2015/0185
8. Fortschreibung des Bereichsplans für den Rettungsdienstbereich Darmstadt; Beauftragung rettungsdienstlicher Leistungen ab dem 01.10.2015
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 1 Übersicht der Zusatzvorhaltestundenstunden im Rettungsdienstbereich Darmstadt vom 1.10.2015 bis 31.12.2017 (Grundlage der Beauftragungen ist das Auswahlverfahren aus dem Jahr 2002 sowie die Folge- Beauftragung aus dem Jahr 2012 und der Magistratsbeschluss zur Beauftragung des Baby-NAW vom 11.6.2008) Los 1 Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung: 8760 Std. p.a. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung: 8760 Std. p.a. Differenz : 0 Std. p.a. Beauftragt: DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH Los 2: Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung: 8760 Std. p.a. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 8760 Std. p.a. Differenz : 0 Std. p.a. Beauftragt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg Los 3: Leistung: Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auf d em Notarzteinsatzfahrzeug am Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim. Beauftragt: Institut für Notfallmedizin am Klinikum Darmstadt Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 2 Los 4 Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Arheilgen mit einem Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung: 40324,17 Std. p.a. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 42347,00 Std. p.a. Differenz : 2022,83 Std. p.a. Beauftragt: DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH Los 5 Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Darmstadt-Eberstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Ein Stellplatz in Darmstadt (Marienhospital) ist gewünscht. Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung: 14597,7 Std. p.a. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 20783,0 Std. p.a. Differenz : 6185,3 Std. p.a. Beauftragt: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt- Starkenburg Los 6 Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am Rettungsmittelstandort Weiterstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Typ C. Ein Stellplatz in Griesheim für den 2. 24-Std.-Re ttungswagen ist gewünscht. Ein Stellplatz in Darmstadt (Elisabethenstift) für das Tagesfahrzeug ist gewünscht. Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung: 13663,2 Std. p.a. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 19277,0 Std. p.a. Differenz : 5613,8 Std. p.a. Beauftragt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg Wissenschaftsstadt Darmstadt Feuerwehr 3 Los 7 Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der N otfallversorgung am Rettungsmittelstandort Seeheim-Jugenheim mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Type C. Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung: 8760 Std. p.a. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 12775 Std. p.a. Differenz : 4015 Std. p.a. Beauftragt: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dar mstadt-Dieburg Los 8 Leistung: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Ober-Ramstadt mit Rettungswagen nach DIN/EN 1789 Type C. Vorhaltestunden nach 7. Fortschreibung: 8769 Std. p.a. Vorhaltestunden nach 8. Fortschreibung : 12775 Std. p.a. Differenz : 4015 Std. p.a. Beauftragt: Malteser Hilfsdienst gGmbH Baby-NAW Leistung: Sicherstellung des Transports von kranken Neu- un d Frühgeborenen im Bereich der Region Starkenburg durch einen Baby-NAW (Umsteigesystem) Beauftragt: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt- Starkenburg Leistung: Sicherstellung der Verfügbarkeit eines qualifizier ten Kinderarztes für den Baby-NAW im Bereich der Region Starkenburg Beauftragt: Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
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Einsatzentwicklung 2004 - 2014 3. Änderung des Bereichsplanes 7
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magis trat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0185
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 127010
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 8. Fortschreibung des Bereichsplans für den Rettungsdienstbereich Darmstadt;
Beauftragung rettungsdienstlicher Leistungen ab dem 01 .10.2015
Vorlage vom: 06.05.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt von derzeit 118.225
Vorhaltestunden im Jahr wird ab 1.10.2015 um 21.852 Stunden erhöht.
2. Die Besetzung des Baby -NAW wird ab dem 1.10.2 015 in Form eines Umsteigemodells
durch Rettungswagenbesatzungen des ASB sichergestellt.
3. Der Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt tritt in der vorgeschlagenen
Form zum 1.10.2015 in Kraft.
4. Die zusätzlichen Vorhaltestunden werden als Ergänzu ng der bestehenden Beauftragungen
für den Zeitraum vom 1.10.2015 bis 31.12.2017 beauftragt.
- 2 -
Anlagen: Auftragentwicklung 2004 -2014
Bereichsplan 7. Fortschreibung
Bereichsplan 8. Fortschreibung_ für MV
Musterbeauftragung ab 01.10.2015
Übersicht der Zusa tzvorhaltestunden ab 1.10.2015
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.05.2015
Änderung der Rettungsmittelvorhaltung
Zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung sind die Landkreise und kreisfreien Städte
verpflichtet, Bereichspläne aufzustellen und mindestens in Abständen von fünf Jahren
fortzuschreiben. In den Bereichsplänen ist der Gesamtbedarf für den Rettungs-
dienst und soweit erforderlich für die Berg- und Wasserrettung entsprechend den
Anforderungen des Rettungsdienstplanes festzulegen. Die Aufstellung und Fortschreibung der
Bereichspläne hat unter Beteiligung der Leistungsträger und Leistungserbringer zu erfolgen.
Ein Einvernehmen ist dabei anzustreben.
Die Einsatzzahlen im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind in den letzten Jahren im
Durchschnitt um 3 % gestiegen (Anlage 1). Deshalb war eine Überprüfung und Anpassung der
Rettungsmittelvorhaltung notwendig.
Dabei wurde der Bedarf für eine Erhöhung der Vorhaltung von Rettungswagen in Höhe von
21.852 Jahresstunden festgestellt und mit den Kostenträgern vereinbart.
Die Besetzung des Baby-NAW durch den ASB soll auf ein Umsteigemodell umgestellt werden,
um künftig die Sicherheit bei dem Umgang mit dem Inkubator (> 200 kg) mit 2 Besatzungs -
mitgliedern zu garantieren. Bei dem Umsteigemodell steigt eine Besatzung des ASB aus der
normalen Rettungsmittelvorhaltung auf das Spezialfahrzeug um.
