A-R/0002/2025
Verpackungssteuer für ein sauberes Münster
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A-R-0002-2025
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17.02.2025 Verpackungssteuer für ein sauberes Münster Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung erstellt aufgrund § 7 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit den §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG), in der derzeit gültigen Fassung und unter Berücksichtigung der §§ 163, 222 und 227 der Abgabenordnung (AO), eine Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer Verpackungssteuersatzung). Die Satzung soll sich an der Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen orientieren.1 2. Die Satzung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erstellt werden, spätestens aber Anfang 2026 vorliegen und ab Mitte 2026 umgesetzt werden. 3. Die Stadt Münster fördert das Ziel, dass sich möglichst viele Gastronom iebetriebe aus Münster mit Außer-Haus-Verzehr auf ein gemeinsames Mehrweg-Behälter-System einigen. Dazu organisiert die Verwaltung vor Inkrafttreten der Satzung eine oder mehrere Veranstaltungen, zu denen u.a. Vertreter der betroffenen Branchen eingeladen werden sollen. 4. Vor und nach Inkrafttreten der Satzung wird die Stadt Münster umfangreiche Info - Materialien, bevorzugt in digitaler Form, Gastronomiebetrieben zur Verfügung stellen. Es wird eine Anlaufstelle bei der Stadtverwaltung eingerichtet, bei der sich Gastronomiebetriebe beraten lassen können. 5. Die Verwaltung wird der oben genannten Beschlussvorlage eine Einnahmenschätzung beifügen oder nachreichen. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Satzung soll die Stadt selbst evaluieren, ob es zu einer Kosten- und Müllreduzierung gekommen ist und darüber in den entsprechenden Gremien berichten. 1 Stadt Tübingen: „Satzung über die Erhebung einer Steuer auf das Inverkehrbringen von Einwegverpackungen und Einweggeschirr zum Verzehr von Lebensmitteln (Verpackungssteuersatzung)“ , abrufbar unter: https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/satzung_verpackungssteuer.pdf (zuletzt abgerufen am 17.02.2025). Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2025 Begründung Münster hat ein Müllproblem – aber nicht, weil die Menschen hier achtlos sind. Das Problem liegt bei den Unternehmen, die täglich Unmengen an Einwegverpackungen in Umlauf bringen. Ob Coffee-to-go- Becher, Plastiktüten oder Styroporbehälter: Insbesondere große Konzerne setzen weiterhin auf billige Einwegverpackungen, während die öffentliche Hand die ökologischen und finanziellen Folgen tragen muss. Die Bürger:innen können oft nicht entscheiden, wie ihr Essen oder Getränk verpackt wird – sie bekommen Einweg ei nfach in die Hand gedrückt. Die seit 2023 bestehende Pflicht, auch Mehrwegverpackungen anzubieten, hat wenig Wirkung gezeigt. Die Mehrwegverpackungen sind teuer, unpraktisch und werden kaum beworben. Einwegverpackungen verursachen erhebliche Umweltprobleme sowohl in Deutschland als auch weltweit. Im Jahr 2021 fielen in Deutschland insgesamt 19,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, was einem Pro -Kopf-Aufkommen von 236,7 Kilogramm entspricht. Seit 2010 i s t d e r Verpackungsverbrauch nahezu kontinuierlich um insgesamt 23,1 Prozent gestiegen. 2 Weltweit wurden im Jahr 2019 etwa 370 Millionen Tonnen Plastik produziert, von denen ein erheblicher Teil als Verpackungsmaterial verwendet wurde. Ein Großteil dieser Kunststoffabfälle gelangt unkontrolliert in die Umwelt, insbesondere in die Meere, wo sie gravierende Schäden anrichten.3 Die massenhafte Produktion und Entsorgung von Einwegverpackungen verschwendet wertvolle Ressourcen, verschärft die Klimakrise und belastet unsere Abfallwirtschaftsbetriebe. In Tübingen konnte das Abfallwirtschaftsamt einen spürbaren Rückgang des Aufwands zur Beseitigung von Einwegverpackungen verzeichnen. Diese Entlastung der städtischen Entsorgungsdienste wäre auch in Münster möglich. Erfahrungen aus Tübingen bestätigen den Erfolg Die Zahl der Gastronomiebetriebe in Tübingen, die Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen ausgeben, hat sich vervierfacht, wodurch der Einwegverpackungsmüll deutlich zurückgegangen ist. Gleichzeitig wurden im Jahr 2022 aufgrund der Satzung Steuern in einem Gesamtvolumen von 1,01 Millionen Euro erhoben: Eine deutliche Entlastung des städtischen Haushalts. Die Einnahmen fließen aber auch in die Beseitigung von Müll im öffentlichen Raum und in ergänzende Umweltschutzmaßnahmen. 