2021/0053
Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme hier: Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz
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ENTEGA Plus GmbH, Postfach 11.07 61, D-64222 Darmstadt SG Arheilgen e.V. Andreas Faßmann Auf der Hardt 80 64291 Darmstadt Angebot LED Technik ENTEGA Plus GmbH Frankfurter Str. 100 D-64293 Darmstadt Ihr persönlicher Ansprechpartner: Dennis Johe Telefon: 06151-493-8617 Email: dennis.jone@entega.de www.entega.de/geschaeftskunden Datum: 23.06.2020 Sehr geehrter Herr Faßmann, herzlichen Dank für die Vor-Ort-Termine zur Datenaufnahme und Ihr Interesse an unseren Produkten. Wir freuen uns, dass wir Ihnen folgendes Lieferangebot wie folgt anbieten zu können: Modul Lieferumfang LED Beleuchtungs- technik Sporthalle 8 x Flutlicht Thorn 939 W, 740, inkl. Treiber Installation Unter Berücksichtigung der notwendigen Beleuchtungssituation und äußerlich erkennbaren Maßnahmen für die Sanierung bzw. Neuinstallation der LED-Beleuchtung nebst Kleinteilen, unterbreiten wir Ihnen mittels "Fremdvergabe durch einen Subunternehmer" dieses Montageangebot inkl. Demontage der Altbeleuchtung und fachgerechte Entsorgung. Ausgenommen sind nicht absehbare Umbauarbeiten an den Verteilern, Erneuerung von Befestigungen, zusätzliche Kabelmontage incl. Leerrohr falls erforderlich. Diese Arbeiten werden auf Nachweis durchgeführt, Stundenverrechnungssatz je Mann für zusätzliche Leistungen: € 49,50 (netto). Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass Stromnetz im vorgesehenen Spannungsbereich betrieben wird und Spannungsspitzen oder sonstige Unregelmäßigkeiten ausgeschlossen sind. Im nachweisbaren Fall ist der Vermieter von jeder Haftung befreit. Gesamtbetrag: 18.949,67 (netto) Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto nach Lieferung Preisstellung: rein netto, jeweils zzgl. gesetzlicher MwSt. ENTEGA Plus GmbH Geschäftsführung: Sitz der Gesellschaften: ENTEGA Plus GmbH - ein Unternehmen Darmstadt HRA 6993 Thomas Schmidt (Vorsitzender) Frankfurter Str. 100 der ENTEGA AG Frank Gey D-64293 Darmstadt Ust.IdNr /St-Ni Ir. DE813 810 149 / 007 225 46645 Lieferbedingungen: Lieferung frei Werk, Lieferzeit derzeit in Klärung Sprechen Sie uns an! Gerne steht Ihnen Herr Steffen Trommer telefonisch unter 06151-404-8482 oder persönlich bei Ihnen Vor-Ort zur Verfügung. Freundliche Grüße i.V. Christine Bolbach i.A. Tanja Maier Leiterin Lösungsvertrieb Lösungsvertrieb Innendienst Anlagen: Zusätzliche Bedingungen Anlage: Zusätzliche Bedingungen Artikel l: Allgemeine Bestimmungen 1 4 5 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen des Lieferers (Im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschließlich dieseVLB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen übereinstimmenden schriftlichen Erklärungen maßgebend An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der ‚Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat. An Standardsoftware und Firmware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind Der Begriff „Schadensersatzansprüche” in diesen VLB umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Artikel Il: Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung 1. 2. 3 4 Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, Artikel Ill: Eigentumsvorbehalt 1 a) b) 0) 4) Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Lieferer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber an den Lieferer ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an den Lieferer ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für den Lieferer. Der Besteller verwahrt die dabei entstehende neue Sache für den Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware Lieferer und Besteller sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen dem Lieferer in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware. Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Nr. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht. Verbindet der Besteller die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an den Lieferer ab. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist der Lieferer berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann der Lieferer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt. Artikel IV: Fristen für Lieferungen; Verzug 1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf a) höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung), b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des Lieferers, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten, c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, oder d) vom Lieferer nicht zu vertretende nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des Lieferers, verlängern sich die Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung richten sich nach Artikel XIl. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5%, berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Artikel V: Gefahrübergang 1. a) b) 2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über Artikel VI: Aufstellung und Montage Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen: 1. a) b) iv) ) e) Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel, Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung, bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene ‚Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde, Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Lieferer zu vertretende Umstände, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen. Der Besteller hat dem Lieferer wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der ‚Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen Verlangt der Lieferer nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Besteller innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Zweiwochenfrist verstreichen lässt oder wenn die Lieferung - gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - in Gebrauch genommen worden ist. Artikel VII: Entgegennahme Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Artikel VIII: Sachmängel Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt: 1 Artikel | 1. a) b) u) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Erfolgt die Gewährleistung durch Nacherfüllung, übernimmt der Lieferer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen ‚Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Hat der Besteller die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Lieferer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, nach seiner Wahl die mangelhafte Sache selbst zu entfernen und die nachgebesserte oder gelieferte mangelfreie Sache einzubauen oder anzubringen oder dem Besteller die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Weitere Folgeschäden oder Schäden durch von dem Lieferer nicht hergestellte Zusatzprodukte (z.B. Software) werden nur übernommen, soweit dem Lieferer eine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. ‚Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichen Verjährungsbeginn; Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß $$ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß $ 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) verjähren ebenfalls innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufnemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Mängelrügen des Bestellers haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Bei Mängelansprüchen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht. wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. Dem Lieferer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Nr. 10 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen, Ein-/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers gemäß $ 445 BGB (Rückgriff des Verkäufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß $ 478 BGB (Rückgriff des Verkäufers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert, begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Weitergehende oder andere als in diesem Art. VII geregelten Ansprüche des Bestellers wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. X: Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte: Rechtsmängel Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferer verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts ohne Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Lieferer erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Lieferer gegenüber dem Besteller innerhalb der in Art. VII Nr. 2 bestimmten Frist wie folgt: Der Lieferer wird nach seiner Wahl auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist dies dem Lieferer nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Die Pflicht des Lieferers zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. XII Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers bestehen nur, soweit der Besteller den Lieferer über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine vom Lieferer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht vom Lieferer gelieferten Produkten eingesetzt wird. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Nr.1a) geregelten Ansprüche des Bestellers im Übrigen die Bestimmungen des Art. VIII Nr. 4, 5, 8 und 9 entsprechend. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen des Art. VIll entsprechend. Weitergehende oder andere als die in diesem Art, IX geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. Artikel X: Erfüllungsvorbehalt 1 Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Besteller ist verpflichtet, alle Informationen und Untertagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. Artikel XI: Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 a) bis c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag. zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn erforderliche Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt werden oder nicht nutzbar sind. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war Artikel XII: Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Soweit nicht anderweitig in diesen VLB geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird: a) nach dem Produkthaftungsgesetz, b) bei Vorsatz, c) _beigrober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, d) bei Arglist, e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, N wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens. des Körpers oder der Gesundheit, oder g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert, begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt. 3. _ Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Artikel XI: Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. _ Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter ‚Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Artikel XIV: Verbindlichkeit des Vertrags Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 6€6 Pjundyyana7 o1d 1eM u! yaneıguay apjundıyan3] Iyezuy KIELS 3 So'2eo'T UMA OE'SEO'T uordweyy usoyL VO3SLN3 ZunjyaJdwapinpoid Jyerf /y 00 Uon Janepsdungyana]3g Jaul 199 % umwogwooe | ai] MA 000007 HaUONUaAUOYy JU9ZOAd ul Zunsedsun3 faERKTEITIREIT-TEITE] usJsoysdunpem 31 yanesqsaawous uadunsedsumg AF1 ’sa jeuoNUaauoy yaneugaA um 04d sıaJdwons :U9ISONYSUOINISIAUL 0077 8 Jayearstyallın}g TOH UaSeJISUny (sagsası un) apyundyyana] BrRMWyyanaT sajanpIYy yaIsıagq »yundyyana] od Iyezuy nem ul yaneıquay "A 3 UOZ]IOYL4Yy 9S :Dpuny a3ejues3unyy>nalag yIIaB13A]j0S/-151 Objekt : Sportplätze Darmstadt und Umgebung mn Anlage ; 1} G ” Fr Projektnummer nno Ei © e f ’ Datum : 11.06.2020 Innovative LED-Technologie 1 Arheilgen 1.2 Zusammenfassung, Arheilgen 1.2.1 Ergebnisübersicht, Bewertungsbereich 1 [m] 100 90 80 70 60 50 40 - 30 20 10 0 10 25 50 75 100 Beleuchtungsstärke [Ix] Allgemeln Verwendeter Rechenalgorithmus Mittlerer Indirektantell Lichtpunkthöhe 16.01 m Wartungsfaktor 0.80 Gesamtlichtstrom aller Lampen 931432 Im Gesamtleistung 7512.0 W Gesamtleistung pro Fläche (6700.00 m?) 1.12 W/m? (1.40 W/m?/100Ix) Bewertungsberelch 1 Nutzebene 1.1 horizontale Em 79.9 x Emin 34.2 x Emin/Em (Uo) 0.51 Emin/Emax (Ud) 0.43 Position 0.00 m Typ Anz. Fabrikat THORN Lighting 3 8 _ BesteliNr. : 96633215 (1200mA) Fe Leuchtenname : CHAMPION 2641-740 V1 VSR ANT Bestückung :1x CHPL_V1-740VSR 939W 939 W / 116429 Im Adam Wrodarczyk 2020-06-11 Sportplätze Darmstadt und Umgebung, Entega
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Verein / Firma:
SG Arheilgen e.V.
Projektnummer: Projektname:
PRL2012763/1 SG Arheilgen
Sportart:
Fußball
Projektbeschreibung:
Kunstrasenplatz 94 x 62 m
6 Masten mit einer Höhe von 16m
Keine Wohnbebauung in Sichtweite vorhanden
Google Maps Link: hitps://goo.g/maps/yQ8y28EMEuE3a6tz8
Ansprechpartner
Herr Andreas Faßmann
Adresse
Auf der Hardt 80
64291 Darmstadt
Deutschland
Datum
20.12.2020
20.12.2020
Sehr geehrter Herr Andreas Faßmann,
vielen Dank für Ihr Interesse an einer professionellen LED-Flutlichtanlage von Lumosa
In dieser Zusammenfassung bekommen Sie eine Übersicht Ihres Projektes Die detaillierte Aufstellung und den
Kostenvoranaschlag finden Sie auf den folgenden Seiten
Für Ihr Projekt haben wir die Lumosa® CS860 Pro verwendet
Sie ist die leistungsstärkste Variante unserer Leuchten-Familie und das absolute Top-Model
Sie trägt des ENEC Prüfzertifikat und Ist über 20.000 mal weltweit auf Sportanlagen verbaut
Neem
Den re. ._
Seite 2 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V re
Seite 3 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V.
Ihr Platz hat die Abmessungen 94 m x 62 m mit 6 Masten ä& 16 m Höhe.
In der Kombination mit 8 Leuchten der CS860 Pro können Sie folgendes Ergebnis erwarten:
Neuwert: 197° Lux
Die Leistungsstufen
Spielbetrieb 177° Lux
Trainingsbetrieb 85 Lux
bringen in dieser Einstellung eine Einsparung von
73%
im Vergleich zu Ihrer Bestandsanlage
Ihre Umrüstung fällt unter die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen!
