Konkret sind dies:
70 Wohnungen der Eisenbahner Baugenossenschaft eG
Die Eisenbahner Baugenossenschaft eG hat alle 70 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung
der Förderdarlehen am 15.12.2015 weit vor den ursprünglichen Bindungsenden von 2039,
2076 und 2085 abgelöst und war nicht bereit, hier eine Verlängerung der Bindungen zu
vereinbaren.
43 Wohnungen des Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH (GSW)
Die GSW hat die 43 Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der Förderdarlehen am
26.06.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2030 abgelöst und war nicht bereit,
hier eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren.
5 Wohnungen eines privaten Eigentümers
Auch der private Eigentümer hat alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzahlung der
Förderdarlehen am 01.04.2015 weit vor dem ursprünglichen Bindungsende 2044 abgelöst und
war ebenfalls nicht bereit, eine Verlängerung der Bindungen zu vereinbaren.
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige
Rückzahlung der Förderdarlehen möglich. Nach der Rückzahlung ergab sich eine fünfjährige
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.
Mit Datum vom 22.12.2020 wurde die Nachwirkungsfrist wieder auf 10 Jahre angehoben und
entfaltet für zukünftige vorzeitige Rückzahlungen ihre Gültigkeit.
4. Modernisierung
Im Jahr 2020 wurden keine Wohnungsbaufördermittel im Rahmen des
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen.
Darmstadt, 15.04.2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Orte (4)
- Franklinstraße 20
- Mahalia-Jackson-Straße 11
- Kranichsteiner Straße 10
- Haardtring 84
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0020
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00