0455/2025
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion FDP betreffend "Direktwahlmöglichkeiten in Köln" (AN/0193/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/34 Vorlagen-Nummer 13.02.2025 0455/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 13.02.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion FDP betreffend "Direktwahlmöglichkeiten in Köln" (AN/0193/2025) Zur Sitzung des Rates am 13.02.2025 hat die FDP-Fraktion unter dem Betreff „Direktwahl- möglichkeiten in Köln“ folgende Anfrage gestellt: 1. Inwieweit war die Stadtverwaltung trotz ihrer über 21.000 Mitarbeitenden nicht in der Lage, innerhalb von drei Monaten mehr als vier Direktwahlschalter in Kundenzentren für die Di- rektwahl bereitzustellen und welche Bemühungen wurden getroffen, um in allen Stadtbe- zirken die Möglichkeit zur vorzeitigen Stimmabgabe sicherzustellen? 2. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um sicherzustellen, dass in Zukunft und spätestens zu den nächsten Wahlen wieder mindestens in allen neun Stadtbezirken Di- rektwahlmöglichkeiten bestehen? 3. Welche Rückmeldungen hat die Stadtverwaltung aus der Bürgerschaft erhalten, insbeson- dere in Bezug auf die weiten Wege, die viele Wählerinnen und Wähler zur Nutzung der Di- rektwahl auf sich nehmen müssen? 4. Wie bewertet die Stadtverwaltung grundsätzlich die Vorteile der Direktwahl für die Bürge- rinnen und Bürger sowie für die Organisation des Wahlablaufs? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Inklusive Einweisung und Qualifizierung sowie notwendiger Nacharbeiten erfordert die Direkt- wahl eine mehrmonatige personelle Besetzung, i. d. R mehr als drei Monate. Von daher schei- det eine Besetzung aus dem aktiven Stammpersonal der Stadtverwaltung aus, weil dies ange- sichts der Dauer des Einsatzes zu Serviceeinschränkungen in anderen Bereichen führen würde. Die für die Direktwahl erforderlichen Stellen müssen daher mit Externen besetzt wer- den. Für die Personalgewinnung wurden unverzüglich nach Bekanntwerden einer möglichen Neu- wahl alle Personen kontaktiert, die sich bei vergangenen Wahlen bereits bewährt haben. Bei diesen Personen konnte eine kurzfristige Einstellung realisiert werden. Die übrigen Stellen wurden mit verkürzten Fristen ausgeschrieben, jedoch stand aufgrund des kurzfristigen Be- schäftigungsbeginns nicht so viel geeignetes Personal zur Verfügung, dass alle Stellen be- setzt werden konnten. Zudem war die für Auswahlverfahren verfügbare Zeit stark limitiert, weil die konkrete Organisation der Bundestagswahl zu bewältigen war. 2 Für die Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl stehen gerade einmal drei Monate zur Verfügung, ohne zusätzliche qualifizierte Personalressourcen. Dem vorhandenen Perso- nal steht damit nur etwa ein Drittel der Zeit zur Verfügung, die für die Wahlorganisation übli- cherweise benötigt wird. Unter diesen besonderen Rahmenbedingungen, insbesondere dem extrem kurzen Zeitraum der Wahlorganisation und den verfügbaren Personalressourcen, ist es nicht zu gewährleisten, für üblicherweise zehn Direktwahlstandorte die räumlichen, techni- schen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Zudem kann die zu jeder Zeit und an jedem Standort auskömmliche Ausstattung des Materials (Stimmzettel, Briefwahlunterla- gen) nicht gewährleistet werden, da dies eine laufende und engmaschige Überwachung, Lo- gistik und Belieferung erfordert. Von daher war eine Einschränkung unumgänglich, um insgesamt eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Wahlorganisation gewährleisten zu können. Aufgrund des bisher guten Ver- laufs der Wahlorganisation war es aktuell möglich, in Köln-Porz einen weiteren, fünften Direkt- wahlstandort einzurichten. Der