0780/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gefährliche Einmündung eines Rad-/Fußweges in die Sechzigstr. in Nippes (Az.: 02-1600-150/20)
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Anlage 2 - Eingabe
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Anlage 2 Sehr geehrte Damen und Herren, der Übergangsbereich von dem Bürgersteig der Sechzigstraße entlang des Bahndammes in den Fuß-/Radweg im weiteren Verlauf des Bahndammes bildet aus meiner Sicht eine gefährliche Stelle: Die von dem Fuß-/Radweg kommenden Radfahrer können nicht sehen, ob sich ein Fußgänger von dem Bürgersteig der Sechzigstraße nähert und umgekehrt. Dort steht eine aus meiner Sicht sinnlose, ca. 3 m hohe Mauer und versperrt den Radfahrern und den Fußgängern die notwendige Sicht. Um nicht krankenhausreif gefahren zu werden, ist es notwendig, ganz vorsichtig um die Ecke zu blinzeln und schnell zurück zu weichen, wenn ein Radfahrer angesaust kommt. Nicht nur für Ortsfremde ist dies ein sehr gefährlicher Bereich. Ich schlage daher vor, die sinnlose Mauer zu beseitigen, ergänzt um ein Umsetzen der AWG-Kleidercontainer und Herstellung einer guten Sichtbarkeit in beide Richtungen. Zumindest sollte geprüft werden, ob die Radfahrer zum Absteigen gezwungen werden, um Fußgänger nicht zu gefährden. Nebenbei würde nach Beseitigung der Mauer eine Dreckecke verschwinden, die immer wieder als freie Toilette genutzt wird. Ich bitte um Prüfung dieser Angelegenheit und um Beseitigung dieser gefährlichen Stelle. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 0780/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gefährliche Einmündung eines Rad-/Fußweges in die Sechzigstr. in Nippes (Az.: 02-1600-150/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Planung des südlichen Abschnittes der Sechzigstraße durchzuführen und die be- schriebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Nordseite in der weiteren Planung zu berücksichti- gen. Die Bezirksvertretung wird im Rahmen des Runden Tisch Radverkehr über das Ergebnis infor- miert. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent macht einige Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit (s. Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen hat die Verwaltung bereits eine Planung erstellt, die vor- sieht, neue Markierungen und Straßenraumaufteilungen auf der Sechzigstraße vorzunehmen. So erhalten Radfahrende zukünftig eine gesonderte Aufstellfläche, wenn sie vom Bahnhof Nippes kom- mend in den Geh-/Radweg der Grünanlage Richtung Norden fahren. Zur besseren Sichtbeziehung werden im Kurvenbereich darüber hinaus die angrenzenden Stellplätze entfernt und Fahrradabstell- anlagen installiert. So kann zukünftig der Radverkehr komfortabler und sicherer den Abbiegevorgang vornehmen. Für die Gegenrichtung wird auch aufgrund der Anregung des Petenten eine Optimierung geprüft. Hier sieht die Planung die Einrichtung einer Umlaufsperre vor, um den Radverkehr auf die Situati- on/Wartepflicht frühzeitig aufmerksam zu machen. Gleichzeitig können hiermit die Sichtbeziehungen optimiert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich mit den oben beschriebenen Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Situation ergeben wird. Bezüglich der Versetzung des Containers wird die Verwaltung Kontakt mit der AWB aufnehmen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um eine kleine bauliche Maßnahme im Bestand zur Optimierung der Sichtbeziehung im Kurvenbereich ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreiche n, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Sechzigstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0780/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.03.2021
- Erstellt
- 01.03.2021 14:51