V/0475/2023
Zukunftskonzept der Westfälischen Schule für Musik
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Anlage A
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Anlage A zur V/0475/2023 Kurzüberblick Die Westfälische Schule für Musik (WSfM) hat in den Jahren ab 2019 einen Zukunftsprozess und einen Schutzprozess durchgeführt und hieraus u.a. Leitlinien für die WSfM erstellt und Maßnah- men abgeleitet. Mit der im Jahr 2023 durchgeführten Evaluation sind drei prioritäre Handlungsfel- der (Arbeitszeitregelungen und Zusammenhangstätigkeiten, Schulkooperation und Ganztag so- wie verbindliches Kommunikationskonzept) benannt worden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Folgende kommunale Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess sind durch die Inhalte der Vorla- ge: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Die Westfälische Schule für Musik verfolgt mit der Vorlage das Ziel die aktuelle pädagogisch- künstlerisch inhaltliche Ausrichtung, ergänzt um die Erkenntnisse aus dem Zukunfts- und Schutzprozess sowie die gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingen für eine künftige Wei- terentwicklung zu nutzen, um gleichzeitig die verbundenen ISM-Ziele positiv zu beeinflussen. Das Teilziel ist die Fortführung der Prozesse als Grundlage der strategischen Musikschular- beit – im Verständnis eines „work in progress“ einer lernenden Organisation, das fluide und agile Umsetzungsoptionen eröffnet. Finanzierung Produktgruppe: 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Diese Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Westfälische Schule für Musik wurde mit Ratsbeschluss im Jahre 1919 gegründet. Grundlagen der Arbeit der Westfälischen Schule für Musik sind: Mitgliedschaft beim Verband deutscher Musikschulen e.V. (VDM) seit 1952 (Leitbild, Richtlinien und Strukturplan des VdM) Mitgliedschaft der Stadt Münster im Deutschen Städtetag – Umsetzung KGSt- Gutachten Musikschule (2012) Vertrag mit der JeKits-Stiftung (JeKits: „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“) Kooperationsvereinbarungen der Westfälischen Schule für Musik mit Schulen in Münster im Bereich JEKISS (“Jedem Kind seine Stimme“) und Klassenmusizieren Vertragliche Beteiligung am Bundesprogramm „Kultur macht stark II“ in der kulturellen Integrati- on sozial benachteiligter und geflüchteter Kinder und Jugendlichen Vertrag zur gemeinsam initiierten „Jugendakademie“ zwischen der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster/Musikhochschule und der Stadt Münster/Westfälischen Schule für Musik Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Inklusion: Die Westfälische Schule für Musik bekennt sich zur Inklusion als Anspruch und Aufga- be. Jedem Menschen wird ermöglicht, an der Musik teilzuhaben. Anspruch ist, Vielfalt und Hete- rogenität zu erkennen als Chance zu nutzen, wobei der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht. Demographie: Die Westfälische Schule für Musik ermöglicht mit ihrem breiten Angebotsspektrum lebenslanges Lernen. Dabei gehen Leistungsorientierung und Berücksichtigung individueller Mög- lichkeiten und Bedürfnisse Hand in Hand. Migration: Im Rahmen von den JEKISS – DAZ- Angeboten („Jedem Kind seine Stimme“) sowie den im Rahmen von „MusikLeben! III“ – initiierten Flüchtlingsprojekten ist es Ziel, Kindern und Jugendlichen, die aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Münster geflüchtet sind, dabei zu helfen, soziale, kulturelle und sprachliche Barrieren zu überwinden.
Beschlussvorlage
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V/0475/2023 V/0475/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zukunftskonzept der Westfälischen Schule für Musik Beratungsfolge 05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 07.09.2023 Kulturausschuss Vorberatung 14.09.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Zukunftsprozesses der Westfälischen Schule für Musik (Anlage 1) werden begrüßt und den in diesem Prozess erarbeiteten Leitlinien der Westfälischen Schule für Musik (Bestandteil der Anlage 1) sowie den darin verankerten positiven Entwicklungspotentialen wird zugestimmt. 2. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Schutzprozesses der Westfälis chen Schule für Musik (Anlage 2) werden begrüßt und den auf einer Risikoanalyse basierenden Maßnahmen des Schutzkonzeptes (Bestandteil der Anlage 2) wird zugestimmt. 3. Die a ktuelle pädagogisch-künstlerische inhaltliche Ausrichtung und d ie im Zukunftsprogramm vorgestellten Entwicklungslinien werden begrüßt und die städtische Musikschule auch künftig in ihrer Weiterentwicklung unterstützt. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Westfälische Schule für Musik den begonnenen Zukunftsprozess fortführt und zu gegebener Zeit über weitere Schritte eines Umsetzungskonzeptes berichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Diese Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Westf. Schule für Musik 30.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vollmer Telefon: 492-4400 Vollmer@stadt-muenster.de - 2 - V/0475/2023 Begründung: Ziel dieser Vorlage ist es, die Politik zum Zukunftsprozess und dem Schutzkonzept der Westfälischen Schule zu informieren, einzubeziehen und in der weiteren Umsetzung der geplanten Maßnahmen Unterstützung zu erhalten. Darüber hinaus sollen die bestehenden und erwarteten Veränderungsbe- darfe aufgezeigt und im gesamtgesellschaftlichen wie musikschulspezifischen Kontext beleuchtet werden. In der Summe entsteht hierdurch ein Zukunftsblick für die Westfälische Schule für Musik, für den politische Unterstützung erforderlich ist. Die Westfälische Schule für Musik (WSfM) bietet der Stadtgesellschaft durch vielfältige musikpäda- gogische Angebote die Möglichkeit, Musik und Kultur vor Ort und überregional selbst zu praktizieren und zu erleben. Neben Einzel-, Kleingruppen- und Klassenunterricht in einer großen instrumentalen Bandbreite bietet die WSfM die Mitwirkung in Ensemble -, Chor- und Orchesterformationen an. Inte- ressierte haben die Möglichkeit an einer Vielzahl von Musikschulkonzerten und Musikveranstaltungen meist kostenfrei teilzunehmen. Musik verbindet dabei Menschen, beeinflusst wesentlich persönliche Entwicklungen. Wöchentlich unterrichtet die Westfälische Schule für Musik mit ihren ca. 170 Musikpädagog*innen über 7.500 Schüler*innen j eden Alters. Sie erreicht insbesondere durch die Kooperationen mit Kin- dergärten und Schulen Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Nationalität oder dem sozialen Status und gleichzeitig nachhaltig vor Ort. Sie geht dabei aber auch speziell auf Begabun gen und Benachteiligungen und lebenslanges Lernen ein. Sie schafft für Bürger*innen Möglichkeiten, sich zu entwickeln und kreativ zu verwirklichen sowie verschiedene Musikstile auszuprobieren. Die Angebots- Bandbreite von Westfalens größtem kommunalen musikalisch-künstlerischen Bildungszentrums er- weitert sich stetig und die Motivation, im Sinne der „Teilhabe für alle“ viele oder bestimmte Zielgrup- pen zu erreichen, ist hoch. Andererseits übersteigt das Interesse potentieller Nutzer*innen an Angeboten der WSfM gerade gra- vierend die vorhandenen Kapazitäten. Nach Corona ist die Schüler*innenzahl auf ein neues Allzeit- hoch von über 7.500 Schüler*innen gestiegen. Die Warteliste beträgt über 800 Schüler*innen. Kurse in der Elementaren Musikpädagogik für die Jüngste n sind teilweise schon im Mai 2023 für Anfang 2024 ausgebucht. Neue Anfragen von Schulen und Kindergärten nach Musikalisierungsangeboten können nicht bedient werden. Auch an den Musikschulen ist der Fachkräftemangel an Instrumental- und Gesangspädagogen*innen, insbesondere in der Elementaren Musikpraxis , ein gravierendes Problem der nahen Zukunft (mehr als 25% der Mitarbeiter*innen scheiden in den nächsten 5 Jahren bzw. mehr als 55% in den nächsten 10 Jahren aus Altersgründen aus ; an den Hochschulen werden hingegen zu wenig Fachkräfte für den Musikschulbereich ausgebildet bzw. kommt es zu Abwande- rungen von qualifiziertem Personal als Quereinsteiger*innen an die allgemeinbildenden Schulen). Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen ab 2026 wird sich absehbar die WSfM mehr als bisher als qualitativ hochwertige Praxispartnerin in die Erstellung und Durchfüh- rung pädagogisch sinnstiftender Angebote im Offenen Ganztag einbringen. Zugleich haben sich das Freizeitverhalten und Fortbildungsbedarfe der Nutzer*innen verändert. Stark nachgefragt werden nunmehr digitale oder hybride Unterrichtsformen oder netzbasiertes gemeinsa- mes Musizieren, Musikproduktion oder verstärkter Einsatz von unterrichtsunterstützenden Tools und Apps. Um die Qualität und die Reichweite der Westfälischen Schule für Musik zu erhalten und auszubauen, den beschriebenen wechselnden Anforderungen gerecht zu werden und dabei die übergeordneten Entwicklungs-Strategien und Vielfalt der (Stadt -) Gesellschaft zu unterstützen, hat die WSfM von 2019 bis 2022 einen partizipativen Zukunftsprozess mit allen Mitarbeitenden durchgeführt. Begleitet wurde der Prozess durch Umfragen bei Nutzer*innen sowie Nichtkund*innen der städtis chen Musik- schule und flankiert durch einen Workshop mit externen Expert*innen. Alle hierbei gewonnenen Er- kenntnisse sind eingeflossen in das nunmehr vorliegende Zukunftsprogramm der Musikschule, das am 25.04.2022 vom Kulturausschuss zur Kenntnis genommen wurde. - 3 - V/0475/2023 Im Ergebnis haben sich acht interne Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den Themenfeldern Neue Unterrichtsformate, Digitalisierung, Vorspielformate, Schulkooperationen, Kollegiale Zusammenarbeit, Kundenzufriedenheit, Schutzkonzepte und Inklusion b efassten. Im Juni 2023 hat es eine WSfM - interne Evaluation des Zukunftsprozesses gegeben. Die Schwerpunkte der bisherigen Arbeitsergeb- nisse der internen AGs wurden vorgestellt und ausgewertet. Anschließend wurden drei prioritäre Handlungsfelder identifiziert, die durch das Gesamtkollegium der WSfM als nächstes vorangebracht werden: Vertiefung Schulkooperation und Ganztag Arbeitszeitregelungen und Zusammenhangstätigkeit Verbindliches Kommunikationskonzept Erste Ergebnisse im Rahmen des Zukunftsprogramms legt die Arbeitsgruppe „Schutzkonzept“ vor (siehe Anlage 2). M it Hilfe von externer Unterstützung durch das Land und de n Musikschulverband beschäftigte sie sich präventiv mit Kindeswohl und achtsamen Haltungen im Kontext von Musikschul- arbeit. Der Impuls hier kam aus dem Kollegiumskreis, weil das Thema „Nähe und Distanz im Instru- mental- und Gesangsunterricht“ schon seit mehreren Jahren einer Klärung bedurfte, ohne dass es akut einen Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung in der WSfM gibt. Auch war und ist eine Enttabui- sierung sowie Sensibilisierung, Hilfe im Notfall, Rehabilitation bei falschem Verdacht, Vermittlung von Grundlagenwissen und das Herstellen von Handlungssicherheit für unsere Mitarbeitenden, die be- sonders in den Schulkooperationen im Großgruppen unterricht auf von Grenzüberschreitungen und (sexualisierter) Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche treffen, nötig. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und Maßnahmen zur Risikominderung, ein partizipativ von den Mitarbeitenden aufgestellter verbindlicher Verhaltenskodex, Notfallpläne für die unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen und weitere, den spezifischen Rahmenbedingungen der Musikschularbeit ange- passte Materialien sind abgebildet in der vorliegenden Broschüre „Westfälische Schule für Musik – ein sicherer Ort! Konzept für einen Schutzprozess“. Auch für dieses Schutzkonzept-Papier gilt: Erst in der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmen, in der partizipativen Beteiligung von Schüler*innen und Eltern und in einer steten Wachheit und Offen- heit gegenüber diesem schwierigen Thema wird es gelingen, dass auch die WSfM mit großem Ver- antwortungsbewusstsein ein sicherer Ort f ür ein gelingendes Aufwachsen mit Musik ist und bleiben wird. Zur Abwendung des drohenden Fachkräftemangels hat der Musikschulverband in Kooperation mit den Musikhochschulen eine Steuerungsgruppe „Personalsicherung und –entwicklung“ eingesetzt. Diese erarbeitet Kampagnen zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Hierbei geht es sowohl um Marketingmaßnahmen, um frühzeitige Sensibilisierung möglicher Interessent*innen sowie geeig- nete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die WSfM wird deren Arbeitsergebnisse und Handlungs- vorschläge sorgfältig prüfen und sich an der Umsetzung dieser Maßnahmen beteiligen. Die Fortsetzung des Zukunftsprogrammes soll als Grundlage der strategischen Musikschularbeit die- nen – im Verständnis eines „work in progress“ einer lernenden Organisation, das fluide und agile Um- setzungsoptionen eröffnet und auch der zukünftigen Schulleitung der WSfM vielfältige Gestaltungs- möglichkeiten ermöglicht. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A: Kurzüberblick, Ziele, Finanzierung, Pflichtigkeitsgrad und Relevanz zu Querschnitts- themen Anlage 1: Zukunftsprogramm der Westfälischen Schule für Musik inkl. Leitlinien Anlage 2: Schutzkonzept der Westfälischen Schule für MusikV/0475/2023
Anlage 2 Schutzkonzept
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0302 Grußwort 03 Vorwort 04 Leitlinien für die Westfälische Schule für Musik (WSfM) als sicherer Ort 05 Verhaltenskodex des Kollegiums der WSfM 06 Wimmelbild des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) 08 Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern der WSfM „Deine Rechte – Deine Pflichten“ 10 Schutzprozess der WSfM – Risikoanalyse und Maßnahmenplan 12 Notfallplan der WSfM – Kollegium 14 Notfallplan der WSfM – Leitungsebene 15 Impressum 16 Inhalt Grußwort Musikschulen sind Orte, an denen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene der Entwicklung ihrer kreativen Potentiale widmen können, Musik in viel- fältigen Erscheinungsformen hören und das Musi- zieren erlernen, in musikalische Gemeinschaften eintauchen und Selbstwirksamkeit erfahren können. Angeleitet und begleitet werden sie hierbei von pro- fessionell ausgebildeten Musik- und Gesangspäda- gog*innen auf ihrem Weg zur und durch die Musik. All dies darf frei von Zwängen und Diskriminierung oder Gewalt und in einem rechtssicheren Raum geschehen, damit sich die positive Wirkung von Musik entfalten und die Erfahrung des gelingen- den Umgangs mit Musik und des Austauschs mit Gleichgesinnten Freude bereiten kann. Das vorliegende Schutzkonzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog zum Abbau der erkannten Risiken. Hier wird in Zukunft darauf hingewirkt, dass die Musikschule ein sicherer Ort ist und bleibt. Der Schutz der Musikschüler*innen soll als fort- laufender Prozess verstanden werden, der Respekt gegenüber allen verinnerlicht und als Haltung jeder und jedes