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A-R/0002/2025

Verpackungssteuer für ein sauberes Münster

Antrag an den Rat 18.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 11.2

A-R-0002-2025

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A-R-0002-2025

7666 Zeichen

17.02.2025 
Verpackungssteuer für ein sauberes Münster 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Verwaltung erstellt aufgrund § 7 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung 
mit den §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen 
(KAG), in der derzeit gültigen Fassung und unter Berücksichtigung der §§ 163, 222 und 227 
der Abgabenordnung (AO), eine Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer  
Verpackungssteuersatzung). Die Satzung soll sich an der Verpackungssteuersatzung der 
Stadt Tübingen orientieren.1  
2. Die Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erstellt werden, spätestens aber Anfang 
2026 vorliegen und ab Mitte 2026 umgesetzt werden. 
3. Die Stadt Münster fördert das Ziel, dass sich möglichst viele Gastronom iebetriebe aus 
Münster mit Außer-Haus-Verzehr auf ein gemeinsames Mehrweg-Behälter-System einigen. 
Dazu organisiert die Verwaltung vor Inkrafttreten der Satzung eine oder mehrere 
Veranstaltungen, zu denen u.a. Vertreter der betroffenen Branchen eingeladen werden 
sollen. 
4. Vor und nach Inkrafttreten der Satzung wird die Stadt Münster umfangreiche Info -
Materialien, bevorzugt in digitaler Form, Gastronomiebetrieben zur Verfügung stellen. Es 
wird eine Anlaufstelle bei der Stadtverwaltung eingerichtet, bei der sich 
Gastronomiebetriebe beraten lassen können. 
5. Die Verwaltung wird der oben genannten Beschlussvorlage eine Einnahmenschätzung 
beifügen oder nachreichen. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Satzung soll die Stadt selbst 
evaluieren, ob es zu einer Kosten- und Müllreduzierung gekommen ist und darüber in den 
entsprechenden Gremien berichten.  
 
1 Stadt Tübingen: „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf das Inverkehrbringen von 
Einwegverpackungen und Einweggeschirr zum Verzehr von Lebensmitteln (Verpackungssteuersatzung)“ , 
abrufbar unter: 
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_verpackungssteuer.pdf
 (zuletzt 
abgerufen am 17.02.2025). 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2025

Begründung 
Münster hat ein Müllproblem – aber nicht, weil die Menschen hier achtlos sind. Das Problem liegt bei 
den Unternehmen, die täglich Unmengen an Einwegverpackungen in Umlauf bringen. Ob Coffee-to-go-
Becher, Plastiktüten oder Styroporbehälter: Insbesondere große Konzerne setzen weiterhin auf billige 
Einwegverpackungen, während die öffentliche Hand die ökologischen und finanziellen Folgen tragen 
muss. Die Bürger:innen können oft nicht entscheiden, wie ihr Essen oder Getränk verpackt wird – sie 
bekommen Einweg ei nfach in die Hand gedrückt. Die seit 2023 bestehende Pflicht, auch 
Mehrwegverpackungen anzubieten, hat wenig Wirkung gezeigt. Die Mehrwegverpackungen sind teuer, 
unpraktisch und werden kaum beworben. 
Einwegverpackungen verursachen erhebliche Umweltprobleme sowohl in Deutschland als auch 
weltweit. Im Jahr 2021 fielen in Deutschland insgesamt 19,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, 
was einem Pro -Kopf-Aufkommen von 236,7 Kilogramm entspricht. Seit 2010  i s t  d e r  
Verpackungsverbrauch nahezu kontinuierlich um insgesamt 23,1 Prozent gestiegen.
2   Weltweit wurden 
im Jahr 2019 etwa 370 Millionen Tonnen Plastik produziert, von denen ein erheblicher Teil als 
Verpackungsmaterial verwendet wurde. Ein Großteil dieser Kunststoffabfälle gelangt unkontrolliert in 
die Umwelt, insbesondere in die Meere, wo sie gravierende Schäden anrichten.3 
Die massenhafte Produktion und Entsorgung von Einwegverpackungen verschwendet wertvolle 
Ressourcen, verschärft die Klimakrise und belastet unsere Abfallwirtschaftsbetriebe. In Tübingen 
konnte das Abfallwirtschaftsamt einen spürbaren Rückgang des Aufwands zur Beseitigung von 
Einwegverpackungen verzeichnen. Diese Entlastung der städtischen Entsorgungsdienste wäre auch in 
Münster möglich. 
Erfahrungen aus Tübingen bestätigen den Erfolg 
Die Zahl der Gastronomiebetriebe in Tübingen, die Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen 
ausgeben, hat sich vervierfacht, wodurch der Einwegverpackungsmüll deutlich zurückgegangen ist. 
Gleichzeitig wurden im Jahr 2022 aufgrund der Satzung Steuern in einem Gesamtvolumen von 1,01 
Millionen Euro erhoben: Eine deutliche Entlastung des städtischen Haushalts. Die Einnahmen fließen 
aber auch in die Beseitigung von Müll im öffentlichen Raum und in ergänzende 
Umweltschutzmaßnahmen.
4 
Ein gemeinsames System erleichtert die Umsetzung 
Die Organisation von Veranstaltungen ist für Gastronomiebetriebe von großer Bedeutung, um die 
Einführung eines einheitlichen Mehrweg -Behälter-Systems zu fördern. Obwohl seit 2023 eine 
Mehrwegverpflichtung besteht, bleibt deren Wirkung begrenzt, da viele Betriebe unterschiedliche 
Systeme verwenden. Diese Vielfalt führt z u Verwirrung bei den Kund:innen und erschwert die 
Akzeptanz von Mehrwegverpackungen. Durch eine oder mehrere Veranstaltungen können 
 