Für den Fall, dass alle Rettungswagen des ASB im Einsatz sind, wird das Baby-NAW-System
um einen Fahrdienst in Rufbereitschaft ergänzt, der mit einem PKW des ASB den Kinderarzt
unverzüglich zum Einsatzort bringen könnte.
Den Rettungsdienstträgern entstehen aus den geplanten Maßnahmen keine Kosten, da die
Entgeltvereinbarungen zwischen den Leistungsträgern (Krankenkassen) und den Leistungs -
erbringern (Organisationen) direkt verhandelt werden.
Der Bereichsbeirat wurde am 05.05.2015 zu den Änderungen des Bereichsplanes angehört.
Sowohl die Erhöhung der Vorhaltung als auch die Veränderung der Organisation des Baby -NAW
wurde von allen Beteiligten zugestimmt.
Änderungen im Bereichsplan:
In dem Kapitel 8 -Rettungsmittelbedarfsplan-
Die gesamte Rettungsmittelvorhaltung wird ab 01.10.2015 um 21.852 Std. von bisher
118.225 Std./p.a. auf 140.077 Std./p.a. erhöht.
Die Leistungserbringer werden entsprechend ihrer bisherigen Beauftragungen mit den
zusätzlichen Stunden beauftragt. Die zusätzlichen Vorhaltestunden werden als Ergänzung der
bestehenden Beauftragungen für den Zeitraum vom 1.10.2015 bis 31.12.2017 beauftragt
( Übersicht Anlage 2).
- 4 -
In dem Kapitel 9 -Notärztliche Versorgung-
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt
durchgeführt.
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in einem
Umsteigesystem aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus.
Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB-Rettungsmittelbesatzung sofort zur
Verfügung steht, hält der ASB einen PKW mit einem Fahrer in Rufbereitschaft (mindestens
Rettungssanitäter-Qualifikation) vor, der die Zuführung des Kinderarztes bei einer evtl.
verzögerten Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW kompensiert. Die ärztliche Begleitung
und die nicht fahrzeugbezogenen medizinischen Ausstattungen inkl. Intensiv-Transport-
inkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.
Darmstadt, 06.05.2015
Der Dezernent II
Rafael Reißer
Bürgermeister
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Rettungsdienstbereich Darmstadt 1
B E R E I C H S P L A N
gemäß § 15 Abs. 4
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011
für den
Rettungsdienstbereich Darmstadt
8. Fortschreibung
(zum 01.10.2015)
Stand 05.05.2015
n. Bereichsbeiratssitzung
Rettungsdienstbereich Darmstadt 2
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung .................................................... 3
2. Rettungsdienstbereich ............................................... 4
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle .................................. 5
4. Einsatzstrategie ................................................... 6
5. Einsatzdokumentation ................................................ 7
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis .................................... 7
5.2 Qualitätssicherung ................................................. 7
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt ........................... 8
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen .................... 9
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme ................................... 9
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen ................................. 10
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell ....................................... 11
8.1 Rettungsmittelbedarfsplan Montag – Donnerstag ............................. 12
8.2 Rettungsmittelbedarfsplan Freitag ...................................... 13
8.3 Rettungsmittelbedarfsplan Samstag ..................................... 14
8.4 Rettungsmittelbedarfsplan Sonntag ..................................... 15
8.5 Rettungsmittelbedarfsplan Wochenfeiertag ................................. 16
8.6 Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistun gserbringer) ....................... 17
9. Notärztliche Versorgung ............................................. 18
10. Wasserrettung .................................................. 19
11. Bergrettung/ Höhenrettung ........................................... 19
12. Schwerlastpatiententransport .......................................... 19
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW) ..... 19
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst .................................... 19
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ... 20
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach ................................ 20
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau ............................. 20
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße .............................. 21
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis .................................... 22
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA .................................. 22
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche: .................................... 23
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen G efahrenlagen ..................... 23
16. Krankenhäuser .................................................. 23
17. Vereinbarungen und Anweisungen ...................................... 23
Rettungsdienstbereich Darmstadt 3
1. Vorbemerkung
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, sind die
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg Träger des Rettungsdienstes in ihren
jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ihnen obliegt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdiens-
tes sowie der Berg- und Wasserrettung. Da beide Gebietskörperschaften durch Abschluss einer öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich bilden, der aus der Stadt Darmstadt
und 10 Städten und Gemeinden des ehemaligen Landkre ises Darmstadt besteht, haben sie zur Sicherstel-
lung der Durchführung des Rettungsdienstes einen ge meinsamen
B e r e i c h s p l a n
aufgestellt. In ihm wird der Gesamtbedarf für den R ettungsdienst entsprechend den Anforderungen des
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 4
2. Rettungsdienstbereich
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkr eis Darmstadt-Dieburg eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Ret tungsdienstbereiches gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3
HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, der rettungs dienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt ver-
sorgt wird, gehören die Städte Darmstadt, Griesheim , Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt sowie
die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhaus en, Modautal, Mühltal und Seeheim-Jugenheim.
Sie bilden den
Rettungsdienstbereich Darmstadt.
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben:
Fläche: 380,009 km² (Stand: 01.01.2001)
Einwohnerzahl:
- Darmstadt Stadt: 154.002 (Stand 2014)
- anteilig Landkreis DA-DI: 145.599 (Stand 20 13)
Summe: 299.601 (Stand 2014)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 5
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz
sowie Rettungsdienst der Wissenschaftsstadt Darmsta dt und den Rettungsdienst in den o. g. 10 Städten
und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die Leitfunkstelle Darmstadt bei der Feuerwehr
der Stadt Darmstadt.
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt
Notruf und Notfallfax: 112 (nur Darmstadt und Weite rstadt)
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)
Telefax: 06151/13 24 03
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std.