Mitarbeitenden gelebt wird. Ziel des Schutzkonzeptes ist, dass Musikschü- ler*innen, egal welchen Alters, Erfahrungen und Probleme in einem vertrauensvollen Umfeld offen ansprechen können. Es soll Handlungssicherheit bei Lehrkräften schaffen und bei vermuteten oder bestätigten Fällen von Übergriffen oder (sexuali- sierter) Gewalt kompetente Ansprechpersonen benennen. Dabei steht sowohl ein angemessener Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachse- nen als auch die Rehabilitation bei falschen Ver- dächtigungen im Fokus. Darüber hinaus hat sich die Westfälische Schule für Musik auch der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Bundesregierung) angeschlossen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch die beteiligten Kolleg*innen sollen hier bei einer ganzheitlichen (Aus-)Bildung wirksam geschützt, geschult und unterstützt werden. Ich danke allen Beteiligten für die wichtige und en- gagierte Erarbeitung dieser wertvollen Hilfestellung, die unserer städtischen Musikschule eine gute Orientierung für eine systematische und umfassen- de Herangehensweise an dieses komplexe Themen- feld gibt und sie zu einem sicheren Ort für ein gelingendes Miteinander mit Musik werden lässt. Münster, August 2023 Cornelia Wilkens Kulturdezernentin der Stadt Münster Abkürzungsverzeichnis AG Arbeitsgruppe BL Bezirksleitung Bufdi Bundesfreiwilligendienst FB Fachbereich FBL Fachbereichsleitung FBLK Fachbereichsleitungskonferenz FSJ Freiwilliges Soziales Jahr Ju Jugendliche Ki Kinder SL Schulleitung SLK Schulleitungskonferenz SuS Schülerinnen und Schüler VdM Verband deutscher Musik schulen VL Verwaltungsleitung VV Vollversammlung WSfM Westfälische Schule für Musik ÖA Öffentlichkeitsarbeit Weitere Informationen zum Schutz prozess der Musikschule finden sich auf der Homepage der WSfM unter: www.stadt-muenster.de/musikschule/ ueber-uns/schutzprozess Herzliche Einladung zur Mitarbeit! Bei Interesse oder Hinweisen gerne per E-Mail melden unter: schutzprozess-musikschule@stadt-muenster.de 0504 Als Gruppe von Lehrenden und Mitgliedern der Musikschulleitung, denen Kindeswohl und acht- samer Umgang miteinander am Herzen liegt, haben wir stellvertretend für das gesamte Kolle- gium begonnen, präventiv einen Schutzprozess für die Musikschule zu entwickeln. Auf der Grundlage von Workshops mit Schüler*innen und Eltern und von Umfragen unter Kindern und Jugendlichen haben wir intensiv Gedanken dazu gesammelt, wie die Westfälische Schule für Musik ein sicherer Ort sein kann. Die Grundlage für alle entsprechenden Überle- gungen ist der tiefe Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung. Wenn jede und jeder ein klares Bewusstsein für seine eigene Würde und für seine eigenen Grenzen hat, ist damit eine wichtige Vor- aussetzung geschaffen, anderen Menschen in einer verantwortungsvollen Weise zu begegnen. Von Seiten der Lehrenden wird Verantwortung für das sensible Unterrichtsgeschehen erwartet. Aspekte dieses verantwortlichen Handelns werden im Ver- haltenskodex für die Lehrenden benannt. Durch die offene und offizielle Gestaltung dieses Schutzprozesses wollen wir auch alle Schüler*in- nen ermuntern und dazu aufrufen, sich ihrer Grenzen und ihrem Recht auf Selbstbestimmung bewusst zu sein und dazu zu stehen. Das Schutzkonzept soll ein Leitfaden sein, um Leh- renden und Lernenden mehr Sicherheit und damit auch Freiheit im Umgang miteinander zu geben. Es stellt den Beginn eines Schutzprozesses dar. An diesem Prozess sind alle beteiligt: die Schulleitung und der Träger der Musikschule, das Kollegium, Eltern und Schüler*innen. Für das Gelingen wird es entscheidend sein, das Thema präsent zu halten und miteinander im Gespräch zu bleiben. Vorwort Leitlinien für die Westfälische Schule für Musik (WSfM) als sicherer Ort Das Kollegium der Westfälischen Schule für Musik wird sich auch im Rahmen von Fortbildungen in regelmäßigen Abständen mit einzelnen Aspekten beschäftigen. Die Gruppe, die dieses Konzept erarbeitet hat, wird den Prozess aufmerksam begleiten und immer dann zum Weiterdenken einladen, wenn Entwick- lungs- oder Steuerungsbedarf sichtbar wird. Einen besonderen Dank möchten wir den folgenden Schülerinnen und Schülern sowie Eltern für ihre konstruktive und kritische Mitwirkung aussprechen: Ilka Brambrink, Frank Frey, Luzia Henneke, Birgit Leonhard, Nicolas Merté, Leonid Ormeloh, Marleen Runde, Lea Schönauer und Anna Sobetzki. Außerdem danken wir der Bundesgeschäftsstelle des Verbandes deutscher Musikschulen für wertvolle Anregungen in unserem Prozess. Die Westfälische Schule für Musik orientiert sich am Individuum – sie fokussiert jede einzelne Persön- lichkeit – mit individuellen musikalischen Wünschen und Vermögen. Damit garantiert die WSfM die passgenaue Förderung mit vielfältigen Chancen für jede*n Schüler*in jeden Alters, einen eigenen und einzigartigen (Ausbildungs-)weg zu gehen. Die Westfälische Schule für Musik verbindet das Individuum mit der Gesellschaft. Sie ermöglicht Musik als Gemeinschafts-(bildungs-)erlebnis – in einer Musikschule, die als lebendiger Ort ge- mein sames Lernen und Erleben zugänglich und er fahr bar macht. Dies gilt in der Breite sowie in der Spitze, mit einer großen Vielfalt und sozialen Verankerung. Die Westfälische Schule für Musik begleitet als zuverlässige, verantwortungsvolle, inspirierende und kompetente Partnerin unterschiedlichste indivi duelle und gemeinschaftliche musikalische Bildungsbiographien durch ein ganzes Leben. Die Westfälische Schule für Musik steht für Chancen gleichheit und übernimmt soziale und gesell schaft- liche Verantwortung – alle haben einen Zu gang und die Möglichkeit zur Teilhabe am Musik schul- angebot. Damit verbunden ist die offene Einladung an jede und jeden, die Zielsetzung und Intensität musischer Betätigung selbst zu entdecken, zu bestimmen und zu entscheiden. So werden Selbst- erfahrung und Selbstverwirklichung Realität. Die Westfälische Schule für Musik ist ein sicherer und geschützter Ort für alle – darauf kann sich jede und jeder verlassen. In der Musikschule tre- ten wir in Beziehung zueinander und leben eine Nähe, die zu einer besonderen Verantwortung führt. Dies gilt für die analoge wie digitale Lebens- wirklichkeit gleichermaßen. An der Westfälischen Schule für Musik wird ein Klima frei von Macht- missbrauch, Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt gelebt. Dafür steht eine klare Haltung der Achtsamkeit und eine Verpflichtung auf ein verbindliches Schutzkonzept. Die Westfälische Schule für Musik ist in der Münster- aner Stadtgesellschaft fest verankert. Sie leistet in der kommunalen Bildungs- und Musiklandschaft wertvolle Beiträge und übernimmt Verantwortung. Sie bewegt sich in Netzwerken und stiftet Verbin- dungen. Damit ist die Westfälische Schule für Musik DAS für alle offene pädagogische Zentrum für Musik für Münster und die Region, das in Koope- ration und Verbundenheit mit vielen anderen Musik- und Kunstsparten sichtbar und erlebbar ist. Unsere Musikschule an der Himmelreichallee Die „AG Schutzkonzept“ mit Friedrun Vollmer, Thomas Weber, Anja Bareither, Barbara Zens und Eliana Baruffol 1. Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit Wir fördern die Selbstbestimmung der Schülerinnen und Schüler (SuS). Wir sind uns bewusst, dass wir durch größere Lebens- erfahrung und Fertigkeiten und durch unsere Rolle als Lehrende in einer Machtposition gegenüber den SuS stehen. In diesem Bewusstsein setzen wir unseren Einfluss dafür ein, dass die SuS selbstbestimmt und frei ihre Persönlichkeit entwickeln können. Dabei schützen wir den Freiraum der SuS, in dem sie ihre musikali- schen Erfahrungen machen und ihre instrumentalen und gesanglichen Fähigkeiten ausbauen können. Wir wahren die Schutzrechte für Kinder und Jugendliche. 