Mandari Insight

1037/2021

Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser Personen in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7 in 51063 Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.18

Anlage 04.4 - Grundriss 2. Obergeschoss Schönrather Str. 7

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Anlage 04.5 - Grundriss Dachgeschoss Schönrather Str. 7

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Anlage 04.1 - Grundriss Untergeschoss Schönrather Str. 7

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Anlage 01 - Übersichtsplan Schönrather Str. 7

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Anlage 11 - Beantwortung von Fragen aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

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Anlage 05 - Außenansichten Schönrather Str. 7

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Anlage 06 - Außenanlagen Schönrather Str. 7

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Anlage 07 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Schönrather Str. 7

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10 - Beantwortung von Fragen aus dem Bauausschuss

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Anlage 04.3 - Grundriss 1. Obergeschoss Schönrather Str. 7

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Anlage 09 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 03 - Luftbild Schönrather Str. 7

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Anlage 08 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Schönrather Str. 7

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Anlage 02 - Lageplan Schönrather Str. 7

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Anlage 04.2 - Grundriss Ergeschoss Schönrather Str. 7

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Anlage 04.4 - Grundriss 2. Obergeschoss Schönrather Str. 7

5462 Zeichen

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A
A
2.Obergeschoss
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BRH 1.20 BRH 90
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1.26
1.76 74
1.26
1.01 4.945
Aufzug
Schlafzimmer 1
WFL: 18.60 m²
Wohnzimmer
WFL: 27.60 m²
Bad
WFL: 9.79 m²
Küche
WFL: 5.45 m²
Flur/Diele
WFL: 15.75 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 11.62 m²
WC
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Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Wohnzimmer
WFL: 27.60 m²
Schlafzimmer 1
WFL: 18.60 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
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Bad
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Flur/Diele
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Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Küche
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Küche
WFL: 9.02 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Küche
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WFL: 2.89 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 11.62 m²
Flur/Diele
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WC
WFL: 5.99 m²
Küche
WFL: 5.45 m²
Bad
WFL: 9.79 m²
A:  8.13 m²
Balkon A:  3.99 m²
Balkon
A:  8.13 m²
Balkon
505 3.09 115 4.855 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 4.855 115 3.09 505
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3.895 4.51 4 .04 4.115 4.115 4.04 4 .04 4.115 4.115 4.04 4 .51 3.895
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9.055 14.73 115
305
20
Aufzug
1.60 20 14.715 9.07
23.785 2.42 23.785
49.99
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Aufzug
2.125 20
505 4.395 175 4.51 505 3.05 265 2.30
50512.395505
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13.4051.50
9.53 3.315
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50512.395505
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75 75 505 5.135 175 3.77 24 3.075 505
13.4051.50
Balkon
Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00
Treppenhaus 1
WFL: 16.44 m²
+52.40 m üNHN +6.20
1.50
195
-2.04-
-2.70-
23 1.20 85
18
85 1.20 23
18
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18
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23 1.20 85
18
85 1.20 23
18
-2.04-
-2.70-
1.50
195
635A:  3.99 m²
Balkon
A:  4.17 m²
Balkon
A:  4.17 m²
Balkon
A:  4.09 m²
Balkon
A:  4.09 m²
Balkon
A:  4.17 m²
Balkon
A:  4.17 m²
Balkon
A:  3.99 m²
Balkon
2.135
1.01
2.135
1.01Flur
WFL: 47.92 m²
Treppenhaus 2
WFL: 16.44 m²
Wohnung 17:
(exkl. Balkon): 94,81m²
(inkl. Balkon): 96,84m²
Wohnung 18:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 33,98m²
60
Wohnung 19:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,80m²
Wohnung 20:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,80m²
60
60
60
60
60
60
60
Wohnung 21:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 34,00m²
Wohnung 22:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 34,00m²
Wohnung 23:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,80m²
Wohnung 24:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,80m²
Wohnung 25:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 33,98m²
Wohnung 26:
(exkl. Balkon): 94,81m²
(inkl. Balkon): 96,84m²
SCHALLER 
STADTPLANER BDA
ARCHITEKTEN 
Sudermannstraße 10, 50670 Köln
Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13
N
Maßstab:
geändert:
gezeichnet:
Kleve, den:
Bauherr:
Planinhalt :
Architektin :
Plannummer :
Objektnummer :
Der Bauherr: Die Architektin:
Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve
Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51
Architekten
Bauvorhaben :
Grundriss 2.OG
02.12.2020
BA_4
Neufeld 2851:100
Bauantrag
ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA /
REPPCO Architekten
Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten
Schönrather Straße 7, 51063 Köln

Anlage 04.5 - Grundriss Dachgeschoss Schönrather Str. 7

3635 Zeichen

BB
A
A
A B C D E F G H I J K L M
1
2
3
1.20
m
1.20
m
1.20
m
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
1.20
m
2.135
1.01
2.135
1.011.20
m
1.20
m
A:  29.60 m²
Dachterrasse
Aufzug
5.87
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.345
2.70
2.76 57
1/4 = 7.40 m²
Küche
WFL: 6.65 m²
Schlafzimmer 1
WFL: 12.28 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 19.90 m²
Wohnzimmer
WFL: 25.84 m²
Flur/Diele
WFL: 12.05 m²
WC
WFL: 4.25 m²
Bad
WFL: 8.29 m²
BRH 1.00
1.45/1.135
1.20
m
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
1.45/1.135
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.115
2.70
1.762.475
2.70
2.7657
1.115
2.70
1.762.475
2.70
2.7657
Wohnzimmer
WFL: 25.84 m²
Schlafzimmer 1
WFL: 12.28 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 19.90 m²
Bad
WFL: 8.29 m²
Küche
WFL: 6.65 m²
Flur/Diele
WFL: 12.05 m²
WC
WFL: 4.25 m²
27 29
A:  29.60 m²
Dachterrasse
1/4 = 7.40 m²
57
2.70
2.76 2.345
2.70
2.76 365
2.70
2.76 5.87
5
2.70
2.51 2.195
2.70
2.51 5
A:  18.78 m²
Dachterrasse
1/4 = 4.70 m²
BRH 1.00
2.135
1.012.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01Küche
WFL: 9.15 m²
Wohnzimmer
WFL: 20.38 m²
Schlafzimmer 1
WFL: 12.23 m²
1.20
m
1.20
m
BRH 1.00
BRH 1.00 BRH 1.00 BRH 1.20
1.01/0.9352.47/1.135
2.47/1.135
1.45/1.135
2.135
1.01
281.20
m
Abstell.
WFL: 4.11 m²
WC
WFL: 4.11 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 12.23 m²
1.20
m
Schlafzimmer 3
WFL: 19.90 m²
Bad
WFL: 8.34 m²
Flur/Diele
WFL: 19.22 m²
Wohnung 27:
(exkl. Terrasse): 89,26 m²
(inkl. Terrasse): 96,66 m²
Wohnung 28:
(exkl. Terrasse): 109,67m²
(inkl. Terrasse): 114,37m²
1.20
m
505 3.41 505 4.145 24 2.28 115 1.405 24 3.80 39 3.80 24 1.405 115 2.28 24 2.28 115 1.405 24 3.80 39 3.80 24 1.405 115 2.28 24 4.145 505 3.41 505
9.015 24 3.73 24 3.675 24 3.135 24 3.135 135 2.42 135 3.135 24 3.135 24 3.675 24 3.73 24 9.015
505 3.41 505 8.185 24 3.80 39 3.80 24 7.84 24 3.80 39 3.80 24 8.185 505 3.41 505
505 8.51 24 7.645 24 15.71 24 7.645 24 8.51 505
3.915 5.10 8.125 6.645 115
305
20
Aufzug
1.60 20 6.645 8.125 5.10 3.915
23.785 2.42 23.785
49.99
505 3.41 505 4.145 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.145 505 3.41 505
505 3.41 17.425 7.31 17.425 3.41 505
3.915 13.12 4.305 7.31 4.305 13.12 3.915 Terrasse
3.915 42.16 3.915
49.99
3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895
20
Aufzug
2.102653.055051.8151151.841753.1255051.505505
2.302653.055053.771753.1255051.505505
2653.055052.4151155.14505905505
2653.055052.4151151.901153.125505905505
505 905 505 7.67 505 2.81 505
1.41 8.68 3.315
13.405
2653.055052.4151155.14505905505
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505 905 505 3.125 115 1.90 115 2.415 505 3.05 265
505 905 505 7.67 505 2.81 505
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9.53 3.315
Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00
Treppenhaus 1
WFL: 15.88 m²
Dachgeschoss
+55.50 m üNHN +9.30
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BRH 1.00
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WFL: 47.92 m²
Treppenhaus 2
WFL: 15.88 m²
70
Wohnung 29:
(exkl. Terrasse): 89,26 m²
(inkl. Terrasse): 96,66 m²
70
-5.255-
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SCHALLER 
STADTPLANER BDA
ARCHITEKTEN 
Sudermannstraße 10, 50670 Köln
Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13
N
Maßstab:
geändert:
gezeichnet:
Kleve, den:
Bauherr:
Planinhalt :
Architektin :
Plannummer :
Objektnummer :
Der Bauherr: Die Architektin:
Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve
Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51
Architekten
Bauvorhaben :
Grundriss DG
02.12.2020
BA_5
Neufeld 2851:100
Bauantrag
ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA /
REPPCO Architekten
Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten
Schönrather Straße 7, 51063 Köln