4 Einsatzbearbeiter Werktags von
7 – 19 Uhr
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1 Tetra: DA_BG_FW
Rettungsdienst: 413 GU RS 1 Tetra: DA_BG_RD
Kats-Reserve Kanal: 374 GU RS 1 (ständig genutzt von der Werkfeuerwehr Merck)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 6
4. Einsatzstrategie
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick au f die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung d er War-
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die quali tative und quantitative Entscheidung über den Einsa tz
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisa torischer Einheit von Notfallrettung und Krankentra ns-
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gege nüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu i st das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche ge eig-
nete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie).
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie zusätz-
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, je doch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein ande-
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren.
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wir d eine „Mobile-Wachen-Strategie“ angewendet. Sie
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird ,
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienst bereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Ret-
tungswachen über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem verfügen, die
den Zugang zu Toiletten- und Aufenthaltsräumen auf den Rettungswachen ermöglicht.
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarz tes erfolgt nach der „Indikationsliste für den Eins atz
des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011). Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in
der Regel innerhalb von 1 Minute nach Auftragsertei lung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt
sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgen ommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende
Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkub atortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzu ng
der Hilfsfristen sind die im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfah rt
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmitte lbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von
einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen.
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 7
5. Einsatzdokumentation
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung de r bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstell ung
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanun g und Effizienzüberprüfung eine Ton- sowie eine
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge-
räte sowie Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation.
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der Verordnung
zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgeset zes vom 3. Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten
während der Einsatzabwicklung zu erheben und entspr echend zu dokumentieren.
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine kontinuierliche Effizi enz-
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Da rmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleis-
ten.
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährli ch eine statistische Auswertung der Einsatzdokument ation,
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkomme ns nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der
einzelnen Leistungserbringer enthält.
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt soll der EDV-gestützte landesweite Interdisziplinäre Versorgungs-
nachweis umgesetzt werde. Ziel ist die Einbindung aller Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich.
5.2 Qualitätssicherung
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG.
In diesem Rahmen kann der Rettungsdienstträger „Trä gervorgaben“ als verbindlich vorschreiben, die z. B.
die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal , Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung des
Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso nals, Behandlungsstandards und Dokumentations-
standards regeln.
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 8
Die Träger der Rettungsdienstbereiche Darmstadt und Dieburg haben hierzu einen gemeinsamen Ärztli-
chen Leiter Rettungsdienst bestellt.
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusge spräche zwischen den Trägern und den Leis-
tungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert werden.
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Hessen e. V.
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg (Regionalverband Südhessen)
Pfungstädter Straße 165
64297 Darmstadt
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Regionalverband Darmstadt-Dieburg
Ostend 29
64347 Griesheim
Institut für Notfallmedizin
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Malteser-Hilfsdienst gGmbH
Jägerstraße 37
55131 Mainz
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 9
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rett ungsdienstleistungen sind den Notarztsystemen und
den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche zuzuordnen.
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme
Standort Versorgungsbereiche
NEF-Darmstadt
Darmstadt mit allen Stadtteilen
Griesheim
Weiterstadt
Erzhausen
Mühltal
Ober-Ramstadt
Modautal
Messel
Roßdorf (Ortsteil Roßdorf)
NEF-Jugenheim
Ober-Ramstadt
Pfungstadt
Alsbach-Hähnlein
Bickenbach
Modautal
Mühltal
Seeheim-Jugenheim
Darmstadt-Eberstadt
Kuralpe
Schmal-Beerbach
Staffel
Wurzelbach
Zwingenberg
Rodau
Langwaden
Hochstätten
Baby-NAW
Stadt Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Bergstraße
Odenwaldkreis
Rettungsdienstbereich Darmstadt 10
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen
Standort Versorgungsbereiche
Darmstadt/
Darmstadt-Innenstadt
Innenstadt inkl. RW-Arheilgen Darmstadt- Kranichstein
Darmstadt- Arheilgen
Darmstadt-
Darmstadt- Eberstadt
Eberstadt Mühltal - Nieder-Beerbach
Seeheim - Jugenheim / Malchen
Pfungstadt
Weiterstadt
Darmstadt- Wixhausen
Griesheim
Erzhausen
Weiterstadt
Seeheim-
Seeheim-Jugenheim (ohne Malchen)
Jugenheim Alsbach - Hähnlein
Bickenbach
Ober-Ramstadt
Ober-Ramstadt
Modautal
Mühltal (ohne Nieder-Beerbach)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 11
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Inten siv-Transportwagen (ITW), Rettungswagen (Typ C)
und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt.
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften beste hen, sind diese einzuhalten. Grundlagen für die
Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das Einsatzaufkommen.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 12
8.1 Rettungsmittelbedarfsplan Montag – Donnerstag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 13
8.2 Rettungsmittelbedarfsplan Freitag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 14
8.3 Rettungsmittelbedarfsplan Samstag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 15
8.4 Rettungsmittelbedarfsplan Sonntag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 16
8.5 Rettungsmittelbedarfsplan Wochenfeiertag
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2 013-2016 in Einzelschritten.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 17
8.6 Übersicht Vorhaltestunden (nach Lose / Leistungserbringer)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 18
9. Notärztliche Versorgung
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat gegenüber anderen rettungsdienstlichen Einsät-
zen Vorrang.
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous-System. Die ärztliche Leis-
tung wird durch das Institut für Notfallmedizin der Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt.
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle Darmstadt auf der Grund-
lage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den Einsatz des Notarztwagens in Hessen. In Über-
lappungsbereichen (Darmstadt-Eberstadt, Mühltal, Ober-Ramstadt und Modautal) wird das dem Notfallort
zeitlich nächstbefindliche Notarztsystem eingesetzt (Nächstes-Fahrzeug-Strategie).
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt durchgeführt.
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in einem Umsteigesystem
aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus.
Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung sofort zur Verfügung steht,
hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die
Zuführung des Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW kom-
pensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen medizinischen Ausstattungen inkl.
Intensiv-Transportinkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen Rettungsdienstbereich unwirtschaft-
lich wäre, wurde mit den Trägern der Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz de s Baby-NAW getroffen. Das System des Rettungs-
dienstbereiches Darmstadt deckt diese Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgebo-
renen mit ab.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 19
10. Wasserrettung
Wird - soweit möglich - durch DLRG - Kreisverband Darmstadt sichergestellt.
