Mandari Insight

2021/0053

Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme hier: Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz

Magistratsvorlage 04.03.2021

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ENTEGA Plus GmbH, Postfach 11.07 61, D-64222 Darmstadt

SG Arheilgen e.V.
Andreas Faßmann
Auf der Hardt 80
64291 Darmstadt

Angebot LED Technik

ENTEGA Plus GmbH
Frankfurter Str. 100
D-64293 Darmstadt

Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Dennis Johe

Telefon: 06151-493-8617

Email: dennis.jone@entega.de
www.entega.de/geschaeftskunden

Datum: 23.06.2020

Sehr geehrter Herr Faßmann,

herzlichen Dank für die Vor-Ort-Termine zur Datenaufnahme und Ihr Interesse an unseren
Produkten. Wir freuen uns, dass wir Ihnen folgendes Lieferangebot wie folgt anbieten zu können:

Modul

Lieferumfang

LED Beleuchtungs-
technik

Sporthalle

8 x Flutlicht Thorn 939 W, 740, inkl. Treiber

Installation

Unter Berücksichtigung der notwendigen Beleuchtungssituation und
äußerlich erkennbaren Maßnahmen für die Sanierung bzw.
Neuinstallation der LED-Beleuchtung nebst Kleinteilen, unterbreiten
wir Ihnen mittels "Fremdvergabe durch einen Subunternehmer"
dieses Montageangebot inkl. Demontage der Altbeleuchtung und
fachgerechte Entsorgung. Ausgenommen sind nicht absehbare
Umbauarbeiten an den Verteilern, Erneuerung von Befestigungen,
zusätzliche Kabelmontage incl. Leerrohr falls erforderlich. Diese
Arbeiten werden auf Nachweis durchgeführt,
Stundenverrechnungssatz je Mann für zusätzliche Leistungen: €
49,50 (netto). Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass Stromnetz im
vorgesehenen Spannungsbereich betrieben wird und
Spannungsspitzen oder sonstige Unregelmäßigkeiten
ausgeschlossen sind. Im nachweisbaren Fall ist der Vermieter von
jeder Haftung befreit.

Gesamtbetrag: 18.949,67 (netto)

Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto nach Lieferung

Preisstellung: rein netto, jeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.

ENTEGA Plus GmbH Geschäftsführung: Sitz der Gesellschaften: ENTEGA Plus GmbH - ein Unternehmen
Darmstadt HRA 6993 Thomas Schmidt (Vorsitzender) Frankfurter Str. 100 der ENTEGA AG
Frank Gey D-64293 Darmstadt
Ust.IdNr /St-Ni

Ir.
DE813 810 149 / 007 225 46645

Lieferbedingungen: Lieferung frei Werk, Lieferzeit derzeit in Klärung

Sprechen Sie uns an! Gerne steht Ihnen Herr Steffen Trommer telefonisch unter 06151-404-8482
oder persönlich bei Ihnen Vor-Ort zur Verfügung.

Freundliche Grüße

i.V. Christine Bolbach i.A. Tanja Maier

Leiterin Lösungsvertrieb Lösungsvertrieb Innendienst

Anlagen: Zusätzliche Bedingungen

Anlage: Zusätzliche Bedingungen

Artikel l: Allgemeine Bestimmungen
1

4
5

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des
Lieferers (Im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschließlich dieseVLB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten
nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die
beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine
eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der ‚Auftrag dem Lieferer nicht erteilt
wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers;
diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen
hat.

An Standardsoftware und Firmware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten
Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung
eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind

Der Begriff „Schadensersatzansprüche” in diesen VLB umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Artikel Il: Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

1.
2.

3
4

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben
der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.

Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind,

Artikel Ill: Eigentumsvorbehalt

1

a)

b)

0)

4)

Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den
Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer
zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers
einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Lieferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen
verschiedenen Sicherungsrechten zu

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt
und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass
der Wiederverkäufer von seinem Kunden

Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung
gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an den Lieferer ab,
ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter
veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der
Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu
verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für den Lieferer. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den
Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware
Lieferer und Besteller sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem
Lieferer gehörenden Gegenständen dem Lieferer in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht,
der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum
Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.
Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur
Höhe des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten
Vorbehaltsware entspricht.
Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer
besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen
Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen
verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab.
Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers,
ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lieferer nach
vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen
Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer
unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer
unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem
Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In
der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den
Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.

Artikel IV: Fristen für Lieferungen; Verzug

1.

Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen,
erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht
rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten
hat.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf
a) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung),
b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des Lieferers, soweit diese trotz Einhaltung der bei

Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder
internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferer nicht zu

vertreten sind, oder
d) vom Lieferer nicht zu vertretende nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des Lieferers, verlängern sich die
Fristen angemessen.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der
Leistung richten sich nach Artikel XIl. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur
zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der
Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft
verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der
Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer
Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

Artikel V: Gefahrübergang

1.
a)

b)
2.

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:
bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und
Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach
erfolgreichem Probebetrieb.
Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen
Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen
Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über

Artikel VI: Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:

1.
a)

b)

iv)
)

e)

Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen
alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte,
Baustoffe und Werkzeuge,
die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere
Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,
Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große,
geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene ‚Arbeits- und Aufenthaltsräume
einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des
Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes
ergreifen würde,
Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-,
Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und
Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit
fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt
werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der
Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des
Montagepersonals zu tragen.
Der Besteller hat dem Lieferer wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der
‚Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen
Verlangt der Lieferer nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen
vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Zweiwochenfrist verstreichen lässt oder wenn die Lieferung
- gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - in Gebrauch genommen worden ist.

Artikel VII: Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

Artikel VIII: Sachmängel
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:

1

Artikel |
1.

a)

b)
u)

Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu
erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Erfolgt
die Gewährleistung durch Nacherfüllung, übernimmt der Lieferer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
‚Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Hat der Besteller die mangelhafte Sache gemäß
ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Lieferer
im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, nach seiner Wahl die mangelhafte Sache selbst zu entfernen und die
nachgebesserte oder gelieferte mangelfreie Sache einzubauen oder anzubringen oder dem Besteller die erforderlichen
Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten
mangelfreien Sache zu ersetzen. Weitere Folgeschäden oder Schäden durch von dem Lieferer nicht hergestellte
Zusatzprodukte (z.B. Software) werden nur übernommen, soweit dem Lieferer eine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen
werden kann.

‚Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt
und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß $$ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), und
634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie
bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß $ 445a BGB (Rückgriff
des Verkäufers) verjähren ebenfalls innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte
Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die
gesetzlichen Regelungen über Ablaufnemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.

Bei Mängelansprüchen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht. wenn seine
Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen
Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl,
kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 10 - vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß
Änderungen, Ein-/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden
Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit
ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als
die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen
Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß $ 445 BGB (Rückgriff des
Verkäufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß $ 478 BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als
der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen
hat.

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem
Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert, begrenzt, soweit nicht ein anderer der
vorgenannten Fälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VII geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines
Sachmangels sind ausgeschlossen.

X: Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte: Rechtsmängel

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts ohne Verletzung von
gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen
der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller
berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie
folgt:

Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken,
sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen
Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XII

Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer über die vom Dritten
geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle
Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus
Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der
Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des

Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom

Besteller verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird.

Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die

Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5, 8 und 9 entsprechend.

Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VIll entsprechend.
Weitergehende oder andere als die in diesem Art, IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen

Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

Artikel X: Erfüllungsvorbehalt

1

Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie
sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos

oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Untertagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr

benötigt werden.

Artikel XI: Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

1.

