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2015/0185

8. Fortschreibung des Bereichsplans für den Rettungsdienstbereich Darmstadt; Beauftragung rettungsdienstlicher Leistungen ab dem 01.10.2015

Magistratsvorlage 06.05.2015

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4456 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
1 
 
Übersicht der Zusatzvorhaltestundenstunden im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
vom 1.10.2015 bis 31.12.2017 
 
(Grundlage der Beauftragungen ist das Auswahlverfahren aus dem Jahr 2002 sowie die Folge-
Beauftragung aus dem Jahr 2012 und der Magistratsbeschluss zur Beauftragung des Baby-NAW 
vom 11.6.2008) 
 
 
 
 
Los 1 
Leistung: 
  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  
 
Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung:  8760 Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung:   8760 Std. p.a. 
Differenz  :            0 Std. p.a.      
 
Beauftragt:   DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH  
 
 
 
 
Los 2: 
Leistung: 
  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  
 
Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung:  8760 Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  8760 Std. p.a. 
Differenz  :            0 Std. p.a.  
 
Beauftragt:  Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg 
 
 
 
 
Los 3: 
Leistung: 
  Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auf d em Notarzteinsatzfahrzeug am 
Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim. 
Beauftragt:   Institut für Notfallmedizin am Klinikum Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
2 
 
 
Los 4  
Leistung: 
  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 
Typ C. 
 
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Arheilgen mit einem Rettungswagen nach DIN/EN 
1789 Typ C. 
 
Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung:  40324,17 Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  42347,00 Std. p.a. 
Differenz  :        2022,83 Std. p.a.  
 
 
Beauftragt: 
  DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH  
 
 
 
 
Los 5  
Leistung:   Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Eberstadt mit  Rettungswagen nach DIN/EN 1789 
Typ C. Ein Stellplatz in Darmstadt (Marienhospital) ist gewünscht. 
 
 
Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung:  14597,7  Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  20783,0  Std. p.a. 
Differenz  :        6185,3  Std. p.a.  
 
 
Beauftragt:   Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-
Starkenburg 
 
 
 
 
Los 6 
Leistung: 
 Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Weiterstadt mit  Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. 
 
 Ein Stellplatz in Griesheim für den 2.  24-Std.-Re ttungswagen ist gewünscht. 
 Ein Stellplatz in Darmstadt (Elisabethenstift) für  das Tagesfahrzeug ist gewünscht. 
 
Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung:  13663,2  Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  19277,0  Std. p.a. 
Differenz  :        5613,8  Std. p.a.  
 
Beauftragt:   Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
3 
 
Los 7  
Leistung:  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 
Type C.   
 
Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung:    8760 Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  12775 Std. p.a. 
Differenz  :        4015 Std. p.a.  
 
 
Beauftragt:   Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg 
 
 
 
 
Los 8  
Leistung:
  Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Ober-Ramstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Type C. 
 
Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung:    8769 Std. p.a. 
Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung :  12775 Std. p.a. 
Differenz  :        4015 Std. p.a.  
 
 
Beauftragt:  Malteser Hilfsdienst gGmbH 
 
 
 
 
Baby-NAW  
Leistung:   Sicherstellung des Transports von kranken Neu- un d Frühgeborenen im Bereich der 
Region Starkenburg durch einen Baby-NAW (Umsteigesystem) 
Beauftragt:   Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V.  Ortsverband Darmstadt-
Starkenburg 
 
Leistung: 
 Sicherstellung der Verfügbarkeit eines qualifizier ten Kinderarztes für den Baby-NAW im 
Bereich der Region Starkenburg 
Beauftragt:   Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret

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68 Zeichen

Einsatzentwicklung    2004 - 2014 
3. Änderung des Bereichsplanes 
7

2015/0185

5549 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magis trat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0185 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 127010 
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: 8. Fortschreibung des Bereichsplans für den Rettungsdienstbereich Darmstadt;  
Beauftragung rettungsdienstlicher Leistungen ab dem 01 .10.2015 
 
Vorlage vom: 06.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt von derzeit 118.225 
Vorhaltestunden im Jahr wird ab 1.10.2015 um 21.852 Stunden erhöht.  
2. Die Besetzung des Baby -NAW wird ab dem 1.10.2 015 in Form eines Umsteigemodells 
durch Rettungswagenbesatzungen des ASB sichergestellt.  
3. Der Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt tritt in der vorgeschlagenen 
Form zum 1.10.2015 in Kraft.  
4. Die zusätzlichen Vorhaltestunden werden als Ergänzu ng der bestehenden Beauftragungen 
für den Zeitraum vom 1.10.2015 bis 31.12.2017 beauftragt.

- 2 - 
Anlagen: Auftragentwicklung 2004 -2014 
Bereichsplan 7. Fortschreibung  
Bereichsplan 8. Fortschreibung_ für MV  
Musterbeauftragung ab 01.10.2015  
Übersicht der Zusa tzvorhaltestunden ab 1.10.2015  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.05.2015 
Änderung der Rettungsmittelvorhaltung 
 
Zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung sind die Landkreise und kreisfreien Städte 
verpflichtet, Bereichspläne aufzustellen und mindestens in Abständen von fünf Jahren 
fortzuschreiben. In den Bereichsplänen ist der Gesamtbedarf für den Rettungs- 
dienst und soweit erforderlich für die Berg- und Wasserrettung entsprechend den 
Anforderungen des Rettungsdienstplanes festzulegen. Die Aufstellung und Fortschreibung der 
Bereichspläne hat unter Beteiligung der Leistungsträger und Leistungserbringer zu erfolgen. 
Ein Einvernehmen ist dabei anzustreben. 
 
Die Einsatzzahlen im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind in den letzten Jahren im 
Durchschnitt um 3 % gestiegen (Anlage 1). Deshalb war eine Überprüfung und Anpassung der 
Rettungsmittelvorhaltung notwendig.  
Dabei wurde der Bedarf für eine Erhöhung der Vorhaltung von Rettungswagen in Höhe von 
21.852 Jahresstunden festgestellt und mit den Kostenträgern vereinbart.  
 
Die Besetzung des Baby-NAW durch den ASB soll auf ein Umsteigemodell umgestellt werden, 
um künftig die Sicherheit bei dem Umgang mit dem Inkubator (> 200 kg) mit 2 Besatzungs -
mitgliedern zu garantieren. Bei dem Umsteigemodell steigt eine Besatzung des ASB aus der 
normalen Rettungsmittelvorhaltung auf das Spezialfahrzeug um. 
Für den Fall, dass alle Rettungswagen des ASB im Einsatz sind, wird das Baby-NAW-System 
um einen Fahrdienst in Rufbereitschaft ergänzt, der mit einem PKW des ASB den Kinderarzt 
unverzüglich zum Einsatzort bringen könnte. 
 