11. Bergrettung/ Höhenrettung
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die
Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt.
12. Schwerlastpatiententransport
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch den in Zusammenarbeit mit dem RD-Träger
konzipierten Sonderrettungsmittel der Johanniter-Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt-Dieburg) si-
chergestellt. Dieses Fahrzeug wird durch eine Fahrzeugbesatzung der Regelvorhaltung besetzt.
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW)
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter-
Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-Starkenburg sichergestellt.
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut für Notfallmedizin
sichergestellt.
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst
Um die vorgegebene Hilfsfrist in sämtlichen Städten und Gemeinden des Rettungsdienstbereiches Dar-
mstadt einhalten zu können, haben der Landkreis Dar mstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt mit den
Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdien stbereiche Vereinbarungen über die bereichsüber-
greifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen.
Zur effektiven EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS-Trackingsystem ausges-
tattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in Ve rbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Ret-
tungsmittel auch den Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsver gabe über die abgebende Leitstelle. Anschließend
übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass
Rettungsdienstbereich Darmstadt 20
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betrieb skanal der anfordernden Leitstelle umschaltet und
sich über Funk an- und abmeldet.
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das Fahrzeug entsendenden
Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen getroffen:
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
Die notärztliche Versorgung der Gemeinde Messel und der Gemeinde Roßdorf (Ortsteil Roßdorf) erfolgt
durch den in Darmstadt stationierten NEF (vormals NAW). Ist das NEF Darmstadt im Einsatz, alarmiert die
Zentrale Leitstelle Dieburg das NEF Groß-Umstadt und ein MZF.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Ein-
satz und Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach
Die rettungsdienstliche Duplizitätsfallversorgung der Gemeinde Erzhausen erfolgt durch die Rettungswa-
che Langen.
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher Richtung bis zur Ab-
fahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau in Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-
Walldorf zuständig.
Auf dem Autobahnabschnitt der A5 von der Bereichsgr enze in nördlicher Richtung bis zur Auffahrt Lan-
gen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt oder das in Darmstadt stationierte NEF
(vormals NAW) eingesetzt.
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Büttelborn bis zur Anschlussstelle Darmstadt-
Innenstadt bzw. Darmstadt-Griesheim ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 21
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Darmstadt-Innenstadt bzw. Darmstadt-
Griesheim bis zur Anschlussstelle Büttelborn ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Weiterstadt durch
das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF.
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der Bereichsgrenze bis zur Autobahnauffahrt Büttel born
rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache Weiterstadt mitversorgt.
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt Gernsheim in nördlicher Richtung bis zur Behelfsauf-
fahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig. In dem zuvor genannten
Bereich kommt im Duplizitätsfall auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz.
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südliche n Bereichsgrenze in südlicher Richtung bis zur Auf-
fahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Gernsheim und der
Gemeinden Stockstadt, Biebesheim und Riedstadt/Ortsteil Crumstadt durch das in der Rettungswache
Jugenheim stationierte NEF.
Im Duplizitätsfall werden die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach und Seeheim-Jugenheim/Ortsteil
Jugenheim von dem RTW der Rettungswache Gernsheim mitversorgt.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Kreis Groß-Gerau durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Groß-Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue -
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße
Die rettungsdienstliche Primärversorgung in Notfällen für die Ortsteile Allertshofen, Brandau, Hoxhohl,
Lützelbach und Neunkirchen der Gemeinde Modautal üb ernimmt der Kreis Bergstraße schwerpunktmäßig
von der Rettungswache Gadernheim.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 22
Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Ober-Ramstadt und Jugenheim stationierten RTW
zum Einsatz. Die notärztliche Versorgung der in Satz 1 genannten Ortsteile erfolgt weiterhin durch das in
der Rettungswache Jugenheim stationierte NEF, im Duplizitätsfall durch das in der Rettungswache Linden-
fels stationierte NEF.
Die notärztliche Primärversorgung der Ortsteile Kuralpe, Schmal-Beerbach, Staffel und Wurzelbach der
Gemeinde Lautertal erfolgt durch das in der Rettung swache Jugenheim stationierte NEF. Im Duplizitätsfall
kommt das in der Rettungswache Lindenfels stationierte NEF zum Einsatz.
Die notärztliche Primärversorgung der Stadt Zwingenberg mit Ortsteil Rodau und der Stadtteile Langwa-
den und Hochstädten (Anfahrt über Balkhausen) der S tadt Bensheim erfolgt durch das in der Rettungswa-
che Jugenheim stationierte NEF. Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Heppenheim und
Lampertheim stationierten NEF zum Einsatz.
Der qualifizierte Krankentransport für die in Abs. 1 bis 3 genannten Städte und Gemeinden bleibt von d ie-
ser Vereinbarung unberührt.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue-
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald . Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue-
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW
Rettungsdienstbereich Darmstadt 23
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen
Aufgrund des § 7 HRDG wurden für den Rettungsdiens tbereich Darmstadt organisatorische Leiter
und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und f ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entspre-
chend ausgerüstet.
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisa torischer Leiter / Organisatorische Leiterin sind
Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).
16. Krankenhäuser
Liste siehe Anlage
17. Vereinbarungen und Anweisungen
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungs dienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich dar .
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisung en und Vereinbarungen geregelt.
