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V/0154/2019/2

Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen

Vorlagen 21.05.2019

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 22.05.2019, TOP 6

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

6691 Zeichen

V/0154/2019/2 
V/0154/2019/2 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ 
Radfahrer an Lichtsignalanlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Analyse der “Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung 
rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen” werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die in der Anlage 2 priorisierten Rechtsabbiegerbeziehungen, 
detaillierte Planungen für die erforderlichen baulichen und signaltechnischen Maßnahmen zur 
konfliktfreien Führung auszuarbeiten und dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wohnen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sollten bei jeder 
geplanten Maßnahme Zeit- und Flächenverluste für den Bus-, Rad- und Fußverkehr ver-
mieden werden. 
 
3. Neben dem ASSVW sind die Planungen auch dem AUKB vorzulegen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss der anlassbezogenen Unfallkom-
mission am 29.03.2019 und der gravierenden Unfallsituation die Rechtsabbiegersignalisierungen 
für den Knotenpunkt Grevener Straße / York-Ring / Friesenring zeitnah, vor Sperrung der Kanal-
straße (Mitte 2019), umgesetzt werden müssen. Die Punkte 1 und 2 der Priorisierungsliste der 
konfliktfreien Rechtsabbiegersignalisierung werden demnach vorgezogen. 
 
5. Dem ergänzenden Antrag der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 07.05.2019 wird nicht 
gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
22.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Pott 
Telefon: 492-6185 
Pott@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0154/2019/2 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
Hinsichtlich des Beschlusspunktes 1 wird auf die Begründung in der Hauptvorlage V/0154/2019 
„Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger / Rad-
fahrer an Lichtsignalanlagen“ verwiesen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in der Sitzung vom 
16.05.2019 die Ergänzung des Beschlusspunktes 2 beschlossen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat in der Sitzung vom 
16.05.2019 den Beschlusspunktes 3 beschlossen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4:  
Hinsichtlich des Beschlusspunktes 4 wird auf die Begründung in der Ergänzungsvorlage 
V/0154/2019/1 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler 
Fußgänger / Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ verwiesen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 5: 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in der Sitzung vom 07.05.2019 die Vorlage V/0154/2019/1 
abweichend mit einem ergänzten Beschlusspunkt 4. beschlossen: 
 
„4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob während der Kanalbauarbeiten an der Kanalstraße die 
Linksabbiegerspur von der Grevener Straße (aus Richtung Kinderhaus kommend) in den Friesen-
ring zweispurig ausgestaltet werden kann. Hierfür sind auch die anfallenden Kosten zu prüfen.“ 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat am 06.05.2019 einen gleichlautenden Antrag gestellt, der in 
der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am 04.06.2019 beraten werden soll.  
 
Die wegen der gravierenden Unfalllage aus Verkehrssicherheitsgründen von der Unfallkommission 
beschlossene konfliktfreie Ampelschaltung der Grevener Straße in Fahrtrichtung York-Ring lässt sich 
grundsätzlich in vier Varianten mit unterschiedlichen Fahrstreifenaufteilungen realisieren. In der 
stadteinwärtigen Kreuzungszufahrt der Grevener Straße vor dem Friesenring bestehen vier Fahrstrei-
fen, die mit der konfliktfreien Rechtsabbiegesignalisierung in folgenden Kombinationen ummarkiert 
werden könnten:  
 
1. Variante:  „ähnlich zum Bestand“  
 ein konfliktfreier Rechtsabbiegestreifen,  
 zwei Geradeausfahrstreifen,  
 ein Linksabbiegestreifen. 
 
2. Variante: „zweistreifige Rechtsabbiegerführung“  
 zwei konfliktfreie Rechtsabbiegestreifen,  
 nur noch ein Geradeausfahrstreifen  
 ein Linksabbiegestreifen.

- 3 - 
V/0154/2019/2 
3. Variante:  „zweispurige Linksabbiegerführung“  
 ein konfliktfreier Rechtstabbiegestreifen,  
 nur ein Geradeausfahrstreifen 
 zwei Linksabbiegestreifen. 
 
4. Variante:  „kombinierte Geradeaus-/Linksabbiegestreifen“ 
 
Wenn für eine konfliktfreie Abbiegerschaltung eine gemeinsame Grünphase für rechtsabbiegende Kfz 
und Radfahrer/Fußgänger „entkoppelt“ wird, sind damit Einschränkungen der Grünzeiten und der 
Leistungsfähigkeit zwangsweise verbunden. Hier gilt der Grundsatz Sicherheit vor Leistungsfähigkeit. 
Zugleich müssen aber auch attraktive Grünzeiten für Fußgänger und Radfahrer verbleiben, die eine 
Querung in einem Zug ermöglichen. 
 
Die von der Bezirksvertretung Münster-Nord angeregte zweistreifige Linksabbiegerführung (3. Varian-
te) ist für die Umleitung der Kanalstraße zweifelsfrei die leistungsfähigste Lösung, bedingt aber auch, 
dass die mit der konfliktfreien Schaltung verbunden Einschränkungen ausschließlich in den verblei-
benden Fahrstreifen und den Radfahrer- und Fußgängergrünzeiten aufgefangen werden müssten. 
 
In Abwägung aller Aspekte empfiehlt die Verwaltung eine zweistreifige Rechtsabbiegerführung  in der 
stadteinwärtigen Zufahrt der Grevener Straße (ähnlich zu der Ampelschaltung Orléans-Ring / Ein-
steinstraße), da dann der Rechtsabbieger zeitgleich zu dem im Bestand schon zweistreifigen Links-
abbieger vom York-Ring geführt werden kann. Bei dieser Variante verbleiben attraktive Grünzeiten für 
die Fußgänger und Radfahrerquerung und die höhere Verkehrsnachfrage in der Linksabbiegespur 
kann teilweise durch längere Grünzeiten gestützt werden. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Variante in den Spitzenstunden mit längeren Wartezeiten 
für die stadteinwärtige Fahrtrichtung entlang der Grevener Straße zu rechnen ist. Zudem steht auf-
grund des prägenden Baums im Eckbereich Grevener Straße / York-Ring nur ein beengter Verkehrs-
raum für das doppelte Rechtsabbiegen zur Verfügung. Dem soll zunächst durch Hinweisschilder und 
einer zweistreifigen Führung ohne Mitteltrennstrich Rechnung getragen werden. Durch entsprechen-
de Fahrversuche mit Einsatzwagen der Feuerwehr und der Polizei hat sich diese Verkehrsführung als 
machbar herausgestellt. Die Verwaltung wird die Verkehrsabwicklung nach der Inbetriebnahme kri-
tisch beobachten und ggf. nachjustieren.     
 
Die Verwaltung empfiehlt diesen geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Nord nicht 
aufzunehmen. 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kanalstraße
  • Grevener Straße
  • York-Ring
  • Friesenring
  • Orléans-Ring
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0154/2019/2
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37