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die
Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes
desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht
des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Sofern Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich
verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben
angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag.
zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will er von
diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem
Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war

Artikel XII: Sonstige Schadensersatzansprüche

1. Soweit nicht anderweitig in diesen VLB geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
ausgeschlossen.

2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:

a) nach dem Produkthaftungsgesetz,

b) bei Vorsatz,

c) _beigrober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten,

d) bei Arglist,

e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie,

N wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens. des Körpers oder der Gesundheit, oder

g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert, begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten
Fälle vorliegt.

3. _ Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Artikel XI: Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. _ Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen

2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter ‚Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)

Artikel XIV: Verbindlichkeit des Vertrags

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn
das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

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Objekt : Sportplätze Darmstadt und Umgebung mn
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Projektnummer nno Ei © e f ’

Datum : 11.06.2020 Innovative LED-Technologie
1  Arheilgen

1.2 Zusammenfassung, Arheilgen
1.2.1 Ergebnisübersicht, Bewertungsbereich 1

[m]
100
90
80
70
60
50
40 -
30
20
10
0
10 25 50 75 100
Beleuchtungsstärke [Ix]
Allgemeln
Verwendeter Rechenalgorithmus Mittlerer Indirektantell
Lichtpunkthöhe 16.01 m
Wartungsfaktor 0.80
Gesamtlichtstrom aller Lampen 931432 Im
Gesamtleistung 7512.0 W
Gesamtleistung pro Fläche (6700.00 m?) 1.12 W/m? (1.40 W/m?/100Ix)
Bewertungsberelch 1 Nutzebene 1.1
horizontale
Em 79.9 x
Emin 34.2 x
Emin/Em (Uo) 0.51
Emin/Emax (Ud) 0.43
Position 0.00 m
Typ Anz. Fabrikat
THORN Lighting
3 8 _ BesteliNr. : 96633215 (1200mA)
Fe Leuchtenname : CHAMPION 2641-740 V1 VSR ANT
Bestückung :1x CHPL_V1-740VSR 939W 939 W / 116429 Im

Adam Wrodarczyk

2020-06-11 Sportplätze Darmstadt und Umgebung, Entega

anlage 4

11854 Zeichen

Verein / Firma:
SG Arheilgen e.V.

Projektnummer: Projektname:
PRL2012763/1 SG Arheilgen
Sportart:

Fußball

Projektbeschreibung:

Kunstrasenplatz 94 x 62 m
6 Masten mit einer Höhe von 16m
Keine Wohnbebauung in Sichtweite vorhanden

Google Maps Link: hitps://goo.g/maps/yQ8y28EMEuE3a6tz8
Ansprechpartner

Herr Andreas Faßmann

Adresse

Auf der Hardt 80

64291 Darmstadt

Deutschland

Datum
20.12.2020

20.12.2020

Sehr geehrter Herr Andreas Faßmann,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer professionellen LED-Flutlichtanlage von Lumosa
In dieser Zusammenfassung bekommen Sie eine Übersicht Ihres Projektes Die detaillierte Aufstellung und den
Kostenvoranaschlag finden Sie auf den folgenden Seiten

Für Ihr Projekt haben wir die Lumosa® CS860 Pro verwendet
Sie ist die leistungsstärkste Variante unserer Leuchten-Familie und das absolute Top-Model
Sie trägt des ENEC Prüfzertifikat und Ist über 20.000 mal weltweit auf Sportanlagen verbaut

Neem

Den re. ._

Seite 2 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V re

Seite 3 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V.

Ihr Platz hat die Abmessungen 94 m x 62 m mit 6 Masten ä& 16 m Höhe.
In der Kombination mit 8 Leuchten der CS860 Pro können Sie folgendes Ergebnis erwarten:

Neuwert: 197° Lux

Die Leistungsstufen

Spielbetrieb 177° Lux
Trainingsbetrieb 85 Lux

bringen in dieser Einstellung eine Einsparung von
73%

im Vergleich zu Ihrer Bestandsanlage

Ihre Umrüstung fällt unter die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen!