Derzeit sind dies:
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitend en Notärztinnen/Leitenden Notärzte
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“)
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst
anlage 2
26159 Zeichen
Rettungsdienstbereich Darmstadt 1
B E R E I C H S P L A N
gemäß § 15 Abs. 4
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011
für den
Rettungsdienstbereich Darmstadt
7. Fortschreibung
(zum 01.01.2013)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 2
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung .................................................... 3
2. Rettungsdienstbereich ............................................... 4
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle .................................. 5
4. Einsatzstrategie ................................................... 6
5. Einsatzdokumentation ................................................ 7
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis .................................... 7
5.2 Qualitätssicherung ................................................. 7
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt ........................... 8
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen .................... 9
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme ................................... 9
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen ................................. 10
8. Rettungsmittelbedarfsplan ............................................ 11
9. Notärztliche Versorgung ............................................. 12
10. Wasserrettung .................................................. 13
11. Bergrettung/ Höhenrettung ........................................... 13
12. Schwerlastpatiententransport .......................................... 13
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW) ..... 13
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst .................................... 13
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ... 14
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach ................................ 14
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau ............................. 14
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße .............................. 15
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis .................................... 16
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA .................................. 16
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche: .................................... 16
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen G efahrenlagen ..................... 17
16. Krankenhäuser .................................................. 17
17. Vereinbarungen und Anweisungen ...................................... 17
Rettungsdienstbereich Darmstadt 3
1. Vorbemerkung
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, sind die
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg Träger des Rettungsdienstes in ihren
jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Ihnen obliegt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdiens-
tes sowie der Berg- und Wasserrettung. Da beide Gebietskörperschaften durch Abschluss einer öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich bilden, der aus der Stadt Darmstadt
und 10 Städten und Gemeinden des ehemaligen Landkre ises Darmstadt besteht, haben sie zur Sicherstel-
lung der Durchführung des Rettungsdienstes einen ge meinsamen
B e r e i c h s p l a n
aufgestellt. In ihm wird der Gesamtbedarf für den R ettungsdienst entsprechend den Anforderungen des
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 4
2. Rettungsdienstbereich
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkr eis Darmstadt-Dieburg eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Ret tungsdienstbereiches gemäß § 5 Abs. 3 Satz 3
HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, der rettungs dienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt ver-
sorgt wird, gehören die Städte Darmstadt, Griesheim , Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt sowie
die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhaus en, Modautal, Mühltal und Seeheim-Jugenheim.
Sie bilden den
Rettungsdienstbereich Darmstadt.
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben:
Fläche: 380,009 km² (Stand: 01.01.2001)
Einwohnerzahl:
- Darmstadt Stadt: 147.150 (Stand 2011)
- anteilig Landkreis DA-DI: 147.525 (Stand 2011)
Summe: 294.675 (Stand 2011)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 5
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz
sowie Rettungsdienst der Wissenschaftsstadt Darmsta dt und den Rettungsdienst in den o. g. 10 Städten
und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist die Leitfunkstelle Darmstadt bei der Feuerwehr
der Stadt Darmstadt.
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt
Notruf und Notfallfax: 112 (nur Darmstadt und Weite rstadt)
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)
Telefax: 06151/13 24 03
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std.
4 Einsatzbearbeiter Werktags von
7 – 19 Uhr
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1
Rettungsdienst: 413 GU RS 1
Kats-Reserve Kanal: 374 GU RS 1 (ständig genutzt von der Werkfeuerwehr Merck)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 6
4. Einsatzstrategie
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick au f die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung d er War-
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die quali tative und quantitative Entscheidung über den Einsa tz
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisa torischer Einheit von Notfallrettung und Krankentra ns-
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gege nüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu i st das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche ge eig-
nete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie).
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie zusätz-
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, je doch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein ande-
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren.
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wir d eine „Mobile-Wachen-Strategie“ angewendet. Sie
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird ,
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienst bereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Ret-
tungswachen über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem verfügen, die
den Zugang zu Toiletten- und Aufenthaltsräumen auf den Rettungswachen ermöglicht.
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarz tes erfolgt nach der „Indikationsliste für den Eins atz
des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011). Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in
der Regel innerhalb von 1 Minute nach Auftragsertei lung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt
sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgen ommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende
Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkub atortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzu ng
der Hilfsfristen sind die im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfah rt
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmitte lbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von
einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen.
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunk-
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 7
5. Einsatzdokumentation
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung de r bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstell ung
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanun g und Effizienzüberprüfung eine Ton- sowie eine
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge-
räte sowie Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation.
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der Verordnung
zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgeset zes vom 3. Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten
während der Einsatzabwicklung zu erheben und entspr echend zu dokumentieren.
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine kontinuierliche Effizi enz-
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Da rmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleis-
ten.
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährli ch eine statistische Auswertung der Einsatzdokument ation,
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkomme ns nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der
einzelnen Leistungserbringer enthält.
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt soll der EDV-gestütze landesweite Interdiziplinäre Versorgungs-
nachweis umgesetzt werde. Ziel ist die Einbindung aller Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich.
5.2 Qualitätssicherung
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG.
In diesem Rahmen kann der Rettungsdienstträger „Trä gervorgaben“ als verbindlich vorschreiben, die z. B.
die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal , Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung des
Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso nals, Behandlungsstandards und Dokumentations-
standards regeln.
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 8
Die Träger der Rettungsdienstbereiche Darmstadt und Dieburg haben hierzu einen gemeinsamen Ärztli-
chen Leiter Rettungsdienst bestellt.
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusge spräche zwischen den Trägern und den Leis-
tungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert werden.
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Hessen e. V.
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg
Pfungstädter Straße 165
64297 Darmstadt
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Regionalverband Darmstadt-Dieburg
Ostend 29
64347 Griesheim
Institut für Notfallmedizin
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Malteser-Hilfsdienst gGmbH
Jägerstraße 37
55131 Mainz
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 9
7. Versorgungsbereiche der Notarztsysteme und der Rettungswachen
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rett ungsdienstleistungen sind den Notarztsystemen und
den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche zuzuordnen.
