2013/0435
Abschlussbericht der AG nach § 78 SGB VIII 'Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2013/0435
4348 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0435
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Abschlussbericht der AG nach § 78 SGB VIII "Neustrukturierung der Kinder- und
Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 06.12.2013
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Abschlussbericht der AG nach § 78 SGB VIII „Neustrukturierung der
Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ zur Kenntnis.
Anlagen: ABSCHLUSSBERICHT AG 78
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.12.2013:
Der Abschlussbericht ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses der im Oktober 2012
gegründeten AG § 78 zur Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dieser Bericht soll Orientierung bieten und Grundlage der
weiteren Arbeit sein. Er ist somit Ergebnis und Auftrag gleichermaßen. Mit der Vorlage dieses
Abschlussberichtes ist daher der Prozess nicht beendet. Auf der Grundlage des Berichtes wird
ein Rahmen- und darauf aufbauend ein Umsetzungskonzept erstellt. So wird die AG § 78 als
Gremium weiter bestehen und den Prozess begleiten.
Die Akteure der Kinder- und Jugendarbeit werden diesen Rahmen mit Inhalten füllen, um die
entsprechenden Umstrukturierungsprozesse systematisch und zukunftsgerichtet steuern zu
können. Die AG § 78 dient als Instrument der partnerschaftlichen Zusammenarbeit des
öffentlichen Trägers mit den Trägern der freien Jugendhilfe. Sie soll neben dem
Jugendhilfeausschuss (JHA) nach den Zielvorstellungen des Gesetzgebers eine bedarfsgerechte
Koordination und Kooperation der Dienste und Einrichtungen der öffentlichen und der freien
Kinder- und Jugendarbeit bewirken. Mit Blick auf die verlässliche finanzielle Unterstützung der
Kinder- und Jugendarbeit wird eine transparente und leistungsgerechte Förderung gemäß der
noch gemeinsam zu erarbeitenden Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendarbeit
entwickelt.
Gemäß den Diskussionen im Plenum und in den Unterarbeitsgruppen der AG §78 haben sich
folgende Punkte als kurzfristig und unmittelbar maßgeblich für den weiteren Prozess
herausgebildet:
• Partizipation der Kinder und Jugendlichen ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag des
SGB VIII, sondern eine Kernforderung der stattgefundenen Diskussionen im Rahmen
der AG 78. Hier gilt es, Maßnahmen weiter auszubauen und zu einem
gesamtstädtischen Konzept zusammenzuführen.
• Wie auch aus vorliegendem Abschlussbericht ersichtlich, ist der Stellenwert und
Einfluss der digitalen Medien auf die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen enorm.
Auf diese Entwicklung sollen im weiteren Prozess spezifisch auf Darmstadt passende
Konzepte erarbeitet werden.
• Als Ergebnis der Diskussionen innerhalb der AG 78 wurde deutlich, dass die
Ressourcensteuerung optimiert werden soll. Dazu gehört die Transparenz hinsichtlich
der Angebote und Maßnahmen, der persönlichen Kompetenzen, der
Schulungen/Fortbildungen und der vorhandenen Sachressourcen aller Träger. Angeregt
wurde beispielsweise die Schaffung eines Kompetenzpools der Fachkräfte. Eine
- 4 -
Übersicht der Ressourcen in personeller, struktureller und auch finanzieller Hinsicht
soll hergestellt werden.
• Der Prozess wird in der AG 78 „Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ als ein Instrument der dauerhaften Trägerbeteiligung weitergeführt
(Beschluss Jugendhilfeausschuss vom 30.10.2013). Hierdurch wird dem gesetzlichen
Auftrag der Partizipation mit dem Ziel eines Rahmen- und Umsetzungskonzeptes
Rechnung getragen.
Darmstadt, den 11.12.2013
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 1
124375 Zeichen
Arbeitsgruppe nach §78 SGB VIII
Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt
Redaktionsgruppe
1 von 51
ABSCHLUSSBERICHT
AG 78 Neustrukturierung der
Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt
Thema: Vorlage eines vorläufigen Abschlussberichtes der AG 78 zur Neu-
strukturierung der Kinder und Jugendarbeit in Darmstadt
Redaktionsgruppe: Identisch mit der Steuerungsgruppe
Projektauftraggeber/in: Wissenschaftsstadt Darmstadt Jugendamt / Jugendhilfeausschuss
Inhaltsübersicht
1.
Einleitung ..................................................................................................................... 3
2. Präambel ...................................................................................................................... 3
3. Zielsetzung des Rahmenkonzeptes ............................................................................... 4
3.1 Ziele allgemein................................................................................................... 5
3.2 Ziele formulieren................................................................................................ 7
4. Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................ 7
5. Zielgruppen der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ......... 9
6. Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt .......... 9
6.1 Geschlechtsbewusste Arbeit ............................................................................... 9
6.2 Inklusion.......................................................................................................... 11
6.3 Partizipation .................................................................................................... 12
6.3.1 Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Planungsprozessen .....14
6.3.2 Beispiel: Partizipationstag für Kinder und Jugendliche in Darmstadt ...15
6.4 Interkulturelle Aspekte und interkulturelle Öffnung........................................... 16
6.5 Bildung............................................................................................................ 21
6.6 Lebensweltorientierung .................................................................................... 22
6.6.1 Begriffsbestimmungen........................................................................22
6.6.2 Entwicklungen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen..........24
6.7 Bedarfsanalyse der jeweiligen Sozialräume....................................................... 26
6.8 Kinder- und Jugendschutz................................................................................ 27
6.9 Prävention ....................................................................................................... 28
7.
Handlungsfelder und -formen der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt................................................................................................................... 29
7.1 Offene Arbeit.................................................................................................... 29
7.2 Aufsuchende und Mobile Arbeit ........................................................................ 31
7.3 Bildungsarbeit ................................................................................................. 32
7.4 Kulturarbeit ..................................................................................................... 34
7.5 Ferienbetreuung............................................................................................... 35
7.6 Jugendverbandsarbeit...................................................................................... 35
7.7 Jugendarbeit im Sportverein ............................................................................ 36
7.8 Kooperation Jugendhilfe / Schule..................................................................... 36
7.9 Schulsozialarbeit ............................................................................................. 37
7.10 Jugendberufshilfe............................................................................................. 38
8. Qualitätsstandards und Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.................................................................................... 38
8.1 Kooperation und Vernetzung ............................................................................38
8.1.1 Informationsnetzwerke .......................................................................40
8.1.2 Projektnetzwerke ................................................................................40
8.1.3 Produktionsnetzwerk ..........................................................................40
8.1.4 Mögliche Arbeitsthesen.......................................................................41
8.2 Qualitätssicherung und Evaluation.................................................................... 42
8.2.1 Qualität ..............................................................................................42
8.2.2 Dienstleistungsqualität .......................................................................42
8.2.3 Dimensionen von Qualität ...................................................................43
9. Ausblick...................................................................................................................... 44
10. Anlage Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss ......................................................... 48
11. Anlage Projektorganisation......................................................................................... 49
11.1 AG § 78 SGB VIII - Auftraggeberin .................................................................... 49
11.2 Projektschaubild .............................................................................................. 49
11.3 Steuergruppe................................................................................................... 49
11.4 Untergruppen .................................................................................................. 50
11.5 Ergebnissicherung ........................................................................................... 51
3
1. Einleitung
Der Abschlussbericht ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses der im Oktober 2012
gegründeten AG § 78 zur Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt.
Innerhalb eines Jahres hat die Arbeitsgruppe in einem ersten Schritt das Arbeitsfeld überprüft,
sortiert, dargestellt, hinterfragt und gemeinsam die Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie Handlungsfelder und –formen herausgearbeitet.
Dieser Bericht soll Orientierung bieten und Grundlage der weiteren Arbeit sein. Es ist somit
Ergebnis und Auftrag gleichermaßen. Mit der Vorlage dieses Abschlussberichtes ist daher der
Prozess nicht beendet, vielmehr beginnt jetzt, auf dieser Grundlage, die eigentliche Arbeit, die
Erstellung eines Rahmenkonzepts.
So wird die AG § 78 als Gremium weiter bestehen und den Prozess weiterhin begleiten. Nun ist
es an den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit diesen Rahmen mit Leben zu füllen, um die
entsprechenden Umstrukturierungsprozesse systematisch und zukunftsgerichtet steuern zu
können.
2. Präambel
Auf der Grundlage der Zielsetzung und Aufträge aus dem achten Sozialgesetzbuch formierte
sich gemäß § 78 SGB VIII eine Arbeitsgemeinschaft zum Zwecke der Neustrukturierung der
Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Arbeitsgemeinschaft erkennt die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverant-
wortung gemäß § 79 SGB VIII an, übernimmt aber gleichwohl die Mitwirkungs- und Beteili-
gungsrechte.
Die Arbeitsgemeinschaft dient als Instrument der partnerschaftlichen Zusammenarbeit des öf-
fentlichen Trägers mit den Trägern der freien Jugendhilfe. Sie soll neben dem Jugendhilfeaus-
schuss (JHA) nach den Zielvorstellungen des Gesetzgebers eine bedarfsgerechte Koordination
und Kooperation der Dienste und Einrichtungen der öffentlichen und der freien Kinder- und Ju-
gendarbeit bewirken.
4
Die Arbeitsgemeinschaft leistet ihren Beitrag zur Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Kinder-
und Jugendarbeit im Bereich der Leistungsangebote und Organisationsformen, um gesell-
schaftlichen Veränderungen gerecht zu werden und um damit die Ziele der Kinder- und Ju-
gendarbeit (§ 11 (1) SGB VIII: Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderli-
chen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Men-
schen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung be-
fähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hin-
führen.) zu erreichen.
Wenn Kinder- und Jugendarbeit bei sich schnell verändernden gesellschaftlichen Rahmenbe-
dingungen geeignete Formen und Angebote von Förderung und Unterstützung für junge Men-
schen und ihre Familien erreichen will, so bedarf es einer umfassenden Planung und Umset-
zung von Maßnahmen und Konzepten, die sich einmischen, wo die Sozialisation und die Le-
benschancen junger Menschen betroffen sind.
Die Planung und Abstimmung der Kinder- und Jugendarbeit ist also eine notwendige Voraus-
setzung für eine Steuerung der verschiedenen Unterstützungsprozesse und Leistungen der
Kinder- und Jugendarbeit in Bezug auf das vorhandene Angebot, seine Erweiterung, Abstim-
mung, Ergänzung und den bedarfsgerechten Um- und Ausbau bei veränderten Problemlagen
im gesellschaftlichen Wandel.
3. Zielsetzung des Rahmenkonzeptes
Die Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt muss sich den Herausforderungen, die sich aus der
Lebenssituation, der Lebenslage und den Lebenserfahrungen der jungen Menschen ergeben, in
konstruktiver Weise zukunftsorientiert stellen. Die Bedarfe der jungen Menschen bestimmen
die Inhalte, Methoden und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Die Kinder und Jugendar-
beit orientiert sich an der Lebenswelt ihrer Adressaten.
Prof. Dr. Rauschenbach, Direktor und Vorsitzender des Deutschen Jugendinstituts e.V., hat
gemeinsam mit einem bundesweiten Forscherteam eine fast 400 Seiten umfassende Expertise
zur Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg erstellt. Mögen die Ergebnis-
se an mancher Stelle nicht eins zu eins übertragbar sein, werden doch Feststellungen empi-
risch herausgearbeitet, die allgemein für die Kinder- und Jugendarbeit gelten können. „Die
Kinder- und Jugendarbeit muss in Anbetracht der sich neu eröffnenden Optionen mit Blick auf
ihre Zukunft ihr Selbstverständnis im Kontext des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen
klären und gegebenenfalls neu bestimmen. Will sie zu einem verlässlichen und selbstverständ-
5
lichen Akteur im Prozess des Aufwachsens aller Kinder und Jugendlichen werden, wie dies für
die Kindertageseinrichtung, die Schule oder die berufliche Ausbildung seit langem der Fall ist,
dann muss sie sich dazu verhalten und neu positionieren. Sofern sie ihr Selbstverständnis auch
künftig lediglich an der Förderung und Unterstützung jener jungen Menschen ausrichtet, die
von sich aus den Weg in die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit finden, muss sie
damit rechnen, dass von den Heranwachsenden, aber auch von der Politik andere Antworten
auf die unabweislichen Herausforderungen der Neugestaltung des Aufwachsens im 21. Jahr-
hundert gefunden werden.“1
Den sich verändernden Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit soll durch die kon-
zeptionelle Auffächerung der Angebotslandschaft begegnet werden, u.a.: mobile Formen der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, gemeinwesenorientierte Ansätze und erlebnispädagogi-
sche Angebotsformen sollen mit und durch Kooperationen von Jugendverbänden, Sportverei-
nen, Jugendhäusern, den im Einzugsbereich liegenden Schulen und benachbarten Jugendhilfe-
einrichtungen entwickelt und aufeinander abgestimmt werden.
2
Die Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der Wissenschaftsstadt unterwirft sich hierbei dem
Zielesystem des SGB VIII, nachdem jeder junge Mensch das Recht auf Förderung seiner Ent-
wicklung hat. In diesem Rahmen soll der Prozess der Neustrukturierung im Ergebnis die indi-
viduelle und soziale Entwicklung von jungen Menschen fördern und dazu beitragen Benachteili-
gungen zu vermeiden und abzubauen (§ 1 SGB VIII). Diese Entwicklung ermöglicht jungen
Menschen durch die Schaffung positiver Lebensbedingungen im Verantwortungsbereich soziale
Integration, schafft Möglichkeiten zur partizipativen Teilhabe unter Berücksichtigung der
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, indem sie deren unterschiedliche Lebenslagen
berücksichtigt und Benachteiligungen abbaut.
3.1 Ziele allgemein
Das Bewusstmachen und Formulieren von Zielen ist die Voraussetzung für die Überprüfbarkeit
der Zweckmäßigkeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit.
1 Rauschenbach, T. et al (2010): Lage und Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Baden Württemberg – Eine Experti-
se, Seite 353.
2 Persönliches Gespräch am 22.10.2013 zwischen Dr. Jens Pothmann (Forschungsverbund Deutsches Jugendinsti-
tut/TU Dortmund) und der Jugendhilfeplanung, Marc Krämer. Nach aktuellem Sachstand wird die Überlegung in
Darmstadt, die Abbildung der Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendarbeit an die amtliche Bundesstatistik
anzuknüpfen, nicht zeitnah realisieren lassen. Die genannte Statistik wurde im Jahr 2012 aufgrund inkonsistenten
Antwortverhaltens in den Statistikbögen ausgesetzt und wird derzeit neu konzipiert. Mit der Einführung der neu
konzipierten Statistikbögen ist voraussichtlich erst in 2015/2016 zu rechnen. Der Landkreis Bergstraße und die
Stadt Frankfurt nehmen für Hessen an der Erprobungsphase teil, diese und damit auch die Konzipierung der Sta-
tistikbögen dauern weiter an.
6
„Ziele setzen, heißt die Voraussetzung für reflektiertes praktisches Handeln zu schaffen. Mit
Zielen arbeiten, heißt die eigene Praxis professionalisieren. Wenn diese Ziele mit den daraus
resultierenden Erfahrungen anderen verfügbar gemacht werden, kann fachliche Praxis syste-
matisch weiterentwickelt werden. Die Entwicklung einer solchen Kultur der Praxisreflexion –
individuell wie im Austausch mit anderen – ist ein langfristiger, kontinuierlicher Prozess. Wich-
tige Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich selbst und andere als Lernende zu sehen, und das
bedeutet auch, sich Irrtümer zuzugestehen.
Wir gehen davon aus, dass pädagogische Arbeit hochkomplex ist und nicht in einfachen Ursa-
che-Wirkungs-Zusammenhängen erfasst werden kann. In pädagogische Arbeit fließt eine Viel-
zahl von Faktoren ein und pädagogisches Handeln gründet auf Annahmen, die oft schwer,
manchmal gar nicht, überprüfbar sind. Für die Arbeit mit Zielen folgt daraus, dass es ständige
Ziel-Feedback-Kreisläufe geben muss, und Korrekturen selbstverständlicher Teil dieser Lern-
schleifen sind.
