1037/2021
Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser Personen in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7 in 51063 Köln-Mülheim
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Anlage 04.4 - Grundriss 2. Obergeschoss Schönrather Str. 7
5462 Zeichen
BB A A 2.Obergeschoss A B C D E F G H I J K L M 1 2 3 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m BRH 0.90BRH 0.90BRH 0.90BRH 0.90BRH 0.90BRH 0.90BRH 0.90BRH 0.90 1/4 = 2.03 m² 1/4 = 2.03 m²1/4 = 1.00 m²1/4 = 1.04 m²1/4 = 1.04 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.04 m²1/4 = 1.04 m²1/4 = 1.00 m² 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 BRH 1.20 BRH 1.20 BRH 1.20 BRH 90 BRH 1.20 BRH 1.20 BRH 90BRH 1.20 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 1.07 1.56 1.763.365 1.26 1.016.20 1.235 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.665 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.345 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.195 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.345 2.70 2.825 305 2.70 2.76 2.665 2.70 2.76 365 2.70 2.76 1.23 1.07 1.56 1.763.365 1.26 1.016.20 4.945 1.26 1.01 74 1.26 1.76 60 20 3.73 24 3.675 24 3.135 24 3.135 135 2.42 135 3.135 24 3.135 24 3.675 24 3.73 20 60 1.26 1.76 74 1.26 1.01 4.945 Aufzug Schlafzimmer 1 WFL: 18.60 m² Wohnzimmer WFL: 27.60 m² Bad WFL: 9.79 m² Küche WFL: 5.45 m² Flur/Diele WFL: 15.75 m² Schlafzimmer 2 WFL: 11.62 m² WC WFL: 5.99 m² Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Wohnzimmer WFL: 27.60 m² Schlafzimmer 1 WFL: 18.60 m² Bad WFL: 3.76 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Küche WFL: 9.02 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Bad WFL: 3.76 m² Küche WFL: 9.02 m² Bad WFL: 3.76 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Küche WFL: 9.02 m² Küche WFL: 9.02 m² Bad WFL: 3.76 m² Bad WFL: 3.76 m² Küche WFL: 9.02 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Küche WFL: 9.02 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Bad WFL: 3.76 m² Bad WFL: 3.76 m² Küche WFL: 9.02 m² Küche WFL: 9.02 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Bad WFL: 3.76 m² Schlafzimmer 2 WFL: 11.62 m² Flur/Diele WFL: 15.75 m² WC WFL: 5.99 m² Küche WFL: 5.45 m² Bad WFL: 9.79 m² A: 8.13 m² Balkon A: 3.99 m² Balkon A: 8.13 m² Balkon 505 3.09 115 4.855 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 4.855 115 3.09 505 505 3.55 24 4.27 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.27 24 3.55 505 27 85 7.715 85 665 85 3.76 12 3.995 12 3.935 18 3.92 12 3.92 12 3.995 12 3.995 12 3.76 85 665 85 7.715 85 27 49.99 3.895 4.51 4 .04 4.115 4.115 4.04 4 .04 4.115 4.115 4.04 4 .51 3.895 505 2.265 115 5.68 25 3.79 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 5.68 115 2.265 505 505 3.815 115 1.98 115 2.035 505 7.83 24 15.71 24 7.83 505 2.035 115 1.98 115 3.815 505 9.055 14.73 115 305 20 Aufzug 1.60 20 14.715 9.07 23.785 2.42 23.785 49.99 505 4.395 175 1.98 115 2.415 505 3.05 24 Aufzug 2.125 20 505 4.395 175 4.51 505 3.05 265 2.30 50512.395505 505 7.35 115 1.615 24 3.075 505 5053.075243.771755.1355057575 13.4051.50 9.53 3.315 505 4.455 115 4.51 505 3.05 265 2653.055052.4151151.981154.455505 50512.395505 5053.075241.6151157.35505 75 75 505 5.135 175 3.77 24 3.075 505 13.4051.50 Balkon Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00 Treppenhaus 1 WFL: 16.44 m² +52.40 m üNHN +6.20 1.50 195 -2.04- -2.70- 23 1.20 85 18 85 1.20 23 18 23 1.20 85 18 85 1.20 23 18 23 1.20 85 18 85 1.20 23 18 23 1.20 85 18 85 1.20 23 18 -2.04- -2.70- 1.50 195 635A: 3.99 m² Balkon A: 4.17 m² Balkon A: 4.17 m² Balkon A: 4.09 m² Balkon A: 4.09 m² Balkon A: 4.17 m² Balkon A: 4.17 m² Balkon A: 3.99 m² Balkon 2.135 1.01 2.135 1.01Flur WFL: 47.92 m² Treppenhaus 2 WFL: 16.44 m² Wohnung 17: (exkl. Balkon): 94,81m² (inkl. Balkon): 96,84m² Wohnung 18: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 33,98m² 60 Wohnung 19: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,80m² Wohnung 20: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,80m² 60 60 60 60 60 60 60 Wohnung 21: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 34,00m² Wohnung 22: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 34,00m² Wohnung 23: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,80m² Wohnung 24: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,80m² Wohnung 25: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 33,98m² Wohnung 26: (exkl. Balkon): 94,81m² (inkl. Balkon): 96,84m² SCHALLER STADTPLANER BDA ARCHITEKTEN Sudermannstraße 10, 50670 Köln Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13 N Maßstab: geändert: gezeichnet: Kleve, den: Bauherr: Planinhalt : Architektin : Plannummer : Objektnummer : Der Bauherr: Die Architektin: Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51 Architekten Bauvorhaben : Grundriss 2.OG 02.12.2020 BA_4 Neufeld 2851:100 Bauantrag ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA / REPPCO Architekten Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten Schönrather Straße 7, 51063 Köln
Anlage 04.5 - Grundriss Dachgeschoss Schönrather Str. 7
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BB A A A B C D E F G H I J K L M 1 2 3 1.20 m 1.20 m 1.20 m 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 1.20 m 2.135 1.01 2.135 1.011.20 m 1.20 m A: 29.60 m² Dachterrasse Aufzug 5.87 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.345 2.70 2.76 57 1/4 = 7.40 m² Küche WFL: 6.65 m² Schlafzimmer 1 WFL: 12.28 m² Schlafzimmer 2 WFL: 19.90 m² Wohnzimmer WFL: 25.84 m² Flur/Diele WFL: 12.05 m² WC WFL: 4.25 m² Bad WFL: 8.29 m² BRH 1.00 1.45/1.135 1.20 m 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 1.45/1.135 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.115 2.70 1.762.475 2.70 2.7657 1.115 2.70 1.762.475 2.70 2.7657 Wohnzimmer WFL: 25.84 m² Schlafzimmer 1 WFL: 12.28 m² Schlafzimmer 2 WFL: 19.90 m² Bad WFL: 8.29 m² Küche WFL: 6.65 m² Flur/Diele WFL: 12.05 m² WC WFL: 4.25 m² 27 29 A: 29.60 m² Dachterrasse 1/4 = 7.40 m² 57 2.70 2.76 2.345 2.70 2.76 365 2.70 2.76 5.87 5 2.70 2.51 2.195 2.70 2.51 5 A: 18.78 m² Dachterrasse 1/4 = 4.70 m² BRH 1.00 2.135 1.012.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01Küche WFL: 9.15 m² Wohnzimmer WFL: 20.38 m² Schlafzimmer 1 WFL: 12.23 m² 1.20 m 1.20 m BRH 1.00 BRH 1.00 BRH 1.00 BRH 1.20 1.01/0.9352.47/1.135 2.47/1.135 1.45/1.135 2.135 1.01 281.20 m Abstell. WFL: 4.11 m² WC WFL: 4.11 m² Schlafzimmer 2 WFL: 12.23 m² 1.20 m Schlafzimmer 3 WFL: 19.90 m² Bad WFL: 8.34 m² Flur/Diele WFL: 19.22 m² Wohnung 27: (exkl. Terrasse): 89,26 m² (inkl. Terrasse): 96,66 m² Wohnung 28: (exkl. Terrasse): 109,67m² (inkl. Terrasse): 114,37m² 1.20 m 505 3.41 505 4.145 24 2.28 115 1.405 24 3.80 39 3.80 24 1.405 115 2.28 24 2.28 115 1.405 24 3.80 39 3.80 24 1.405 115 2.28 24 4.145 505 3.41 505 9.015 24 3.73 24 3.675 24 3.135 24 3.135 135 2.42 135 3.135 24 3.135 24 3.675 24 3.73 24 9.015 505 3.41 505 8.185 24 3.80 39 3.80 24 7.84 24 3.80 39 3.80 24 8.185 505 3.41 505 505 8.51 24 7.645 24 15.71 24 7.645 24 8.51 505 3.915 5.10 8.125 6.645 115 305 20 Aufzug 1.60 20 6.645 8.125 5.10 3.915 23.785 2.42 23.785 49.99 505 3.41 505 4.145 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.145 505 3.41 505 505 3.41 17.425 7.31 17.425 3.41 505 3.915 13.12 4.305 7.31 4.305 13.12 3.915 Terrasse 3.915 42.16 3.915 49.99 3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895 20 Aufzug 2.102653.055051.8151151.841753.1255051.505505 2.302653.055053.771753.1255051.505505 2653.055052.4151155.14505905505 2653.055052.4151151.901153.125505905505 505 905 505 7.67 505 2.81 505 1.41 8.68 3.315 13.405 2653.055052.4151155.14505905505 505 905 505 3.125 115 4.43 505 3.05 265 505 905 505 3.125 115 1.90 115 2.415 505 3.05 265 505 905 505 7.67 505 2.81 505 1.41 8.68 3.315 13.405 9.53 3.315 Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00 Treppenhaus 1 WFL: 15.88 m² Dachgeschoss +55.50 m üNHN +9.30 1.20 m 1.20 m 2.135 1.01 BRH 1.00 -2.63- -1.515- -2.415- 23 1.20 2.37 -1.715- 2.67 90 23 -1.715- -2.415- 2.37 1.20 23 -1.715- 18 18 18 -1.515- -2.63- -2.415- 2.135 1.01 2.135 1.01Flur WFL: 47.92 m² Treppenhaus 2 WFL: 15.88 m² 70 Wohnung 29: (exkl. Terrasse): 89,26 m² (inkl. Terrasse): 96,66 m² 70 -5.255- 60 1.50 m 1.50 m 60 SCHALLER STADTPLANER BDA ARCHITEKTEN Sudermannstraße 10, 50670 Köln Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13 N Maßstab: geändert: gezeichnet: Kleve, den: Bauherr: Planinhalt : Architektin : Plannummer : Objektnummer : Der Bauherr: Die Architektin: Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51 Architekten Bauvorhaben : Grundriss DG 02.12.2020 BA_5 Neufeld 2851:100 Bauantrag ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA / REPPCO Architekten Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten Schönrather Straße 7, 51063 Köln