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme
Standort Versorgungsbereiche
NEF-Darmstadt
Darmstadt mit allen Stadtteilen
Griesheim
Weiterstadt
Erzhausen
Mühltal
Ober-Ramstadt
Modautal
Messel
Roßdorf (Ortsteil Roßdorf)
NEF-Jugenheim
Ober-Ramstadt
Pfungstadt
Alsbach-Hähnlein
Bickenbach
Modautal
Mühltal
Seeheim-Jugenheim
Darmstadt-Eberstadt
Kuralpe
Schmal-Beerbach
Staffel
Wurzelbach
Zwingenberg
Rodau
Langwaden
Hochstätten
Baby-NAW
Stadt Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Bergstraße
Odenwaldkreis
Rettungsdienstbereich Darmstadt 10
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen
Standort Versorgungsbereiche
Darmstadt/
Darmstadt-Innenstadt
Innenstadt inkl. RW-Arheilgen Darmstadt- Kranichstein
Darmstadt- Arheilgen
Darmstadt-
Darmstadt- Eberstadt
Eberstadt Mühltal - Nieder-Beerbach
Seeheim - Jugenheim / Malchen
Pfungstadt
Weiterstadt
Darmstadt- Wixhausen
Griesheim
Erzhausen
Weiterstadt
Seeheim-
Seeheim-Jugenheim (ohne Malchen)
Jugenheim Alsbach - Hähnlein
Bickenbach
Ober-Ramstadt
Ober-Ramstadt
Modautal
Mühltal (ohne Nieder-Beerbach)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 11
8. Rettungsmittelbedarfsplan
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Inten siv-Transportwagen (ITW), Rettungswagen (Typ C)
und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt.
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften beste hen, sind diese einzuhalten. Grundlagen für die
Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das Einsatzaufkommen.
Rettungs- Mo. bis Fr.
Samstag Sonn- / Feiertag Wochenvor-
mittel von - bis Std von - bis Std von - bis Std haltestd.
Notarztsystem Darmstadt
NEF Innenstadt 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Notarztsystem Jugenheim
NEF Jugenheim 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Rettungswache Darmstadt-Innenstadt / + RW-Arheilgen
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Typ C ² 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Typ C ³ 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Typ C 09:00 - 13:00 20 10:00 - 00:00 14 00:00 - 06:00 6 40,0
Typ C 07:00 - 12:40 5,67 28,35
Typ C 09:00 - 16:00 7 35,0
Summe RW Darmstadt-Innenstadt / + RW-Arheilgen 775.35
Rettungswache Darmstadt-Eberstadt
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Typ C 08:00 - 14:10 6,17 07:30 - 16:30 9 08:00 - 17:00 9 48,85
Typ C 08:00 - 21:00 13 65,0
Summe RW Darmstadt-Eberstadt 281,85
Rettungswache Weiterstadt
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Typ C 07:00 – 14:40 7,67 08:00 - 17:00 9 47,35
Typ C 10:00 - 20:00 10 50,0
Summe RW Weiterstadt 265,35
Rettungswache Jugenheim
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Rettungswache Ober-Ramstadt
Typ C 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Baby-NAW
Baby-NAW (ASB) 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 00:00 - 24:00 24 168,0
Intensiv-Transportwagen
ITW 08:00 - 24:00 16 08:00 - 24:00 16 08:00 - 24:00 16 112,0
Summe RDB Darmstadt 2254,55
Rettungsdienstbereich Darmstadt 12
² Das Personal für die Besetzung dieses Einsatzmittels wird ab 2016 im Umfang einer ½ Besetzung in
Form der Eigenerbringung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Feuerwehr) erbracht.
Hierzu steigert sich das Besetzungsengagement von 2013-2016 in Einzelschritten.
³ Vorhaltung für die RW-Arheilgen.
9. Notärztliche Versorgung
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat gegenüber anderen rettungsdienstlichen Einsät-
zen Vorrang.
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous-System. Die ärztliche Leis-
tung wird durch das Institut für Notfallmedizin der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle Darmstadt auf der Grund-
lage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den Einsatz des Notarztwagens in Hessen. In Über-
lappungsbereichen (Darmstadt-Eberstadt, Mühltal, Ober-Ramstadt und Modautal) wird das dem Notfallort
zeitlich nächstbefindliche Notarztsystem eingesetzt (Nächstes-Fahrzeug-Strategie).
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB Darmstadt durchgeführt.
Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogene medizinische Ausstattung inkl. Intensiv-
Transportinkubator wird durch die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen Rettungsdienstbereich unwirtschaft-
lich wäre, wurde mit den Trägern der Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz de s Baby-NAW getroffen. Das System des Rettungs-
dienstbereiches Darmstadt deckt diese Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgebo-
renen mit ab.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 13
10. Wasserrettung
Wird - soweit möglich - durch DLRG - Kreisverband Darmstadt sichergestellt.
11. Bergrettung/ Höhenrettung
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die
Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt.
12. Schwerlastpatiententransport
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch den in Zusammenarbeit mit dem RD-Träger
konzipierten Sonderrettungsmittel der Johanniter-Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt-Dieburg) si-
chergestellt. Dieses Fahrzeug wird durch eine Fahrzeugbesatzung der Regelvorhaltung besetzt.
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv-Sekundärtransporte mit einem Intensivtransportwagen (ITW)
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter-
Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband Darmstadt-Starkenburg sichergestellt.
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut für Notfallmedizin
sichergestellt.
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst
Um die vorgegebene Hilfsfrist in sämtlichen Städten und Gemeinden des Rettungsdienstbereiches Dar-
mstadt einhalten zu können, haben der Landkreis Dar mstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt mit den
Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdien stbereiche Vereinbarungen über die bereichsüber-
greifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen.
Zur effektiven EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS-Trackingsystem ausges-
tattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in Ve rbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Ret-
tungsmittel auch den Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsver gabe über die abgebende Leitstelle. Anschließend
übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass
Rettungsdienstbereich Darmstadt 14
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betrieb skanal der anfordernden Leitstelle umschaltet und
sich über Funk an- und abmeldet.