Auch aus dem politischen, ökonomischen und sozialen Umfeld können nicht vorhersehbare
Ereignisse die Zielerreichung beeinträchtigen oder verhindern und Zielkorrekturen notwendig
machen. Methodische Hilfen zur Zielfindung und Zielklärung entheben nicht von der Notwen-
digkeit, Wertentscheidungen zu treffen und in diesem Rahmen Prioritäten zu setzen.“
3
Gemäß § 1 (1) SGB VIII hat jeder junge Mensch das Recht auf Förderung seiner Entwicklung
und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Zur
Verwirklichung dieses Rechts hat die Kinder- und Jugendarbeit insbesondere folgende Ziele:
- junge Menschen in ihrer sozialen, emotionalen und individuellen Entwicklung fördern
und dazu beitragen Benachteiligungen abzubauen oder präventiv zu begegnen
- Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungsarbeit zu beraten und zu unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und dazu beizutragen,
positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“(§ 1 (3) SGB VIII)
Die Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet sich dementspre-
chend an alle Kinder und Jugendlichen und hat unterschiedlichste Handlungsfelder anzubieten.
Für die Jugendarbeit hat der Gesetzgeber als allgemeines Ziel „die Befähigung zu Selbstbe-
3 Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend(1999): Zielfindung und Zielklärung. Ein Leitfaden. Seite 9.
7
stimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement“ im § 11 des
SGB VIII festgelegt.
3.2 Ziele formulieren
Ziele müssen messbar sein, um sie überprüfen und verändern zu können.
• S – spezifisch
• M – messbar
• A – aktionsorientiert
• R – realistisch
• T – terminiert
Spezifisch
Ein Ziel soll spezifisch, also konkret, präzise und unmissverständlich formuliert werden.
Messbar
Um die Erreichung eines Zieles zu prüfen, muss ein Ziel objektiv messbar sein.
Aktionsorientiert, attraktiv
Der Endzustand soll positiv und aktionsorientiert formuliert werden. Ein Ziel sollte von allen
Beteiligten akzeptiert werden. Das Ziel muss aktiv formuliert sein.
Realistisch
Hochgesteckte Ziele fordern die Akteure, sie dürfen aber nicht überfordern. Das Ziel muss er-
reichbar oder aber durch das eigene Verhalten aktiv beeinflussbar sein.
Terminiert
Zu jedem Ziel gehört ein klarer Termin, bis wann das Ziel erreicht sein soll.
4. Gesetzliche Grundlagen
Das Recht eines jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu ei-
ner eigenverantwortlichen Persönlichkeit basiert auf Art. 6 des Grundgesetzes sowie § 1 (1)
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und wird für die Offene Arbeit mit Kindern und Ju-
8
gendlichen im § 11 SGB VIII spezifiziert (§11 (1) SGB VIII): „Jungen Menschen sind die zur
Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stel-
len. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und
mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverant-
wortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
Hierzu soll Jugendarbeit „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung för-
dern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (§ 1 (3) Satz 1
SGB VIII) „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ (ebd. Satz 3) und „dazu
beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kin-
der- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“
Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII. Bei den für die Jugendhil-
fe zur Verfügung stehenden Mitteln ist darauf zu achten, dass ein „angemessener Anteil“ für
die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung steht (vgl. § 79 (2) Satz 2). Neben Familie und
Schule erfüllt die Jugendhilfe ihre allgemeine Funktion als dritte Säule der Sozialisation.
4
Dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt als öffentlichem Träger der Jugendhilfe
obliegt gemäß § 79 (1) SGB VIII hinsichtlich der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die
Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Weiterhin soll der öffentliche
Träger der Jugendhilfe nach § 79 (2) SGB VIII gewährleisten, dass „die zur Erfüllung der Auf-
gaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veran-
staltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und
ausreichend zur Verfügung stehen (…).“
Weiterhin haben nach § 80 (1) SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ih-
rer Planungsverantwortung durch die Jugendhilfeplanung „den Bestand an Einrichtungen und
Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Inte-
ressen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeit-
raum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und
ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf
befriedigt werden kann.“ Bei den §§ 79 und 80 SGB VIII handelt es sich um objektive Rechts-
verpflichtungen, die – insbesondere durch die Konkretisierung des § 80 SGB VIII – durch die
Jugendhilfeplanung im Rahmen einer kontinuierlichen Aufgabenerfüllung wahrzunehmen sind.
4 Vgl.: „Jugendhilfe und Bildung“, Reiner Prölß, in: „Alles Bildung?“, Duwe/Kammerer/Menzke Hrsg.; S. 51; emwe
Verlag 2005 Nürnberg.
9
5. Zielgruppen der Kinder- und Jugendarbeit in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Kinder- und Jugendarbeit ist nach dem SGB VIII ein Teil der Jugendhilfe. Sie ist neben der
Familie, der Betreuung im Elementarbereich, Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer
wichtiger, ergänzender Lern- und Bildungsort für Kinder und Jugendlichen.
Die Kinder- und Jugendarbeit hat als Zielgruppe alle Kinder, Jugendliche und jungen Erwach-
sene unter 27 Jahren, wobei der Schwerpunkt im Alter von sechs bis 18 Jahren liegt.
Wie im SGB VIII gefordert, sollen hierbei unterschiedliche Lebenslagen sowie Benachteiligun-
gen von Jungen und Mädchen in der Jugendarbeit Berücksichtigung finden.
Hierfür ist eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Lebenslagen Voraussetzung,
sowohl bezüglich der gesamtgesellschaftlichen Realität als auch der persönlichen und berufli-
chen Entwicklungsmöglichkeiten.
„In Anbetracht der abnehmenden Bedeutung traditioneller, homogener Milieus und einer Zu-
nahme heterogener soziokultureller und religiöser Milieus, stellt sich auch für die Kinder- und
Jugendarbeit die Frage, wie man nicht-affine Gruppen und Milieus besser ansprechen und ein-
beziehen kann. Dabei könnte auch die Nutzung neuer Medien durch die Kinder- und Jugendar-
beit in wachsendem Maße eine Rolle spielen.“5
6. Grundsätze der Kinder- und Jugendarbeit in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
6.1 Geschlechtsbewusste Arbeit
• Grundgesetz Art. 3 Abs. 2 enthält einen Staatsauftrag: „Männer und Frauen sind gleichbe-
rechtigt. Der Staat fordert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
• EU-Recht: Amsterdamer Vertrag von 1999, Artikel 8, Verpflichtung der EU zu Gender
Mainstreaming
• § 9 Nr. 3 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe: bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder-
und Jugendhilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berück-
5 Rauschenbach, T. et al (2010): Lage und Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Baden Württemberg – Eine Experti-
se, Seite 353.
10
sichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
gefordert werden.
Gender Mainstreaming ist eine Methode und ein Ziel. Grundsätzlich ist danach zu fragen, wie
sich Maßnahmen und Vorhaben “Mainstreaming” jeweils auf Frauen und Männer, Mädchen
und Jungen auswirken und ob und wie sie zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter
beitragen können. Auf diesen Grundlagen sind alle Projekte, Maßnahmen, Personal, Organisa-
tion, Budget zu planen, zu steuern und zu realisieren. Oder in der Definition des Europarates
ausgedrückt: (Re)Organisation, Verbesserung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit
dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten AkteurInnen auf allen Ebenen den
Blickwinkel der Gleichstellung einnehmen.
Implementierung von Gender Mainstreaming in eine Organisation:
• Beschluss der Führungsebene zur Anwendung und Einführung von Gender Mainstrea-
ming
• Verankerung im Leitbild, Formulierung von geschlechterpolitischen Zielen
• Installation einer Lenkungs- oder Steuerungsgruppe
• Bereitstellung ausreichender personeller oder finanzieller Ressourcen
• Qualifizierung (und Sensibilisierung) von Führungskräften sowie von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern (durch „Gender Trainings“)
• Umsetzung von Maßnahmen und Projekten (Entwicklung, Erprobung und Auswertung),
Integration in alltägliche Routinen
• Coaching als unterstützende Maßnahmen
• Evaluation und Controlling
Gender Analyse
↓
Zielsetzung als politischer Wille
„Top Down“
↓
Gender Budgeting
↓
Frauen- und Mädchenpolitik Männer- und Jungenpolitik
z.b. Frauenbüros MAK AGJ
11
6.2 Inklusion
"Inklusion bezeichnet einen Zustand der selbstverständlichen Zugehörigkeit aller Menschen zur
Gesellschaft. Damit verbunden ist die Möglichkeit aller zur uneingeschränkten Teilhabe in allen
Bereichen der Gesellschaft. Das Konzept der Inklusion wendet sich damit gegen die Diskrimi-
nierung oder das "an den Rand drängen" (Marginalisierung) von Menschen aufgrund zuschreib-
barer Merkmale wie z.B. religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Geschlecht, Sozialla-
ge, Alter, kulturelle Hintergründe, Hautfarbe, sexuelle Orientierung und körperliche oder geisti-
ge Behinderungen. Verschiedenheit wird als Normalität betrachtet." 6
Jeder Mensch hat ein Recht auf "Inklusion", also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesell-
schaft zu sein. So steht es in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit
2009 auch in Deutschland gilt. Eine Konvention ist ein Übereinkommen, das von Menschen
oder Staaten einvernehmlich eingehalten wird.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2006 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Doch von der rechtlichen zur
tatsächlichen Gleichstellung behinderter Menschen ist es noch ein weiter Weg. Die UN-
Konvention fordert jedoch von allen Vertragsstaaten erhebliche Anstrengungen unter anderem
im Schulbereich – Kinder mit und ohne Behinderung sollen also in Zukunft gemeinsam unter-
richtet werden können. Die Bundesländer sind daher verpflichtet, ihre Schulgesetze anzupas-
sen und Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu schaffen.
Aber auch alle freien und öffentlichen Träger der Kinder - und Jugendarbeit tragen die Verant-
wortung, dass die Ziele der UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Es gibt hierzu
bereits viele gute Praxisansätze und pragmatische Lösungen. "Dennoch sind die öffentlichen
Träger aller Ebenen im Rahmen ihrer Planungsverantwortung gefordert, Prozesse zu initiieren,
Rahmenbedingungen zu schaffen und Maßnahmen zur Veränderung anzuregen, damit der Weg
zur Inklusion in der Kinder-und Jugendarbeit noch erfolgreicher und nachhaltiger beschritten
werden kann.
Das gelingt jedoch nur in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Ne-
ben den Trägern der Jugendarbeit sind auch die Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe
gefordert, Kooperationen auf den Weg zu bringen, um jungen Menschen mit Behinderung mehr
gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Sinnvoll ist es, wenn beide Institutio-
nen zusammenarbeiten, um von den jeweiligen Kompetenzen zu profitieren und Synergien zu
6 Vgl. Dietrich, Ralf: Bildungsserver Berlin-Brandenburg: http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/inklusion.html
letzter Zugriff 28.10.2013
12
gestalten." Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Inklusion in der Kinder- und Ju-
gendarbeit. 7
Hier liegt die große Chance der zukünftigen AG nach §78 Kinder- und Jugendarbeit in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt um dieses Thema gemeinsam anzugehen und umzusetzen.
6.3 Partizipation
Partizipation bedeutet für die Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
die Teilhabe aller Beteiligten, also von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und den
fachlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wie in § 8 (1) SGB VIII beschrieben sind “Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwick-
lungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteili-
gen.“ Der Einbezug zur Teilhabe an Entwicklungen und Entscheidungen wird weitestgehend
und nach festzulegenden Qualitätsmerkmalen und Standards geschehen.
Hierbei gilt: Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung wird als fortlaufender Prozess ver-
standen, als stetige Entwicklung zur Verbesserung der Lebensumstände für Kinder und Ju-
gendliche mit deren Zutun. Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung findet sich
vielfach in Gesetzestexten. Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 legt neben den Rechten
auf Versorgung (provision) und Schutz (protection) auch das Recht von Kindern und Jugendli-
chen auf Beteiligung (participation) fest, welches 1992 in Deutschland ratifiziert wurde.
In Artikel 12 verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kindern das Recht zuzusichern, ihre Mei-
nung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Ebenso wird, unter Artikel 12
(Berücksichtigung des Kinderwillens) Satz 1 beschrieben: “dem Kind, das fähig ist, sich eine
eigene Meinung zu bilden, wird das Recht zugesichert, diese Meinung in allen das Kind berüh-
renden Angelegenheiten frei zu äußern und die Meinung des Kindes wird angemessen und ent-
sprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt.“ Wie bereits unter Punkt 4 dieses Be-
richtes beschrieben, schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vor, „Kinder und
Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteili-
gen“ (§ 8 (1) SGB VIII). In § 9 Ziff. 2 wird die Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeit
in Hinsicht auf die Ausgestaltung von Angeboten betont. § 11 (1) SGB VIII gibt vor:„Jungen
Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit
7 Orientierungen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention: http://www.lwl.org/spur-
download/inklusion/schule5.12..pdf letzter Zugriff 28.10.2013.
13
zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ih-
nen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesell-
schaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
Jugendbeteiligung gibt es in unterschiedlichen Formen mit vielen Bausteinen und Plänen,
wobei jeweils eine Lösung gefunden werden muss, die zu den Bedingungen und der Zielgrup-
pe vor Ort passt. Zu unterscheiden sind direkte, repräsentative, offene oder projektorientierte
Formen. Die Partizipationsangebote müssen mit den Unterschieden bezüglich sozialer
Schicht, Bildungshintergrund und konkreter Lebenssituation der Zielgruppe umgehen und,
wo nötig, gezielt fördern. Die freiwillige Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen braucht
Spaß und aktivierende Methoden
8
• Bei direkten Formen nehmen Kinder und Jugendliche ihre Interessen selbst wahr,
zum Beispiel in ihrem direkten Lebensumfeld sowie in den verschiedenen Kinder- und
Jugendforen und –parlamenten.
• Repräsentative Formen wie Kinder- und Jugendparlamente, Kinder- und Jugendbeirä-
te, setzen sich aus von Gleichaltrigen gewählten Vertreterinnen und Vertretern zu-
sammen.
• Offene Formen ermöglichen Partizipation durch Teilnahme an der Meinungsbildung.
Dazu dienen institutionell abgesicherte Formen wie Kinder- und Jugendforen, Runde
Tische oder Kinder- und Jugendversammlungen, an denen alle Interessierten teilneh-
men können.
• Zu den projektorientierten Formen zählen unter anderem Stadtteil- und Gemeindeer-
kundungen, Sozialraumgestaltung, kinder- und jugendkulturelle Aktionen oder Beteili-
gung an der Bau- oder Verkehrsplanung. Die Beteiligung hat dabei konkreten Bezug
zum Planungsvorhaben und ist zeitlich, thematisch und räumlich begrenzt.
Dies wird im Dialog und partnerschaftlichen Aushandlungsprozess zwischen den Fachkräften
und den Kindern und Jugendlichen geschehen. Partizipation wird in die Konzeptionen der Kin-
der- und Jugendeinrichtungen, d. h. in die alltägliche Praxis, übernommen. Beteiligungsformen
und –strukturen werden von den pädagogischen Fachkräften dialogisch mit Kindern und Ju-
8 vgl. Hessisches Sozialministerium (Hrsg.): Partizipation in Hessen. Fuldaer Verlagsanstalt GmbH & Co. KG, Sep-
tember 2006).
14
gendlichen entwickelt. Dadurch wird “Zuhören“ gewährleistet, Anliegen werden ernst genom-
men, Beteiligungsprozesse werden begleitet – unterstützt und moderiert.
Das Leben in der Gemeinschaft wird so als demokratischer Meinungsbildungsprozess gestaltet.
Kinder und Jugendliche lernen in weitestgehender Transparenz Planungs- und Entscheidungs-
prozesse kennen und den Umgang mit den Konsequenzen ihrer Entscheidungen, da auch die
Beteiligungsform von ihnen mitbestimmt wird.