Anlage 04.1 - Grundriss Untergeschoss Schönrather Str. 7

3833 Zeichen

N
SCHALLER 
STADTPLANER BDA
ARCHITEKTEN 
Sudermannstraße 10, 50670 Köln
Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13BB
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Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00
A:  18.23 m²
Technikraum 1
A:  8.04 m²
Kellerabteil 1
A:  5.93 m²
Kellerabteil 2
A:  5.93 m²
Kellerabteil 3
A:  13.38 m²
Lagerraum
A:  5.93 m²
Kellerabteil 4
A:  11.57 m²
Flur 2
A:  7.26 m²
Kellerabteil 5
A:  5.93 m²
Kellerabteil 6
A:  5.93 m²
Kellerabteil 7
A:  5.93 m²
Kellerabteil 8
A:  7.26 m²
Kellerabteil 9
A:  5.93 m²
Kellerabteil 10
A:  5.93 m²
Kellerabteil 11
A:  5.93 m²
Kellerabteil 12
A:  8.65 m²
Flur 3
A:  8.65 m²
Flur 4
A:  7.26 m²
Kellerabteil 13
A:  6.10 m²
Kellerabteil 14
A:  5.83 m²
Keller 16
A:  17.48 m²
Technikraum 2
A:  15.88 m²
Fahrradraum 1
A:  5.93 m²
Kellerabteil 18
A:  5.93 m²
Kellerabteil 19
A:  5.93 m²
Kellerabteil 20
A:  7.26 m²
Kellerabteil 17
A:  8.65 m²
Flur 7
A:  7.26 m²
Kellerabteil 21
A:  5.93 m²
Kellerabteil 22
A:  5.93 m²
Kellerabteil 23
A:  5.93 m²
Kellerabteil 24
A:  8.65 m²
Flur 8
A:  5.73 m²
Kellerabteil 25
A:  5.56 m²
Kellerabteil 27
A:  5.56 m²
Kellerabteil 28
A:  5.56 m²
Kellerabteil 29
A:  18.23 m²
Technikraum 3
A:  13.38 m²
Hausmeisterraum
A:  9.20 m²
Flur 9
A:  26.01 m²
Wasch- und
Trockenraum 2A:  22.49 m²
Treppenhaus 2
A:  26.01 m²
Wasch- und
Trockenraum 1
A:  2.89 m²
Flur 5
1.30
3.00 3.7953.795 3.00
1.30
51 3.55 246 1.625 5 2.535 24 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 39 2.535 5 1.155 30 3.80 30 3.74 24 3.80 39 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 24 2.96 5 1.20
6 24 3.55 51
51 3.55 30 4.21 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.21 30 3.55 51
50.00
51 3.55 30 1.625 5 2.535 24 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 39 2.49 5 1.20 30 3.80 30 3.74 24 3.80 39 2.535 5 1.215 24 1.215 5 2.535 24 2.96 5 1.20 30 3.55 51
30 8.06 24 8.095 24 15.71 24 8.095 24 8.06 30
23.58 115
305
20
Aufzug
1.60 30 23.48
23.58 2.52 23.48
49.58
304.18304.6030
301.9152.4051154.60243.2630
21301.9152.3452.3452.34243.2630
515.1351753.772463.2030
13.39
309.08243.2630
Aufzug
2.1230
301.9152.3452.3452.34243.26302.42
2.2157.12243.2630
30 3.26 24 1.88 5 1.88 5 1.88 5 1.88 5 1.36 30 21
515.1351753.772463.2030
13.39
Untergeschoss
-3.10+43.10 m üNHN
2.135
1.01
2.135
1.01A:  22.49 m²
Treppenhaus 1
A:  50.89 m²
Flur 1
A:  34.19 m²
Fahrradraum 2
10.33
21 4.65
21
21
10.33
4.65
21
21
3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895
9.533.315
Pumpe
Entkalkung
Pufferspeicher
MAG FWS
Brennwerttherme
Lüftungsanlage
Wohnungen
Lüftungsanlage
Keller
-0.75--2.00-
1.20m
A:  5.50 m²
Keller 15
A:  5.52 m²
Flur 6
2.135
1.01
2.135
1.01
1.80m
1.
2.
3.
4.
5.
A:  34.50 m²
Fahrradraum 3
6.
Kiwa
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
1.80m
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
1.80m
-0.75--2.00-
Kiwa
A:  5.56 m²
Kellerabteil 26
2.135
1.01
Maßstab:
geändert:
gezeichnet:
Kleve, den:
Bauherr:
Planinhalt :
Architektin :
Plannummer :
Objektnummer :
Der Bauherr: Die Architektin:
Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve
Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51
ArchitektenArchitekten
Bauvorhaben :
Grundriss UG
10.12.2021
BA_1
Neufeld 2851:100
Bauantrag
ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA /
REPPCO Architekten
Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten
Schönrather Straße 7, 51063 Köln
Vorabzug

Anlage 01 - Übersichtsplan Schönrather Str. 7

169 Zeichen

Anlage 01 - Übersichtsplan Schönrather Str. 7
Mittelpunkt: 360295, 5649455
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 06.07.2021Seite 1 / 1

Anlage 11 - Beantwortung von Fragen aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

6233 Zeichen

Anlage 11 
Anlage zu 1037/2021 
 
RM Rudolph hat zu TOP 5.1 „Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen 
Unterbringung obdachloser Personen in konventioneller Bauweise auf dem städtischen 
Grundstück Schönrather Str. 7 in 51063 Köln-Mülheim“aus der letzten Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 24.03.2022 folgende Nachfragen: 
 
1.) Warum ist seit dem Ratsbeschluss 2017 nichts passiert, obwohl öff. geförderter 
Wohnraum dringend benötigt wurde und wird? 
 
2.) Warum wurde nicht schon 2017 eine Obdachlosenunterkunft geplant, auch vor dem 
Hintergrund, dass fast 12.000 geflüchtete Menschen in Köln durch die Stadt 
untergebracht waren? 
 
3.) Das Sanierungsprogramm der Sozialhäuser sieht vor allem Abriss der Sozialhäuser 
und Errichtung von Sozialwohnungen vor. Ist hierbei davon auszugehen, dass die 
nach OBG dort derzeit untergebrachten Menschen dann Mieter*innen der neu 
gebauten Sozialwohnungen werden? Wieso wird nach Abriss in den seltensten 
Fällen wieder eine Obdachlosenunterkunft errichtet und in der Schönrather Str. 
öffentlich geförderter Wohnungsbau zu einer Obdachlosenunterkunft umgewidmet? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 den Planungsbeschluss (1661/2017) für 
das Bauvorhaben Schönrather Str. 7, 51063 Köln, gefasst. Vorgesehen war der 
Abbruch des Bestandsgebäudes, einer ehemaligen Unterkunft für Geflüchtete, sowie 
die Vorplanung zur Neubebauung des Grundstücks. 
 
Im Rahmen der Vorplanung wurde ein voraussichtlicher Auftragswert für 
Planungsleistungen in Höhe von 246.000 EUR prognostiziert. Die Überschreitung des 
EU-Schwellenwertes erforderte ein EU-weites Ausschreibungsverfahren. Es wurde 
ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt und 
im Juli 2018 abgeschlossen. 
 
Nach Ausgestaltung des Vertrags wurde im Januar 2019 die Entwurfsplanung für das 
Bauvorhaben beauftragt. Im Mai 2019 legte das beauftragte Architekturbüro einen 
Vorentwurf vor, der in einem ämterübergreifenden Abstimmungsprozess hinsichtlich 
der planerischen und baurechtlichen Zulässigkeit Zustimmung fand. 
 
Parallel zu den Vorbereitungen für den Neubau wurden die Planungen für den Abriss 
des Bestandsgebäudes beauftragt, der im März 2019 abgeschlossen wurde. 
 