4. Fürsorge Wir verfolgen aufmerksam etwaige Veränderungen im Verhalten unserer SuS. Wir holen uns gegebenenfalls Rat und Unterstützung, wenn wir Handlungs- oder Unterstützungsbedarf erkennen. Mit Hilfe von Fortbildungen informieren wir uns über Anzeichen, an denen Gefährdungen oder Notsituationen sichtbar werden und schulen uns darin, einen sensiblen Blick dafür zu haben. Wir kennen die Handlungsleitlinien der Musikschule für Situationen, in denen SuS gefährdet erscheinen, halten uns daran und sorgen entsprechend für Hilfe, wenn sie benötigt wird. 3. Transparenz Die Lehrenden informieren die Eltern und SuS besonders zu Beginn der Unterrichtszeit an der WSfM über den Umgang mit Nähe und Dis- tanz, über die grundsätzlichen pädagogischen Leit linien (-> Selbstbestimmung und Ent- scheidungs freiheiten der SuS) und Ansprech- partner*innen in der Musikschule. Wir vergewissern uns von Zeit zu Zeit durch Gespräche mit den Eltern, ob sich die SuS in unserem Unterricht wohl fühlen. 2. Nähe und Distanz Wir pflegen einen sensiblen Umgang mit Körpernähe und Körperberührungen, besonders in 1-zu-1-Situationen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die kör- perlichen Aspekte des Musizierens ohne Körperkontakt zu vermitteln oder zu ver- deutlichen. Wir schützen unsere SuS und uns Lehrende, indem wir nach Möglichkeit auf direkte Körperberührungen verzichten. Der didaktische Nutzen von Berührungen muss zwingend und für unsere SuS stets eindeutig erkennbar sein und entspre- chend erläutert werden. Vorab muss das Einverständnis der SuS sichergestellt werden. Wir achten auf kleinste Anzeichen von Widerstand: Von den Kindern und Jugendlichen gesetzte Grenzen werden von uns respektiert. Wir schützen die Privatsphäre der SuS, auch bezüglich ihrer Familien. Die privaten Befindlichkeiten und Bedürfnisse der Lehrenden sind kein Thema im Unterricht. Unsere Kleidung ist der Unterrichts- situation angepasst. Kontakte über soziale Medien begrenzen wir auf Organisatorisches und auf unmittel- bar den Unterricht betreffende Themen. Verhaltenskodex des Kollegiums der WSfM 5. Kollegialität Wir halten untereinander Kontakt und pflegen Austausch über pädagogische Themen und über unsere SuS. Das so entstandene Netz gibt den SuS die Sicherheit eines Teams von Pädagog*innen und beugt dem Eindruck vor, man sei von nur einer Lehrkraft abhängig. 6. Selbstreflexion Wir entwickeln Formate, in denen die Selbstreflexion über das pädagogi- sche und künstlerische Handeln auf- rechterhalten werden. Dazu gehören Hospitationen, kollegiale Fallberatun- gen, Austausch im Zusammenhang mit den Jahresvorspielen, Jahresgesprä- che mit den Fachbereichsleiter*innen und Fortbildungen. 7. Fehlerkultur Wir pflegen eine kollegiale Fehlerkultur: Wir wissen, dass es auch bei grundsätzlicher Sen si- bilität für das Thema in engagiertem Unterricht zu Grenzfällen kommen kann, was respektvollen Um gang mit Nähe und Distanz angeht. Wenn wir dies bei uns oder bei anderen bemerken, suchen wir das Gespräch: Mit Kolleg*innen, mit Vorge- setzten, mit externen Fachleuten. Mit dem offenen Umgang mit unserem eigenen Verhalten und durch den aufmerksamen kollegialen Blick schützen wir uns auch vor unberechtigtem Verdacht. 8. Unterrichtssetting Wir berücksichtigen die Tatsache, dass auch der Unter- richtsraum „mit unterrichtet“. Das bedeutet, dass wir nach unseren Möglichkeiten für eine förderliche At- mosphäre in den Unterrichtsräumen sorgen. Dies gilt besonders für das Unterrichten in privaten Räumen, in denen die persönliche Diskretion gewahrt werden soll und ebenso für das Unterrichten im digitalen Raum. Unterricht soll nach Möglichkeit in öffentlichen Räumen stattfinden. 9. Diversität Wir pflegen eine respektvolle und an- gemessenen Sprache und einen ent- sprechenden Umgang in Bezug auf Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Weltanschauung oder Religion, ethni- sche Herkunft und Behinderung. 06 07 1110 Inhaltlicher Abdruck mit freundlicher Genehmigung der © Musikschule Spandau-Berlin Dein Körper gehört dir! Du bestimmst selbst deine Nähe zu anderen Menschen. Ebenso meidest du, andere gegen ihren Willen zu berühren. Dein Bild gehört dir! Niemand darf dich gegen deinen Willen fotografieren oder filmen. Niemand darf ohne dein Einver- ständnis bzw. das deiner Eltern Fotos oder Filme von dir teilen. Gleichermaßen achtest du darauf, was du selbst öffentlich machst. Nein heißt NEIN! Wenn etwas für dich nicht in Ordnung ist, sagst du NEIN! Du hast ebenso die Pflicht, das NEIN anderer zu respektieren. Hilfe holen ist kein Petzen und kein Verrat! Wenn du dich nicht wohl fühlst, jemand dich oder deine Grenzen verletzt, holst du dir Hilfe. Hol auch Hilfe für andere. Hilfe holen ist mutig. Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern der WSfM Deine Idee zählt! Du hast das Recht, deine Meinung, deine Vorschläge und deine Einwände einzubringen. Ebenso hast du die Pflicht, andere Meinungen und Vorschläge zu berücksichtigen. Fair geht vor! Du hast das Recht, respektvoll und fair behandelt zu werden. Das schließt Blicke, Worte und Taten mit ein. Gleichzeitig hast du die Pflicht, andere respektvoll und fair zu behandeln. Deine Rechte – Deine Pflichten 1312 Nr. Prio- rität Maßnahme Wer ist beteiligt? Was? Wann?Änderbar durch WSFM? Schutzprozess und Verhaltenskodex leben und durch regelmä- ßige Fortbildungen vertiefen Grundsätzlich Hospitationen und Unterrichtsbegleitung ermöglichen (Eltern, Teamteaching) Pforte als „Kinder- Notfallinsel“ SuS für Thematik sensibilisieren Mehr Partzipation für SuS und Eltern ermöglichen Besonderen Bedarf von Schüler*innen mit Behinderungen kennen und beachten Schutzkonzept bei Neueinstellungen ausgeben und Ver- haltenskodex unter- schreiben lassen Erweiterte Führungs- zeugnisse Sichtbarkeit und Qualifikation der amts- internen Vertrauens- personen / Ansprech- partner*innen für SuS sowie Lehrkräfte Verteilung „Schutz- konzept-Mappe“ an Bestands- schüler*innen Information über das Thema bei Erstkontakt mit SuS und Eltern Fortbildungspro- gramm über mehrere Jahre aufstellen Bei Erstkontakt die Modalitäten besprechen FB-übergreifend Ausbildung der betreffenden Personen Flyer „Rechte und Pflichten von SuS“ mit den SuS erläutern Einrichtung Schüler*innen- Rat, Elternvertretung Regelmäßige Fortbildungen Schutzkonzept und Verhaltenskodex in Papierform und digital Aufforderung zur Abgabe durch Personalamt bei Neu- einstellung sowie Überprü- fung vom Bestandkollegium Vertrauensperson/en ernen- nen und schulen, Personen mit Kontakten (Telefon / Mail / Zeiten) über Kurzvideos und Flyer vorstellen Verteilung digital / im Unterricht nach Infomail Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kollegium, Fachbe- reiche, AG Schutz- konzept Lehrkräfte, Fachbereiche Mitarbeitende Pforte und FSJl / Bufdi Neue SL, gesamtes Kollegium, Eltern, Ensembleleitungen Neue SL, SLK, Förder- verein, SuS, Eltern Neue SL, Lehrkräfte AG Inklusion, Inklusionsbeauftragte SL, VL, FBL Stadt Münster Amt 10, alle Mitarbeitenden SL / VL Mitglieder AG 7 gewählte Vertrauens- person/en SL, Verwaltung, Kollegium 01 02 03 04 05 06 1 1 2 2 2 2 07 08 09 10 Ab sofort, jährlich verpflich tender Aus- tausch in der VV über das Thema für jeden Fachbereich / Kontrol- le durch Schulleitung Ab sofort 3. Quartal 2023 2. Quartal 2024 2. Quartal 2024 2. Quartal 2024 Bei Einstellung, regel- mäßige Sensibilisie- rung wie bei Daten- oder Brandschutz, mit Unterschrift 3. Quartal 2023, danach alle 3 – 5 Jahre Mit Einsetzen des Schutzkonzeptes, 4. Quartal 2023 Digital und im Unterricht ab 3. Quartal 2023 Nr. Maßnahme Wer ist beteiligt? Was? Wann?