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0848/2023

Sportentwicklungsplanung - Modellhafte Öffnung Schulhöfe

Mitteilung Ausschuss 17.03.2023

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Mitteilung Ausschuss

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ANLAGE_Rahmenkonzept Schulhoföffnung_0880_2021

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3978 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 17.03.2023 
 0848/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 21.03.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.04.2023 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 
Jugendhilfeausschuss 02.05.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.05.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.05.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.05.2023 
 
Sportentwicklungsplanung - Modellhafte Öffnung Schulhöfe als Spiel-, Sport- und 
Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
Hier: Zwischenevaluation 2022 
Der Rat der Stadt Köln hat am 16.09.2021 das Rahmenkonzept zur modellhaften Schulhoföff-
nung (0880/2021 / siehe Anlage) beschlossen und die Verwaltung mit der Modellumsetzung 
an den neun ausgewählten Schulstandorten beauftragt. 
 
Hierzu hat sich eine Projektgruppe bestehend aus Vertreter*innen der Integrierten Jugendhil-
fe- und Schulentwicklungsplanung, dem Amt für Schulentwicklung, den Bürgerämtern, dem 
Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Sportamt, dem Schließdienst, der AWB und dem 
Stadtsportbund Köln gegründet, welche sich regelmäßig austauscht. Zudem begleitet die 
Deutsche Sporthochschule dieses Modellprojekt wissenschaftlich. 
 
Seit dem 01.12.2021 sind neun Schulhöfe im Stadtgebiet außerhalb der Unterrichtszeit für 
Bewegung, Spiel und Sport zugänglich. Um dieses Modellprojekt zu bewerben, wurden im 
Jahr 2022 in Kooperation mit dem Stadtsportbund e.V. einmal an jedem Modellstandort sams-
tägliche Aktionstage durchgeführt, die von der Stadt Köln finanziert wurden.

2 
 
 
Eine erste Zwischenevaluation seitens der Deutschen Sporthochschule für das Jahr 2022 liegt 
nun vor. Grundlage für die Evaluation waren pro Schulhof drei Begehungs- und Befragungs-
termine, zwei unter der Woche, einer am Aktionstag.  
 
Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass alle Befragten die Schulhoföffnung und 
somit den neu gewonnenen Freiraum für Spiel, Sport und Bewegung sehr begrüßen. Beson-
ders Ballsportarten wurden als beliebte Aktivitäten auf dem Schulhof genannt.  
 
Allerdings ist auch festzustellen, dass die Schulhöfe derzeit außerhalb der Unterrichtszeiten in 
der Regel noch stärker besucht werden könnten. Die Bewerbung der Aktionstage (mittels Fly-
er, E-Flyer und Aushänge) kam nicht konstant bei den Nutzer*innen an. Auch fehlt oft die 
Kenntnis der dauerhaften Öffnung der Schulhöfe. Erwachsene verstehen die Schaffung der 
zusätzlichen Bewegungsflächen als Angebot für Kinder und Jugendliche und nutzen diese 
noch nicht für sich.  
 
Die Ergebnisse der Zwischenevaluation der Sporthochschule spiegeln auch die Erfahrungen 
seitens der Verwaltung sowie des Stadtsportbundes wider. Zudem berichteten Mitglieder der 
o.g. Projektgruppe, dass eine zuvor befürchtete Zunahme von Vandalismus oder Ruhestörun-
gen erfreulicherweise nicht eingetreten sei. 
 
Mit dem Ziel, dieses Modellprojekt bekannter zu machen und auch einer größeren Zielgruppe 
zur Verfügung zu stellen, wird derzeit seitens der Verwaltung und dem Stadtsportbund ge-
prüft, die Schulhöfe als Standorte für das kommende Kölle Aktiv-Programm mit einzuplanen. 
Darüber hinaus bietet die Deutsche Sporthochschule pro Schulhof an zwei Terminen werk-
tags, im Anschluss an den Offenen Ganztag, das Angebot einer Ballschule an. Ziel ist es, die 
Schüler*innen unmittelbar abzuholen und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit sportspielüber-
greifenden Ball-, Fang- und Laufspielen dem Bewegungsmangel entgegenzuwirken und auf-
zuzeigen, wie man den Schulhof nach Schulschluss für sich nutzen kann. Ferner wird die Be-
werbung des Modellprojektes, auch im Rahmen der Kommunikation zu Kölle Aktiv, weiter op-
timiert. 
 
