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Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des Neubaus und der Einfachturnhalle für die Grundschule Alfons-Nowak-Str. 2, 50859 Köln-Junkersdorf im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2023

Beschlussvorlage Ausschuss 3810/2022 vom 23.01.2023

Stand: Am 06.02.2023 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 3810/2022 Freigabedatum 23.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die Einrichtung des Neubaus und der Einfachturnhalle für die Grundschule Alfons-Nowak-Str. 2, 50859 Köln- Junkersdorf im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2023 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt für das Haushaltsjahr 2023 eine Mittelfreigabe in Höhe von 391.305 € im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever- mögen für die Einrichtung des Neubaus mit einer Einfachturnhalle der Grundschule Alfons- Nowak-Str. 2, 50859 Köln-Junkersdorf bei Finanzstelle 4010-0301-3-2755 - GGS Alfons- Nowak-Str (eh.Statthalterhof.). Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 391.305 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Projekt wird in der vom Rat am 14.02.2019 beschlossenen Priorisierenden Schulbau- maßnahmenliste (Vorlagennummer 3648/2018) unter der laufenden Nummer: 52 in Kategorie 0 geführt. Mit Beschluss vom 24.03.2015 hat der Rat der Planungsaufnahme zur Errichtung eines Ge- bäudes für eine 3-zügige Grundschule mit 1-fach Turnhalle, in der Alfons-Nowak-Straße 2, 50858 Köln-Junkersdorf (Vorlagennummer 0223/2015) beschlossen. Am 18.06.2020 wurde die Erstellung eines Neubaus für die Alfons-Nowak-Straße (Vorlagennummer 3270/2019) be- schlossen. Der Neubau soll zum Schuljahr 2023/2024 eingerichtet und an die Schule übergeben werden. Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt 1.304.353,00 € brutto. Davon entfallen auf investive Kosten 391.305 € und 913.048 € auf konsumtive Kosten (Anlage 1). Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Un- 3 terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Finanzierung: Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 391.305 € erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus veranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszah- lung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-3-2755 – GGS Alfons-Nowak-Str (eh.Statthalterhof.). Anlagen: 0 - Begründung der Dringlichkeit 01 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
  • Anlage 01 - Kosten Einrichtung und Ausstattung

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    Anlage 1 neue Grundschule Statthalterhofallee, Baubeschluss Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten Einrichtung pro Raum netto Gesamtkosten netto 1 Klassenraum Tische, Stühle, Schränke 12 8.500,00 € 102.000,00 € 2 Mehrzweckraum Tische, Stühle, Schränke, zusätzl. Ausstattung 3 9.000,00 € 27.000,00 € 3 Gruppendifferenzierungsraum Sek I Tische, Stühle, Schränke 8 5.000,00 € 40.000,00 € 4 Tafeln Touchpanels 23 7.000,00 € 161.000,00 € 6 Lehrer-Teamstation Regale, Schränke 4 5.000,00 € 20.000,00 € 7 OGS-Raum Mobiliar, Spiele 4 8.000,00 € 32.000,00 € 8 Clusterforum Tische, Stühle, Teeküche 4 5.000,00 € 20.000,00 € 9 OGS-Küche Kombidämpfer, Kühlräume, Herde, etc. 1 150.000,00 € 150.000,00 € 10 Speiseraum Tische, Stühle 1 20.000,00 € 20.000,00 € 11 Lagerraum Küche Regale, Schränke 1 4.000,00 € 4.000,00 € 12 OGS-Leitung Arbeitsplatz 1 2.000,00 € 2.000,00 € 13 Brennofenraum Brennofen, Regale 1 8.000,00 € 8.000,00 € 14 Pädagogisches Zentrum Bestuhlung, Beschallung, mobile Bühne, Bühnentechnik 1 50.000,00 € 50.000,00 € 15 Bibliothek Regale, Tische, Stühle Erstausstattung, PC 1 25.000,00 € 25.000,00 € 16 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, Büro Verwaltung, Büro Schulleitung, Arztzimmer, Kopierraum, Hausmeisterloge, div. Verwaltungsräume einschl. PC´s, Drucker 1 76.000,00 € 76.000,00 € 17 Abstellräume Stahlregale, Schränke 2 4.000,00 € 8.000,00 € 18 Sporthalle (1-fach Halle) bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, Reckstangen, Netze, Trampoline etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 € 19 Umkleidebereich incl. Behindertenumkleide Bänke, Kleiderhaken, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 1 7.000,00 € 7.000,00 € 20 Sonnenschutz für alle Räume Vorhänge/Lamellen 35 3.000,00 € 105.000,00 € 21 Eingangbereich/Flure Vitrinen, Infotafeln, Bilderleisten nach Brandschutznorm 1 15.000,00 € 15.000,00 € 22 Mülltrennung Schulhof, Brandschutz 5 1.000,00 € 5.000,00 € 23 Telefonanlage inkl. Endgeräte 1 35.000,00 € 35.000,00 € 24 Serverschränke, PC, Drucker Verwaltung, Informatik 5.000,00 € 5.000,00 € Zwischensumme 949.000,00 € zuzügl . 5% Preissteigerung 47.450,00 € Zwischensumme 996.450,00 € zuzügl. 19% Mehrwertsteuer 189.325,50 € Zwischensumme 1.185.775,50 € zuzügl . 10 % für Unvorhergesehenes 118.577,50 € Gesamtkosten brutto 1.304.353,00 € Gesamtkosten brutto gerundet 1.304.353,00 € davon 30% investiv 391.305,00 €
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit . Eine Beschlussfassung ist dringend erforderlich, um den Neubau zum Schuljahr 2023/2024 eingerichtet an die Schule übergeben zu können. Um die Übergabe der Schule zum Schuljahr 2023/2024 nicht zu gefährden, ist daher die Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 23.01.2023 dringend erforderlich.

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2023

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 6.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 30.01.2023

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.9, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 06.02.2023 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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