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AN/1937/2021

Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen vor dem Übergangsgebäude des Dreikönigsgymnasiums

Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne) 09.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.09.2021, TOP 8.1.11

Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

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Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

2424 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.09.2021 
AN/1937/2021 
Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen vor dem Übergangsgebäude des 
Dreikönigsgymnasiums 
- Dringlichkeitsantrag der Grünen - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung Nippes zu setzten: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich im Bereich der Zufahrts- und Abfahrtswege 
zum Dreikönigsgymnasium (Übergangsgebäude in der Parkanlage Escher Straße)  
 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Zufahrtsweg ab der Einmündung Escher 
Straße auf 10 Stundenkilometer zu begrenzen (beidseitige Anordnung VZ 274-10 StVO) 
und  
 die aktuell angeordneten, an Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gerichteten, 4 VZ 
101  
 StVO (Gefahrstelle) auf dem Weg im Park sowie die 2 Kombinationen VZ 138, 1000-30 
StVO  
 ersatzlos zu entfernen. 
 
Zudem  
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

 jeweils einen Fußgängerüberweg (VZ 293, 350 StVO) einzurichten,  
 zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs VZ 205 in kleiner Ausführung (SL 
630mm) und 1000-32 StVO vor den Überwegen (Nr. 1) anzuordnen und eine Markierung 
VZ 342 StVO (Haifischzähne) vor den Überwegen (Nr. 1) aufbringen zu lassen oder 
alternativ  
 zur Vorfahrtsregelung zu Gunsten des Radverkehrs, welcher die unbefestigten Parkwege 
nutzt, beidseitig VZ 205 in kleiner Ausführung (SL 630mm) und 1000-32 StVO 
anzuordnen und eine Markierung VZ 342 StVO (Haifischzähne) entlang der Querung 
aufbringen zu lassen.  
 unter den Verkehrszeichen zu Nr. 1 ebenfalls beidseitig das VZ 133 StVO in kleiner 
Ausführung (SL 630mm) anzuordnen. 
 
Es wird um hoch priorisierte Bearbeitung gebeten, da die derzeitige Verkehrsführung eine  
Gefahrenstelle für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sowie insbesondere auch für 
Schulkinder darstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
 
 
gez. Max Beckhaus      gez. Sandra Vogel

Beratungsverlauf (1)

09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.11 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Neusser Straße 450
  • Escher Straße
  • Im Park
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1937/2021
Typ
Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne)
Datum
09.09.2021
Erstellt
09.09.2021 11:39