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BV10/095/2025

Barrierefreier Ausbau der SB-Haltestelle am Hellerhofer S-Bahnhof - Antrag der Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN -

Antrag 14.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.05.2025, TOP 7.8

Antrag

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Antrag

2062 Zeichen

BV10/095/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 14.05.2025 
Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung 10 
 
 
An die 
Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks 10 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 10 am 27.05.2025 
 
 
Betrifft: 
Barrierefreier Ausbau der SB-Haltestelle am Hellerhofer S-Bahnhof - Antrag der 
Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN - 
Antrag: 
Die Verwaltung wird gebeten,  
1. die seit Oktober 2024 bestehende Rampe für eine provisorische 
behindertengerechte Ausstattung der Bushaltestelle des SB 57 am Hellerhofer 
S-Bahnhof umgehend durch die vorgesehenen Markierungen für einen 
sicheren Weg von der Ampelanlage am Hellerhofweg zur Rampe zu ergänzen 
2. den bereits mit Vorlage BV10/133/2023 im letzten Absatz angekündigten 
behindertengerechten Umbau der Haltestelle einschließlich Querung und 
Mittelinsel bis zur Sperrung der A59 zu realisieren.  
 
  
Begründung: 
Das Thema war bereits Gegenstand von vier Eingaben (BV-Sitzungen vom 
23.11.2021, vom 22.03.2022, 26.09.2023 und 23.10.2024); es beschäftigt die BV10 
seit nunmehr zweieinhalb Jahren. 
Die Verwaltung (BV10/133/2023) hat hierzu ausgeführt,  
„Aus Synergiegründen wird die Verwaltung die konstruktive Planung der 
Bordsteinabsenkung und den barrierefreien Ausbau der signalisierten 
Querungsstelle inklusive Mittelinsel in einem Zuge mit dem barrierefreien 
Ausbau der Haltestelle aufnehmen.“

Seite 2 
Inzwischen sind wieder fast zwei Jahre vergangen, ohne dass es auch nur eine 
Information über den konkreten Fortgang des Projektes gegeben hätte.  
Mit Blick auf die ohnehin zu erwartende Beeinträchtigung der Mobilität der Menschen 
durch die Sperrung von Richtungsfahrbahnen der A 59 erwarten wir die Realisierung 
des Umbaus bis zum Beginn der Sperrung, als Beitrag zur Abmilderung der 
Konsequenzen.  
 
Anderenfalls könnte der Umbau erst 2028 stattfinden, da eine Baustelle auf der 
Frankfurter Straße während der Bauarbeiten auf der A 59 aus naheliegenden 
Gründen nicht möglich ist. Dies allerdings wäre eine Zumutung für die Menschen.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/095/2025
Typ
Antrag
Datum
14.05.2025
Erstellt
14.05.2025 09:22