V/0338/2017
Stadthalle Hiltrup, weiteres Vorgehen
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Beschlussvorlage
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V/0338/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Stadthalle Hiltrup, weiteres Vorgehen; Ratsanträge SPD A-R/0022/2016 sowie CDU und Bündnis 90 / Die Grünen / GAL A-R-0058/2016 Beratungsfolge 04.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 09.05.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 10.05.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Einbindung des MCC Halle Münsterland, ein Ko nzept für eine inhaltliche Ausrichtung einer künftigen , bedarfsgerechten Bürgerhalle mit einer Saalfl ä- che von 700 m² nebst Bühne und entsprechenden Nebenräumen auf dem heutigen Grundstück der Stadthalle Hiltrup zu erstellen und ein darau s abgeleitetes Raumprogramm zu entwickeln. Dabei sind die Erkenntnisse der Vorlage V/0856/2015 „Sachstandsbericht: Weiterer Umgang mit dem Gebäude der Stadthalle Hiltrup“ zu berücksichtigen. 2) Es wird - aufgrund der weiteren dringenden schulischen Nutzungsbedarfe (Unterrichtsräume und Mensa) von Teilbereichen der Stadthalle Hiltrup - zur Kenntnis genommen, dass ein Neubau e i- ner Bürgerhalle Hiltrup und die Machbarkeitsstudie für eine Erhöhung der Zügigkeit der Joha n- nes-Gutenberg-Realschule Hiltrup im Schulze ntrum Hiltrup eine starke Wechselwirkung und s o- mit einen gemeinsamen Planungshorizont haben. 3) Die vom Rat beschlossene Machbarkeitsstudie für die Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup erfolgt auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1.Erg.: „Handlungsbedarf zur Erweiterung von Schul- gebäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingski n- dern bis 2020/2021“ für insgesamt 26 Schulstandorte. Mit der parallel im Beratungsgang befindli- chen Vorlage V/0328/2017 „Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulg e- bäuden aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1“ wird ein erster Zwischenstand sowie ein Ausblick auf den weiteren Pr o- zess gegeben. Es wird zur Kenntnis geno mmen, dass die Machbarkeitsstudie für die Johannes - Gutenberg-Realschule Hiltrup voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 abgeschlossen sein wird. Vorlagen-Nr.: V/0338/2017 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 11.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0338/2017 4) Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der schulischen Raumbedarfe und dem Rau m- programm einer künftigen Bürgerhalle eine gemeinsame Planung durchzuführen und – nach den Nutzungen Schule und Bürgerhalle – differenzierte Kosten zu ermitteln. 5) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die auf mittelfristige Sicht weiterhin erford erliche Nutzung des multifunktional genutzten Objektes der Stadthalle Hiltrup aufgrund des Zustandes des G e- bäudes und der technischen Einrichtungen mit Risiken verbunden sein wird. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird das Objekt - zur Aufrechterhaltung der aktuellen Nutzung - mit minimalen Reparaturmaßnahmen betriebsbereit gehalten. Die Räumlichkeiten, die derzeit für Schul - und Bürozwecke benutzt werden, können aus techn i- scher Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter genutzt werden. Für den Halle n- betrieb kann dies nur bedingt bzw. nicht sichergestellt werden. 6) Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Dienstlei s- tungsvertrages für einen Betrieb der künftigen Bürgerhalle durch das MCC Halle Mün sterland zu klären. Beim Betrieb durch das MCC Halle Münsterland sind die Interessen der Vereine und Ve r- bände in Hiltrup zu berücksichtigen. 