Anlage 04.1 - Grundriss Untergeschoss Schönrather Str. 7
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N SCHALLER STADTPLANER BDA ARCHITEKTEN Sudermannstraße 10, 50670 Köln Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13BB A A A B C D E F G H I J K L M 1 2 3 1.20m 1.20m 1.20m 1.20m 1.20m 1.20m 1.20m 1.80m Aufzug 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.012.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00 A: 18.23 m² Technikraum 1 A: 8.04 m² Kellerabteil 1 A: 5.93 m² Kellerabteil 2 A: 5.93 m² Kellerabteil 3 A: 13.38 m² Lagerraum A: 5.93 m² Kellerabteil 4 A: 11.57 m² Flur 2 A: 7.26 m² Kellerabteil 5 A: 5.93 m² Kellerabteil 6 A: 5.93 m² Kellerabteil 7 A: 5.93 m² Kellerabteil 8 A: 7.26 m² Kellerabteil 9 A: 5.93 m² Kellerabteil 10 A: 5.93 m² Kellerabteil 11 A: 5.93 m² Kellerabteil 12 A: 8.65 m² Flur 3 A: 8.65 m² Flur 4 A: 7.26 m² Kellerabteil 13 A: 6.10 m² Kellerabteil 14 A: 5.83 m² Keller 16 A: 17.48 m² Technikraum 2 A: 15.88 m² Fahrradraum 1 A: 5.93 m² Kellerabteil 18 A: 5.93 m² Kellerabteil 19 A: 5.93 m² Kellerabteil 20 A: 7.26 m² Kellerabteil 17 A: 8.65 m² Flur 7 A: 7.26 m² Kellerabteil 21 A: 5.93 m² Kellerabteil 22 A: 5.93 m² Kellerabteil 23 A: 5.93 m² Kellerabteil 24 A: 8.65 m² Flur 8 A: 5.73 m² Kellerabteil 25 A: 5.56 m² Kellerabteil 27 A: 5.56 m² Kellerabteil 28 A: 5.56 m² Kellerabteil 29 A: 18.23 m² Technikraum 3 A: 13.38 m² Hausmeisterraum A: 9.20 m² Flur 9 A: 26.01 m² Wasch- und Trockenraum 2A: 22.49 m² Treppenhaus 2 A: 26.01 m² Wasch- und Trockenraum 1 A: 2.89 m² Flur 5 1.30 3.00 3.7953.795 3.00 1.30 51 3.55 246 1.625 5 2.535 24 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 39 2.535 5 1.155 30 3.80 30 3.74 24 3.80 39 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 24 2.96 5 1.20 6 24 3.55 51 51 3.55 30 4.21 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.21 30 3.55 51 50.00 51 3.55 30 1.625 5 2.535 24 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 39 2.49 5 1.20 30 3.80 30 3.74 24 3.80 39 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 24 2.96 5 1.20 30 3.55 51 30 8.06 24 8.095 24 15.71 24 8.095 24 8.06 30 23.58 115 305 20 Aufzug 1.60 30 23.48 23.58 2.52 23.48 49.58 304.18304.6030 301.9152.4051154.60243.2630 21301.9152.3452.3452.34243.2630 515.1351753.772463.2030 13.39 309.08243.2630 Aufzug 2.1230 301.9152.3452.3452.34243.26302.42 2.2157.12243.2630 30 3.26 24 1.88 5 1.88 5 1.88 5 1.88 5 1.36 30 21 515.1351753.772463.2030 13.39 Untergeschoss -3.10+43.10 m üNHN 2.135 1.01 2.135 1.01A: 22.49 m² Treppenhaus 1 A: 50.89 m² Flur 1 A: 34.19 m² Fahrradraum 2 10.33 21 4.65 21 21 10.33 4.65 21 21 3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895 9.533.315 Pumpe Entkalkung Pufferspeicher MAG FWS Brennwerttherme Lüftungsanlage Wohnungen Lüftungsanlage Keller -0.75--2.00- 1.20m A: 5.50 m² Keller 15 A: 5.52 m² Flur 6 2.135 1.01 2.135 1.01 1.80m 1. 2. 3. 4. 5. A: 34.50 m² Fahrradraum 3 6. Kiwa 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1.80m 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 1.80m -0.75--2.00- Kiwa A: 5.56 m² Kellerabteil 26 2.135 1.01 Maßstab: geändert: gezeichnet: Kleve, den: Bauherr: Planinhalt : Architektin : Plannummer : Objektnummer : Der Bauherr: Die Architektin: Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51 ArchitektenArchitekten Bauvorhaben : Grundriss UG 10.12.2021 BA_1 Neufeld 2851:100 Bauantrag ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA / REPPCO Architekten Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten Schönrather Straße 7, 51063 Köln Vorabzug
Anlage 01 - Übersichtsplan Schönrather Str. 7
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Anlage 01 - Übersichtsplan Schönrather Str. 7 Mittelpunkt: 360295, 5649455 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 06.07.2021Seite 1 / 1
Anlage 11 - Beantwortung von Fragen aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
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Anlage 11 Anlage zu 1037/2021 RM Rudolph hat zu TOP 5.1 „Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser Personen in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7 in 51063 Köln-Mülheim“aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 24.03.2022 folgende Nachfragen: 1.) Warum ist seit dem Ratsbeschluss 2017 nichts passiert, obwohl öff. geförderter Wohnraum dringend benötigt wurde und wird? 2.) Warum wurde nicht schon 2017 eine Obdachlosenunterkunft geplant, auch vor dem Hintergrund, dass fast 12.000 geflüchtete Menschen in Köln durch die Stadt untergebracht waren? 3.) Das Sanierungsprogramm der Sozialhäuser sieht vor allem Abriss der Sozialhäuser und Errichtung von Sozialwohnungen vor. Ist hierbei davon auszugehen, dass die nach OBG dort derzeit untergebrachten Menschen dann Mieter*innen der neu gebauten Sozialwohnungen werden? Wieso wird nach Abriss in den seltensten Fällen wieder eine Obdachlosenunterkunft errichtet und in der Schönrather Str. öffentlich geförderter Wohnungsbau zu einer Obdachlosenunterkunft umgewidmet? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 den Planungsbeschluss (1661/2017) für das Bauvorhaben Schönrather Str. 7, 51063 Köln, gefasst. Vorgesehen war der Abbruch des Bestandsgebäudes, einer ehemaligen Unterkunft für Geflüchtete, sowie die Vorplanung zur Neubebauung des Grundstücks. Im Rahmen der Vorplanung wurde ein voraussichtlicher Auftragswert für Planungsleistungen in Höhe von 246.000 EUR prognostiziert. Die Überschreitung des EU-Schwellenwertes erforderte ein EU-weites Ausschreibungsverfahren. Es wurde ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt und im Juli 2018 abgeschlossen. Nach Ausgestaltung des Vertrags wurde im Januar 2019 die Entwurfsplanung für das Bauvorhaben beauftragt. Im Mai 2019 legte das beauftragte Architekturbüro einen Vorentwurf vor, der in einem ämterübergreifenden Abstimmungsprozess hinsichtlich der planerischen und baurechtlichen Zulässigkeit Zustimmung fand. Parallel zu den Vorbereitungen für den Neubau wurden die Planungen für den Abriss des Bestandsgebäudes beauftragt, der im März 2019 abgeschlossen wurde. Die Neubau-Planungen sahen zunächst die Errichtung eines Gebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau vor. Auf Grund einer geänderten Bedarfslage wurde mit Blick auf die städtische Verpflichtung zur Unterbringung obdachloser Menschen und von Obdachlosigkeit bedrohter Personen im Januar 2020 verwaltungsintern entschieden, eine entsprechende Umplanung vorzunehmen. Diese setzte das Architekturbüro bis März 2020 um. Zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte die Verwaltung, ein umfassendes Maßnahmenpaket an General- bzw. Totalunternehmer zu vergeben, um zeitliche Synergieeffekte bei den Baumaßnahmen zu erzeugen. Das Bauvorhaben an der Schönrather Straße war zunächst Bestandteil des vorgesehenen Maßnahmenpakets. Da eine zeitnahe Beschlussfassung nicht absehbar war, wurde das Bauvorhaben im März 2021 aus dem Maßnahmenpaket gelöst, um eine kurzfristige Projektfortführung zu ermöglichen. Eine zeitliche Verzögerung von rund einem Jahr hat sich durch eine weitere erforderliche Umplanung ergeben. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wurden seitens der Politik erweiterte ökologische Anforderungen an kommunale Wohnbauvorhaben gestellt. Diese betreffen insbesondere die Installation von Photovoltaik-Anlagen, Dach- und Fassadenbegrünung und Ladestationen für Elektromobilität. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, musste auch für das Bauvorhaben an der Schönrather Straße, bei dem die Entwurfsplanung bereits abgeschlossen war, eine erneute aufwendige Umplanung vorgenommen werden. Diese konnte, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, erst im Dezember 2021 abgeschlossen werden und ist nunmehr die Grundlage für die aktuelle Baubeschlussvorlage 1037/2021. zu 2.) Der Bau von Unterkünften für Geflüchtete, der Bau von Unterkünften für Wohnungslose/Obdachlose und der öffentlich-geförderte Wohnungsbau unterliegen jeweils unterschiedlichen bau- und förderrechtlichen Bedingungen. Der Bedarf zur Unterbringung von Geflüchteten war zum Zeitpunkt des Leerzuges der maroden Unterkunft für Geflüchtete Schönrather Straße 7 am 31.08 2017 abnehmend (2016: 13.258 untergebrachte Geflüchtete / 2018: 10.216 Geflüchtete / 2019: 7.460 Geflüchtete), so dass Unterbringungskapazitäten reduziert werden konnten. Die Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen erfolgt getrennt, genau wie der Bedarf an Unterbringungsplätzen für diese beiden Gruppen getrennt betrachtet wird. Der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen rückte 2017 in den Fokus, so dass das städtische Grundstück zunächst zur Planung von öffentlich gefördertem Wohnraum zur Vermietung an Menschen mit niedrigem Einkommen und Wohnberechtigungs- schein verwendet wurde. Auch wenn dieser Bedarf nach wie vor besteht, so hat sich doch 2021 der Bedarf an der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosen gegen Nutzungsgebühr so erhöht, dass eine Umplanung zugunsten einem Unterbringungsobjekt vorgenommen wurde. zu 3.) Es besteht bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gegen Nutzungsgebühr nach § 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG) zur Verhinderung von Obdachlosigkeit kein Anspruch des Einzelnen auf Unterbringung in einem bestimmten Objekt. Der Soziale Dienst hat bei der Belegung der Unterbringungsstandorte die Bedarfe aller städtisch untergebrachten Wohnungslosen im Blick zu halten und kann sich nicht nur an Einzelinteressen ausrichten. Oft ist es auch so, dass sich ehemalige Bewohner*innen von abgerissenen Sozialhäusern nach der jahrelangen Planungs-und Bauphase an ihrem neuen Wohnort wohlfühlen und nicht mehr zurück wollen. Jedes städtische Grundstück wird individuell bei einer Neubebauung umfassend bewertet, was für die Sozialraumplanung sinnvoll ist bzw. benötigt wird (Schulbau, Kita, Unterkunft für Geflüchtete, Unterkunft für Obdachlose usw.). Daher kann keine allgemeine Aussage getroffen werden, wie häufig eine Unterkunft für Wohnungslose/Obdachlose gebaut wird.
Anlage 05 - Außenansichten Schönrather Str. 7
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Nord-West ABCDEFGHIJKLM +46.20 m üNHN+0.00 +56.50 m üNHN +59.10 m üNHN Nord-Ost 123 +0.00 +46.20 m üNHN +56.50 m üNHN +59.10 m üNHN Süd-Ost A B C D E F G H I J K L M +59.10 m üNHN +56.50 m üNHN +46.20 m üNHN+0.00 Süd-West 1 2 3 +59.10 m üNHN +56.50 m üNHN +0.00 +46.20 m üNHN SCHALLER STADTPLANER BDA ARCHITEKTEN Sudermannstraße 10, 50670 Köln Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13 Maßstab: geändert: gezeichnet: Kleve, den: Bauherr: Planinhalt : Architektin : Plannummer : Objektnummer : Der Bauherr: Die Architektin: Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51 Architekten Bauvorhaben : Ansichten 02.12.2020 BA_7 Neufeld 2851:100 Bauantrag ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA / REPPCO Architekten Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten Schönrather Straße 7, 51063 Köln
Anlage 06 - Außenanlagen Schönrather Str. 7
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PROJEKT BAUHERR PLANVERFASSER PLANINHALT DATUM / ÄNDERUNGMAßSTAB ZEICHNUNGSNR. / INDEXBEARBEITER BLATTGRÖSSE 26.11.2020PH1.05 x 1.11 1 : 100 02 / DEntwurf Aussenanlagen - gesamt Neubau Mehrfamilienhaus Schönrather Str. 7, 51063 Köln Stadt KölnAmt für WohnungswesenOttmar-Pohl-Platz 151103 Köln 18 Stg. 17²/29+46,20 üNN = +0,00 OKFF Schlafzimmer18,02 m² Wohnzimmer26,42 m² Küche5,68 m² Bad9,25 m² Schlafzimmer11,82 m² Bad5,07 m² Flur/Diele15,76 m² Wohnzimmer20,3 m² Schlafzimmer19,3 m² Schlafzimmer19,3 m² Wohnzimmer20,3 m² Küche3,92 m² Bad7,71 m² Bad3,37 m² Flur/Diele11,56 m² Bad7,71 m² Flur/Diele11,56 m² Küche3,92 m² Bad3,37 m² Wohnzimmer20,3 m² Schlafzimmer19,3 m² Schlafzimmer19,3 m² Wohnzimmer20,3 m² Küche3,92 m² Bad7,71 m² Bad3,37 m² Flur/Diele11,56 m² Bad7,71 m² Flur/Diele11,56 m² Küche3,92 m² Bad3,37 m² Wohnzimmer26,42 m² Küche5,68 m² Bad9,25 m² Schlafzimmer11,82 m² Bad5,07 m² Flur/Diele15,76 m² Schlafzimmer18,02 m² 0,4/4 Grd.Bl. 12249 46.6146.6346.60 46.6246.6046.52 0,25/4 46.09 0,25/3 0,3/5 0,2/3 0,2/3 0,2/2 0,5/11 0,55/7 0,3/3 0,25/3 45.62 45.31 0,25/2 45.16 Straßenfluchtlinie 45.39 45.47 45.60 0,25/5 Asphalt 46.41 45.64 45.29 46.57 Schönrather Str. Im Winkel Gehweg I FDTrafo 0,3/8 45.08 44.92 0,6/10 0,4/6 0,45/6 Beton Gerüst Peilrohr 2x0,85/12 3x0,4/6 2x0,3/8 0,25/8 0,5/14 Straßenfluchtlinie StraßenfluchtlinieStraßenfluchtlinie AWH = 50,85 0,25/7 0,25/8 Pflaster Weg (Splitt) 3x0,45/12 44.77 44.82 44.8544.9644.9845.0245.0145.11 0,25/5 0,25/4 45.66 45.3945.36 45.04 45.00 44.7844.7544.74 0,3/5 0,2/3 0,1/2 0,2/3 0,15/1 46.55 46.62 44.92 45.84 45.42 45.50 45.72 0,15/2 45.22 46.02 46.73 45.15 46.0246.40 44.82 46.84 46.5446.26 46.20 45.89 45.62 45.40 45.79 44.73 44.67 44.87 44.93 44.82 45.05 45.22 45.1945.31 45.36 45.06 45.41 45.25 45.39 45.35 45.51 45.5045.48 45.21 45.17 45.32 45.32 45.41 45.26 Wiese Schotter (Tür) 0,15/2 0,15/2 0,15/20,15/2 0,1/10,1/1 0,1/1 0,1/1 0,1/1 0,1/1 0,1/1 0,1/1 Baufeld 0,15/2 0,15/20,15/2 0,15/20,1/10,1/10,1/10,1/1 1807 1805 68 115 Kazilci, NebahatGrdb.Bl. 13599 Cocco, Elia RheinEnergie AGGrdb.Bl. 9366 92 Stadt KölnGrdb.Bl. 261 125 Stadt KölnGrdb.Bl. 261 5,0 1847 1806 112 116 1846 u.a. Cocco, Elia u.a.Grd.Bl. 12249 Cocco, MonicaGrd. Bl. 12253 Cocco Diaz Hoe, IsabellaDiaz Hoe, SenénGrd.Bl. 13456 Diaz Hoe, Senén Cocco Diaz Hoe, Isabella Grd. Bl. 6926 Robinieerhalten Robinieerhalten Robinieerhalten Weißdorn Robinie Kastanie Kirsche Schw.Maulbeere Hasel Schw.Maulbeere Weißdorn Walnuss Birne Apfel Kirscheist größer alsangegeben Weißdorn Weißdorn Weißdorn Hasel Weißdorn Weißdorn Apfel Weißdorn Weißdorn Robinieerhalten Weißdornerhalten Weideerhalten Pfirsisch Schlehe Weißdorn Birne GingkoWoll-mispelGingko Pflaume Walnuss 5,00 11,00 5,503,001,251,25 11,00 5,503,00 1,25 1,25 1,00 3,00 1,50 1,50 1,605 Bolzplatz, alternativextensive Wiese PflegezufahrtSchotterrasen Rasen als freieSpielfläche Extensive Wiese Betonpflaster, 10/20, grauL-Verband Sitzbank Fläche für Mietergärten Fläche für Mietergärten Extensive Obstwiese mit alten Sorten Heimische Wildgehölze, z.B.:Holunder, Kornelkirsche, Liguster,Felsenbirne, Hundsrose, Hasel Fläche für Mietergärten Fußballtor Fußballtor Eingangs-bereich 3 Fahrradbügel1 Lastenradbügelmit Überdachung Stauden-pflanzung Sitzblöcke SitzblöckeEingangs-bereich Fassaden-begrünung Wasseranschluss Einfassung mitFindlingen Stauden-pflanzung Schotterrasen 3 Parkplätze Feuerwehraufstellfläche 3 Parkplätze Feuerwehraufstellfläche Terrasse Betonsteinplatten, 40/40, anthrazit Betonpflaster, grau, 10/20,Einfassung Flachschicht Betonpflaster, 10/20, grauL-Verband Betonpflaster grau, 15/30ReihenverbandBetonpflaster anthrazit, 15/30Reihenverband Betonpflaster anthrazit, 15/30 Betonpflaster, grau, 10/20,Einfassung Flachschicht Betonpflaster grau, 15/30Reihenverband Betonpflaster anthrazit, 15/30Reihenverband Hainbuchenhecke Bäume, geplant:Apfeldorn, Crataegus lavallei `Carrierei´ Feldahorn HstAcer campestre Hainbuchenhecke Hainbuchenhecke Betonpflaster, grau, 10/20,Einfassung Flachschicht Eingangs-bereich Sand 1-Turm Kletteranlage Pavo,Fa. Kompan Ligusterhecke, Bestand Fassaden-begrünungFassaden-begrünung Fassadenbegrünung Fassaden-begrünung Stauden-pflanzung Stauden-pflanzung Stauden-pflanzung 3 Fahrradbügel1 Lastenradbügelmit Überdachung2 Fahrradbügel2 Lastenradbügelmit Überdachung Schotterrasen Eingangs-bereich ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGENDATUMi GEZ. Planerstellung26.11.20 VERTEILER DSEinarbeiten Aussenanlagen in Plangrundlage 201217-Schoenrather-LP_NEU; Anpassen der Flächen20.01.21CKRAEinarbeiten Fassadenbegrünung09.08.21BTHBÄnderung KFZ Stellplätze04.10.21BTHCDAnpassung Fahrrad Stellplätze02.11.21BTH
Anlage 07 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Schönrather Str. 7