Diese sind gemäß $ 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche
Umwelteinwirkungen durch Licht verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und
dass nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß

beschränkt werden
Im manchen Fällen, je nach Auflage (Förderstelle, Bauamt, Kommune) kann ein Gutachten erforderlich sein

Ihre Anlage steht nicht im Sichtbaren Bereich von Anwohnern (Lichtimmissionsschutz). Eine weitergehende
Untersuchung ist nur bedingt erforderlich.

Ihre Installation beinhaltet immer den Austausch des Mastkabels, die Erneuerung der Absicherung im Mast
(Kabelübergangskästen). Ebenso wird in jeden Mast ein Überspannungsableiter, zum Schutz vor Schäden
durch direkten Blitzschlag in der Anlage eingebaut. Sollten diese Materialen nicht benötigt werden, werden

diese selbstverständlich von den Installationskosten abgezogen.

Wir empfehlen immer eine Standsicherheitsprüfung der Masten. Hier wird überprüft, ob das Mastsystem die
Belastung durch Gewicht und Windlast langfristig standhält. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Umrüstung auf energieeffiziente LED Flutlichtbeleuchtung wird gefördert:

Bis zu 35% vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über den Projektträger
Jülich (PTJ). Zudem gibt es weitere interessante Fördermöglichkeiten z.B. durch den Sportbund oder die
Kommune. (Bitte achten Sie auf Kombinierbarkeit)

Ihr Projekt beläuft sich auf 30.065,35 € inklusive 19% zu zahlende MWSt
Bundesförderung* - 10.522,87 € inklusive 19% zu zahlende MWSt
Sportland Hessen * - 9.019,61 €
tn

Ihre Investition 10.522,87 € inklusive 19% zu zahlende MWSt

“Die oben genannten Förderquolen können projektspezifisch abweichen

Daraus ergibt sich eine Amortisationzeit von 4,1 Jahren.

Falls Sie noch genaueres wissen möchten oder weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns jederzeit an
Wir freuen uns auf Sie.

Mit sportlichen Grüßen

Horst Uffelmann
Lumosa® GmbH

mosa

Seite 4 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V

PRL2012763/1 SG Arheilgen e V . | z
( N c
UMNOSa

- 20.12.2020

Länge (L) {m] Breite (B) [m] Fläche [m?] Lichtimmissionsschutz
94,0 62,0 5.828,0 Wohnbebauung in Sichtweite?
Nein
Anzahl Masten Masthöhe (H) [m] Distanz (D) [m]
6 16,0 6,0
Leuchtentyp Lumenstrom [Im] Leistung [W] Leuchten Anzahl
CS860 Pro 217.600 1.720 8

Mittlere Beleuchtungsstärke Em 196,9 Lux Leistung 13.760 Watt

Inklusive Wartungsfaktor 0,90 177,2 Lux

Ergebnis mit Einstellung und Steuerung / Dimmung 7566

Spielbetrieb (Volllast) eingestellt auf 177,0 Lux Leistung: 11.725 Watt
Effizienz [Im/W] Leistung pro Leuchte [W]
133 1.466
Trainingsbetrieb eingestellt auf 85,0 Lux Leistung: 4.432 Watt
Effizienz [Im/W] Leistung pro Leuchte [W] Leistung im Training vs. Spiel (Volllast)
170 554 37,8%
Bestandsbeleuchtung
Lampenleistung [W] ‚Alter in Jahren Anzahl Gesamtleistung Alt-Leuchten [W]
2.000 >20 8 17.920 Watt
Verluste Vorschaltgerät [W]
240

Vergleich zu Bestandsbeleuchtung -Leistung 75444

Betriebsstunden pro Jahr davon im Spielbetrieb Stunden/Jahr Einsparung durch Lumosa LED
600 4 72,6%
Trainingsbetrieb Stunden/Jahr
560
Mittlere Beleuchtungsstärke Bestand aktuell [Ix] Erhöhung der Beleuchtungsstärke um das 25  -fache

Seite 5 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V.