Den Rettungsdienstträgern entstehen aus den geplanten Maßnahmen keine Kosten, da die 
Entgeltvereinbarungen zwischen den Leistungsträgern (Krankenkassen) und den Leistungs -
erbringern (Organisationen) direkt verhandelt werden. 
 
Der Bereichsbeirat wurde am 05.05.2015 zu den Änderungen des Bereichsplanes angehört. 
Sowohl die Erhöhung der Vorhaltung als auch die Veränderung der Organisation des Baby -NAW 
wurde von allen Beteiligten zugestimmt. 
 
 
 
 
Änderungen im Bereichsplan: 
 
In dem Kapitel 8 -Rettungsmittelbedarfsplan- 
 
Die gesamte Rettungsmittelvorhaltung wird ab 01.10.2015 um 21.852 Std. von bisher 
118.225 Std./p.a. auf 140.077 Std./p.a. erhöht.  
Die Leistungserbringer werden entsprechend ihrer bisherigen Beauftragungen mit den 
zusätzlichen Stunden beauftragt. Die zusätzlichen Vorhaltestunden werden als Ergänzung der 
bestehenden Beauftragungen für den Zeitraum vom 1.10.2015 bis 31.12.2017 beauftragt  
( Übersicht Anlage 2).

- 4 - 
 
 
In dem Kapitel 9 -Notärztliche Versorgung-                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
 
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt 
durchgeführt.  
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in einem 
Umsteigesystem aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus. 
Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB-Rettungsmittelbesatzung sofort zur 
Verfügung steht, hält der ASB einen PKW mit einem Fahrer in Rufbereitschaft (mindestens 
Rettungssanitäter-Qualifikation) vor, der die Zuführung des Kinderarztes bei einer evtl. 
verzögerten Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW kompensiert. Die ärztliche Begleitung 
und die nicht fahrzeugbezogenen medizinischen Ausstattungen inkl. Intensiv-Transport-
inkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt. 
 
 
 
 
 
Darmstadt, 06.05.2015 
 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

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Rettungsdienstbereich Darmstadt   1  
 
 
 
 
 
 
 
 
B E R E I C H S P L A N 
 
 
 
 
gemäß § 15 Abs. 4  
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 
 
 
 
 
 
für den  
Rettungsdienstbereich Darmstadt 
8. Fortschreibung 
(zum 01.10.2015) 
 
Stand 05.05.2015 
n. Bereichsbeiratssitzung

Rettungsdienstbereich Darmstadt   2  
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Vorbemerkung  .................................................... 3 
2. Rettungsdienstbereich  ............................................... 4 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle  .................................. 5 
4. Einsatzstrategie  ................................................... 6 
5. Einsatzdokumentation  ................................................ 7 
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis  .................................... 7 
5.2 Qualitätssicherung  ................................................. 7 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt  ........................... 8 
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen  .................... 9 
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme  ................................... 9 
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen  ................................. 10  
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell  ....................................... 11  
8.1  Rettungsmittelbedarfsplan  Montag – Donnerstag ............................. 12  
8.2  Rettungsmittelbedarfsplan  Freitag  ...................................... 13  
8.3  Rettungsmittelbedarfsplan  Samstag  ..................................... 14  
8.4  Rettungsmittelbedarfsplan  Sonntag  ..................................... 15  
8.5  Rettungsmittelbedarfsplan  Wochenfeiertag  ................................. 16  
8.6  Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistun gserbringer)  ....................... 17  
9. Notärztliche Versorgung  ............................................. 18  
10. Wasserrettung  .................................................. 19  
11. Bergrettung/ Höhenrettung  ........................................... 19  
12. Schwerlastpatiententransport  .......................................... 19  
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW)  ..... 19  
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst  .................................... 19  
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg  ... 20  
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach  ................................ 20  
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau  ............................. 20  
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße  .............................. 21  
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis  .................................... 22  
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA  .................................. 22  
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  .................................... 23  
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen G efahrenlagen  ..................... 23  
16. Krankenhäuser  .................................................. 23  
17. Vereinbarungen und Anweisungen  ...................................... 23

Rettungsdienstbereich Darmstadt   3  
 
1. Vorbemerkung 
 
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, sind die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg Träger des Rettungsdienstes in ihren 
jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ihnen obliegt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdiens- 
tes sowie der Berg- und Wasserrettung. Da beide Gebietskörperschaften durch Abschluss einer öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich bilden, der aus der Stadt Darmstadt 
und 10 Städten und Gemeinden des ehemaligen Landkre ises Darmstadt besteht, haben sie zur Sicherstel- 
lung der Durchführung des Rettungsdienstes einen ge meinsamen 
 
B e r e i c h s p l a n 
 
aufgestellt. In ihm wird der Gesamtbedarf für den R ettungsdienst entsprechend den Anforderungen des 
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   4  
 
2. Rettungsdienstbereich 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkr eis Darmstadt-Dieburg eine öffentlich-rechtliche 
Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Ret tungsdienstbereiches gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 
HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, der rettungs dienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt ver- 
sorgt wird, gehören die Städte Darmstadt, Griesheim , Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt sowie 
die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhaus en, Modautal, Mühltal und Seeheim-Jugenheim. 
Sie bilden den  
 
Rettungsdienstbereich Darmstadt. 
 
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben: 
Fläche: 380,009 km² (Stand: 01.01.2001) 
 
Einwohnerzahl:  
  - Darmstadt Stadt:               154.002   (Stand  2014)  
  - anteilig Landkreis DA-DI:   145.599   (Stand 20 13) 
                         Summe:        299.601   (Stand 2014)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   5  
 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle 
 
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz  
sowie Rettungsdienst der Wissenschaftsstadt Darmsta dt und den Rettungsdienst in den o. g. 10 Städten 
und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist  die Leitfunkstelle Darmstadt bei der Feuerwehr 
der Stadt Darmstadt. 
 
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt 
Notruf und Notfallfax: 112 (nur Darmstadt und Weite rstadt) 
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)                                    
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)  
Telefax: 06151/13 24 03 
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std. 
 4 Einsatzbearbeiter Werktags von  
 7 – 19 Uhr 
 
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1      Tetra:  DA_BG_FW 
Rettungsdienst: 413 GU RS 1      Tetra: DA_BG_RD 
Kats-Reserve  Kanal: 374 GU RS 1   (ständig genutzt  von der Werkfeuerwehr Merck)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   6  
 
4. Einsatzstrategie 
 
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick au f die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung d er War- 
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die quali tative und quantitative Entscheidung über den Einsa tz 
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.  
 
