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V/0475/2023

Zukunftskonzept der Westfälischen Schule für Musik

Vorlagen 15.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 42

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Schutzkonzept

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Ansehen

Anlage 1 Zukunftsprogramm WSfM 2022

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Ansehen

Anlage A

4622 Zeichen

Anlage A zur V/0475/2023 
Kurzüberblick 
Die Westfälische Schule für Musik (WSfM) hat in den Jahren ab 2019 einen Zukunftsprozess und 
einen Schutzprozess durchgeführt und hieraus u.a. Leitlinien für die WSfM erstellt und Maßnah-
men abgeleitet. Mit der im Jahr 2023 durchgeführten Evaluation sind drei prioritäre Handlungsfel-
der (Arbeitszeitregelungen und Zusammenhangstätigkeiten, Schulkooperation und Ganztag so-
wie verbindliches Kommunikationskonzept) benannt worden.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Folgende kommunale Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess sind durch die Inhalte der Vorla-
ge: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
 Die Westfälische Schule für Musik verfolgt mit der Vorlage das Ziel die aktuelle pädagogisch-
künstlerisch inhaltliche Ausrichtung, ergänzt um die Erkenntnisse aus dem Zukunfts- und 
Schutzprozess sowie die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingen für eine künftige Wei-
terentwicklung zu nutzen, um gleichzeitig die verbundenen ISM-Ziele positiv zu beeinflussen.  
Das Teilziel ist die Fortführung der Prozesse als Grundlage der strategischen Musikschular-
beit – im Verständnis eines „work in progress“ einer lernenden Organisation, das fluide und 
agile Umsetzungsoptionen eröffnet. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der 
Stadtteilmusikschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Diese Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. 
 
Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: 
Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VDM) seit 1952 
(Leitbild, Richtlinien und Strukturplan des VdM) 
Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt- Gutachten 
Musikschule (2012) 
Vertrag mit der JeKits-Stiftung (JeKits: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) 
Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster 
im Bereich JEKISS (“Jedem Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren 
Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht stark II“ in der kulturellen Integrati-
on sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlichen 
Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Westfälischen Wilhelms- 
Universität Münster/Musikhochschule und der Stadt Münster/Westfälischen Schule 
für Musik 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Inklusion: Die Westfälische Schule für Musik bekennt sich zur Inklusion als Anspruch und Aufga-
be. Jedem Menschen wird ermöglicht, an der Musik teilzuhaben. Anspruch ist, Vielfalt und Hete-
rogenität zu erkennen als Chance zu nutzen, wobei der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht. 
Demographie: Die Westfälische Schule für Musik ermöglicht mit ihrem breiten Angebotsspektrum 
lebenslanges Lernen. Dabei gehen Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Mög-
lichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand.  
Migration: Im Rahmen von den JEKISS – DAZ- Angeboten („Jedem Kind seine Stimme“) sowie 
den im Rahmen von „MusikLeben! III“ – initiierten Flüchtlingsprojekten ist es Ziel, Kindern und 
Jugendlichen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Münster geflüchtet sind, dabei 
zu helfen, soziale, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden.

Beschlussvorlage

9818 Zeichen

V/0475/2023 
V/0475/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zukunftskonzept der Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   07.09.2023 Kulturausschuss Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Zukunftsprozesses der Westfälischen Schule für Musik 
(Anlage 1) werden begrüßt und den in diesem Prozess erarbeiteten Leitlinien der Westfälischen 
Schule für Musik (Bestandteil der Anlage 1) sowie den darin verankerten positiven 
Entwicklungspotentialen wird zugestimmt. 
2. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Schutzprozesses der Westfälis chen Schule für Musik 
(Anlage 2) werden begrüßt und den auf einer Risikoanalyse basierenden Maßnahmen des 
Schutzkonzeptes (Bestandteil der Anlage 2) wird zugestimmt. 
3. Die a ktuelle pädagogisch-künstlerische inhaltliche Ausrichtung und d ie im Zukunftsprogramm  
vorgestellten Entwicklungslinien werden begrüßt und die städtische Musikschule auch künftig in 
ihrer Weiterentwicklung unterstützt. 
4. Es wird zur Kenntnis  genommen, dass die Westfälische Schule für Musik den begonnenen 
Zukunftsprozess fortführt und zu gegebener Zeit über weitere Schritte eines 
Umsetzungskonzeptes berichtet.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Diese Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.  
 
 
 
Westf. Schule für Musik 
 
30.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Vollmer 
Telefon: 492-4400 
Vollmer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0475/2023 
Begründung: 
 
Ziel dieser Vorlage ist es, die Politik zum Zukunftsprozess und dem Schutzkonzept der Westfälischen 
Schule zu informieren, einzubeziehen und in der weiteren Umsetzung der geplanten Maßnahmen 
Unterstützung zu erhalten. Darüber hinaus sollen die bestehenden und erwarteten Veränderungsbe-
darfe aufgezeigt und im gesamtgesellschaftlichen wie musikschulspezifischen Kontext beleuchtet 
werden. In der Summe entsteht hierdurch ein Zukunftsblick für die Westfälische Schule für Musik, für 
den politische Unterstützung erforderlich ist.   
 
Die Westfälische Schule für Musik (WSfM) bietet der Stadtgesellschaft durch vielfältige musikpäda-
gogische Angebote die Möglichkeit, Musik und Kultur vor Ort und überregional selbst zu praktizieren 
und zu erleben. Neben Einzel-, Kleingruppen- und Klassenunterricht in einer großen instrumentalen 
Bandbreite bietet die WSfM die Mitwirkung in Ensemble -, Chor- und Orchesterformationen an. Inte-
ressierte haben die Möglichkeit an einer Vielzahl von Musikschulkonzerten und Musikveranstaltungen 
meist kostenfrei teilzunehmen. Musik verbindet dabei Menschen, beeinflusst wesentlich persönliche 
Entwicklungen. 
 
Wöchentlich unterrichtet die Westfälische Schule für Musik mit ihren ca. 170 Musikpädagog*innen 
über 7.500 Schüler*innen j eden Alters. Sie erreicht insbesondere durch die Kooperationen mit Kin-
dergärten und Schulen Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Nationalität oder dem sozialen 
Status und gleichzeitig nachhaltig vor Ort. Sie geht dabei aber auch speziell auf Begabun gen und 
Benachteiligungen und lebenslanges Lernen ein. Sie schafft für Bürger*innen Möglichkeiten, sich zu 
entwickeln und kreativ zu verwirklichen sowie verschiedene Musikstile auszuprobieren. Die Angebots-
Bandbreite von Westfalens größtem kommunalen musikalisch-künstlerischen Bildungszentrums er-
weitert sich stetig und die Motivation, im Sinne der „Teilhabe für alle“ viele oder bestimmte Zielgrup-
pen zu erreichen, ist hoch.  
 
Andererseits übersteigt das Interesse potentieller Nutzer*innen an Angeboten der WSfM gerade gra-
vierend die vorhandenen Kapazitäten. Nach Corona ist die Schüler*innenzahl auf ein neues Allzeit-
hoch von über 7.500 Schüler*innen gestiegen. Die Warteliste beträgt über 800 Schüler*innen. Kurse 
in der Elementaren Musikpädagogik für die Jüngste n sind teilweise schon im Mai 2023 für Anfang 
2024 ausgebucht. Neue Anfragen von Schulen und Kindergärten nach Musikalisierungsangeboten 
können nicht bedient werden. Auch an den Musikschulen ist der Fachkräftemangel an Instrumental- 
und Gesangspädagogen*innen, insbesondere in der Elementaren Musikpraxis , ein gravierendes 
Problem der nahen Zukunft (mehr als 25% der Mitarbeiter*innen scheiden in den nächsten 5 Jahren 
bzw. mehr als 55% in den nächsten 10 Jahren aus Altersgründen aus ; an den Hochschulen werden 
hingegen zu wenig Fachkräfte für den Musikschulbereich ausgebildet bzw. kommt es zu Abwande-
rungen von qualifiziertem Personal als Quereinsteiger*innen an die allgemeinbildenden Schulen).  
 
Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen ab 2026 wird sich absehbar 
die WSfM mehr als bisher als qualitativ hochwertige Praxispartnerin in die Erstellung und Durchfüh-
rung pädagogisch sinnstiftender Angebote im Offenen Ganztag einbringen. 
 
Zugleich haben sich das Freizeitverhalten und Fortbildungsbedarfe der Nutzer*innen verändert. Stark 
nachgefragt werden nunmehr digitale oder hybride Unterrichtsformen oder netzbasiertes gemeinsa-
mes Musizieren, Musikproduktion oder verstärkter Einsatz von unterrichtsunterstützenden Tools und 
Apps. 
 