 
Gez. Voigtsberger 
 
 
Anlage: Rahmenkonzept Schulhoföffnung (0880/2021)

ANLAGE_Rahmenkonzept Schulhoföffnung_0880_2021

29257 Zeichen

) Sa { e ä Vorlagen-Nummer
2 Stadt Kölr 0880/2021

Die Oberbürgermeisterin

Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle 15.07.2021
IVMVI/2 nn Ba
Beschlussvorlage zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung
Betreff

Modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Beschlussorgan
Rat

Gremium Datum
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021

30.08.2021

02.09.2021

02.09.2021

GE EL

Beschluss:

13.09.2021

Der Rat der Stadt Köln

1. _ beschließt das vorliegende Rahmenkonzept zur modellhaften Öffnung ausgewählter Schulhöfe
und beauftragt die Verwaltung mit der Modellumsetzung an neun ausgewählten Schulstandor-
ten, nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der COVID-19-

2
Pandemie sowie bei gesicherter Finanzierung ab dem 01.10.2021 für einen zunächst Zweijah-
res-Zeitraum bis 30.09.2023.
Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 €
werden im Haushaltsjahr 2021 durch Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergeb-
nisplans 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen finanziert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haus-
haltsjahr 2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Ju-
gend und Sport. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen bereitgestellt.
Des Weiteren werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500 € über
den Teilergebnisplan 0801 — Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 —
Transferaufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung finanziert.
beauftragt die Verwaltung, ihre Erfahrungen und die Ergebnisse der Evaluation durch die Deut-
sche Sporthochschule Köln in 2023 in den politischen Gremien mitzuteilen und einen Vor-
schlag, ggf. in Varianten, zur Beendigung, Beibehaltung oder Ausweitung des Modellversuchs
zu unterbreiten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

U Nein

U Ja, investiv Investitionsauszahlungen PER >
Zuwendungen/Zuschüsse U]Nein [U] Ja _%

X Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2021: 144.736 €
Zuwendungen/Zuschüsse Ol Nein DU] Ja _%

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022: 566.542 €
2023: 429.281 €

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge €

b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc.
Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz
IX Nein
[] Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

U Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung

1. Leitidee, Verbindungslinien und Zielsetzung

Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ hebt in ihrem Zielgerüst und damit ihren Leitsätzen
und Zielen für die künftige Kölner Stadtentwicklung in Ziel 3.4 (Köln fördert die kinder-, jugend- und
familienfreundliche Stadt) ausdrücklich auf den bedarfsgerechten Ausbau von Spiel-, Bewegungs-
und Aktionsangeboten für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum und in Ziel 5.1 (Köln fördert
Bewegung und Sport) auf die Öffnung und Mehrfachnutzung von Sport- und Freiflächen sowie die
Förderung von Sport-, Bewegungs- und Aktionsangeboten für Kinder und Jugendliche ab. Die be-
nannten Ziele sind von hoher Bedeutung für ein lebens- und liebenswertes Köln heute und in der Zu-
kunft.

Die Verwaltung greift diese Ziele mit der vorliegenden Beschlussvorlage auf, löst einen wichtigen As-

4

pekt des Arbeitsprogramms 2021 der Stadt Köln ein und reagiert zudem auf entsprechende Wünsche
in Politik und Öffentlichkeit, in dem sie die zeitnahe modellhafte Öffnung ausgewählter Schulhöfe als
Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf der Grundlage ei-
nes Rahmenkonzeptes vorsieht.

Die Spielplatzbedarfsplanung Köln 2018 zeigte schon auf, dass das Angebot an Spiel-, Bewegungs-
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche in Köln grundsätzlich gut, aber auch ausbau- und wei-
terentwicklungsfähig ist. Quantitative Zielwerte in Köln werden leider noch nicht überall erreicht, die
Versorgung mit Spielflächen ist sozialräumlich ungleich verteilt und die Qualität bzw. der Spielwert der
vorhandenen Angebote teilweise noch ausbaufähig. Gleichzeitig gibt es in Köln über 270 Schulstand-
orte in städtischer Trägerschaft, deren Schulhöfe in diesem Zusammenhang genutzt werden könnten.
Entsprechend erscheint die Öffnung von Schulhöfen zur Nutzung als öffentlich zugängliche Spiel-,
Bewegungs- und Aktionsräume für Kinder und Jugendliche zielführend in Bezug auf eine quantitative
und qualitative Ressourcenerweiterung im Rahmen der kommunalen Spielraumplanung.