Änderbar durch WSFM? Kinderschutzplakate aufhängen Bekanntmachung Schutzkonzept auf Homepage der WSfM Kummerkasten für SuS und Eltern aufhängen Bei Probenphasen und Konzertreisen auf Betreuungsschlüssel achten und klares Regelwerk für Teilneh- mende kommunizie- ren und einhalten Freundliche, kinderge- rechte Gestaltung von Kellerbereich, Fluren, Wände, Räume, Bilder AG, SL, Verwaltung, Außenstellen, Koope- rationsschulen, ÖA SL / ÖA / Amt 13 SL, Verwaltung, Schutzbeauftragte*r, ÖA AG, SL, FBL, Kollegium, Mitsprache / - erarbei- tung SuS SL, Verwaltung, Amt 23 Ja Ja Ja Ja Ja 11 12 13 14 15 Die Plakate sollen regelmäßig erneuert werden. Mindestens 1x Jahr. Separaten Rider auf Homepage einrichten Kummerkasten anbringen Klärung, wer entleert, auch digitale „Kummer-Kasten“ überlegen Handreichung für Proben- phasen und Konzertreisen für Betreuer*innen und SuS schreiben. Als Baustein dem Schutzkonzept hinzufügen Wand- und Licht gestaltung 4. Quartal 2023 3. Quartal 2023 3. Quartal 2023 1. Quartal 2024 Ab 2025 Toiletten-Sichtschutz Souterrain Zentrale erneuern, Unisex-WC’s einrichten Sichtschutzfenster in Türen Beleuchtung Außen- flächen und Parkplatz, auch in Außenstellen, in Abend- und Winter- stunden Haus-Entfluchtung in Außenstellen Beseitigung Geruchs- probleme in Zentrale, oberstes Stockwerk Auftrag ausgeben: geeignete Sichtschutz- scheiben / Beschichtung / Beschilderung Antrag auf Prüfung der Machbarkeit, Investitions- planung, in Planung für Musikcampus aufnehmen BL: Prüfung der Verhältnisse an den Standorten und Bericht an SL + VL VL: Kontaktaufnahme mit Amt 40 und 23, mit Bitte um Installation von zusätz- licher Beleuchtung bzw. Reparatur der vorhandenen Lampen, Prüfung Einbau Bewegungsmelder Außentüren mit Flucht- schlössern / Zylinder ausstatten Bodenbeläge und Tapeten erneuern Ja Nein, Amt 23 Nur in Himmel- reichallee in Bezirken: Amt 40, Amt 23 Nein Ja VL, Verwaltung, Amt 23 VL, Verwaltung, Amt 23 SL, VL, BL, Verwaltung, Schulamt BL, Amt 40, Amt 23 VL, Verwaltung, Amt 23 16 17 18 19 20 3. Quartal 2023 4. Quartal 2023 4. Quartal 2023 4. Quartal 2023 4. Quartal 2023 Schutzprozess der WSfM Risikoanalyse und Maßnahmenplan Personelle Maßnahmen Baumaßnahmen 1 1 2 2 3 1 1 1 2 1 1 1 1 3 Pädagogisch-strategische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Wir verstehen den Schutzprozess als eine fortlaufende Einübung achtsamer Haltungen zum Kindeswohl. Die Erarbeitung der hier vorgestellten Maßnahmen beruht auf den Ergebnissen einer Umfrage unter Kindern, Jugendlichen und Eltern unserer Musikschule aus dem Frühjahr 2023 und der darauf folgenden Risikoanalyse und wird fortlaufend fortgesetzt und aktualisiert. Die Ergebnisse der Umfrage sind einzusehen unter www.stadt-muenster.de/musikschule/ueber-uns/schutzprozess Prio- rität 1514 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Begründeter Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Akute Kindeswohlgefährdung In vertrauensvollem Kontakt mit dem Kind bleiben / Unterstützung für das Kind gewährleisten – Betroffene haben keine Schuld! Selbstfürsorge/Grenzen der eigenen Belastbarkeit beachten. Aufmerksam bleiben Notfallplan der WSfM Kollegium Sorgfältig dokumentieren, z.B. in Form eines Vermutungstagebuches, Dokumentationen archivieren. Angemessen respektvolle Kommunikation mit Kollegium, Schüler- und Elternschaft. Musikschulleitung informieren, Verantwortung übertragen. Fachberatung, Präventionsstelle einbeziehen (siehe Notfallnummern). Verhaltensänderung bei Ki / Ju Verbale Hinweise des Ki / Ju Eigene Beobachtungen Hinweise gleichaltriger Freunde / Kollegium Genaue Angaben zu einem Missbrauch/ einer Grenzüberschreitung Benennung von konkreten Handlungen, Umständen, Personen, Orten Verletzung fachlicher Standards (Lehrkraft) Grenzüberschreitung Missbrauch Akut beobachteter Vorfall Zeugenaussagen Konkrete Aussage des Ki / Ju (immer ernst nehmen!) Diskreter Austausch mit Vertrauens person / evtl. Präventionsfachkraft. Evtl. anonyme Fachbe- ratung (siehe Notfallnum- mern), Gefahr von eigenen Kompetenzüberschreitun- gen (Hobbypsychologie). Bewertung des Sach- verhalts / Risiko- und Gefahren einschätzung. Ggf. erneute Risiko - ein schätzung. Eltern einbeziehen – Ist der Schutz des Ki / Ju bei vermuteter Täterschaft eines Elternteils gewähr- leistet? Verantwortung für die Gesprächsleitung klären. Betroffene Ki / Ju alters- angemessen einbeziehen, ggf. Fachberatung. Ggf. Jugendamt informie- ren, vorher Verantwortlich- keit klären. Jugendamt informieren, vorher Verantwortlichkeit klären. Strafanzeige, vorher Verantwort lichkeit klären. Notfallnummern Kollegium: Musikschulleitung: 02 51/ 4 92 44 00 oder 01 52 / 22 76 90 71 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien/FD Kinderschutz: 02 51/ 4 92 – 57 50 oder 02 51/ 4 92 – 56 82 Kinderschutzambulanz: 02 51/ 41 85 40 Kinderschutzbund Münster: 02 51/ 4 71 80 Zartbitter/Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt: 02 51/ 4 14 05 55 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst: 02 51/ 4 92 – 53 52 / 64 Abdruck der Notfallpläne mit freundlicher Genehmigung des VdM Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Begründeter Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Akute Kindeswohlgefährdung Kommunale Präventionsstellen (Kinderschutz und Jugendamt) einbeziehen (siehe Notfallnummern), weitere Schritte zur Aufklärung absprechen. Notfallplan der WSfM Leitungsebene Notfallnummern Leitungsebene: Dokumentieren, Aufmerksam bleiben Ggf. Schutzkonzept nachjustieren. Saubere Aufklärung, Unterbinden von Gerüchten Rehabilitation bei zu Unrecht beschuldigter Person Sachliche Informationen an das Kollegium, Eltern und Schüler:innen Transparenz in der Öffentlichkeit Verhaltensänderung bei Ki / Ju Verbale Hinweise des Ki / Ju Eigene Beobachtung Hinweise gleichaltriger Freunde / Kollegium Genauere Angaben zu Missbrauch / Grenzüber schreitung Benennung von konkreten Handlungen, Umständen, Personen, Orten Verletzung fachlicher Standards (Lehrkraft) Grenzüberschreitung Missbrauch Akut beobachteter Vorfall Zeugenaussagen Konkrete Aussage des Ki / Ju (immer ernst nehmen!) Unterstützung / Schutz des betroffenen Kindes / Jugendlichen gewährleisten – Betroffene haben keine Schuld! Austausch mit der den Vorfall meldenden Person / evtl. Fachbe ratung / Präventions fachkraft Bewertung des Sach verhalts / Risiko- und Gefahrenein- schätzung Ggf. erneute Risiko - ein schätzung Sorgfältige Beob achtung der Eigen initiativen im Kolle gium / Schutz vor übler Nachrede / Schutz vor Kompetenz überschrei tung Eltern einbeziehen – ist der Schutz des Ki / Ju bei ver- muteter Täter schaft eines Elternteils gewährleistet? Wenn Ki / Ju betroffen, alters angemessen einbe- ziehen Ggf. polizeiliche Er mittlungen Arbeitsrechtliche Maß- nahmen (z.B. Freistel lung Lehrkraft während der Ermittlungen) Jugendamt informieren Bei Täterschaft im Kollegium arbeitsrechtliche Maßnahmen Strafanzeige Supervision, psychische Unter stützung, Rechts- beistand evtl. betroffene Kolleg*innen Amt für Kinder, Jugendliche und Familien/FD Kinderschutz: 02 51/ 4 92 – 57 50 oder 56 82 Kinderschutzambulanz: 02 51/ 41 85 40 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst: 02 51/4 92 – 53 52 / 64 Kinderschutzbund Münster: 02 51/ 4 71 80 Zartbitter/Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt: 0251/ 4 14 05 55 © VdM © VdM Impressum Herausgeberin Stadt Münster Westfälische Schule für Musik Himmelreichallee 50 48159 Münster Tel. 02 51 / 4 92 44 44 Direktorin: Friedrun Vollmer stadtmuenster.de/musikschule Layout HELD DESIGN, Münster Fotos / Illustrationen Illustrationen S. 01 (Titel), 10 / 11, 16: © Anika Piontzik Fotos S. 03: © Stadt Münster/Michael Möller Fotos S. 04 – 05: © Westfälische Schule für Musik Stand: September 2023 Deine Rechte – Deine Pflichten Diese Broschüre und weitere Daten dazu finden Sie auch auf unserer Website unter: www.stadt-muenster.de/musikschule/ueber-uns/schutzprozess