Die Neubau-Planungen sahen zunächst die Errichtung eines Gebäudes im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau vor. Auf Grund einer geänderten Bedarfslage wurde mit 
Blick auf die städtische Verpflichtung zur Unterbringung obdachloser Menschen und 
von Obdachlosigkeit bedrohter Personen im Januar 2020 verwaltungsintern 
entschieden, eine entsprechende Umplanung vorzunehmen. Diese setzte das 
Architekturbüro bis März 2020 um. 
 
Zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte die Verwaltung, ein umfassendes 
Maßnahmenpaket an General- bzw. Totalunternehmer zu vergeben, um zeitliche 
Synergieeffekte bei den Baumaßnahmen zu erzeugen. Das Bauvorhaben an der 
Schönrather Straße war zunächst Bestandteil des vorgesehenen Maßnahmenpakets. 
Da eine zeitnahe Beschlussfassung nicht absehbar war, wurde das Bauvorhaben im 
März 2021 aus dem Maßnahmenpaket gelöst, um eine kurzfristige Projektfortführung 
zu ermöglichen.

Eine zeitliche Verzögerung von rund einem Jahr hat sich durch eine weitere 
erforderliche Umplanung ergeben. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wurden 
seitens der Politik erweiterte ökologische Anforderungen an kommunale 
Wohnbauvorhaben gestellt. Diese betreffen insbesondere die Installation von 
Photovoltaik-Anlagen, Dach- und Fassadenbegrünung und Ladestationen für 
Elektromobilität. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, musste auch für das 
Bauvorhaben an der Schönrather Straße, bei dem die Entwurfsplanung bereits 
abgeschlossen war, eine erneute aufwendige Umplanung vorgenommen werden. 
Diese konnte, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, erst im Dezember 
2021 abgeschlossen werden und ist nunmehr die Grundlage für die aktuelle 
Baubeschlussvorlage 1037/2021. 
 
zu 2.) Der Bau von Unterkünften für Geflüchtete, der Bau von Unterkünften für 
Wohnungslose/Obdachlose und der öffentlich-geförderte Wohnungsbau unterliegen 
jeweils unterschiedlichen bau- und förderrechtlichen Bedingungen. 
 
Der Bedarf zur Unterbringung von Geflüchteten war zum Zeitpunkt des Leerzuges der 
maroden Unterkunft für Geflüchtete Schönrather Straße 7 am 31.08 2017 abnehmend 
(2016: 13.258 untergebrachte Geflüchtete / 2018: 10.216 Geflüchtete / 2019: 7.460 
Geflüchtete), so dass Unterbringungskapazitäten reduziert werden konnten. Die 
Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen erfolgt getrennt, genau wie der 
Bedarf an Unterbringungsplätzen für diese beiden Gruppen getrennt betrachtet wird. 
 
Der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen rückte 2017 in den Fokus, so dass das 
städtische Grundstück zunächst zur Planung von öffentlich gefördertem Wohnraum 
zur Vermietung an Menschen mit niedrigem Einkommen und Wohnberechtigungs-
schein verwendet wurde. Auch wenn dieser Bedarf nach wie vor besteht, so hat sich 
doch 2021 der Bedarf an der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Obdachlosen 
gegen Nutzungsgebühr so erhöht, dass eine Umplanung zugunsten einem 
Unterbringungsobjekt vorgenommen wurde. 
 
zu 3.) Es besteht bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gegen Nutzungsgebühr nach 
§ 14 Ordnungsbehördengesetz (OBG) zur Verhinderung von Obdachlosigkeit kein 
Anspruch des Einzelnen auf Unterbringung in einem bestimmten Objekt. Der Soziale 
Dienst hat bei der Belegung der Unterbringungsstandorte die Bedarfe aller städtisch 
untergebrachten Wohnungslosen im Blick zu halten und kann sich nicht nur an 
Einzelinteressen ausrichten. 
 
Oft ist es auch so, dass sich ehemalige Bewohner*innen von abgerissenen 
Sozialhäusern nach der jahrelangen Planungs-und Bauphase an ihrem neuen 
Wohnort wohlfühlen und nicht mehr zurück wollen. Jedes städtische Grundstück wird 
individuell bei einer Neubebauung umfassend bewertet, was für die 
Sozialraumplanung sinnvoll ist bzw. benötigt wird (Schulbau, Kita, Unterkunft für 
Geflüchtete, Unterkunft für Obdachlose usw.). Daher kann keine allgemeine Aussage 
getroffen werden, wie häufig eine Unterkunft für Wohnungslose/Obdachlose gebaut 
wird.

Anlage 05 - Außenansichten Schönrather Str. 7

891 Zeichen

Nord-West
ABCDEFGHIJKLM
+46.20 m üNHN+0.00
+56.50 m üNHN
+59.10 m üNHN
Nord-Ost
123
+0.00 +46.20 m üNHN
+56.50 m üNHN
+59.10 m üNHN
Süd-Ost
A B C D E F G H I J K L M
+59.10 m üNHN
+56.50 m üNHN
+46.20 m üNHN+0.00
Süd-West
1 2 3
+59.10 m üNHN
+56.50 m üNHN
+0.00 +46.20 m üNHN
SCHALLER 
STADTPLANER BDA
ARCHITEKTEN 
Sudermannstraße 10, 50670 Köln
Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13
Maßstab:
geändert:
gezeichnet:
Kleve, den:
Bauherr:
Planinhalt :
Architektin :
Plannummer :
Objektnummer :
Der Bauherr: Die Architektin:
Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve
Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51
Architekten
Bauvorhaben :
Ansichten
02.12.2020
BA_7
Neufeld 2851:100
Bauantrag
ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA /
REPPCO Architekten
Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten
Schönrather Straße 7, 51063 Köln

