2917/2017
Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts
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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 18.10.2017 141/3 VI3 Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts hier: Bedarfsprüfung V/3 vom 05.10.2017, voraussichtlicher Auftragswert 168.000 € netto / 199.920 € brutto (RPA-Nr. 141/33/06/17) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 05.10.2017, hier eingegangen am 13.10.2017, machen Sie den Bedarf für die externe Beauftragung zur Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts geltend. Der Rat der Stadt Köln hatte am 14.02.2017 die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Bericht zu erstellen, der periodisch im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben wird. Nach Ihren Ausführungen erfordern die Komplexität der Berichterstellung sowie die fehlen- den Fachkenntnisse eine externe Unterstützung. Aufgrund der geschätzten Auftragssumme ist ein Bedarfsfeststellungsbeschluss des zuständigen Fachausschusses herbeizuführen. Ich erkenne den Bedarf für die oben genannte Maßnahme an. Mit freundlichen Grüßen gez. Hemsing
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/3 Vorlagen-Nummer 2917/2017 Freigabedatum 26.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstellung eines Kölner Lebenslagenberichts Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss für Soziales und Senio- ren den Bedarf zur Vergabe eines Auftrags für Beratung und Erstellung eines Lebenslagenberichts- Prototypen mit einem Auftragsvolumen von 200.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 fest. Der Ausschuss für Soziales und Senioren beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der erfor- derlichen Leistungen zur Realisierung eines Kölner Lebenslagenberichts. Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat hat mit Beschluss vom 14.02.2017 (AN/0215/2017) die Verwaltung beauftragt, einen Kölner Lebenslagenbericht zu erstellen. Die Berichterstattung ist Basis für eine wirkungsvolle, integrierte Sozialplanung und eine strategische Steuerung. Darüber hinaus sind die Ergebnisse von großer Re- levanz für die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie. Lebenslagenberichte können sehr unterschiedlich gestaltet werden wie Beispiele anderer Kommu- nen, Bundesländer oder des Bundes zeigen. Im o. g. Antrag hat der Rat Hinweise für die Berichter- stellung formuliert. Damit der Bericht am Ende bei den Akteuren aus Verwaltung, Politik, Trägern der Wohlfahrtspflege und anderen auch Akzeptanz und Verwendung findet, sollte vor Beginn der Be- richterstellung der Auftrag geschärft und wesentliche Fragen geklärt werden wie z.B. Fragen nach den Erkenntnisinteressen und Verwertungsinteressen einer geeigneten Berichtskonzeption und Berichtsstruktur für Köln den zu verwendenden Daten der Einbindung der Berichterstattung in ein bestehendes Berichtswesen/Monitoring Stadtent- wicklung Die Erstellung eines Lebenslagenberichts ist ein sehr komplexer Prozess, der verwaltungsintern ge- staltet und moderiert werden muss und darüber hinaus fachlichen Input erfordert. Dafür benötigt die Verwaltung externe Unterstützung. Auftragsklärung und Berichterstellung sollen deshalb mit fachli- cher, wissenschaftlicher Unterstützung durchgeführt werden. Auf diese Weise können Erfahrungen aus anderen Berichterstellungsprozessen für die Berichterstellung in Köln genutzt werden, und es kann sichergestellt werden, dass ein fachlich fundierter Bericht mit vertretbarem Aufwand in einer angemessenen Frist vorlegt wird. Ziel der Vergabe ist es, in einem ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeits- und Lernprozess einen Berichts-Prototypen für die Lebenslagenberichterstattung zu entwickeln, der die Verwaltung später befähigt, Folgeberichte eigenständig, standardisiert und wenn möglich automatisiert zu erstellen. 3 Folgender Bedarf für die Erstellung eines Lebenslagenberichts für Köln wird festgestellt: 1. Gestaltung und Durchführung eines Prozesses zur Klärung und Abstimmung des konkreten Auf- trags hinsichtlich der für die Erstellung des Lebenslagenberichts zentralen Fragestellungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Dezernaten und den zu beteiligenden Ämtern der Kölner Stadtverwaltung den Fraktionen im Rat der Stadt Köln den Kölner Wohlfahrtsverbänden sowie den freien Trägern und anderen. Dazu gehört die Klärung und Abstimmung a. eines geeigneten Berichtskonzepts und einer geeigneten Berichtsstruktur mit unter 1. genann- ten Akteuren. Dieser Punkt beinhaltet u. a. auch eine Präsentation verschiedener Berichts- konzepte – unter Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte - mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. b. der für die Erstellung des Berichts erforderlichen bzw. auszuwertenden Daten. Dieser Punkt beinhaltet die Prüfung der vorhandenen Daten, ggf. die Beschaffung weiterer Daten sowie die Aufbereitung der Daten zu relevanten Indikatoren. 2. Erstellung eines Berichtsentwurfs und Diskussion des Berichtsentwurfs mit den unter 1. genann- ten Akteuren 3. Fertigstellung des Berichts unter Berücksichtigung der Änderungsbedarfe, die sich aus dem Dis- kussions- und Abstimmungsprozess ergeben. 4. Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortschreibung der Sozialberichterstattung unter Einbeziehung vorhandener Berichte der Ämter bzw. die Abstimmung mit vorhandenen Berichtsfor- men/Monitoring Stadtentwicklung sowie Perspektiven für deren Weiterentwicklung. Es ist beabsichtigt, einen fertigen Bericht in einem Zeitraum von insgesamt 18 Monaten nach Verga- be vorzulegen. Anerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt: Die Stellungnahme des RPA zur Bedarfsprüfung liegt als Anlage bei. Finanzierung: Die Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2018, Teilplan 0504 „Freiwillige Sozialleistungen und Diversity“, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2917/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.10.2017
- Erstellt
- 19.09.2017 13:57