Anlage 1 Zukunftsprogramm WSfM 2022
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ZUKUNFTSPROGRAMM MUSIKSCHULE FÜR ALLE Musik erleben und in Vielfalt gemeinsam gestalten ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 2 Das Zukunftsprogramm der Westfälischen Schule für Musik ist im Rahmen eines Zukunftsprozesses entstanden. In den Jah- ren 2019 bis 2022 haben sich das Kollegium der WSfM, beglei- tet durch interdisziplinäre Stakeholder*innen auf den Weg ge- macht, übergreifende und konkrete Vorstellungen für die Zu- kunft der Westfälischen Schule für Musik zu erarbeiten. Das Zukunftsprogramm formuliert Leitlinien, Zielvorstellungen, Qualitäten, Ansprüche und Handlungsprinzipien der WSfM und versteht sich als Orientierungsrahmen für Zukunftsentwicklung sowie als Korridor für die gemeinsame Arbeit. Es benennt dar- über hinaus klare Aufgaben, Anliegen und Forderungen, die für eine gute und erfolgreiche Zukunft der WSfM wichtig sind. Dabei orientiert sich das Zukunftsprogramm der Westfälischen Schule für Musik an ihrem Auftrag, an heute schon gelebten Werten und Überzeugungen, an gewachsenen Potenzialen und an ambitionierten Zukunftsansprüchen. ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 3 MUSIKSCHULE FÜR ALLE Musik erleben - Vielfalt gemeinsam gestalten Musik ist eine Quelle für Lebensfreude! Musik spricht den ganzen Menschen an: das körperliche Sein, das Denken, die Emotionen, das Handeln und den Blick nach innen und außen. Musik bewegt, begleitet und verbindet Menschen durch ihr ganzes Leben. Musik ist eine soziale Kunst! Beim Musizieren und beim Musizieren- Lernen werden respektvolles Miteinander und Tole- ranz gelebt, erlebt und erlernt. Vielfalt als Wesensmerkmal der Musik ist dafür eine der wich- tigsten Grundlagen. Musik bildet! Grundlage für eine gelingende musikalische Bildung und ganzheitliche Entwicklung der Per- sönlichkeit ist die leidenschaftliche Arbeit eines gleichermaßen pädagogisch wie künstle- risch hochqualifizierten Kollegiums. Wirksame Musikschularbeit, ein buntes Musikschulle- ben und motivierender U nterricht benötigen förderliche Räume und eine gute Ausstattung mit Instrumenten. Musik verbindet! Die Westfälische Schule für Musik ist aktive und inspirierende Partnerin eines lebendigen Netzwerkes aus institutionellen und freien Kulturpartner*innen in der Stadt Münster und in der Region. ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 4 WER WIR SIND Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster Die Westfälische Schule für Musik - im Jahr 1919 als eine der ersten öffentlichen Musikschu- len des Landes gegründet - ist eine Kultur- und Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie handelt im öffentlichen Auftrag (die Stadt Münster ist Trägerin der öf- fentlichen Musikschule) und arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Westfälische Schule für Musik ist eine der größten und erfolgreichsten Musikschulen des Landes Nordrhein- Westfalen. Innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft versteht sie sich als Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und kulturelle Vielfalt. Im Verband deutscher Musikschulen ist si e Teil eines starken Netzwerkes, das sich zur musikalisch- kulturellen und inklusiven Teilhabe aller Menschen bekennt. … rund 7.000 Musikschüler*innen in ca. 9.200 Unterrichtsbelegungen … 166 qualifizierte Fachlehrkräfte … Unterricht in rund 30 vokalen und instrumentalen Fächern … flächendeckende Präsenz in 55 Einrichtungen im Stadtgebiet Breiten- und Spitzenförderung _ Die Westfälische Schule für Musik ist individuell! Die WSfM macht Breiten- und Spitzenförderung mit einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Ange- bot sichtbar und lebendig. Sie ermöglicht individuelle, binnendiffer enzierte Förderung, die sich an den Wünschen der jungen Menschen orientiert, verbunden mit Anspruch und Freude an Vertiefung, Erfahrung von Selbstwirksamkeit und nonverbaler Kommunikation mit Anderen. Etwa 1.000 Kinder ab zwei Jahren nehmen an der WSfM in Kindergärten, Schulen und Gemeindezentren in allen Münsteraner Stadtbezirken an Kursen in Elementarer Musikpraxis teil. Durch das Modell pro- gramm JEKISS an 24 Grundschulen, die Teilnahme am Landesprogramm JeKits an fünf Grundschulen und etlichen Bläser-, Band-, Streicher- und Gesangsklassen an weiteren zehn Grund- und weiterführen- den Schulen werden niedrigschwellig ca. 3. 150 Kinder - also die Hälfte aller Nutzer*innen - aus allen sozialen Schichten und unterschiedlich kulturell sozialisierten Herkunftsfamilien erreicht und bei Bedarf durch vielfältige Stipendien und Ermäßigungen unterstützt. Über gemeinschaftliches Musizieren und Singen erhalten Kinder der teilnehmenden Grundschulen eine elementare musikalische Grundausbildung, die durch Instrumental- oder Gesangsausbildungen im Kern- bereich in Kleingruppen oder im Einzelunterricht vertieft werden kann. ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 5 Hervorzuheben ist das Programm JEKISS DAZ, in dem Kinder aus Migrationsfamilien über spielerisch- musikalische Methoden eine Unterstützung im Deutschlernen erfahren. Mit Hilfe des Programms „Kultur macht stark“ wird verstärkt Kindern mit Migrationsgeschichte oder aus bildungsbenachteiligten Schichten eine Teilnahme an praktischer musischer Bildung ermöglicht. Schülerinnen und Schüler mit besonders hoher Begabung, Leistungsbereitschaft und Musizierfreude wer- den über Förderstipendien auf ein Musikhochschulstudium oder andere aktive Perspektiven im Musikle- ben vorbereitet. Die Früchte der überzeugenden und erfolgreichen Arbeit dokumentieren zahlreiche Preise und Auszeichnungen, z. B. bei „Jugend musiziert“, „Jugend jazzt“ und beim Deutschen Orchester- wettbewerb. Die „Jugendakademie“, ein Kooperationsprojekt von Musikhochschule Münster und WSfM, bietet jährlich 30 hochbegabten jungen Musiker*innen die Chance für eine vertiefende Vorbereitung auf eine professionelle musikalische Laufbahn. Kompetenz und Vielfalt _ Die Westfälische Schule für Musik erreicht Menschen! Einen herausragenden und zentralen Schwerpunkt setzt die Westfälische Schule für Musik beim Ensem- blespiel: rund 68 Ensembles mit rund 1.500 Musikbegeisterten proben regelmäßig unter dem Dach der Musikschule. Dazu gehören beispielsweise Jazzcombos und Nachwuchsbands, verschiedene Kammer- musik-Gruppen und Chöre ebenso wie die Spitzenensembles Westfälisches Kammerorchester und Ju- gendsinfonieorchester, das Salonorchester, das