70

Seite 6 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V

ımnaz
UMOSEc
Aschmattstraße 8
76532 Baden-Baden

T: 07221 502 306
F: 07221 502 4306
www.lumosa.de
info@lumosa.de

Lumosa GmbH | Aschmattstraße 8 | 76532 Baden-Baden

SG Arheilgen e.V.
Herr Andreas Faßmann
Auf der Hardt 80

64291 Darmstadt
Deutschland

20.12.2020

Kostenvoranschlag/Preisindikation

Projektnummer: PRL2012763/1 SG Arheilgen e.V

Projektbeschreibung: Kunstrasenplatz 94 x 62 m
6 Masten mit einer Höhe von 16m
Keine Wohnbebauung in Sichtweite vorhanden

un (0
Vorleistungen

Lee mm nn

Artikel Bezeichnung Preis

LP Erstellung Lichtberechnung nach DIN EN 12193 Inklusiv Leistung

EEE
Vorleistungen Gesamt - €

Seite 7 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V. UmMOosa

Produkte

Artikel Bezeichnun Anzahl Preis
CS860 Pro Lumosa - CS860 Pro LED-Sportstättenstrahler 217klm 8 2.495,00 €
Inklusive 5 Jahre Herstellergarantie
Leuchten Gesamt 19.960,00 €
BS/01 Lumosa - Bedieneinheit Manuell - Sportplatz 4 1.030,00 €
® 13
.oo
...
” in Bedieneinheit Manuell Gesamt 1.030,00 €
LT Lumosa Touch Steuerung per APP & Browser 1 (1.290,00€)
Hardware, Einrichtung, Programmierung
Lizenz/Service pro Jahr 5 (86,80€)
Es ist ein Internetanschluss (RJ45) bei der Verteilung erforderlich
Bedienung per APP Gesamt - €
SoreenSet Lumosa - Blendschutz-Set pro Leuchte 8 (150,00€)
Blendschutz Gesamt - €
Produkte Gesamt 20.990,00 €

Seite 8 von 11

PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V

ET]

Montageleistung incl. Material

Artikel Bezeichnung Anzahl Preis
AUST Austausch der Leuchten 2.520,00 €

- Demontage Altbeleuchtung
- Montage und Anschluss LED-Leuchten

NYY325 Mastinnenkabel erneuern
- Demontage altes Mastinnenkabel
- Montage neues Mastinnenkabel NYY-J 3x2.5mm?

KüK Erneuerung der Absicherung im Mast
- Demontage Vorschaltgeräte, Kondensatoren
- Demontage alte Absicherung
- Montage und Anschluss neuer Kabelübergangskasten
mit 2 x 16A

ÜS-T2 Überspannungsschutz
- Einbau und Anschluss Überspannungsschutz Typ 2 in
Kabelübergangskasten

STIN Installation der Steuerung

VDE Prüfung der Flutlichtanlage nach DIN VDE 0100-600 und
DGUV Vorschrift 3 inklusive Protokoll

MES Lichtmessung nach DIN 12193 bei Nacht

DOK Dokumentation aller geleisteten Arbeiten in digitaler Form

OPT Erweiterung der Anlage nach Absprache möglich

z.B. Zeitschaltuhr, Relais, Zusätzliche Traversen etc.

Zusatzleistung - Feld ist bearbeitbar
Zeile

360,00 €

510,00 €

210.00 €

150,00 €

175,00 €

350,00 €
(200.00€)

Optional

(0.00€)

Voraussetzung: Die elektrische Anlage entspricht den aktuellen Regeln der Technik (DIN VDE, DGUV Vorschrift 3), ist gewartet, dokumentiert und
somit mängelfrei Ggf erforderliche Mängelbeseitigung nach Aufwand/Absprache Befahrung/Zugänglichkeit durch Hubsteiger muss gegeben sein

Montageleistung inkl. Material Gesamt 4.275,00 €
Vorleistungen - €

Produkte 20.990,00 €

4.275,00 €

Montageleistung inkl. Material

nn nm

Summe netto 25.265,00 €
30.065,35 €

Gesamtbetrag Brutto (inkl. 19% MwSt.)