Übergreifend für ganz Darmstadt steht das Jugendforum allen Darmstädter Jugendlichen
offen, sich einzubringen, die eigene Meinung zu vertreten und die Belange von Kindern und
Jugendlichen gegenüber Entscheidungsträgerinnen und –trägern deutlich zu machen. Die
offene Form eines Forums ermöglicht es bewusst allen Jugendlichen jeglicher Herkunft, sich
niedrigschwellig und spontan, aber auch langfristig zu beteiligen.
Spezifisch auf die einzelnen Stadtteile bezogen finden Beteiligungsprojekte statt, die sich
den örtlichen Gegebenheiten anpassen und lokale Ressourcen einbeziehen. Die örtlichen
Kinder- und Jugendeinrichtungen, -institutionen und –vereine bieten ihren Adressatinnen und
Adressaten im Alltag die Möglichkeit, auf die sie betreffenden Entscheidungen Einfluss zu
nehmen und die Inhalte mitzugestalten.
6.3.1 Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Planungsprozessen
Partizipation ist die wirkungsvolle und nachhaltige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
bei allen sie betreffenden Angelegenheiten. Sie findet auf unterschiedlichen Ebenen (lokal, re-
gional, überregional, europäisch) statt und umfasst unterschiedliche Formen der Beteiligung
(z.B. Jugendparlamente, Jugendausschüsse, lokale Ad-hoc-Gruppen, internetgestützte For-
men). Partizipation ist auch ein Lernprozess, in dem junge Menschen bürgerschaftliche und
demokratische Verhaltensweisen erproben und einüben. Die Gestaltung von Partizipationspro-
zessen leistet somit einen Beitrag zur Demokratieerziehung.
Partizipationsprozesse müssen adressatengerecht gestaltet sein und grundsätzlich allen Kin-
dern und Jugendlichen offen stehen. Dieses gilt auch für nicht verbandlich organisierte junge
Menschen sowie Jugendliche aus schwierigen Lebenssituationen (soziale Benachteiligungen,
Jugendliche mit Migrationshintergrund, junge Menschen aus belasteten städtischen Gebieten).
Ernstgemeinte Beteiligung muss diese Zielgruppen zuverlässig und dauerhaft erreichen.
15
Erfolgreiche und wirkungsvolle Partizipationsprozesse setzen gute Konzeptionen voraus. Diese
sollte Strategien, Standards, Zielgruppen und überprüfbare Ziele formulieren und sich auf die
unterschiedlichen Anlässe, Lebenswelten und Beteiligungsformen beziehen. Zu berücksichtigen
ist, dass Jugendliche aus schwierigen Lebenssituationen besonderer Beteiligungsformen be-
dürfen.
Wirkungsvolle Beteiligung von Jugendlichen in Jugendhilfeplanungsprozessen muss von den
Entscheidungsträgern ausdrücklich gewollt und im Gemeinwesen verankert sein, in allen Kon-
sequenzen zugelassen werden und bezüglich der Ergebnisse in einem hohen Grad verbindlich
und nachhaltig sein. Sie benötigt die Überzeugung aller Beteiligten, dass es sich nicht um eine
zusätzliche Aufgabe handelt, sondern um einen zentralen Standard. Formale Beteiligungspro-
zesse ohne sichtbare Wirksamkeit und Transparenz bewirken eher das Gegenteil und führen zu
Enttäuschung und Desinteresse bei den jungen Menschen.
Partizipation als Instrument für die Gestaltung kindgerechter bzw. jugendlicher Lebenswelten
setzt auch auf Seiten der Träger der Kinder- und Jugendarbeit ein Umdenken voraus. Es geht
um den Wandel weg von einer angebotsorientierten Arbeit hin zu einer Ermöglichungsstruktur
für selbstbestimmte, offene und flexible Aktionsformen, die die Kinder und Jugendlichen dort
abholt, wo sie leben. Das Umdenken betrifft sowohl die Organisationen im Feld der Kinder- und
Jugendarbeit als auch die hier tätigen Fachkräfte. Wichtige Unterstützungsinstrumente für die-
se Umorientierungsprozesse sind Fortbildungen, Fachaustausch, gemeinsame Projekte, usw.
6.3.2 Beispiel: Partizipationstag für Kinder und Jugendliche in Darmstadt
Um für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene Bildungschancen zu schaffen und vor-
handene Benachteiligungen abzubauen, ist eine von Anfang an, nach Alter und Zielgruppen dif-
ferenzierte Beteiligung in ihrer konkreten Lebenswelt von großer Bedeutung, denn dort stehen
die dezentralen stadtteil- und wohnumfeldbezogenen Problem- und Lebenslagen im Mittel-
punkt.
Um dieser Überlegung Rechnung zu tragen, veranstaltete die Wissenschaft Darmstadt am
25.05.2013 in Arheilgen unter dem Motto „Deine Meinung zählt!“ für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene im Alter von 6-21 Jahren, die alle eine persönliche Einladung erhielten –
denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache! – einen Partizipationstag im Sin-
ne eines Leuchtturmprojektes.
Zwar werden seit den 80er Jahren Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen gefordert und
sind mit der Einführung eines Kinderbeauftragten, des Jugendforums und der Partizipations-
16
verfahren bei Spielplatzgestaltungen und Kinder- und Jugendhausneubauten sowie an vielen
anderen Stellen in Darmstadt verwirklicht worden. Nunmehr geht dieser Prozess mit dem Ver-
anstaltungstag in Arheilgen in eine neue Phase, um die Kinder- und Jugendbeteiligung auf eine
breitere Basis zu stellen und als wesentlichen Teil der Kinder- und Jugendpolitik in Darmstadt
festzuschreiben.
Neben Aktivitäten auf dieser – wie in Arheilgen aktuell stattgefundenen – konkreten Ebene des
Gesamtpartizipationsprozesses, findet das Thema Partizipation als Leitgedanke im laufenden
Prozess der AG 78 „Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt“ Berück-
sichtigung. Zum Plenum dieser AG 78 wurden alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe in
Darmstadt eingeladen und durch deren Teilnahme in Plenum, Steuerungsgruppe und Unterar-
beitsgruppen ist zum Einen das Beteiligungsgebot nach § 80 (3) SGB VIII, nachdem der Träger
der öffentlichen Jugendhilfe die freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen hat, ge-
wahrt und zum Anderen so eine wichtige Grundlage für konstruktive Prozessergebnisse ge-
schaffen.
6.4 Interkulturelle Aspekte und interkulturelle Öffnung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug im Jahr 2011 der Anteil der Menschen
mit Migrationshintergrund an der deutschen Gesamtbevölkerung 19,5 %. Da es sich bei der
Bevölkerung mit Migrationshintergrund um eine vergleichbar junge Bevölkerung handelt, er-
reicht die Gruppe der unter 18-jährigen im Durchschnitt Werte zwischen 30 und 35% (DV, 1).
Allerdings bestehen regional sehr große Unterschiede, sodass der Anteil von Kindern und Ju-
gendlichen mit Migrationshintergrund in manchen Ballungsräumen zwischen 50 und 70 Pro-
zent liegen kann (AGJ, 1). 9
Bei näherer Betrachtung lässt sich feststellen, dass die deutsche Bevölkerung mit Migrations-
hintergrund ebenso wie jene ohne Migrationshintergrund hinsichtlich ihrer Lebenslagen und
Lebensweisen eine große Heterogenität aufweist (DV, 6). Von der Zugehörigkeit zu einer ethni-
schen Gruppe können und dürfen somit nicht automatisch Rückschlüsse auf den sozialen Sta-
tus und besondere Bedarfe gezogen werden (AGJ, 1).
Dennoch lässt sich feststellen, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland über-
proportional häufig von sozialen Risiken betroffen sind. So wachsen Kinder und Jugendliche
häufiger in Familien mit erhöhtem Armutsrisiko auf und verfügen insgesamt über eine geringe-
re schulische und berufliche Qualifizierung (DV; S.6).
9 Für Darmstadt liegen Zahlen zur Staatsanghörigkeit jedoch nicht zum Migrationshintergrund der Bevölkerung vor
(vgl. Wissenschaftsstadt Darmstadt 2012, S. 18f.), weshalb hier nur die bundesweit vorliegenden Daten angege-
ben werden.
17
Ihre Integration in die Gesellschaft, d.h. ihnen gleichberechtigte Teilhabe an und Zugang zu
sämtlichen gesellschaftlichen Lebensbereichen und Ressourcen zu ermöglichen, sieht der
deutsche Verein als „eine wesentliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ (DV, 1) an.
Die Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem in § 1 SGB VIII festgeschriebenen gesetzlichen Auftrag
und den vielfältigen Angeboten ist nach Ansicht des Vereins dazu herausgefordert und geeig-
net, den Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf Partizipation an sämtlichen gesellschaft-
lichen Lebensbereichen umzusetzen (DV, 1f.). Die Kinder- und Jugendhilfe könne dadurch ei-
nen Beitrag zur Angleichung der Entwicklungschancen leisten (vgl. DV, 7).
Doch obwohl die Leistungen und Angebote gemäß §1 Abs.1 SGB VIII allen jungen Menschen,
die in Deutschland leben, zustehen, lassen sich auch bei der Inanspruchnahme der Angebote
der Kinder- und Jugendhilfe Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshin-
tergrund feststellen (DV, 2). Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhil-
fe (AGJ) entspricht die Versorgungsquote der Kinder, Jugendlichen und Familien mit Migrati-
onshintergrund inzwischen annähernd ihrem Anteil an der Bevölkerung, allerdings steht sie
offenbar noch in einem Missverhältnis zu den erhöhten sozialen Risiken (AGJ, 8).
10
Der Deutsche Verein weist darauf hin, dass es besonders für Eltern mit kleinen Kindern schwie-
rig ist, Zugang zu den Angeboten zu bekommen (DV, 18). Außerdem werde Unterstützung von
Menschen mit Migrationshintergrund oftmals erst bei „erheblichen Auffälligkeiten“ (DV, 8) in
Anspruch genommen. Dies wird unter anderem bei den Hilfen zur Erziehung deutlich, die ver-
gleichsweise spät eingesetzt und kürzer in Anspruch genommen werden und schließlich weni-
ger erfolgreich seien (AGJ, 11).
11
Gründe für dieses unterschiedliche Nutzungsverhalten sind sowohl auf Seiten der Nutzerinnen
und Nutzer als auch auf Seiten der Anbieter gesehen.
Zurückhaltende Nachfrage nach den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe seitens der Kin-
der, Jugendlichen und Eltern kann unter anderem auf andere Vorstellungen von Erziehung, den
Vorrang familieninterner Lösungen, oder auch auf das Fehlen verständlicher Informationen
zum Hilfesystem zurückzuführen sein.
10 Dies gilt auch für Darmstadt (vgl. Wissenschaftsstadt Darmstadt 2012, 19ff.)
11 In einer vom ehem. Interkulturellen Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt durchgeführten Bestandsaufnahme im
Jahr 2009 zu eben dieser Frage, wie die Angebote der Stadtverwaltung, darunter auch der Kinder- und Jugendhil-
fe, von Menschen mit Migrationshintergrund angenommen werden, ergab kein aussagekräftiges Ergebnis, da das
Merkmal Migrationshintergrund noch nicht einheitlich erfasst wurde und wird. Vgl. dazu das Kapitel „Be-
standsaufnahme über den aktuellen Stand der interkulturellen Öffnung“ im Integrationsbericht (Wissenschafts-
stadt Darmstadt, 44ff.)
18
Eine Zugangsbarriere können auch Vorbehalte gegenüber deutschen Behörden sein, die teil-
weise aus vorausgehenden negativen Erfahrungen mit anderen Institutionen resultieren können
(DV; S. 8). Vorbehalte und Unsicherheiten können jedoch auch auf Seiten der Institutionen und
Fachkräfte festgestellt werden.
Des Weiteren werden strukturelle Gründe als wesentlicher Faktor für eine geringere Inan-
spruchnahme der Hilfen benannt. So sind etwa die Angebote oftmals unzureichend an den Er-
wartungen und Bedürfnissen von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet und die
Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft spiegelt in vielen Fällen nicht die kulturelle, ethnische
und religiöse Vielfalt der Gesellschaft wieder (DV, 8).
All das macht deutlich, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen neue Anforderungen an die
Institutionen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe stellen. Bei einer Neustrukturierung
der Kinder- und Jugendhilfe gilt es daher zahlreiche interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen.
Diese können sich je nach Handlungsfeld unterscheiden bzw. unterschiedlich gewichtet sein.
(AGJ, 2)
Als ein zentraler Aspekt, kann jedoch die Interkulturelle Öffnung angesehen werden. Es han-
delt sich dabei um ein Querschnittsthema, das wie Gender Mainstreaming und Inklusion alle
Bereiche und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit gleichermaßen betrifft.
Interkulturelle Öffnung meint, die Regelangebote den Bedürfnissen und Anforderungen der
Einwanderungsgesellschaft anzupassen. Ziel ist es, dadurch Zugangsbarrieren und Hemm-
schwellen abzubauen und einen gleichberechtigten Zugang aller zu den Angeboten zu ermögli-
chen. Bei der Interkulturellen Öffnung handelt es sich um einen Prozess, der Veränderungen
hinsichtlich der Strukturen, Arbeitsweisen, der Qualität der Angebote und der eigenen Einstel-
lungen erfordert.
12 Die Struktur der Einrichtung, der Prozess der Hilfeerbringung und die Be-
ratungsergebnisse sollten daher systematisch auf ihre interkulturelle Ausrichtung überprüft
werden (DV, 18).
Dieser Prozess vollzieht sich auf der strukturellen und personellen Ebene.
1) Strukturelle Ebene: Angebote, Ziele, Konzepte, Leitbilder und Personalpolitik einer Institu-
tion
Auf dieser Ebene geht es zudem darum, Ziele zu formulieren, die den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern als klare Vorgabe dienen und deren Erreichen anhand von Evaluationskriterien
überprüft werden kann (vgl. DV, 24) und die in das Leitbild aufgenommen werden.
12 Dies betrifft nicht nur die Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, sondern alle Institutionen der Einwanderungs-
gesellschaft. Zum Thema Interkulturelle Öffnung allgemein vgl. Handschuk / Schröer 2007, 2011
19
Zur Verankerung des Prozesses in einer Organisation wird eine Steuerungsgruppe einge-
richtet, die u.a. die Analyse, Evaluation und Kontrolle der Interkulturellen Öffnung sowie de-
ren Darstellung in der Öffentlichkeit übernimmt.
Angebote sind derart zu planen, dass die Zugangsbarrieren möglichst gering sind und sie
den Erwartungen und Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechen.
Die Personalentwicklung im Zuge der interkulturellen Öffnung bezieht alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ein und soll in einem Personalentwicklungskonzept festgehalten sein.
Bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist darauf zu achten, dass Stellen
entsprechend ausgeschrieben werden und dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung sowohl im Team als
auch in Leitungspositionen vertreten sind. Im Vordergrund sollten jedoch immer die fachli-
che Qualifikation und die interkulturellen Kompetenzen stehen.
2) Personelle Ebene: Fachwissen, Methodik und Didaktik, Reflexion
Zur personellen Ebene gehört unter anderem die Qualifizierung der Fachkräfte, z.B. durch
Fortbildungen zur Interkulturellen Kompetenz. Diese bezeichnet die „Fähigkeit sich im Be-
wusstsein eigener kultureller Prägungen und auf der Grundlage von Empathie und eines
generellen Reflektionsvermögens wirksam und angemessen in interkulturellen Situationen
zu kommunizieren“ (DV, 25). Interkulturelle Kompetenz umfasst neben kognitivem Wissen
über migrationsspezifische Themen auch die Fähigkeit eigene Werte, Einstellungen und
Handlungsweisen zu reflektieren und auf dieser Grundlage migrationssensibel zu handeln..
Der Erwerb interkultureller Kompetenz ist ein fortlaufender „Lern- und Entwicklungsprozess
[…]“(DV, 26) der durch Coaching und Supervision unterstützt werden sollte (Vgl. ebd.).