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das Fahrzeug entsendenden
Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden folgende Regelungen getroffen:
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
Die notärztliche Versorgung der Gemeinde Messel und der Gemeinde Roßdorf (Ortsteil Roßdorf) erfolgt
durch den in Darmstadt stationierten NEF (vormals NAW). Ist das NEF Darmstadt im Einsatz, alarmiert die
Zentrale Leitstelle Dieburg das NEF Groß-Umstadt und ein MZF.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Ein-
satz und Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach
Die rettungsdienstliche Duplizitätsfallversorgung der Gemeinde Erzhausen erfolgt durch die Rettungswa-
che Langen.
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher Richtung bis zur Ab-
fahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau in Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-
Walldorf zuständig.
Auf dem Autobahnabschnitt der A5 von der Bereichsgr enze in nördlicher Richtung bis zur Auffahrt Lan-
gen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt oder das in Darmstadt stationierte NEF
(vormals NAW) eingesetzt.
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Büttelborn bis zur Anschlussstelle Darmstadt-
Innenstadt bzw, Darmstadt-Griesheim ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 15
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschluss stelle Darmstadt-Innenstadt bzw. Darmstadt-
Griesheim bis zur Anschlussstelle Büttelborn ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Weiterstadt durch
das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF.
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der Bereichsgrenze bis zur Autobahnauffahrt Büttel born
rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache Weiterstadt mitversorgt.
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt Gernsheim in nördlicher Richtung bis zur Behelfsauf-
fahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau zuständig. In dem zuvor genannten
Bereich kommt im Duplizitätsfall auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz.
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südliche n Bereichsgrenze in südlicher Richtung bis zur Auf-
fahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt Gernsheim und der
Gemeinden Stockstadt, Biebesheim und Riedstadt/Ortsteil Crumstadt durch das in der Rettungswache
Jugenheim stationierte NEF.
Im Duplizitätsfall werden die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach und Seeheim-Jugenheim/Ortsteil
Jugenheim von dem RTW der Rettungswache Gernsheim mitversorgt.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Kreis Groß-Gerau durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Groß-Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue -
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße
Die rettungsdienstliche Primärversorgung in Notfällen für die Ortsteile Allertshofen, Brandau, Hoxhohl,
Lützelbach und Neunkirchen der Gemeinde Modautal üb ernimmt der Kreis Bergstraße schwerpunktmäßig
von der Rettungswache Gadernheim. Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Ober-
Ramstadt und Jugenheim stationierten RTW zum Einsatz. Die notärztliche Versorgung der in Satz 1 ge-
Rettungsdienstbereich Darmstadt 16
nannten Ortsteile erfolgt weiterhin durch das in der Rettungswache Jugenheim stationierte NEF, im Dupli-
zitätsfall durch das in der Rettungswache Lindenfels stationierte NEF.
Die notärztliche Primärversorgung der Ortsteile Kuralpe, Schmal-Beerbach, Staffel und Wurzelbach der
Gemeinde Lautertal erfolgt durch das in der Rettung swache Jugenheim stationierte NEF. Im Duplizitätsfall
kommt das in der Rettungswache Lindenfels stationierte NEF zum Einsatz.
Die notärztliche Primärversorgung der Stadt Zwingenberg mit Ortsteil Rodau und der Stadtteile Langwa-
den und Hochstädten (Anfahrt über Balkhausen) der S tadt Bensheim erfolgt durch das in der Rettungswa-
che Jugenheim stationierte NEF. Im Duplizitätsfall kommen die in den Rettungswachen Heppenheim und
Lampertheim stationierten NEF zum Einsatz.
Der qualifizierte Krankentransport für die in Abs. 1 bis 3 genannten Städte und Gemeinden bleibt von d ie-
ser Vereinbarung unberührt.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue-
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu- und Frühgeborenen, der einer Arztbegleitung
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW durchgeführt. Über
die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald . Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steue-
rung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage
Rettungsdienstbereich Darmstadt 17
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen
Aufgrund des § 7 HRDG wurden für den Rettungsdiens tbereich Darmstadt organisatorische Leiter
und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und f ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entspre-
chend ausgerüstet.
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisa torischer Leiter / Organisatorische Leiterin sind
Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).
16. Krankenhäuser
Liste siehe Anlage
17. Vereinbarungen und Anweisungen
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungs dienstliche Versorgung im Rettungsdienstbereich dar .
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisung en und Vereinbarungen geregelt.
Derzeit sind dies:
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitend en Notärztinnen/Leitenden Notärzte
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“)
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst
anlage 4
7169 Zeichen
Der Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg Der Magistrat
___________________________________________________ _______________________________________________
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Postanschrift: Dienstgebäude/Hausadresse Postanschrift: Dienstgebäude /Hausadresse
Kreisausschuß des Landkreises Am Altstädter See 7 Der Magistrat der Stadt Darmstadt Feuerwehr
Darmstadt-Dieburg Luisenplatz 5a Bismarckstraße 86
.
64807 Dieburg 64283 Darmstadt
MUSTER-BEAUFTRAGUNG FÜR ZUSÄTZLICHE VORHALTESTUNDEN
IM RETTUNGSDIENSTBEREICH DARMSTADT
Darmstadt, ……….2015
Ergänzung zur Folge-Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im
Rettungsdienstbereich Darmstadt vom 15.11.2012;
hier:
Los 4: Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am
Rettungsmittelstandort Darmstadt-Innenstadt mit zusätzlich xxxx Jahresvorhaltestunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des Beschlusses des Magistrats der Wissens chaftsstadt Darmstadt vom ……… und
des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieb urg vom ……… wird NAME DER
ORGANISATION, gemäß § 4 Abs. 2 HRDG beauftragt, in der Zeit vom 01.10.2015 bis
31.12.2017 die Notfallversorgung am Rettungsmittels tandort Darmstadt-Innenstadt (Los 4)
mit einer zusätzlichen Vorhaltung von xxxx Jahresst unden mit Rettungswagen nach DIN/EN
1789 Typ C sicherzustellen. Die Zeiten der Fahrzeug vorhaltung ergeben sich aus dem
Rettungsmittelbedarfsplan des Bereichsplanes für den Rettungsdienstbereich Darmstadt.