2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): 
„Weniger Verpackungsmüll“ , abrufbar unter: https://www.bmuv.de/faqs/weniger-verpackungsmuell 
(zuletzt abgerufen am 17.02.2025). 
3 WWF Deutschland: „Mehrweg statt Einweg: Warum Mehrweg die bessere Wahl ist“ , abrufbar unter: 
https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Plastik/WWF-Faktenblatt-Mehrweg.pdf 
(zuletzt abgerufen am 17.02.2025). 
4 Kommunal.de: „Tübinger Verpackungssteuer ist rechtens – das sind die Erfahrungen“ , abrufbar unter: 
https://kommunal.de/Tuebingen-Verpackungssteuer-rechtens-Erfahrungen (zuletzt abgerufen am 
17.02.2025).

Gastronomiebetriebe zusammengebracht werden, um ein standardisiertes System zu etablieren, das 
sowohl für die Betriebe als auch für die Kundschaft praktikabel ist. Ein einheitliches System erleichtert 
den Umgang mit Mehrwegverpackungen und erhöht deren Nutzung, was letztlich zur Reduzierung von 
Einwegmüll beiträgt. 
Vor und nach Inkrafttreten der Satzung wird die Stadt Münster umfangreiche Info -Materialien zur 
Verfügung stellen. Die Bereitstellung solcher Materialien ist essenziell, um die Gastronomiebetriebe 
umfassend über die neuen Regelungen und die Vorteile von Mehrwegverpackungen zu informieren. 
Ein Beispiel für gelungene Informationsvermittlung bietet die Stadt Tübingen mit ihrer Broschüre zum 
Thema Mehrweggeschirr. Diese enthält nicht nur detaillierte Anleitungen und Tipps, sondern auch 
Erklärungen in mehreren Sprachen, um eine breite Verständlichkeit sicherzustellen. Solche 
mehrsprachigen Materialien  unterstützen die Gastronomiebetriebe dabei, die Umstellung auf 
Mehrweg erfolgreich umzusetzen.5 
Der Umstieg auf Mehrweg lohnt sich nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch finanziell. Bei 
Speisen zum Mitnehmen oder im Lieferservice gilt lediglich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 
%, was aktuell 6 Cent pro Euro bedeutet, im Vergleich zu 19 % bei V erzehr vor Ort (ca. 16 Cent pro 
Euro). Unternehmen, die viel für den Außer -Haus-Verzehr verkaufen, profitieren von diesem 
niedrigeren Steuersatz und generieren mehr Umsatz. Sie geben den Vorteil in der Regel aber nicht an 
die Kund:innen weiter. Die Verpackungssteuer soll diesen Vorteil ausgleichen, indem sie Unternehmen 
dazu anregt, ihr Verhalten zu ändern und entweder auf Mehrwegverpackungen umzusteigen oder die 
Steuer zu zahlen. 
 
gez. 
Katharina Geuking, Heiko Wischnewski, Fatma Karana 
Die Linke Ratsfraktion Münster 
 
Lars Nowak, Michael Krapp, Dr. Georgios Tsakalidis 
Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP 
  
 
5 Stadt Tübingen: „Mehrweggeschirr in der Gastronomie – Informationen für Gastronomiebetriebe“ , 
abrufbar unter: https://www.tuebingen.de/Dateien/broschuere_mehrweggeschirr_gastronomie.pdf 
(zuletzt abgerufen am 17.02.2025)

Beratungsverlauf (1)

26.02.2025 Rat
TOP 11.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0002/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.02.2025
Erstellt
18.02.2025 15:23