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisa torischer Einheit von Notfallrettung und Krankentra ns- 
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gege nüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und 
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu i st das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche ge eig- 
nete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). 
 
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall  gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie  zusätz- 
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, je doch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein ande- 
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren. 
 
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wir d eine „Mobile-Wachen-Strategie“ angewendet. Sie 
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird , 
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienst bereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Ret-
tungswachen über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem verfügen, die 
den Zugang zu Toiletten- und Aufenthaltsräumen auf den Rettungswachen ermöglicht. 
 
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarz tes erfolgt nach der „Indikationsliste für den Eins atz 
des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011). Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in  
der Regel innerhalb von 1 Minute nach Auftragsertei lung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt 
sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgen ommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende 
Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkub atortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzu ng 
der Hilfsfristen sind die im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfah rt 
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmitte lbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von 
einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen. 
 
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunk- 
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   7  
 
5. Einsatzdokumentation 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung de r bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstell ung 
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanun g und Effizienzüberprüfung eine Ton- sowie eine 
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge- 
räte sowie Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation. 
 
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der Verordnung 
zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgeset zes vom 3. Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten 
während der Einsatzabwicklung zu erheben und entspr echend zu dokumentieren. 
 
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als  statistische Grundlage eine kontinuierliche Effizi enz- 
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Da rmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleis-
ten. 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährli ch eine statistische Auswertung der Einsatzdokument ation, 
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkomme ns nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der 
einzelnen Leistungserbringer enthält. 
 
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis 
 
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt soll der EDV-gestützte landesweite Interdisziplinäre Versorgungs- 
nachweis umgesetzt werde. Ziel ist die Einbindung aller Krankenhäuser im  Rettungsdienstbereich. 
 
 
5.2 Qualitätssicherung 
 
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG. 
In diesem Rahmen kann der Rettungsdienstträger „Trä gervorgaben“ als verbindlich vorschreiben,  die z. B.  
die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal , Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung des 
Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen 
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso nals, Behandlungsstandards und Dokumentations- 
standards regeln. 
 
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   8  
 
Die Träger der Rettungsdienstbereiche Darmstadt und  Dieburg haben hierzu einen gemeinsamen Ärztli- 
chen Leiter Rettungsdienst bestellt.  
 
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusge spräche zwischen den Trägern und den Leis- 
tungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert werden. 
 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:  
 
Arbeiter-Samariter-Bund 
Landesverband Hessen e. V.  
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg  (Regionalverband Südhessen) 
Pfungstädter Straße 165 
64297 Darmstadt 
 
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH 
Mornewegstraße 15 
64293 Darmstadt 
 
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. 
Regionalverband Darmstadt-Dieburg 
Ostend 29 
64347 Griesheim 
 
Institut für Notfallmedizin 
Grafenstraße 9 
64283 Darmstadt 
 
Malteser-Hilfsdienst gGmbH 
Jägerstraße 37 
55131 Mainz 
 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret 
Dieburger Straße 31 
64287 Darmstadt 
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   9  
 
 
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen 
 
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rett ungsdienstleistungen sind den Notarztsystemen und 
den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche zuzuordnen. 
 
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme 
 
Standort  Versorgungsbereiche 
 
NEF-Darmstadt 
 Darmstadt mit allen Stadtteilen 
 Griesheim 
 Weiterstadt 
 Erzhausen 
 Mühltal 
 Ober-Ramstadt 
 Modautal 
 Messel 
 Roßdorf (Ortsteil Roßdorf) 
 
NEF-Jugenheim 
     Ober-Ramstadt 
  Pfungstadt 
 Alsbach-Hähnlein 
 Bickenbach 
 Modautal 
 Mühltal 
 Seeheim-Jugenheim 
 Darmstadt-Eberstadt  
 Kuralpe 
 Schmal-Beerbach 
 Staffel 
 Wurzelbach 
 Zwingenberg 
 Rodau 
 Langwaden 
 Hochstätten 
 
Baby-NAW 
 Stadt Darmstadt 
 Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 Landkreis Groß-Gerau 
 Landkreis Bergstraße 
 Odenwaldkreis

Rettungsdienstbereich Darmstadt   10 
  
  
 
   
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen 
 
Standort       Versorgungsbereiche 
   
Darmstadt/ 
 Darmstadt-Innenstadt    
Innenstadt  inkl. RW-Arheilgen  Darmstadt- Kranichstein  
 Darmstadt- Arheilgen 
    
   
  
Darmstadt-
 Darmstadt- Eberstadt  
Eberstadt  Mühltal - Nieder-Beerbach     
              Seeheim - Jugenheim / Malchen       
 Pfungstadt     
 
Weiterstadt 
 Darmstadt- Wixhausen   
 Griesheim    
 Erzhausen      
 Weiterstadt  
 
Seeheim-
 Seeheim-Jugenheim (ohne Malchen)   
Jugenheim  Alsbach - Hähnlein     
 Bickenbach      
 
 
Ober-Ramstadt 
 Ober-Ramstadt  
 Modautal  
 Mühltal (ohne Nieder-Beerbach)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   11 
  
 
 
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell 
 
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Inten siv-Transportwagen (ITW), Rettungswagen (Typ C) 
und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt. 
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften beste hen, sind diese einzuhalten. Grundlagen für die 
Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das Einsatzaufkommen.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   12   
 
8.1  Rettungsmittelbedarfsplan  Montag – Donnerstag 
 
 
 
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   13   
 
8.2  Rettungsmittelbedarfsplan  Freitag 
 
 
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   14   
 
8.3  Rettungsmittelbedarfsplan  Samstag 
 
  
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   15   
 
8.4  Rettungsmittelbedarfsplan  Sonntag 
 
 
 
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   16   
 
8.5  Rettungsmittelbedarfsplan  Wochenfeiertag 
 
 
 
 
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   17   
 
8.6  Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistungserbringer)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   18 
  
 
 
9. Notärztliche Versorgung 
 
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten  hat gegenüber anderen rettungsdienstlichen Einsät-
zen Vorrang. 
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous-System. Die ärztliche Leis- 
tung wird durch das Institut für Notfallmedizin der Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt. 
 
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle Darmstadt auf der Grund- 
lage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den Einsatz des Notarztwagens in Hessen. In Über- 
lappungsbereichen (Darmstadt-Eberstadt, Mühltal, Ober-Ramstadt und Modautal) wird das dem Notfallort 
zeitlich nächstbefindliche Notarztsystem eingesetzt (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). 
 