Anlage 06 - Außenanlagen Schönrather Str. 7

4620 Zeichen

PROJEKT
BAUHERR
PLANVERFASSER
PLANINHALT DATUM / ÄNDERUNGMAßSTAB
ZEICHNUNGSNR. / INDEXBEARBEITER
BLATTGRÖSSE
26.11.2020PH1.05 x 1.11
1 : 100
02 / DEntwurf Aussenanlagen - gesamt
Neubau Mehrfamilienhaus Schönrather Str. 7, 51063 Köln 
Stadt KölnAmt für WohnungswesenOttmar-Pohl-Platz 151103 Köln
18 Stg. 17²/29+46,20 üNN = +0,00 OKFF
Schlafzimmer18,02 m²
Wohnzimmer26,42 m²
Küche5,68 m²
Bad9,25 m²
Schlafzimmer11,82 m²
Bad5,07 m²
Flur/Diele15,76 m²
Wohnzimmer20,3 m²
Schlafzimmer19,3 m² Schlafzimmer19,3 m²
Wohnzimmer20,3 m²
Küche3,92 m² Bad7,71 m²
Bad3,37 m²
Flur/Diele11,56 m²
Bad7,71 m² Flur/Diele11,56 m²
Küche3,92 m²
Bad3,37 m²
Wohnzimmer20,3 m²
Schlafzimmer19,3 m² Schlafzimmer19,3 m²
Wohnzimmer20,3 m²
Küche3,92 m² Bad7,71 m²
Bad3,37 m²
Flur/Diele11,56 m²
Bad7,71 m² Flur/Diele11,56 m²
Küche3,92 m²
Bad3,37 m²
Wohnzimmer26,42 m²
Küche5,68 m²
Bad9,25 m²
Schlafzimmer11,82 m²
Bad5,07 m²
Flur/Diele15,76 m²
Schlafzimmer18,02 m²
0,4/4
Grd.Bl. 12249
46.6146.6346.60
46.6246.6046.52
0,25/4
46.09
0,25/3
0,3/5
0,2/3
0,2/3
0,2/2
0,5/11
0,55/7
0,3/3
0,25/3
45.62
45.31
0,25/2
45.16
Straßenfluchtlinie
45.39
45.47
45.60
0,25/5
Asphalt
46.41
45.64
45.29
46.57
Schönrather Str.
Im Winkel
Gehweg
I FDTrafo
0,3/8
45.08
44.92
0,6/10
0,4/6
0,45/6
Beton
Gerüst
Peilrohr
2x0,85/12
3x0,4/6
2x0,3/8
0,25/8
0,5/14
Straßenfluchtlinie
StraßenfluchtlinieStraßenfluchtlinie
AWH = 50,85
0,25/7
0,25/8
Pflaster
Weg (Splitt)
3x0,45/12
44.77
44.82
44.8544.9644.9845.0245.0145.11
0,25/5
0,25/4
45.66
45.3945.36
45.04
45.00
44.7844.7544.74
0,3/5
0,2/3
0,1/2
0,2/3
0,15/1
46.55
46.62
44.92
45.84
45.42
45.50
45.72
0,15/2
45.22
46.02
46.73
45.15
46.0246.40
44.82
46.84
46.5446.26
46.20
45.89
45.62
45.40
45.79
44.73
44.67
44.87
44.93 44.82
45.05
45.22
45.1945.31
45.36
45.06
45.41
45.25
45.39
45.35
45.51
45.5045.48
45.21
45.17
45.32
45.32
45.41
45.26
Wiese
Schotter
(Tür)
0,15/2
0,15/2
0,15/20,15/2
0,1/10,1/1
0,1/1
0,1/1
0,1/1
0,1/1
0,1/1
0,1/1
Baufeld
0,15/2
0,15/20,15/2
0,15/20,1/10,1/10,1/10,1/1
1807
1805
68
115
Kazilci, NebahatGrdb.Bl. 13599
Cocco, Elia
RheinEnergie
 AGGrdb.Bl. 9366
92
Stadt KölnGrdb.Bl. 261
125
Stadt KölnGrdb.Bl. 261
5,0
1847
1806
112
116
1846
u.a.
Cocco, Elia u.a.Grd.Bl. 12249
Cocco, MonicaGrd. Bl. 12253
Cocco Diaz Hoe, IsabellaDiaz Hoe, SenénGrd.Bl. 13456
Diaz Hoe, Senén
Cocco Diaz Hoe, Isabella
Grd. Bl. 6926
Robinieerhalten
Robinieerhalten
Robinieerhalten
Weißdorn
Robinie
Kastanie
Kirsche
Schw.Maulbeere
Hasel
Schw.Maulbeere
Weißdorn
Walnuss
Birne
Apfel
Kirscheist größer alsangegeben
Weißdorn
Weißdorn
Weißdorn
Hasel
Weißdorn
Weißdorn
Apfel
Weißdorn
Weißdorn
Robinieerhalten
Weißdornerhalten
Weideerhalten
Pfirsisch
Schlehe
Weißdorn
Birne
GingkoWoll-mispelGingko
Pflaume
Walnuss
5,00 
11,00
5,503,001,251,25
11,00 5,503,00
1,25
1,25
1,00 
3,00 
1,50 
1,50 
1,605
Bolzplatz, alternativextensive Wiese
PflegezufahrtSchotterrasen
Rasen als freieSpielfläche
Extensive Wiese
Betonpflaster, 10/20, grauL-Verband
Sitzbank
Fläche für Mietergärten
Fläche für Mietergärten
Extensive Obstwiese mit alten Sorten
Heimische Wildgehölze, z.B.:Holunder, Kornelkirsche, Liguster,Felsenbirne, Hundsrose, Hasel
Fläche für Mietergärten
Fußballtor
Fußballtor
Eingangs-bereich
3 Fahrradbügel1 Lastenradbügelmit Überdachung
Stauden-pflanzung
Sitzblöcke SitzblöckeEingangs-bereich
Fassaden-begrünung
Wasseranschluss
Einfassung mitFindlingen
Stauden-pflanzung
Schotterrasen
3 Parkplätze
Feuerwehraufstellfläche
3 Parkplätze
Feuerwehraufstellfläche
Terrasse Betonsteinplatten, 40/40, anthrazit
Betonpflaster, grau, 10/20,Einfassung Flachschicht
Betonpflaster, 10/20, grauL-Verband
Betonpflaster grau, 15/30ReihenverbandBetonpflaster anthrazit, 15/30Reihenverband
Betonpflaster anthrazit, 15/30
Betonpflaster, grau, 10/20,Einfassung Flachschicht
Betonpflaster grau, 15/30Reihenverband
Betonpflaster anthrazit, 15/30Reihenverband
Hainbuchenhecke
Bäume, geplant:Apfeldorn, Crataegus lavallei `Carrierei´
Feldahorn HstAcer campestre
Hainbuchenhecke
Hainbuchenhecke
Betonpflaster, grau, 10/20,Einfassung Flachschicht
Eingangs-bereich
Sand
1-Turm Kletteranlage Pavo,Fa. Kompan
Ligusterhecke, Bestand
Fassaden-begrünungFassaden-begrünung
Fassadenbegrünung Fassaden-begrünung
Stauden-pflanzung Stauden-pflanzung Stauden-pflanzung
3 Fahrradbügel1 Lastenradbügelmit Überdachung2 Fahrradbügel2 Lastenradbügelmit Überdachung
Schotterrasen
Eingangs-bereich ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGENDATUMi GEZ.
Planerstellung26.11.20
VERTEILER
DSEinarbeiten Aussenanlagen in Plangrundlage 201217-Schoenrather-LP_NEU; Anpassen der Flächen20.01.21CKRAEinarbeiten Fassadenbegrünung09.08.21BTHBÄnderung KFZ Stellplätze04.10.21BTHCDAnpassung Fahrrad Stellplätze02.11.21BTH

Anlage 07 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Schönrather Str. 7

3520 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen
Schönrather Str. 7
Mülheim
Mülheim
Neubau
Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum
-1 0 1 2 3 4
bis 2021 2022 2023 2024 2025 2026
01.05.
0 0 0 0 0 0
Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 107.468 € 184.230 €
Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 107.468 € 184.230 €
Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 47.294 € 81.075 €
Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 49.145 € 84.249 €
Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 800 € 2.000 €
Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 5.671 € 9.721 €
Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 102.910 € 177.045 €
Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 66.532 € 114.055 €
Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 66.532 € 114.055 €
Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
0 € 0 € 0 € 0 € 61.974 € 106.870 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 61.974 € 106.870 €
Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 01
Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 02
Einzahlungen aus der Veräußerung von 
Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 290.660 € 225.060 € 337.590 € 1.125.300 € 2.475.730 € 2.388.942 €
Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
290.660 € 225.060 € 337.590 € 1.125.300 € 2.475.730 € 2.388.942 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 290.660 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 225.060 € 337.590 € 1.125.300 € 2.475.730 € 2.388.942 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Anmerkungen
0
1
Finanzrechnung
Bedarf Teilfinanzplan 1004
Ergebnisrechnung
Bedarf Teilergebnisplan 1004
Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Hierzu siehe "Darstellung der 
Wirtschaftlichkeit".
Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal 
jährlich abgerechnet. Sie sind insoweit durchlaufende Posten und werden hier nicht ausgewiesen.
Faktor
Periode
Jahr
Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung
Projekt
Stadtbezirk
Stadtteil
Szenario
Teilplan 1004

Beschlussvorlage Rat

23005 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
1037/2021 
Vorlagen-Nummer 
 1037/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser Personen in 
konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7 in 51063 Köln-
Mülheim 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung obdachloser Personen auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-
Mülheim, Gemarkung 4975 Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 
6,84 Mio €. 
Die Umsetzung erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der 
Neubau umfasst eine Solarthermie- und eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung 
sowie Vorrichtungen zur Realisierung einer Elektromobilitätsladeinfrastruktur.  
 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 freigegeben.  
 
Beschlussalternative: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unter-
bringung obdachloser Personen auf dem städtischen Grundstück Schönrather Str. 7, 51063 Köln-
Mülheim, Gemarkung 4975 Dünnwald, Flur 61, Flurstück 117 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 
7,87 Mio €. 
Die Umsetzung erfolgt im Passivhausstandard. Die Verwaltung wird hierzu mit entsprechenden Um-
planungen beauftragt. Darüber hinaus umfasst der Neubau eine Solarthermie- und eine Photovoltaik-
anlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Vorrichtungen zur Realisierung einer Elektromobilitäts-
ladeinfrastruktur. 
 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
Bauausschuss 07.03.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 
Unterausschuss Wohnen 28.04.2022 
Rat 05.05.2022

2 
maßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 freigegeben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   6,84 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 (2025 anteilig) 
a) Personalaufwendungen    0 € 
b) Sachaufwendungen etc.    177.045 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   114.055 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 (2025 anteilig) 
a) Erträge    184.230 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   0 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Während des hohen Zuzugs von Geflüchteten, insbesondere im Zeitraum 2015-2016, wurden im 
Rahmen der Gefahrenabwehr zunächst kurzfristig zu realisierende Bauprojekte (Mobile Wohneinhei-
ten, Systembauten, ungenutzte Gewerbehallen) priorisiert abgewickelt. Längerfristig zu realisierende 
Bauprojekte wie z.B. konventionelle Bauten (Massivbauten) wurden vor diesem Hintergrund zurück-
gestellt. Für eine dauerhafte Sicherstellung der Unterbringungsverpflichtung bzw. der Versorgung mit 
Wohnraum sind derartige Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung allerdings zwingend erforderlich und 
werden nunmehr aufgrund der Unterbringungssituation und der zur Verfügung stehenden Kapazitäten 
wieder forciert. 
 