Um die Qualität und die Reichweite der Westfälischen Schule für Musik zu erhalten und auszubauen, 
den beschriebenen wechselnden Anforderungen gerecht zu werden und dabei die übergeordneten 
Entwicklungs-Strategien und Vielfalt der (Stadt -) Gesellschaft zu unterstützen, hat die WSfM von 
2019 bis 2022 einen partizipativen Zukunftsprozess mit allen Mitarbeitenden durchgeführt. Begleitet 
wurde der Prozess durch Umfragen bei Nutzer*innen sowie Nichtkund*innen der städtis chen Musik-
schule und flankiert durch einen Workshop mit externen Expert*innen. Alle hierbei gewonnenen Er-
kenntnisse sind eingeflossen in das nunmehr vorliegende Zukunftsprogramm der Musikschule, das 
am 25.04.2022 vom Kulturausschuss zur Kenntnis genommen wurde.

- 3 - 
V/0475/2023 
Im Ergebnis haben sich acht interne Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den Themenfeldern Neue 
Unterrichtsformate, Digitalisierung, Vorspielformate, Schulkooperationen, Kollegiale Zusammenarbeit, 
Kundenzufriedenheit, Schutzkonzepte und Inklusion b efassten. Im Juni 2023 hat es eine WSfM -
interne Evaluation des Zukunftsprozesses gegeben. Die Schwerpunkte der bisherigen Arbeitsergeb-
nisse der internen AGs wurden vorgestellt und ausgewertet. Anschließend wurden drei prioritäre 
Handlungsfelder identifiziert, die durch das Gesamtkollegium der WSfM als nächstes vorangebracht 
werden: 
 Vertiefung Schulkooperation und Ganztag  
 Arbeitszeitregelungen und Zusammenhangstätigkeit 
 Verbindliches Kommunikationskonzept 
 
Erste Ergebnisse im Rahmen des Zukunftsprogramms legt die Arbeitsgruppe „Schutzkonzept“ vor 
(siehe Anlage 2). M it Hilfe von externer Unterstützung durch das Land und de n Musikschulverband 
beschäftigte sie sich präventiv mit Kindeswohl und achtsamen Haltungen im Kontext von Musikschul-
arbeit. Der Impuls hier kam aus dem Kollegiumskreis, weil das Thema „Nähe und Distanz im Instru-
mental- und Gesangsunterricht“ schon seit mehreren Jahren einer Klärung bedurfte, ohne dass es 
akut einen Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung in der WSfM gibt. Auch war und ist eine Enttabui-
sierung sowie Sensibilisierung, Hilfe im Notfall, Rehabilitation bei falschem Verdacht, Vermittlung von 
Grundlagenwissen und das Herstellen von Handlungssicherheit für unsere Mitarbeitenden, die be-
sonders in den Schulkooperationen im Großgruppen unterricht auf von Grenzüberschreitungen und 
(sexualisierter) Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche treffen, nötig. 
 
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und Maßnahmen zur Risikominderung, ein partizipativ von 
den Mitarbeitenden aufgestellter verbindlicher Verhaltenskodex, Notfallpläne für die unterschiedlichen 
Hierarchie-Ebenen und weitere, den spezifischen Rahmenbedingungen der Musikschularbeit ange-
passte Materialien sind abgebildet in der vorliegenden Broschüre „Westfälische Schule für Musik  – 
ein sicherer Ort! Konzept für einen Schutzprozess“.  
 
Auch für dieses Schutzkonzept-Papier gilt: Erst in der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmen, in 
der partizipativen Beteiligung von Schüler*innen und Eltern und in einer steten Wachheit und Offen-
heit gegenüber diesem schwierigen Thema wird es gelingen, dass auch die WSfM mit großem Ver-
antwortungsbewusstsein ein sicherer Ort f ür ein gelingendes Aufwachsen mit Musik ist und bleiben 
wird. 
 
Zur Abwendung des drohenden Fachkräftemangels hat der Musikschulverband in Kooperation mit 
den Musikhochschulen eine Steuerungsgruppe „Personalsicherung und –entwicklung“ eingesetzt. 
Diese erarbeitet Kampagnen zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Hierbei geht es sowohl 
um Marketingmaßnahmen, um frühzeitige Sensibilisierung möglicher Interessent*innen sowie geeig-
nete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die WSfM wird deren Arbeitsergebnisse und Handlungs-
vorschläge sorgfältig prüfen und sich an der Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligen. 
 
Die Fortsetzung des Zukunftsprogrammes soll als Grundlage der strategischen Musikschularbeit die-
nen – im Verständnis eines „work in progress“ einer lernenden Organisation, das fluide und agile Um-
setzungsoptionen eröffnet und auch der zukünftigen Schulleitung der WSfM vielfältige Gestaltungs-
möglichkeiten ermöglicht.  
 
In Vertretung 
gez. Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 Anlage A: Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Querschnitts-
themen 
 Anlage 1: Zukunftsprogramm der Westfälischen Schule für Musik inkl. Leitlinien 
 Anlage 2: Schutzkonzept der Westfälischen Schule für MusikV/0475/2023

Anlage 2 Schutzkonzept

25475 Zeichen

0302
Grußwort 03
Vorwort 04
Leitlinien für die Westfälische Schule für Musik (WSfM) als sicherer Ort  05
Verhaltenskodex des Kollegiums der WSfM 06
Wimmelbild des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) 08
Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern der WSfM „Deine Rechte – Deine Pflichten“  10
Schutzprozess der WSfM – Risikoanalyse und Maßnahmenplan  12
Notfallplan der WSfM – Kollegium  14
Notfallplan der WSfM – Leitungsebene 15
Impressum 16
Inhalt Grußwort
Musikschulen sind Orte, an denen sich Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene der Entwicklung ihrer 
kreativen Potentiale widmen können, Musik in viel-
fältigen Erscheinungsformen hören und das Musi-
zieren erlernen, in musikalische Gemeinschaften 
eintauchen und Selbstwirksamkeit erfahren können. 
Angeleitet und begleitet werden sie hierbei von pro-
fessionell ausgebildeten Musik- und Gesangspäda-
gog*innen auf ihrem Weg zur und durch die Musik. 
All dies darf frei von Zwängen und Diskriminierung 
oder Gewalt und in einem rechtssicheren Raum 
geschehen, damit sich die positive Wirkung von 
Musik entfalten und die Erfahrung des gelingen-
den Umgangs mit Musik und des Austauschs mit 
Gleichgesinnten Freude bereiten kann. 
 
Das vorliegende Schutzkonzept beinhaltet einen 
Maßnahmenkatalog zum Abbau der erkannten 
Risiken. Hier wird in Zukunft darauf hingewirkt, 
dass die Musikschule ein sicherer Ort ist und bleibt. 
Der Schutz der Musikschüler*innen soll als fort-
laufender Prozess verstanden werden, der Respekt 
gegenüber allen verinnerlicht und als Haltung jeder 
und jedes Mitarbeitenden gelebt wird. 
Ziel des Schutzkonzeptes ist, dass Musikschü-
ler*innen, egal welchen Alters, Erfahrungen und 
Probleme in einem vertrauensvollen Umfeld offen 
ansprechen können. Es soll Handlungssicherheit 
bei Lehrkräften schaffen und bei vermuteten oder 
bestätigten Fällen von Übergriffen oder (sexuali-
sierter) Gewalt kompetente Ansprechpersonen 
benennen. Dabei steht sowohl ein angemessener 
Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachse-
nen als auch die Rehabilitation bei falschen Ver-
dächtigungen im Fokus. 
 
Darüber hinaus hat sich die Westfälische Schule für 
Musik auch der Initiative „Schule gegen sexuelle 
Gewalt“ der UBSKM (Unabhängige Beauftragte für 
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei der 
Bundesregierung) angeschlossen. Insbesondere 
Kinder und Jugendliche, aber auch die beteiligten 
Kolleg*innen sollen hier bei einer ganzheitlichen 
(Aus-)Bildung wirksam geschützt, geschult und 
unterstützt werden.
 
Ich danke allen Beteiligten für die wichtige und en-
gagierte Erarbeitung dieser wertvollen Hilfestellung, 
die unserer städtischen Musikschule eine gute  
Orientierung für eine systematische und umfassen-
de Herangehensweise an dieses komplexe Themen-
feld gibt und sie zu einem sicheren Ort für ein 
gelingendes Miteinander mit Musik werden lässt.
 