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt durchgeführt.  
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in einem Umsteigesystem 
aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus. 
 Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung sofort zur Verfügung steht, 
hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die 
Zuführung des Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW kom- 
pensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen medizinischen Ausstattungen inkl. 
Intensiv-Transportinkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.  
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen Rettungsdienstbereich unwirtschaft-
lich wäre, wurde mit den Trägern der Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und  
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz de s Baby-NAW getroffen. Das System des Rettungs- 
dienstbereiches Darmstadt deckt diese Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgebo- 
renen mit ab.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   19 
  
 
10. Wasserrettung 
 
Wird - soweit möglich - durch DLRG - Kreisverband Darmstadt sichergestellt. 
 
11. Bergrettung/ Höhenrettung 
 
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die 
Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt. 
 
12. Schwerlastpatiententransport 
 
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch den in Zusammenarbeit mit dem RD-Träger 
konzipierten Sonderrettungsmittel der Johanniter-Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt-Dieburg) si- 
chergestellt. Dieses Fahrzeug wird durch eine Fahrzeugbesatzung der Regelvorhaltung besetzt. 
 
 
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW) 
 
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter-
Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-Starkenburg sichergestellt. 
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut für Notfallmedizin 
sichergestellt. 
 
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst 
  
Um die vorgegebene Hilfsfrist in sämtlichen Städten  und Gemeinden des Rettungsdienstbereiches Dar- 
mstadt einhalten zu können, haben der Landkreis Dar mstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt mit den 
Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdien stbereiche Vereinbarungen über die bereichsüber- 
greifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen. 
Zur effektiven EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS-Trackingsystem ausges-
tattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in Ve rbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Ret-
tungsmittel auch den Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.  
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsver gabe über die abgebende Leitstelle. Anschließend 
übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass

Rettungsdienstbereich Darmstadt   20 
  
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betrieb skanal der anfordernden Leitstelle umschaltet und 
sich über Funk an- und abmeldet. 
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das Fahrzeug entsendenden 
Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen getroffen: 
 
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Die notärztliche Versorgung der Gemeinde Messel und  der Gemeinde Roßdorf (Ortsteil Roßdorf) erfolgt 
durch den in Darmstadt stationierten NEF (vormals NAW). Ist das NEF Darmstadt im Einsatz, alarmiert die 
Zentrale Leitstelle Dieburg das NEF Groß-Umstadt und ein MZF. 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW 
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Ein- 
satz und Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.  
 
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach 
 
Die rettungsdienstliche Duplizitätsfallversorgung der Gemeinde Erzhausen erfolgt durch die Rettungswa-
che Langen. 
 
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher Richtung bis  zur Ab-
fahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau in Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-
Walldorf zuständig. 
 
Auf dem Autobahnabschnitt der A5 von der Bereichsgr enze in nördlicher Richtung bis zur Auffahrt Lan- 
gen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt oder das in Darmstadt stationierte NEF 
(vormals NAW) eingesetzt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Büttelborn bis zur Anschlussstelle Darmstadt-
Innenstadt bzw.  Darmstadt-Griesheim ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   21 
  
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Darmstadt-Innenstadt bzw. Darmstadt-
Griesheim bis zur Anschlussstelle Büttelborn ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig. 
 
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Weiterstadt durch 
das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF. 
 
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der  Bereichsgrenze bis zur Autobahnauffahrt Büttel born 
rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache Weiterstadt mitversorgt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt  Gernsheim in nördlicher Richtung bis zur Behelfsauf- 
fahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.  In dem zuvor genannten 
Bereich kommt im Duplizitätsfall auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz. 
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südliche n Bereichsgrenze in südlicher Richtung bis zur Auf-
fahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.  
 
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Gernsheim und der 
Gemeinden Stockstadt, Biebesheim und Riedstadt/Ortsteil Crumstadt durch das in der Rettungswache 
Jugenheim stationierte NEF.  
Im Duplizitätsfall werden die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach und Seeheim-Jugenheim/Ortsteil 
Jugenheim von  dem RTW der Rettungswache Gernsheim mitversorgt. 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Kreis Groß-Gerau durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Groß-Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue - 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße 
 
Die rettungsdienstliche Primärversorgung in Notfällen für die Ortsteile Allertshofen, Brandau, Hoxhohl, 
Lützelbach und Neunkirchen der Gemeinde Modautal üb ernimmt der Kreis Bergstraße schwerpunktmäßig 
von der Rettungswache Gadernheim.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   22 
  
 
Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Ober-Ramstadt und Jugenheim stationierten RTW 
zum Einsatz.  Die notärztliche Versorgung der in Satz 1 genannten Ortsteile erfolgt weiterhin durch das in 
der Rettungswache Jugenheim stationierte NEF, im Duplizitätsfall durch das in der Rettungswache Linden- 
fels stationierte NEF. 
 
Die notärztliche Primärversorgung der Ortsteile Kuralpe, Schmal-Beerbach, Staffel und Wurzelbach der 
Gemeinde Lautertal erfolgt durch das in der Rettung swache Jugenheim stationierte NEF. Im Duplizitätsfall 
kommt das in der Rettungswache Lindenfels stationierte NEF zum Einsatz. 
 
Die notärztliche Primärversorgung der Stadt Zwingenberg mit Ortsteil Rodau und der Stadtteile Langwa- 
den und Hochstädten (Anfahrt über Balkhausen) der S tadt Bensheim erfolgt durch das in der Rettungswa- 
che Jugenheim stationierte NEF.  Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Heppenheim und 
Lampertheim stationierten NEF zum Einsatz. 
 
Der qualifizierte Krankentransport für die in Abs. 1 bis 3 genannten Städte und Gemeinden bleibt von d ie- 
ser Vereinbarung unberührt. 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue- 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis 
  
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald . Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue- 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
 
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
 
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW

Rettungsdienstbereich Darmstadt   23 
  
  
 
 
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  
 
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage  
 
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen 
 
Aufgrund des § 7 HRDG  wurden für den Rettungsdiens tbereich Darmstadt organisatorische Leiter 
und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und f ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entspre- 
chend ausgerüstet. 
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisa torischer Leiter / Organisatorische Leiterin sind 
Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).   
 