Auch die Sportentwicklungsplanung „Sport in Köln — Lebensfreude in Bewegung“ misst dem Sport im
öffentlichen Raum eine ebenso hohe Bedeutung bei wie dem vereinsgebundenen Sport auf und in
regelgerechten Sportanlagen. Es wird die Strategie verfolgt, allen Bevölkerungsgruppen den gesam-
ten städtischen Raum für Sport und Bewegung zu öffnen. Im Sinne einer integrierten Planung wird
eine enge Verzahnung von Freiraum-, Stadt-, Schulentwicklungs- sowie Jugendhilfeplanung gefor-
dert. In Bezug auf Schulhofnutzungen für die Öffentlichkeit wird explizit empfohlen, schulische Ver-
suchsstandorte zu bestimmen, Erprobungsversuche zu starten sowie die ausgewerteten Ergebnisse
anschließend auf andere Standorte zu übertragen.

Perspektivisch kann die hier angestrebte multifunktionale Nutzung von Flächen auch weiteren Raum-
bedarfen in einer verdichteten und weiter wachsenden Millionenstadt dienen. So ist es beispielsweise
denkbar, geöffnete Schulhöfe auch für verschiedene Kulturformate im öffentlichen Raum zu nutzen.

Das Vorhaben der modellhaften Öffnung von Schulhöfen erfordert eine gewissenhafte und umfas-
sende Auslotung verschiedenster Interessen und Bedarfe aller am Öffnungsgeschehen beteiligten
Partner*innen, um über einen abgesicherten Handlungsmodus erfolgreiche und dauerhafte Öffnun-
gen vornehmlich schulisch genutzten Raumes umsetzen zu können. Diesen Anforderungen folgend,
wurde innerhalb der Verwaltung ein Modellversuch projektiert, welcher zunächst die Öffnung eines
Schulhofes je Stadtbezirk für eine erweiterte Nutzung als Spiel-, Sport und Bewegungsfläche für die
Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit (werktags nach der Schulzeit, an Wochenenden und Feierta-
gen sowie in den Ferien) für den Zeitraum von zwei Jahren vorsieht. Zielgruppen sind Kinder, Ju-
gendliche und Begleitpersonen sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem erweiterten öffentlichen
Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten.

2. Planungsprozess und Planungsbeteiligungen

Aufgrund der besonderen Koordinierungserfordernisse im Rahmen des Planungsvorhabens war der
innerstädtische Planungsprozess von Beginn an auf eine zuverlässige und interessenausgleichende
Zusammenarbeit angelegt. Von Juni 2020 bis April 2021 fanden regelmäßige Treffen einer ämter-
und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgeramtsleitungen Innenstadt
und Nippes, des Amtes für Schulentwicklung, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, des Sport-

5
amtes sowie der Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung statt.

Enge Abstimmungsgespräche erfolgten zudem mit den Bürgerämtern aller neun Bezirke, den Ämtern
für Personal- und Verwaltungsmanagement, für öffentliche Ordnung, für Landschaftspflege und Grün-
flächen, für Soziales, Arbeit und Senioren (hier: Arbeitsmarktförderung), für Zentrale Dienste (hier:
Servicebetrieb Reinigung), der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, dem Personalrat, der Schwerbe-
hindertenvertretung sowie den externen Partner*innen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
sowie der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB).

Die Auswahl von Modellstandorten erfolgte entlang eines Kriterien geleiteten Verfahrens, welches
unter anderem aktuelle Schulbaumaßnahmen, Spielflächen- und Sportbedarfe, sozialräumliche Be-
darfe, Anwohnerbelange sowie individuelle Standortbedingungen berücksichtigte. Auf Grundlage der
so ermittelten Schulstandortauswahl sowie eines umfassenden Rahmenkonzeptes zur modellhaften
Schulhof-Öffnung (siehe Gliederungspunkte 3. und 4.) wurden anschließend die Schulleitungen der
geplanten Modellstandorte um ihr Votum gebeten. Finale Ortsbegehungen beinhalten die Abstim-
mung individueller Standortbedingungen mit verschiedenen Beteiligten sowie der erforderlichen
Rahmenbedingungen für die Schulhausmeisterschaften der jeweiligen Standorte.

3. Gelingensbedingungen

Bereits zu Planungsbeginn wurden folgende Gelingensbedingungen für ein erfolgsversprechendes
Modellvorhabens identifiziert:

-  störungsfreier und ordnungsgemäßer Schul-, OGS- bzw. Ganztags-Betrieb

- _ störungsfreie und ordnungsgemäße Turnhallennutzungen durch Sportvereine

- Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit

- Berücksichtigung individueller Nutzungsbedingungen je nach Standort

- verlässliche und transparente Öffnungs- und Schließzeiten

-  flankierende Maßnahmen durch Sport und Jugendhilfe sowie weiterer Kooperationspartner*innen

- auf dieser Grundlage zudem die Verabschiedung eines entsprechenden Rahmenkonzeptes zur
modellhaften Öffnung von Schulhöfen.

