0405/2017
Gute Schule 2020 - Zustimmung zu Schulhofumgestaltungen im Rahmen des Förderprogramms
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 0405/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gute Schule 2020 - Zustimmung zu Schulhofumgestaltungen im Rahmen des Förderprogramms Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Bezirksvertretung 5 (Nippes) Bezirksvertretung 8 (Kalk) Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung 1- Innenstadt 2 – Rodenkirchen 3 – Lindenthal 4 – Ehrenfeld 5 – Nippes 6 – Chorweiler 7 – Porz 8 – Kalk 9 – Mülheim beschließt, auf die Vorlage von Einzelbeschlussvorlagen zur Schulhofumgestaltung im Rahmen des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ zu verzichten, um eine zügige Umsetzung der Förder- maßnahmen zu Gunsten der Schulen zu gewährleisten. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 2 Alternative: Die Bezirksvertretung 1- Innenstadt 2 – Rodenkirchen 3 – Lindenthal 4 – Ehrenfeld 5 – Nippes 6 – Chorweiler 7 – Porz 8 – Kalk 9 – Mülheim beschließt bezogen auf die Maßnahmen zur Schulhofumgestaltung im Rahmen des Landesförder- programmes "Gute Schule 2020", nicht auf die ihr nach der Gemeindeordnung zustehenden Beteili- gungsrechte zu verzichten 3 Begründung: Im Rahmen des Förderprogrammes des Landes NRW „Gute Schule 2020“ ( siehe auch Vorlage Nr. 4316/2016 in gleicher Sitzung) erhält die Stadt Köln für die Jahre 2017 – 2020 jeweils bis zu 25 Mio € Fördergelder, die dazu dienen sollen, die Schulen zu digitalisieren, sanieren und so auszustatten, dass die Aufenthaltsqualität für die Schülerinnen und Schüler sowie das an der Schule tätige Perso- nal deutlich verbessert wird. Eine der Maßnahmen, die die Stadt Köln mit den Fördermitteln realisieren möchte, ist eine Aufwer- tung der Schulhöfe. Während die städtischen Haushaltsmittel die Beschaffung von Außenspielgeräten wie Klettergerüsten und Schaukeln, Sitzgelegenheiten, Toren etc. nur in Ausnahmefällen zugelassen haben und diese in der Regel über Spenden finanziert werden mussten, kann mit Hilfe der Fördermit- tel nun sichergestellt werden, dass jede Schule mit entsprechendem Bedarf eine individuell zuge- schnittene Schulhofgestaltung erhält. Dies erfolgt nach eingehender Beratung überwiegend durch das Amt für Wirtschaftsförderung, das seine personellen Kapazitäten im 2. Arbeitsmarkt erheblich aufsto- cken wird. Die Beschaffung der von den Schulen gewünschten Ausstattung erfolgt durch das Amt für Schulentwicklung über die jeweils geltenden Rahmenverträge, die Umsetzung übernimmt das Amt für Wirtschaftsförderung. Einige Schulhofumgestaltungen werden im Rahmen von Herrichtungen nach durchgeführten Bau- maßnahmen durch die Gebäudewirtschaft ausgeführt. Diese Maßnahmen sind nicht in beiliegender Liste enthalten. Zudem soll in jeder Schule mit Primarstufe zum Ende des Förderzeitraums mindes- tens ein großes Kletterspielgerüst in gutem Zustand stehen, an jeder Schule mit Sekundarstufe 1 ist vorgesehen, - soweit nicht vorhanden – Tischtennisplatten, Tore und Sitzmöglichkeiten zu installieren. Auch diese Maßnahmen sind nicht in beiliegender Liste erfasst. Um die Vielzahl der Maßnahmen zeitnah und innerhalb des Förderzeitraums 2017 – 2020 umsetzen zu können, ist es erforderlich, dass die zuständigen Bezirksvertretungen auf Einzelvorlagen verzich- ten. Die bisher von den Schulen beantragten Schulhofumgestaltungen zum Stand 07.02.2017 sind der Anlage 1 zu entnehmen. Diese Maßnahmen sind nicht abschließend, sondern können von den Schulen ständig ergänzt werden. Ob und ggfls. wann die Maßnahmen umsetzbar sind entscheiden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung, des Grünflächenamtes und der Wirtschaftsförderung nach Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft als Eigentümerin der Schulen vor Ort. Im ersten Quartal 2018 wird ein erster Erfahrungsbericht erstellt, aus dem unter anderem der aktuelle Sachstand der Schulhofumgestaltungen erkennbar sein wird. Dieser Bericht wird auch den Bezirks- vertretungen vorgelegt.
