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V/0363/2024

Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung

Vorlagen 29.05.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 55

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4168 Zeichen

V/0363/2024 
V/0363/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung von frei werdenden Positionen im Beirat für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolger von Karl-Heinz Dörenkämper mit Wir-
kung zum 15.07.2024 Dipl.-Ing. Architekt Sven Thorissen gewählt.  
 
2. In den Beirat für Stadtgestaltung wird als Nachfolger von Klaus Hollenbeck mit Wirkung zum 
15.09.2024 M.A. (Arch.) Marc Hehn gewählt. 
 
 
Begründung: 
 
Dem Beirat für Stadtgestaltung gehören gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung vom 02.01.1997 in der Fas-
sung der 4. Änderungssatzung vom 16.12.2016 sieben anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städ-
tebau, Architektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Müns-
ter ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 04.07.2018 auf Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- 
und Ingenieurverbände Karl-Heinz Dörenkämper und Klaus Hollenbeck für fünf Jahre als Mitglieder in 
den Beirat für Stadtgestaltung gewählt (V/0521/2018). Der Rat hat auf seiner Sitzung am 14.06.2023 
beschlossen, die Wahlzeit für diese zwei Mitglieder um ein Jahr zu verlängern (V/0335/2023). Damit 
endet die Wahlzeit von Karl-Heinz Dörenkämper zum 15.07.2024 und von Klaus Hollenbeck zum 
15.09.2024. 
 
Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit des Beirates aus, so wählt gem. § 3 Abs. 5 der Satzung 
der Rat auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände 
die Nachfolge. 
 
Die Verwaltung hat die drei in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände mit Schreiben 
vom 23.04.2024 gebeten, geeignete Nachfolger*innen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor-
zuschlagen.  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
07.06.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0363/2024 
 
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schreiben 
vom 13.05.2024 vor, Dipl.-Ing. Architekt Sven Thorissen aus Rotterdam und M.A. (Arch.) Marc Hehn 
aus Münster in den Beirat zu entsenden. 
 
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung müssen mindestens drei Mitglieder ihren Geschäftssitz außerhalb des 
Stadtgebietes Münster haben. Von den fünf verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung 
haben vier ihren Geschäftssitz außerhalb von Münster. Die Vorgabe des § 3 Abs. 2 der Satzung ist 
damit bereits erfüllt.  
 
Im Beirat für Stadtgestaltung müssen gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen 
und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) als wesentli-
ches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
Von den fünf verbleibenden Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung sind vier Frauen. Von den Ver-
bänden werden zwei Männer vorgeschlagen. Nach der Wahl wären – wie bisher auch - von sieben 
Mitgliedern vier Frauen im Beirat vertreten. 
 
Hinweis: 
 
§ 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien.  
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage

Anlage A

1852 Zeichen

Anlage A zur V/0363/2024 
Kurzüberblick 
Die Wahlzeit des Mitgliedes Karl-Heinz Dörenkämper endet am 15.07.2024 und die Wahlzeit von 
Klaus Hollenbeck endet am 15.09.2024. Die in Münster ansässigen Architektenverbände schla-
gen zur Wahl in den Beirat Sven Thorissen und Marc Hehn vor. Die Wahl der Mitglieder erfolgt 
durch den Rat. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Beirat für Stadtgestaltung die Arbeit naht-
los weitergeführt werden kann, ist der Beschluss des Rates mit der Wahl der neuen Mitglieder 
erforderlich. 
Mit den Vorschlägen der Architektenverbände sind alle Vorgaben der Satzung erfüllt. Die Wahl 
erfolgt durch den Rat. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage V/0598/2017) müssen Frauen mit 
einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Nach der Wahl der zwei Personen sind von den 
sieben Mitgliedern im Beirat vier Frauen.

Beratungsverlauf (1)

19.06.2024 Rat
TOP 55 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0363/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2024
Erstellt
29.05.2024 13:43