Grundlage für die Beauftragung ist das am 09.07.200 2 amtlich bekannt gemachte
Auswahlverfahren mit den ihnen übersandten Bewerbun gsunterlagen und das daraufhin von
ihnen abgegebene Angebot vom 29.8.2002. Die von ihn en im Leistungsverzeichnis gemachten
Angaben werden hiermit Bestandteil der Beauftragung . Für die Vorhaltestunden gilt der
aktuelle Rettungsmittelbedarfsplan (Bereichsplan Darmstadt).
Die von ihnen vorgelegte Kostenkalkulation bildet d ie Grundlage für die mit den
Leistungsträgern abzuschließende Entgeltvereinbarun g. Bitte nehmen Sie mit den
Leistungsträgern unverzüglich Verhandlungen über diese Vereinbarung auf.
Da die Leistungen der Notfallversorgung und des Kra nkentransports im Rettungsdienstbereich
Darmstadt in organisatorischer Einheit durchgeführt werden, sind Sie gemäß § 3 Abs. 4 und 6
HRDG verpflichtet, entsprechend den Aufträgen der L eitfunkstelle Darmstadt auch Aufgaben
des Krankentransportes zu übernehmen.
Die Beauftragung wird gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 4 Hessi sches Verwaltungsverfahrensgesetz
(HVwVfG) mit folgenden Auflagen versehen:
1. Die Vorgaben im Bereichsplan des Rettungsdienstbere iches Darmstadt und im
Rettungsdienstplan des Landes Hessen in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
2. Die Bestimmungen des HRDG und die dazu erlassenen D urchführungsvorschriften in
der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
Der Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg Der Magistrat
___________________________________________________ _______________________________________________
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Postanschrift: Dienstgebäude/Hausadresse Postanschrift: Dienstgebäude /Hausadresse
Kreisausschuß des Landkreises Am Altstädter See 7 Der Magistrat der Stadt Darmstadt Feuerwehr
Darmstadt-Dieburg Luisenplatz 5a Bismarckstraße 86
.
64807 Dieburg 64283 Darmstadt
3. Weitere für den Rettungsdienst maßgebliche Bestimmu ngen sind zu beachten. Dies
gilt insbesondere für die einschlägigen Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften, das
Arbeitszeitgesetz, das Medizinproduktegesetz und di e Medizinprodukte-
Betreiberverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
4. Die Lenkung und Koordinierung aller Einsätze erfolg en durch die Leitfunkstelle
Darmstadt. Deren Einsatzaufträge sind zu erfüllen u nabhängig davon, ob sie im
Rettungsdienstbereich Darmstadt liegen oder ob es s ich um bereichsübergreifende
Einsätze in benachbarten Rettungsdienstbereichen handelt.
5. Alle beauftragten Fahrzeuge sind in einer Rettungsm ittelliste zu erfassen. Nur diese
Fahrzeuge dürfen eingesetzt werden. Die Rettungsmit telliste muss dem Träger der
Notfallversorgung bis spätestens 01.01.2013 vorlieg en und wird Bestandteil der
Beauftragung.
6. Sollten sich durch Leistungserhebungen andere Fahrz eugvorhalteformen/
Wachenstandorte als für das Gesamtsystem effiziente r erweisen, kann der Träger
diese fordern.
7. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, alle in de r Rettungsmittelliste aufgeführten
Fahrzeuge mit folgenden Systemen auszustatten:
• Funkmeldesystem (FMS),
• Mobiltelefon,
• Digitalfunk BOS (wenn Einführung beschlossen wurde),
• GPS (RescueTrack) in Verbindung mit FMS-Kurztext.
8. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, alle seine Rettungswachen/Fahrzeugstandorte
mit Internetanschluss (DSL mit statischer IP-Adress e) und einem Alarmdrucker
auszustatten.
9. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, dem Träger der Notfallversorgung unverzüglich
anzuzeigen, wenn
- der Rettungsdienst von ihm nicht mehr ausgeübt wird,
- der Sitz des Unternehmens verlegt wird,
- ein anderes gleichwertiges Rettungsmittel eingesetzt werden soll,
- ein seitheriges Rettungsmittel nicht mehr eingesetzt wird,
- ein weiteres Rettungsmittel zusätzlich eingesetzt werden soll,
- ein Geschäftsführerwechsel stattfindet.
10. Die Regelungen des Trägers der Notfallversorgung üb er ein Qualitäts-
sicherungsverfahren sind zu beachten. Dazu gehört i nsbesondere, dass sämtliche
Einsätze auf dem einheitlichen Notfallprotokoll dok umentiert und EDV-lesbar (nach
Vorgaben des Trägers) zur kontinuierlichen Auswertu ng zur Verfügung stehen
müssen, dass mit dem Träger der Notfallversorgung regelmäßig Statusgespräche
geführt werden.
Der Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg Der Magistrat
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Postanschrift: Dienstgebäude/Hausadresse Postanschrift: Dienstgebäude /Hausadresse
Kreisausschuß des Landkreises Am Altstädter See 7 Der Magistrat der Stadt Darmstadt Feuerwehr
Darmstadt-Dieburg Luisenplatz 5a Bismarckstraße 86
.
64807 Dieburg 64283 Darmstadt
11. Der Leistungserbringer akzeptiert eine Vertragsstra fe von im Einzelfall bis zu 5.000 €
bei Verstoß gegen die in der Beauftragung übernomme nen Verpflichtungen. Bei
groben Verstößen gegen die Pflichten des Leistungse rbringers oder bei abgemahnten
aber nicht geheilten Verstößen behält sich der Träg er der Notfallversorgung den
Widerruf dieser Beauftragung vor (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 HVwVfG).
…………………………….. ……………………………..
Klaus Peter Schellhaas Rafael Reißer
Landrat Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Bismarckstraße 86
- Pfungstädter Straße 165
- Mornewegstraße 15
- Grafenstraße 9
- Dieburger Straße 31
- Luisenplatz 5a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0185
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.05.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00