Anlage 1 Schulhofumgestaltungen
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Gute Schule 2020 Anlage 1 Maßnahmen über das Amt für Wirtschaftsförderung, hier: Schulhofumgestaltungen Schulform Strasse Gliederungs- ziffer geplante Maßnahme GGS Zwirner Str. 02-1/911 Herrichtung Aussenanlagen einschl. Fallschutz RS Niederichstr. 02-1/918 Herrichten Aussenanlagen, Fahrradständer etc GY GY Alte Wallgasse 02-1/922 Schulhofverschönerung GY Kartäuserwall 40 02-1/927 Schulhofverschönerung GY Sürther Str. 02-2/917 Schulhofverschönerung BK Brüggener Str- 02-2/920 Herrichten Aussenanlagen GGS Berrenrather Str. 179 02/3-902 Anlage eines grünen Klassenzimmers FS FS Rochusstr. 02-4/917 Aussenspielgerät BK Weinsbergstraße 02-4/922 Schulhofgestaltung FGE FGE Kolkrabenweg 02-4/923 Schulhofverschönerung HS HS Rochusstr./jetzt Borsigstr. 02-4/926 Schulhofverschönerung KGS Longericher Hauptstr. 02-5/907 Schulhofumgestaltung, Erneuerung Sandkasten etc. GGS Nibelungenstr. 02-5/910 Schulhofverschönerung GGS Lebensbaumweg 02-6/903 Schulhofumgestaltung GGS GGS Hauptstr. 02-7/904 Schulhofgestaltung; wenn kein Neubau GGS Konrad-Adenauer-Straße 02-7/907 Schulhofverschönerung GGS GGS Schmittgasse 66 02-7/910 Schulhofbemalung KGS Am Altenberger Kreuz 02-7/912 Schulhofverschönerung KGS Kupfergasse 02-7/914 Schulhofverschönerung Altgebäude GY GY Humboldtstr. 02-7/926 Außenspielgerät Innenhof GY Nachtigallenstr. 02-7/927 Schulhofumgestaltung mit TTP, Klettern etc GGS GGS Irisweg 02-7/930 Bepflanzung, Einsetzen von Findlingen auf Schulhof GGS Kapitelstr. 02-8/904 Ersatz für demontiertes Aussenspielgerät GGS Volberger Weg 02-8/914 Herrichtung Aussenanlagen GY Kattowitzer Str. 02-9/903 Herstellung Fläche für Spielgeräte GGS GGS Buschfeldstr. 02-9/920 Herrichtung Aussenanlagen KGS KGS Langemaß 02-9/927 Aussenspielgeräte KGS KGS Langemaß 02-9/927 Herstellung von Fallschutz für Aussenspielgerät GGS GGS Leuchterstr. 02-9/928 Aussenspielgeräte FS Thymianweg 02-9/936 Umgestaltung Schulhof mit Gewächshaus und Skateanlage KGS KGS Friedlandstr. 02-9/941 Aufstellung eines Spielgerätes auf dem Schulhof GE Tollerstraße 400/41-7 Schulhofverschönerung im Bereich Mensa
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ungeändert beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0405/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27