Diese sind gemäß $ 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche
Umwelteinwirkungen durch Licht verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und
dass nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß
beschränkt werden
Im manchen Fällen, je nach Auflage (Förderstelle, Bauamt, Kommune) kann ein Gutachten erforderlich sein
Ihre Anlage steht nicht im Sichtbaren Bereich von Anwohnern (Lichtimmissionsschutz). Eine weitergehende
Untersuchung ist nur bedingt erforderlich.
Ihre Installation beinhaltet immer den Austausch des Mastkabels, die Erneuerung der Absicherung im Mast
(Kabelübergangskästen). Ebenso wird in jeden Mast ein Überspannungsableiter, zum Schutz vor Schäden
durch direkten Blitzschlag in der Anlage eingebaut. Sollten diese Materialen nicht benötigt werden, werden
diese selbstverständlich von den Installationskosten abgezogen.
Wir empfehlen immer eine Standsicherheitsprüfung der Masten. Hier wird überprüft, ob das Mastsystem die
Belastung durch Gewicht und Windlast langfristig standhält. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Umrüstung auf energieeffiziente LED Flutlichtbeleuchtung wird gefördert:
Bis zu 35% vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über den Projektträger
Jülich (PTJ). Zudem gibt es weitere interessante Fördermöglichkeiten z.B. durch den Sportbund oder die
Kommune. (Bitte achten Sie auf Kombinierbarkeit)
Ihr Projekt beläuft sich auf 30.065,35 € inklusive 19% zu zahlende MWSt
Bundesförderung* - 10.522,87 € inklusive 19% zu zahlende MWSt
Sportland Hessen * - 9.019,61 €
tn
Ihre Investition 10.522,87 € inklusive 19% zu zahlende MWSt
“Die oben genannten Förderquolen können projektspezifisch abweichen
Daraus ergibt sich eine Amortisationzeit von 4,1 Jahren.
Falls Sie noch genaueres wissen möchten oder weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns jederzeit an
Wir freuen uns auf Sie.
Mit sportlichen Grüßen
Horst Uffelmann
Lumosa® GmbH
mosa
Seite 4 von 11 PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V
PRL2012763/1 SG Arheilgen e V . | z
( N c
UMNOSa
- 20.12.2020
Länge (L) {m] Breite (B) [m] Fläche [m?] Lichtimmissionsschutz
94,0 62,0 5.828,0 Wohnbebauung in Sichtweite?
Nein
Anzahl Masten Masthöhe (H) [m] Distanz (D) [m]
6 16,0 6,0
Leuchtentyp Lumenstrom [Im] Leistung [W] Leuchten Anzahl
CS860 Pro 217.600 1.720 8
Mittlere Beleuchtungsstärke Em 196,9 Lux Leistung 13.760 Watt
Inklusive Wartungsfaktor 0,90 177,2 Lux
Ergebnis mit Einstellung und Steuerung / Dimmung 7566
Spielbetrieb (Volllast) eingestellt auf 177,0 Lux Leistung: 11.725 Watt
Effizienz [Im/W] Leistung pro Leuchte [W]
133 1.466
Trainingsbetrieb eingestellt auf 85,0 Lux Leistung: 4.432 Watt
Effizienz [Im/W] Leistung pro Leuchte [W] Leistung im Training vs. Spiel (Volllast)
170 554 37,8%
Bestandsbeleuchtung
Lampenleistung [W] ‚Alter in Jahren Anzahl Gesamtleistung Alt-Leuchten [W]
2.000 >20 8 17.920 Watt
Verluste Vorschaltgerät [W]
240
Vergleich zu Bestandsbeleuchtung -Leistung 75444
Betriebsstunden pro Jahr davon im Spielbetrieb Stunden/Jahr Einsparung durch Lumosa LED
600 4 72,6%
Trainingsbetrieb Stunden/Jahr
560
Mittlere Beleuchtungsstärke Bestand aktuell [Ix] Erhöhung der Beleuchtungsstärke um das 25 -fache
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70
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Aschmattstraße 8
76532 Baden-Baden
T: 07221 502 306
F: 07221 502 4306
www.lumosa.de
info@lumosa.de
Lumosa GmbH | Aschmattstraße 8 | 76532 Baden-Baden
SG Arheilgen e.V.
