Mandari Insight

2012/0054

Reduzierung der Beratungsleistungen des Versicherungsamtes

Magistratsvorlage 24.08.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2012/0054

19.6 KB · application/pdf

Ansehen

2012/0054

4262 Zeichen

Bürger- und Ord-
nungsamtVorlage 
vom: 24.08.2012 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat II Dezernat I 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0054 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 351950 
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Reduzierung der Beratungsleistungen des Versicherungsamtes 
 
Vorlage vom: 29.10.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt die stufenweise Reduzierung der Beratungsleistungen des Versicherungsamtes 
und die damit einhergehenden Stelleneinsparungen bis zum Jahr 2016. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.10.2012: 
 
 
Nach § 93 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV haben die Versicherungsämter in 
allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen, ihnen 
durch Gesetz oder durch sonstiges Recht zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen. Darüber 
hinaus haben sie Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen (§ 
93 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) auf Verlangen des Versicherungsträgers den Sachverhalt aufzu-
klären, Beweismittel beizufügen, sich soweit erforderlich zu den entscheidungserheblichen 
Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzulei-
ten (§ 93 Abs. 2 Satz 2 SGBIV). Neben diesen Pflichtaufgaben hat das Versicherungsamt in 
der Vergangenheit auch sämtliche vorsprechenden Bürger umfassend in deren Sozialversi-
cherungsangelegenheiten beraten. Derartige Beratungsleistungen werden in ähnlicher Wei-
se auch von der Deutschen Rentenversicherung Hessen angeboten. Eine entsprechende 
Beratungsstelle befindet sich in der Wilhelminenstraße 34. 
 
Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wird dieses freiwillige Beratungsangebot des Ver-
sicherungsamtes mit Wirkung ab 2014 reduziert. Parallel hierzu werden 3 der noch vorhan-
denen 4 Planstellen gestrichen. Zum 01.01.2014 soll zunächst die Stelle Nr. 53 wegfallen, 
anschließend zum 01.01.2015 die Stelle Nr. 50 und zum 01.01.2017 die Stelle Nr. 48. Der 
Inhaber der verbleibenden Stelle Nr. 49 wird die Erfüllung der beschriebenen Pflichtaufgaben 
gewährleisten. Die Organisationsabteilung wird prüfen, ob diese Stelle vom Aufgabenquer-
schnitt nicht besser in das Sozialdezernat verlagert werden sollte. Der derzeitige Inhaber der 
Stelle Nr. 48 wird voraussichtlich zum 1.3.2016 altersbedingt aus dem städtischen Dienst 
ausscheiden. Die Inhaberinnen der Stellen Nr. 50 und Nr. 53 werden solange auf ihren Plan-
stellen geführt, bis diese planmäßig anderweitig eingegliedert sind. Bei ihrem Wechsel bleibt 
unabhängig von der Bewertung der neuen Stellen der bisherigen Status erhalten. Hinsicht-
lich der Eingruppierung wird der Besitzstand gewahrt. Erst danach können diesbezüglich 
Einsparpotentiale realisiert werden. Personalamt und Personalentwicklung stellen sicher, 
dass die Stelleninhaberinnen ggf. nach entsprechender Qualifizierung angemessen weiter 
beschäftigt werden.  
 
Infolge der geschilderten Personaleinsparungsmaßnahmen werden 2014 Personalaufwen-
dungen in Höhe von 40.350,00 € eingespart. 2015 kommen weitere 42.520,00 €, 2016 weite-
re 72.130,00 € hinzu. 
 
Die vorgenannte Maßnahme „Reduzierung der Beratungsleistungen des Versicherungssam-
tes“ ergibt sich als Einzelmaßnahme aus der Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 
2012 ff. vom 06.12.2011. Die in der Magistratsvorlage genannten Einsparwerte spiegeln die 
in der Anlage 1 zum HHSK 2012 genannten und dort beschlossenen Beträge wieder.  
 
Darmstadt, 29.10.2012 
 
Dezernent I    Der Dezernent IV   Dezernent II 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg   Rafael Reißer  
Oberbürgermeister   Stadtrat    Bürgermeister

Beratungsverlauf (3)

TOP 533
TOP 53
TOP 46

Orte (1)

  • Wilhelminenstraße 34

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2012/0054
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00