Eine wichtige Begleitmaßnahme wird zudem eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung
der neuen Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sein verbunden mit der Bitte um ein aktives
Miteinander bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz auf den Schulhofflächen, um den Be-
dürfnissen der Nutzer*innen, der Anwohnerschaft und der Schulgemeinden gleichermaßen Rechnung
zu tragen. Die Verwaltung sieht das Modellprojekt als große Chance für die Sicherung dieser sowie
perspektivisch weiterer frei nutzbarer Außenflächen. Es unterliegt gleichzeitig Änderungs- bzw. An-
passungsvorbehalten, wenn sich im Projektverlauf ergeben sollte, dass die benannten Gelingensbe-
dingungen am Standort nicht (mehr) optimal erfüllt werden können.

4. Rahmenkonzept

Als ANLAGE | ist das in der ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe entwickelte „Rah-
menkonzept zum Modellprojekt Öffnung von Schulhöfen als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene“ beigefügt. Es enthält detaillierte Überlegungen und Vereinba-
rungen der Prozessbeteiligten zu Leitideen und Grundsätzen, Öffnungszeiten, Sicherheit, Sauberkeit

6
und Gerätenutzungen, flankierenden Maßnahmen, den Projektzeitraum sowie die Modellevaluation.

Die Gestaltung des Konzeptes als „Rahmenkonzept“ bedeutet zum einen, dass die Umsetzung vor
Ort unter besonderer Beachtung der jeweils standortbezogenen Rahmenbedingungen erfolgt. Zum
anderen ist impliziert, dass — wenngleich zur Absicherung des Modellvorhabens insbesondere in der
Initialphase auf Einheitlichkeit der Rahmenbedingungen gesetzt wird — die Modellphase genutzt wer-
den wird, gangbare, kreative und schulindividuelle Lösungen für die (weitere) Öffnung von Schulhöfen
auszuloten, mit denen auch die angespannte Haushaltssituation im Blick behalten wird, Kostenein-
sparungen geprüft und im Rahmen des Erfahrungs- bzw. Evaluationsberichtes den politischen Gre-
mien gegenüber dargestellt werden.

5. Mobile Jugend- und Sportangebote auf den geöffneten Schulhöfen

Es ist vorgesehen, an den ausgewählten Modellstandorten attraktive, mobile Angebote anzubinden,
die der Ermöglichung von niedrigschwelligen, kostenlosen und gesundheitsfördernden Spiel-, Sport-
und Bewegungsangeboten im öffentlichen Raum dienen.

Für den Bereich des Sports sind folgende Maßnahmen in Vorbereitung:

* Es wird eine Kooperation mit Sportvereinen analog des Programms „Kölle Aktiv“ angestrebt.
„Kölle Aktiv“ ist ein Modellprojekt der Sportentwicklungsplanung, welches in enger Zusam-
menarbeit mit dem Stadtsportbund e.V. umgesetzt wird. Im Rahmen von „Kölle Aktiv“ werden
niedrigschwellige und kostenlosen Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum
durchgeführt. Die Kursleitung übernehmen geschulte Trainer*innen der Kölner Sportvereine.
Eine Anmeldung der Teilnehmer*innen ist nicht erforderlich, sodass jede und jeder auch spon-
tan die Möglichkeit hat, mitzumachen. Darüber hinaus wird im Rahmen von „Kölle Aktiv“ der
Einsatz des Spielmobils der Sportjugend angestrebt, wodurch eine mobile Ausleihmöglichkeit
von (Sport-)Equipement für Kinder und Jugendliche ermöglicht wird.

e Es wird geprüft, das erfolgreiche Programm „Mitternachtssport“ (das bislang in Sporthallen,
nicht etwa um Mitternacht, aber in den Abendstunden stattfindet) auch auf den geöffneten
Schulhöfen - in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort - umzusetzen.

e Über die Evaluation des Modellprojektes durch die Deutsche Sporthochschule zu Köln hinaus
wird geprüft, ob sie ein niedrigschwelliges Trainingsangebot für Kinder und Jugendliche mit
dem Schwerpunkt Ballsportarten kostenlos anbieten kann.

Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung sowie die zeitliche Planung werden in Abstimmung mit den
Beteiligten noch erfolgen. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten Berücksichtigung finden.

Für den Jugendbereich geht es darum, analog den öffentlichen Spielplätzen Raum für Bewegung zu
schaffen. Flankierende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind an den Standorten wo es
aufgrund der Situation notwendig ist, möglich.

