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AFW/0004/2015

Regelungen für Brauns Märkte

Anfrage in der BV West 06.05.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.05.2015, TOP 4.2

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Originalanfrage

1391 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 28.04.15 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Anfrage an die Verwaltung zu den Regelungen für Brauns Märkte 
 
Der Veranstalter „Brauns Märkte“ führt regelmäßig auf privatem Gelände Flohmärkte durch. 
 
1. Welche Regelungen gelten für die Genehmigung dieser Märkte? 
2. Ist ein Parkplatzkonzept vorzulegen? 
3. Wie wird die Einhaltung des Parkplatzkonzepts überwacht? 
 
 
Begründung: 
Im Zuge der letzten Veranstaltung beim Möbelhaus Finke in Nienberge waren viele Straßenränder für 
das Parken gesperrt. Diese Sperrung gab es aber nicht mehr für den Horstmarer Landweg nach der 
Querung der B54. Hier wurde an beiden Straßenrändern geparkt, so dass nur eine 
Durchfahrmöglichkeit für ein Fahrzeug bestand. Diese Situation sah man erst, wenn man den 
Scheitelpunkt der Brücke erreicht hatte. Es gab etliche gefährliche Situationen. Die BV -West möchte 
sich über mögliche Regelungen für diese Märkte informieren. 
 
 
gezeichnet: 
Bernd Krekeler 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Christa Neugebauer 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Horstmarer Landweg

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Details

Aktenzeichen
AFW/0004/2015
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
06.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37