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Schönrather Str. 7 Mülheim Mülheim Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -1 0 1 2 3 4 bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026 01.05. 0 0 0 0 0 0 Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 107.468 € 184.230 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 107.468 € 184.230 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 47.294 € 81.075 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 49.145 € 84.249 € Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 800 € 2.000 € Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 5.671 € 9.721 € Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 102.910 € 177.045 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 66.532 € 114.055 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 66.532 € 114.055 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 61.974 € 106.870 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 61.974 € 106.870 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 290.660 € 225.060 € 337.590 € 1.125.300 € 2.475.730 € 2.388.942 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 290.660 € 225.060 € 337.590 € 1.125.300 € 2.475.730 € 2.388.942 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 290.660 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 225.060 € 337.590 € 1.125.300 € 2.475.730 € 2.388.942 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 Finanzrechnung Bedarf Teilfinanzplan 1004 Ergebnisrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Hierzu siehe "Darstellung der Wirtschaftlichkeit". Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Sie sind insoweit durchlaufende Posten und werden hier nicht ausgewiesen. Faktor Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 1037/2021 Vorlagen-Nummer 1037/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser Personen in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7 in 51063 Köln- Mülheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung obdachloser Personen auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln- Mülheim, Gemarkung 4975 Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 6,84 Mio €. Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Neubau umfasst eine Solarthermie- und eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Vorrichtungen zur Realisierung einer Elektromobilitätsladeinfrastruktur. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 freigegeben. Beschlussalternative: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter- bringung obdachloser Personen auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln- Mülheim, Gemarkung 4975 Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 7,87 Mio €. Die Umsetzung erfolgt im Passivhausstandard. Die Verwaltung wird hierzu mit entsprechenden Um- planungen beauftragt. Darüber hinaus umfasst der Neubau eine Solarthermie- und eine Photovoltaik- anlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Vorrichtungen zur Realisierung einer Elektromobilitäts- ladeinfrastruktur. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau- Bauausschuss 07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 Unterausschuss Wohnen 28.04.2022 Rat 05.05.2022 2 maßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 freigegeben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 6,84 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 (2025 anteilig) a) Personalaufwendungen 0 € b) Sachaufwendungen etc. 177.045 € c) bilanzielle Abschreibungen 114.055 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 (2025 anteilig) a) Erträge 184.230 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 0 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wurden im Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhei- ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende Bauprojekte wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurück- gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten wieder forciert. Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale entwickeln, die sowohl die Unterbringung obdachloser Menschen und Geflüchteter sichern als auch preiswerten Wohnraum für die gesamte Bevölkerung schaffen. Dazu zählt auch die Errichtung von Unterkünften im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Zielgruppe sind hier in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen. Diese sind in der Regel bereits seit Jahren in kostenintensiven Objekten untergebracht, da sie nicht in der Lage sind, eigenverant- wortlich Wohnraum anzumieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu beenden. Der Bedarf an ent- sprechenden Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe ist immens gestiegen und steht der- 4 zeit nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Um der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) nachkommen zu können, sind diese Personenkreise ak- tuell teilweise in kostenintensiven angemieteten Objekten oder in stadteigenen Liegenschaften unter- gebracht, die jedoch nur über einen sehr geringen Ausstattungsstandard verfügen bzw. keine Pri- vatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten bieten. Die Verwaltung verstärkt daher ihre Bemühun- gen, den hier benötigten Wohnraum zu schaffen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 Planungen für einen öffentlich geförderten Wohnungs- bau in konventioneller Bauweise auf dem vorgenannten Grundstück beauftragt (Planungsbeschluss 1661/2017). Gleichzeitig wurden Planungen zum Abriss der bestehenden Unterkunft für Geflüchtete auf selbigem Grundstück beschlossen. Geänderte Bedarfslage: Da der Bedarf an Unterkünften zur Unterbringung obdachloser Personen seit Beschluss der Planun- gen zu der vorliegenden Baumaßnahme erheblich gestiegen ist, beabsichtigt die Verwaltung – statt der seinerzeit beabsichtigten Errichtung eines Neubaus mit öffentlich geförderten Wohnungen - nun- mehr die Realisierung eines konventionellen Neubaus zur Unterbringung dieser Zielgruppe auf dem städtischen Grundstück an der Schönrather Str. 7. Bauplanungsrecht: Da für das Grundstück kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben Schönrather Str. 7 liegt innerhalb überbaubarer Flächen und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Geschossigkeit) sind die örtlichen Verhält- nisse zu berücksichtigen. Der Umgebungsrahmen nach § 34 BauGB zu o.g. Grundstück wird im Sü- den und Osten durch die Schönrather Straße, im Westen durch die Straße Im Winkel definiert. Nörd- lich grenzt die Bebauung der Straße Im Winkel an. Der maßgebliche Bereich für das Bauvorhaben ist durch 3-geschossige Gebäude mit Satteldach geprägt. In einer ämterübergreifenden Vorbesprechung des Bauvorhabens wurde eruiert, dass die geplante Bebauung mit drei Vollgeschossen mit Staffelge- schoss grundsätzlich möglich ist. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Hinblick auf das Ein- fügungsverbot nicht zu rechtfertigen. Baubeschreibung: Die auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht nunmehr eine Unterkunft für obdachlose Personen in konventioneller Bauweise vor. Das Gebäude verfügt über drei Vollgeschosse und ein zur Unterbringung genutztes Staffelgeschoss. Zusätzlich ist eine Unterkellerung vorgesehen. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Fläche der abgeschlossenen Nutzungseinheiten insge- samt rund 1.725 m². Es sind 29 Nutzungseinheiten mit einer Größe zwischen 34 m² und 114 m² ge- plant. Zehn Nutzungseinheiten wurden rollstuhlgerecht geplant. Im Erdgeschoss befinden sich vier 2-Zimmer-Einheiten sowie zwei 3-Zimmer-Einheiten. Die Realisie- rung der sechs im Erdgeschoss befindlichen Nutzungseinheiten erfolgt rollstuhlgerecht. Jede der ge- nannten Nutzungseinheiten verfügt über einen Gartenbereich mit Terrasse und eine Freifläche. Die Planung sieht im 1. und 2. Obergeschoss jeweils zehn Nutzungseinheiten vor, von denen je zwei Wohneinheiten pro Etage rollstuhlgerecht errichtet werden. Je Obergeschoss werden neben acht 1- Zimmer-Einheiten zwei 3-Zimmer-Einheiten errichtet. Alle Nutzungseinheiten der beiden Geschosse verfügen über einen Balkon. Das Dachgeschoss wird als Staffelgeschoss realisiert. Hier entstehen 5 drei 3-Zimmer-Einheiten, die über baulich getrennte Dachterrassen verfügen. In den Nutzungseinheiten sind Aufstellflächen für Waschmaschinen- und Trockner vorgesehen. Bei den 1-Zimmer-Einheiten ist die Aufstellung von Waschmaschinen und Trocknern nicht möglich. Für die 16 Appartements sind entsprechende Stellplätze im Kellergeschoss in zwei Wasch- und Trocken- räumen vorgesehen. Neben den zehn nach DIN 18040-2R (rollstuhlgerecht) geplanten Nutzungseinheiten werden die wei- teren 19 Einheiten nach DIN 18040-2 barrierefrei errichtet. Sämtliche Nutzungseinheiten lassen sich über zwei vorgesehene Treppenhäuser sowie einen Aufzug erreichen. Die Verwaltung plant aus Kosten- und Wartungsgründen grundsätzlich nur dann den Einbau eines Aufzuges, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder es u.a. aus bautechnischen Gründen nicht möglich ist, rollstuhlgerechte Wohnungen im Erdgeschoss vorzusehen. Nach § 39 Abs. 4 S.1 BauO NRW ist der Einbau eines Aufzuges bei Gebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen verpflichtend. Oberirdische Geschosse sind solche Geschosse, deren Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragen, § 2 Abs. 5 BauO NRW. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vollgeschosse im Sinne des § 2 Abs. 6 BauO NRW handelt, da § 39 BauO NRW diese Differenzierung nicht aufgreift. Da vorliegend ein 4- geschossiger Baukörper (3 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss) errichtet werden soll, der folglich vier oberirdische Geschosse im Sinne des § 39 BauO NRW aufweist, ergibt sich die Verpflichtung zum Einbau eines Aufzuges. Die grundsätzlich anzustrebende größtmögliche bauliche Ausnutzung der Geschossigkeit kann für das vorliegende Bauvorhaben folglich nur mit der Realisierung eines Aufzugs umgesetzt werden. Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume und Serviceflächen für Hausmeister sowie Fahr- radkeller und Kinderwagenabstellräume. Jeder Nutzungseinheit steht ein Kellerabteil zur Verfügung. Das Kellergeschoss ist ebenfalls über zwei Treppenhäuser und den Aufzug erreichbar. Die Planungen wurden entsprechend der im Planungsbeschluss 1661/2017 dargestellten Planungs- parameter durchgeführt. Das Gebäude wurde energetisch entsprechend den gesetzlichen Bestim- mungen bzw. auf Grundlage des am 01.11.2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat, geplant. Zur Wärmeerzeugung kommt eine Brennwerttherme mit einer auf dem Dach installierten solarthermi- schen Anlage zum Einsatz, da ein Anschluss an das Fernwärmenetz nicht möglich war. Die Vertei- lung der Raumwärme erfolgt über Fußbodenheizungen, die über Raumthermostate gesteuert werden. Zur Deckung der Heizlast werden in den Badezimmern zusätzliche Elektro-Handtuchheizkörper in- stalliert. Zur Erzeugung von Allgemeinstrom werden Photovoltaikmodule auf dem begrünten Dach eingesetzt. Diese werden neben den solarthermischen Modulen in Ost-West-Ausrichtung angeordnet. Die Ge- samtfläche der Photovoltaikmodule beträgt rund 60 m². Die Leistung der Anlage liegt bei 12,6 kWp. Im Rahmen einer verwaltungsinternen Abstimmung hat die Bauaufsichtsbehörde entschieden, dass bei der Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen auf Pkw-Stellplätze grund- sätzlich verzichtet werden kann. Da Mitarbeitende des Objektservice im Amt für Wohnungswesen und des Sozialen Dienstes des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren das Objekt im Betrieb regelmäßig anfahren müssen, sind hier sechs Pkw-Stellplätzen vorgesehen. Diese stehen auch Besucher*innen als Parkmöglichkeit vor Ort zur Verfügung. Die Stellplätze, von denen einer rollstuhlgerecht angelegt wird, werden auf der Abstandsfläche zur angrenzenden Straße Im Winkel eingerichtet. Die Vorrichtung einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität wird nach den gesetzlichen Vorga- ben des Gebäude-Elektroinstallationsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) für Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen geplant. Die Maßnahmen ermöglichen bei Bedarf mit geringem Umsetzungsaufwand eine spätere Installation von Ladesäulen, Unterverteilung und einem Lastmanagement. Der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablöseerträgen (Stellplatzsatzung) folgend, umfasst die Planung ausreichend Ab- 6 stellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder. Im Untergeschoss des Objektes werden drei Fahr- radkeller errichtet, die Abstellmöglichkeiten für insgesamt 21 Fahrräder bieten. Im Außenbereich wer- den vier überdachte Bereiche zur Abstellung von Fahrrädern entstehen. Auf diesen Flächen können weitere 23 Fahrräder sowie 5 Lastenräder abgestellt werden. Hier werden Fahrradnadeln installiert, an denen die Sicherung der Fahrräder möglich ist. Sämtliche Abstellplätze werden witterungsgeschützt und diebstahlsicher ausgeführt und entsprechen somit auch in diesem Punkt den Anforderungen aus der Stellplatzsatzung, die sich aus Nummer 8 des am 06.05.2021 durch den Rat beschlossenen Änderungs- bzw. Zusatzantrags AN/1011/2021 zur Stellplatzsatzung ergeben. Die fensterlosen Teile der Fassaden werden zur Verbesserung des Kleinklimas und als Hitzepuffer begrünt. Hier werden Rankhilfen aus Metall in Form von Stahlseilen– und gittern, die einen Mindest- abstand zur Wand gewährleisten, verwendet. Begrünt werden die beiden Giebelseiten mit Abstand zu den Fenstern, dem Aufzugsschacht und der Randfläche zur Straßenseite. Eine Begrünung der Gar- tenseite, auf der sich die Balkone befinden, ist nicht vorgesehen. Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes sind Freiflächen für Mietergärten geplant, die durch interes- sierte Bewohner*innen bewirtschaftet werden können. Hierzu ist in diesem Bereich des Grundstücks eine Wasseraußenzapfstelle vorgesehen. Eine weitläufige Rasenfläche ist als freier Spielbereich ge- plant. Innerhalb der Rasenfläche liegt ein Sandbereich, auf dem eine Kletteranlage errichtet wird. Die Sandfläche wird durch Findlinge eingefasst. Angrenzend an die Spielfläche wird ein Gemeinschafts- platz mit Sitzbänken errichtet, der über gepflasterte Wege erreichbar ist. Die Bepflanzung und teilwei- se Erhaltung der Grünflächen erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Vogel- und Insektenschutz und umfasst dabei heimische Gehölze. Der hintere Bereich des L- förmigen Grundstücks wurde in der Vergangenheit an rückwertige Anlieger*innen als Gartenland ver- pachtet. Der auf der vorausgegangenen Nutzung basierende Bestand an Einzelbäumen sowie vor- handene Baumgruppen bleiben erhalten. Die im nördlichen Bereich des Gebäudes liegende Obstwie- se soll durch robuste Neupflanzungen ergänzt werden. Eine nicht durchgängige Abgrenzung zu dem benachbarten Grundstück wird durch eine Hainbuchenhecke ergänzt. Die teilweise vorhandene Li- gusterhecke bleibt dabei erhalten. Die im Erdgeschoss befindlichen Terrassen werden durch eine Heckenbepflanzung abgegrenzt. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre. Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver- brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach- haltig ist. Im Rahmen des Neubaus und dessen Feuerwehraufstellfläche müssen nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) sieben schützenswerte Bäume gefällt werden. Bei den betroffenen Bäumen handelt es sich um eine Pappel, drei Robinien, zwei Weiden und eine Hainbuche. Die ökologisch wertvolle Obstwiese im hinteren Teil des Baugrund- stücks ist von dem Bauvorhaben nicht tangiert. Der genannte Bereich bleibt vollständig erhalten und wird darüber hinaus um weitere Obstbäume ergänzt. Die Umsetzung und Auswahl der erforderlichen Ersatzbepflanzung erfolgt unter Einhaltung der recht- lichen Vorgaben der Baumschutzsatzung. Nach aktuellem Planungsstand werden auf dem Grund- stück insgesamt 15 neue hochstämmige Bäume neu gepflanzt und somit ein gleichwertiger Baumbe- stand sichergestellt. Die Auswahl der Baumarten ist bisher nicht erfolgt. Zeitrahmen: 7 Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab dem 03. Quartal 2023 erfolgen, wobei mit einer reinen Bau- zeit von 23 Monaten zu rechnen ist. Wirtschaftlichkeit: Der geplante Neubau an der Schönrather Straße ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß- nahme. Nach dem derzeitigen Planungsstand ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von 6.843.281,94 € brutto. Die Summe basiert auf der im 03. Quartal 2020 erstellten Gesamtkostenbe- rechnung gemäß DIN 276 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.110.073,16 € brutto. Bei der Be- rechnung der Gesamtbaukosten wurde der Baupreisindex berücksichtigt. Zwischen Aufstellung der Kostenberechnung und Fertigung der Beschlussvorlage hat eine Preissteigerung in Höhe von 12 % stattgefunden. Dementsprechend wurden 12 Prozentpunkte (733.208,78 € brutto) zu der Gesamt- summe der Kostenberechnung addiert. Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO. Im Vergleich zu anderen Unterkunftsarten, wie angemietete Objekte (z.B. Hotels) oder Massenunterkünf- te (z.B. Container) mit erheblichem Aufwand für Sicherheits- und Trägerpersonal, ist die hier geplante Unterkunftsart bei höherer Bau- und Aufenthaltsqualität über die Nutzungsdauer betrachtet grund- sätzlich kostengünstiger und wirtschaftlicher. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden investive Maßnahmen über die kalkulatorischen Ab- schreibungen berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtaufwendungen (bei dynamischer Betrachtung über die gesamte Nutzungsdauer) betragen rund 555.500 € bei dem Betrieb des Objektes. Die ent- sprechend prognostizierten Gebührenerträge belaufen sich jährlich auf 394.300 € und beruhen auf vergleichbaren Objekten, die in der aktuellen vom Hauptausschuss am 18.07.2018 beschlossenen städtischen Gebührensatzung enthalten sind. Andere Unterkunftsarten werden in der Satzung mit deutlich höheren Gebührensätzen pro m² Wohnfläche kalkuliert. Rechnerisch wird somit eine jährliche Kostenunterdeckung von rund 161.200 € bei der Einrichtung erwartet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nutzungsgebühren für obdachlose Personen zwar von den Nutzer*innen zu entrichten sind, aber größtenteils über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt werden. Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folgeaufwen- dungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzplanung dienen. Da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt, weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. Alternative Realisierung im Passivhausstandard: Eine Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist grundsätzlich auch im Passivhausstandard mög- lich. Auf Grund der abweichenden Anforderungen für diese Art der Gebäudeausführung wäre jedoch eine umfassende Umplanung erforderlich. Entgegen der vorliegenden Planung sind unter anderem eine luftdichte und hochgedämmte Gebäudehülle ohne Kältebrücken, eine Dreifachverglasung, ein komplexes Heizsystem sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich. Eine An- passung der Gebäudeplanung an den Passivhausstandard wird mindestens circa sechs Monate in Anspruch nehmen. Da der Rat am 28.09.2017 die Planungen für dieses Gebäude noch im EnEV-Standard (heute nach den Regelungen des GEG) beschlossen hat (Beschluss Nr. 1661/2017), wurde dementsprechend keine Planung im Passivhausstandard vorgenommen. Eine grobe Kostenschätzung für eine alternati- ve Realisierung im Passivhausstandard kommt zu dem Ergebnis, dass mit Mehrkosten i.H.v. insge- samt rund 1.03 Mio. € für das Vorhaben ausgegangen werden muss. Für die zusätzlichen Planungs- leistungen sind hierbei Kosten in Höhe von 51.000 € berücksichtigt. Bei Umplanung nach Pas- sivhausstandard würden sich die reinen Baukosten somit um rund 975.000 € erhöhen. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können erst nach einer abgeschlossenen Umplanung und auf Grundlage der dann erneut vorzulegenden detaillierten Kostenberechnung dargestellt werden. Im Rahmen der bereits abgeschlossenen Haushaltsplanung für das Jahr 2022 und der dabei vorge- schriebenen mittelfristigen Finanzplanung für die drei Folgejahre wurden die anfallenden Mehrkosten 8 nicht explizit berücksichtigt. Finanzierung: Die erforderlichen Finanzmittel für das Jahr 2022 stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 zur Verfügung. Für die Folgejahre wird Dez. V im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Eventuelle Mehrkosten der Alternative sind in 2022 ggfs. nicht gedeckt, da es sich hier nur um eine grobe Kostenschätzung handelt. Erfahrungs- und Vergleichswerte liegen bisher nicht vor. Eine De- ckung müsste dann im Haushaltjahr 2022 über eine Umbuchung von einer anderen Finanzstelle er- folgen bzw. in der weiteren Haushaltsplanung für die Jahre 2023 ff. berücksichtigt werden. Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Luftbild Anlage 4.1: Grundriss Kellergeschoss Anlage 4.2: Grundriss Erdgeschoss Anlage 4.3: Grundriss 1. Obergeschoss Anlage 4.4: Grundriss 2. Obergeschoss Anlage 4.5: Grundriss Dachgeschoss Anlage 5: Außenansichten Anlage 6: Außenanlagen Anlage 7: Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 8: Darstellung der Wirtschaftlichkeit Anlage 9: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 10 - Beantwortung von Fragen aus dem Bauausschuss
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Anlage 10 zur Vorlage 1037/2021 Beantwortung mündlicher Anfragen des Bauauschusses vom 07.03.2022 zu dem Bauvorhaben an der Schönrather Str. 7 in 51063 Köln-Mülheim Im Rahmen der Vorberatung zu dem Bauvorhaben wurden der Verwaltung im Bauausschuss am 07.03.2022 verschiedene Fragen zu unterschiedlichen Themenfeldern gestellt. Die Mitarbeiterin des Amtes für Wohnungswesen, Frau Kerscher, hat die Fragen im Ausschuss notiert und daraufhin eine schriftliche Antwort der Verwaltung zugesagt. Zu dem Ausschuss liegt ein Beschlussprotokoll vor, das die Fragestellungen nicht enthält. Die Verwaltung beantwortet die Fragestellungen wie folgt: Fördermöglichkeiten Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde im Januar 2022 durch die Bundesregierung mit einem vorzeitigen Programmstopp belegt, da die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft waren. Die Bundesregierung hat für die BEG weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt, so dass aktuell grundsätzlich wieder ein entsprechendes Angebot besteht. Die Fördermöglichkeiten beziehen sich derzeit ausschließlich auf Sanierungsmaßnahmen, für Neubauten werden aktuell keine Förderprogramme angeboten. Die Verwaltung beobachtet die Entwicklung der Förderlandschaft im Rahmen der Aufgabenerfüllung aufmerksam und greift Fördermöglichkeiten zur Realisierung von Projekten grundsätzlich auf. Bedarfslage Die Stadt Köln ist als Ordnungsbehörde nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW verpflichtet, Obdachlosigkeit zu verhindern, indem sie von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in einer geeigneten Unterkunft unterbringt. Die Kommune ist dabei verpflichtet, entsprechende Unterkünfte in ausreichendem Umfang vorzuhalten. Im Jahr 2019 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen die „Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2018 in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Der umfassende Bericht verdeutlicht die steigende Tendenz des Bedarfes an Unterkünften zur Unterbringung obdachloser Personen und Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Im Erhebungszeitraum ist die Zahl ordnungsrechtlich untergebrachter Personen von 3.214 im Jahr 2011 auf 5.174 im Jahr 2018 gestiegen. Die Zahl erhöhte sich im Jahr 2019 weiter auf 5.377 betroffene Personen. Eine Berücksichtigung von Personen, die weder durch die Stadt Köln untergebracht wurden noch bei den freien Trägern der Obdachlosenhilfe in Erscheinung getreten sind, erfolgte im Rahmen der Erhebung nicht. Ebenso wurden keine Personen berücksichtigt, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben oder jene, denen der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht. Die anhaltende Situation auf dem freien Wohnungsmarkt, mit kontinuierlich steigenden Mietzinsen, lässt auf einen weiteren drastischen Anstieg des Bedarfes an entsprechenden Unterkünften schließen. Öffentlich geförderte Wohnungen Mit Planungsbeschluss 1661/2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass nach damaligen Planungsstand bis zu 24 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen könnten. Grundstücksausnutzung In Ermangelung eines Bebauungsplanes richtet sich das Maß der Bebauung im betroffenen Bereich 2 nach den Regelungen des § 34 BauGB. Hier ist lediglich eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Schönrather Straße unter Aufnahme der prägenden umliegenden Gebäudehöhen zulässig. Die vorliegende Planung der Bebauung stellt bereits die größtmögliche Ausnutzung der Grundstücksfläche dar. Kostenberechnung Das Amt für Wohnungswesen wird zukünftig bei allen Baubeschlussvorlagen die jeweilige Kostenberechnung als Anlage beifügen. Öffentlichkeitsarbeit Die Hinweise zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit greift das Amt für Wohnungswesen für zukünftige Bauvorhaben gerne auf. Ziel der Verwaltung ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere unmittelbar Anliegende, zeitnah und in geeigneter Form über Veränderungen im Quartier durch städtische Wohnungs- und Unterkunftsbauvorhaben zu informieren.