Geklammerte Werte sind optionale Positionen und werden nicht in der Summierung berücksichtigt. Preis Ab Werk NL, zzgl Transport
Dieses Dokument darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Lumosa GmbH in Baden-Baden an Dritte weitergegeben werden

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"umosa

Wirtschaftlichkeitsberechnung

PRL20127631 SG Arhellgen e.V. 20.12.2020
en en Tora Artikelnummer
LED CS860 Pro Lumosa C5860 Pro

Konven. HQI Flutlicht 2 ?

Angaben Einmalige Investitionskosten Einheit Wert
25.265,00 Preis Flutlichtanlage Projekt komplett CS860 Pro Netto € 25.265
19,00% Zu zahlende Umsatzsteuer € 4.800
10.522,87 Förderung (LED) - Bundesebene PTJ 35% € -10.523
9.019,61 Förderung (LED) - Sportland Hessen € -9.020
fix___ Investition in LED-Leuchten gesamt € 10.523
0,00 Preis HQI Fiutlicht Komplettangebot € o
0,00 Installation HQI Flutlicht € 0
19% Zu zahlende Umsatzsteuer € o
fir Investition in Konventionell gesamt € 0
Investitionskostendifferenz gesamt € 10.523

Angaben Energiekosten Konventionelle-Leuchten
8 _ Anzahl Konventionelle Leuchten Stück 8
2.000 Leistung einer Konventionellen Leuchte in Watt w 2.000
fix Gesamtleistung der Konventionellen Leuchten in kW KW 18,0
240 Verlustleistung Vorschaltgerät w 240,0
fix Verlustleistung aller Vorschaltgeräte kW 19
fix Gesamileistung der Konventionellen Leuchten inklusive Vorschaltgeräte kw 17,9
600 h Leuchtenbetrieb pro Jahr ergibt kWh/a 10.752
0,270 Strompreis pro kWh € 0,27
Energiekosten Konventionelle Leuchten gesamt pro Jahr € 2.003

Angaben Energiekosten mit LED Leuchten

8 _ Anzahl LED-Leuchten Stück 8
1.466 Leistung LED-Leuchten bei Spielnivesu w 1.466
fit Gesamtleistung LED-Leuchten in kW kw 11,7
40 Betriebsstunden pro Jahr bei Spielniveau kwih 459
37,8% Dirnm-Niveau -> Reduzierte Leuchtenleistung bei Training kW 4,4
560 Betriebsstunden mit Reduzierter Leistung (Dimmung) kw 2482
Energiekosten mit LED Leuchten gesamt pro Jahr € 797

Angaben Berechnung der Einsparungen durch Wartungs- und Materialkosten
250 Materialkosten für den Wechsel eines Konv. Leuchtmittels €
fix Materialkosten für den Wechsel aller Konv. Leuchtmittel €
s Montagekosten für den Wechsel eines Konv. Leuchtmittels € 50
fix Montagekosten für den Wechsel aller Konv. Leuchtmittel €
3.000 Lebensdauer Konv. Leuchtmittel h
fit In diesem Intervall müssen die Leuchtmittel gewechselt werden Jahre 5,0

Angaben Amortisationsberechnung der LED Leuchten
fix Mehr Kapitaleinsatz/Investition € 10.523
fix Jährliche Kosteneinsparung (Energie- und Wartungskosten) € 2586

Angaben Direkte Kosteneinsparung für die Restlaufzeit nach Amortisation

fix  LED-Lebensdauer Jahre 50,0
% Jahre Nutzungsdauer. Jahre 30,0
Ax Restlaufzeit auf LED-Nutzungsdauer Jahre 25,9
fix Energiekosteneinsparung € 54.621

fix  Leuchtmittel- und Montagekosteneinsparu:

m
Pr
D
R
S

Angaben Bei jährlicher Stromkostenerhöhung steigt die Einsparung überproportional an