Münster, August 2023 
Cornelia Wilkens
Kulturdezernentin der Stadt Münster
Abkürzungsverzeichnis
AG Arbeitsgruppe  
BL  Bezirksleitung 
Bufdi Bundesfreiwilligendienst  
FB Fachbereich  
FBL  Fachbereichsleitung 
FBLK  Fachbereichsleitungskonferenz 
FSJ Freiwilliges Soziales Jahr
Ju Jugendliche  
Ki Kinder  
SL  Schulleitung 
SLK  Schulleitungskonferenz 
SuS  Schülerinnen und Schüler 
VdM  Verband deutscher Musik schulen 
VL Verwaltungsleitung  
VV Vollversammlung  
WSfM Westfälische Schule für Musik 
ÖA Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen zum Schutz prozess 
der Musikschule finden sich auf der  
Homepage der WSfM unter:  
www.stadt-muenster.de/musikschule/ 
ueber-uns/schutzprozess
Herzliche Einladung zur Mitarbeit! 
Bei Interesse oder Hinweisen gerne per  
E-Mail melden unter:  
schutzprozess-musikschule@stadt-muenster.de

0504
Als Gruppe von Lehrenden und Mitgliedern der 
Musikschulleitung, denen Kindeswohl und acht-
samer Umgang miteinander am Herzen liegt,  
haben wir stellvertretend für das gesamte Kolle-
gium begonnen, präventiv einen Schutzprozess für 
die Musikschule zu entwickeln. Auf der Grundlage 
von Workshops mit Schüler*innen und Eltern und 
von Umfragen unter Kindern und Jugendlichen 
haben wir intensiv Gedanken dazu gesammelt, wie 
die Westfälische Schule für Musik ein sicherer Ort 
sein kann.
Die Grundlage für alle entsprechenden Überle-
gungen ist der tiefe Respekt vor der Würde und 
Selbstbestimmung. Wenn jede und jeder ein klares 
Bewusstsein für seine eigene Würde und für seine 
eigenen Grenzen hat, ist damit eine wichtige Vor-
aussetzung geschaffen, anderen Menschen in einer 
verantwortungsvollen Weise zu begegnen. Von 
Seiten der Lehrenden wird Verantwortung für das 
sensible Unterrichtsgeschehen erwartet. Aspekte 
dieses verantwortlichen Handelns werden im Ver-
haltenskodex für die Lehrenden benannt.
Durch die offene und offizielle Gestaltung dieses 
Schutzprozesses wollen wir auch alle Schüler*in-
nen ermuntern und dazu aufrufen, sich ihrer 
Grenzen und ihrem Recht auf Selbstbestimmung 
bewusst zu sein und dazu zu stehen. 
Das Schutzkonzept soll ein Leitfaden sein, um Leh-
renden und Lernenden mehr Sicherheit und damit 
auch Freiheit im Umgang miteinander zu geben. 
Es stellt den Beginn eines Schutzprozesses dar. An 
diesem Prozess sind alle beteiligt: die Schulleitung 
und der Träger der Musikschule, das Kollegium, 
Eltern und Schüler*innen. Für das Gelingen wird  
es entscheidend sein, das Thema präsent zu halten 
und miteinander im Gespräch zu bleiben.
Vorwort Leitlinien für die Westfälische Schule für Musik 
(WSfM) als sicherer Ort
Das Kollegium der Westfälischen Schule für Musik 
wird sich auch im Rahmen von Fortbildungen in 
regelmäßigen Abständen mit einzelnen Aspekten 
beschäftigen. 
Die Gruppe, die dieses Konzept erarbeitet hat, wird 
den Prozess aufmerksam begleiten und immer 
dann zum Weiterdenken einladen, wenn Entwick-
lungs- oder Steuerungsbedarf sichtbar wird.
Einen besonderen Dank möchten wir den folgenden 
Schülerinnen und Schülern sowie Eltern für ihre  
konstruktive und kritische Mitwirkung aussprechen: 
Ilka Brambrink, Frank Frey, Luzia Henneke, Birgit  
Leonhard, Nicolas Merté, Leonid Ormeloh, Marleen 
Runde, Lea Schönauer und Anna Sobetzki.
Außerdem danken wir der Bundesgeschäftsstelle  
des Verbandes deutscher Musikschulen für wertvolle 
Anregungen in unserem Prozess.
Die Westfälische Schule für Musik orientiert sich am  
Individuum – sie fokussiert jede einzelne Persön-
lichkeit – mit individuellen musikalischen Wünschen 
und Vermögen. Damit garantiert die WSfM die 
passgenaue Förderung mit vielfältigen Chancen für 
jede*n Schüler*in jeden Alters, einen eigenen und 
einzigartigen (Ausbildungs-)weg zu gehen. 
Die Westfälische Schule für Musik verbindet das 
Individuum mit der Gesellschaft. Sie ermöglicht 
Musik als Gemeinschafts-(bildungs-)erlebnis –  
in einer Musikschule, die als lebendiger Ort ge-
mein  sames Lernen und Erleben zugänglich und 
er fahr bar macht. Dies gilt in der Breite sowie in  
der Spitze, mit einer großen Vielfalt und sozialen 
Verankerung. 
Die Westfälische Schule für Musik begleitet als 
zuverlässige, verantwortungsvolle, inspirierende 
und kompetente Partnerin unterschiedlichste 
indivi duelle und gemeinschaftliche musikalische 
Bildungsbiographien durch ein ganzes Leben. 
Die Westfälische Schule für Musik steht für Chancen­
gleichheit und übernimmt soziale und gesell schaft-
liche Verantwortung – alle haben einen Zu  gang 
und die Möglichkeit zur Teilhabe am Musik  schul-
angebot. Damit verbunden ist die offene Einladung 
an jede und jeden, die Zielsetzung und Intensität 
musischer Betätigung selbst zu entdecken, zu 
bestimmen und zu entscheiden. So werden Selbst-
erfahrung und Selbstverwirklichung Realität. 
Die Westfälische Schule für Musik ist ein sicherer  
und geschützter Ort für alle – darauf kann sich 
jede und jeder verlassen. In der Musikschule tre-
ten wir in Beziehung zueinander und leben eine 
Nähe, die zu einer besonderen Verantwortung 
führt. Dies gilt für die analoge wie digitale Lebens-
wirklichkeit gleichermaßen. An der Westfälischen 
Schule für Musik wird ein Klima frei von Macht-
missbrauch, Grenzverletzungen, Übergriffen und 
Gewalt gelebt. Dafür steht eine klare Haltung  
der Achtsamkeit und eine Verpflichtung auf ein 
verbindliches Schutzkonzept. 
Die Westfälische Schule für Musik ist in der Münster-
aner Stadtgesellschaft fest verankert. Sie leistet in 
der kommunalen Bildungs- und Musiklandschaft 
wertvolle Beiträge und übernimmt Verantwortung. 
Sie bewegt sich in Netzwerken und stiftet Verbin-
dungen. Damit ist die Westfälische Schule für Musik 
DAS für alle offene pädagogische Zentrum für  
Musik für Münster und die Region, das in Koope-
ration und Verbundenheit mit vielen anderen 
Musik- und Kunstsparten sichtbar und erlebbar ist. 
  Unsere Musikschule an  
der Himmelreichallee
Die „AG Schutzkonzept“ 
mit Friedrun Vollmer, 
Thomas Weber,  
Anja Bareither, 
Barbara Zens 
und Eliana 
Baruffol

1. Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit
Wir fördern die Selbstbestimmung der  
Schülerinnen und Schüler (SuS). 
Wir sind uns bewusst, dass wir durch größere Lebens-
erfahrung und Fertigkeiten und durch unsere Rolle 
als Lehrende in einer Machtposition gegenüber den 
SuS stehen. In diesem Bewusstsein setzen wir unseren 
Einfluss dafür ein, dass die SuS selbstbestimmt und frei 
ihre Persönlichkeit entwickeln können. Dabei schützen 
wir den Freiraum der SuS, in dem sie ihre musikali-
schen Erfahrungen machen und ihre instrumentalen 
und gesanglichen Fähigkeiten ausbauen können.
Wir wahren die Schutzrechte für Kinder und Jugendliche.
4. Fürsorge
Wir verfolgen aufmerksam etwaige Veränderungen  
im Verhalten unserer SuS. 
Wir holen uns gegebenenfalls Rat und Unterstützung, 
wenn wir Handlungs- oder Unterstützungsbedarf erkennen.
Mit Hilfe von Fortbildungen informieren wir uns über  
Anzeichen, an denen Gefährdungen oder Notsituationen 
sichtbar werden und schulen uns darin, einen sensiblen  
Blick dafür zu haben.
Wir kennen die Handlungsleitlinien der Musikschule  
für Situationen, in denen SuS gefährdet erscheinen,  
halten uns daran und sorgen entsprechend für Hilfe,  
wenn sie benötigt wird.
3. Transparenz
Die Lehrenden informieren die Eltern und SuS 
besonders zu Beginn der Unterrichtszeit an  
der WSfM über den Umgang mit Nähe und Dis-
tanz, über die grundsätzlichen pädagogischen  
Leit linien (-> Selbstbestimmung und Ent-
scheidungs freiheiten der SuS) und Ansprech-
partner*innen in der Musikschule. 
Wir vergewissern uns von Zeit zu Zeit durch 
Gespräche mit den Eltern, ob sich die SuS in 
unserem Unterricht wohl fühlen.
2. Nähe und Distanz
Wir pflegen einen sensiblen Umgang  
mit Körpernähe und Körperberührungen, 
besonders in 1-zu-1-Situationen. 
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die kör-
perlichen Aspekte des Musizierens ohne 
Körperkontakt zu vermitteln oder zu ver-
deutlichen. Wir schützen unsere SuS und 
uns Lehrende, indem wir nach Möglichkeit 
auf direkte Körperberührungen verzichten. 
Der didaktische Nutzen von Berührungen 
muss zwingend und für unsere SuS stets 
eindeutig erkennbar sein und entspre-
chend erläutert werden. Vorab muss das 
Einverständnis der SuS sichergestellt  
werden. Wir achten auf kleinste Anzeichen  
von Widerstand: Von den Kindern und 
Jugendlichen gesetzte Grenzen werden  
von uns respektiert. 
Wir schützen die Privatsphäre der SuS, 
auch bezüglich ihrer Familien. Die privaten 
Befindlichkeiten und Bedürfnisse der  
Lehrenden sind kein Thema im Unterricht.
Unsere Kleidung ist der Unterrichts-
situation angepasst.
Kontakte über soziale Medien begrenzen 
wir auf Organisatorisches und auf unmittel-
bar den Unterricht betreffende Themen.
Verhaltenskodex des Kollegiums  
der WSfM
5. Kollegialität
Wir halten untereinander  
Kontakt und pflegen Austausch  
über pädagogische Themen  
und über unsere SuS. Das so  
entstandene Netz gibt den SuS 
die Sicherheit eines Teams von 
Pädagog*innen und beugt  
dem Eindruck vor, man sei von 
nur einer Lehrkraft abhängig.
6. Selbstreflexion
Wir entwickeln Formate, in denen  
die Selbstreflexion über das pädagogi-
sche und künstlerische Handeln auf-
rechterhalten werden. Dazu gehören 
Hospitationen, kollegiale Fallberatun-
gen, Austausch im Zusammenhang  
mit den Jahresvorspielen, Jahresgesprä-
che mit den Fachbereichsleiter*innen  
und Fortbildungen.
7. Fehlerkultur
Wir pflegen eine kollegiale Fehlerkultur:
Wir wissen, dass es auch bei grundsätzlicher Sen si-
bilität für das Thema in engagiertem Unterricht zu 
Grenzfällen kommen kann, was respektvollen  
Um gang mit Nähe und Distanz angeht. Wenn wir 
dies bei uns oder bei anderen bemerken, suchen  
wir das Gespräch: Mit Kolleg*innen, mit Vorge-
setzten, mit externen Fachleuten. Mit dem offenen 
Umgang mit unserem eigenen Verhalten und durch 
den aufmerksamen kollegialen Blick schützen wir 
uns auch vor unberechtigtem Verdacht.
8. Unterrichtssetting
Wir berücksichtigen die Tatsache, dass auch der Unter-
richtsraum „mit unterrichtet“. Das bedeutet, dass wir 
nach unseren Möglichkeiten für eine förderliche At-
mosphäre in den Unterrichtsräumen sorgen. Dies gilt 
besonders für das Unterrichten in privaten Räumen, 
in denen die persönliche Diskretion gewahrt werden 
soll und ebenso für das Unterrichten im digitalen 
Raum. Unterricht soll nach Möglichkeit in öffentlichen 
Räumen stattfinden.
9. Diversität
Wir pflegen eine respektvolle und an-
gemessenen Sprache und einen ent-
sprechenden Umgang in Bezug auf 
Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, 
Weltanschauung oder Religion, ethni-
sche Herkunft und Behinderung.
06 07

1110 Inhaltlicher Abdruck mit freundlicher Genehmigung der © Musikschule Spandau-Berlin
Dein Körper gehört dir! 
Du bestimmst selbst deine Nähe  
zu anderen Menschen. 
Ebenso meidest du, andere gegen 
ihren Willen zu berühren. 
Dein Bild gehört dir! 
Niemand darf dich gegen deinen 
Willen fotografieren oder filmen. 
Niemand darf ohne dein Einver-
ständnis bzw. das deiner Eltern Fotos 
oder Filme von dir teilen.
Gleichermaßen achtest du darauf, 
was du selbst öffentlich machst. 
Nein heißt NEIN! 
Wenn etwas für dich nicht in  
Ordnung ist, sagst du NEIN! 
Du hast ebenso die Pflicht, das  
NEIN anderer zu respektieren. 
Hilfe holen ist kein Petzen  
und kein Verrat! 
Wenn du dich nicht wohl fühlst, 
jemand dich oder deine Grenzen  
verletzt, holst du dir Hilfe. 
Hol auch Hilfe für andere.  
Hilfe holen ist mutig. 
Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern  
der WSfM
Deine Idee zählt! 
Du hast das Recht, deine Meinung, 
deine Vorschläge und deine  
Einwände einzubringen. 
Ebenso hast du die Pflicht,  
andere Meinungen und Vorschläge 
zu berücksichtigen. 
Fair geht vor! 
Du hast das Recht, respektvoll und  
fair behandelt zu werden.  
Das schließt Blicke, Worte und  
Taten mit ein. 
Gleichzeitig hast du die  
Pflicht, andere respektvoll und  
fair zu behandeln. 
Deine Rechte – Deine Pflichten

1312
Nr. Prio-
rität
Maßnahme Wer ist  
beteiligt?
Was? Wann?Änderbar  
durch WSFM?
Schutzprozess und 
Verhaltenskodex leben 
und durch regelmä-
ßige Fortbildungen 
vertiefen
 
Grundsätzlich 
Hospitationen und 
Unterrichtsbegleitung 
ermöglichen (Eltern, 
Teamteaching)
Pforte als „Kinder- 
Notfallinsel“ 
SuS für Thematik  
sensibilisieren
Mehr Partzipation  
für SuS und Eltern  
ermöglichen
 
Besonderen Bedarf 
von Schüler*innen  
mit Behinderungen  
kennen und beachten
Schutzkonzept bei 
Neueinstellungen  
ausgeben und Ver-
haltenskodex unter-
schreiben lassen 
 
Erweiterte Führungs-
zeugnisse
 
Sichtbarkeit und 
Qualifikation der amts-
internen Vertrauens-
personen / Ansprech-
partner*innen für SuS 
sowie Lehrkräfte 
 
Verteilung „Schutz-
konzept-Mappe“  
an Bestands-
schüler*innen
Information über das Thema 
bei Erstkontakt mit SuS  
und Eltern Fortbildungspro-
gramm über mehrere Jahre 
aufstellen 
 
 
Bei Erstkontakt die  
Modalitäten besprechen  
FB-übergreifend
 
 
Ausbildung der  
betreffenden Personen 
Flyer „Rechte und Pflichten 
von SuS“ mit den SuS  
erläutern 
Einrichtung Schüler*innen-
Rat, Elternvertretung
Regelmäßige Fortbildungen
Schutzkonzept  
und Verhaltenskodex in 
Papierform und digital  
 
Aufforderung zur Abgabe 
durch Personalamt bei Neu-
einstellung sowie Überprü-
fung vom Bestandkollegium 
Vertrauensperson/en ernen-
nen und schulen, Personen 
mit Kontakten (Telefon / Mail /  
Zeiten) über Kurzvideos und 
Flyer vorstellen 
 
Verteilung digital / im  
Unterricht nach Infomail
Ja
 
Ja
Ja
Ja
 
Ja
 
Ja
Ja 
 
Ja 
 
Ja
 
Ja
Kollegium, Fachbe-
reiche, AG Schutz-
konzept
 
Lehrkräfte,  
Fachbereiche
 
 
 
Mitarbeitende Pforte 
und FSJl / Bufdi 
Neue SL, gesamtes 
Kollegium, Eltern, 
Ensembleleitungen  
Neue SL, SLK, Förder-
verein, SuS, Eltern 
Neue SL, Lehrkräfte 
AG Inklusion,  
Inklusionsbeauftragte
SL, VL, FBL  
 
Stadt Münster Amt 10, 
alle Mitarbeitenden
 
SL / VL Mitglieder AG 7 
gewählte Vertrauens-
person/en
 
SL, Verwaltung,  
Kollegium
01
02
03
 
04
05
06
1
1
2
 
2
 
2
 
2
07
 
08
 
09
 
10
Ab sofort, jährlich 
verpflich tender Aus-
tausch in der VV über 
das Thema für jeden 
Fachbereich / Kontrol-
le durch Schulleitung  
 
Ab sofort
3. Quartal 2023
2. Quartal 2024
 
2. Quartal 2024
 
2. Quartal 2024
Bei Einstellung, regel-
mäßige Sensibilisie-
rung wie bei Daten- 
oder Brandschutz, mit 
Unterschrift 
 
3. Quartal 2023,  
danach alle 3 – 5 Jahre 
Mit Einsetzen des 
Schutzkonzeptes,  
4. Quartal 2023
 
 
 
Digital und im  
Unterricht ab  
3. Quartal 2023
Nr. Maßnahme Wer ist  
beteiligt?
Was? Wann?Änderbar  
durch WSFM?
Kinderschutzplakate 
aufhängen
 