7) Die Anträge an den Rat der Stadt Münster A-R/0022/2016 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster „Ein neues Stadtteilzentrum für Hiltrup“ vom 03.05.2016 (Anlage 1) und A-R/0058/2016 der Bündnis90/Die Grünen / GAL Ratsfraktion Münster und der CDU Rat s- fraktion Münster „Modern und bürgerfreundlich – Eine neue Bürgerhalle für Hiltrup“ vom 05.12.2016 (Anlage 2) sind hiermit erledigt. Begründung: Zu 1) Mit der Vorlage V/0856/2015 „Sachstandsbericht: Weiterer Umgang mit dem Gebäude der Stad thalle Hiltrup“ hat die Verwaltung einen umfassenden Bericht über die aktuelle Situation der Stadthalle Hiltrup als auch zu verschiedenen Handlungsvarianten (inklusive Wirtsc haftlichkeitsbetrachtung) ge- geben. Der Hallenbetrieb der Stadthalle Hiltrup umfasst eine rund 700 m² große Saalfläche nebst Bühne und entsprechenden Nebenräumen. Aktuell wird der Veranstaltungsbetrieb in der Stadthalle Hiltrup durch die Bezirksverwaltungs stelle Hiltrup durchgeführt. Das MCC Halle Münsterland ist bereit, die Stadt Münster bei den Fragestellungen der Konzepterstellung für eine inhaltliche Ausrichtung einer künftigen Bürgerhalle und der Ableitung eines Raumprogrammes inhaltlich zu unterstützen. Diese Aktivitäten erfolgen insbesondere im Hinblick auf eine mögliche B e- treiberschaft durch das MCC Halle Münsterland (siehe auch Beschlusspunkt 6) und sind dem MCC Halle Münsterland angemessen zu vergüten. Zu 2) In dem Gebäude der heutigen Sta dthalle Hiltrup werden aktuell für schulische Bedarfe folgende Räumlichkeiten genutzt: - 3 - V/0338/2017 Mensa Die Mensa einschl. Küchenfläche wird von der Realschule und dem Gymnasium im Schulzentrum Hiltrup genutzt und ist seit Jahren wichtiger Bestandteil des Unterrich tsalltages. Die Bedeutung und Wichtigkeit wird sich analog zu den Steigerungszahlen im Grundschulbereich für den Offenen Gan z- tag eher noch steigern, so dass die Neuschaffung dieser Fläche bei einer Überplanung der jetzigen Stadthalle zwingend erforderlich ist. Klassenräume Die Klassenräume im Obergeschoß der Stadthalle Hiltrup werden aktuell von der Johannes - Gutenberg-Realschule Hiltrup genutzt. Fünf Klassenräume und ein kleinerer Raum als Teamzi mmer für das Kollegium sind zur Zeit belegt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für eine Erhöhung der Zügigkeit der Johannes -Gutenberg- Realschule Hiltrup von 3,5 auf 4 Züge sind die Raumbedarfe auf Basis der vom Rat beschloss enen Raumstandards zu überprüfen. Es ist fraglich, ob die verstärkten räumlichen Anforderun gen (u. a. durch höhere Klassenzahlen und Inklusion) innerhalb des Raumbestandes des Schulzentrums Hiltrup aufgefangen werden können. Konkretere Aussagen lassen sich erst mit Abschluss der Machbarkeitsstudie, die in enger Zusa m- menarbeit mit den Schulen entstehen wird, treffen. Zu 3) Die gemeinsame Planung der schulischen Bedarfe in der heutigen Stadthalle Hiltrup und einer neuen Bürgerhalle ist zeitlich in die Ablaufplanung der Erstellung der Machbarkeitsstudie für die Johannes- Gutenberg-Realschule einzubinden. Der Terminplan sieht als grobe Zeitstruktur vor, dass die Mac h- barkeitsstudie einschl. Kostenschätzung bis Ende des Jahres 2017 erstellt ist. Zu 4) Vor dem Hintergrund dieser bestehenden schulischen Nutzungsbedarfe an Räumlichkeiten der heut i- gen Stadthalle ist eine enge Verzahnung einer möglichen Erweiterung des Schulzentrums (Machba r- keitsstudie) und einem Neubau einer Bürgerhalle Hiltrup gegeben. Um mögliche Flächenpotentiale an dem Standort optimal auszuschöpfen, müssen alle funktionalen Synergien bedacht und im Rahmen einer gemeinsamen Machbarkeitsstudie für den Standort darg e- stellt werden. Auch die Bildung von ggf. erforderlichen Bauabschnitten und zeitlichen Abfolgen mü s- sen abgestimmt werden. Zu 5) Insgesamt ist festzustellen, dass wesentliche Teile der technischen Gebäudeausrüstung der Stadthal- le Hiltrup am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt sind; mit Ausfällen der eingesetzten Technik ist daher zukünftig zu rechnen. Die Instandhaltungsstrategie für das Objekt der Stadthalle Hiltrup sieht vo r dem Hintergrund der b e- schriebenen Bauteilzustände, seiner nicht mehr anforderungsgerechten Struktur und der dadurch ungeklärten Zukunftsperspektive wie folgt aus: Eine – üblicherweise anzustrebende - grundlegende vorausschauende Instandhaltung des Obje ktes scheidet aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aus; vielmehr wird das Objekt zur Aufrechterhaltung der Nutzung mit minimalen Reparaturmaßnahmen betriebsbereit gehalten. Bei Störungen im Bereich der Schul- und Büronutzung wird davon ausgegangen, dass der B etrieb durch geringe Reparaturarbeiten weiterhin mittelfristig aufrechterhalten werden kann. Bei substantiellen Störungen im Bereich der Hallennutzung muss davon ausgegangen werden, dass die Weiterführung der Nutzung nur durch umfassende, sehr kosteninten sive Maßnahmen möglich wäre. Investitionen dieser Art sind