16. Krankenhäuser 
Liste siehe Anlage 
 
17. Vereinbarungen und Anweisungen 
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungs dienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich dar . 
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisung en und Vereinbarungen geregelt. 
Derzeit sind dies: 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitend en Notärztinnen/Leitenden Notärzte  
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“ 
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“) 
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst

anlage 2

26159 Zeichen

Rettungsdienstbereich Darmstadt   1  
 
 
 
 
 
 
 
 
B E R E I C H S P L A N 
 
 
 
 
gemäß § 15 Abs. 4  
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 
 
 
 
 
 
für den  
Rettungsdienstbereich Darmstadt 
7. Fortschreibung 
(zum 01.01.2013)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   2  
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1. Vorbemerkung  .................................................... 3 
2. Rettungsdienstbereich  ............................................... 4 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle  .................................. 5 
4. Einsatzstrategie  ................................................... 6 
5. Einsatzdokumentation  ................................................ 7 
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis  .................................... 7 
5.2 Qualitätssicherung  ................................................. 7 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt  ........................... 8 
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen  .................... 9 
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme  ................................... 9 
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen  ................................. 10  
8. Rettungsmittelbedarfsplan  ............................................ 11  
9. Notärztliche Versorgung  ............................................. 12  
10. Wasserrettung  .................................................. 13  
11. Bergrettung/ Höhenrettung  ........................................... 13  
12. Schwerlastpatiententransport  .......................................... 13  
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW)  ..... 13  
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst  .................................... 13  
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg  ... 14  
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach  ................................ 14  
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau  ............................. 14  
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße  .............................. 15  
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis  .................................... 16  
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA  .................................. 16  
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  .................................... 16  
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen G efahrenlagen  ..................... 17  
16. Krankenhäuser  .................................................. 17  
17. Vereinbarungen und Anweisungen  ...................................... 17

Rettungsdienstbereich Darmstadt   3  
 
1. Vorbemerkung 
 
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, sind die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg Träger des Rettungsdienstes in ihren 
jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ihnen obliegt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdiens- 
tes sowie der Berg- und Wasserrettung. Da beide Gebietskörperschaften durch Abschluss einer öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich bilden, der aus der Stadt Darmstadt 
und 10 Städten und Gemeinden des ehemaligen Landkre ises Darmstadt besteht, haben sie zur Sicherstel- 
lung der Durchführung des Rettungsdienstes einen ge meinsamen 
 
B e r e i c h s p l a n 
 
aufgestellt. In ihm wird der Gesamtbedarf für den R ettungsdienst entsprechend den Anforderungen des 
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   4  
 
2. Rettungsdienstbereich 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkr eis Darmstadt-Dieburg eine öffentlich-rechtliche 
Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Ret tungsdienstbereiches gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3 
HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, der rettungs dienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt ver- 
sorgt wird, gehören die Städte Darmstadt, Griesheim , Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt sowie 
die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhaus en, Modautal, Mühltal und Seeheim-Jugenheim. 
Sie bilden den  
 
Rettungsdienstbereich Darmstadt. 
 
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben: 
Fläche: 380,009 km² (Stand: 01.01.2001) 
 
Einwohnerzahl:  
  - Darmstadt Stadt:              147.150        (Stand 2011)  
  - anteilig Landkreis DA-DI:  147.525        (Stand 2011) 
                         Summe:       294.675         (Stand 2011)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   5  
 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle 
 
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz  
sowie Rettungsdienst der Wissenschaftsstadt Darmsta dt und den Rettungsdienst in den o. g. 10 Städten 
und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist  die Leitfunkstelle Darmstadt bei der Feuerwehr 
der Stadt Darmstadt. 
 
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt 
Notruf und Notfallfax: 112 (nur Darmstadt und Weite rstadt) 
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)                                    
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)  
Telefax: 06151/13 24 03 
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std. 
 4 Einsatzbearbeiter Werktags von  
 7 – 19 Uhr 
 
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1       
Rettungsdienst: 413 GU RS 1       
Kats-Reserve  Kanal: 374 GU RS 1   (ständig genutzt  von der Werkfeuerwehr Merck)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   6  
 
4. Einsatzstrategie 
 
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick au f die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung d er War- 
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die quali tative und quantitative Entscheidung über den Einsa tz 
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.  
 
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisa torischer Einheit von Notfallrettung und Krankentra ns- 
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gege nüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und 
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu i st das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche ge eig- 
nete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). 
 
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall  gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie  zusätz- 
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, je doch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein ande- 
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren. 
 
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wir d eine „Mobile-Wachen-Strategie“ angewendet. Sie 
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird , 
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienst bereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Ret-
tungswachen über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem verfügen, die 
den Zugang zu Toiletten- und Aufenthaltsräumen auf den Rettungswachen ermöglicht. 
 
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarz tes erfolgt nach der „Indikationsliste für den Eins atz 
des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011). Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in  
der Regel innerhalb von 1 Minute nach Auftragsertei lung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt 
sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgen ommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende 
Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkub atortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzu ng 
der Hilfsfristen sind die im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfah rt 
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmitte lbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von 
einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen. 
 
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunk- 
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   7  
 
5. Einsatzdokumentation 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung de r bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstell ung 
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanun g und Effizienzüberprüfung eine Ton- sowie eine 
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge- 
räte sowie Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation. 
 
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der Verordnung 
zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgeset zes vom 3. Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten 
während der Einsatzabwicklung zu erheben und entspr echend zu dokumentieren. 
 
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als  statistische Grundlage eine kontinuierliche Effizi enz- 
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Da rmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleis-
ten. 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährli ch eine statistische Auswertung der Einsatzdokument ation, 
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkomme ns nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der 
einzelnen Leistungserbringer enthält. 
 
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis 
 
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt soll der EDV-gestütze landesweite Interdiziplinäre Versorgungs- 
nachweis umgesetzt werde. Ziel ist die Einbindung aller Krankenhäuser im  Rettungsdienstbereich. 
 
 
5.2 Qualitätssicherung 
 
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG. 
In diesem Rahmen kann der Rettungsdienstträger „Trä gervorgaben“ als verbindlich vorschreiben,  die z. B.  
die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal , Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung des 
Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen 
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso nals, Behandlungsstandards und Dokumentations- 
standards regeln. 
 
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   8  
 
Die Träger der Rettungsdienstbereiche Darmstadt und  Dieburg haben hierzu einen gemeinsamen Ärztli- 
chen Leiter Rettungsdienst bestellt.  
 
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusge spräche zwischen den Trägern und den Leis- 
tungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert werden. 
 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:  
 
Arbeiter-Samariter-Bund 
Landesverband Hessen e. V.  
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg 
Pfungstädter Straße 165 
64297 Darmstadt 
 
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH 
Mornewegstraße 15 
64293 Darmstadt 
 
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. 
Regionalverband Darmstadt-Dieburg 
Ostend 29 
64347 Griesheim 
 
Institut für Notfallmedizin 
Grafenstraße 9 
64283 Darmstadt 
 
Malteser-Hilfsdienst gGmbH 
Jägerstraße 37 
55131 Mainz 
 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret 
Dieburger Straße 31 
64287 Darmstadt 
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   9  
 
 
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen 
 
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rett ungsdienstleistungen sind den Notarztsystemen und 
den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche zuzuordnen. 
 