Anlage 04.3 - Grundriss 1. Obergeschoss Schönrather Str. 7
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1.Obergeschoss BB A A A B C D E F G H I J K L M 1 2 3 1.50 m 1.50 m 1.20 m 1.20 m 1.50 m 1.50 m 1.20 m 1.20 m 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 6.20 1.26 1.01 3.365 1.56 1.76 1.07 4.945 1.26 1.01 74 1.26 1.76 60 20 3.73 24 3.675 24 3.135 24 3.135 135 2.42 135 3.135 24 3.135 24 3.675 24 3.73 20 60 1.26 1.76 74 1.26 1.01 4.945 1.50 m 1.20 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 BRH 1.20 BRH 1.20 BRH 1.20 BRH 90 1.07 1.56 1.763.365 1.26 1.016.20 2.135 1.01 2.135 1.01 1.20 m 1.20 m BRH 0.90 2.135 1.01 Aufzug 1.20 m 1.20 m 2.135 1.01 2.135 1.01 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.235 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.665 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.345 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.195 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.345 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.665 2.70 2.76 365 2.70 2.76 1.23 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 2.135 1.01 BRH 0.90 2.135 1.01 2.135 1.01 BRH 0.90 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 BRH 0.90 2.135 1.01 2.135 1.01 BRH 0.90 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 BRH 0.90 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 1.20 m 1.20 m 1.20 m 1.20 m 2.135 1.01 2.135 1.01 BRH 0.90BRH 0.90 1.20 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.20 m 1.50 m A: 8.13 m² Balkon 1/4 = 2.03 m² A: 8.13 m² Balkon 1/4 = 2.03 m² A: 3.95 m² Balkon A: 4.09 m² Balkon A: 4.09 m² Balkon A: 4.01 m² Balkon A: 4.01 m² Balkon A: 4.09 m² Balkon A: 4.09 m² Balkon A: 3.95 m² Balkon 1/4 = 0.99 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.00 m²1/4 = 1.00 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 0.99 m² 7 8 9 10 11 12 13 14 15 2.135 1.01 16 505 3.09 115 4.855 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 4.855 115 3.09 505 505 3.55 24 4.27 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.27 24 3.55 505 27 85 7.715 85 665 85 3.70 24 3.875 24 3.875 24 3.80 24 3.80 24 3.875 24 3.875 24 3.70 85 665 85 7.715 85 27 3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895 49.99 Balkon 505 2.265 115 5.68 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 5.68 115 2.265 505 505 3.815 115 1.98 115 2.035 505 7.83 24 15.71 24 7.83 505 2.035 115 1.98 115 3.815 505 9.07 14.715 115 305 20 Aufzug 1.60 20 14.715 9.07 23.785 2.42 23.785 49.99 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 BRH 1.20 BRH 1.20 20 Aufzug 2.125243.055052.4151151.981754.395505 2.302653.055054.511754.395505 50512.395505 5053.075241.6151157.35505 5053.075243.771755.1355057575 13.4051.50 9.53 3.315 2653.055054.511154.455505 2653.055052.4151151.981154.455505 505 12.395 505 5053.075243.771755.1355057575 5053.075241.6151157.35505 13.4051.50 Schlafzimmer 1 WFL: 18.60 m² Wohnzimmer WFL: 27.60 m² Schlafzimmer 2 WFL: 11.62 m² WC WFL: 5.99 m² Bad WFL: 9.79 m² Flur/Diele WFL: 15.75 m² Küche WFL: 5.45 m² BRH 90BRH 1.20 Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Bad WFL: 3.76 m² Bad WFL: 3.76 m²Flur/Diele WFL: 2.89 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Küche WFL: 9.02 m² Küche WFL: 9.02 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Bad WFL: 3.76 m² Küche WFL: 9.02 m² Küche WFL: 9.02 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Bad WFL: 3.76 m² Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Bad WFL: 3.76 m² Küche WFL: 9.02 m² Küche WFL: 9.02 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Bad WFL: 3.76 m² Bad WFL: 3.76 m² Küche WFL: 9.02 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Flur/Diele WFL: 2.89 m² Küche WFL: 9.02 m² Schlafzimmer WFL: 17.08 m² Schlafzimmer WFL: 17.31 m² Wohnzimmer WFL: 27.60 m² Flur/Diele WFL: 15.75 m² Schlafzimmer 1 WFL: 18.60 m² Bad WFL: 9.79 m² Küche WFL: 5.45 m² Schlafzimmer 2 WFL: 11.62 m² WC WFL: 5.99 m² Bad WFL: 3.76 m² Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00 Treppenhaus 1 WFL: 16.44 m² +49.30 m üNHN +3.10 23 1.20 85 -2.04- -2.70- -2.04- -2.70- 1.50 195 1.50 195 18 85 1.20 23 18 23 1.20 85 18 85 1.20 23 18 23 1.20 85 18 85 1.20 23 18 23 1.20 85 18 85 1.20 23 18 2.135 1.01 2.135 1.01 Flur WFL: 47.92 m² Treppenhaus 2 WFL: 16.44 m²Wohnung 7: (exkl. Balkon): 94,81m² (inkl. Balkon): 96,84m² 60 60 Wohnung 8: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 33,97m² Wohnung 9: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,78m² Wohnung 10: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,78m² Wohnung 11: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 33,98m² Wohnung 12: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 33,98m² 60 60 Wohnung 13: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,78m² Wohnung 14: (exkl. Balkon): 32,75m² (inkl. Balkon): 33,78m² Wohnung 15: (exkl. Balkon): 32,98m² (inkl. Balkon): 33,97m² Wohnung 16: (exkl. Balkon): 94,81m² (inkl. Balkon): 96,84m² 1.57 4.96 1.30 1.50 1.30 4.96 1.57 1.50 SCHALLER STADTPLANER BDA ARCHITEKTEN Sudermannstraße 10, 50670 Köln Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13 N Maßstab: geändert: gezeichnet: Kleve, den: Bauherr: Planinhalt : Architektin : Plannummer : Objektnummer : Der Bauherr: Die Architektin: Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51 Architekten Bauvorhaben : Grundriss 1.OG 02.12.2020 BA_3 Neufeld 2851:100 Bauantrag ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA / REPPCO Architekten Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten Schönrather Straße 7, 51063 Köln
Anlage 09 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 .02.2022
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56 über Dez V
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1037/2021 (Stand
27.01.2022)
Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser
Personen, Schönrather Str. 7, Köln-Mülheim
Vorlage der Entwurfsplanungsunterlagen inkl. Kostenberechnung (KOB)
RPA-Nr.: 2021/0768
Summe eingereicht aus KOB rund 5, 135 Mio. € netto
6, 110 Mio. € brutto
Gesamtsumme gemäß Beschlussvorlage
inkl. 12% Preisindex für Vergangenheit: rund 5,750 Mio. € netto
6,843 Mio. € brutto
Festgestellte Summe RPA inkl. Preisindex
(3. Quartal 2020 (KOB) bis 3. Quartal 2023 (geplanter Submissions
termin))
rund 6,603 Mio. € netto
7,856 Mio. € brutto
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Vorlage in Session vom 27.01.2022 haben Sie die Entwurfsplanungsunterlagen zu
oben genanntem Projekt zur Prüfung vorgelegt. Ziel ist die Erreichung des Baubeschlusses
durch den Rat.
Zu dem Projekt besteht ein Planungsbeschluss aus dem Jahr 2017.
Der unterkellerte Neubau mit drei Voll- und einem Staffelgeschoss umfasst 29 Wohneinheiten.
Hiervon sind 10 Einheiten rollstuhlgerecht und die restlichen 19 Wohneinheiten barrierefrei
geplant. Das Massivhaus wird nach dem Gebäudeenergiegesetzt gebaut. Alle Wohneinheiten
erhalten Gartenzugang, Balkone oder Dachterrassen. Weiterhin sind eine Solarthermie- und
eine Photovoltaikanlage sowie Dach- und Fassadenbegrünung geplant. Die Maßnahme ist für
in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen vorgesehen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 6,843 Mio. € brutto und enthalten, ergänzend zu der
Summe der enthaltenen Kostenaufstellung (6,110 Mio. € brutto) einen Preisindexzuschlag in
Höhe von 12%. Dieser Zuschlag berücksichtigt die vergangene Zeitspanne von der Erstellung
der Kostenberechnung bis zur vorgelegten Beschlussvorlage.
Insgesamt sind die Unterlagen abgestimmt und erforderliche Angaben weitestgehend vorhan-
den. Das Fachamt bestätigt per Unterschrift auf einigen Planunterlagen sowie per Mail, dass
die Planung dem Wunsch des Bauherrn entspricht.
Die Kosten der Kostengruppe (KG) 200 (vorbereitende Maßnahmen) sind pauschaliert ange-
geben und können im Detail nicht beurteilt werden.
Für die KG 300 (Bauwerk und Baukonstruktion) wurden durchschnittliche Kostenkennwerte
des Baukosteninformationszentrums für Architekten (BKI) angesetzt. Es fand keine projekt-
spezifische Ermittlung statt. Die genauen Rahmenbedingungen und Inhalte dieser Kennwerte
sind nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittelwerte auf das Projekt ange-
wendet werden können. Die Mengenermittlung der KG 300 ist für die meisten Positionen vor-
handen und weitestgehend nachvollziehbar.
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Die Kosten der KG 400 (technische Anlagen) sind angemessen. Es fehlt eine Mengenermitt-
lung, so dass zu den angegebenen Mengen keine Aussagen möglich sind.
Die KG 500 (Außenanlagen) lässt sich nachvollziehen und weist keine wesentlichen Unstim-
migkeiten auf.