in der oben beschriebenen Konstellation allerdings nicht zu rech t- fertigen. Der Hallenbetrieb kann vor diesem Hintergrund mittelfristig nur bedingt bzw. nicht sicherg e- stellt werden. - 4 - V/0338/2017 Hierzu soll beispielhaft die Lüftungsanlage des Hallenbetriebes benannt werden: Bei einem Ausfall von Hauptkomponenten wäre die Lüftungsanlage komplett zu erneuern. Dies hat auch entsprechende Aufwendungen im Hochbau zur Folge. Es würde sich hierbei um eine ko mplexe, kostenintensive und zeitlich aufwändige Maßnahme handeln. Eine neue Lüftungsanlage wäre zudem auf ein entsprechendes Nutzungskonzept abzustimmen (zukünftige Luftmenge, Kü hlung usw.). Ohne eine funktionierende Lüftung ist die Halle nicht als Versammlungsstätte nutzbar. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass auch die Kegelbahn des seit Jahren leerstehe nden Restaurantbereiches aufgrund der defekten Lüftungsanlage nicht mehr genutzt werden kann. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1: A-R/0022/2016 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster „Ein neues Stadtteilzen trum für Hiltrup“ vom 03.05.2016 Anlage 2: A-R/0058/2016 der Bündnis90/Die Grünen / GAL Ratsfraktion Münster und der CDU Ratsfraktion Münster „Modern und bürgerfreundlich – Eine neue Bürgerhalle für Hiltrup“ vom 05.12.2016
1-a-r-0026-2016-Stadthalle Hiltrup
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0022/2016
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Ein neues Stadtteilzentrum für Hiltrup
Antrag an den Rat der Stadt Münster
zur Verweisung an den ASSVW
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Vor dem Hintergrund, dass die Stadthalle Hiltrup einerseits sanierungsbedürftig ist
und andererseits nicht mehr den Anforderungen der Veranstalter*innen und Besu-
cher*innen entspricht, wird die Verwaltung beauftragt:
1.
Es wird ein Wettbewerb durchgeführt für den Bau einer neuen, multifunktional
nutzbaren, den Bedürfnissen der Hiltruperinnen und Hiltruper entsprechenden
und energieeffizienten neuen Stadthalle als Stadtteilzentrum für den Stadtteil
Hiltrup.
2. Vor Durchführung des Wettbewerbs sind die Hiltruperinnen und Hiltruper,
Vereine, Einrichtungen, Kulturschaffende und weitere gesellschaftliche Grup-
pen in einer ergebnisorientiert und fachkundig konzipierten öffentlichen Ver-
anstaltung zu beteiligen. Die Erkenntnisse sind den am Wettbewerb teilneh-
menden Büros als Impulse mitzuteilen.
3. Im Rahmen der Auslobung wird sichergestellt, dass
a) eine der hohen Zentralität des Standortes angemessene Qualität erzielt
wird,
b) durch Multifunktionalität, Energieeffizienz und Konzeptqualität eine hohe
Wirtschaftlichkeit für Bau und Betrieb erreicht w ird,
c) die Bedarfe der anliegenden Schulen nach Möglichkeit berücksichtigt wer-
den
d) es zu verträglichen Verkehrsabwicklungen kommt und
e) weitere Synergien und wirtschaftliche Vorteile durch ergänzende Nutzun-
gen
überprüft werden.
4. Die Auslobung erfolgt ergebnisoffen in der Frage der Projektträgerschaft für
Bau und Betrieb. Insbesondere für die Erreichung weiterer Synergien und wirt-
schaftlicher Vorteile sind auch Ansätze zu prüfen, die den Bedarf an Wohnraum
für ältere Menschen in zentraler Lage Hiltrups berücksichtigen.
03.05.2016
2
Begründung:
Die Stadthalle Hiltrup hat für den Stadtteil und den Stadtbezirk eine hohe Bedeutung.
Gleichwohl sind die Nutzungsmöglichkeiten durch nicht mehr den Anforderungen
entsprechende Räumlichkeiten und Zuschnitte eingeschränkt. Sie entspricht also nicht
mehr den Bedürfnissen der Hiltruperinnen und Hiltrupern und ist auch deshalb nur
sehr unwirtschaftlich zu betreiben. Zudem erfüllt das Gebäude in keiner Weise mo-
derne energetische Standards, was auch zu hohen Betriebskosten führt.
Ziel muss es darum sein, ein neues Stadtteilzentrum für Hiltrup zu schaffen, das den
Bedarfen des Stadtteils wirklich entspricht und darum auch viel stärker in Anspruch
genommen wird. Dies ist im Bestand nicht erreichbar. Beispiele aus anderen Stadttei-
len aber auch aus anderen Städten zeigen, dass ein modernes Stadtteilzentrum für
die Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, Einrichtungen, Kulturschaffende und weitere
gesellschaftliche Gruppen hohe Attraktivität bietet und zugleich für den städtischen
Haushalt eine verbesserte Wirtschaftlichkeit bringen kann.