Zur Planung der Gesamtstruktur der Kinder- und Jugendhilfe in einer Kommune wird empfoh-
len, dass im Jugendhilfeausschuss Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem
Anteil an der Gesellschaft vertreten sind. Dort sollen gemeinsame Leitlinien und Evaluationskri-
terien erarbeitet werden, mit dem Ziel eine gleichberechtigte Partizipation zu erreichen. Ge-
mäß §80 Ziffer 2 SGB VIII sollen die „Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Men-
schen und der Personensorgeberechtigten“ ermittelt werden (§80), um die Veränderung der
Angebote daran orientieren zu können.
Außerdem wird nahegelegt, Migrantenselbstorganisationen in die Jugendhilfeplanung einzube-
ziehen (DV, 25). Die Einbeziehung der Migrantenselbstorganisationen in die Arbeitsgemein-
schaften nach § 78 SGB XIII wurde bereits 2007 im Nationalen Integrationsplan als mögliche
Selbstverpflichtung für Länder und Kommunen empfohlen (Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung / Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integ-
20
ration, 50). Durch entsprechende politische Beschlüsse sollen die dabei erzielten Arbeitser-
gebnisse Verbindlichkeit erlangen (DV, 24f.).
Um den Prozess der Interkulturellen Öffnung planen und evaluieren zu können, wird vorge-
schlagen, die Prinzipien der interkulturellen Öffnung in die Leitbilder der Jugendämter und
freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe aufzunehmen. Es sollen Ziele und Evaluationskrite-
rien formuliert werden, die die Arbeit überprüfbar machen und die eine Handlungsanweisung
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen. Die Überprüfung und Fortschreibung die-
ser Ziele soll von einer zentralen Steuerungsgruppe übernommen werden.
Der Deutsche Verein gibt zahlreiche Handlungsempfehlungen, um die oben beschriebenen
Schritte der interkulturellen Öffnung auf die Kinder- und Jugendhilfe zu übertragen.
Ziel der Interkulturellen Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe ist also, dass sich alle Kinder und
Jugendlichen, auch die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, aufgenommne füh-
len und einen gleichberechtigten Zugang zu allen Angeboten finden. Interkulturelle Öffnung ist
die Fähigkeit einer Organisation, erfolgreich mit Kindern, Jugendlichen und den Eltern aus un-
terschiedlichen Lebenswelten zu kommunizieren, wobei im Vordergrund nicht die Sprach-
schwierigkeiten oder Zugehörigkeiten zu einer anderen Herkunftskultur, sondern die Potentiale
und Ressourcen stehen.
Literatur
:
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ): Interkulturalität und Fachlichkeit. Her-
ausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe. Berlin 2011. In:
http://www.deutscher-
verein.de/05-
empfehlun-
gen/Kinder_und_Jugendhilfe/Empfehlungen_zur_erfolgreichen_Integration_von_Menschen_mit
_Migrationshintergrund_durch_die_Kinder_und_Jugendhilfe/ (letzter Zugriff 30.11.2013)
Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb): Bevölkerung mit Migrationshintergrund. In:
http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-
deutschland/61646/migrationshintergrund-i. 2011 . (letzter Zugriff: 29.11.2013)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV): Empfehlungen des Deutschen
Vereins zur erfolgreichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Kin-
21
der- und Jugendhilfe. 2010. In: http://www.deutscher-verein.de/05-
empfehlungen/empfehlungen_archiv/2010/pdf/DV%2013-10.pdf . (letzter Zugriff 30.11.2013)
Handschuk, S. / Schröer, H.: Interkulturelle Orientierung und Öffnung: Ein neues Paradigma
für die Soziale Arbeit. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 3/2007, 80-
91
Handschuk, S. / Schröer, H.: Interkulturelle Orientierung und Öffnung. Theoretische Grundla-
gen und 50 Aktivitäten zur Umsetzung. München 2011.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung / Die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): Der Nationale Integrationsplan. Neue Wege –
neue Chancen. Berlin 2007
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Hrsg.) (2012): Weltoffenes Darmstadt leben und gestalten. Be-
richt zur kommunalen Integrationspolitik und Integrationsarbeit. Darmstadt 2012
6.5 Bildung
Das Wort Bildung entstammt dem althochdeutschen „Bildunga“, welches Schöpfung, Bildnis
und Gestalt bedeutete. Von Humboldt definierte Bildung als „die Anregung aller Kräfte des
Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt entfalten und zu einer sich selbst be-
stimmenden Individualität und Persönlichkeit führen“.
Der Philosoph Henning Kössler beschreibt Bildung als den „Erwerb eines Systems moralisch
erwünschter Einstellungen durch die Vermittlung und Aneignung von Wissen derart, dass Men-
schen im Bezugssystem ihrer geschichtlich-gesellschaftlichen Welt wählend, wertend und stel-
lungnehmend ihren Standort definieren, Persönlichkeitsprofil bekommen und Lebens- und
Handlungsorientierung gewinnen.“
13 Bildung kann untergliedert werden in
• Formelle Bildung (Schul-, Ausbildungs- und Hochschulsystem)
• Nicht-formelle Bildung (organisiert, aber freiwillig und meist mit Angebotscharakter,
beispielsweise Jugendtreffs und Vereine, außerschulische Bildung)
• Informelle Bildung (ungeplante Bildungsprozesse, die sich im Alltag ergeben). 14
13 Kössler, H. (Hrsg.) (1989): Identität. Fünf Vorträge. Erlangen, S. 56).
14 Vgl. Thole, W. in: Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Bildungsprojekt. In: deutsche jugend. Heft 1/ 2013. Juventa, Weinheim.
22
Für die außerschulische Jugendbildung werden sechs Merkmale bestimmt
• Freiwilligkeit der Teilnahme und der Beteiligung
• Mit- und Selbstbestimmung des Lernprozesses
• Offenheit und Flexibilität
• Pluralität der Trägerschaft
• Erfahrungsbezogenes Lernen mit Offenheit zur Aktion
• Gruppenorientierung.
15
6.6 Lebensweltorientierung
6.6.1 Begriffsbestimmungen
Die Idee der Lebensweltorientierung besteht aus vielen weiteren Aspekten. Systematisch dar-
gestellt wurde diese Idee von Hans Thiersch, dessen Ausführungen hier nur kurz angerissen
werden können. 16
Zunächst unter scheidet THIERSCH fünf Strukturmaximen, die bestimmen, wie Hilfsangebote
für Kinder und Jugendliche inhaltlich aufgebaut werden sollen bzw. welche Zielzustände ideal-
erweise reicht werden sollen:
• Prävention
• Alltagsorientierung
• Partizipation
• Integration
• Regionalisierung/Dezentralisierung
Die Begrifflichkeiten werden im Rahmen dieses Berichtes aufgegriffen und/oder erklären sich
von selbst. Für das Handeln innerhalb der nach den genannten Strukturmaximen ausgerichte-
ten Angeboten und Einrichtungen identifiziert THIERSCH vier Handlungsmaximen:
• Vernetzen
: Koordination von Maßnahmen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
zur Bündelung von Kräften und der Verringerung eines Gegeneinanders.
15 Vgl. Faulde, J./ Schillo J. (Hrsg.): Schule und außerschulische Bildungsarbeit. Bausteine zur Kooperation in der politischen Bildung. Bad Heilbrunn 1993, S. 41f.):
16 Vgl. Thiersch, Hans: Lebensweltorientierte Soziale Arbeit – Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel. Auch: 8. Kinder-
und Jugendhilfebericht.
23
• Einmischen : Aktive Einmischung in andere Zuständigkeitsbereiche, um die Anwaltsfunk-
tion für die Kinder und Jugendlichen wahrnehmen zu können.
• Aushandeln : Auch wenn unterschiedlichen Sachverhalte verschieden stark verhandelbar
sind, ist die gemeinsame partnerschaftliche Lösungsentwicklung gemeint.
• Reflektieren : Das berufliche Handeln soll kontinuierlich bezüglich seiner Wirkungen,
Nebenwirkungen und künftiger Planungen hinterfragt werden.
Da Maximen von THIERSCH verdeutlichen zum Einen, dass viele Aspekte davon seitens der AG
78 diskutiert worden sind und auch sicherlich weiter diskutiert werden müssen und zum Ande-
ren, dass eine lebensweltorientierte soziale Arbeit ihre AdressatInnen ganzheitlich, subjektori-
entiert und situationsbezogen betrachtet. Unter der Lebenswelt kann man die Wirklichkeit ver-
stehen, „in der jeder Mensch lebt, in der er sich ganz selbstverständlich bewegt, denkt, handelt
und mit anderen kommuniziert. Als kulturell geformte Sinnwelt, in der alle Tatsachen bereits
interpretierte Tatsachen sind, bildet die Lebenswelt die individuelle Grundlage für Wahrneh-
mung und Verständnis; mit Lebenswelt kann aber auch eine historisch gegebene sozio-
kulturelle Umwelt gemeint sein.“
17 Damit ist eine Lebensweltorientierung der grundlegende
Ausgangspunkt sozialräumlichen Handelns und „verweist auf die Notwendigkeit einer konse-
quenten Orientierung an den Adressat/innen mit ihren spezifischen Selbstdeutungen und
Handlungsmustern in den gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen und den sich dar-
aus ergebenden Schwierigkeiten und Optionen. Lebensweltorientierte Soziale Arbeit agiert im
Horizont der radikalen Frage nach dem Sinn und der Effizienz sozialer Hilfen aus der Perspek-
tive ihrer Adressat/innen.“ 18
Oft werden andere Begriffe wie z.B. „Lebenslage“ synonym des Begriffes der „Lebenswelt“ ver-
wandt. KRAUS unterscheidet „Lebenslage“ und „Lebenswelt“ wie folgt:
„Als Lebenslage gelten die materiellen und immateriellen Lebensbedingungen eines Menschen.
Als Lebenswelt gilt das unhintergehbar subjektive Wirklichkeitskonstrukt eines Menschen (wel-
ches dieser unter den Bedingungen seiner Lebenslage bildet).“
19
Diese Unterscheidung verdeutlicht, dass Individuen ihre jeweilige Lebenswelt unter den (Rah-
men-)Bedingungen ihrer Lebenslagen konstruieren und gerade auf diese kann soziale Arbeit
17 Bürgermeister, E.: Lebensweltorientierung. In: Schorb, B. (Hrsg.): Grundbegriffe Medienpädagogik, Seite 168.
18 Thiersch, H. et al (2002): Lebenswelt und Dienstleistung. In Thiersch, H. (Hrsg.): Positionsbestimmungen der Sozia-
len Arbeit, Seite 129.
19 Kraus, B. (o.J.): Lebenswelt und Lebensweltorientierung – eine begriffliche Revision als Angebot an eine systemisch-
konstruktivistische Sozialarbeitswissenschaft, Seite 11.
24
gestalterisch Einfluss nehmen, z.B. durch Netzwerkarbeit mit Blick auf soziale Beziehungen
oder schlicht durch das Bereitstellen von materieller Ressourcen.
6.6.2 Entwicklungen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
Die Kinder- und Jugendarbeit muss mit den sich gewandelten Lebensumständen der Kinder
und Jugendlichen umgehen und auf die daraus resultierenden Herausforderungen adäquat re-
agieren. Hier liegt auch eine der Hauptaufgaben der AG78 zur Neustrukturierung der Kinder-
und Jugendarbeit. Auf folgende Veränderungen müssen im Prozess Lösungen gefunden wer-
den:
- Der Freizeitmarkt (kommerzielle Angebote sowie Konsumverhalten
20 ) ist in einem nie zuvor
gekannten Maße expandiert und für breite Bevölkerungsschichten zugänglich geworden.
- Die digitalen Medien (Handy, Computer, Internet usw.) revolutionieren alle Lebensbereiche
(Arbeit, Bildung, Freizeit, Kultur) und stehen so teilweise hinsichtlich des Zeitkontingents
der Kinder und Jugendlichen in Konkurrenz zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit.
- Als Konsequenz aus den Ergebnissen der PISA-Studie wird die Schule mittelfristig zur Offe-
nen Ganztagsschule weiterentwickelt, mit den entsprechenden Folgen für die Lebens-
(Freizeit-) gestaltung von Kindern und Jugendlichen.
- Das Handeln der öffentlichen Hand gerät zunehmend an finanzielle Grenzen. Die Frage,
was, wie und womit etwas erreicht werden kann, schiebt sich bei allen Beteiligten in den
Vordergrund. Die Einführung des doppischen Rechnungswesens leistet dieser Entwicklung
im Hinblick auf Ressourcensteuerung und Ausrichtung auf Output und Outcome weiteren
Vorschub.
Für die Kinder- und Jugendarbeit heißt das, dass sie im Rahmen ihrer Ressourcen in der freien
Zeit junger Menschen Antworten auf diesen gesellschaftlichen Wandel und den damit einherge-
henden wandelnden Freizeitbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen geben muss.
21
Es wurde diskutiert, dass die AG78 diesbezüglich konzeptionell und praktisch auf die Konkur-
renzsituation im Freizeitmarkt Antworten finden muss. Um einen Teil dieser Antwort zu finden,
muss die Kinder- und Jugendarbeit ihre Arbeit verstärkt mit anderen Institutionen – insbeson-
20 Die Kaufkraft von Kindern und Jugendliche in Deutschland wächst weiter. In diesem Jahr werden sie 23,74 Milliarden Euro ausgeben - das sind satte 1,41 Milliarden
Euro mehr als noch 2011. Das hat eine Hochrechnung des Marktforschungsinstituts "Iconkids & Youth" im Rahmen der Studie "Trend Tracking Kids 2012" ergeben.
Studie kann hier bezogen werden: http://iconkids.com/deutsch/download/news/2012/07_02/2012_TTK.pdf.
21 Hier sei weiterführend eindringlich auf die Seiten 37-42 der Expertise „Lage und Zukunft der Kinder- und Jugend-
arbeit in Baden-Württemberg“ verwiesen. Die dortigen Erkenntnisse sind zusammen mit den Empfehlungen (ab
Seite 347) durchaus relevant für den Gesamtprozess! http://www.sozialministerium-
bw.de/fm7/1442/Expertise_Jugendarbeit_2010.pdf
25
dere Schulen – vernetzen, dabei Aufgabenbereiche klar absprechen und dementsprechend
neue Angebotsformen zwar eigenständig aber in Absprache mit Schulen entwickeln.
Um Zugänge zu den Kindern und Jugendlichen über den Weg der neuen Medien zu finden, wird
sich jeder Fachbereich der Kinder- und Jugendarbeit mit den Chancen und Risiken der verän-
derten Mediennutzung auseinandersetzen. Beobachtungen zur Folge, dass soziale Netzwerke
wie Facebook mittlerweile das Kommunikationsmittel E-Mail nahezu vollständig abgelöst hat.
Da die beschriebene Problematik kein Darmstädter, sondern ein gesamtgesellschaftliches
Thema ist, sollten auch keine speziell auf Darmstadt bezogenen Erhebungen initiiert werden.
Bereits verfasste Studien zum Thema sollen gesichtet werden. Diesbezüglich wird auf die Fuß-
noten verwiesen.
Weiter wurde diskutiert, dass als Ergebnis des Konkurrenzkampfes der Kinder- und Jugendar-
beit um das Zeitkontingent der Kinder und Jugendlichen eine abnehmende Bereitschaft zur
ehrenamtlichen Arbeit zu beobachten ist. Bei der Organisation von Freizeiten war früher leicht
eine ausreichende Anzahl von Kindern und Jugendlichen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer
zu rekrutieren, aktuell gestaltet sich dies anzahlmäßig schwierig.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass im Forschungsprojekt „Jugendliche Aktivitäten im Wandel.
Gesellschaftliche Beteiligung und Engagement in Zeiten des Web 2.0“ nachgewiesen werden
konnte, dass …
„(1) die verstärkte Internetnutzung Jugendlicher keinen negativen Einfluss auf ihre Bereitschaft
zum freiwilligen Engagement hat,
(2) Computer und Internet zum alltäglichen Hilfsmittel auch im traditionellen freiwilligen
Engagement Jugendlicher geworden sind und
(3) sich auch bei Jugendlichen neue Formen internetgestützten Engagements zeigen.“
22
Durch die zeitliche Ausweitung der Schule, nimmt die Bereitschaft der Kinder und Jugendli-
chen ab, sich nach dem Schulbesuch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit einzulassen.
