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1833/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 (AN/0288/2024) betreffend "Armut in Köln: Wohnungs- und Obdachlosigkeit 2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

14186 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 29.08.2024 
 1833/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses für Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 (AN/0288/2024) betreffend 
"Armut in Köln: Wohnungs- und Obdachlosigkeit 2023" 
Die Anfrage (AN/0288/2024) beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1. Wie viele wohnungs- und obdachlose Menschen sind ordnungsbehördlich in Köln 
zurzeit wo untergebracht? (Bitte nach Geschlecht und wie in der Antwort 
(3019/2021 Anlagen 1 und 2) aufschlüsseln.) 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren wurde der 1. 
Halbjahresbericht 2024 zur Entwicklung der Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in 
Köln (1662/2024) vorgestellt. Dieser enthält alle derzeit darstellbaren Informationen zu 
diesem Thema, weshalb an dieser Stelle auf diesen verwiesen wird. 
 
Zum Stichtag 31.01.2024 wurden in Summe 9.473 wohnungslose Menschen in Köln er-
fasst. Davon waren 5.572 Personen im Rahmen der Geflüchtetenhilfe durch das Amt für 
Wohnungswesen sowie 3.901 Personen im Zuge der Wohnungslosenhilfe ohne Flucht-
hintergrund durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren untergebracht.  
Hier ist zu beachten, dass die Anzahl der von freien Trägern der Wohnungslosenhilfe be-
treuten Menschen noch nicht in den Gesamtwert eingeflossen ist, da diese zum Zeitpunkt 
der Erhebung noch nicht vorlag. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich ausschließ-
lich um die durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren als auch durch das Amt für 
Wohnungswesen ordnungsbehördlich untergebrachten Menschen. 
 
Eine detaillierte Betrachtung der Situation wohnungsloser Menschen, welche über die An-
zahl der untergebrachten Personen und die Art der Unterbringung hinausgeht, ist der 
GISS Studie „Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen 
in Köln“ (1253/2024), deren Daten im Jahr 2023 erhoben worden sind, zu entnehmen.  
Neben der Differenzierung nach verschiedenen Gruppen wohnungsloser Menschen (mit 
Fluchthintergrund: anerkannte geflüchtete Personen, geflüchtete Personen aus der Ukra-
ine als auch ohne Fluchthintergrund: wohnungslose Personen in OBG-Unterkünften, woh-
nungslose Personen in Sozialhäusern, wohnungslose Personen in Angeboten nach § 67 
SGB XII, straßenobdachlose Personen und verdeckt wohnungslose Personen) werden 
hier insbesondere auch die Lebenslagen hinsichtlich verschiedener relevanter Aspekte, 
u.a. Gesundheit, Bildung, Einkommen und Schulden, Sicherheit u.a. entsprechend der 
verschiedenen Gruppen, genauer beleuchtet.

2 
 
Basierend auf diesen Daten wird zukünftig eine noch bedarfsgerechtere Weiterentwick-
lung und (Nach-) Steuerung, auch mit Blick auf besondere Bedarfsgruppen, im städti-
schen Hilfesystem für wohnungslose Menschen erfolgen können. 
 
 
2. Wie viele wohnungs- und obdachlose Menschen wurden seit 2020 durch Viadukt in 
Mietwohnungen vermittelt, und wann kann mit dem angekündigten Auszugsma-
nagement für obdachlose Menschen gerechnet werden?  
 
Im Zeitraum 2020 bis Ende 2023 konnten bereits 311 Mietverträge durch die Unterstüt-
zung der Mitarbeitenden des Projektes Viadukt geschlossen werden. 
Im Zuge dessen wurden 600 Personen mit eigenem Wohnraum versorgt. Insgesamt ha-
ben 32 Familien, 98 Alleinerziehende, drei Wohngemeinschaften mit 6 Personen, 164 
Einzelpersonen und 13 Paare ohne Kinder einen neuen Mietvertrag abschließen können. 
In diesem Rahmen konnten 242 minderjährige Kinder wieder in regulären Wohnraum ver-
mittelt werden. 
 