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme 
 
Standort  Versorgungsbereiche 
 
NEF-Darmstadt 
 Darmstadt mit allen Stadtteilen 
 Griesheim 
 Weiterstadt 
 Erzhausen 
 Mühltal 
 Ober-Ramstadt 
 Modautal 
 Messel 
 Roßdorf (Ortsteil Roßdorf) 
 
NEF-Jugenheim 
     Ober-Ramstadt 
  Pfungstadt 
 Alsbach-Hähnlein 
 Bickenbach 
 Modautal 
 Mühltal 
 Seeheim-Jugenheim 
 Darmstadt-Eberstadt  
 Kuralpe 
 Schmal-Beerbach 
 Staffel 
 Wurzelbach 
 Zwingenberg 
 Rodau 
 Langwaden 
 Hochstätten 
 
Baby-NAW 
 Stadt Darmstadt 
 Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 Landkreis Groß-Gerau 
 Landkreis Bergstraße 
 Odenwaldkreis

Rettungsdienstbereich Darmstadt   10 
  
  
 
   
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen 
 
Standort       Versorgungsbereiche 
   
Darmstadt/ 
 Darmstadt-Innenstadt    
Innenstadt  inkl. RW-Arheilgen  Darmstadt- Kranichstein  
 Darmstadt- Arheilgen 
    
   
  
Darmstadt-
 Darmstadt- Eberstadt  
Eberstadt  Mühltal - Nieder-Beerbach     
              Seeheim - Jugenheim / Malchen       
 Pfungstadt     
 
Weiterstadt 
 Darmstadt- Wixhausen   
 Griesheim    
 Erzhausen      
 Weiterstadt  
 
Seeheim-
 Seeheim-Jugenheim (ohne Malchen)   
Jugenheim  Alsbach - Hähnlein     
 Bickenbach      
 
 
Ober-Ramstadt 
 Ober-Ramstadt  
 Modautal  
 Mühltal (ohne Nieder-Beerbach)

Rettungsdienstbereich Darmstadt   11 
  
 
 
8. Rettungsmittelbedarfsplan  
 
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Inten siv-Transportwagen (ITW), Rettungswagen (Typ C) 
und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt. 
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften beste hen, sind diese einzuhalten. Grundlagen für die 
Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das Einsatzaufkommen. 
Rettungs-   Mo. bis Fr. 
 Samstag Sonn- / Feiertag Wochenvor- 
mittel von - bis Std von - bis Std  von - bis Std  haltestd. 
Notarztsystem Darmstadt  
NEF Innenstadt  00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Notarztsystem Jugenheim  
NEF Jugenheim  00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Rettungswache Darmstadt-Innenstadt / + RW-Arheilgen  
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Typ C ² 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Typ C ³ 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Typ C 09:00 - 13:00 20 10:00 - 00:00 14  00:00 - 06:00 6 40,0  
Typ C 07:00 - 12:40 5,67      28,35  
Typ C 09:00 - 16:00 7     35,0  
Summe RW Darmstadt-Innenstadt / + RW-Arheilgen  775.35  
Rettungswache Darmstadt-Eberstadt  
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Typ C 08:00 - 14:10 6,17  07:30 - 16:30 9 08:00 - 17:00 9 48,85  
Typ C 08:00 - 21:00 13     65,0  
Summe RW Darmstadt-Eberstadt  281,85  
Rettungswache Weiterstadt  
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Typ C 07:00 – 14:40 7,67  08:00 - 17:00 9   47,35  
Typ C 10:00 - 20:00 10     50,0  
Summe RW Weiterstadt      265,35  
Rettungswache Jugenheim  
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Rettungswache Ober-Ramstadt  
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Baby-NAW   
Baby-NAW (ASB)  00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24  00:00 - 24:00 24  168,0  
Intensiv-Transportwagen   
ITW   08:00 - 24:00 16 08:00 - 24:00 16  08:00 - 24:00 16  112,0  
Summe RDB Darmstadt      2254,55

Rettungsdienstbereich Darmstadt   12 
  
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in 
Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.  
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2013-2016 in Einzelschritten. 
 
³ Vorhaltung für die RW-Arheilgen. 
 
 
 
9. Notärztliche Versorgung 
 
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten  hat gegenüber anderen rettungsdienstlichen Einsät-
zen Vorrang. 
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous-System. Die ärztliche Leis- 
tung wird durch das Institut für Notfallmedizin der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle Darmstadt auf der Grund- 
lage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den Einsatz des Notarztwagens in Hessen. In Über- 
lappungsbereichen (Darmstadt-Eberstadt, Mühltal, Ober-Ramstadt und Modautal) wird das dem Notfallort 
zeitlich nächstbefindliche Notarztsystem eingesetzt (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). 
 
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt durchgeführt. 
Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogene medizinische Ausstattung inkl. Intensiv-
Transportinkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.  
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen Rettungsdienstbereich unwirtschaft-
lich wäre, wurde mit den Trägern der Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und  
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz de s Baby-NAW getroffen. Das System des Rettungs- 
dienstbereiches Darmstadt deckt diese Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgebo- 
renen mit ab.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   13 
  
 
10. Wasserrettung 
 
Wird - soweit möglich - durch DLRG - Kreisverband Darmstadt sichergestellt. 
 
11. Bergrettung/ Höhenrettung 
 
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die 
Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt. 
 
12. Schwerlastpatiententransport 
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch den in Zusammenarbeit mit dem RD-Träger 
konzipierten Sonderrettungsmittel der Johanniter-Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt-Dieburg) si- 
chergestellt. Dieses Fahrzeug wird durch eine Fahrzeugbesatzung der Regelvorhaltung besetzt. 
 
 
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW) 
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter-
Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-Starkenburg sichergestellt. 
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut für Notfallmedizin 
sichergestellt. 
 
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst  
 
Um die vorgegebene Hilfsfrist in sämtlichen Städten  und Gemeinden des Rettungsdienstbereiches Dar- 
mstadt einhalten zu können, haben der Landkreis Dar mstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt mit den 
Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdien stbereiche Vereinbarungen über die bereichsüber- 
greifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen. 
Zur effektiven EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS-Trackingsystem ausges-
tattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in Ve rbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Ret-
tungsmittel auch den Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.  
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsver gabe über die abgebende Leitstelle. Anschließend 
übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass

Rettungsdienstbereich Darmstadt   14 
  
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betrieb skanal der anfordernden Leitstelle umschaltet und 
sich über Funk an- und abmeldet. 
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das Fahrzeug entsendenden 
Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen getroffen: 
 
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Die notärztliche Versorgung der Gemeinde Messel und  der Gemeinde Roßdorf (Ortsteil Roßdorf) erfolgt 
durch den in Darmstadt stationierten NEF (vormals NAW). Ist das NEF Darmstadt im Einsatz, alarmiert die 
Zentrale Leitstelle Dieburg das NEF Groß-Umstadt und ein MZF. 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW 
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Ein- 
satz und Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.  
 