Die Verwaltung muss auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Wohnbaupotenziale entwickeln, die 
sowohl die Unterbringung obdachloser Menschen und Geflüchteter sichern als auch preiswerten 
Wohnraum für die gesamte Bevölkerung schaffen. Dazu zählt auch die Errichtung von Unterkünften 
im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.  
 
Zielgruppe sind hier in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen. Diese sind in der Regel bereits 
seit Jahren in kostenintensiven Objekten untergebracht, da sie nicht in der Lage sind, eigenverant-
wortlich Wohnraum anzumieten, um ihre akute Wohnungslosigkeit zu beenden. Der Bedarf an ent-
sprechenden Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe ist immens gestiegen und steht der-

4 
zeit nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Um der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung 
nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) nachkommen zu können, sind diese Personenkreise ak-
tuell teilweise in kostenintensiven angemieteten Objekten oder in stadteigenen Liegenschaften unter-
gebracht, die jedoch nur über einen sehr geringen Ausstattungsstandard verfügen bzw. keine Pri-
vatsphäre in abgeschlossenen Wohneinheiten bieten. Die Verwaltung verstärkt daher ihre Bemühun-
gen, den hier benötigten Wohnraum zu schaffen.   
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 Planungen für einen öffentlich geförderten Wohnungs-
bau in konventioneller Bauweise auf dem vorgenannten Grundstück beauftragt (Planungsbeschluss 
1661/2017). Gleichzeitig wurden Planungen zum Abriss der bestehenden Unterkunft für Geflüchtete 
auf selbigem Grundstück beschlossen.  
 
Geänderte Bedarfslage: 
 
Da der Bedarf an Unterkünften zur Unterbringung obdachloser Personen seit Beschluss der Planun-
gen zu der vorliegenden Baumaßnahme erheblich gestiegen ist, beabsichtigt die Verwaltung – statt 
der seinerzeit beabsichtigten Errichtung eines Neubaus mit öffentlich geförderten Wohnungen - nun-
mehr die Realisierung eines konventionellen Neubaus zur Unterbringung dieser Zielgruppe auf dem 
städtischen Grundstück an der Schönrather Str. 7.  
 
 
Bauplanungsrecht: 
 
Da für das Grundstück kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens 
nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise 
und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt 
und die Erschließung gesichert ist.  
 
Das Bauvorhaben Schönrather Str. 7 liegt innerhalb überbaubarer Flächen und ist planungsrechtlich 
grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Geschossigkeit) sind die örtlichen Verhält-
nisse zu berücksichtigen. Der Umgebungsrahmen nach § 34 BauGB zu o.g. Grundstück wird im Sü-
den und Osten durch die Schönrather Straße, im Westen durch die Straße Im Winkel definiert. Nörd-
lich grenzt die Bebauung der Straße Im Winkel an. Der maßgebliche Bereich für das Bauvorhaben ist 
durch 3-geschossige Gebäude mit Satteldach geprägt. In einer ämterübergreifenden Vorbesprechung 
des Bauvorhabens wurde eruiert, dass die geplante Bebauung mit drei Vollgeschossen mit Staffelge-
schoss grundsätzlich möglich ist. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Hinblick auf das Ein-
fügungsverbot nicht zu rechtfertigen. 
 
 
Baubeschreibung: 
 
Die auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht 
nunmehr eine Unterkunft für obdachlose Personen in konventioneller Bauweise vor. Das Gebäude 
verfügt über drei Vollgeschosse und ein zur Unterbringung genutztes Staffelgeschoss. Zusätzlich ist 
eine Unterkellerung vorgesehen.  
 
Nach der vorliegenden Planung beträgt die Fläche der abgeschlossenen Nutzungseinheiten insge-
samt rund 1.725 m². Es sind 29 Nutzungseinheiten mit einer Größe zwischen 34 m² und 114 m² ge-
plant. Zehn Nutzungseinheiten wurden rollstuhlgerecht geplant. 
 
Im Erdgeschoss befinden sich vier 2-Zimmer-Einheiten sowie zwei 3-Zimmer-Einheiten. Die Realisie-
rung der sechs im Erdgeschoss befindlichen Nutzungseinheiten erfolgt rollstuhlgerecht. Jede der ge-
nannten Nutzungseinheiten verfügt über einen Gartenbereich mit Terrasse und eine Freifläche. Die 
Planung sieht im 1. und 2. Obergeschoss jeweils zehn Nutzungseinheiten vor, von denen je zwei 
Wohneinheiten pro Etage rollstuhlgerecht errichtet werden. Je Obergeschoss werden neben acht 1-
Zimmer-Einheiten zwei 3-Zimmer-Einheiten errichtet. Alle Nutzungseinheiten der beiden Geschosse 
verfügen über einen Balkon. Das Dachgeschoss wird als Staffelgeschoss realisiert. Hier entstehen

5 
drei 3-Zimmer-Einheiten, die über baulich getrennte Dachterrassen verfügen.  
 
In den Nutzungseinheiten sind Aufstellflächen für Waschmaschinen- und Trockner vorgesehen. Bei 
den 1-Zimmer-Einheiten ist die Aufstellung von Waschmaschinen und Trocknern nicht möglich. Für 
die 16 Appartements sind entsprechende Stellplätze im Kellergeschoss in zwei Wasch- und Trocken-
räumen vorgesehen. 
 
Neben den zehn nach DIN 18040-2R (rollstuhlgerecht) geplanten Nutzungseinheiten werden die wei-
teren 19 Einheiten nach DIN 18040-2 barrierefrei errichtet. Sämtliche Nutzungseinheiten lassen sich 
über zwei vorgesehene Treppenhäuser sowie einen Aufzug erreichen.  
 
Die Verwaltung plant aus Kosten- und Wartungsgründen grundsätzlich nur dann den Einbau eines 
Aufzuges, wenn dies rechtlich erforderlich ist oder es u.a. aus bautechnischen Gründen nicht möglich 
ist, rollstuhlgerechte Wohnungen im Erdgeschoss vorzusehen. 
Nach § 39 Abs. 4 S.1 BauO NRW ist der Einbau eines Aufzuges bei Gebäuden mit mehr als drei 
oberirdischen Geschossen verpflichtend. Oberirdische Geschosse sind solche Geschosse, deren 
Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragen, § 2 Abs. 5 
BauO NRW. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Vollgeschosse im Sinne des § 2 Abs. 6 BauO 
NRW handelt, da § 39 BauO NRW diese Differenzierung nicht aufgreift. Da vorliegend ein 4-
geschossiger Baukörper (3 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss) errichtet werden soll, der folglich vier 
oberirdische Geschosse im Sinne des § 39 BauO NRW aufweist, ergibt sich die Verpflichtung zum 
Einbau eines Aufzuges. Die grundsätzlich anzustrebende größtmögliche bauliche Ausnutzung der 
Geschossigkeit kann für das vorliegende Bauvorhaben folglich nur mit der Realisierung eines Aufzugs 
umgesetzt werden.  
 
Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume und Serviceflächen für Hausmeister sowie Fahr-
radkeller und Kinderwagenabstellräume. Jeder Nutzungseinheit steht ein Kellerabteil zur Verfügung. 
Das Kellergeschoss ist ebenfalls über zwei Treppenhäuser und den Aufzug erreichbar. 
 
Die Planungen wurden entsprechend der im Planungsbeschluss 1661/2017 dargestellten Planungs-
parameter durchgeführt. Das Gebäude wurde energetisch entsprechend den gesetzlichen Bestim-
mungen bzw. auf Grundlage des am 01.11.2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), 
welches die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat, geplant. 
 
Zur Wärmeerzeugung kommt eine Brennwerttherme mit einer auf dem Dach installierten solarthermi-
schen Anlage zum Einsatz, da ein Anschluss an das Fernwärmenetz nicht möglich war. Die Vertei-
lung der Raumwärme erfolgt über Fußbodenheizungen, die über Raumthermostate gesteuert werden. 
Zur Deckung der Heizlast werden in den Badezimmern zusätzliche Elektro-Handtuchheizkörper in-
stalliert.  
 