Das Auszugsmanagement für obdachlose Menschen, die nicht in die Zielgruppe von Via-
dukt fallen, wird – wie im Kölner Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit 
(4113/2023) beschrieben – auf die zu gründende Kölner Soziale Wohnraumagentur über-
tragen.  
Der dafür erforderliche Umsetzungsbeschluss für diese Einzelmaßnahme aus dem Kölner 
Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit wird von der Verwaltung aktuell vorbe-
reitet und wird umgehend vorgelegt, sobald der Haushalt 2025/2026 beschlossen ist. Eine 
Umsetzung ist für 2025 geplant. 
 
Das Amt für Arbeit, Soziales und Senioren unterstützt heute bereits intensiv Menschen 
bei deren Suche nach neuem Wohnraum. Unter anderem zur Verstärkung dieser Bemü-
hungen wird seit dem Frühjahr 2023 die Leistung „Hotel Scouts“ mit 2,0 Vollzeitäquivalen-
ten Soziale Arbeit realisiert, die hinsichtlich der bedarfsgerechten Versorgung von vul-
nerablen Gruppen (Familien, Alleinerziehende, Langzeitnutzende der OBG-Einfachhotels 
u.a.) in den gewerblichen ordnungsbehördlichen Unterkünften im gesamten Stadtgebiet 
tätig sind. 
In diesem Rahmen erfolgt im Zuge der Unterstützungsleistungen u.a. die Weitergabe von 
Vorschlägen an die Fachstelle Wohnen von notuntergebrachten Menschen in den Ein-
fachhotels, die mietvertragsfähig sind, um bestmöglich mit den vorhandenen Ressourcen 
eine Vermittlung in privaten Wohnraum im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu 
realisieren. Die Fachstelle Wohnen meldet diesen Akquisebedarf bei dem mit Landesmit-
teln geförderten Projekt Viadukt an. 
 
Die Hotel Scouts sind darüber hinaus allgemeine Ansprechpersonen für die unterge-
brachten Menschen in den Einfachhotels und ihre selbst geäußerten Hilfe- und Unterstüt-
zungsbedarfe und erarbeiten mit den Menschen gemeinsam die Annahmebereitschaft für 
(qualifiziertere) Hilfs- und Unterstützungsangebote (Vermittlung an, im Einzelfall auch Be-
gleitung zu Behörden, Fachinstitutionen, Verbänden, Beratungsträger*in, nachbarschaftli-
che Angebote, Kirchen, medizinische Versorgung etc.) zum Ausbau der eigenen Kompe-
tenzen und Ressourcen mit dem Ziel der Stabilisierung und sozialen Integration. 
Bei weitergehenden Unterstützungsbedarfen vermitteln die Hotel Scouts zu und in die be-
stehenden Hilfs- und Unterstützungsangebote (Lotsenfunktion) und unterstützen die Un-
tergebrachten bei der Einmündung in die Regelleistungssysteme.  
 
 
3. Welche Erkenntnisse (z. B. über Alter, Herkunft, Geschlecht, Erkrankungen, Todes-
fälle und Hintergründe dazu, Familienstand usw.) gibt es über die Menschen in 
Köln, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, im Vergleich zu den Vor-
jahren, und welche Schlüsse zieht die Verwaltung daraus u.a. für die Winterhilfe 
und den Hitzeschutz? 
 
Die Beantwortung der Frage kann zum gegebenen Zeitpunkt nicht basierend auf validen 
Daten erfolgen, da nach der Streetwork-Erhebung über den Zeitraum Juni 2019 – Juli

3 
 
2020 keine weitere vollumfängliche Erhebung erfolgt ist.  
Hinsichtlich der Altersstruktur und der Geschlechterverteilung der straßenobdachlosen 
Menschen haben sich nach der subjektiven Wahrnehmung der Streetworker keine auffäl-
ligen Veränderungen ergeben. 
 
Dies wird gemäß den Angaben im Zuge der GISS Studie „Befragung zur Lebenslage von 
obdachlosen und wohnungslosen Menschen in Köln“, nach welcher knapp 400 Menschen 
ohne Unterkunft ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, bestätigt (vgl. Brüchmann 
et al., 2022a vgl. zitiert nach GISS e.V., 2024, S. 15). Die Anzahl der straßenobdachlosen 
Menschen wurde im Zuge der GISS-Erhebung für Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 erho-
ben und beruht auf der Befragung von wohnungslosen Menschen sowie ergänzenden 
Daten der Reso-Dienste. Dieser Wert wurde in Ermangelung neuerer Daten für die Stich-
probenbildung herangezogen (vgl. GISS e.V., 2024, S. 76). 
 
