AFW/0004/2015
Regelungen für Brauns Märkte
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster, 28.04.15 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Anfrage an die Verwaltung zu den Regelungen für Brauns Märkte Der Veranstalter „Brauns Märkte“ führt regelmäßig auf privatem Gelände Flohmärkte durch. 1. Welche Regelungen gelten für die Genehmigung dieser Märkte? 2. Ist ein Parkplatzkonzept vorzulegen? 3. Wie wird die Einhaltung des Parkplatzkonzepts überwacht? Begründung: Im Zuge der letzten Veranstaltung beim Möbelhaus Finke in Nienberge waren viele Straßenränder für das Parken gesperrt. Diese Sperrung gab es aber nicht mehr für den Horstmarer Landweg nach der Querung der B54. Hier wurde an beiden Straßenrändern geparkt, so dass nur eine Durchfahrmöglichkeit für ein Fahrzeug bestand. Diese Situation sah man erst, wenn man den Scheitelpunkt der Brücke erreicht hatte. Es gab etliche gefährliche Situationen. Die BV -West möchte sich über mögliche Regelungen für diese Märkte informieren. gezeichnet: Bernd Krekeler Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Christa Neugebauer Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Horstmarer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- AFW/0004/2015
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 06.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37