Sie sind teilweise schlicht zu müde, um die bereitgestellten Freizeitangebote wahr zu nehmen.
Die vorgehaltenen Angebote haben auch mit den Veränderungen in der Sozialisation der Kinder
und Jugendlichen zu kämpfen. Wenn schon beispielsweise die Eltern der Kinder und Jugendli-
22 http://www.forschungsverbund.tu-
dortmund.de/fileadmin/Files/Freiwilliges_Engagement/Abschlussbericht_Engagement_2_0.pdf ; Seite 5.
26
chen die Erfahrungen eines Zeltlagers nicht selbst gemacht haben, sinkt die Wahrscheinlich-
keit, dass sie ihre Kinder für ein solches anmelden.
Thematisch weiterführend wurde hier diskutiert, dass auf der einen Seite die Angebote der
Kinder- und Jugendarbeit den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entsprechen müssen,
aber auf der anderen Seite diese nicht von vorneherein sich all ihrer Interessen gewahr sind
und sie erst durch die Vielfalt der Angebote eine Möglichkeit zur Orientierung erhalten.
Hinsichtlich der Zugänglichkeit der Angebote muss diese konzertiert, wenn möglich über ein
Portal gegeben sein und zwar orientiert an den Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen:
Handy, PC, Internet usw., um zu gewährleisten, dass Angebote nicht versanden, da sie nicht
bei der Zielgruppe ankommen.
23
6.7 Bedarfsanalyse der jeweiligen Sozialräume
Die Lebenswelten der jungen Menschen sind kontinuierlich im Wandel. Moderne Medien und
deren Einfluss auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen, wie bereits beschrieben,
scheinen den zeitlichen Verlauf von Trends rasant zu beschleunigen. Selbst für die Experten
und Expertinnen in Sachen Kinder und Jugendliche, die Fachkräfte der Kinder- und Jugendar-
beit, ist es zum Teil schwer, Schritt zu halten. Die Anwendung der Methoden einer sozialräum-
lichen Bedarfsanalyse eröffnen der Kinder- und Jugendarbeit immer neue Einblicke in die Le-
benswelten der Kinder und Jugendlichen und deren Unterstützungsbedarfe. Sie versetzten die
Kinder- und Jugendarbeit in die Lage, eigene Angebote zu evaluieren und dadurch immer wie-
der zu aktualisieren und anzupassen.
Die Instrumente und Werkzeuge der sozialräumlichen Bedarfsanalyse schaffen neue und direk-
te Zugänge zu jungen Menschen. Sie eröffnen neue Ausgangpunkte für Kinder- und Jugendbe-
teiligung und wirken aktivierend, wenn Kinder und Jugendliche für ihre Interessen eintreten
bzw. Kinder- und Jugendarbeit kulturelle, soziale oder kinder- und jugendpolitische Projekte
inszeniert, die wichtige Erfahrungen der eigenen Selbstwirksamkeit ermöglichen.
Sozialräumliche Bedarfsanalysen qualifizieren die Kinder- und Jugendarbeit auch in der Rolle
der Experten für die Lebenswelten junger Menschen. So können die Fachkräfte der Kinder- und
23 Das Jugendhilfeportal hat dazu thematisch passend eine Broschüre aufgelegt, die leider bereits vergriffen ist.
Hier kann man sich die Broschüre runterladen: http://www.jugendhilfeportal.de/db2/materialien/eintrag/sozpad-
soziale-medien-fuer-organisationen-und-fachkraefte-in-der-kinder-und-jugendhilfe/ .
27
Jugendarbeit ihr kinder- und jugendpolitisches Mandat als Übersetzer der Interessen junger
Menschen einlösen und Vermittler zwischen den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen
und der Erwachsenen sowie deren politischen Institutionen sein.
Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendarbeit kann zu mehr Verteilungsgerechtigkeit der
Ressourcen der Kinder- und Jugendhilfe beitragen. Gerade im jeweiligen Sozialraum öffnet sich
so der Blick auf die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, welche die
Komm-Struktur-Angebote nicht nutzen. Um diese Kinder- und Jugendlichen zu erreichen, ist
eine Neuausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Ansatzpunkte sind die Etablie-
rung Mobiler Jugendarbeit bei gleichzeitiger Flexibilisierung und Neuausrichtung der beste-
henden Angebote der einrichtungsbezogenen offenen Jugendarbeit.
6.8 Kinder- und Jugendschutz
Gesetzliche Grundlage für den Kinderschutz stellt die Regelung nach dem Bundeskinder-
schutzgesetz (BKiSchG) „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugend-
lichen“ dar.
Ziel des BKiSchG
24 ist es, dass Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre kör-
perliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Eltern obliegen das natürliche Recht
und die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen. Über die Betätigung
dieser Aufgaben der elterlichen Sorge wacht die staatliche Gemeinschaft. Dabei kann eine Auf-
gabe der staatlichen Gemeinschaft sein, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverant-
wortung zu unterstützen, damit eine Gefährdung des Kindeswohls vermieden oder eine weitere
Gefährdung abgewendet werden kann.
Unterstützung für Eltern umfasst dabei Information, Beratung und Hilfe, in Form von frühzeiti-
gen, koordinierten und multiprofessionellen Angeboten. Aufgabe der in der Kinder- und Ju-
gendarbeit tätigen Fachkräfte ist es, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrzu-
nehmen.
Je nach Leistungsvereinbarung und Umsetzungskonzept eines Trägers (Träger die Leistungen
nach dem SGB VIII erbringen) ist es deren Aufgabe eine Gefährdungseinschätzung zu treffen
und im Rahmen der verfügbaren fachlichen und personellen Ressourcen eine Abwendung der
Gefährdung sicherzustellen. Dies geschieht durch Abwendung/ Minimierung der Risikofaktoren
und Herstellung/ Erhöhung von Schutzfaktoren. Dazu verfügt der Träger über ein intern ver-
24 Vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 70, Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2012
28
bindliches Kinderschutzverfahren, insoweit erfahrene Fachkraft/Fachkräfte und stellt die Quali-
fizierung der Mitarbeitenden zur sachgerechten Wahrnehmung des Schutzauftrages sicher.
Wenn die Gefahr nicht anders abgewendet werden kann, ist das Jugendamt zu informieren.
Andere Träger von Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit haben gegenüber dem Träger
der öffentlichen Jugendhilfe, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Zentrale Aufgaben aller Fachkräfte sind dabei, mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und Sor-
geberechtigten die Situation zu erörtern und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken,
soweit der Schutz des Kindes und der Jugendlichen dadurch nicht gefährdet ist. Der Daten-
schutz ist zu erfüllen.
Alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Träger stellen sicher, keine Personen zu beschäfti-
gen oder zu vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat im Sinne einer Kindeswohlge-
fährdung verurteilt worden sind. Dazu wird ein erweitertes Führungszeugnis in regelmäßigen
Abständen vorgelegt.
6.9 Prävention
Der Begriff Prävention (von lateinisch praevenire ‚zuvorkommen‘, ‚verhüten‘) hat seinen Ur-
sprung in der Organmedizin, in der relativ klare biologische Ursachen für eine Erkrankung
identifiziert und beeinflusst werden können. Daher kann man Prävention zunächst als Krank-
heitsverhütung verstehen.
Allgemeiner gefasst versteht man unter Prävention vorbeugende Maßnahmen, Programme und
Projekte, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden.
So verstanden kann man Prävention auch als vorausschauende Problemvermeidung bezeich-
nen.
Prävention in der psychosozialen Arbeit umfasst vorwiegend die Bereiche Prävention im Rah-
men der Frühförderung (Lernförderung), Suchtprävention, Gewaltprävention, Misshandlungs-
und Missbrauchsprävention, Schuldenprävention sowie Mobbingprävention.
Kinder und Jugendarbeit beschäftigt sich im Rahmen von Prävention mit den Themen Alkohol,
Drogen, Gewalt und sexualisierte Gewalt, Essstörungen, Kriminalität und Delinquenz sowie mit
Gefahren die durch die Nutzung digitaler Medien und Kommunikationsformen entstehen kön-
nen und offeriert, speziell auf einzelne Bereiche der Prävention konzipierte Projekte, z.B. zur
29
Gesundheitsförderung durch Bewegung, Gewaltprävention durch Anti-Aggressionstraining und
Ähnliches.
Dennoch wird Prävention im Bereich der Kinder und Jugendarbeit durchaus kontrovers disku-
tiert. So ist Sturzenhecker der Auffassung, dass gerade ressourcen- und lebenslagenorientierte
Kinder- und Jugendarbeit sich dem Präventionsparadigma, das Menschen unter dem Blickwin-
kel ihrer möglichen negativen Abweichung betrachtet, eigentlich nicht anschließen kann. Aus
seiner Sicht würden damit originäre Ansprüche der ressourcen- und lebenslagenorientierten
Kinder- und Jugendarbeit wie Anwaltschaft, Förderung positiver Entwicklung, Anerkennung von
Person und Lebenswelten und Empowerment negiert
25 .
Kinder und Jugendarbeit würde die Seite der Jugendlichen verlassen und sich ihr als Warner
und Schützer gegenüberstellen, nicht mehr das Handeln von Jugendlichen gegenüber der Ge-
sellschaft verteidigen, sondern versuchen die Jugendlichen im Auftrag der Gesellschaft zu ver-
ändern und anzupassen. Sie tritt den Jungen und Mädchen nicht mehr mit einem Angebot von
gestaltbaren Freiräumen und offenen Entwicklungsmöglichkeiten gegenüber, sondern mit ei-
nem Ziel- und Maßnahmenkatalog zur Begrenzung und Normierung.26
7. Handlungsfelder und -formen der Kinder- und
Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
7.1 Offene Arbeit
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist fester Bestandteil des Leistungskatalogs der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Unter § 1 (2) 1 ihrer Jugendhilfesatzung vom 22.10.1993 ist
festgelegt: „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Be-
nachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Dieser Auftrag wird gewissenhaft wahrge-
nommen. Die Offene Arbeit ist geprägt von Freiwilligkeit, Offenheit und Selbstbestimmung. Sie
schafft Raum und Rahmen für die wichtige Kontakt- und Kommunikationsaufnahme von Kin-
dern und Jugendlichen zu Gleichaltrigen und den pädagogischen Fachkräften. Es werden Hilfs-
angebote, Arbeits- und Projektgruppen, sowie kulturelle Veranstaltungen von mit und für Kin-
der(n) und Jugendliche(n) geplant und gestaltet. Geprägt von Respekt, Vertrauen, Zutrauen,
Wertschätzung, Unterstützung und Begleitung werden Offene Angebotszeiten für Kinder und
Jugendliche gestaltet und durchgeführt, die eine inklusive Ausrichtung erfahren. Diese finden
25 vgl. http://aba-
fachverband.org/fileadmin/user_upload/user_upload_2006/sturzenhecker_praevention_keine_jugendarbeit.pdf
(17.10.2013)
26 ebda.
30
nicht nur in den Jugendhäusern, sondern auch an den von Kindern und Jugendlichen frei ge-
wählten Orten statt.
Es gilt, wie in § 11 (1) SGB VIII beschrieben: “Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer
Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an
den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet wer-
den, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu
sozialem Engagement anregen und hinführen“. In diesem Sinn bedeutet Fördern und Fordern
auch einen Abbau von Barrieren zur Vermittlung von personalen, sozialen, kulturellen, politi-
schen, interkulturellen und nach Gender ausgerichteten Kompetenzen. Hierbei müssen insbe-
sondere die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen Berücksichtigung finden,
Benachteiligungen abgebaut und Gleichberechtigung gefördert werden. Ihnen müssen Angebo-
te zur Verfügung gestellt werden, die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlich sind. Diese
Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und
mitgestaltet werden und sie letztendlich zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaft-
licher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Offene Arbeit in Darmstadt wird Bildungs-, Erziehungs- und Lernräume, sowie Orte die ei-
nen Freizeitcharakter als niedrige Einstiegsschwelle für die jugendlichen Besucher(innen) auf-
weisen, bereitstellen. Durch pädagogische Beziehungsarbeit werden nachhaltig und langfristig
verlässliche Strukturen für eine verbindliche Orientierung für Kinder und Jugendliche geschaf-
fen. Die Kinder- und Jugendarbeit stellt sich aktiv neuen Herausforderungen und reagiert sehr
zeitnah auf alle jugendpolitischen und die Lebensumstände ihrer Besucherschaft betreffenden
gesellschaftlichen Veränderungen. Die Inhalte hierzu werden von den Fachkräften (der städti-
schen und freien Träger) in einer fortzuführenden Arbeitsgemeinschaft festgelegt und bestän-
dig weiterentwickelt. Der Einbezug sozialräumlicher Aspekte zur Entwicklung und Festlegung
von Entscheidungskriterien für die Förderung von Angeboten und Leistungen der Offenen Kin-
der- und Jugendarbeit ist ebenso wie die Kooperation mit den Netzwerkpartnern für die Wahr-
nehmung der Anwaltschaft für Kinder und Jugendliche eine Selbstverpflichtung für alle an der
Umsetzung dieses Offenen Leistungsangebotes Beteiligten.
Offene Kinder und Jugendarbeit versteht sich als Teil der sozialen Infrastruktur der Kommune,
um den aus den o.g. Paragraphen resultierenden Auftrag zu erfüllen.
27 Ihre Angebote sind
niedrigschwellig angelegt und richten sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und jun-
gen Erwachsenen im Alter bis 27 Jahre, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Bildungsstand,
ihrer wirtschaftlichen Situation, ihrer Religion, usw.
27 vgl Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Berlin
2005, S.1.
31
Die Arbeitsprinzipien der offenen Kinder- u. Jugendarbeit sind Offenheit, Freiwilligkeit, Partizi-
pation, Sozialraum- und Lebensweltorientierung und Geschlechtergerechtigkeit.
Zentrale Leistung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die umfassende Begleitung und
Ermöglichung von Persönlichkeitsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen. Präzisiert heißt
dies die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen beim Erwerb von personalen, sozialen,
kulturellen, instrumentellen und politischen Kompetenzen. In Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit werden den Adressaten in erster Linie reale, soziale und virtuelle Räume als
Rückzugs-, Erfahrungs-, Entfaltungs-, Aneignungs- und Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung
gestellt. 2829
Daher zählen der offene Treff, kreative, kulturelle und sportliche Angebote sowie Angebote der
außerschulischen kulturellen und ökologischen Jugendbildung zu den gängigen Angeboten.
Weitere wichtige konzeptionelle Bestandteile sind geschlechtsdifferenzierte und medienpäda-
gogische Angebote 30 .