Eine Erweiterung der Maßnahmen aus dem Sport- und dem Jugendbereich, beispielsweise aus dem
Bereich der Kulturarbeit, ist — bei vorheriger Abstimmung aller zu Beteiligenden — denkbar und er-
wünscht.

6. Projektzeitraum und Evaluation

Der gewählte Modellzeitraum von zwei Jahren dient einer belastbaren Erkenntnissicherung in Bezug
auf Nutzer*innenverhalten sowie optionalen Gestaltungs- und Umgestaltungsmöglichkeiten.

Nach erfolgter Modell-Evaluation durch die Deutsche Sporthochschule unterbreitet die Verwaltung
den politischen Gremien einen Vorschlag zur optionalen Beibehaltung, Ausweitung oder Beendigung
des Modellversuches. Unabhängig hiervon wird die Erstellung eines Zwischenberichtes in Kurzform
nach dem ersten Modelljahr anvisiert.

7. Modellstandorte

In enger Abstimmung von Mitgliedern der ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe mit den
Bürgeramtsleiter*innen aller Stadtbezirke und im Dialog mit den Schulleitungen wurden folgende
Schulen und Schulhöfe ausgewählt.

Bezirk Stadtteil Schulform Straße
Mn ——
Innenstadt Deutz | Realschule Im Hasental 41

Rodenkirchen | Godorf Gemeinschaftsgrundschule
Lindenthal Junkersdorf | Gemeinschaftsgrundschule

Godorfer Hauptstraße 73
Teilstandort Donauweg 30
Nebenstelle von Kirchweg 138
Katholische Grundschule Baadenberger Straße 111

und
Hauptschule
Nippes Niehl Gemeinschaftsgrundschule | Nesselrodestraße 15

Katholische Grundschule Fußfallstraße 55

Mülheim öhenhaus | Förderschule Thymianweg 1a

Ehrenfeld Ehrenfeld

Die Verwaltung dankt den Schulleitungen und Schulen ausdrücklich für ihre Bereitschaft zur Teilnah-
me am Modellprojekt zur Öffnung von Schulhöfen. Verständlicherweise ergaben und ergeben sich
vielfältige Verfahrensfragen und Abstimmungsbedarfe, teilweise auch Sorgen, die zum einen durch
das entwickelte Rahmenkonzept (siehe Anlage) und zum anderen durch Ortsbegehungen und der
Entwicklung schulindividueller Lösungen beantwortet und erfüllt wurden bzw. werden. Gleichzeitig
werden die Schulen im Projektverlauf durch die Verwaltung, insbesondere die Bürgerämter und das
Amt für Schulentwicklung begleitet, so dass eine Ansprechpartnerschaft gesichert ist.

8. Kostenvolumen

Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von
1/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft. Es handelt sich vorliegend nicht um eine unabweisbare
Maßnahme. Gleichwohl schlägt die Verwaltung aufgrund der gesellschaftspolitischen Bedeutung ei-
ner Realisierung erweiterter Spiel-, Sport- und Bewegungsräume sowie einer Bewältigung der durch
die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Kontakt- und Bewegungseinschränkungen von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen, die Umsetzung von Schulhoföffnungen vor, die einen Bestandteil
des Arbeitsprogramms 2021 der Stadt Köln darstellt.

8

Wie im Beschlusstext ausgeführt, könnte die modellhafte Öffnung der 9 Schulhöfe nach Einschätzung
der Verwaltung grundsätzlich ab Oktober 2021 und damit rechtzeitig zu den Herbstferien starten.
Gleichzeitig steht der genaue Starttermin unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der COVID-

19-Pandemie und entsprechender Bewertungen des Krisenstabes der Stadt Köln.

Kostenkalkulation für die Öffnung von 9 Schulhöfen/Gesamtzeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2023

Haushaltsjahr 2021 (01.10.2021-31.12.2021

Wartung/Reparaturen an Spiel-
geräten (67)

aus der vermehrten Nutzung der Geräte ent-
stehende Kosten für Wartung/Reparaturen;
keine Neuanschaffung

Posten Kosten
Schließdienst (26) Pro Standort für den o.g. Zeitraum:
5.233,00 € 47.097,00 €
Reinigung (AWB) 70,00 € pro Schulhof/Tag
geschätzt 91 Tage = 6.370,00 €
ro Schulhof für den o.g. Zeitraum 57.330,00 €

10.000,00 €

Schulhofbeschilderung 800,00 € pro Schild (einmalig

Gesamt
zzgl. 19 % MwSt.