Zur Erzeugung von Allgemeinstrom werden Photovoltaikmodule auf dem begrünten Dach eingesetzt. 
Diese werden neben den solarthermischen Modulen in Ost-West-Ausrichtung angeordnet. Die Ge-
samtfläche der Photovoltaikmodule beträgt rund 60 m². Die Leistung der Anlage liegt bei 12,6 kWp. 
 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Abstimmung hat die Bauaufsichtsbehörde entschieden, dass 
bei der Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen auf Pkw-Stellplätze grund-
sätzlich verzichtet werden kann. Da Mitarbeitende des Objektservice im Amt für Wohnungswesen und 
des Sozialen Dienstes des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren das Objekt im Betrieb regelmäßig 
anfahren müssen, sind hier sechs Pkw-Stellplätzen vorgesehen. Diese stehen auch Besucher*innen 
als Parkmöglichkeit vor Ort zur Verfügung. Die Stellplätze, von denen einer rollstuhlgerecht angelegt 
wird, werden auf der Abstandsfläche zur angrenzenden Straße Im Winkel eingerichtet.  
Die Vorrichtung einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität wird nach den gesetzlichen Vorga-
ben des Gebäude-Elektroinstallationsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) für Wohngebäude mit mehr als 
fünf Stellplätzen geplant. Die Maßnahmen ermöglichen bei Bedarf mit geringem Umsetzungsaufwand 
eine spätere Installation von Ladesäulen, Unterverteilung und einem Lastmanagement. 
 
Der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie 
die Erhebung von Ablöseerträgen (Stellplatzsatzung) folgend, umfasst die Planung ausreichend Ab-

6 
stellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder. Im Untergeschoss des Objektes werden drei Fahr-
radkeller errichtet, die Abstellmöglichkeiten für insgesamt 21 Fahrräder bieten. Im Außenbereich wer-
den vier überdachte Bereiche zur Abstellung von Fahrrädern entstehen. Auf diesen Flächen können 
weitere 23 Fahrräder sowie 5 Lastenräder abgestellt werden. Hier werden Fahrradnadeln installiert, 
an denen die Sicherung der Fahrräder möglich ist.  
Sämtliche Abstellplätze werden witterungsgeschützt und diebstahlsicher ausgeführt und entsprechen 
somit auch in diesem Punkt den Anforderungen aus der Stellplatzsatzung, die sich aus Nummer 8 
des am 06.05.2021 durch den Rat beschlossenen Änderungs- bzw. Zusatzantrags AN/1011/2021 zur 
Stellplatzsatzung ergeben. 
 
Die fensterlosen Teile der Fassaden werden zur Verbesserung des Kleinklimas und als Hitzepuffer 
begrünt. Hier werden Rankhilfen aus Metall in Form von Stahlseilen– und gittern, die einen Mindest-
abstand zur Wand gewährleisten, verwendet. Begrünt werden die beiden Giebelseiten mit Abstand zu 
den Fenstern, dem Aufzugsschacht und der Randfläche zur Straßenseite. Eine Begrünung der Gar-
tenseite, auf der sich die Balkone befinden, ist nicht vorgesehen. 
 
Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes sind Freiflächen für Mietergärten geplant, die durch interes-
sierte Bewohner*innen bewirtschaftet werden können. Hierzu ist in diesem Bereich des Grundstücks 
eine Wasseraußenzapfstelle vorgesehen. Eine weitläufige Rasenfläche ist als freier Spielbereich ge-
plant. Innerhalb der Rasenfläche liegt ein Sandbereich, auf dem eine Kletteranlage errichtet wird. Die 
Sandfläche wird durch Findlinge eingefasst. Angrenzend an die Spielfläche wird ein Gemeinschafts-
platz mit Sitzbänken errichtet, der über gepflasterte Wege erreichbar ist. Die Bepflanzung und teilwei-
se Erhaltung der Grünflächen erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie 
Vogel- und Insektenschutz und umfasst dabei heimische Gehölze. Der hintere Bereich des L-
förmigen Grundstücks wurde in der Vergangenheit an rückwertige Anlieger*innen als Gartenland ver-
pachtet. Der auf der vorausgegangenen Nutzung basierende Bestand an Einzelbäumen sowie vor-
handene Baumgruppen bleiben erhalten. Die im nördlichen Bereich des Gebäudes liegende Obstwie-
se soll durch robuste Neupflanzungen ergänzt werden. Eine nicht durchgängige Abgrenzung zu dem 
benachbarten Grundstück wird durch eine Hainbuchenhecke ergänzt. Die teilweise vorhandene Li-
gusterhecke bleibt dabei erhalten. Die im Erdgeschoss befindlichen Terrassen werden durch eine 
Heckenbepflanzung abgegrenzt. 
 
Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre.  
 
Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimaschutz: 
 
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver-
brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet 
eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzbauten. Um einer 
wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben 
so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen 
Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach-
haltig ist.  
 
Im Rahmen des Neubaus und dessen Feuerwehraufstellfläche müssen nach der Satzung zum Schutz 
des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und des Geltungsbereiches 
der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung) sieben schützenswerte Bäume 
gefällt werden. Bei den betroffenen Bäumen handelt es sich um eine Pappel, drei Robinien, zwei 
Weiden und eine Hainbuche. Die ökologisch wertvolle Obstwiese im hinteren Teil des Baugrund-
stücks ist von dem Bauvorhaben nicht tangiert. Der genannte Bereich bleibt vollständig erhalten und 
wird darüber hinaus um weitere Obstbäume ergänzt. 
Die Umsetzung und Auswahl der erforderlichen Ersatzbepflanzung erfolgt unter Einhaltung der recht-
lichen Vorgaben der Baumschutzsatzung. Nach aktuellem Planungsstand werden auf dem Grund-
stück insgesamt 15 neue hochstämmige Bäume neu gepflanzt und somit ein gleichwertiger Baumbe-
stand sichergestellt. Die Auswahl der Baumarten ist bisher nicht erfolgt. 
 
Zeitrahmen:

7 
Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab dem 03. Quartal 2023 erfolgen, wobei mit einer reinen Bau-
zeit von 23 Monaten zu rechnen ist.  
 
Wirtschaftlichkeit: 
 
Der geplante Neubau an der Schönrather Straße ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß-
nahme. Nach dem derzeitigen Planungsstand ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von 
6.843.281,94 € brutto. Die Summe basiert auf der im 03. Quartal 2020 erstellten Gesamtkostenbe-
rechnung gemäß DIN 276 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.110.073,16 € brutto. Bei der Be-
rechnung der Gesamtbaukosten wurde der Baupreisindex berücksichtigt. Zwischen Aufstellung der 
Kostenberechnung und Fertigung der Beschlussvorlage hat eine Preissteigerung in Höhe von 12 % 
stattgefunden. Dementsprechend wurden 12 Prozentpunkte (733.208,78 € brutto) zu der Gesamt-
summe der Kostenberechnung addiert.  
 
Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO. Im 
Vergleich zu anderen Unterkunftsarten, wie angemietete Objekte (z.B. Hotels) oder Massenunterkünf-
te (z.B. Container) mit erheblichem Aufwand für Sicherheits- und Trägerpersonal, ist die hier geplante 
Unterkunftsart bei höherer Bau- und Aufenthaltsqualität über die Nutzungsdauer betrachtet grund-
sätzlich kostengünstiger und wirtschaftlicher. 
 
Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden investive Maßnahmen über die kalkulatorischen Ab-
schreibungen berücksichtigt. Die jährlichen Gesamtaufwendungen (bei dynamischer Betrachtung 
über die gesamte Nutzungsdauer) betragen rund 555.500 € bei dem Betrieb des Objektes. Die ent-
sprechend prognostizierten Gebührenerträge belaufen sich jährlich auf 394.300 € und beruhen auf 
vergleichbaren Objekten, die in der aktuellen vom Hauptausschuss am 18.07.2018 beschlossenen 
städtischen Gebührensatzung enthalten sind. Andere Unterkunftsarten werden in der Satzung mit 
deutlich höheren Gebührensätzen pro m² Wohnfläche kalkuliert. Rechnerisch wird somit eine jährliche 
Kostenunterdeckung von rund 161.200 € bei der Einrichtung erwartet. Die Verwaltung weist darauf 
hin, dass die Nutzungsgebühren für obdachlose Personen zwar von den Nutzer*innen zu entrichten 
sind, aber größtenteils über Transferleistungen der Stadt Köln gedeckt werden. 
 
Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folgeaufwen-
dungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzplanung dienen. Da 
die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt, 
weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. 
 
Alternative Realisierung im Passivhausstandard: 
 
Eine Realisierung des geplanten Bauvorhabens ist grundsätzlich auch im Passivhausstandard mög-
lich. Auf Grund der abweichenden Anforderungen für diese Art der Gebäudeausführung wäre jedoch 
eine umfassende Umplanung erforderlich. Entgegen der vorliegenden Planung sind unter anderem 
eine luftdichte und hochgedämmte Gebäudehülle ohne Kältebrücken, eine Dreifachverglasung, ein 
komplexes Heizsystem sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erforderlich. Eine An-
passung der Gebäudeplanung an den Passivhausstandard wird mindestens circa sechs Monate in 
Anspruch nehmen.  
 