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gestalten ihre Angebote für Kinder und
Jugendliche im Sozialraum nicht im Alleingang. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen ko-
operieren sie u.a. mit anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Institutionen,
Vereinen und Verbänden, Betrieben sowie örtlichen Initiativgruppen. Außerdem gestaltet Offe-
ne Kinder- und Jugendarbeit im Interesse von Kindern und Jugendlichen politische Prozesse
mit, arbeitet mit Verwaltungsorganen der Kommune, z.B. der Jugendhilfeplanung, zusammen
und engagiert sich im Rahmen, teils überregionaler, Gremienarbeit.31
7.2 Aufsuchende und Mobile Arbeit
Auf der Grundlage der §§ 11 und 13 SGB VIII ist die Aufsuchende und Mobile Arbeit ein eigen-
ständiges Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Während sich der aus §11 resultierende Auftrag im Rahmen der Jugendarbeit an alle Kinder
und Jugendliche richtet, soll Jugendsozialarbeit (§ 13 SGBVIII) zum Ausgleich sozialer Benach-
teiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen von jungen Menschen bei-
tragen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
Aufsuchende und Mobile Arbeit ist sozialraum-, bedürfnis- und adressatenorientiert und hat
damit eine ganzheitliche subjektorientierte Ausrichtung. Sie arbeitet mit Einzelpersonen, Cli-
28 vgl. Deinet, Ulrich: Zukunftsmodell Offene Kinder- und Jugendarbeit, In: Deutsche Jugend 53, München 2005, S. 19
29 vgl. http://www.sozialraum.de/zum-funktionswandel-des-sozialraums-durch-das-internet.php (16.10.2013)
30 vgl. Offene Kinder- und Jugendarbeit: Grundsätze und Leistungen, Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-
Württemberg e.V., Stuttgart 2011, S. 13f
31 vgl. Offene Kinder- und Jugendarbeit: Grundsätze und Leistungen, Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-
Württemberg e.V., Stuttgart 2011, S. 16
32
quen und jugendkulturellen Szenen und wendet sich vorrangig an junge Menschen, für die der
öffentliche Raum von zentraler Bedeutung und sozusagen Sozialisationsort ist. Da diese Per-
sonen in der Regel von anderen sozialen Dienstleistungen, wie z.B. den Angeboten der offenen
Kinder- und Jugendarbeit, nicht mehr erreicht werden (wollen), begibt sich die Aufsuchende
und Mobile Arbeit zu deren Treffpunkten.32 .
Grundsätzliche Arbeitsprinzipien, die immer auch geschlechtsspezifische und interkulturelle
Ansätze einschließen, sind Niederschwelligkeit, Bedürfnis- und Lebensweltorientierung, Freiwil-
ligkeit, Akzeptanz, Vertrauensschutz und Anonymität, Parteilichkeit sowie interkulturelle Dia-
logfähigkeit 33 .
Diese Arbeitsprinzipien bringen es mit sich, dass sich die Aufsuchende und Mobile Arbeit klar
gegen sicherheits- und ordnungspolitische Instrumentalisierung abgrenzt. Mobile Jugendarbeit
ist ein auf Vertrauen aufbauendes Angebot und muss als solches für die Adressaten auch deut-
lich erkennbar sein und bleiben. 34
Grundsätzliches Ziel der Arbeit ist die Verhinderung bzw. Verringerung von Ausgrenzung und
Stigmatisierung ihrer Adressaten sowie die Verbesserung ihrer Lebenssituation. Daher bietet
die Aufsuchende und Mobile Arbeit jungen Menschen alltagsorientierte Hilfsangebote, die ihre
soziale Integration fördern und Benachteiligungen abbauen sollen. Sie unterstützt die Adressa-
ten bei der Bewältigung jugendspezifischer Problemlagen, dem Erkennen eigener Stärken so-
wie der Erweiterung ihrer individuellen und cliquenbezogenen Handlungsspielräume.
Auf einer übergeordneten Ebene versucht Aufsuchende und Mobile Arbeit durch Lobby- und
Öffentlichkeitsarbeit die Bedarfslagen der Adressaten für die Öffentlichkeit transparent zu ma-
chen und durch Gremienarbeit, einer fach- und ressortübergreifenden Vernetzung sowie durch
Kooperationen mit anderen sozialen Dienstleistern ihnen neue Ressourcen zu erschließen und
eine Verbesserung der Angebote und Infrastruktur im Sozialraum zu erreichen 35 .
7.3 Bildungsarbeit
Im §11 SGB VIII ist ein Bildungsbegriff erkennbar, der in einer Zielformulierung von Jugendar-
beit als Ermöglichung von Mitverantwortung, Selbstbestimmung, Persönlichkeitsentfaltung so-
wie Hinführung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung zusammengefasst werden kann.
32 vgl. http://www.bundesarbeitsgemeinschaft-streetwork-mobile-jugendarbeit.de/bag-material/bagstandards2007.pdf
(16.10.2013)
33 ebda
34 vgl. http://www.mja-sachsen.de/mja-sachsen/material/lak_standards_2007.pdf (17.10.2013)
35 vgl. Klose, Andreas und Steffan, Werner: Mobile Jugendarbeit und Straßensozialarbeit, In: Deinet, Ulrich u. Sturzen-
hecker, Benedikt (Hrsg.): Handbuch der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Wiesbaden 2005, S. 308
33
Um Bildung im Sinne einer Persönlichkeitsentfaltung vermitteln zu können, bedarf es der Be-
reitschaft, von anderen Menschen zu lernen und sich motivieren zu lassen und somit auch ei-
nes vertrauensvollen Beziehungsverhältnisses der Akteure untereinander. So schreiben Bim-
schas und Schröder über Bildung und Beziehung in der außerschulischen Jugendarbeit: „Die
Jugendlichen beziehen in die Wahrnehmung von Lernangeboten und –inhalten immer ihr Ver-
hältnis zu den Personen mit ein, die diese Anregungen geben. Auch die Pädagoginnen und Pä-
dagogen selbst sind mit ihrer Persönlichkeit in ihr Bildungshandeln involviert.“36 Daraus erge-
ben sich eine gegenseitige wertschätzende Atmosphäre und das Einlassen der Pädagoginnen
und Pädagogen auf die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen als Voraussetzungen für
freiwillige Beteiligung und Motivation.
Die Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht nicht-formelle Bildungsprozesse und bestärkt zudem
ihre Zielgruppe darin, sich aktiv in die Gestaltung ihres Umfelds und die politischen Beteili-
gungsstrukturen einzumischen. Diese Bildungsprozesse sind mehr flexibel und offen als inten-
diert und beinhalten die Möglichkeit des alltagsorientierten und sozialen Lernens in der Grup-
pe.
37
Um möglichst vielfältige Angebote, basierend auf den spezifischen Bedürfnissen von Kindern
und Jugendlichen generieren zu können, bedarf es der Zusammenarbeit von unterschiedlichen
Institutionen und Trägern. Eine vielfältige Trägerpalette trägt zu einer bunten Bildungsland-
schaft bei und bietet verschiedene kulturelle, soziale und personale Bildungsmöglichkeiten so-
wie diverse Räume, Orte und Gelegenheiten für die Zielgruppe. Empirisch ist zudem gesichert,
dass dort wo Kooperationen verschiedener Träger bestehen, alle Beteiligten von der Zusam-
menarbeit profitieren.
38
Im Zuge einer zunehmenden Herausbildung der Informationsgesellschaft haben sich die Mög-
lichkeiten des Zugriffs auf Informationen und Wissen für den einzelnen verbessert und verlan-
gen insbesondere für Kinder und Jugendliche neue Angebote zur Medienkompetenz.
39 Kinder
und Jugendliche sollen bei ihrer Teilhabe an den relativ neuen Möglichkeiten der Mitsprache
und Informationsbeschaffung, wie beispielsweise die weit verbreitete Nutzung sozialer Medien,
die Beteiligung an e-Partizipation oder das Recherchieren online abrufbarer Wissensinhalte be-
gleitet und zu kritischer Reflektion hingeführt werden.
36 Sturzenhecker, B./ Lindner, W. (Hrsg.): Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit. Vom Bildungsanspruch zur Bil-
dungspraxis. Weinheim und München 2004)
37 Vgl.: ebda
38 Vgl: Thole, W.: Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Bildungsprojekt. In: deutsche jugend. Heft 1/ 2013. Juventa,
Weinheim).
39 Vgl: EU Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung „Lehren und Lernen – Auf dem Weg zur kognitiven Ge-
sellschaft“ EU 1995.
34
Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet eine ganzheitliche, subjektorientierte Bildungsarbeit, die
sich an den Vorstellungen, Wünschen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert.
Der hier verwendete Bildungsbegriff geht von einer Entwicklungsförderung und nicht von einer
Verhinderung von Fehlentwicklung aus.
7.4 Kulturarbeit
In der kulturellen Jugendbildung setzen sich Kinder und Jugendliche auf kreative Weise mit der
eigenen und fremden Alltagskultur auseinander, sodass kulturelle Jugendbildung einen essen-
ziellen Beitrag zur Toleranz und Akzeptanz leistet. Durch fantasievolle Auseinandersetzung mit
traditionellen, kulturellen Normen und Werten wird einerseits Respekt gegenüber diesen Tradi-
tionen gelehrt, andererseits aber auch die Möglichkeit geboten, Rituale und Bräuche kritisch zu
hinterfragen.
Durch spielerisches Hineinversetzen in andere Rollen und Lebenslagen ermöglicht es kulturelle
Jugendbildung, einen differenzierten Blick auf die Welt zu erlangen und kreative Ausdrucks-
möglichkeiten zu entwickeln. Außerschulische kulturelle Jugendbildung umfasst die Bereiche
Bildende Künste, Film, Fotografie, Literatur, Musik, Theater und Interkulturelle Begegnungen.
Dies eröffnet zusätzlich einen anderen Blick auf die Welt und die eigenen Möglichkeiten in der-
selben.
Kulturelles Schaffen fördert den eigenen Ausdruck, die Spontaneität sowie die Fähigkeit zur
Gruppenarbeit. Jugendkulturarbeit intensiviert und sensibilisiert das gesamte Empfinden. Ju-
gendkultur ist eine Alltagskultur und geht in der Regel direkt von einzelnen „Jugendszenen“
aus. Insbesondere Musik hat einen sehr hohen Stellenwert für die Jugendlichen. Praktisch jede
jugendkulturelle Bewegung der letzten 30 Jahre hat ihren Ursprung in musikalischen Aus-
drucksformen. Die kritische Auseinandersetzung und das aktive „Umgehen“ mit Jugendkultur
brauchen Möglichkeiten und fachkundige Pädagoginnen und Pädagogen mit vielfältigen Zu-
satzqualifikationen (musisch, technisch, künstlerisch). Hierfür sollten „Räume“ im doppelten
Sinn des Wortes zur Verfügung gestellt werden, in denen sich die Jugendlichen kreativ entfal-
ten und entwickeln können.
Jugendkulturarbeit berücksichtigt diese Aspekte durch die vielfältigen Formen der Unterstüt-
zung jugendkultureller Äußerungsformen und durch die Heranführung an kulturelles Schaffen.
Darüber hinaus ist Jugendkulturarbeit aber auch ein hervorragendes Medium, um Themen, die
Jugendliche bewegen und sie ansprechen sollen, zu transportieren. So werden durch die ver-
35
schiedensten künstlerischen Ausdrucksformen und Techniken Möglichkeiten geschaffen, sich
mit politischen oder auch mit individuellen und zwischenmenschlichen Themenfeldern und
Problemen auseinander zu setzen. In Form von interdisziplinären Projekten unter Einsatz ver-
schiedener Medien und Techniken können so auch komplexere Themen durch die Verbindung
von Musik und Tanz bzw. Musik und Theater, Videofilm und Tonstudio usw. bearbeitet werden.
7.5 Ferienbetreuung
Eine verlässliche und bezahlbare Ferienbetreuung ist eine Grundvoraussetzung zur Vereinbar-
keit von Familie und Beruf. Aus diesem Grund werden in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
seit 1971 kommunale Ferienangebote durchgeführt und durch die umfangreichen Ferienspiel-
angebote freier Träger ergänzt.
Im Jahr 2003 wurde von einem externen Institut eine Bedarfserhebung zum Ferienangebot in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt durchgeführt. Hieraus resultieren die momentan (Stand Ok-
tober 2013) gültigen Richtlinien zur Förderung von Ferienspielangeboten.
Die sich immer schneller verändernde Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und den da-
zugehörigen Familien (vergl. Punkt 6.6) erfordert in diesem Bereich eine ständige Nachsteue-
rung der Angebote, um die unterschiedlichen Bedarfe und Notwendigkeiten abzudecken.
Die zukünftige Ausrichtung von Ferienspielen muss daher die Sozialraum- und Lebensweltori-
entierung ebenso im Blick haben, wie die Verlässlichkeit der Angebote für die jeweiligen Fami-
lien. Das bedeutet zeitlich ausgeweitete, qualitativ begleitete und wohnortnahe Angebote in
allen hessischen Schulferien.
7.6 Jugendverbandsarbeit
In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaft-
lich gestaltet und mitverantwortet.
Sie stellen eine wichtige Lern- und Lebenshilfe, indem sie vielfältige Ferien-, Freizeit- und Bil-
dungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche anbieten. Aufgrund vielfältiger Verbandsprofile
bieten sie spezifische Identifikationsmöglichkeiten für diese Zielgruppe.
36
Besondere Strukturmerkmale von Jugendverbänden sind Freiwilligkeit, Ehrenamtlichkeit,
Selbstorganisation, Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche sowie Werteorientierung. Die Ju-
gendverbandsarbeit ist für die Jugendarbeit von zentraler Bedeutung.
7.7 Jugendarbeit im Sportverein
Jugendarbeit in Sportvereinen soll zum einen das sportliche Engagement im Verein fördern
und zum anderen die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen in all ihren Facetten
unterstützen und dadurch dem Gemeinwohl dienen.
Durch den Ausbau der Familienfreundlichen Schule werden allerdings immer mehr Kinder und
Jugendliche in Ganztagsschulen betreut und können dementsprechend am Nachmittag nur
noch schwer in den Sportverein gehen.
Hier gilt es, im weiteren Prozess der Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit neue We-
ge miteinander zu finden. Die wertvolle Arbeit in den Sportvereinen ist mit den Angeboten der
Ganztagsschule zu vernetzen und ein Ausgleich zwischen formaler und non-formaler Bildung
zu schaffen.
7.8 Kooperation Jugendhilfe / Schule
In der Schule münden mannigfache Interessenlagen und komplexe Aufgaben ein, es findet ein
Zusammentreffen unterschiedlichster Belange am Ort Schule statt. Die Schule hat einen ge-
setzlichen (Bildungs-) Auftrag, die Kinder und Jugendlichen sollen im Sinne dem in Art. 2
Abs.1 GG festgelegten Grundsatz der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ diesem Auftrag ge-
recht werden.
Die Lehrkräfte sind Fachkräfte für das Organisieren des Lernens und des Vermittelns von fach-
lichen Inhalten. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe sind besonders bei individuellen Bedürfnis-
sen von Kindern und Jugendlichen, als auch bei unterstützenden und präventiven Hilfsleistun-
gen die Spezialisten. In der Vernetzung dieser beiden Systeme liegt die große Chance um Kin-
dern und Jugendlichen Lebenschancen zu eröffnen, eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermög-
lichen und Chancengleichheit herzustellen.
Die Kinder- und Jugendhilfe in Darmstadt ist in Form der flächendeckenden Schulsozialarbeit
und darüber hinaus auch im sozialräumlichen Bezug gut mit Schule vernetzt. Die Fachdiskus-
sion über das unterschiedliche Bildungsverständnis von Schule und Jugendhilfe muss weiter
37
vertieft werden um die unterschiedlichen Rollen deutlich zu machen. Die beiden Systeme müs-
sen gemeinsam überlegen, wie sie integrierte Angebote realisieren können, um das Recht jedes
Kindes und Jugendlichen auf die Förderung seiner Entwicklung und Bildung zu ermöglichen.
7.9 Schulsozialarbeit
Grundlagen für die Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind das Rahmen-
konzept der Stadt Darmstadt (verabschiedet am 09.02.2010 durch den Jugendhilfeausschuss
der Wissenschaftsstadt Darmstadt) und die Umsetzungskonzepte der Träger. Der Stadtbezirk
ist in fünf Sozialräume unterteilt. Jeder Sozialraum wird von einem Träger der Jugendhilfe mit
dem Angebot der Schulsozialarbeit versorgt. Kostenträger ist die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt.
Schulsozialarbeit ist ein präventives Angebot. Es richtet sich vorrangig an Kinder, Jugendliche,
deren Eltern und an Lehrkräfte. Die Aufträge orientieren sich daran, eine gleichberechtigte
Teilhabe an Bildung und dem gesellschaftlichem Leben anzustreben.