wahlkreisübergreifende Standort im Kalk-Karree öffnete statt wie geplant am 10. Februar 2025 bereits am Freitag, den 07. Februar 2025 und darüber hin- aus auch am Wochenende des 08. und 09. Februar 2025. Zu Frage 2: Zu kommenden Wahlen wird zusätzlich zu dem Direktwahlstandort im Kalk-Karree wieder in jedem Stadtbezirk ein Direktwahlstandort eingerichtet. Zu Frage 3: Unmittelbar aus der Bürgerschaft liegen der Verwaltung nur wenige Rückmeldungen vor. Diese konnten mit Hinweis auf die besonderen Rahmenbedingungen einer vorgezogenen Bundestagswahl sowie den Verweis auf die wohnortnahen und auch für mobilitätseinge- schränkte Wähler*innen geeigneten Möglichkeiten der Urnenwahl und der Option der Brief- wahl zufriedenstellend beantwortet werden. Zu Frage 4: Die Direktwahl bietet den Wahlberechtigten neben der Urnen- und klassischen Briefwahl die zusätzliche Möglichkeit, vor dem Wahltag an Ort und Stelle Briefwahl auszuüben. Das ist für Wähler*innen von Vorteil, die am Wahltag nicht an der Urnenwahl teilnehmen können und auch keine Möglichkeit haben, sich Briefwahlunterlagen an eine abweichende Versanda- dresse senden zu lassen (z. B. im Urlaub). Für die übrigen Wähler*innen bietet die Direktwahl eine zusätzliche bequeme Möglichkeit der Stimmabgabe, wenngleich die Urnenwahl in der Regel wohnortnäher möglich ist und die Briefwahl aus Sicht der Wähler*innen die weitaus be- quemste Form der Stimmabgabe ist. Die Stadt Köln ist im interkommunalen Vergleich zum Vorteil der Wähler*innen üblicherweise besonders serviceorientiert. Die Stadt München bietet neben dem Wahlamt selbst nur fünf Di- rektwahlstandorte an; Frankfurt, Düsseldorf und Dortmund beispielsweise jeweils sogar nur einen. Dass Wähler*innen, die - wie zuvor beschrieben - sonst keine Möglichkeit der Stimmabgabe hätten, per Direktwahl ihre Stimme abgeben können, kann aus Sicht der Wahlorganisation als Vorteil angesehen werden. Das Leitbild von Wahlen in Deutschland ist die Urnenwahl. Sie ist für die Wahlorganisation die Wahlmöglichkeit mit dem geringsten Aufwand und den geringsten Risiken. Die im Grunde als Ausnahme vorgesehene Briefwahl wird inzwischen von teilweise mehr als der Hälfte der Wähler*innen genutzt (Bundestagswahl 2021 57,9%, Landtagswahl 2022 56,4%, Europawahl 2024 49,3%). Sie ist die für die Wahlorganisation mit erheblichen Aufwän- den und Risiken verbundene Möglichkeit der Stimmabgabe. Die für die Wahlorganisation ebenfalls mit erheblichen Aufwänden verbundene Direktwahl (Briefwahl an Ort und Stelle) soll gemäß § 28 Abs. 5 Bundeswahlordnung ermöglicht werden, ist also gegenüber der Urnen- und Briefwahl als nachrangig anzusehen. Diese Nachrangigkeit spiegelt sich auch in der Nutzung durch die Wählenden wider. Gesamtstädtisch haben sich bei der Bundestagswahl 2021 3,5%, bei der Europawahl 2024 3,4% aller Wählenden für die 3 Direktwahl entschieden. Inwieweit diese Nutzung darauf zurückzuführen ist, dass die anderen Optionen der Stimmabgabe tatsächlich für die Wählenden nicht möglich waren, kann nicht be- urteilt werden. Aus Sicht der Verwaltung entstehen durch die einmalig zur diesjährigen vorgezogenen Bun- destagswahl reduzierte Anzahl der Direktwahlstandorte keine maßgeblichen Beeinträchtigun- gen für die Wähler*innen, auch nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Berufstätige oder ältere Menschen. Die Urnenwahl ist wohnortnah und in jedem Wahllokal rollstuhlgeeignet möglich, ferner besteht die noch komfortablere Option der Briefwahl und weiterhin ist in jedem Wahlkreis sowie wahlkreisübergreifend an einem weiteren Standort die Direktwahl möglich. gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0455/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 13.02.2025
- Erstellt
- 07.02.2025 09:58