Dafür braucht es gute Ideen! Darum ist ein Wettbewerb die richtige Wahl. Damit aber
nicht an den Interessen der Hiltruperinnen und Hiltruper vorbei geplant wird, sind
diese vorher zu beteiligen, um ihre Impulse an die teilnehmenden Büros geben zu
können. Die Wettbewerbe zur Entwicklung der ehemaligen Kasernenflächen York und
Oxford sind gute Beispiele, wie eine frühzeitige BürgerInnen-Beteiligung zu sehr gu-
ten Ergebnissen führen kann.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
2-a-r-0058-2016-Stadthalle Hiltrup
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2016 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 05. Dezember 2016 Modern und bürgerfreundlich - Eine neue Bürgerhalle für Hiltrup Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2017 - auf der Grundlage der Ergebnisse des politischen Arbeitskreises Stadthalle Hiltrup - konkretisierende Planungen für die Errichtung eines Neubaus einer Bürgerhalle mit einer Saalfläche von rund 700 m² nebst Bühne und entsprechenden Nebenräumen auf dem heutigen Grundstück der Stadthalle Hiltrup zu erstellen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Know-how des Messe- und Congress Centrums Halle Münsterland GmbH in die Planungsaktivitäten einzubinden und zu prüfen, ob der Betrieb der künftigen Bürgerhalle für einen noch zu bestimmenden Zeitraum auf die Halle Münsterland übertragen werden kann. Bei den Aktivitäten des Messe- und Congress Centrums Halle Münsterland GmbH soll es sich dabei ausschließlich um die Erbringung entsprechender Dienstleistungen / Management / Catering der Vermietung handeln. 3. Bei der Planung des Neubaus der Stadthalle wird die anstehende Erweiterung der Johannes- Gutenberg-Realschule ausreichend berücksichtigt, mit der Zielrichtung, Synergieeffekte zu generieren. 4. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis Ende März 2017 einen Finanzierungsvorschlag für die Planungskosten zu unterbreiten. Begründung: Die Stadthalle Hiltrup, ausgehend von einer Saalfläche von rund 700 m² nebst Bühne und entsprechenden Nebenräumen, ist für den größten Außenstadtteil Münsters und den gesamten Stadtbezirk auch weiter unverzichtbar . Zu diesem Ergebnis ist der politische Arbeitskreis Stadthalle Hiltrup in seinen Erörterungen parteiübergreifend gekommen. Aktive Bürgerinnen und Bürger, eine vielfältige Vereins- und Kulturlandschaft, sowie ein lebendiges öffentliches Leben zeigen den fortbestehenden Bedarf, der sich auch aus der Anlage 2 „Nutzungsübersicht Hallenbetrieb“ zur Berichtsvorlage vom 04.11.2015 „Sachstandsbericht: Weiterer Umgang mit dem Gebäude der Stadthalle Hiltrup“ (V/0856/2015) ergibt. Der jetzige Bau ist allerdings stark sanierungsbedürftig und lässt beim großen Saal eine wünschenswerte Teilbarkeit vermissen. Aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Anlage 7) zur oben genannten Berichtsvorlage der Stadt Münster vom 04.11.2015 (V/0856/2015) ergibt sich, dass ein Neubau geringere Kosten verursacht als es eine umfassende Sanierung des alten Gebäudes tun würde. Die aus der Vorlage 0420/2016 ersichtlichen Herausforderungen für das Schulleben in Münster und insbesondere die anstehende Erweiterung der Johannes-Gutenberg-Realschule sollen bei den Planungen ausreichend berücksichtigt werden, um die bis heute gute Kooperation zwischen den Schulen und der Stadthalle Hiltrup weiter auszubauen. Es erscheint sinnvoll, das Know-how des Messe- und Congress Centrums Münsterland GmbH als erfahrenem Akteur bei der Ausrichtung von Veranstaltungen und Vermietung von Hallenfläche miteinzubeziehen, nicht zuletzt um Konkurrenzen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Finanzierungsvorschlag für die notwendigen Planungskosten bis Ende März 2017 vorliegen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Diskussion um eine Renovierung oder einen Neubau der Stadthalle Hiltrup bereits seit Juni 2012 hinzieht. Diesbezüglich kann auf die Seiten 5-7 der oben genannten Vorlage verwiesen werden, die sich eingehend mit dem mehrjährigen Prozess und der Arbeit des Politischen Arbeitskreises Stadthalle beschäftigt. gez. gez. Otto Reiners Stefan Weber und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0338/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37