0561/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Beiratsvorsitzenden Herr von der Stein aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 25.11.2024 betr.: "Erweiterung der Max Ernst Gesamtschule und Neubau der Grundschule Kunterbunt in Köln Bocklemünd"
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2642 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0561/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 05.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Beiratsvorsitzenden Herr von der Stein aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 25.11.2024 betr.: "Erweiterung der Max Ernst Gesamtschule und Neubau der Grundschule Kunterbunt in Köln Bocklemünd" Hiermit ergeht die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) auf die mündliche Anfrage des Beiratsvorsitzenden Herr Harald von der Stein zum aktuellen Sachstand des Vorhabens Erweiterung der Max Ernst Gesamtschule und Neubau der Grundschule Kunterbunt in Köln Bocklemünd. Für die Fläche auf der das o.g. Vorhaben realisiert werden soll erfolgte im Jahr 2023 ein Teil- aufhebungsverfahren für den damals bestehenden B-Plan. Seitens der Unteren Naturschutz- behörde wurden im damaligen Verfahren keine Bedenken demgegenüber geäußert, es wurde jedoch darauf verwiesen, dass die UNB im Rahmen weiterer Baugenehmigungen auf besag- ter Fläche erneut hinzuzuziehen sei. Im Vorgriff auf die Erweiterung der Schule hatte die Gebäudewirtschaft zusammen mit dem zuständigen Planungsbüro im Jahr 2024 um einen gemeinsamen Termin mit der Stadt gebe- ten, um mögliche Konfliktfelder im Vorfeld zu beleuchten. Dabei waren Vertreter vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, der Gebäudewirtschaft, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Baumschutz sowie zwei Ver- treter des beauftragten Planungsbüros beteiligt. Abstimmungsbedarf bestand zum exakten Grenzverlauf des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes L11 „Äußerer Grüngürtel Nüs- senberger Busch bis Müngersdorf“ im südlichen Bereichs des Grundstückes, zu dem das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bis zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Aussagen tä- tigen konnte. Im Nachgang zum Termin wurde aus diesem Grund die Grenze des Landschaftsschutzgebie- tes von einem externen Vermessungsteam eingemessen, um Planungssicherheit an dieser Stelle herzustellen. Sowohl die Trägerin der Landschaftsplanung/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen als auch die Untere Naturschutzbehörde teilten der Gebäudewirtschaft sowie dem beauftragten Architekturbüro mit, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst nach Eingang des offiziellen Bauantrages und einer Beurteilung durch das Bauaufsichtsamt erfolgen kann. Eine Beeinträchtigung des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes durch das Bauvorhaben ist dabei auszuschließen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 0561/2025
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 24.03.2025
- Erstellt
- 19.02.2025 13:26