Kooperationsvereinbarungen mit Schulen, weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendar-
beit, sozialen Diensten und Behörden, regeln Angebote, Zuständigkeiten und Aufgaben. Für die
Zielgruppen werden niedrigschwellige Kontaktangebote vorgehalten. Ebenso sind Einzelfallhil-
fe, Gruppenangebote und Projektarbeit Methoden in der fachlichen Arbeit. Schulsozialarbeit
versteht sich als Bindeglied zwischen Schule und Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und
deren Familien. Darüber hinaus ist Schulsozialarbeit Bindeglied auf der strukturellen Ebene im
Sozialraum und strebt an, dass bestehende Angebote und vorhandene Ressourcen genutzt
werden, um Bedarfe der Zielgruppen zu decken. Um weitere Bedarfe decken zu können, wird
auf eine Angebotsoptimierung im Sozialraum hingewirkt. Dazu ist die Netzwerkkooperation im
Sozialraum erforderlich.
Die Handlungsfelder und Handlungsformen der Schulsozialarbeit werden durch die spezifi-
schen Bedarfe im jeweiligen Sozialraum individuell gestaltet. Bedingungen des Lebensumfel-
des und Bedürfnisse der Bewohner sind hierfür ausschlaggebende Faktoren.
Übergeordnete Handlungsfelder der Schulsozialarbeit sind gegeben durch die Sicherstellung
der Grundbedürfnisse und der Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und deren Famili-
en. Dabei kommt dem Kinder- und Jugendschutz eine große Bedeutung zu. Die Begleitung von
Übergängen (wie Kita -Schule, Schule – Schule, Schule – Beruf) gehören ebenso zu den zentra-
len Handlungsfeldern, wie Inklusion, Interkulturalität und Partizipation.
38
7.10 Jugendberufshilfe
„Die wirtschaftliche Entwicklung und die Situation am Arbeitsmarkt beeinflussen unmittelbar
die Erwerbschancen und damit die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung. Sie sind zentrale
Rahmenbedingungen für die Wohlstandsentwicklung und die Lebenslagen der Bevölkerung in
unserer Stadt. Zur Erhöhung der Chancengleichheit sind zielgruppenspezifische Angebote für
sozial benachteiligte Menschen auf dem Ausbildungs- – und Arbeitsmarkt von zentraler Bedeu-
tung.“ 40 Die Zusammenarbeit und Vernetzung aller regionalen Akteure ist für eine zielgesteuer-
te Jugendberufshilfe von größter Wichtigkeit. Im Rahmen der „Arbeitsgruppe nach § 78 Ju-
gendberufshilfe“ werden Absprachen getroffen, Ziele vereinbart und an Fachthemen diskutiert.
Besonders die konstruktive, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in der Jugendberufs-
agentur, als Zusammenschluss der Jugendberufshilfe nach SGB VIII, der Agentur für Arbeit
und dem Jobcenter, trägt maßgeblich zu einem hilfreichen und unterstützenden Netzwerk für
Darmstädter Jugendliche bei. Die enge Kooperation mit den Darmstädter Schulen, der IHK,
HWK und dem Arbeitskreis Schule- Wirtschaft wird durch das Landesprogramm OLOV (Opti-
mierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf) eingerahmt aber auch
langfristig verankert. Gemeinsam werden Veranstaltungen zu aktuellen Themen für Fachleute,
Eltern oder Jugendliche geplant und durchgeführt.
Teilhabechancen zu ermöglichen, Verteilungsgerechtigkeit durch sozialpolitische Intervention,
Existenzsicherung, passgenaue Förderung der Zielgruppen und die Stärkung der regionalen
Netzwerke sind die Handlungsschwerpunkte in der Jugendberufshilfe. Eine kontinuierliche An-
passung der Angebote gelingt durch gemeinsame Auswertung der Ausbildungs- – und Arbeits-
marktsituation und einer gemeinsamen Planung von Projekten und Maßnahmen.
8. Qualitätsstandards und Qualitätsentwicklung in
der Kinder- und Jugendarbeit der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
8.1 Kooperation und Vernetzung
Der Kooperations- und Vernetzungsgedanke wurde im Plenum der AG 78 „Neustrukturierung
der Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt“ im Plenum als einer der grundsätzlichen Leitge-
danken herausgearbeitet. In der weiteren Zusammenarbeit aller Akteure miteinander gilt es
40 Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie 2013-2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt
39
nun diesen Gedanken in eine für alle Beteiligten tragbaren und im Sinne der Kinder- und Ju-
gendlichen gestalteten Prozesse und Angebotsformen zu überführen.
Der Fachausschuss Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit des Hessischen Landesjugendhilfeaus-
schuss hat u.a. hinsichtlich des Themas der Vernetzung von Akteuren der Kinder- und Jugend-
arbeit mit Jugendsozialarbeit und Schule Handlungsstrukturen herausgearbeitet, die sich auch
im Rahmen der Fortführung dieser AG 78 als zweckdienlich erweisen könnten.
Zu unterscheiden sind im weiteren Prozess die Begrifflichkeiten „Kooperation“ und „Vernet-
zung“. Kooperationen sind zeitlich befristete zielgerichtet und wechselseitig abgestimmte Ver-
haltensweisen, die typischerweise in einem geschlossenen Vertrag mit festgelegter Vertrags-
dauer Ausdruck finden („Vertrag statt Vertrauen“). Grenzen einer solchen Art der Zusammen-
arbeit sind offensichtlich. Netzwerke werden mittlerweile anerkannt als einzige Alternative einer
neuen Organisationsform der sozialen Arbeit zur interinstitutionellen Koordination, um netz-
förmiges Zusammenwirken und die Überbrückung von operativen Inseln zu ermöglichen („Ver-
trauen, Verlässlichkeit, Verhandlungen“).
Während bei einer Kooperation – sie ist der Gegenpol zur Konkurrenz – eben Konkurrenzsitua-
tionen auftreten, ist in Netzwerken beides möglich: Kooperative Mitspieler und kompetitive Ge-
genspieler. Letztlich dienen Netzwerke der Koordination von verschiedenen Interessenslagen
und funktionieren, wenn es einen „fairen Tausch“ gibt. Das Tauschprinzip muss als Bezie-
hungsbasis der Akteure erkannt werden und im Sinne einer ehrlich gemeinten Reziprozität,
einem gegenseitigen „Geben und Nehmen“ als Grundbedingung eines funktionierenden Netz-
werkes gewährleistet sein.
Im weiteren Verlauf dieser AG 78 muss dieser „faire Handel“ austariert werden, damit alle Ak-
teure für sich die Frage nach dem Nutzen der Arbeitsgemeinschaft klar beantworten können.
In den „Empfehlungen für ein sozialpädagogisches Handeln der Kinder- und Jugendhilfe im
Kontext Hessischer Schulen“ (2012) empfiehlt der genannte Fachausschuss generell für die
Vernetzung verschiedener Organisationen entsprechende Ressourcen vorzusehen.
In einer Zeit, in der die Verwendung des Begriffs der Vernetzung einer gewissen Beliebigkeit
unterliegt und kaum jemand oder eine Organisation nicht vernetzt ist, lohnt es sich, die vom
genannten Fachausschuss herausgearbeiteten Strukturen von Vernetzung näher zu betrachten.
40
8.1.1 Informationsnetzwerke
Hierunter werden eher richtungsoffene Informationsnetzwerke verstanden, die zum Austausch
von Informationen und Einschätzungen (z.B. Sozialraumteams) eine Rolle spielen.
8.1.2 Projektnetzwerke
Projektnetzwerke bilden „die temporär fallbezogene und thematische Zusammenarbeit mehre-
rer eigenständiger Organisationen ab.“ 41
8.1.3 Produktionsnetzwerk
Produktionsnetzwerke hingegen nehmen zwar die vorgenannten Aspekte auf, gehen aber weiter
dahingehend, dass sie „einen belastbaren organisatorischen Rahmen für die längerfristige ge-
meinsame Erstellung von insbesondere solchen Dienstleistungen bereit“ stellt, „deren Komple-
xität die Leistungsfähigkeit einer Organisation allein übersteigt.“
Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen unterliegen technischen (Medien) und gesell-
schaftlichen (Wertewandel) Entwicklungen einer zunehmenden Komplexität des Alltags und den
Erwartungen an sie. Je komplexer eine zu bewältigende Aufgabenstellung, desto komplexer
gestaltet sich die notwendige Lösung. Daher liegen hier die Chancen in einer als Produktions-
netzwerk ausgestaltenden AG 78.
Die Steuerung eines Produktionsnetzwerkes setzt verbindliche und eigene Regeln, eigene
Strukturen beispielsweise der der Kommunikation und der Koordination sowie Reziprozität als
„wechselseitiges Geben und Nehmen“ als Basis von Verlässlichkeit voraus.“
Durch die Etablierung der AG 78 und dem Wunsch der beteiligten Akteure diese weiterzuführen
ist ein erster Schritt in die vorgenannte Richtung getan.
Künftig soll diese AG78 entweder selbst oder es zumindest ermöglichen, dass Leistungsketten
gemeinsam produziert werden, „die auf institutioneller Ebene funktional getrennte, aber pro-
zessual zusammengehörige Leistungen und Institutionen durchgängig miteinander verknüp-
fen“
42 , um für die Adressaten der Leistungen und Angebote einen „Roten Faden“ durch die von
verschiedenen Organisationen angebotenen Leistungen zu bilden.
41 Empfehlungen, Seite 4.
42 Empfehlungen, Seite 4.
41
8.1.4 Mögliche Arbeitsthesen
Für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt könnten im
weiteren Fortgang der AG 78 folgende Arbeitsthesen hinsichtlich der Themen Kooperation und
Vernetzung diskutiert, verändert, ergänzt und in entsprechende Handlungsziele transferiert
werden.
1. Die Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt versteht sich als Netzwerkarbeit mit dem Ziel
nicht nur Informationsnetzwerke, sondern Projekt- und Produktionsnetzwerke zu gestalten. Die
vielfältigen Akteure im Gemeinwesen, wie Jugendamt, Jugendhilfe, Schule, Vereine, Polizei,
Wirtschaft, Sport, Verbände u.a. Organisationsformen und Einrichtungen bilden künftig mehr
(Projekt- und Produktions-) Netzwerke im Hinblick auf Funktionalität und Überwindung von Or-
ganisationsbarrieren.
2. Die Kinder- und Jugendarbeit ist auf die jeweilige adressatenorientierte Gestaltung der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt gerichtet. Die Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt initiiert als
Innovationsträger die Gestaltung städtischer Sozialräume im Interesse der Kinder- und Jugend-
lichen. Dabei werden im Rahmen von Vernetzungsgruppen Akteure des Gemeinwesens einbe-
zogen, um mit ihnen gemeinsam Themen, Projekte und Initiativen zu entwickeln. Der Kontakt
zur Forschung soll künftig z.B. über den SWQT (Sozialwissenschaftlicher Qualitätstransfer) zur
Herstellung von Win-Win-Situationen stärker genutzt werden.
3. Vernetzung und Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und den Akteuren des
Gemeinwesens wird zur Notwendigkeit, wenn der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt
werden soll, den jungen Menschen und ihren Familien die jeweils erforderliche Unterstützung
zeitgerecht, bedarfsorientiert, wirtschaftlich und effektiv zur Verfügung zu stellen.
4. Die Bündelung der vorhandenen Kräfte und Ressourcen ist nicht nur aufgrund von finanzpo-
litischen Rahmenbedingungen notwendig. Sie ist auch erforderlich im Hinblick auf Strukturie-
rung und Optimierung der Zusammenarbeit im Stadtgebiet Darmstadt mit dem Ziel unter Be-
rücksichtigung der Trägerbeteiligung, gemeinsame Strategien zu entwickeln, um die Lebensla-
gen und/oder Lebenswelten junger Menschen ständig zu verbessern. Dies setzt voraus, dass
die unterschiedlichen Akteure der Kinder und Jugendarbeit über den eigenen Tellerrand hin-
ausblicken und die Kooperationspartner und deren Aufgabenstellungen und Möglichkeiten ken-
nen. Hierfür hat die Gründung dieser AG nach § 78 SGB VIII bereits einen wesentlichen Beitrag
geleistet.
42
5. Vernetzung und Kooperation brauchen einen Planungsauftrag, eine Absicherung, eine Koor-
dination, eine gemeinsame Zielformulierung und die Beteiligung aller Akteure. Handlungsrah-
men und Zielformulierungen sollten regelhaft evaluiert werden um die Gestaltung der Kinder-
und Jugendarbeit im beabsichtigten Sinne zu gewährleisten.
6. Verstärkte Kooperation durch eine wie in Abschnitt 8.2. beschriebene Ressourcenbündelung
aufgrund der Schaffung entsprechender Netzwerke hängt nicht nur vom „sich gegenseitig Ken-
nen“ ab, sie erfordert auch entsprechende Strukturen. Mit dem Auftrag zur Bildung von Ar-
beitsgemeinschaften, der Verpflichtung zur Beteiligung freier Träger an der Jugendhilfeplanung
und der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen und Einrichtungen
enthält das SGB VIII ein Instrumentarium und einen Auftrag zur Zusammenarbeit in generellen
Fragen.
7. Basis der Kooperation sind ein gemeinsames Problembewusstsein und einvernehmliche
Zielvereinbarungen aufgrund der formulierten Ziele sowie die Einbeziehung aller für die Zieler-
reichung notwendigen Akteure.
8.2 Qualitätssicherung und Evaluation
8.2.1 Qualität
„Qualität in der Kinder- und Jugendarbeit ist dann gegeben, wenn die Erwartungen der Kun-
dInnen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmen.“ 43 Dabei sind mit KundIn-
nen nicht nur die betroffenen Kinder und Jugendlichen gemeint, sondern auch alle anderen Be-
teiligten, die Interesse anmelden (Eltern, NachbarInnen, die so genannte Öffentlichkeit, die
Vorgesetzten, PolitikerInnen usw.).
„Die Kriterien einer qualitätsvollen Jugendarbeit müssen in jeder Kommune und jedem Land-
kreis – möglichst in Zusammenarbeit mit einer sozialraumbezogenen und partizipativ orientier-
ten Jugendhilfeplanung ausgehandelt werden.“
44
8.2.2 Dienstleistungsqualität
Da es sich bei der Kinder- und Jugendarbeit um eine Dienstleistung handelt, sei hier nun der
Begriff der „Dienstleistungsqualität“ näher beleuchtet. Die Dienstleistungsqualität ergibt sich
aus der Beschaffenheit einer Leistung, die ein aus (meist subjektiver) Kundensicht festgelegtes
43 Marianne Meinhold.
44 Hiltrud von Spiegel.
43
Leistungsniveau repräsentiert und definiert werden kann als „die Fähigkeit eines Anbieters, die
Beschaffenheit einer primär intangiblen und der Kundenbeteiligung bedürfenden Leistung ge-
mäß den Kundenerwartungen auf einem bestimmten Anforderungsniveau zu erstellen. Sie be-
stimmt sich aus der Summe der Eigenschaften bzw. Merkmale der Dienstleistung, bestimmten
Anforderungen gerecht zu werden.“ 45
8.2.3 Dimensionen von Qualität
Hinsichtlich der Qualitätssicherung und verwandter Begrifflichkeiten können seitens der Fach-
kräfte in der sozialen Arbeit Vorbehalte bestehen, da diese Begrifflichkeiten aus dem Quali-
tätsmanagement und damit der Wirtschaft entlehnt sind und bei sozialer Arbeit gerade kein
monetären Gewinn erzielt werden soll. Doch „woran erkennt man, daß ein Jugendlicher soziale
Fertigkeiten oder Ich-Kompetenz verfügt, und in welchem Ausmaß liegt sie vor? Um solche „so-
zialen Phänomene“ abbilden zu können, bedarf es der Hilfskonstruktion „soziale Indikatoren“.
Diese Indikatoren sollen quasi als Stellvertreter verborgener sozialer Sachverhalte diese zu-
mindest indirekt messbar machen.“ 46
Bei einer Qualitätsdiskussion wird oft lediglich die Ergebnisqualität mit den entsprechenden
Messproblemen betrachtet ohne auf die Rahmenbedingungen einzugehen. Konzeptuell hat sich
inzwischen durchgesetzt, dass man Qualität neben der Ergebnis- auch auf einer Struktur- und
Prozess- bzw. Verfahrensebene darstellt:
47
Strukturqualität bezieht sich auf die gegebenen Rahmenbedingungen, das heißt auf die relativ
konstanten Charakteristika des Leistungserbringers: Personal, Ausbildung, materiell-fachliche
Ausstattung, Aufbau- und Ablauforganisation.