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach 
 
Die rettungsdienstliche Duplizitätsfallversorgung der Gemeinde Erzhausen erfolgt durch die Rettungswa-
che Langen. 
 
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher Richtung bis  zur Ab-
fahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau in Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-
Walldorf zuständig. 
 
Auf dem Autobahnabschnitt der A5 von der Bereichsgr enze in nördlicher Richtung bis zur Auffahrt Lan- 
gen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt oder das in Darmstadt stationierte NEF 
(vormals NAW) eingesetzt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Büttelborn bis zur Anschlussstelle Darmstadt-
Innenstadt bzw, Darmstadt-Griesheim ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.

Rettungsdienstbereich Darmstadt   15 
  
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Darmstadt-Innenstadt bzw. Darmstadt-
Griesheim bis zur Anschlussstelle Büttelborn ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig. 
 
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Weiterstadt durch 
das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF. 
 
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der  Bereichsgrenze bis zur Autobahnauffahrt Büttel born 
rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache Weiterstadt mitversorgt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt  Gernsheim in nördlicher Richtung bis zur Behelfsauf- 
fahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.  In dem zuvor genannten 
Bereich kommt im Duplizitätsfall auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz. 
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südliche n Bereichsgrenze in südlicher Richtung bis zur Auf-
fahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.  
 
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Gernsheim und der 
Gemeinden Stockstadt, Biebesheim und Riedstadt/Ortsteil Crumstadt durch das in der Rettungswache 
Jugenheim stationierte NEF.  
Im Duplizitätsfall werden die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach und Seeheim-Jugenheim/Ortsteil 
Jugenheim von  dem RTW der Rettungswache Gernsheim mitversorgt. 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Kreis Groß-Gerau durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Groß-Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue - 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße 
 
Die rettungsdienstliche Primärversorgung in Notfällen für die Ortsteile Allertshofen, Brandau, Hoxhohl, 
Lützelbach und Neunkirchen der Gemeinde Modautal üb ernimmt der Kreis Bergstraße schwerpunktmäßig 
von der Rettungswache Gadernheim. Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Ober-
Ramstadt und Jugenheim stationierten RTW zum Einsatz.  Die notärztliche Versorgung der in Satz 1 ge-

Rettungsdienstbereich Darmstadt   16 
  
nannten Ortsteile erfolgt weiterhin durch das in der Rettungswache Jugenheim stationierte NEF, im Dupli- 
zitätsfall durch das in der Rettungswache Lindenfels stationierte NEF. 
 
Die notärztliche Primärversorgung der Ortsteile Kuralpe, Schmal-Beerbach, Staffel und Wurzelbach der 
Gemeinde Lautertal erfolgt durch das in der Rettung swache Jugenheim stationierte NEF. Im Duplizitätsfall 
kommt das in der Rettungswache Lindenfels stationierte NEF zum Einsatz. 
 
Die notärztliche Primärversorgung der Stadt Zwingenberg mit Ortsteil Rodau und der Stadtteile Langwa- 
den und Hochstädten (Anfahrt über Balkhausen) der S tadt Bensheim erfolgt durch das in der Rettungswa- 
che Jugenheim stationierte NEF.  Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Heppenheim und 
Lampertheim stationierten NEF zum Einsatz. 
 
Der qualifizierte Krankentransport für die in Abs. 1 bis 3 genannten Städte und Gemeinden bleibt von d ie- 
ser Vereinbarung unberührt. 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue- 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis 
  
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über 
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald . Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue- 
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
 
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW 
 
  
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage

Rettungsdienstbereich Darmstadt   17 
  
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen 
 
Aufgrund des § 7 HRDG  wurden für den Rettungsdiens tbereich Darmstadt organisatorische Leiter 
und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und f ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entspre- 
chend ausgerüstet. 
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisa torischer Leiter / Organisatorische Leiterin sind 
Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).   
 
16. Krankenhäuser 
Liste siehe Anlage 
 
17. Vereinbarungen und Anweisungen 
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungs dienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich dar . 
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisung en und Vereinbarungen geregelt. 
Derzeit sind dies: 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitend en Notärztinnen/Leitenden Notärzte  
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“ 
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“) 
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst

anlage 4

7169 Zeichen

Der Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg                                        Der Magistrat 
 
___________________________________________________ _______________________________________________                                                              
 
-1/3- 
Postanschrift:  Dienstgebäude/Hausadresse                                Postanschrift:  Dienstgebäude /Hausadresse 
  
Kreisausschuß des Landkreises Am Altstädter See 7   Der Magistrat der Stadt Darmstadt Feuerwehr  
Darmstadt-Dieburg   Luisenplatz 5a  Bismarckstraße 86 
 . 
64807 Dieburg      64283 Darmstadt 
    
 
MUSTER-BEAUFTRAGUNG FÜR ZUSÄTZLICHE VORHALTESTUNDEN 
IM RETTUNGSDIENSTBEREICH DARMSTADT 
 
 
Darmstadt, ……….2015 
 
 
 
Ergänzung zur Folge-Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im 
Rettungsdienstbereich Darmstadt vom 15.11.2012; 
hier: 
 Los 4: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am 
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit zusätzlich xxxx Jahresvorhaltestunden 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
aufgrund des Beschlusses des Magistrats der Wissens chaftsstadt Darmstadt vom ……… und 
des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieb urg vom ……… wird NAME DER 
ORGANISATION, gemäß § 4 Abs. 2 HRDG beauftragt, in der Zeit vom 01.10.2015 bis 
31.12.2017 die Notfallversorgung am Rettungsmittels tandort  Darmstadt-Innenstadt (Los 4) 
mit einer zusätzlichen Vorhaltung von xxxx Jahresst unden mit Rettungswagen nach DIN/EN 
1789 Typ C sicherzustellen. Die Zeiten der Fahrzeug vorhaltung ergeben sich aus dem 
Rettungsmittelbedarfsplan des Bereichsplanes für den Rettungsdienstbereich Darmstadt. 
 