Herr Andreas Faßmann
Auf der Hardt 80
64291 Darmstadt
Deutschland
20.12.2020
Kostenvoranschlag/Preisindikation
Projektnummer: PRL2012763/1 SG Arheilgen e.V
Projektbeschreibung: Kunstrasenplatz 94 x 62 m
6 Masten mit einer Höhe von 16m
Keine Wohnbebauung in Sichtweite vorhanden
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Vorleistungen
Lee mm nn
Artikel Bezeichnung Preis
LP Erstellung Lichtberechnung nach DIN EN 12193 Inklusiv Leistung
EEE
Vorleistungen Gesamt - €
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Produkte
Artikel Bezeichnun Anzahl Preis
CS860 Pro Lumosa - CS860 Pro LED-Sportstättenstrahler 217klm 8 2.495,00 €
Inklusive 5 Jahre Herstellergarantie
Leuchten Gesamt 19.960,00 €
BS/01 Lumosa - Bedieneinheit Manuell - Sportplatz 4 1.030,00 €
® 13
.oo
...
” in Bedieneinheit Manuell Gesamt 1.030,00 €
LT Lumosa Touch Steuerung per APP & Browser 1 (1.290,00€)
Hardware, Einrichtung, Programmierung
Lizenz/Service pro Jahr 5 (86,80€)
Es ist ein Internetanschluss (RJ45) bei der Verteilung erforderlich
Bedienung per APP Gesamt - €
SoreenSet Lumosa - Blendschutz-Set pro Leuchte 8 (150,00€)
Blendschutz Gesamt - €
Produkte Gesamt 20.990,00 €
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PRL2012763/1 - SG Arheiligen e.V
ET]
Montageleistung incl. Material
Artikel Bezeichnung Anzahl Preis
AUST Austausch der Leuchten 2.520,00 €
- Demontage Altbeleuchtung
- Montage und Anschluss LED-Leuchten
NYY325 Mastinnenkabel erneuern
- Demontage altes Mastinnenkabel
- Montage neues Mastinnenkabel NYY-J 3x2.5mm?
KüK Erneuerung der Absicherung im Mast
- Demontage Vorschaltgeräte, Kondensatoren
- Demontage alte Absicherung
- Montage und Anschluss neuer Kabelübergangskasten
mit 2 x 16A
ÜS-T2 Überspannungsschutz
- Einbau und Anschluss Überspannungsschutz Typ 2 in
Kabelübergangskasten
STIN Installation der Steuerung
VDE Prüfung der Flutlichtanlage nach DIN VDE 0100-600 und
DGUV Vorschrift 3 inklusive Protokoll
MES Lichtmessung nach DIN 12193 bei Nacht
DOK Dokumentation aller geleisteten Arbeiten in digitaler Form
OPT Erweiterung der Anlage nach Absprache möglich
z.B. Zeitschaltuhr, Relais, Zusätzliche Traversen etc.
Zusatzleistung - Feld ist bearbeitbar
Zeile
360,00 €
510,00 €
210.00 €
150,00 €
175,00 €
350,00 €
(200.00€)
Optional
(0.00€)
Voraussetzung: Die elektrische Anlage entspricht den aktuellen Regeln der Technik (DIN VDE, DGUV Vorschrift 3), ist gewartet, dokumentiert und
somit mängelfrei Ggf erforderliche Mängelbeseitigung nach Aufwand/Absprache Befahrung/Zugänglichkeit durch Hubsteiger muss gegeben sein
Montageleistung inkl. Material Gesamt 4.275,00 €
Vorleistungen - €
Produkte 20.990,00 €
4.275,00 €
Montageleistung inkl. Material
nn nm
Summe netto 25.265,00 €
30.065,35 €
Gesamtbetrag Brutto (inkl. 19% MwSt.)