Die Kosten der KG 600 (Ausstattung) sind pauschaliert angegeben und können im Detail nicht
beurteilt werden.
Die KG 700 (Baunebenkosten) enthält die wesentlichen Honorarermittlungen und ist weitest-
gehend nachvollziehbar.
Insgesamt sind die Kosten plausibel. Das tatsächliche Preisniveau wird dann durch den Markt
bestimmt.
Zusammenfassen lässt sich sagen, dass die vorliegenden Unterlagen weitestgehend nach-
vollziehbar sind. Bei der Fortschreibung der Kosten mittels Preisindex wird die Zeitspanne von
ca. einem Jahr vom Baubeschluss bis zur Submission bisher nicht berücksichtig. Dieser Preis-
steigerungsfaktor wird vom RPA mit weiteren ca. 15% angesetzt und ist bei der Gesamtkos-
tenbetrachtung relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jülich
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 03 - Luftbild Schönrather Str. 7
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Anlage 03 - Luftbild Schönrather Str. 7 Mittelpunkt: 360223, 5649509 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 06.07.2021Seite 1 / 1
Anlage 08 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Schönrather Str. 7
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Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise I. Laufende Aufwendungen p. a. 555.500,00 € 1. Kapitalkosten 81.000,00 € Eigenkapitalkosten 81.000,00 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 46.900,00 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 34.100,00 € Fremdkapitalkosten - € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge - € 2. Bewirtschaftungskosten 474.500,00 € AfA Gebäude vom Anschaffungswert, linear 113.600,00 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 19.000,00 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 130.500,00 € laufende Betriebskosten 211.400,00 € II. Laufende Erträge p. a. 394.300,00 € Gebührenerträge 394.300,00 € III. Ergebnis 161.200,00 €- Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung Schörather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Druckdatum 21.01.2022
Anlage 02 - Lageplan Schönrather Str. 7
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Anlage 02 - Lageplan Schönrather Str. 7 Mittelpunkt: 360213, 5649495 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 06.07.2021Seite 1 / 1
Anlage 04.2 - Grundriss Ergeschoss Schönrather Str. 7
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Erdgeschoss BB A A 2.135 1.01 1.50 m 1.50 m 1.20 m 1.20 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.20 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m A B C D E F G 3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 1.20 m 2.135 1.01 1.50 m 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.50 m 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 H I 1.50 m 1.50 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m J K 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 L M 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 2.135 1.01 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1.20 m 1.50 m 1 2 3 9.53 3.315 BRH 1.20 BRH 1.20 20 3.73 24 3.675 24 3.135 24 3.135 135 2.42 135 3.135 24 3.135 24 3.675 24 3.73 20 60 1.26 1.76 74 1.26 1.01 4.945 1.07 1.56 1.763.365 1.26 1.016.20 BRH 1.20 BRH 90 1.235 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.665 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.345 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.195 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.345 2.70 2.76 365 2.70 2.76 2.665 2.70 2.76 365 2.70 2.76 1.23 1.07 1.56 1.763.365 1.26 1.016.20 BRH 90BRH 1.20 4.945 1.26 1.01 74 1.26 1.76 60 BRH 1.20 BRH 1.20 Aufzug 1.20 m Stg. /18 17.22 29.00 1.20 m Schlafzimmer 2 WFL: 11.62 m² 505 3.09 115 4.855 24 2.115 115 3.23 115 2.265 39 2.265 115 3.23 115 2.115 24 2.115 115 3.23 115 2.265 39 2.265 115 3.23 115 2.115 24 4.855 115 3.09 505 505 3.55 24 4.27 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.27 24 3.55 505 49.99 A: 15.80 m² Terrasse 505 2.265 115 5.68 24 5.46 115 2.265 39 2.265 115 5.46 24 5.46 115 2.265 39 2.265 115 5.46 24 5.68 115 2.265 505 505 3.815 115 1.98 115 2.035 505 7.83 24 15.71 24 7.83 505 2.035 115 1.98 115 3.815 505 9.07 14.715 115 305 20 Aufzug 1.60 20 14.715 9.07 23.785 2.42 23.785 49.99 505 5.135 175 3.77 505 3.05 24 Aufzug 2.125 20 2.302653.055059.08505 505 7.05 115 1.915 505 3.05 265 50512.395505 505 7.35 115 1.615 24 3.075 505 505 5.135 175 3.77 24 3.075 505 13.40575 Wohnung 1: (exkl. Terrasse): 94,81m² (inkl. Terrasse): 98,76m² 1 2 3 4 5 6 WHG 2 WHG 2 WHG 2 WHG 1 WHG 1 WHG 1 2653.055053.771755.135505 2653.055059.08505 2653.055051.9151157.05505 505 12.395 505 505 7.35 115 1.615 24 3.075 505 5053.075243.771755.135505 WHG 5 WHG 5 WHG 5 WHG 6 WHG 6 WHG 6 1.25 75 13.405 A: 15.83 m² Terrasse A: 15.83 m² Terrasse A: 15.83 m² Terrasse A: 15.83 m² Terrasse A: 15.80 m² Terrasse 1/4 = 3.95 m² 1/4 = 3.95 m²1/4 = 3.96 m²1/4 = 3.96 m²1/4 = 3.96 m²1/4 = 3.96 m² Wohnzimmer WFL: 27.60 m² WC WFL: 5.99 m² Bad WFL: 9.79 m² Schlafzimmer 1 WFL: 18.60 m² Flur/Diele WFL: 15.75 m² Küche WFL: 5.45 m² Terrasse Terrasse Schlafzimmer WFL: 19.88 m² Schlafzimmer WFL: 19.88 m² Schlafzimmer WFL: 19.88 m² Schlafzimmer WFL: 19.88 m² Schlafzimmer 1 WFL: 18.60 m² Küche WFL: 4.56 m² Küche WFL: 4.56 m² Küche WFL: 4.56 m² Küche WFL: 4.56 m² Küche WFL: 5.45 m² Abstell. WFL: 4.21 m² Wohnzimmer WFL: 20.33 m² Bad WFL: 8.13 m² Bad WFL: 8.13 m² Flur/Diele WFL: 11.48 m² Wohnzimmer WFL: 20.33 m² Wohnzimmer WFL: 20.33 m² Flur/Diele WFL: 11.48 m² Flur/Diele WFL: 11.48 m² Abstell. WFL: 4.21 m² Abstell. WFL: 4.21 m² Bad WFL: 8.13 m² Wohnzimmer WFL: 20.33 m² Bad WFL: 8.13 m² Flur/Diele WFL: 11.48 m² Abstell. WFL: 4.21 m² Wohnzimmer WFL: 27.60 m² Flur/Diele WFL: 15.75 m² WC WFL: 5.99 m² Schlafzimmer 2 WFL: 11.62 m² Bad WFL: 9.79 m² BRH 0.90 BRH 0.90 BRH 0.90 1.45/1.235 1.01/1.235 1.01/1.235 1.45/1.235 BRH 0.90 BRH 0.90 1.01/1.235 1.01/1.235 1.25 Treppenhaus 1 WFL: 16.44 m² Stg. /18 17.22 29.00 +46.20 m üNHN +0.00 1.50 195 -2.04- -2.70- -1.44- -2.70- 1.50 195 -2.10- -2.10- -2.10- 1.50 195 195 1.50 1.50 1.50 195 195 -2.10- 2.135 1.01 2.135 1.01 Treppenhaus 2 WFL: 16.44 m² Flur WFL: 47.92 m² -1.44- 2.155 BRH 0.90 1.45/1.235 BRH 0.90 BRH 0.90 1.45/1.235 -7.90- -2.00- -7.915- 4.95 -1.50- 345 Wohnung 2: (exkl. Terrasse): 68,58m² (inkl. Terrasse): 72,54m²705 1.57 -1.50- 4.95 705 1.57 345 Wohnung 3: (exkl. Terrasse): 68,58m² (inkl. Terrasse): 72,54m² -1.50- 7054.95 1.57 -7.915- -7.915- Wohnung 4: (exkl. Terrasse): 68,58m² (inkl. Terrasse): 72,54m² Wohnung 5: (exkl. Terrasse): 68,58m² (inkl. Terrasse): 72,54m² -1.50- 7054.95 1.57 345 345 Wohnung 6: (exkl. Terrasse): 94,81m² (inkl. Terrasse): 98,76m² -2.04- 2.155 -7.915- -7.90- -2.00- 1.585 4.96 1.30 1.50 1.30 4.96 1.57 1.50 -1.40- -1.10- 2.135 1.01 2.135 1.01 665 7.90 24 7.915 24 7.915 24 7.915 24 7.915 24 7.90 665 SCHALLER STADTPLANER BDA ARCHITEKTEN Sudermannstraße 10, 50670 Köln Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13 N Maßstab: geändert: gezeichnet: Kleve, den: Bauherr: Planinhalt : Architektin : Plannummer : Objektnummer : Der Bauherr: Die Architektin: Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51 Architekten Bauvorhaben : Grundriss EG 02.12.2020 BA_2 a Neufeld 2851:100 Bauantrag ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA / REPPCO Architekten Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten Schönrather Straße 7, 51063 Köln
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1037/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.02.2022
- Erstellt
- 17.03.2021 08:31