Grundsätzlich ist im Zuge der Datenerhebung 2023 durch die GISS e.V. (27.02. bis 
12.03.2023) zu beachten, dass die Angaben auf einer nach Quotelung festgesetzten 
Stichprobenerhebung und entsprechenden Hochrechnungen basieren. 
 
Der Anteil der Männer unter den auf der Straße lebenden erwachsenen wohnungslosen 
Menschen liegt bei rund 80 Prozent (318 Personen), der Anteil der Frauen bei 20 Prozent 
(77 Personen) und zwei Personen machten die Angabe divers (vgl. GISS e.V., 2024, S. 
15). Dies entspricht, verglichen mit der Erhebung des Streetworkteams aus dem Jahre 
2020, rund 4 Prozent weniger Frauen, welche zum Zeitraum der Erhebung in 2023 stra-
ßenobdachlos waren.  
 
Unter den wohnungslosen Menschen, die in Köln auf der Straße leben, beträgt der Anteil 
der nichtdeutschen Personen den Berechnungen entsprechend 46 Prozent (183 Perso-
nen), davon sind knapp elf Prozent Frauen (vgl. GISS e.V., 2024, S. 15). Im Vergleich zu 
der Erhebung der Streetworker aus dem Jahr 2020, gemäß welcher 19,5 Prozent der er-
fassten Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, spiegelt dieser hochge-
rechnete Wert eine deutliche Zunahme der nichtdeutschen straßenobdachlosen Men-
schen wieder. 
Die überwiegende Mehrheit, rund 83 Prozent der nichtdeutschen Personen unter den 
straßenobdachlosen Menschen, kommen aus einem Mitgliedsland der EU, davon sind 63 
Prozent aus Süd-/Osteuropa zugewandert. Nur 17 Prozent der Menschen ohne Unter-
kunft stammen aus dem restlichen Europa und den übrigen Staaten der Welt (vgl. GISS 
e.V., 2024, S. 15). 
 
Im Zuge der fehlenden aktuellen Erfassung valider Daten der straßenobdachlosen Men-
schen durch das Streetworkteam ist eine direkte Vergleichbarkeit zu den hochgerechne-
ten Daten der GISS Studie aus 2023 nur eingeschränkt möglich. Aber die GISS Studie 
zeigt hier bereits wertvolle Tendenzen auf, welche es hinsichtlich möglicher veränderter 
Bedarfe zu überprüfen gilt. 
 
Im Rahmen der GISS Studie „Befragung zur Lebenslage von obdachlosen und woh-
nungslosen Menschen in Köln“ wurde auch der subjektiv wahrgenommene Gesundheits-
zustand der straßenobdachlosen Menschen erhoben. Im Zuge dessen gaben 36 Prozent 
an, unter einem eher schlechten bis schlechten Gesundheitszustand zu leiden, 47 Pro-
zent schätzen ihren Gesundheitszustand als zufriedenstellend ein und nur 17 Prozent be-
werten selbigen als eher gut bis gut (vgl. GISS e.V., 2024, S. 26). 
In diesem Zusammenhang benannten 42 Prozent der straßenobdachlosen Menschen, 
von einer Sucht- und/oder psychischen Erkrankung betroffen zu sein (vgl. GISS e.V., 
2024, S. 29). 
 
Das Team der Streetworker benennt, dass ein Anstieg der straßenobdachlosen Men-
schen mit einem Pflegebedarf zu erkennen ist.  
Dieser begründet sich u.a. aus Krankenhausentlassungen ohne entsprechende adäquate 
Anschlussversorgung sowie aus demografischen Faktoren in Verbindung mit den beson-
deren Lebensumständen und einhergehenden somatischen Erkrankungen.

4 
 
Im Rahmen des Streetworks Humanitäre Hilfen müssen über den Anstieg der Pflegebe-
dürftigkeit hinaus vereinzelte Todesfälle auf der Straße erfasst werden. Die Todesursa-
chen sind u.a. auf Lungenentzündungen, Krebserkrankungen oder Multi-Organversagen 
zurückzuführen. Eine der Ursachen ist hier der nur in sehr engen Grenzen mögliche Zu-
gang zur Gesundheitsversorgung bei Menschen aus den EU-Erweiterungsstaaten, die 
keinen Zugang in die sozialen Sicherungssysteme haben.  
 
