2024/0355
Bestellung des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2024/0355
3810 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Vermessungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0355
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511090
Kostenstelle: 062-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-91 Sachkonto: 6131000
Betreff: Bestellung des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses für
Immobilienwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 18.11.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat schlägt gemäß § 3 Absatz 2 der Hessischen Ausführungsverordnung zum
Baugesetzbuch (BauGB -AV) vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 258) dem Präsidenten des Hessischen
Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation vor, Herrn Vermessungsoberrat
Jens Bingenheimer, M.Sc zum vorsitzenden Mitglied des Gutachterausschusses für
Immobilienwerte für den Bereich der Wissenschaftsstadt Darms tadt zu bestellen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2024
Nach § 2 Absatz 2 der Hessischen BauGB -AV muss das vorsitzende Mitglied Beschäftigte
oder Beschäftigter der Behörde sein, der die Aufgaben der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses übertragen sind. Der jetzige Vorsitzende des Gremiums,
Herr Wolfgang Krichbaum, scheidet zum Jahresende aus dem städtischen Dienst aus und
muss daher sein Amt abgeben.
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte in Hessen sind Landeseinrichtungen, die
vorsitzenden Mitglieder werden jedoch von kommunaler Seite vorgeschlagen. Bei der
Tätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Das vorsitzende Mitgli ed muss über besondere
Sachkunde im Bereich der Immobilienbewertung verfügen. Die Bestellung erfolgt jeweils für
5 Jahre.
Herr Vermessungsoberrat Jens Bingenheimer Assessor des Liegenschaftswesens , geb. am
20. Oktober 1987, soll als künftiger Leiter des S tadtvermessungsamtes die Aufgabe des
vorsitzenden Mitglieds übernehmen. Das vorsitzende Mitglied soll die Befähigung für die
Laufbahngruppe des höheren Dienstes oder eine gleichwertige berufliche Qualifikation
besitzen. Herr Bingenheimer erfüllt durch sein erfolgreich abgeschlossenes Referendariat
diese Anforderung. Darüber hinaus hat er durch sein Masterstudium im Fach Geoinformatik
und Vermessung an der Hochschule Mainz Kenntnisse im Bereich der Immobilienbewertung
erworben. Außerdem war er in seiner bish erigen Tätigkeit im Stadtvermessungsamt als
Stellvertreter des Amtsleiters regelmäßig mit Fragen der kommunalen
Immobilienwertermittlung befasst.
Durch seine Bestellung zum vorsitzenden Mitglied wird die Kontinuität in der Arbeit des
ehrenamtlichen Gremiu ms gewährleistet. Herr Bingenheimer ist bereit, diese Aufgabe zu
übernehmen.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0355
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.11.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00