Haushaltsjahr 2022 (01.01.2022-31.12.2022

Posten analog 2021

144.736,13 €

7.200,00 €
121.627,00 €

549.042,20 €

Modell-Evaluation Deckungsvorschlag im Rahmen der
(Deutsche Sporthochschule) Sportentwicklungsplanung vorhanden 17.500,00 €
Gesamt 566.542,20 €
Haushaltsjahr 2023 (01.01.2023-30.09.2023)
Unter Berücksichtigung vermehrter Öff-
nungsdienste in anfallenden Ferienwochen
Posten analog 2021/2022 (tagesscharfe Berechnung) 411.781,65 €
Modell-Evaluation Deckungsvorschlag im Rahmen der
(Deutsche Sporthochschule) Sportentwicklungsplanung vorhanden 17.500,00 €
Gesamt 429.281,65 €
GESAMTKOSTEN 1.140.559,98 € |

Die mit der Schulhoföffnung verbundenen konsumtiven Kosten in Höhe von rund 144.736 € werden
im Haushaltsjahr 2021 durch die Umschichtung von veranschlagten Mitteln des Teilergebnisplans
0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fi-
nanziert.

Im Haushaltsjahr 2022 erfolgt eine Finanzierung in Höhe von rund 549.042 € bzw. im Haushaltsjahr
2023 in Höhe von rund 411.781 € durch Umschichtungen im Rahmen des im Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2022 ff. zugewiesenen Budgets des Dezernates Bildung, Jugend und Sport. Die Mit-
tel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt.

Des Weiteren sind für die Jahre 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von 17.500,00 Euro über den
Teilergebnisplan 0801 — Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 15 — Trans-
feraufwendungen, Leitprojekt Sportentwicklungsplanung, finanziert.

9
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplansaufstellungsprozes-
ses 2022 ff., innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls
durch Umschichtungen, vorsehen.

9. Umsetzungsmöglichkeiten und Ausblick

Entsprechend der Idee der Ranmenkonzeption zum Modellprojekt soll die Modellphase unter ande-
rem genutzt werden, um gangbare und schulindividuelle Lösungen für weitere Schulhoföffnungen im
Stadtgebiet auszuloten. Vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten für eine abgesicherte Modell-
version ist die Zahl der im Modellpiloten vertretenen Schulen auf vorerst neun Schulen beschränkt.
Kreative, gangbare und kostengünstige Öffnungskonzepte an diesen und weiteren Standorten sind
jedoch grundsätzlich gerne gefragt.

Dies könnten beispielweise Ideen für stadtteilbelebende Öffnungs-Projekte in sozialer Verantwortung

sein:

- Schulhofpatenschaften (Schulgemeinschaft, Förderverein, Nachbarschaft, Soziale Institutionen,
Sportvereine etc.)

- private „Kümmerer*innen“ (Sauberkeit, Sicherheit, Schließdienste etc.)

- Schaffung von „Spiele-/Bewegungslandschaften im Quartier“: der Schulhof wird ein wichtiger Be-
standteil unter mehreren Begegnungs- und Spielräumen in einem sozialen Netzwerk

- Instrument Schulhofnutzung im Rahmen von Gemeinnützigkeitsprojekten (Urbanes Gärtnern für
Veedel-Bewohner*innen, Pflege von Schulgärten, Begegnungsräume etc.).

Zudem sollte die Idee der Multifunktionalität von Schulflächen für verschiedene Nutzungsbedarfe der
Stadtgesellschaft perspektivisch bereits in Planaufstellungen im Rahmen der Stadtplanung verfolgt
werden.

Anlagen

1. _ Rahmenkonzept „Öffnung von Schulhöfen als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene“

Anlage 1

RAHMENKONZEPT

Öffnung von Schulhöfen als Spiel-, Sport- und Bewegungsräume für Kin-
der, Jugendliche und Erwachsene

l. Leitidee und Grundsätze

MN)

(2)
(3)

(4)

(8)

In einem Modellversuch wird je Stadtbezirk ein Schulhof für eine erweiterte Nutzung als
Spiel-, Sport und Bewegungsfläche für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeit geöff-
net.

Bereits bestehende, schulindividuelle Öffnungslösungen werden von der vorliegenden
Konzeptionierung nicht tangiert.

Zielgruppen der Schulhoföffnung sind Kinder und Jugendliche (und ggf. ihre Eltern, Er-
ziehungsberechtigte, Begleitpersonen) sowie Erwachsene jeden Alters, die in einem er-
weiterten öffentlichen Raum spielen, sich bewegen oder Sport treiben möchten.