Junge Westfälische Barockensemble oder die Big Band. Diese Ensembleangebote, die das gemeinsame und sinnstiftende Musizieren verkörpern, sind offen für alle Interessierten, auch für Schüler*innen von Privat-Musikerzieher*innen oder kleinen Musikschulen. Darüber hinaus erreicht die WSfM zurzeit rund 900 Studierende, Berufstägige und Senior*innen, die Freude an und mit Musik haben. Diese Zielgruppe fühlt sich besonders durch den Projektbereich mit Kursen und Workshops angesprochen und motiviert. Ergänzend setzt die Westfälische Schule für Musik auf lebenslanges Lernen und kreative Selbsterfahrung bis ins hohe Alter, insbesondere durch Chöre und musikgeragogische Angebote. Lokal, regional, national, international _ Die Westfälische Schule für Musik wirkt! Mit vielfältigen Konzerten und Veranstaltungen trägt die Westfälische Schule für Musik künstlerische Wir- kungen in die Stadt, in das regionale Umfeld, bei überregionalen Events und internationalen Konzerttour- neen. So konnten beispielsweise im Jubiläumsjahr 2019 über 60.000 Zuhörende und Konzertbesuchende begeistert werden. Die Westfälische Schule für Musik ist zudem Sitz der Regionalgeschäftsstelle "Jugend musiziert" für das Münsterland mit der Stadt Münster und den Kreisen Steinfurt und Warendorf. Gemein- sam mit anderen NRW -Großstädten richtet sie den Landeswettbewerb für NRW aus. Darüber hinaus organisiert und moderiert sie den renommierten "WDR3-Klassikpreis der Stadt Münster", der als Sonder- preis von "Jugend musiziert" jährlich vergeben wird. Die Westfälische Schule für Musik pflegt eine konti- nuierliche Kooperation mit der Landesmusikakademie Heek. ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 6 LEITLINIEN UNSERER ARBEIT Orientierung der Westfälischen Schule für Musik Die Leitlinien der Westfälischen Schule für Musik beschreiben die grundsätzliche Orientie- rung der Musikschule nach innen und außen. Hier werden die Grundhaltung en und die ei- genen Ansprüche definiert. Die Westfälische Schule für Musik orientiert sich am Individuum - sie fokussiert jede einzelne Persönlich- keit - mit individuellen musikalischen Wünschen und Vermögen. Damit garantiert die WSfM die passge- naue Förderung mit vielfältigen Chancen für jede*n Schüler*in jeden Alters, einen eigenen und einzigar- tigen (Ausbildungs-)weg zu gehen. Die Westfälische Schule für Musik verbindet das Individuum mit der Gesellschaft. Sie ermöglicht Musik als Gemeinschafts-(bildungs-)erlebnis - in einer Musikschule, die als lebendiger Ort gemeinsames Lernen und Erleben zugänglich und erfahrbar macht. Dies gilt in der Breite sowie in der Spitze, mit einer großen Vielfalt und sozialen Verankerung. Die Westfälische Schule für Musik begleitet als zuverlässige, verantwortungsvolle, inspirierende und kom- petente Partnerin unterschiedlichste individuelle und gemeinschaftliche musikalische Bildungsbiogra- phien durch ein ganzes Leben. Die Westfälische Schule für Musik steht für Chancengleichheit und übernimmt soziale und gesellschaftli- che Verantwortung - alle haben einen Zugang und die Möglichkeit zu Teilhabe am Musikschulangebot. Damit verbunden ist die offene Einladung an Jede und Jeden , die Zielsetzung und Intensität musischer Betätigung selbst zu entdecken, zu bestimmen und zu entscheiden. So werden Selbsterfahrung und Selbstverwirklichung Realität. Die Westfälische Schule für Musik ist ein sicherer und geschützter Ort für alle - darauf kann sich Jede und Jeder verlassen. In der Musikschule treten wir in Beziehung zueinander und leben eine Nähe, die zu einer besonderen Verantwortung führt. Dies gilt für die analoge wie digitale Lebenswirklichkeit gleic her- maßen. An der Westfälische n Schule für Musik wird ein Klima frei von Machtmissbrauch, Grenzverlet- zungen, Übergriffen und Gewalt gelebt . Dafür steht eine klare Haltung der Achtsamkeit und eine Ver- pflichtung auf ein verbindliches Schutzkonzept. Die Westfälische Schule für Musik ist in der Münsteraner Stadtgesellschaft fest verankert. Sie leistet in der kommunalen Bildungs - und Musiklandschaft wertvolle Beiträge und übernimmt Verantwortung. Sie bewegt sich in Netzwerken und stiftet Verbindungen. Damit ist die Westfälische Schule für Musik DAS für alle offene pädagogische Zentrum für Musik für Münster und die Region. Dies wird in Kooperation und Verbundenheit mit vielen anderen Musik- und Kunstsparten sichtbar und erlebbar. ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 7 WAS WIR TUN! Selbstanspruch und Selbstverpflichtung des Kollegiums der WSfM Musikschularbeit und Musikschulleben werden geprägt durch die Kolleginnen und Kollegen der Westfälischen Schule für Musik. Diese kollegiale Gemeinschaft handelt und arbeitet aus Überzeugung und mit Leidenschaft für Menschen und Musik! Das verantwortungsvolle Wirken in der Westfälischen Schule für Musik sowie im gemeinsa- men Zukunftsprozess der WSfM ist Motivation und Anspruch gleichermaßen, die Erkennt- nisse und Ergebnisse der Zukunftsarbeit ins konkrete „Machen“ zu überführen. Das Kollegium der Westfälischen Schule für Musik nimmt sich selbst in die Verpflichtung und wird ver- bindlich und zuverlässig an folgenden Maßnahmen arbeiten: Unterricht und Angebote Neudefinition der Zielsetzungen und Qualitäten von Unterricht: Einführung und Weiterentwicklung inklusiver, binnendifferenzierter Unter- richtsansätze und neuer, generationenübergreifender, gemeinschafts-, team- und peergroup-orientierter Unterrichtsformen und -formate Partizipation von Schüler*innen und Eltern Weiterentwicklung der Vorspiel- und Ensembleangebote Aufbau einer Abteilung Musikproduktion / Medien / Kreativität Implementierung von interkulturellen Aspekten ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 8 Netzwerke und Kooperationen Auf- und Ausbau von Netzwerken und Kooperationen: allgemeinbildende Schulen, kulturelle und soziale Vereine und Initiativen, migrantische Musikgruppen und Selbstorganisationen, Theater, Sinfonie- orchester, Musikhochschule, Freie Szene und andere Institutionen Neuausrichtung der Schulkooperationen, auch hinsichtlich von Angeboten im Offenen Ganztag Profil und Kommunikation Forcierung der Sichtbarkeit der WSfM als Marke: Entwicklung einer gelebten „Corporate Identity“ für die WSfM als Ganzes und im Selbstverständnis / in der Selbstdarstellung einer*s jeden Kolleg*in Ausbau der Beteiligungskultur Stärkung der Kommunikation nach innen und außen, Weiterentwicklung der Social Media-Aktivtäten Standorte und Rahmenbedingungen Verbesserung der räumlichen, technischen und digitalen Ausstattung in der Zentrale der WSfM und in allen Unterrichtsorten in den Bezirken Anpassung / Flexibilisierung der Gebühren und entsprechender Ermäßi- gungsmöglichkeiten auch für Senioren, Entwicklung von Förderstrukturen mit einem inklusiven Ansatz Erarbeitung des Schutzkonzeptes unter Beteiligung von Schüler*innen- und Elternschaft: Musikschule als sicherer Ort Beruf und Berufung Etablierung eines strategischen Fort- und Weiterbildungskonzeptes und individueller Personalentwicklung, die eine gute, ressourcenbewusste Work-Life-Balance, persönliche berufliche Weiterentwicklung und Auf- rechterhaltung / Stärkung des eigenen künstlerischen und pädagogischen Arbeitsethos ermöglichen Schärfung der Wahrnehmung von kleinen und großen, lauten und leisen Erfolgen: Erreichtes erkennen und wertschätzen ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 9 WAS WIR BRAUCHEN! Anliegen und Forderungen an Politik und Gesellschaft in der Stadt Münster Musikschularbeit und Musikschulleben sind unverzichtbarer Teil der Lebens-, Bildungs- und Kulturwirklichkeit und Zukunft in Münster. Dafür b enötigt die WSfM die Überzeugung und Leidenschaft für Menschen und Musik aus der städtischen Politik und Gesellschaft. Das Kollegium der Westfälischen Schule für Musik formuliert folgende Anliegen und Forderungen an die Politik und Gesellschaft der Stadt Münster: Klares Bekenntnis zur Westfälischen Schule für Musik als kommunale Musikschule Als städtisches Amt mit kulturellem und sozialem Bildungsauftrag handelt die Musikschule im öffentlichen Auftrag. Als „Kompetenzzentrum Musik“ bedarf es auch in Zukunft der Unterstützung von außen. Durch die Gründung eines Kuratoriums aus externen Expert*innen, die die Westfälische Schule für Musik in ihrer zukunftsgerichteten Entwicklung begleiten und in regelmäßigen Zusammenkünften beraten, gelingen notwendige Perspektivwechsel, neue Denkrichtungen und mögliche inhaltliche Nachjustierungen der Zielsetzung unserer Arbeit. ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 10 Musikzentren für die Stadtbezirke in einer wachsenden Stadt Damit Musikschulleben und -arbeit in allen Bezirken vielfältig, erreichbar für Jede*n und pädagogisch anspruchsvoll stattfinden kann, müssen dort Lehr- kräfte-Teams arbeiten können. Dafür muss das Raumangebot so ausgebaut werden, dass mehrere Unterrichtsräume gleichzeitig mit angemessener Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Musikschule braucht Unterstützung beim Ausbau räumlicher Ressourcen und Nutzung der Chancen, die in naher Zukunft in den Bezirken Südost und West entstehen werden: Hier muss es gelingen, im Zuge der Flächenkonver- sion maßgeschneiderte Lösungen für die Musikschularbeit vor Ort mit ei- genen Musikschulräumen und gemeinsamer Raumnutzung mit weiteren (Kul- tur-)Akteur*innen zu erarbeiten. Ähnliches gilt für den Schulneubau / -umbau in Hiltrup und für das neue Bürgerzentrum am Hamannplatz in Coerde. Die Musikschule benötigt einen Hausdienst (1 Vollzeitstelle) sowohl für die Zentrale in der Himmelreichallee als auch für die Bezirke. Zeitgemäße Weiterentwicklung der Unterrichtsformate Seit längerer Zeit arbeitet die WSfM an flexiblen Unterrichtskonzepten, die die klassische Form des Einzelunterrichts und des starren Gruppenunterrichts qualitativ weiterentwickeln und verbessern. Um diese Konzepte umsetzen zu können, muss einerseits die inhaltliche Gestaltung von Lehrdeputaten flexibler und fachbereichsübergreifend gestaltet und andererseits die Ge- bührenordnung angepasst werden. Notwendig sind Tarife, mit denen man die Mitgliedschaft in der Musikschule erwerben kann, um dann ohne zeitliche Begrenzung, orientiert an den eigenen Bedürfnissen, an vielfältigen Angebo- ten der Musikschule teilnehmen zu können. Darüber hinaus sind Gebühren- staffelungen bei Mehrfächernutzung und bei Angeboten für Senior*innen zu prüfen. Mit Blick auf die Fort- und Weiterbildung des Kollegiums sowie für die Um- setzung aufsuchender Angebote, besonders im Bereich der Inklusion, braucht es finanzielle Ressourcen. Zudem gibt es Entwicklungsnotwendigkeiten mit Blick auf das Raumpro- gramm. Die WSfM braucht Raumangebote für Übe- und Probenmöglich- keiten, damit Begegnung von Schülerinnen und Schülern in der Musikschule ermöglicht werden kann. Dies ist auch ein wichtiges Argument für den Mu- sikcampus. ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 11 Hybride Musikschule und Kund*innenkommunikation Um zukunftsorientiert und kundenfreundlich zu arbeiten, braucht die Musik- schule Marketing-Ressourcen. Hier sollen Werbemaßnahmen für beste- hende und neue Angebote, Außen- und Binnenkommunikation, Kund*innen- betreuung und Öffentlichkeitsarbeit zusammengefasst werden. Um zeitgemäß mit der Stadtgesellschaft in Kontakt zu bleiben oder auch zu treten, muss die Kommunikation über Social Media-Kanäle deutlich ausge- baut werden. Diese zeitintensive, kontinuierliche Arbeit kann nur mit zusätzli- chen Personalkapazitäten (1 Vollzeitstelle) geleistet werden. Die von der Musikschule beauftragte Umfrage der Hochschule für Polizei und Verwaltung im Jahr 2021 hat das Defizit der Musikschule in diesem Bereich deutlich auf- gezeigt. Die technische Infrastruktur der Musikschule in der Himmelreichallee und in den Bezirken muss ausgebaut werden, um zeitgemäß und effizient arbeiten zu können (u. a. WLAN / LAN an allen Standorten). Die Lehrkräfte der Musikschule müssen städtische E-Mail-Adressen mit dem Unterrichtsalltag angepassten Nutzungsregeln erhalten und mit Dienstgerä- ten (iPads) sowie entsprechender Hard- und Software für musikpädagogi- sche und kommunikative Zwecke ausgestattet werden. Inklusive Musikschule Die Musikschule steht für ein weitgefasstes Inklusionsverständnis. Sie möchte mit ihrem Angebot den Querschnitt der Münsteraner Stadtgesellschaft abbil- den. Das bedeutet, dass Menschen aller Altersgruppen, aller Herkünfte und unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen Angebote in der Musikschule finden. Um dieses ressourcenintensive Vorhaben gezielter angehen sowie kontinuierlicher bearbeiten zu können, soll ein Fachbereich für Inklusion gebildet werden. Auch hier müssen zusätzliche personelle Ka- pazitäten (1 Vollzeitstelle) geschaffen werden, insbesondere für eine*n Inklu- sionsbeauftragte*r, damit nicht für konzeptionelle und organisatorische Arbeit pädagogische Angebote reduziert werden müssen. Für Barrierefreiheit an allen Standorten und Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel bzw. Erwerb besonderer Instrumente braucht es entsprechende fi- nanzielle Ressourcen. Für die diesbezügliche Planung des Musikcampus möchte die Musikschule die Beratung durch die Inklusionsbeauftragte der Fachhochschule Münster in Anspruch nehmen . ZUKUNFTSPROGRAMM Westfälische Schule für Musik 12 Weiterentwicklung der Schulkooperationen In Kooperation mit den Leitungen der allgemeinbildenden Schulen, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder und Familie der Stadt Münster sowie den landesbehördlichen Schul-Fachaufsichten ist der IST- Stand der Kooperationsprojekte und -programme zu evaluieren und für die Zukunft zu verbessern. In verbindlichen Kooperationsvereinbarun- gen sind Ziele, Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen gemeinsamen musikpädagogischen Handelns zu beschreiben, und diese sind nachfolgend in den jeweiligen Schulkonzepten zu verankern. Die WSfM soll als feste Bildungspartnerin bei der Gestaltung des Offenen Ganztages beteiligt und in den qualitätsvollen Ausbau der OGT-Bildungsan- gebote eingebunden werden. Es muss eine bessere Durchlässigkeit von Anschlussprogrammen an die Musikalisierungsangebote an den allgemeinbildenden Schulen im Kernbe- reich des Instrumental- und Gesangsunterrichtes der WSfM gewährleistet werden. Herausgeberin Stadt Münster Westfälische Schule für Musik Friedrun Vollmer, Direktorin Begleitung und Redaktion Elke Frauns büro frauns kommunikation | planung | marketing, Münster Fotos Westfälische Schule für Musik Westfälische Schule für Musik Münster Himmelreichallee 50 48159 Münster Tel. 0251 / 4924444 www.stadt-muenster.de/musikschule
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Himmelreichallee 50
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Details
- Aktenzeichen
- V/0475/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2023
- Erstellt
- 15.08.2023 17:16