Bekanntmachung 
Schutzkonzept auf 
Homepage der WSfM
Kummerkasten für SuS 
und Eltern aufhängen
Bei Probenphasen 
und Konzertreisen auf 
Betreuungsschlüssel 
achten und klares 
Regelwerk für Teilneh-
mende kommunizie-
ren und einhalten
Freundliche, kinderge-
rechte Gestaltung von 
Kellerbereich, Fluren, 
Wände, Räume, Bilder
AG, SL, Verwaltung, 
Außenstellen, Koope-
rationsschulen, ÖA  
 
SL / ÖA / Amt 13 
 
SL, Verwaltung, 
Schutzbeauftragte*r, 
ÖA
 
AG, SL, FBL, Kollegium, 
Mitsprache / - erarbei-
tung SuS
SL, Verwaltung,  
Amt 23  
Ja
Ja
Ja
 
 
 
Ja
Ja
11
 
 
12
 
 
13
 
 
 
14
 
 
15
Die Plakate sollen regelmäßig 
erneuert werden. Mindestens 
1x Jahr.
Separaten Rider auf  
Homepage einrichten
 
Kummerkasten anbringen 
Klärung, wer entleert, auch 
digitale „Kummer-Kasten“ 
überlegen
Handreichung für Proben-
phasen und Konzertreisen 
für Betreuer*innen und SuS 
schreiben. Als Baustein dem 
Schutzkonzept hinzufügen
 
 
Wand- und Licht gestaltung
4. Quartal 2023
3. Quartal 2023
 
 
3. Quartal 2023 
 
 
1. Quartal 2024
Ab 2025
Toiletten-Sichtschutz 
Souterrain Zentrale 
erneuern, Unisex-WC’s 
einrichten 
Sichtschutzfenster 
in Türen
 
Beleuchtung Außen-
flächen und Parkplatz, 
auch in Außenstellen,  
in Abend- und Winter-
stunden
 
 
 
 
 
 
Haus-Entfluchtung in 
Außenstellen
 
Beseitigung Geruchs-
probleme in Zentrale, 
oberstes Stockwerk
Auftrag ausgeben:  
geeignete Sichtschutz-
scheiben / Beschichtung /  
Beschilderung  
Antrag auf Prüfung der 
Machbarkeit, Investitions-
planung, in Planung für 
Musikcampus aufnehmen 
BL: Prüfung der Verhältnisse 
an den Standorten  
und Bericht an SL + VL
VL: Kontaktaufnahme  
mit Amt 40 und 23, mit Bitte 
um Installation von zusätz-
licher Beleuchtung bzw. 
Reparatur der vorhandenen 
Lampen, Prüfung Einbau 
Bewegungsmelder
Außentüren mit Flucht-
schlössern / Zylinder  
ausstatten 
 
Bodenbeläge und Tapeten 
erneuern
Ja
Nein, Amt 23
Nur in Himmel-
reichallee in 
Bezirken: Amt 
40,  Amt 23
 
Nein
 
 
Ja
VL, Verwaltung,  
Amt 23 
 
VL, Verwaltung,  
Amt 23 
SL, VL, BL, Verwaltung, 
Schulamt
 
BL, Amt 40, Amt 23
 
 
VL, Verwaltung,  
Amt 23
16
17
18
 
 
19
 
20
3. Quartal 2023
4. Quartal 2023
4. Quartal 2023 
 
 
 
 
 
 
 
4. Quartal 2023
 
4. Quartal 2023
Schutzprozess der WSfM  Risikoanalyse und Maßnahmenplan
Personelle Maßnahmen 
Baumaßnahmen
1
1
2
2
3
1
1
 
 
1
 
2
1
1
1
1
3
Pädagogisch-strategische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen 
Wir verstehen den Schutzprozess als eine fortlaufende Einübung achtsamer Haltungen zum Kindeswohl. Die Erarbeitung  
der hier vorgestellten Maßnahmen beruht auf den Ergebnissen einer Umfrage unter Kindern, Jugendlichen und Eltern unserer 
Musikschule aus dem Frühjahr 2023 und der darauf folgenden Risikoanalyse und wird fortlaufend fortgesetzt und aktualisiert.  
Die Ergebnisse der Umfrage sind einzusehen unter www.stadt-muenster.de/musikschule/ueber-uns/schutzprozess
Prio-
rität

1514
Verdacht auf  
Kindeswohlgefährdung
Begründeter Verdacht  
auf Kindeswohlgefährdung
Akute  
Kindeswohlgefährdung
In vertrauensvollem Kontakt mit dem Kind bleiben / Unterstützung für das Kind gewährleisten – 
Betroffene haben keine Schuld!
Selbstfürsorge/Grenzen der eigenen Belastbarkeit beachten.
Aufmerksam bleiben
Notfallplan der WSfM  Kollegium 
Sorgfältig dokumentieren, z.B. in Form eines Vermutungstagebuches, Dokumentationen archivieren.
 Angemessen respektvolle Kommunikation mit Kollegium, Schüler- und Elternschaft.
Musikschulleitung informieren, Verantwortung übertragen.
Fachberatung, Präventionsstelle einbeziehen  
(siehe Notfallnummern).
Verhaltensänderung  
bei Ki / Ju 
Verbale Hinweise  
des Ki / Ju 
Eigene Beobachtungen 
Hinweise gleichaltriger  
Freunde /  Kollegium 
Genaue Angaben zu  
einem Missbrauch/ einer 
Grenzüberschreitung 
Benennung von konkreten 
Handlungen, Umständen,  
Personen, Orten 
Verletzung fachlicher  
Standards (Lehrkraft) 
Grenzüberschreitung
Missbrauch 
Akut beobachteter Vorfall 
Zeugenaussagen 
Konkrete Aussage des Ki / Ju 
(immer ernst nehmen!) 
Diskreter Austausch mit 
Vertrauens person / evtl.  
Präventionsfachkraft.
Evtl. anonyme Fachbe-
ratung (siehe Notfallnum-
mern), Gefahr von eigenen 
Kompetenzüberschreitun-
gen (Hobbypsychologie).
Bewertung des Sach-
verhalts / Risiko- und 
Gefahren einschätzung.
Ggf. erneute Risiko  - 
ein schätzung.
Eltern einbeziehen –  
Ist der Schutz des Ki / Ju 
bei vermuteter Täterschaft 
eines Elternteils gewähr-
leistet? Verantwortung 
für die Gesprächsleitung 
klären.
Betroffene Ki / Ju alters-
angemessen einbeziehen,  
ggf. Fachberatung.
Ggf. Jugendamt informie-
ren, vorher Verantwortlich-
keit klären.
Jugendamt informieren,  
vorher Verantwortlichkeit 
klären.
Strafanzeige, vorher 
Verantwort lichkeit klären.
Notfallnummern Kollegium: Musikschulleitung: 02 51/ 4 92 44 00 oder 01 52 / 22 76 90 71
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien/FD Kinderschutz: 02 51/ 4 92 – 57 50 
oder 02 51/ 4 92 – 56 82
Kinderschutzambulanz: 02 51/ 41 85 40
Kinderschutzbund Münster: 02 51/ 4 71 80
Zartbitter/Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt: 02 51/ 4 14 05 55
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst: 02 51/ 4 92 – 53 52 / 64
Abdruck der Notfallpläne mit freundlicher Genehmigung des VdM
Verdacht auf  
Kindeswohlgefährdung
Begründeter Verdacht  
auf Kindeswohlgefährdung
Akute  
Kindeswohlgefährdung
Kommunale Präventionsstellen (Kinderschutz und Jugendamt)  
einbeziehen (siehe Notfallnummern), weitere Schritte zur  
Aufklärung absprechen.
Notfallplan der WSfM  Leitungsebene 
Notfallnummern Leitungsebene: Dokumentieren,
 Aufmerksam bleiben
Ggf. Schutzkonzept nachjustieren.
Saubere Aufklärung, Unterbinden von Gerüchten
Rehabilitation bei zu Unrecht beschuldigter Person 
Sachliche Informationen an das Kollegium, Eltern  
und Schüler:innen 
Transparenz in der Öffentlichkeit 
Verhaltensänderung bei 
Ki / Ju
Verbale Hinweise des 
Ki / Ju 
Eigene Beobachtung
Hinweise gleichaltriger 
Freunde / Kollegium 
Genauere Angaben zu  
Missbrauch /  
Grenzüber schreitung 
Benennung von konkreten 
Handlungen, Umständen, 
Personen, Orten 
Verletzung fachlicher  
Standards (Lehrkraft) 
Grenzüberschreitung 
Missbrauch 
Akut beobachteter Vorfall 
Zeugenaussagen 
Konkrete Aussage des Ki / Ju 
(immer ernst nehmen!) 
Unterstützung / Schutz des betroffenen Kindes / Jugendlichen gewährleisten – Betroffene haben keine Schuld! 
 Austausch mit der den  
Vorfall meldenden Person /  
evtl. Fachbe ratung /  
Präventions fachkraft 
Bewertung des Sach verhalts /  
Risiko- und Gefahrenein-
schätzung  
Ggf. erneute Risiko - 
 ein schätzung 
Sorgfältige Beob achtung  
der Eigen initiativen im  
Kolle gium / Schutz vor 
übler Nachrede / Schutz vor 
Kompetenz überschrei tung
Eltern einbeziehen – ist der 
Schutz des Ki / Ju bei ver-
muteter Täter schaft eines 
Elternteils gewährleistet?
Wenn Ki / Ju betroffen,  
alters angemessen einbe-
ziehen 
Ggf. polizeiliche  
Er mittlungen
Arbeitsrechtliche Maß-
nahmen (z.B. Freistel lung 
Lehrkraft während der  
Ermittlungen)
Jugendamt informieren
Bei Täterschaft im 
Kollegium arbeitsrechtliche 
Maßnahmen
Strafanzeige
Supervision, psychische 
Unter  stützung, Rechts-
beistand evtl. betroffene 
Kolleg*innen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien/FD Kinderschutz: 02 51/ 4 92 – 57 50 oder 56 82
Kinderschutzambulanz: 02 51/ 41 85 40
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst: 02 51/4 92 – 53 52 / 64
Kinderschutzbund Münster: 02 51/ 4 71 80
Zartbitter/Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt: 0251/ 4 14 05 55
© VdM
© VdM