Da der Rat am 28.09.2017 die Planungen für dieses Gebäude noch im EnEV-Standard (heute nach 
den Regelungen des GEG) beschlossen hat (Beschluss Nr. 1661/2017), wurde dementsprechend 
keine Planung im Passivhausstandard vorgenommen. Eine grobe Kostenschätzung für eine alternati-
ve Realisierung im Passivhausstandard kommt zu dem Ergebnis, dass mit Mehrkosten i.H.v. insge-
samt rund 1.03 Mio. € für das Vorhaben ausgegangen werden muss. Für die zusätzlichen Planungs-
leistungen sind hierbei Kosten in Höhe von 51.000 € berücksichtigt. Bei Umplanung nach Pas-
sivhausstandard würden sich die reinen Baukosten somit um rund 975.000 € erhöhen. Die konkreten 
finanziellen Auswirkungen können erst nach einer abgeschlossenen Umplanung und auf Grundlage 
der dann erneut vorzulegenden detaillierten Kostenberechnung dargestellt werden.  
 
Im Rahmen der bereits abgeschlossenen Haushaltsplanung für das Jahr 2022 und der dabei vorge-
schriebenen mittelfristigen Finanzplanung für die drei Folgejahre wurden die anfallenden Mehrkosten

8 
nicht explizit berücksichtigt. 
 
Finanzierung: 
 
Die erforderlichen Finanzmittel für das Jahr 2022 stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-9-5195 – Neubau Schönrather Str. 7 zur Verfügung. 
Für die Folgejahre wird Dez. V im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Eventuelle Mehrkosten der Alternative sind in 2022 ggfs. nicht gedeckt, da es sich hier nur um eine 
grobe Kostenschätzung handelt. Erfahrungs- und Vergleichswerte liegen bisher nicht vor. Eine De-
ckung müsste dann im Haushaltjahr 2022 über eine Umbuchung von einer anderen Finanzstelle er-
folgen bzw. in der weiteren Haushaltsplanung für die Jahre 2023 ff. berücksichtigt werden. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Übersichtsplan 
Anlage 2:   Lageplan 
Anlage 3:  Luftbild 
Anlage 4.1: Grundriss Kellergeschoss 
Anlage 4.2: Grundriss Erdgeschoss 
Anlage 4.3: Grundriss 1. Obergeschoss 
Anlage 4.4: Grundriss 2. Obergeschoss 
Anlage 4.5: Grundriss Dachgeschoss 
Anlage 5: Außenansichten 
Anlage 6: Außenanlagen 
Anlage 7: Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Anlage 8: Darstellung der Wirtschaftlichkeit 
Anlage 9: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 10 - Beantwortung von Fragen aus dem Bauausschuss

4129 Zeichen

Anlage 10 zur Vorlage 1037/2021 
Beantwortung mündlicher Anfragen des Bauauschusses vom 07.03.2022 zu dem Bauvorhaben 
an der Schönrather Str. 7 in 51063 Köln-Mülheim 
 
Im Rahmen der Vorberatung zu dem Bauvorhaben wurden der Verwaltung im Bauausschuss am 
07.03.2022 verschiedene Fragen zu unterschiedlichen Themenfeldern gestellt.  
Die Mitarbeiterin des Amtes für Wohnungswesen, Frau Kerscher, hat die Fragen im Ausschuss notiert 
und daraufhin eine schriftliche Antwort der Verwaltung zugesagt. 
Zu dem Ausschuss liegt ein Beschlussprotokoll vor, das die Fragestellungen nicht enthält. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragestellungen wie folgt: 
 
Fördermöglichkeiten 
 
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der 
Kreditanstalt für Wiederaufbau wurde im Januar 2022 durch die Bundesregierung mit einem 
vorzeitigen Programmstopp belegt, da die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft waren.  
Die Bundesregierung hat für die BEG weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt, 
so dass aktuell grundsätzlich wieder ein entsprechendes Angebot besteht.  
Die Fördermöglichkeiten beziehen sich derzeit ausschließlich auf Sanierungsmaßnahmen, für 
Neubauten werden aktuell keine Förderprogramme angeboten.  
Die Verwaltung beobachtet die Entwicklung der Förderlandschaft im Rahmen der Aufgabenerfüllung 
aufmerksam und greift Fördermöglichkeiten zur Realisierung von Projekten grundsätzlich auf. 
 
Bedarfslage 
 
Die Stadt Köln ist als Ordnungsbehörde nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW verpflichtet, 
Obdachlosigkeit zu verhindern, indem sie von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen in einer 
geeigneten Unterkunft unterbringt. Die Kommune ist dabei verpflichtet, entsprechende Unterkünfte in 
ausreichendem Umfang vorzuhalten.  
Im Jahr 2019 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen die „Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2018 in Nordrhein-Westfalen“ 
veröffentlicht.  
Der umfassende Bericht verdeutlicht die steigende Tendenz des Bedarfes an Unterkünften zur 
Unterbringung obdachloser Personen und Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Im 
Erhebungszeitraum ist die Zahl ordnungsrechtlich untergebrachter Personen von 3.214 im Jahr 2011 
auf 5.174 im Jahr 2018 gestiegen. Die Zahl erhöhte sich im Jahr 2019 weiter auf 5.377 betroffene 
Personen. Eine Berücksichtigung von Personen, die weder durch die Stadt Köln untergebracht 
wurden noch bei den freien Trägern der Obdachlosenhilfe in Erscheinung getreten sind, erfolgte im 
Rahmen der Erhebung nicht. Ebenso wurden keine Personen berücksichtigt, die in unzumutbaren 
Wohnverhältnissen leben oder jene, denen der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar 
bevorsteht.  
Die anhaltende Situation auf dem freien Wohnungsmarkt, mit kontinuierlich steigenden Mietzinsen, 
lässt auf einen weiteren drastischen Anstieg des Bedarfes an entsprechenden Unterkünften 
schließen.  
 
Öffentlich geförderte Wohnungen 
 
Mit Planungsbeschluss 1661/2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass nach damaligen Planungsstand 
bis zu 24 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen könnten. 
 
Grundstücksausnutzung 
 
In Ermangelung eines Bebauungsplanes richtet sich das Maß der Bebauung im betroffenen Bereich

2 
 
nach den Regelungen des § 34 BauGB. Hier ist lediglich eine straßenbegleitende Bebauung entlang 
der Schönrather Straße unter Aufnahme der prägenden umliegenden Gebäudehöhen zulässig. Die 
vorliegende Planung der Bebauung stellt bereits die größtmögliche Ausnutzung der 
Grundstücksfläche dar. 
 
Kostenberechnung 
 
Das Amt für Wohnungswesen wird zukünftig bei allen Baubeschlussvorlagen die jeweilige 
Kostenberechnung als Anlage beifügen.  
 
Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Hinweise zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit greift das Amt für Wohnungswesen für 
zukünftige Bauvorhaben gerne auf. Ziel der Verwaltung ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner, 
insbesondere unmittelbar Anliegende, zeitnah und in geeigneter Form über Veränderungen im 
Quartier durch städtische Wohnungs- und Unterkunftsbauvorhaben zu informieren.