Geklammerte Werte sind optionale Positionen und werden nicht in der Summierung berücksichtigt. Preis Ab Werk NL, zzgl Transport
Dieses Dokument darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Lumosa GmbH in Baden-Baden an Dritte weitergegeben werden
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"umosa
Wirtschaftlichkeitsberechnung
PRL20127631 SG Arhellgen e.V. 20.12.2020
en en Tora Artikelnummer
LED CS860 Pro Lumosa C5860 Pro
Konven. HQI Flutlicht 2 ?
Angaben Einmalige Investitionskosten Einheit Wert
25.265,00 Preis Flutlichtanlage Projekt komplett CS860 Pro Netto € 25.265
19,00% Zu zahlende Umsatzsteuer € 4.800
10.522,87 Förderung (LED) - Bundesebene PTJ 35% € -10.523
9.019,61 Förderung (LED) - Sportland Hessen € -9.020
fix___ Investition in LED-Leuchten gesamt € 10.523
0,00 Preis HQI Fiutlicht Komplettangebot € o
0,00 Installation HQI Flutlicht € 0
19% Zu zahlende Umsatzsteuer € o
fir Investition in Konventionell gesamt € 0
Investitionskostendifferenz gesamt € 10.523
Angaben Energiekosten Konventionelle-Leuchten
8 _ Anzahl Konventionelle Leuchten Stück 8
2.000 Leistung einer Konventionellen Leuchte in Watt w 2.000
fix Gesamtleistung der Konventionellen Leuchten in kW KW 18,0
240 Verlustleistung Vorschaltgerät w 240,0
fix Verlustleistung aller Vorschaltgeräte kW 19
fix Gesamileistung der Konventionellen Leuchten inklusive Vorschaltgeräte kw 17,9
600 h Leuchtenbetrieb pro Jahr ergibt kWh/a 10.752
0,270 Strompreis pro kWh € 0,27
Energiekosten Konventionelle Leuchten gesamt pro Jahr € 2.003
Angaben Energiekosten mit LED Leuchten
8 _ Anzahl LED-Leuchten Stück 8
1.466 Leistung LED-Leuchten bei Spielnivesu w 1.466
fit Gesamtleistung LED-Leuchten in kW kw 11,7
40 Betriebsstunden pro Jahr bei Spielniveau kwih 459
37,8% Dirnm-Niveau -> Reduzierte Leuchtenleistung bei Training kW 4,4
560 Betriebsstunden mit Reduzierter Leistung (Dimmung) kw 2482
Energiekosten mit LED Leuchten gesamt pro Jahr € 797
Angaben Berechnung der Einsparungen durch Wartungs- und Materialkosten
250 Materialkosten für den Wechsel eines Konv. Leuchtmittels €
fix Materialkosten für den Wechsel aller Konv. Leuchtmittel €
s Montagekosten für den Wechsel eines Konv. Leuchtmittels € 50
fix Montagekosten für den Wechsel aller Konv. Leuchtmittel €
3.000 Lebensdauer Konv. Leuchtmittel h
fit In diesem Intervall müssen die Leuchtmittel gewechselt werden Jahre 5,0
Angaben Amortisationsberechnung der LED Leuchten
fix Mehr Kapitaleinsatz/Investition € 10.523
fix Jährliche Kosteneinsparung (Energie- und Wartungskosten) € 2586
Angaben Direkte Kosteneinsparung für die Restlaufzeit nach Amortisation
fix LED-Lebensdauer Jahre 50,0
% Jahre Nutzungsdauer. Jahre 30,0
Ax Restlaufzeit auf LED-Nutzungsdauer Jahre 25,9
fix Energiekosteneinsparung € 54.621
fix Leuchtmittel- und Montagekosteneinsparu:
m
Pr
D
R
S
Angaben Bei jährlicher Stromkostenerhöhung steigt die Einsparung überproportional an
3% Stromkosteneinsparung bei jährlicher Stromkostenerhöhung auf LED Nutzungsdauer € 100.211
0% _ Ohne Stromkastenerhöhung auf LED Nutzungsdauer € 63.191
Derzeit durch Ihre Leuchten verursachter CO? Ausstoß pro Jahr TonnenwJahr 61
CO*.Einsparung durch den Einsatz der LED-Technik TonnersJahr 44