Impressum
Herausgeberin 
Stadt Münster
Westfälische Schule für Musik 
Himmelreichallee 50
48159 Münster
Tel. 02 51 / 4 92 44 44 
Direktorin: Friedrun Vollmer 
stadt­muenster.de/musikschule
Layout
HELD DESIGN, Münster
Fotos / Illustrationen  
Illustrationen S. 01 (Titel), 10 / 11, 16: © Anika Piontzik
Fotos S. 03: © Stadt Münster/Michael Möller
Fotos S. 04 – 05: © Westfälische Schule für Musik
Stand: September 2023
Deine Rechte – Deine Pflichten
Diese Broschüre und weitere Daten dazu finden Sie  
auch auf unserer Website unter: 
www.stadt-muenster.de/musikschule/ueber-uns/schutzprozess

Anlage 1 Zukunftsprogramm WSfM 2022

21360 Zeichen

ZUKUNFTSPROGRAMM 
 
 
 
 
 
 
 
MUSIKSCHULE FÜR ALLE 
Musik erleben und in Vielfalt gemeinsam gestalten

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
2 
 
 
 
 
Das Zukunftsprogramm der Westfälischen Schule für Musik ist 
im Rahmen eines Zukunftsprozesses entstanden. In den Jah-
ren 2019 bis 2022 haben sich das Kollegium der WSfM, beglei-
tet durch interdisziplinäre Stakeholder*innen auf den Weg ge-
macht, übergreifende und konkrete Vorstellungen für die Zu-
kunft der Westfälischen Schule für Musik zu erarbeiten. 
 
Das Zukunftsprogramm formuliert Leitlinien, Zielvorstellungen, 
Qualitäten, Ansprüche und Handlungsprinzipien der WSfM und 
versteht sich als Orientierungsrahmen für Zukunftsentwicklung 
sowie als Korridor für die gemeinsame Arbeit. Es benennt dar-
über hinaus klare Aufgaben, Anliegen und Forderungen, die für 
eine gute und erfolgreiche Zukunft der WSfM wichtig sind. 
 
Dabei orientiert sich das Zukunftsprogramm der Westfälischen 
Schule für Musik an ihrem Auftrag, an heute schon gelebten 
Werten und Überzeugungen, an gewachsenen Potenzialen 
und an ambitionierten Zukunftsansprüchen.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
   3 
MUSIKSCHULE FÜR ALLE 
Musik erleben - Vielfalt gemeinsam gestalten 
 
 
 
Musik ist eine Quelle für Lebensfreude! 
Musik spricht den ganzen Menschen an: das körperliche Sein, das Denken, die Emotionen, 
das Handeln und den Blick nach innen und außen. Musik bewegt, begleitet und verbindet 
Menschen durch ihr ganzes Leben.  
 
 
Musik ist eine soziale Kunst!  
Beim Musizieren und beim Musizieren- Lernen werden respektvolles Miteinander und Tole-
ranz gelebt, erlebt und erlernt. Vielfalt als Wesensmerkmal der Musik ist dafür eine der wich-
tigsten Grundlagen. 
 
 
Musik bildet! 
Grundlage für eine gelingende musikalische Bildung und ganzheitliche Entwicklung der Per-
sönlichkeit ist die leidenschaftliche Arbeit eines gleichermaßen pädagogisch wie künstle-
risch hochqualifizierten Kollegiums. Wirksame Musikschularbeit, ein buntes Musikschulle-
ben und motivierender U nterricht benötigen förderliche Räume und eine gute Ausstattung 
mit Instrumenten. 
 
 
Musik verbindet!  
Die Westfälische Schule für Musik ist aktive und inspirierende Partnerin eines lebendigen 
Netzwerkes aus institutionellen und freien Kulturpartner*innen in der Stadt Münster und in 
der Region.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
4 
WER WIR SIND 
Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster 
 
Die Westfälische Schule für Musik - im Jahr 1919 als eine der ersten öffentlichen Musikschu-
len des Landes gegründet - ist eine Kultur- und Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche 
und Erwachsene. Sie handelt im öffentlichen Auftrag (die Stadt Münster ist Trägerin der öf-
fentlichen Musikschule) und arbeitet nicht gewinnorientiert.  
 
Die Westfälische Schule für Musik ist  eine der größten und erfolgreichsten Musikschulen 
des Landes Nordrhein- Westfalen. Innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft versteht 
sie sich als Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und kulturelle Vielfalt. Im Verband 
deutscher Musikschulen ist si e Teil eines starken Netzwerkes, das sich zur musikalisch-
kulturellen und inklusiven Teilhabe aller Menschen bekennt. 
 
… rund 7.000 Musikschüler*innen in ca. 9.200 Unterrichtsbelegungen 
… 166 qualifizierte Fachlehrkräfte 
… Unterricht in rund 30 vokalen und instrumentalen Fächern 
… flächendeckende Präsenz in 55 Einrichtungen im Stadtgebiet 
 
Breiten- und Spitzenförderung _ Die Westfälische Schule für Musik ist individuell! 
 
Die WSfM macht Breiten- und Spitzenförderung mit einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Ange-
bot sichtbar und lebendig. Sie ermöglicht individuelle, binnendiffer enzierte Förderung, die sich an den 
Wünschen der jungen Menschen orientiert, verbunden mit Anspruch und Freude an Vertiefung, Erfahrung 
von Selbstwirksamkeit und nonverbaler Kommunikation mit Anderen.  
 
Etwa 1.000 Kinder ab zwei Jahren nehmen an der WSfM in Kindergärten, Schulen und Gemeindezentren 
in allen Münsteraner  Stadtbezirken an Kursen in Elementarer Musikpraxis  teil. Durch das Modell pro-
gramm JEKISS an 24 Grundschulen, die Teilnahme am Landesprogramm JeKits an fünf  Grundschulen 
und etlichen Bläser-, Band-, Streicher- und Gesangsklassen an weiteren zehn Grund- und weiterführen-
den Schulen werden niedrigschwellig ca. 3. 150 Kinder -  also die Hälfte aller Nutzer*innen -  aus allen 
sozialen Schichten und unterschiedlich kulturell sozialisierten Herkunftsfamilien erreicht und bei Bedarf 
durch vielfältige Stipendien und Ermäßigungen unterstützt. 
 
Über gemeinschaftliches Musizieren und Singen erhalten Kinder der teilnehmenden Grundschulen eine 
elementare musikalische Grundausbildung, die durch Instrumental- oder Gesangsausbildungen im Kern-
bereich in Kleingruppen oder im Einzelunterricht vertieft werden kann.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
   5 
Hervorzuheben ist das Programm JEKISS DAZ, in dem  Kinder aus Migrationsfamilien über spielerisch-
musikalische Methoden eine Unterstützung im Deutschlernen erfahren. Mit Hilfe des Programms „Kultur 
macht stark“ wird verstärkt Kindern mit Migrationsgeschichte oder aus bildungsbenachteiligten Schichten 
eine Teilnahme an praktischer musischer Bildung ermöglicht. 
 
Schülerinnen und Schüler mit besonders hoher Begabung, Leistungsbereitschaft und Musizierfreude wer-
den über Förderstipendien auf ein Musikhochschulstudium oder andere aktive Perspektiven im Musikle-
ben vorbereitet. Die Früchte der überzeugenden und  erfolgreichen Arbeit dokumentieren zahlreiche 
Preise und Auszeichnungen, z. B. bei „Jugend musiziert“, „Jugend jazzt“ und beim Deutschen Orchester-
wettbewerb. Die „Jugendakademie“, ein Kooperationsprojekt von Musikhochschule Münster und WSfM, 
bietet jährlich 30 hochbegabten jungen Musiker*innen die Chance für eine vertiefende Vorbereitung auf 
eine professionelle musikalische Laufbahn. 
 