3% Stromkosteneinsparung bei jährlicher Stromkostenerhöhung auf LED Nutzungsdauer € 100.211
0% _ Ohne Stromkastenerhöhung auf LED Nutzungsdauer € 63.191
Derzeit durch Ihre Leuchten verursachter CO? Ausstoß pro Jahr TonnenwJahr 61
CO*.Einsparung durch den Einsatz der LED-Technik TonnersJahr 44

Diese Einsparung entspricht dem CO? Ausstoß von Hin- und Rückflügen von Frankfurt nach Mallorca Anzahl [x

Seite 10 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V

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2021/0053

2594 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.03.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0053 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 421010 
Kostenstelle:  052-010-1200 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  4210-11 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Ma ß-
nahme 
hier: Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz  
 
Vorlage vom: 04.03.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Antrag der Sport gemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Ma ß-
nahme „Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz “ wird zugestimmt.  
 
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den 
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.  
 
 
Anlagen: Antrag auf städt. Förderung, SGA (LED Flutlicht)  
Angebot Entega (SGA, LED)  
Angebot Ledkon GmbH (SGA, LED)  
Angebot Lumosa (S GA, LED)

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.03.2021 
 
Die Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. hat einen Antrag auf Förderung bei der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien ist der Antrag förd e-
rungsfähig, kommt aber bei einer  Bezuschussung erst im Jahr 2022  zum Tragen. 
 
Der Verein möchte nach einer Öko-Check Beratung durch den Landessportbund die vorhande-
ne Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz auf LED umstellen. Durch die Umrüstung können erheb-
liche Einsparungen bei den Energiekosten erreicht werden, aufgrund dessen soll die Maßna h-
me schnellstmöglich durchgeführt werden.  
 
Mit dem Sportamt ist die Maßnahme besprochen. Der Antrag der Sportgemeinschaft A rheil-
gen e. V. ist fach - und sachgerecht und wird dementsprechend befürwortet.  
 
Der Verein wird weiterhin einen Zuschuss beim Projektträger Jülich sowie beim Landesspor t-
bund Hessen beantragen. Entsprechende Zusagen über die Förderhöhe liegen dem Verein 
bereits vor.  
 
Darmstadt, 04.03.2021 
52-kl/hg 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

anlage 1

2328 Zeichen

52/301 - 09.20

Antrag auf städtische Förderung im Wissenschaftsstadt
Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich Darmstadt

Sportamt Postfach 11 1061 Der Magistrat
64225 Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sportamt

Bad Nauheimer Str. 2

64289 Darmstadt

Name des Vereins

Spartgemein schaft Arien, e.V.

1. Vorhaben

(Beschreibung in Stichworten, z, B. Neubau bzw. Umbau, Standort, Raumprogramm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung)

Umristung Futbehtau age Kunstrasen dar N

2. Begründung des Bedarfs

(bitte unbedingt ausfüllen, evtl, gesondertes Blatt verwenden)

Austausel iu euer hee(fizieutere LED Belsagitannd nach
öko- Check Behtu Auch LSBH

3. Geschätzte Gesamtkosten 22.550, (le
4. Finanzierungsvorstellungen

a) Eigenleistung des Vereins

Barmittel 5.682,61

- Wert der Selbsthilfe €
b) städtische Zuwendung 8.520 00 €
c) Zuwendung des Landes Hessen €
d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen 500 oo €
e) sonstige Zuschussgebende Vröphtiräges alch 2.8 12, Jo €
f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) €
Gesamt 22, 550 We
Mitglied
Sportamt Telefon: 06151 13-2971 Sprechzeiten: In
Bad Nauheimer Str. 2 Telefax: 06151 13-2940 nach Vereinbarung en, Familie
64289 Darmstadt E-Mail:  info@darmstadt.de s zamıle