Diese Einsparung entspricht dem CO? Ausstoß von Hin- und Rückflügen von Frankfurt nach Mallorca Anzahl [x
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2021/0053
2594 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.03.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0053
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 421010
Kostenstelle: 052-010-1200 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4210-11 Sachkonto: 7128000
Betreff: Antrag der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Ma ß-
nahme
hier: Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz
Vorlage vom: 04.03.2021
Beschlussvorschlag :
1. Dem Antrag der Sport gemeinschaft Arheilgen e. V. auf vorzeitige Durchführung der Ma ß-
nahme „Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz “ wird zugestimmt.
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.
Anlagen: Antrag auf städt. Förderung, SGA (LED Flutlicht)
Angebot Entega (SGA, LED)
Angebot Ledkon GmbH (SGA, LED)
Angebot Lumosa (S GA, LED)
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.03.2021
Die Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. hat einen Antrag auf Förderung bei der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien ist der Antrag förd e-
rungsfähig, kommt aber bei einer Bezuschussung erst im Jahr 2022 zum Tragen.
Der Verein möchte nach einer Öko-Check Beratung durch den Landessportbund die vorhande-
ne Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz auf LED umstellen. Durch die Umrüstung können erheb-
liche Einsparungen bei den Energiekosten erreicht werden, aufgrund dessen soll die Maßna h-
me schnellstmöglich durchgeführt werden.
Mit dem Sportamt ist die Maßnahme besprochen. Der Antrag der Sportgemeinschaft A rheil-
gen e. V. ist fach - und sachgerecht und wird dementsprechend befürwortet.
Der Verein wird weiterhin einen Zuschuss beim Projektträger Jülich sowie beim Landesspor t-
bund Hessen beantragen. Entsprechende Zusagen über die Förderhöhe liegen dem Verein
bereits vor.
Darmstadt, 04.03.2021
52-kl/hg
Dezernat II
Rafael Reißer
Bürgermeister
anlage 1
2328 Zeichen
52/301 - 09.20 Antrag auf städtische Förderung im Wissenschaftsstadt Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich Darmstadt Sportamt Postfach 11 1061 Der Magistrat 64225 Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Sportamt Bad Nauheimer Str. 2 64289 Darmstadt Name des Vereins Spartgemein schaft Arien, e.V. 1. Vorhaben (Beschreibung in Stichworten, z, B. Neubau bzw. Umbau, Standort, Raumprogramm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung) Umristung Futbehtau age Kunstrasen dar N 2. Begründung des Bedarfs (bitte unbedingt ausfüllen, evtl, gesondertes Blatt verwenden) Austausel iu euer hee(fizieutere LED Belsagitannd nach öko- Check Behtu Auch LSBH 3. Geschätzte Gesamtkosten 22.550, (le 4. Finanzierungsvorstellungen a) Eigenleistung des Vereins Barmittel 5.682,61 - Wert der Selbsthilfe € b) städtische Zuwendung 8.520 00 € c) Zuwendung des Landes Hessen € d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen 500 oo € e) sonstige Zuschussgebende Vröphtiräges alch 2.8 12, Jo € f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) € Gesamt 22, 550 We Mitglied Sportamt Telefon: 06151 13-2971 Sprechzeiten: In Bad Nauheimer Str. 2 