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Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen vor dem Übergangsgebäude des Dreikönigsgymnasiums

Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne) AN/1937/2021 vom 09.09.2021

Stand: Am 09.09.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

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    www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.09.2021 AN/1937/2021 Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen vor dem Übergangsgebäude des Dreikönigsgymnasiums - Dringlichkeitsantrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver- tretung Nippes zu setzten: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich im Bereich der Zufahrts- und Abfahrtswege zum Dreikönigsgymnasium (Übergangsgebäude in der Parkanlage Escher Straße)  die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Zufahrtsweg ab der Einmündung Escher Straße auf 10 Stundenkilometer zu begrenzen (beidseitige Anordnung VZ 274-10 StVO) und  die aktuell angeordneten, an Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gerichteten, 4 VZ 101  StVO (Gefahrstelle) auf dem Weg im Park sowie die 2 Kombinationen VZ 138, 1000-30 StVO  ersatzlos zu entfernen. Zudem Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de  jeweils einen Fußgängerüberweg (VZ 293, 350 StVO) einzurichten,  zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs VZ 205 in kleiner Ausführung (SL 630mm) und 1000-32 StVO vor den Überwegen (Nr. 1) anzuordnen und eine Markierung VZ 342 StVO (Haifischzähne) vor den Überwegen (Nr. 1) aufbringen zu lassen oder alternativ  zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs, welcher die unbefestigten Parkwege nutzt, beidseitig VZ 205 in kleiner Ausführung (SL 630mm) und 1000-32 StVO anzuordnen und eine Markierung VZ 342 StVO (Haifischzähne) entlang der Querung aufbringen zu lassen.  unter den Verkehrszeichen zu Nr. 1 ebenfalls beidseitig das VZ 133 StVO in kleiner Ausführung (SL 630mm) anzuordnen. Es wird um hoch priorisierte Bearbeitung gebeten, da die derzeitige Verkehrsführung eine Gefahrenstelle für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sowie insbesondere auch für Schulkinder darstellt. Begründung: Erfolgt mündlich gez. Max Beckhaus gez. Sandra Vogel

Beratungsverlauf

  1. 09.09.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.11, Entscheidung.

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