Auf diese Problematik weist auch das Kölner Konzept zur Bekämpfung von Wohnungslo-
sigkeit hin und hat dort auch schon Lösungsansätze beschrieben wie z. B. den Einsatz 
von ambulanter (psychiatrischer) Pflege zur Verbesserung der medizinischen und/oder 
pflegerischen Versorgung für Menschen ohne Leistungsansprüche. 
 
Die Folgen der Klimaentwicklung stehen insgesamt im Fokus und werden bei den zusätz-
lichen Maßnahmeplanungen für die Kälte- und Hitzephasen, auch mittels des Hitzeakti-
onsplans der Stadt Köln, berücksichtigt. 
 
 
4. Wie weit ist die Verwaltung mit der Umsetzung des Beschlusses des Sozialaus-
schusses vom14.01.2021 bezüglich zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für 
obdachlose Menschen, der die Umstellung des Unterbringungssystems in Köln auf 
Einzelzimmer mit 24-Stunden-Verweilmöglichkeit vorsieht? 
 
Mangels finanzieller Deckung gibt es keinen politischen Beschluss, der die Verwaltung 
verpflichtet, die Akut-Notunterbringung auf Einzelzimmer-Unterbringung umzustellen. 
 
Vor dem Hintergrund der in den letzten drei Jahren stetig angestiegenen Unterbringungs-
bedarfe in der Stadt, insbesondere auch ausgelöst durch Zuwanderung im Kontext Flucht, 
fehlt es dafür an ausreichenden Immobilienobjekten, um dies zu realisieren. 
 
Die Unterbringungsqualität hat sich jedoch in den letzten Jahren deutlich verbessert. 
Im Zuge der Corona-Pandemie kam es zu Belegungsentzerrung. So wurden beispiels-
weise zuvor mit vier Personen belegte Zimmer auf eine Doppelbelegung umgestellt. Men-
schen, die aus individuellen und zumeist gesundheitlichen Gründen zwingend auf eine 
Einzelunterbringung angewiesen sind, werden auch heute schon Einzelzimmer zur Verfü-
gung gestellt. 
 
Mit dem beschlossenen Kölner Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in Köln 
erfolgte eine Fokussierung auf die vorrangige Wohnraumversorgung der Menschen mit 
personenzentrierten Hilfen zur Realisierung größtmöglicher sozialer Teilhabe. 
Dies erfordert einen nicht nur geringfügigen Ressourceneinsatz (finanziell und personell). 
 
Köln hat sich im Interesse seiner Bürger*innen dazu entschieden, die Ressourcen zu bün-
deln und dafür einzusetzen, dass das drängendste Bedürfnis nach angemessenem und 
bezahlbarem Wohnraum erfüllt werden kann. 
 
 
5. Welche Möglichkeiten für obdachlose Menschen gibt es in Köln, ihr Hab und Gut 
unterzustellen, und reichen diese Möglichkeiten aus Sicht der Verwaltung aus?  
 
Die Kontakt- und Fachberatungsstellen nach § 67 SGB XII, die Notschlafstellen, die im 
Rahmen der Winterhilfe genutzte Immobilie in der Ostmerheimer Str. sowie viele andere 
Aufenthaltsangebote halten die Möglichkeit der Nutzung von Schließfächern vor, in wel-
chen beispielsweise kleinere (Wert-) Gegenstände oder Taschen gelagert werden kön-
nen.  
 
Darüber hinaus besteht im Fall der möglicherweise notwendigen Einlagerung von Haus-
rat, beispielsweise in Folge einer Zwangsräumung, die Möglichkeit selbigen einzulagern. 
Die Kostenübernahme für anfallende Einlagerungskosten können bei dem zuständigen 
Leistungsträger (SGB II oder SGB XII) beantragt werden.

5 
 
Die vorhandenen Einlagerungsmöglichkeiten bewertet die Verwaltung dem Umfang nach 
als bedarfsdeckend. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1833/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.08.2024
Erstellt
06.06.2024 07:13