Prozessqualität bezieht sich auf Interventionshandlungen als die Gesamtheit aller Aktivitäten
zwischen Leistungserbringer und -empfänger. Diese Ebene wird inzwischen vielfach als wich-
tigste Kategorie angesehen. Grundlage des Prozeßansatzes sind professionell anerkannte
Standards, an denen sich die Intervention orientieren kann und beurteilen läßt.
Ergebnisqualität beschreibt schließlich die dem Interventionshandeln zuschreibbaren Verände-
rungen des Zustandes des Klienten. Das Ergebnis einer Intervention stellt, so sollte man mei-
45 Bruhn, M. (2008): Qualitätsmanagement für Dienstleistungen; 7. Auflage; Springer Verlag Berlin Heidelberg; S. 38.
46 Qualitätsmanagement in der Jugendverbandsarbeit. Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhil-
fe, Seite 27.
47 Qualitätsmanagement in der Jugendverbandsarbeit. Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhil-
fe, Seite 27.
44
nen, den eindeutigsten Bezugspunkt für eine Qualitätsbeurteilung dar. Insofern müsste sich
jede Maßnahme daran messen lassen, zu welchem Ergebnis sie geführt hat.
Zwischen den genannten Ebenen besteht, anders als zunächst angenommen, keine Kausalität.
Man kann also nicht mit Sicherheit vorhersagen, dass gewisse Strukturen und Prozesse ge-
wünschte Ergebnisse erzielen. „Die Bestimmung von Effizienz und damit einer Zweck-Mittel-
Relation kann im Bereich sozialer Dienste damit nur unter Berücksichtigung dieser Unschärfe
vorgenommen werden. Da man aber mit einer gewissen Plausibilität annehmen kann, daß op-
timale Bedingungen auf der Struktur- und Prozeßebene zu angestrebten Wirkungen bzw. zu
einer Verbesserung der Leistungen führen, wurde die Prozeßqualität, also die Art und Weise,
wie eine Leistung erbracht wird, zur zentralen Kategorie, wenn es darum geht, sich qualitativ
auszuweisen.“
48
Im Rahmen des Fortgangs der AG 78 gilt es nun bei der Entwicklung von Rahmen- und Umset-
zungskonzept ein Qualitätsraster unter auszuarbeitenden Standards zu definieren, an dem sich
Qualität in der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt messen und
damit steuern lässt.
9. Ausblick
Der Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit empfahl dem Jugendhilfeausschuss die Einrich-
tung einer AG nach § 78 SGB VIII zur Begleitung bzw. zur Vorbereitung des Prozesses der
Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Offene
Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Jugendbildungsarbeit, Inklusi-
on, Interkulturelle Angebote, Mobile Arbeit, Genderaspekte und die Vernetzung mit Vereinen,
Jugendgruppen und –verbänden, etc.) zu beschließen.
Der Jugendhilfeausschuss folgte dem Fachausschuss Kinder- und Jugendarbeit und beschloss
in der Sitzung vom 12.09.2012 die Einrichtung der AG 78 „Neustrukturierung der Kinder- und
Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“, welche sich nach einem ersten Ple-
numstreffen am 30.10.2012 mit Sitzung vom 05.11.2012 konstituierte.
Anhand der Ergebnisse aus der im Zeitraum vom 12.09.2012 bis 28.10.2013 stattfindenden
Plenumstreffen dieser AG nach § 78 Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und dem hier vorliegenden Abschlussbericht müssen nun gemein-
48 Qualitätsmanagement in der Jugendverbandsarbeit. Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhil-
fe, Seiten 27 und 28.
45
sam Handlungsempfehlungen und Ziele formuliert, priorisiert und für die Erstellung eines
Rahmenkonzepts zur Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt bearbeitet werden.
Grundlegend für das weitere Vorgehen, sind die herrschenden Rahmenbedingungen (hier sei
auf den Begriff der „Strukturqualität“ aus Punkt 8.2 verwiesen). Will man die politische Akzep-
tanz der Kinder- und Jugendarbeit erhöhen, muss die Sichtbarkeit des darin liegenden Leis-
tungsvermögens verbessert werden. Erste Schritte werden hier im Bereich der Qualitätsent-
wicklung der kommunalen Jugendhäuser unternommen, deren Ergebnisse in diese AG nach §
78 SGB VIII rück gekoppelt werden sollen. Erreicht werden kann dies für die Wissenschafts-
stadt Darmstadt auf mehreren Wegen, etwa beispielsweise durch einen Kinder-und Jugendar-
beitsatlas, durch eine kontinuierliche indikatorengestützte Berichterstattung zur Kinder- und
Jugendarbeit sowie durch eine Erweiterung und Strukturierung der vorhandenen Datenlage in
der Kinder- und Jugendarbeit. Mit Blick auf die verlässliche finanzielle Unterstützung der Kin-
der- und Jugendarbeit sollte eine transparente und leistungsgerechte Förderung gemäß der
noch gemeinsam zu erarbeitenden Qualitätsstandards in der Kinder und Jugendarbeit allge-
mein angestrebt werden.
49
Hierzu wird aufgrund des Umfanges und der Komplexität die Unterstützung einer externen Be-
gleitung zur Überführung der erarbeiteten Ergebnisse in ein Rahmen- und darauf aufbauend in
ein Umsetzungskonzept angestrebt.
Gemäß den Diskussionen im Plenum und in den Unterarbeitsgruppen haben sich folgende
Punkte – neben vielen weiteren, die sicherlich im weiteren Fortgang berücksichtigt werden
müssen – als kurzfristig und unmittelbar maßgeblich für den weiteren Prozess herausgebildet:
- Die AG 78 „Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ soll als dauerhaftes, regelhaft tagendes Instrument der Trägerbeteiligung
weiter bestehen bleiben und insofern umgewandelt werden in die AG 78 „Kinder- und
Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“. Der Sitzungsturnus, die Auswir-
kungen auf die Geschäftsordnung und die Unterarbeitsgruppen sollen im Plenum ver-
handelt werden.
- Partizipation der Kinder und Jugendlichen ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag des
SGB VIII, sondern eine Kernforderung der stattgefundenen Diskussionen im Rahmen
der AG 78. Als Beispiel ist hier das dieses Jahr durchgeführte Projekt für die Kinder
49 Rauschenbach, T. et al (2010): Lage und Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Baden Württemberg – Eine Exper-
tise, Seiten 355 und 356.
46
und Jugendlichen in Arheilgen zu nennen. Hier gilt es, Maßnahmen weiter auszubauen
und zu einem gesamtstädtischen Konzept zusammenzuführen. Diesbezüglich wird das
Jugendamt einen Vorschlag erarbeiten, der im Frühjahr 2014 dem Plenum zur Diskus-
sion gestellt wird. Da thematisch passend, sei hier unbedingt auf den 14. Fachbe-
reichstag der Hochschule Darmstadt am 14.11.2013 im Muckerhaus, Arheilgen, mit
dem Thema „Partizipation in der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ verwiesen.
- Wie auch aus vorliegendem Abschlussbericht ersichtlich, ist der Stellenwert und Ein-
fluss der digitalen Medien auf die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen enorm.
Auf diese Entwicklung sollen im weiteren Prozess spezifisch auf Darmstadt passende
und die Arbeit aller Beteiligten erleichternde Lösungen hinsichtlich Effektivität und Effi-
zienz erarbeitet werden.
- Ebenfalls ein großes Anliegen der Diskussionen innerhalb der AG 78 war das der Res-
sourcensteuerung und den erfolgskritischen Bedingungen hierfür, wie, die auch auf di-
gitalem Wege hergestellte, Transparenz hinsichtlich Angeboten und Maßnahmen, per-
sönlichen Kompetenzen, Schulungen/Fortbildungen und vorhandenen Sachressourcen.
Durch diese Herangehensweise wurde das Thema der Ressourcensteuerung einer
ganzheitlichen Betrachtungsweise unterzogen. Angeregt wurde beispielsweise die
Schaffung eines Kompetenzpools der Fachkräfte mit der Idee, dass interessierte Fach-
kräfte sich weitere Themengebiete (z.B. Medienkompetenz) aneignen, um dann bei Be-
darf auch trägerübergreifend Hilfestellungen diesbezüglich leisten zu können. Diesen
Gedankenstrang konsequent weitergeführt würde auch bedeuten, dass sich innerhalb
der AG 78 Gebrauchsgegenstände der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Kickertisch für
die Ausrichtung eines Turnieres, usw.) gegenseitig ausgeliehen werden könnten, um so
die vorhandenen Ressourcen besser und zur Zufriedenheit aller Akteure der Kinder- und
Jugendarbeit einsetzen zu können. Eine Übersicht der Ressourcen in personeller, struk-
tureller und auch finanzieller Hinsicht wäre auch für die vorangegangenen Punkte un-
abdingbar.
Aufgrund dieser Erläuterungen empfiehlt die AG 78 „Neustrukturierung der Kinder- und Ju-
gendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ dem Jugendhilfeausschuss zu beschließen:
• Die Umwandlung der AG 78 „Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ in die AG 78 „Kinder- und Jugendarbeit in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt“ als ein Instrument der dauerhaften Trägerbeteiligung.
47
• Finanzielle Mittel für den gesetzlichen Auftrag der Partizipation
in Höhe von 15.000 €.
Die Höhe dieses Antrages orientiert sich an den gemachten Erfahrungswerten und
der Absicht im Jahr 2014 weitere Partizipations-Maßnahmen zu initiieren.
• Finanzielle Mittel für Fortbildung und Fachtage
in Höhe von 10.000 €.
Die Höhe dieses Antrages orientiert sich daran, die vorhandene Fachlichkeit mittels
gezielter trägerübergreifender Veranstaltungen weiter zu stärken und hinsichtlich
neuer Entwicklungen weiter zu fördern.
• Finanzielle Mittel für die Begleitung des weiteren Prozesses mit dem Ziel eines Rah-
men- und Umsetzungskonzeptes
in Höhe von 20.000 €.
Die Höhe dieses Antrages orientiert sich an den Erfahrungswerten hinsichtlich der
wissenschaftlichen und/oder fachlichen Begleitung von Prozessen des Jugendamtes
in der Vergangenheit.
48
10. Anlage Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss
Jugendamt Darmstadt, 30.10.2013
Amtsleitung 51-ge/kr; Nst.: 2519/2176
AG 78 Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Fax: 13-2167
Thomas Gehrisch
jugendamt@darmstadt.de
Vorsitzender
BESCHLUSSVORLAGE:
Umwandlung einer AG nach § 78 SGB VIII
„Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
in
„Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
Im Zuge der Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt kam es im September 2012 zur Gründung einer AG nach §78 SGB VIII zur Vorbereitung
des Prozesses der Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.
Das Plenum der genannten AG kam überein, dass diese aus ihrem projekthaften Charakter
herausgelöst und in ein dauerhaftes Instrumentarium der Trägerbeteiligung umgewandelt wer-
den soll.
Konsequenz dieser Umwandlung wird sein, dass dem gesetzlichen Auftrag der Partizipation,
der Fortbildung mit Fachtagen und der externen Begleitung des weiteren Prozesses mit dem
Ziel eines Rahmen- und Umsetzungskonzeptes verstärkte Bedeutung zukommt.
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Die Umwandlung der AG 78 „Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt“ in die AG 78 „Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschafts-
stadt Darmstadt“ als ein Instrument der dauerhaften Trägerbeteiligung.
Als Anschubfinanzierung für die genannten Maßnahmenfelder wird die Verwaltung beauftragt,
nicht verausgabte Jugendhilfeplanungsmittel aus dem Jahr 2013 in das nächste Haushaltsjahr
zu übertragen.
i. A.
Thomas Gehrisch
Vorsitzender AG 78
„Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“
49
11. Anlage Projektorganisation
11.1 AG § 78 SGB VIII - Auftraggeberin
Auftraggeberin ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugenddezernentin, über Jugendamt /
Jugendhilfeausschuss.
11.2 Projektschaubild
11.3 Steuergruppe
Die Steuergruppe ist zuständig für alle Fragen der Organisation und Steuerung von Planungs-
prozessen auf der Ebene der AG nach § 78. Sie trifft keine inhaltlichen Optionen hinsichtlich
der von ihr begleiteten Planungsprozesse. In der von der AG nach § 78 gebildeten Steuergrup-
pe sollten vertreten sein:
• die Fachverwaltung,
50
• die freien Träger (der/die Vorsitzende der AG nach § 78 und die SprecherInnen – insge-
samt vier – der Unterarbeitsgruppen),
• der inhaltlich zuständige Fachausschuss – hier : Fachausschuss Kinder- und Jugendar-
beit – und
• der Fachausschuss Jugendhilfeplanung.
Die Steuergruppe kann Gäste einladen.
Mitglieder der Steuergruppe sind (Stand Mai 2013):
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Ev. Dekanat Darmstadt, Sozial- und Ju-
gendhilfeplanung / Sozialdezernat, Sozialkritischer Arbeitskreis e.V., Jugendamt/Amtsleitung,
Jugendhilfeplanung/Jugendamt, Kinder- und Jugendförderung/Jugendamt, Mobile Praxis
gemGmbH, Koordinationsstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit Jugendamt, Jugendca-
fe Chillmo/IB e.V., Internationales Jugendzentrum/SKA
Gaststatus : Kinderbeauftragter
11.4 Untergruppen
Es wurden folgende Unterarbeitsgruppen gebildet, die ihren Arbeitsauftrag mit Erstellung des
Rahmenkonzeptes/Abschlussberichtes als erledigt ansehen und sich, zumindest in der bishe-
rigen Zusammensetzung, aufgelöst haben.
• UA Jugendberufshilfe/Schulsozialarbeit
Mitglieder der Unterarbeitsgruppe (Stand Mai 2013):
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ); Ev. Dekanat Darmstadt; Flexible Jugendhilfe
e.V.; Jugendhaus *huette; Internationaler Bund e.V.; Jugendmigrationsdienst; Verein für Kin-
der- und Jugendarbeit e.V.; Mobile Praxis gemGmbH; Sozialkritischer Arbeitskreis e.V.; Christ-
liches Jugenddorfwerk Deutschland e.V./ KOMM; Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung /
Koordinationsstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit
• UA Jugendbildungsarbeit
Mitglieder der Unterarbeitsgruppe (Stand Mai 2013):
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ); Ev. Dekanat Darmstadt; Caritasverband
Darmstadt e.V.; Jugendring Darmstadt e.V.; Menschenskinder e.V.; Nachbarschaftsheim e.V.;
Sozialkritischer Arbeitskreis e.V.; Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg
51
• UA Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit
Mitglieder der Unterarbeitsgruppe (Stand Mai 2013):
Jugendhaus Baas-Halle; Jugendhaus Heag-Häuschen; IB/Jugendcafe Chillmo; Kinder- und Ju-
gendförderung; Jugendhaus Messeler Straße; Kinderhaus Paradies; Nachbarschaftsheim e.V.;
Internationales Jugendzentrum/SKA; Spielmobil e.V.; Jugendhaus *huette; Mädchentreff und
Mädchenwerkstatt/SKA;Jugendclub Kranichstein.
• UA Jugendarbeit in Sportvereinen/Jugendverbandsarbeit
Mitglieder der Unterarbeitsgruppe (Stand Mai 2013):
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ); Ev. Dekanat Darmstadt; Jugend-
amt/Jugendhilfeplanung; Jugendring Darmstadt e.V.; Kinderbeauftragter; Sportkreisjugend
Darmstadt-Dieburg.
11.5 Ergebnissicherung
Die Ergebnisse der ersten Arbeitsphase liegen in Form dieses Abschlussberichtes/ Rahmen-
konzeptes vor. Hieraus leiten sich jetzt die weiteren Schritte ab, um diesen Rahmen nunmehr
mit Inhalten zu füllen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Messeler Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0435
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.12.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00