Wichtige Prämissen sind, dass der ordnungsgemäße Schul-, OGS- bzw. Ganztags-Be-
trieb sowie bestehende Turnhallennutzungen durch Sportvereine nicht beeinträchtigt
werden und Sicherheit sowie Sauberkeit im Rahmen der Schulhoföffnung gewährleistet
sind.

Die Auswahl (Vorschlag) der Modellstandorte erfolgt durch eine ämter- und dezernats-
übergreifende Arbeitsgruppe (Bürgeramisleitungen Innenstadt und Nippes, Amt für
Schulentwicklung, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sportamt, Integrierte Jugend-
hilfe- und Schulentwicklungsplanung) entlang eines Kriterien geleiteten Verfahrens (u.a.
Berücksichtigung von Schulbaumaßnahmen, Spielflächenbedarfen, Sportbedarfen, so-
zialräumlichen Bedarfen, Anwohnerbelangen, individuellen Standortbedingungen).
Enge Abstimmungsgespräche erfolgten zudem mit den Bürgerämtern aller neun Be-
zirke, den Ämtern für Personal- und Verwaltungsmanagement, für öffentliche Ordnung,
für Landschaftspflege und Grünflächen, für Soziales, Arbeit und Senioren (hier: Arbeits-
marktförderung), für Zentrale Dienste (hier: Servicebetrieb Reinigung), der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln, dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung sowie den ex-
ternen Partner*innen AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sowie der Kölner Ge-
sellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB).

Die Zustimmung der jeweiligen Schulleitung für die Öffnung der Modellstandorte wurde
eingeholt.

Vorliegende Eckpunkte bieten einen Rahmen und dienen der Orientierung. Gleichzeitig
besteht Einigkeit, dass Raum für individuelle Lösungen je nach Gegebenheiten und Her-
ausforderungen am jeweiligen Standort gegeben ist. Weiterführende organisatorische
Fragen werden in gegenseitigem Einvernehmen mit allen Beteiligten vor Ort geklärt.

Il. Öffnungszeiten

)

In Abhängigkeit vom Schulstandort und den individuellen Nutzungsbedingungen vor Ort
(OGS-/Ganztagszeiten, Ferienangebote, Winterdienste etc.) gelten die folgenden Öff-
nungszeiten als generelle Orientierung, um ein möglichst breites außerschulisches Öff-
nungsfenster vorhalten zu können:

e April bis September: Montag-Freitag 16 Uhr — 20 Uhr
e Oktober bis März: Montag-Freitag 16 Uhr — 18 Uhr
e Am Wochenende und an Feiertagen jeweils ab 10 Uhr

Seite 1 von3

(2)

(8)

Anlage 1

e An den Stillen Feiertagen in NRW bleiben die Schulhöfe geschlossen (Karfreitag,
Volkstrauertag, Allerheiligen, Totensonntag).

Die jeweiligen Öffnungszeiten werden entsprechend ausgeschildert. Ggf. sind temporäre
Aushänge als Ergänzung zur Hofbeschilderungen vorzunehmen, um zeitlich be-
schränkte Nutzungszeiten und -bedingungen darzustellen. Bei der Beschilderung erfolgt
ein Hinweis auf die Vorläufigkeit von Öffnungszeiten, die in Abhängigkeit zu einem stö-
rungsfreien Modellverlauf stehen. Eine eindeutige Beschilderung im Hinblick auf Nut-
zungsbedingungen (Alkohol-, Rauch-, Grillverbot, keine Hunde, Nutzungsmöglichkeiten
etc.) ist zur effektiven Prävention von Zuwiderhandlungen erforderlich.

Die Öffnung der Schulhöfe bezieht sich ausdrücklich nur auf das Schulhofgelände. Das
Schulgebäude, die Sporthallen oder WCs bleiben geschlossen.

Ill. Sicherheit, Sauberkeit und Gerätenutzung

1)

(8)

(6)

Den Schulhausmeister*innen werden keine Tätigkeiten im Rahmen des Modellversuchs
zugeordnet. Tarifvertraglich zugesicherte Ruhezeiten residierender Schulhausmeis-
ter*innen sind zu beachten. Abhängig von der Situation vor Ort ist zu entscheiden, in-
wiefern eine Schulhoföffnung trotz Hausmeisterresidenz — unter Zustimmung der Schul-
hausmeister*innen sowie Einbezug des Personalrates — möglich ist.

Es werden keine gesonderten Aufsichtspersonen eingesetzt, vielmehr gelten die gesetz-
lichen Aufsichtspflichten bei Kindern.

