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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreie Haltestelle Slabystraße, Aktenzeichen 29/26

Mitteilung BV 1634/2026 vom 08.06.2026

Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1634/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreie Haltestelle Slabystraße, Aktenzeichen 29/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 29/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Barrierefreie Haltestelle Slabystraße“, Aktenzei- chen 29/26 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück- meldung wird Folgendes mitgeteilt: „Eine ebenerdige Querung in diesem Bereich ist aus technischen Gründen derzeit ausgeschlossen. Die Stadtbahnhaltestelle Slabystraße befindet sich in einem speziell abgesicherten Streckenabschnitt, einem sogenannten Zugsicherungsbereich. Das be- deutet, dass in diesem Bereich nicht auf Sicht gefahren wird, sondern nach Signalisie- rung. Durch eine ebenerdige Querung würde in diesem Bereich beim aktuellen Be- triebskonzept mit Stadtbahnbetrieb in beide Fahrtrichtungen eine erhöhte Unfallgefahr durch „Wildes Queren“ entstehen. Daher sind ebenerdige Querung dort von der Tech- nischen Aufsichtsbehörde nicht genehmigungsfähig. Zum Zeitpunkt der Sperrung der Mülheimer Brücke endete der Stadtbahnbetrieb an der Haltestelle Slabystraße und ab beiden Bahnsteigen sind die Bahnen nur in Richtung stadteinwärts gefahren. Dadurch ist die jetzige Situation nicht mit dem Betrieb während der Sperrung der Mülheimer Brücke für den Stadtbahnbetrieb vergleichbar (vgl. auch 2419/2022). Für die Erreichung der Barrierefreiheit an der Haltestelle Slabystraße ist neben dem barrierefreien Zugang über Rampen oder Aufzüge die Anhebung der Bahnsteige auf 90 cm über Schienenoberkante sowie die taktile Führung mit ausreichendem Kontrast für Blinde und Seheingeschränkte auf den angehobenen Bahnsteigen erforderlich (vgl. auch 3332/2025 und 0219/2026). Ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle Slaby- straße ist aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten erst zu einem späteren Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Zeitpunkt vorgesehen. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Stadtbahnlinie 18 ist derzeit über die Haltestelle Boltensternstraße möglich. Ein Überblick über die vorgesehenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit enthält die regelmäßige Mitteilung zum Sachstand der ÖPNV-Netzentwicklung (vgl. auch 2779/2025). Zuletzt wurde in Vorlage 0219/2026 auf die Situation eingegangen“. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Herrn , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: bruecken-tunnel-stadtbahnbau@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Montag, 16. Februar 2026 16:49 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 16.02.2026 16:48:37 an Sie geschickt Anliegen: Barriererfreie Haltestelle Slabystr. Die Haltestelle der Linie 18 an der Slabystraße ist nicht barrierefrei. Mit Blick auf die unmittelbare Nähe des städtischen Seniorenheimes ist dies nicht haltbar. Eine barrierefreie Lösung ist, wie das Provisorium während der Sperrung der Mülheimer Brücke gezeigt hat, durchaus realisierbar. Ich beantrage daher, statt der Treppe bzw. zusätzlich, einen ebenerdigen Zugang einzurichten. Umsetzungsvorschlag: Der Autoverkehr in Richtung Innenstadt wird (nach Wiederöffnung der Fahrspur) erst hinter der Haltestelle zweispurig und eine gefahrloser Querung der Straße entweder durch Ampelanlage oder, sofern dies aus Kostengründen scheitern sollte, mittels Fahrbahnschwellen, die die Geschwindigkeit der Fahrzeige drosseln, ermöglicht werden.

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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