V/0363/2024
Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung
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Beschlussvorlage
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V/0363/2024 V/0363/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung Beratungsfolge 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolger von Karl-Heinz Dörenkämper mit Wir- kung zum 15.07.2024 Dipl.-Ing. Architekt Sven Thorissen gewählt. 2. In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolger von Klaus Hollenbeck mit Wirkung zum 15.09.2024 M.A. (Arch.) Marc Hehn gewählt. Begründung: Dem Beirat für Stadtgestaltung gehören gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung vom 02.01.1997 in der Fas- sung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2016 sieben anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städ- tebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Müns- ter ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. Der Rat der Stadt Münster hat am 04.07.2018 auf Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände Karl-Heinz Dörenkämper und Klaus Hollenbeck für fünf Jahre als Mitglieder in den Beirat für Stadtgestaltung gewählt (V/0521/2018). Der Rat hat auf seiner Sitzung am 14.06.2023 beschlossen, die Wahlzeit für diese zwei Mitglieder um ein Jahr zu verlängern (V/0335/2023). Damit endet die Wahlzeit von Karl-Heinz Dörenkämper zum 15.07.2024 und von Klaus Hollenbeck zum 15.09.2024. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 5 der Satzung der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände die Nachfolge. Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben vom 23.04.2024 gebeten, geeignete Nachfolger*innen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor- zuschlagen. Amt für Bürger - und Ratsservice 07.06.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0363/2024 Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schreiben vom 13.05.2024 vor, Dipl.-Ing. Architekt Sven Thorissen aus Rotterdam und M.A. (Arch.) Marc Hehn aus Münster in den Beirat zu entsenden. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des Stadtgebietes Münster haben. Von den fünf verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung haben vier ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist damit bereits erfüllt. Im Beirat für Stadtgestaltung müssen gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) als wesentli- ches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Von den fünf verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung sind vier Frauen. Von den Ver- bänden werden zwei Männer vorgeschlagen. Nach der Wahl wären – wie bisher auch - von sieben Mitgliedern vier Frauen im Beirat vertreten. Hinweis: § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage
Anlage A
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Anlage A zur V/0363/2024 Kurzüberblick Die Wahlzeit des Mitgliedes Karl-Heinz Dörenkämper endet am 15.07.2024 und die Wahlzeit von Klaus Hollenbeck endet am 15.09.2024. Die in Münster ansässigen Architektenverbände schla- gen zur Wahl in den Beirat Sven Thorissen und Marc Hehn vor. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Rat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit naht- los weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl der neuen Mitglieder erforderlich. Mit den Vorschlägen der Architektenverbände sind alle Vorgaben der Satzung erfüllt. Die Wahl erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Nach der Wahl der zwei Personen sind von den sieben Mitgliedern im Beirat vier Frauen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0363/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2024
- Erstellt
- 29.05.2024 13:43