V/0154/2019/2
Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0154/2019/2 V/0154/2019/2 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen Beratungsfolge 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Analyse der “Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen” werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die in der Anlage 2 priorisierten Rechtsabbiegerbeziehungen, detaillierte Planungen für die erforderlichen baulichen und signaltechnischen Maßnahmen zur konfliktfreien Führung auszuarbeiten und dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sollten bei jeder geplanten Maßnahme Zeit- und Flächenverluste für den Bus-, Rad- und Fußverkehr ver- mieden werden. 3. Neben dem ASSVW sind die Planungen auch dem AUKB vorzulegen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss der anlassbezogenen Unfallkom- mission am 29.03.2019 und der gravierenden Unfallsituation die Rechtsabbiegersignalisierungen für den Knotenpunkt Grevener Straße / York-Ring / Friesenring zeitnah, vor Sperrung der Kanal- straße (Mitte 2019), umgesetzt werden müssen. Die Punkte 1 und 2 der Priorisierungsliste der konfliktfreien Rechtsabbiegersignalisierung werden demnach vorgezogen. 5. Dem ergänzenden Antrag der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 07.05.2019 wird nicht gefolgt. Amt für Mobilität und Tiefbau 22.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Pott Telefon: 492-6185 Pott@stadt-muenster.de - 2 - V/0154/2019/2 Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Hinsichtlich des Beschlusspunktes 1 wird auf die Begründung in der Hauptvorlage V/0154/2019 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger / Rad- fahrer an Lichtsignalanlagen“ verwiesen. Zu Beschlusspunkt 2: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in der Sitzung vom 16.05.2019 die Ergänzung des Beschlusspunktes 2 beschlossen. Zu Beschlusspunkt 3: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in der Sitzung vom 16.05.2019 den Beschlusspunktes 3 beschlossen. Zu Beschlusspunkt 4: Hinsichtlich des Beschlusspunktes 4 wird auf die Begründung in der Ergänzungsvorlage V/0154/2019/1 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger / Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ verwiesen. Zu Beschlusspunkt 5: Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in der Sitzung vom 07.05.2019 die Vorlage V/0154/2019/1 abweichend mit einem ergänzten Beschlusspunkt 4. beschlossen: „4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob während der Kanalbauarbeiten an der Kanalstraße die Linksabbiegerspur von der Grevener Straße (aus Richtung Kinderhaus kommend) in den Friesen- ring zweispurig ausgestaltet werden kann. Hierfür sind auch die anfallenden Kosten zu prüfen.“ Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat am 06.05.2019 einen gleichlautenden Antrag gestellt, der in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 04.06.2019 beraten werden soll. Die wegen der gravierenden Unfalllage aus Verkehrssicherheitsgründen von der Unfallkommission beschlossene konfliktfreie Ampelschaltung der Grevener Straße in Fahrtrichtung York-Ring lässt sich grundsätzlich in vier Varianten mit unterschiedlichen Fahrstreifenaufteilungen realisieren. In der stadteinwärtigen Kreuzungszufahrt der Grevener Straße vor dem Friesenring bestehen vier Fahrstrei- fen, die mit der konfliktfreien Rechtsabbiegesignalisierung in folgenden Kombinationen ummarkiert werden könnten: 1. Variante: „ähnlich zum Bestand“ ein konfliktfreier Rechtsabbiegestreifen, zwei Geradeausfahrstreifen, ein Linksabbiegestreifen. 2. Variante: „zweistreifige Rechtsabbiegerführung“ zwei konfliktfreie Rechtsabbiegestreifen, nur noch ein Geradeausfahrstreifen ein Linksabbiegestreifen. - 3 - V/0154/2019/2 3. Variante: „zweispurige Linksabbiegerführung“ ein konfliktfreier Rechtstabbiegestreifen, nur ein Geradeausfahrstreifen zwei Linksabbiegestreifen. 4. Variante: „kombinierte Geradeaus-/Linksabbiegestreifen“ Wenn für eine konfliktfreie Abbiegerschaltung eine gemeinsame Grünphase für rechtsabbiegende Kfz und Radfahrer/Fußgänger „entkoppelt“ wird, sind damit Einschränkungen der Grünzeiten und der Leistungsfähigkeit zwangsweise verbunden. Hier gilt der Grundsatz Sicherheit vor Leistungsfähigkeit. Zugleich müssen aber auch attraktive Grünzeiten für Fußgänger und Radfahrer verbleiben, die eine Querung in einem Zug ermöglichen. Die von der Bezirksvertretung Münster-Nord angeregte zweistreifige Linksabbiegerführung (3. Varian- te) ist für die Umleitung der Kanalstraße zweifelsfrei die leistungsfähigste Lösung, bedingt aber auch, dass die mit der konfliktfreien Schaltung verbunden Einschränkungen ausschließlich in den verblei- benden Fahrstreifen und den Radfahrer- und Fußgängergrünzeiten aufgefangen werden müssten. In Abwägung aller Aspekte empfiehlt die Verwaltung eine zweistreifige Rechtsabbiegerführung in der stadteinwärtigen Zufahrt der Grevener Straße (ähnlich zu der Ampelschaltung Orléans-Ring / Ein- steinstraße), da dann der Rechtsabbieger zeitgleich zu dem im Bestand schon zweistreifigen Links- abbieger vom York-Ring geführt werden kann. Bei dieser Variante verbleiben attraktive Grünzeiten für die Fußgänger und Radfahrerquerung und die höhere Verkehrsnachfrage in der Linksabbiegespur kann teilweise durch längere Grünzeiten gestützt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Variante in den Spitzenstunden mit längeren Wartezeiten für die stadteinwärtige Fahrtrichtung entlang der Grevener Straße zu rechnen ist. Zudem steht auf- grund des prägenden Baums im Eckbereich Grevener Straße / York-Ring nur ein beengter Verkehrs- raum für das doppelte Rechtsabbiegen zur Verfügung. Dem soll zunächst durch Hinweisschilder und einer zweistreifigen Führung ohne Mitteltrennstrich Rechnung getragen werden. Durch entsprechen- de Fahrversuche mit Einsatzwagen der Feuerwehr und der Polizei hat sich diese Verkehrsführung als machbar herausgestellt. Die Verwaltung wird die Verkehrsabwicklung nach der Inbetriebnahme kri- tisch beobachten und ggf. nachjustieren. Die Verwaltung empfiehlt diesen geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord nicht aufzunehmen. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Kanalstraße
- Grevener Straße
- York-Ring
- Friesenring
- Orléans-Ring
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0154/2019/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37