Kompetenz und Vielfalt _ Die Westfälische Schule für Musik erreicht Menschen!  
 
Einen herausragenden und zentralen Schwerpunkt setzt die Westfälische Schule für Musik beim Ensem-
blespiel: rund 68 Ensembles mit rund  1.500 Musikbegeisterten proben regelmäßig unter dem Dach der 
Musikschule. Dazu gehören beispielsweise Jazzcombos und Nachwuchsbands, verschiedene Kammer-
musik-Gruppen und Chöre ebenso wie die Spitzenensembles Westfälisches Kammerorchester und Ju-
gendsinfonieorchester, das Salonorchester, das Junge Westfälische Barockensemble oder die Big Band. 
Diese Ensembleangebote, die das gemeinsame und sinnstiftende Musizieren verkörpern, sind offen für 
alle Interessierten, auch für Schüler*innen von Privat-Musikerzieher*innen oder kleinen Musikschulen.  
 
Darüber hinaus erreicht die WSfM  zurzeit rund 900 Studierende, Berufstägige und Senior*innen, die 
Freude an und mit Musik haben. Diese Zielgruppe fühlt sich besonders durch den Projektbereich mit 
Kursen und Workshops angesprochen und motiviert. Ergänzend setzt die Westfälische Schule für Musik 
auf lebenslanges Lernen und kreative Selbsterfahrung bis ins hohe Alter, insbesondere durch Chöre und 
musikgeragogische Angebote. 
 
Lokal, regional, national, international _ Die Westfälische Schule für Musik wirkt! 
 
Mit vielfältigen Konzerten und Veranstaltungen trägt die Westfälische Schule für Musik künstlerische Wir-
kungen in die Stadt, in das regionale Umfeld, bei überregionalen Events und internationalen Konzerttour-
neen. So konnten beispielsweise im Jubiläumsjahr 2019 über 60.000 Zuhörende und Konzertbesuchende 
begeistert werden. Die Westfälische Schule für Musik ist zudem Sitz der Regionalgeschäftsstelle "Jugend 
musiziert" für das Münsterland mit der Stadt Münster und den Kreisen Steinfurt und Warendorf. Gemein-
sam mit anderen NRW -Großstädten richtet sie den Landeswettbewerb für NRW aus. Darüber hinaus 
organisiert und moderiert sie den renommierten "WDR3-Klassikpreis der Stadt Münster", der als Sonder-
preis von "Jugend musiziert" jährlich vergeben wird. Die Westfälische Schule für Musik pflegt eine konti-
nuierliche Kooperation mit der Landesmusikakademie Heek.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
6 
LEITLINIEN UNSERER ARBEIT 
Orientierung der Westfälischen Schule für Musik 
 
Die Leitlinien der Westfälischen Schule für Musik beschreiben die grundsätzliche Orientie-
rung der Musikschule nach innen und außen. Hier werden die Grundhaltung en und die ei-
genen Ansprüche definiert. 
 
Die Westfälische Schule für Musik orientiert sich am Individuum - sie fokussiert jede einzelne Persönlich-
keit - mit individuellen musikalischen Wünschen und Vermögen. Damit garantiert die WSfM die  passge-
naue Förderung mit vielfältigen Chancen für jede*n Schüler*in jeden Alters, einen eigenen und einzigar-
tigen (Ausbildungs-)weg zu gehen. 
 
Die Westfälische Schule für Musik verbindet  das Individuum mit der Gesellschaft. Sie ermöglicht  Musik 
als Gemeinschafts-(bildungs-)erlebnis - in einer Musikschule, die als lebendiger Ort gemeinsames Lernen 
und Erleben zugänglich und erfahrbar macht. Dies gilt in der Breite sowie in der Spitze, mit einer großen 
Vielfalt und sozialen Verankerung. 
 
Die Westfälische Schule für Musik begleitet als zuverlässige, verantwortungsvolle, inspirierende und kom-
petente Partnerin unterschiedlichste individuelle und gemeinschaftliche musikalische Bildungsbiogra-
phien durch ein ganzes Leben.  
 
Die Westfälische Schule für Musik steht für Chancengleichheit und übernimmt soziale und gesellschaftli-
che Verantwortung - alle haben einen Zugang und die Möglichkeit zu Teilhabe am Musikschulangebot. 
Damit verbunden ist die offene Einladung an Jede und Jeden , die Zielsetzung und Intensität musischer 
Betätigung selbst zu entdecken, zu bestimmen und zu entscheiden.  So werden Selbsterfahrung und 
Selbstverwirklichung Realität. 
 
Die Westfälische Schule für Musik ist ein sicherer  und geschützter Ort für alle - darauf kann sich Jede 
und Jeder verlassen. In der Musikschule treten wir in Beziehung zueinander und leben eine Nähe, die zu 
einer besonderen Verantwortung führt. Dies gilt für die analoge wie digitale Lebenswirklichkeit gleic her-
maßen. An der Westfälische n Schule für Musik wird ein Klima frei von Machtmissbrauch, Grenzverlet-
zungen, Übergriffen und Gewalt gelebt . Dafür steht  eine klare Haltung der Achtsamkeit und eine Ver-
pflichtung auf ein verbindliches Schutzkonzept. 
 
Die Westfälische Schule für Musik ist in der Münsteraner Stadtgesellschaft fest verankert. Sie leistet in 
der kommunalen Bildungs - und Musiklandschaft wertvolle Beiträge  und übernimmt Verantwortung. Sie 
bewegt sich in Netzwerken und stiftet Verbindungen. Damit ist die Westfälische Schule für Musik DAS für 
alle offene pädagogische Zentrum für Musik für Münster und die Region. Dies wird  in Kooperation und 
Verbundenheit mit vielen anderen Musik- und Kunstsparten sichtbar und erlebbar.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
   7 
WAS WIR TUN! 
Selbstanspruch und Selbstverpflichtung des Kollegiums der WSfM 
 
 
 
Musikschularbeit und Musikschulleben werden geprägt durch die Kolleginnen und Kollegen 
der Westfälischen Schule für Musik. Diese kollegiale Gemeinschaft handelt und arbeitet aus 
Überzeugung und mit Leidenschaft für Menschen und Musik!  
 
Das verantwortungsvolle Wirken in der Westfälischen Schule für Musik sowie im gemeinsa-
men Zukunftsprozess der WSfM ist Motivation und Anspruch gleichermaßen, die Erkennt-
nisse und Ergebnisse der Zukunftsarbeit ins konkrete „Machen“ zu überführen. 
 
Das Kollegium der Westfälischen Schule für Musik nimmt sich selbst in die Verpflichtung und wird ver-
bindlich und zuverlässig an folgenden Maßnahmen arbeiten: 
 
Unterricht und Angebote 
  Neudefinition der Zielsetzungen und Qualitäten von Unterricht: 
Einführung und Weiterentwicklung inklusiver, binnendifferenzierter Unter-
richtsansätze und neuer, generationenübergreifender, gemeinschafts-, 
team- und peergroup-orientierter Unterrichtsformen und -formate 
 Partizipation von Schüler*innen und Eltern 
 Weiterentwicklung der Vorspiel- und Ensembleangebote 
 Aufbau einer Abteilung Musikproduktion / Medien / Kreativität 
 Implementierung von interkulturellen Aspekten

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
8 
Netzwerke und Kooperationen 
  Auf- und Ausbau von Netzwerken und Kooperationen: 
allgemeinbildende Schulen, kulturelle und soziale Vereine und Initiativen, 
migrantische Musikgruppen und Selbstorganisationen, Theater, Sinfonie-
orchester, Musikhochschule, Freie Szene und andere Institutionen 
 Neuausrichtung der Schulkooperationen, auch hinsichtlich von Angeboten 
im Offenen Ganztag 
 
Profil und Kommunikation 
  Forcierung der Sichtbarkeit der WSfM als Marke: 
Entwicklung einer gelebten „Corporate Identity“ für die WSfM als Ganzes 
und im Selbstverständnis / in der Selbstdarstellung einer*s jeden Kolleg*in 
 Ausbau der Beteiligungskultur 
 Stärkung der Kommunikation nach innen und außen, Weiterentwicklung 
der Social Media-Aktivtäten 
 
Standorte und Rahmenbedingungen 
  Verbesserung der räumlichen, technischen und digitalen Ausstattung in 
der Zentrale der WSfM und in allen Unterrichtsorten in den Bezirken 
 Anpassung / Flexibilisierung der Gebühren und entsprechender Ermäßi-
gungsmöglichkeiten auch für Senioren, Entwicklung von Förderstrukturen 
mit einem inklusiven Ansatz 
 Erarbeitung des Schutzkonzeptes unter Beteiligung von Schüler*innen- 
und Elternschaft: Musikschule als sicherer Ort 
 
Beruf und Berufung 
  Etablierung eines strategischen Fort- und Weiterbildungskonzeptes und 
individueller Personalentwicklung, die eine gute, ressourcenbewusste 
Work-Life-Balance, persönliche berufliche Weiterentwicklung und Auf-
rechterhaltung / Stärkung des eigenen künstlerischen und pädagogischen 
Arbeitsethos ermöglichen 
 Schärfung der Wahrnehmung von kleinen und großen, lauten und leisen 
Erfolgen: Erreichtes erkennen und wertschätzen

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
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WAS WIR BRAUCHEN! 
Anliegen und Forderungen an Politik und Gesellschaft in der Stadt Münster 
 
 
 
Musikschularbeit und Musikschulleben sind unverzichtbarer Teil der Lebens-, Bildungs- und 
Kulturwirklichkeit und Zukunft in Münster. Dafür b enötigt die WSfM die Überzeugung und 
Leidenschaft für Menschen und Musik aus der städtischen Politik und Gesellschaft. 
 