Ordnungswidrigkeiten während der Öffnungszeiten der Schulhöfe können der Leitstelle
des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 32000 jederzeit gemeldet werden. Eine
nicht-anlassbezogene Begleitung der Öffnungen (routinemäßige Abfahrung) ist aufgrund
der personellen Ressourcen bei 32 derzeit nicht möglich. Gegebenenfalls eröffnen sich
im weiteren Verlauf des Projektes diesbezügliche Möglichkeiten.

Das im Rahmen des Projektes erforderliche Öffnen und Schließen der Schulhöfe erfolgt
über einen professionellen Wachdienst. Dieser ist befugt, auf dem Schulhof verbliebene
Personen des Schulgeländes zu verweisen. Gegebenenfalls ist die Polizei zur Durchset-
zung des Hausrechtes (Räumung, Randale etc.) unter der Telefonnummer 110 zu ver-
ständigen. Es erfolgt eine Sichtung und Protokollierung des Geländezustandes bei
Schließung des Schulhofes durch den Wachdienst.

Es erfolgt eine tägliche Kontrolle durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB), entweder
nach der abendlichen Schließung oder unmittelbar vor Öffnung des Schulhofes für den
Schulbetrieb. Anlassbezogen erfolgt eine Reinigung.

Auf dem Schulhof vorhandene, stationäre Spielgeräte können genutzt werden. Bei de-
fekten Spielgeräte wird umgehend eine Reparatur oder gleichwertiger Ersatz beauftragt.
Vor dem Hintergrund, dass durch das Modellprojekt das öffentliche Spielen erweitert
wird, werden für die Dauer des Modellversuches eventuell erforderliche 1:1-Neubeschaf-
fungen beschädigter Geräte, welche von Fördervereinen angeschafft wurden, von 51
übernommen. Flächenneugestaltungen sind explizit ausgenommen.

Im Rahmen begleiteter Spiel- und Sportangebote können - in Abhängigkeit von den je-

weiligen Rahmenbedingungen vor Ort - auch mobile Sport- und Spielgeräte genutzt wer-
den.

IV. Flankierende Maßnahmen

M)

Es wird eine Kooperation mit Sportvereinen analog des Programms „Kölle Aktiv“ ange-
strebt. „Kölle Aktiv“ ist ein Modellprojekt der Sportentwicklungsplanung, welches in enger
Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Köln e.V. umgesetzt wird. Im Rahmen von

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(2)

Anlage 1

„Kölle Aktiv“ werden niedrigschwellige und kostenlose Sport- und Bewegungsangebote
im öffentlichen Raum durchgeführt. Die Kursleitung übernehmen geschulte Trainer*in-
nen der Kölner Sportvereine. Eine Anmeldung der Teilnehmer*innen ist nicht erforder-
lich, sodass jeder auch spontan die Möglichkeit hat mitzumachen.

Es wird geprüft, das erfolgreiche Programm „Mitternachtssport“ (das bislang in Sporthal-
len, nicht etwa um Mitternacht, aber in den Abendstunden stattfindet) auch auf den ge-
öffneten Schulhöfen - in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort
— umzusetzen.

In erster Linie geht es darum, analog den öffentlichen Spielplätzen, Raum für Bewegung
zu schaffen. Flankierende Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind an den
Standorten, wo es aufgrund der Situation notwendig ist, möglich.

V. Projektzeitraum und Evaluation

M)

(2)

(3)

(a)

Das Modellprojekt zur Öffnung ausgewählter Schulhöfe soll zum 01.10.2021 starten.
Vorab ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln vorgesehen (Vorberatun-
gen in ASW, JHA, Sportausschuss, BVen).

Der Modellversuch wird zunächst auf zwei Jahre angelegt. Nach eindreiviertel Jahren
erfolgt eine Entscheidung, ob der Modellversuch insgesamt zunächst verlängert oder
ggf. auf Dauer gestellt wird. Es ist auch zu entscheiden, inwieweit eine Ausweitung auf
weitere Schulhöfe erfolgen könnte. Hierzu erfolgt eine Abstimmung in einer ämter- und
dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe (siehe 1.(5)).

Als Bestandteil einer Gesamtevaluation im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wird
das Modellvorhaben durch die Deutsche Sporthochschule Köln ausgewertet.

Zur Absicherung des Modellvorhabens wird mit dem vorliegenden Konzept insbeson-
dere in der Initialphase auf Sicherheit und Einheitlichkeit der Rahmenbedingungen ge-
setzt. Gleichwohl soll diese Modellphase genutzt werden, gangbare, kreative und schul-
individuelle Lösungen für die Öffnung von Schulhöfen auszuloten.

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Beratungsverlauf (12)

21.03.2023 Sportausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.04.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
02.05.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0848/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.03.2023
Erstellt
07.03.2023 10:19