Grundlage für die Beauftragung ist das am 09.07.200 2 amtlich bekannt gemachte 
Auswahlverfahren mit den ihnen übersandten Bewerbun gsunterlagen und das daraufhin von 
ihnen abgegebene Angebot vom 29.8.2002. Die von ihn en im Leistungsverzeichnis gemachten 
Angaben werden hiermit Bestandteil der Beauftragung . Für die Vorhaltestunden gilt der 
aktuelle Rettungsmittelbedarfsplan (Bereichsplan Darmstadt).   
Die von ihnen vorgelegte Kostenkalkulation bildet d ie Grundlage für die mit den 
Leistungsträgern abzuschließende Entgeltvereinbarun g. Bitte nehmen Sie mit den 
Leistungsträgern unverzüglich Verhandlungen über diese Vereinbarung auf. 
 
Da die Leistungen der Notfallversorgung und des Kra nkentransports im Rettungsdienstbereich 
Darmstadt in organisatorischer Einheit durchgeführt  werden, sind Sie gemäß § 3 Abs. 4 und 6 
HRDG verpflichtet, entsprechend den Aufträgen der L eitfunkstelle Darmstadt auch Aufgaben 
des Krankentransportes zu übernehmen.  
 
Die Beauftragung wird gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 4 Hessi sches Verwaltungsverfahrensgesetz 
(HVwVfG) mit folgenden Auflagen versehen: 
 
1.  Die Vorgaben im Bereichsplan des Rettungsdienstbere iches Darmstadt und im 
Rettungsdienstplan des Landes Hessen in der jeweils  gültigen Fassung sind 
einzuhalten. 
 
2.  Die Bestimmungen des HRDG und die dazu erlassenen D urchführungsvorschriften in 
der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.

Der Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg                                        Der Magistrat 
 
___________________________________________________ _______________________________________________                                                              
 
-2/3- 
Postanschrift:  Dienstgebäude/Hausadresse                                Postanschrift:  Dienstgebäude /Hausadresse 
  
Kreisausschuß des Landkreises Am Altstädter See 7   Der Magistrat der Stadt Darmstadt Feuerwehr  
Darmstadt-Dieburg   Luisenplatz 5a  Bismarckstraße 86 
 . 
64807 Dieburg      64283 Darmstadt 
    
 
 
3.  Weitere für den Rettungsdienst maßgebliche Bestimmu ngen sind zu beachten. Dies 
gilt insbesondere für die einschlägigen Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften, das 
Arbeitszeitgesetz, das Medizinproduktegesetz und di e Medizinprodukte-
Betreiberverordnung in der jeweils gültigen Fassung. 
 
4.  Die Lenkung und Koordinierung aller Einsätze erfolg en durch die Leitfunkstelle 
Darmstadt. Deren Einsatzaufträge sind zu erfüllen u nabhängig davon, ob sie im 
Rettungsdienstbereich Darmstadt liegen oder ob es s ich um bereichsübergreifende 
Einsätze in benachbarten Rettungsdienstbereichen handelt. 
 
5.  Alle beauftragten Fahrzeuge sind in einer Rettungsm ittelliste zu erfassen. Nur diese 
Fahrzeuge dürfen eingesetzt werden. Die Rettungsmit telliste muss dem Träger der 
Notfallversorgung bis spätestens 01.01.2013 vorlieg en und wird Bestandteil der 
Beauftragung. 
 
6.  Sollten sich durch Leistungserhebungen andere Fahrz eugvorhalteformen/ 
Wachenstandorte als für das Gesamtsystem effiziente r erweisen, kann der Träger 
diese fordern.  
 
7.  Der Leistungserbringer ist verpflichtet, alle in de r Rettungsmittelliste aufgeführten 
Fahrzeuge mit folgenden Systemen auszustatten: 
• Funkmeldesystem (FMS), 
• Mobiltelefon, 
• Digitalfunk BOS (wenn Einführung beschlossen wurde), 
• GPS (RescueTrack) in Verbindung mit FMS-Kurztext. 
 
8.  Der Leistungserbringer ist verpflichtet, alle seine  Rettungswachen/Fahrzeugstandorte 
mit Internetanschluss (DSL mit statischer IP-Adress e) und einem Alarmdrucker 
auszustatten. 
 
9.  Der Leistungserbringer ist verpflichtet, dem Träger  der Notfallversorgung unverzüglich 
anzuzeigen, wenn  
 
- der Rettungsdienst von ihm nicht mehr ausgeübt wird, 
- der Sitz des Unternehmens verlegt wird, 
- ein anderes gleichwertiges Rettungsmittel eingesetzt werden soll, 
- ein seitheriges Rettungsmittel nicht mehr eingesetzt wird, 
- ein weiteres Rettungsmittel zusätzlich eingesetzt werden soll, 
- ein Geschäftsführerwechsel stattfindet. 
 
10.  Die Regelungen des Trägers der Notfallversorgung üb er ein Qualitäts-
sicherungsverfahren sind zu beachten. Dazu gehört i nsbesondere, dass sämtliche 
Einsätze auf dem einheitlichen Notfallprotokoll dok umentiert und EDV-lesbar (nach 
Vorgaben des Trägers) zur kontinuierlichen Auswertu ng zur Verfügung stehen 
müssen,  dass mit dem Träger der Notfallversorgung regelmäßig Statusgespräche 
geführt werden.

Der Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg                                        Der Magistrat 
 
___________________________________________________ _______________________________________________                                                              
 
-3/3- 
Postanschrift:  Dienstgebäude/Hausadresse                                Postanschrift:  Dienstgebäude /Hausadresse 
  
Kreisausschuß des Landkreises Am Altstädter See 7   Der Magistrat der Stadt Darmstadt Feuerwehr  
Darmstadt-Dieburg   Luisenplatz 5a  Bismarckstraße 86 
 . 
64807 Dieburg      64283 Darmstadt 
    
 
11.  Der Leistungserbringer akzeptiert eine Vertragsstra fe von im Einzelfall bis zu 5.000 € 
bei Verstoß gegen die in der Beauftragung übernomme nen Verpflichtungen. Bei 
groben Verstößen gegen die Pflichten des Leistungse rbringers oder bei abgemahnten 
aber nicht geheilten Verstößen behält sich der Träg er der Notfallversorgung den 
Widerruf dieser Beauftragung vor (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 HVwVfG). 
 
 
 
 
 
……………………………..   …………………………….. 
Klaus Peter Schellhaas    Rafael Reißer 
Landrat      Bürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 48 zur Kenntnis
TOP 214
TOP 34 zur Kenntnis

Orte (6)

  • Bismarckstraße 86
  • Pfungstädter Straße 165
  • Mornewegstraße 15
  • Grafenstraße 9
  • Dieburger Straße 31
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0185
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00