4 Ein gemeinsames System erleichtert die Umsetzung Die Organisation von Veranstaltungen ist für Gastronomiebetriebe von großer Bedeutung, um die Einführung eines einheitlichen Mehrweg -Behälter-Systems zu fördern. Obwohl seit 2023 eine Mehrwegverpflichtung besteht, bleibt deren Wirkung begrenzt, da viele Betriebe unterschiedliche Systeme verwenden. Diese Vielfalt führt z u Verwirrung bei den Kund:innen und erschwert die Akzeptanz von Mehrwegverpackungen. Durch eine oder mehrere Veranstaltungen können 2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): „Weniger Verpackungsmüll“ , abrufbar unter: https://www.bmuv.de/faqs/weniger-verpackungsmuell (zuletzt abgerufen am 17.02.2025). 3 WWF Deutschland: „Mehrweg statt Einweg: Warum Mehrweg die bessere Wahl ist“ , abrufbar unter: https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Plastik/WWF-Faktenblatt-Mehrweg.pdf (zuletzt abgerufen am 17.02.2025). 4 Kommunal.de: „Tübinger Verpackungssteuer ist rechtens – das sind die Erfahrungen“ , abrufbar unter: https://kommunal.de/Tuebingen-Verpackungssteuer-rechtens-Erfahrungen (zuletzt abgerufen am 17.02.2025). Gastronomiebetriebe zusammengebracht werden, um ein standardisiertes System zu etablieren, das sowohl für die Betriebe als auch für die Kundschaft praktikabel ist. Ein einheitliches System erleichtert den Umgang mit Mehrwegverpackungen und erhöht deren Nutzung, was letztlich zur Reduzierung von Einwegmüll beiträgt. Vor und nach Inkrafttreten der Satzung wird die Stadt Münster umfangreiche Info -Materialien zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung solcher Materialien ist essenziell, um die Gastronomiebetriebe umfassend über die neuen Regelungen und die Vorteile von Mehrwegverpackungen zu informieren. Ein Beispiel für gelungene Informationsvermittlung bietet die Stadt Tübingen mit ihrer Broschüre zum Thema Mehrweggeschirr. Diese enthält nicht nur detaillierte Anleitungen und Tipps, sondern auch Erklärungen in mehreren Sprachen, um eine breite Verständlichkeit sicherzustellen. Solche mehrsprachigen Materialien unterstützen die Gastronomiebetriebe dabei, die Umstellung auf Mehrweg erfolgreich umzusetzen.5 Der Umstieg auf Mehrweg lohnt sich nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern auch finanziell. Bei Speisen zum Mitnehmen oder im Lieferservice gilt lediglich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 %, was aktuell 6 Cent pro Euro bedeutet, im Vergleich zu 19 % bei V erzehr vor Ort (ca. 16 Cent pro Euro). Unternehmen, die viel für den Außer -Haus-Verzehr verkaufen, profitieren von diesem niedrigeren Steuersatz und generieren mehr Umsatz. Sie geben den Vorteil in der Regel aber nicht an die Kund:innen weiter. Die Verpackungssteuer soll diesen Vorteil ausgleichen, indem sie Unternehmen dazu anregt, ihr Verhalten zu ändern und entweder auf Mehrwegverpackungen umzusteigen oder die Steuer zu zahlen. gez. Katharina Geuking, Heiko Wischnewski, Fatma Karana Die Linke Ratsfraktion Münster Lars Nowak, Michael Krapp, Dr. Georgios Tsakalidis Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP 5 Stadt Tübingen: „Mehrweggeschirr in der Gastronomie – Informationen für Gastronomiebetriebe“ , abrufbar unter: https://www.tuebingen.de/Dateien/broschuere_mehrweggeschirr_gastronomie.pdf (zuletzt abgerufen am 17.02.2025)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0002/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 18.02.2025
- Erstellt
- 18.02.2025 15:23