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0561/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Beiratsvorsitzenden Herr von der Stein aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 25.11.2024 betr.: "Erweiterung der Max Ernst Gesamtschule und Neubau der Grundschule Kunterbunt in Köln Bocklemünd"

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 24.03.2025

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 05.05.2025, TOP 2.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2642 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0561/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 05.05.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Beiratsvorsitzenden Herr von der Stein 
aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 25.11.2024 betr.: "Erweiterung der Max 
Ernst Gesamtschule und Neubau der Grundschule Kunterbunt in Köln Bocklemünd" 
Hiermit ergeht die Antwort der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) auf die mündliche Anfrage 
des Beiratsvorsitzenden Herr Harald von der Stein zum aktuellen Sachstand des Vorhabens 
Erweiterung der Max Ernst Gesamtschule und Neubau der Grundschule Kunterbunt in Köln 
Bocklemünd. 
 
Für die Fläche auf der das o.g. Vorhaben realisiert werden soll erfolgte im Jahr 2023 ein Teil-
aufhebungsverfahren für den damals bestehenden B-Plan. Seitens der Unteren Naturschutz-
behörde wurden im damaligen Verfahren keine Bedenken demgegenüber geäußert, es wurde 
jedoch darauf verwiesen, dass die UNB im Rahmen weiterer Baugenehmigungen auf besag-
ter Fläche erneut hinzuzuziehen sei.  
 
Im Vorgriff auf die Erweiterung der Schule hatte die Gebäudewirtschaft zusammen mit dem 
zuständigen Planungsbüro im Jahr 2024 um einen gemeinsamen Termin mit der Stadt gebe-
ten, um mögliche Konfliktfelder im Vorfeld zu beleuchten. Dabei waren Vertreter vom Amt für 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster, dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, 
der Gebäudewirtschaft, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Baumschutz sowie zwei Ver-
treter des beauftragten Planungsbüros beteiligt. Abstimmungsbedarf bestand zum exakten 
Grenzverlauf des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes L11 „Äußerer Grüngürtel Nüs-
senberger Busch bis Müngersdorf“ im südlichen Bereichs des Grundstückes, zu dem das Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen bis zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Aussagen tä-
tigen konnte.  
 
Im Nachgang zum Termin wurde aus diesem Grund die Grenze des Landschaftsschutzgebie-
tes von einem externen Vermessungsteam eingemessen, um Planungssicherheit an dieser 
Stelle herzustellen.  
 
Sowohl die Trägerin der Landschaftsplanung/Amt für Landschaftspflege und Grünflächen als 
auch die Untere Naturschutzbehörde teilten der Gebäudewirtschaft sowie dem beauftragten 
Architekturbüro mit, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst nach Eingang 
des offiziellen Bauantrages und einer Beurteilung durch das Bauaufsichtsamt erfolgen kann. 
 
Eine Beeinträchtigung des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes durch das Bauvorhaben 
ist dabei auszuschließen.

Beratungsverlauf (1)

05.05.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
0561/2025
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
24.03.2025
Erstellt
19.02.2025 13:26