Internet: www.darmstadt.de

./2

25%
ZURLZ

2.22%
35%

5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? RX ja [] nein
Höhe der eventuellen Zusage Pro, eluhäger uch T: 82, so €
sehe Sette |
Bei Bauvorhaben:
Datum
6. _ Angestrebter Baubeginn Nacdı Lusage des ann der Rostat ge
Bauzeit . vorzeitin dual N

und vorgesehene Bauzeit (Q, 2 Jen La, |

Name des Architektur- Name, Vorname

7.  büros
PLZ, Ort, Straße, Hausnummer

8 Bauantrag
a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt? Ol ia Bd nein
b) Ist der Bauantrag gestellt? DO ja R nein
Datum
c) Wann wurde der Bauantrag gestellt?
Nummer
d) amtliche Nummer des Bauantrags
9. Ist die Baugenehmigung erteilt? Dia DR nein
Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins

25.01. 218.B0r/ priidet _2 1

Datum und Unterschrift
Person, die den Verein gesetzlich vertritt
und Funktion

Als Anlagen sind unbedingt beizufügen:

a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros
b) Lageplan

c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten

d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse)

Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen!

Stand: 04/2020

anlage 3

1830 Zeichen

LEDKon GmbH - Robert-Bosch-Str. 18 - D-61267 Neu Anspach

Sportgemeinschaft Arheilgen e. V.

Herr Klaus Treiber
Abteilungsleiter FuRbalt
Auf der Hardt 80

64291 Darmstadt

Angebot LEDKon Flutlichtumbau nach DIN EN 12193
6 Mast Sportplatz > 100 Lux im Mittel / 8.000 Watt

Pos Bezeichnung

dEDKON

Vertriebsbüro Limburg
Schiede 18A
D-65549 Limburg

Tel.: 06431-58 470-0
Fax: 06431-58 470-470

info@ledkon.de

Angebot Nr.: 120050625
06.05.2020

Menge Gesamtpreis

1 LEDKon FL5 Fluter - 6500K
DIMM - flickerfrei - CRI>80 - IP65/IK10
Einzelkomponenten austauschbar
Lebensdauer: 75.000 Stunden

Garantie: 10 Jahre

2 Steuerungs-APP - Wireless
Installation der Hardware nebst Einrichtung

und Programmierung
Garantie: 3 Jahre

3 Verbau / Demontage - Montage

- Demontage alte Fluter

- Demontage alte Vorschaltgeräte

- Anpassung / Erneuerung Traversen

- Erneuerung der Mastinnenkabel
- Übergangskästen installieren

- Umverdrahtung von 400 V auf 230 V
- Montage und Ausrichtung der neuen Fluter

4 Steiger - Arbeitsbühne

8.000 Watt

8 Stück

20 Stück

1 Einheit

Liefer- und Zahlungsbedingungen: nach Vereinbarung

Gesamtsumme 24.500,00 €
Zzgl. 19% MwSt 4.655,00 €

Endbetrag 29.155,00 €

Es gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in der Fassung vom 06.07.2015. Diese werden auf
Wunsch übersandt oder können in den Geschäftsräumen unserer Niederlassungen eingesehen werden. Sie gelten
auch für zukünftige Geschäftsverbindungen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Gerichtsstand ist Bad Homburg.

LEDKON GmbH
Sitz: Robert-Bosch-Str. 18, D-61267 Neu Anspach
‚Geschäftsführer Norbert Schmidt

Amtsgericht Bad Homburg, HRB 13289,
UstiD DE300579256, WEEE-Nr.: DE 78163420
Steuer-Nr.: 003 243 54060

Bankverbindung:
IBAN: DE67510500150100422484
Nassauische Sparkasse: BIC: NASSDESSIXK

Beratungsverlauf (1)

TOP 70

Orte (4)

  • Bad Nauheimer Straße 2
  • Robert-Bosch-Straße 18
  • Frankfurter Straße 100
  • Auf der Hardt 80

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0053
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.03.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00