Telefax: 06151 13-2940 nach Vereinbarung en, Familie 64289 Darmstadt E-Mail: info@darmstadt.de s zamıle Internet: www.darmstadt.de ./2 25% ZURLZ 2.22% 35% 5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? RX ja [] nein Höhe der eventuellen Zusage Pro, eluhäger uch T: 82, so € sehe Sette | Bei Bauvorhaben: Datum 6. _ Angestrebter Baubeginn Nacdı Lusage des ann der Rostat ge Bauzeit . vorzeitin dual N und vorgesehene Bauzeit (Q, 2 Jen La, | Name des Architektur- Name, Vorname 7. büros PLZ, Ort, Straße, Hausnummer 8 Bauantrag a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt? Ol ia Bd nein b) Ist der Bauantrag gestellt? DO ja R nein Datum c) Wann wurde der Bauantrag gestellt? Nummer d) amtliche Nummer des Bauantrags 9. Ist die Baugenehmigung erteilt? Dia DR nein Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins 25.01. 218.B0r/ priidet _2 1 Datum und Unterschrift Person, die den Verein gesetzlich vertritt und Funktion Als Anlagen sind unbedingt beizufügen: a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros b) Lageplan c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse) Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen! Stand: 04/2020
anlage 3
1830 Zeichen
LEDKon GmbH - Robert-Bosch-Str. 18 - D-61267 Neu Anspach Sportgemeinschaft Arheilgen e. V. Herr Klaus Treiber Abteilungsleiter FuRbalt Auf der Hardt 80 64291 Darmstadt Angebot LEDKon Flutlichtumbau nach DIN EN 12193 6 Mast Sportplatz > 100 Lux im Mittel / 8.000 Watt Pos Bezeichnung dEDKON Vertriebsbüro Limburg Schiede 18A D-65549 Limburg Tel.: 06431-58 470-0 Fax: 06431-58 470-470 info@ledkon.de Angebot Nr.: 120050625 06.05.2020 Menge Gesamtpreis 1 LEDKon FL5 Fluter - 6500K DIMM - flickerfrei - CRI>80 - IP65/IK10 Einzelkomponenten austauschbar Lebensdauer: 75.000 Stunden Garantie: 10 Jahre 2 Steuerungs-APP - Wireless Installation der Hardware nebst Einrichtung und Programmierung Garantie: 3 Jahre 3 Verbau / Demontage - Montage - Demontage alte Fluter - Demontage alte Vorschaltgeräte - Anpassung / Erneuerung Traversen - Erneuerung der Mastinnenkabel - Übergangskästen installieren - Umverdrahtung von 400 V auf 230 V - Montage und Ausrichtung der neuen Fluter 4 Steiger - Arbeitsbühne 8.000 Watt 8 Stück 20 Stück 1 Einheit Liefer- und Zahlungsbedingungen: nach Vereinbarung Gesamtsumme 24.500,00 € Zzgl. 19% MwSt 4.655,00 € Endbetrag 29.155,00 € Es gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in der Fassung vom 06.07.2015. Diese werden auf Wunsch übersandt oder können in den Geschäftsräumen unserer Niederlassungen eingesehen werden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gerichtsstand ist Bad Homburg. LEDKON GmbH Sitz: Robert-Bosch-Str. 18, D-61267 Neu Anspach ‚Geschäftsführer Norbert Schmidt Amtsgericht Bad Homburg, HRB 13289, UstiD DE300579256, WEEE-Nr.: DE 78163420 Steuer-Nr.: 003 243 54060 Bankverbindung: IBAN: DE67510500150100422484 Nassauische Sparkasse: BIC: NASSDESSIXK
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Bad Nauheimer Straße 2
- Robert-Bosch-Straße 18
- Frankfurter Straße 100
- Auf der Hardt 80
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0053
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.03.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00