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1634/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreie Haltestelle Slabystraße, Aktenzeichen 29/26

Mitteilung BV 08.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.06.2026, TOP 2.1

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

875 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1634/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Barrierefreie Haltestelle Slabystraße, 
Aktenzeichen 29/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3679 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 29/26 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Barrierefreie Haltestelle Slabystraße“, Aktenzei-
chen 29/26 
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.02.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt 
für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück-
meldung wird Folgendes mitgeteilt: 
„Eine ebenerdige Querung in diesem Bereich ist aus technischen Gründen derzeit 
ausgeschlossen. Die Stadtbahnhaltestelle Slabystraße befindet sich in einem speziell 
abgesicherten Streckenabschnitt, einem sogenannten Zugsicherungsbereich. Das be-
deutet, dass in diesem Bereich nicht auf Sicht gefahren wird, sondern nach Signalisie-
rung. Durch eine ebenerdige Querung würde in diesem Bereich beim aktuellen Be-
triebskonzept mit Stadtbahnbetrieb in beide Fahrtrichtungen eine erhöhte Unfallgefahr 
durch „Wildes Queren“ entstehen. Daher sind ebenerdige Querung dort von der Tech-
nischen Aufsichtsbehörde nicht genehmigungsfähig. Zum Zeitpunkt der Sperrung der 
Mülheimer Brücke endete der Stadtbahnbetrieb an der Haltestelle Slabystraße und ab 
beiden Bahnsteigen sind die Bahnen nur in Richtung stadteinwärts gefahren. Dadurch 
ist die jetzige Situation nicht mit dem Betrieb während der Sperrung der Mülheimer 
Brücke für den Stadtbahnbetrieb vergleichbar (vgl. auch 2419/2022). 
Für die Erreichung der  Barrierefreiheit an der Haltestelle Slabystraße ist neben dem 
barrierefreien Zugang über Rampen oder Aufzüge die Anhebung der Bahnsteige auf 
90 cm über Schienenoberkante sowie die taktile Führung mit ausreichendem Kontrast 
für Blinde und Seheingeschränkte auf den angehobenen Bahnsteigen erforderlich 
(vgl. auch 3332/2025 und 0219/2026). Ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle Slaby-
straße ist aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten erst zu einem späteren 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Zeitpunkt vorgesehen. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Stadtbahnlinie 18 ist derzeit 
über die Haltestelle Boltensternstraße möglich. Ein Überblick über die vorgesehenen 
Maßnahmen zur Barrierefreiheit enthält die regelmäßige Mitteilung zum Sachstand 
der ÖPNV-Netzentwicklung (vgl. auch 2779/2025). 
Zuletzt wurde in Vorlage 0219/2026 auf die Situation eingegangen“. 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Herrn    , Telefonnummer 
0221/221-     oder per E-Mail: bruecken-tunnel-stadtbahnbau@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

1307 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 16. Februar 2026 16:49 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 16.02.2026 
16:48:37 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Barriererfreie Haltestelle Slabystr. 
Die Haltestelle der Linie 18 an der 
Slabystraße ist nicht barrierefrei. Mit Blick auf die unmittelbare Nähe 
des 
städtischen Seniorenheimes ist dies nicht haltbar. Eine barrierefreie 
Lösung ist, wie das Provisorium während der Sperrung der Mülheimer Brücke 
gezeigt hat, durchaus realisierbar.  
Ich beantrage daher, statt der Treppe 
bzw. zusätzlich, einen ebenerdigen Zugang einzurichten.  
Umsetzungsvorschlag: Der Autoverkehr in Richtung Innenstadt wird (nach 
Wiederöffnung der Fahrspur) erst hinter der Haltestelle zweispurig und 
eine 
gefahrloser Querung der Straße entweder durch Ampelanlage oder, 
sofern 
dies 
aus Kostengründen scheitern sollte, mittels Fahrbahnschwellen, 
die 
die 
Geschwindigkeit der Fahrzeige drosseln, ermöglicht werden.

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1634/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.06.2026
Erstellt
03.06.2026 06:57