Das Kollegium der Westfälischen Schule für Musik formuliert folgende Anliegen und Forderungen an die 
Politik und Gesellschaft der Stadt Münster: 
 
Klares Bekenntnis zur Westfälischen Schule für Musik als kommunale Musikschule 
  Als städtisches Amt mit kulturellem und sozialem Bildungsauftrag handelt die 
Musikschule im öffentlichen Auftrag. Als „Kompetenzzentrum Musik“ bedarf 
es auch in Zukunft der Unterstützung von außen. Durch die Gründung eines  
Kuratoriums aus externen Expert*innen, die die Westfälische Schule für 
Musik in ihrer zukunftsgerichteten Entwicklung begleiten und in regelmäßigen 
Zusammenkünften beraten, gelingen notwendige Perspektivwechsel, neue 
Denkrichtungen und mögliche inhaltliche Nachjustierungen der Zielsetzung 
unserer Arbeit.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
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Musikzentren für die Stadtbezirke in einer wachsenden Stadt 
  Damit Musikschulleben und -arbeit in allen Bezirken vielfältig, erreichbar für 
Jede*n und pädagogisch anspruchsvoll stattfinden kann, müssen dort Lehr-
kräfte-Teams arbeiten können. Dafür muss das Raumangebot so ausgebaut 
werden, dass mehrere Unterrichtsräume gleichzeitig mit angemessener 
Ausstattung zur Verfügung stehen. 
 Die Musikschule braucht Unterstützung beim Ausbau räumlicher Ressourcen 
und Nutzung der Chancen, die in naher Zukunft in den Bezirken Südost und 
West entstehen werden: Hier muss es gelingen, im Zuge der Flächenkonver-
sion maßgeschneiderte Lösungen für die Musikschularbeit vor Ort mit ei-
genen Musikschulräumen und gemeinsamer Raumnutzung mit weiteren (Kul-
tur-)Akteur*innen zu erarbeiten. Ähnliches gilt für den Schulneubau / -umbau 
in Hiltrup und für das neue Bürgerzentrum am Hamannplatz in Coerde. 
 Die Musikschule benötigt einen Hausdienst (1 Vollzeitstelle) sowohl für die 
Zentrale in der Himmelreichallee als auch für die Bezirke. 
Zeitgemäße Weiterentwicklung der Unterrichtsformate 
  Seit längerer Zeit arbeitet die WSfM an flexiblen Unterrichtskonzepten, die die 
klassische Form des Einzelunterrichts und des starren Gruppenunterrichts 
qualitativ weiterentwickeln und verbessern. Um diese Konzepte umsetzen zu 
können, muss einerseits die inhaltliche Gestaltung von Lehrdeputaten  
flexibler und fachbereichsübergreifend gestaltet und andererseits die Ge-
bührenordnung angepasst werden. Notwendig sind Tarife, mit denen man 
die Mitgliedschaft in der Musikschule erwerben kann, um dann ohne zeitliche 
Begrenzung, orientiert an den eigenen Bedürfnissen, an vielfältigen Angebo-
ten der Musikschule teilnehmen zu können. Darüber hinaus sind Gebühren-
staffelungen bei Mehrfächernutzung und bei Angeboten für Senior*innen 
zu prüfen. 
 Mit Blick auf die Fort- und Weiterbildung des Kollegiums sowie für die Um-
setzung aufsuchender Angebote, besonders im Bereich der Inklusion, 
braucht es finanzielle Ressourcen. 
 Zudem gibt es Entwicklungsnotwendigkeiten mit Blick auf das Raumpro-
gramm. Die WSfM braucht Raumangebote für Übe- und Probenmöglich-
keiten, damit Begegnung von Schülerinnen und Schülern in der Musikschule 
ermöglicht werden kann. Dies ist auch ein wichtiges Argument für den Mu-
sikcampus.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
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Hybride Musikschule und Kund*innenkommunikation 
  Um zukunftsorientiert und kundenfreundlich zu arbeiten, braucht die Musik-
schule Marketing-Ressourcen. Hier sollen Werbemaßnahmen für beste-
hende und neue Angebote, Außen- und Binnenkommunikation, Kund*innen-
betreuung und Öffentlichkeitsarbeit zusammengefasst werden.  
 Um zeitgemäß mit der Stadtgesellschaft in Kontakt zu bleiben oder auch zu 
treten, muss die Kommunikation über Social Media-Kanäle deutlich ausge-
baut werden. Diese zeitintensive, kontinuierliche Arbeit kann nur mit zusätzli-
chen Personalkapazitäten (1 Vollzeitstelle) geleistet werden. Die von der 
Musikschule beauftragte Umfrage der Hochschule für Polizei und Verwaltung 
im Jahr 2021 hat das Defizit der Musikschule in diesem Bereich deutlich auf-
gezeigt. 
 Die technische Infrastruktur der Musikschule in der Himmelreichallee und in 
den Bezirken muss ausgebaut werden, um zeitgemäß und effizient arbeiten 
zu können (u. a. WLAN / LAN an allen Standorten). 
 Die Lehrkräfte der Musikschule müssen städtische E-Mail-Adressen mit dem 
Unterrichtsalltag angepassten Nutzungsregeln erhalten und mit Dienstgerä-
ten (iPads) sowie entsprechender Hard- und Software für musikpädagogi-
sche und kommunikative Zwecke ausgestattet werden. 
Inklusive Musikschule 
  Die Musikschule steht für ein weitgefasstes Inklusionsverständnis. Sie möchte 
mit ihrem Angebot den Querschnitt der Münsteraner Stadtgesellschaft abbil-
den. Das bedeutet, dass Menschen aller Altersgruppen, aller Herkünfte und 
unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen Angebote in 
der Musikschule finden. Um dieses ressourcenintensive Vorhaben gezielter 
angehen sowie kontinuierlicher bearbeiten zu können, soll ein Fachbereich 
für Inklusion gebildet werden. Auch hier müssen zusätzliche personelle Ka-
pazitäten (1 Vollzeitstelle) geschaffen werden, insbesondere für eine*n Inklu-
sionsbeauftragte*r, damit nicht für konzeptionelle und organisatorische Arbeit 
pädagogische Angebote reduziert werden müssen. 
 Für Barrierefreiheit an allen Standorten und Bereitstellung entsprechender 
Hilfsmittel bzw. Erwerb besonderer Instrumente braucht es entsprechende fi-
nanzielle Ressourcen. 
 Für die diesbezügliche Planung des Musikcampus möchte die Musikschule 
die Beratung durch die Inklusionsbeauftragte der Fachhochschule Münster in 
Anspruch nehmen
.

ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 
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Weiterentwicklung der Schulkooperationen 
  In Kooperation mit den Leitungen der allgemeinbildenden Schulen, dem Amt 
für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder und Familie der Stadt 
Münster sowie den landesbehördlichen Schul-Fachaufsichten ist der IST- 
Stand der Kooperationsprojekte und -programme zu evaluieren und für 
die Zukunft zu verbessern. In verbindlichen Kooperationsvereinbarun-
gen sind Ziele, Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen gemeinsamen 
musikpädagogischen Handelns zu beschreiben, und diese sind nachfolgend 
in den jeweiligen Schulkonzepten zu verankern.  
 Die WSfM soll als feste Bildungspartnerin bei der Gestaltung des Offenen 
Ganztages beteiligt und in den qualitätsvollen Ausbau der OGT-Bildungsan-
gebote eingebunden werden. 
 Es muss eine bessere Durchlässigkeit von Anschlussprogrammen an die 
Musikalisierungsangebote an den allgemeinbildenden Schulen im Kernbe-
reich des Instrumental- und Gesangsunterrichtes der WSfM gewährleistet 
werden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Westfälische Schule für Musik 
Friedrun Vollmer, Direktorin 
 
Begleitung und Redaktion 
Elke Frauns 
büro frauns kommunikation | planung | marketing, Münster 
 
Fotos 
Westfälische Schule für Musik
 
 
Westfälische Schule für Musik Münster 
Himmelreichallee 50 
48159 Münster 
Tel. 0251 / 4924444 
www.stadt-muenster.de/musikschule

Beratungsverlauf (5)

05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Kulturausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Himmelreichallee 50

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0475/2023
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2023
Erstellt
15.08.2023 17:16