Anlage 04.3 - Grundriss 1. Obergeschoss Schönrather Str. 7

5432 Zeichen

1.Obergeschoss
BB
A
A
A B C D E F G H I J K L M
1
2
3
1.50
m
1.50
m
1.20
m
1.20
m
1.50
m
1.50
m
1.20
m
1.20
m
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
6.20
1.26
1.01 3.365
1.56
1.76 1.07
4.945
1.26
1.01 74
1.26
1.76 60 20 3.73 24 3.675 24 3.135 24 3.135 135
2.42 135
3.135 24 3.135 24 3.675 24 3.73 20 60
1.26
1.76 74
1.26
1.01 4.945
1.50
m
1.20
m
1.20
m
1.50
m
1.20
m 1.50
m
1.20
m
1.50
m
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
BRH 1.20 BRH 1.20
BRH 1.20 BRH 90
1.07
1.56
1.763.365
1.26
1.016.20
2.135
1.01
2.135
1.01
1.20
m
1.20
m
BRH 0.90
2.135
1.01
Aufzug
1.20
m
1.20
m
2.135
1.01
2.135
1.01
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.235
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.665
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.345
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.195
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.345
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.665
2.70
2.76 365
2.70
2.76 1.23
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
2.135
1.01
BRH 0.90
2.135
1.01
2.135
1.01
BRH 0.90
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
BRH 0.90
2.135
1.01
2.135
1.01
BRH 0.90
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
BRH 0.90
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
1.20
m
1.20
m
1.20
m
1.20
m
2.135
1.01
2.135
1.01
BRH 0.90BRH 0.90
1.20
m
1.20
m
1.50
m
1.20
m
1.20
m
1.50
m
A:  8.13 m²
Balkon
1/4 = 2.03 m²
A:  8.13 m²
Balkon
1/4 = 2.03 m²
A:  3.95 m²
Balkon
A:  4.09 m²
Balkon
A:  4.09 m²
Balkon
A:  4.01 m²
Balkon
A:  4.01 m²
Balkon
A:  4.09 m²
Balkon
A:  4.09 m²
Balkon
A:  3.95 m²
Balkon
1/4 = 0.99 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.00 m²1/4 = 1.00 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 1.02 m²1/4 = 0.99 m²
7 8 9 10 11 12 13 14 15
2.135
1.01
16
505 3.09 115 4.855 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 39 2.28 115 1.405 24 1.405 115 2.28 24 4.855 115 3.09 505
505 3.55 24 4.27 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.27 24 3.55 505
27 85
7.715 85 665 85 3.70 24 3.875 24 3.875 24 3.80 24 3.80 24 3.875 24 3.875 24 3.70 85
665 85 7.715 85 27
3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895
49.99
Balkon
505 2.265 115 5.68 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 5.68 115 2.265 505
505 3.815 115 1.98 115 2.035 505 7.83 24 15.71 24 7.83 505 2.035 115 1.98 115 3.815 505
9.07 14.715 115
305
20
Aufzug
1.60 20 14.715 9.07
23.785 2.42 23.785
49.99
1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235 1.45/1.235
BRH 1.20 BRH 1.20
20
Aufzug
2.125243.055052.4151151.981754.395505
2.302653.055054.511754.395505
50512.395505
5053.075241.6151157.35505
5053.075243.771755.1355057575
13.4051.50
9.53 3.315
2653.055054.511154.455505
2653.055052.4151151.981154.455505
505 12.395 505
5053.075243.771755.1355057575
5053.075241.6151157.35505
13.4051.50
Schlafzimmer 1
WFL: 18.60 m²
Wohnzimmer
WFL: 27.60 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 11.62 m²
WC
WFL: 5.99 m²
Bad
WFL: 9.79 m²
Flur/Diele
WFL: 15.75 m²
Küche
WFL: 5.45 m²
BRH 90BRH 1.20
Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Bad
WFL: 3.76 m²Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Flur/Diele
WFL: 2.89 m²
Küche
WFL: 9.02 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.08 m²
Schlafzimmer
WFL: 17.31 m²
Wohnzimmer
WFL: 27.60 m²
Flur/Diele
WFL: 15.75 m²
Schlafzimmer 1
WFL: 18.60 m²
Bad
WFL: 9.79 m²
Küche
WFL: 5.45 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 11.62 m²
WC
WFL: 5.99 m²
Bad
WFL: 3.76 m²
Stg. /18 17.22 29.00 Stg. /18 17.22 29.00
Treppenhaus 1
WFL: 16.44 m²
+49.30 m üNHN +3.10
23 1.20 85
-2.04-
-2.70-
-2.04-
-2.70-
1.50
195
1.50
195
18
85 1.20 23
18
23 1.20 85
18
85 1.20 23
18
23 1.20 85
18
85 1.20 23
18
23 1.20 85
18
85 1.20 23
18
2.135
1.01
2.135
1.01
Flur
WFL: 47.92 m²
Treppenhaus 2
WFL: 16.44 m²Wohnung 7:
(exkl. Balkon): 94,81m²
(inkl. Balkon): 96,84m²
60
60
Wohnung 8:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 33,97m²
Wohnung 9:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,78m²
Wohnung 10:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,78m²
Wohnung 11:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 33,98m²
Wohnung 12:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 33,98m²
60
60
Wohnung 13:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,78m²
Wohnung 14:
(exkl. Balkon): 32,75m²
(inkl. Balkon): 33,78m²
Wohnung 15:
(exkl. Balkon): 32,98m²
(inkl. Balkon): 33,97m²
Wohnung 16:
(exkl. Balkon): 94,81m²
(inkl. Balkon): 96,84m²
1.57 4.96 1.30
1.50
1.30 4.96 1.57
1.50
SCHALLER 
STADTPLANER BDA
ARCHITEKTEN 
Sudermannstraße 10, 50670 Köln
Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13
N
Maßstab:
geändert:
gezeichnet:
Kleve, den:
Bauherr:
Planinhalt :
Architektin :
Plannummer :
Objektnummer :
Der Bauherr: Die Architektin:
Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve
Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51
Architekten
Bauvorhaben :
Grundriss 1.OG
02.12.2020
BA_3
Neufeld 2851:100
Bauantrag
ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA /
REPPCO Architekten
Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten
Schönrather Straße 7, 51063 Köln

Anlage 09 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

3862 Zeichen

/ 2 
 
14     .02.2022 
143  
  
 
56 über Dez V 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1037/2021 (Stand 
27.01.2022) 
 
Neubau einer Unterkunft zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser 
Personen, Schönrather Str. 7, Köln-Mülheim 
Vorlage der Entwurfsplanungsunterlagen inkl. Kostenberechnung (KOB) 
RPA-Nr.: 2021/0768 
 
Summe eingereicht aus KOB    rund 5, 135 Mio. € netto 
                 6, 110 Mio. € brutto 
Gesamtsumme gemäß Beschlussvorlage  
inkl. 12% Preisindex für Vergangenheit:   rund 5,750 Mio. € netto 
                 6,843 Mio. € brutto 
Festgestellte Summe RPA inkl. Preisindex  
(3. Quartal 2020 (KOB) bis 3. Quartal 2023 (geplanter Submissions
termin))  
         rund 6,603 Mio. € netto 
                 7,856 Mio. € brutto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit der Vorlage in Session vom 27.01.2022 haben Sie die Entwurfsplanungsunterlagen zu 
oben genanntem Projekt zur Prüfung vorgelegt. Ziel ist die Erreichung des Baubeschlusses 
durch den Rat. 
Zu dem Projekt besteht ein Planungsbeschluss aus dem Jahr 2017. 
Der unterkellerte Neubau mit drei Voll- und einem Staffelgeschoss umfasst 29 Wohneinheiten. 
Hiervon sind 10 Einheiten rollstuhlgerecht und die restlichen 19 Wohneinheiten barrierefrei 
geplant. Das Massivhaus wird nach dem Gebäudeenergiegesetzt gebaut. Alle Wohneinheiten 
erhalten Gartenzugang, Balkone oder Dachterrassen. Weiterhin sind eine Solarthermie- und 
eine Photovoltaikanlage sowie Dach- und Fassadenbegrünung geplant. Die Maßnahme ist für 
in ihrer Wohnfähigkeit beeinträchtigte Menschen vorgesehen. 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 6,843 Mio. € brutto und enthalten, ergänzend zu der 
Summe der enthaltenen Kostenaufstellung (6,110 Mio. € brutto) einen Preisindexzuschlag in 
Höhe von 12%. Dieser Zuschlag berücksichtigt die vergangene Zeitspanne von der Erstellung 
der Kostenberechnung bis zur vorgelegten Beschlussvorlage. 
Insgesamt sind die Unterlagen abgestimmt und erforderliche Angaben weitestgehend vorhan-
den. Das Fachamt bestätigt per Unterschrift auf einigen Planunterlagen sowie per Mail, dass 
die Planung dem Wunsch des Bauherrn entspricht. 
Die Kosten der Kostengruppe (KG) 200 (vorbereitende Maßnahmen) sind pauschaliert ange-
geben und können im Detail nicht beurteilt werden. 
Für die KG 300 (Bauwerk und Baukonstruktion) wurden durchschnittliche Kostenkennwerte 
des Baukosteninformationszentrums für Architekten (BKI) angesetzt. Es fand keine projekt-
spezifische Ermittlung statt. Die genauen Rahmenbedingungen und Inhalte dieser Kennwerte 
sind nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittelwerte auf das Projekt ange-
wendet werden können. Die Mengenermittlung der KG 300 ist für die meisten Positionen vor-
handen und weitestgehend nachvollziehbar. 
11

- 2 - 
 
 
Die Kosten der KG 400 (technische Anlagen) sind angemessen. Es fehlt eine Mengenermitt-
lung, so dass zu den angegebenen Mengen keine Aussagen möglich sind. 
Die KG 500 (Außenanlagen) lässt sich nachvollziehen und weist keine wesentlichen Unstim-
migkeiten auf. 
Die Kosten der KG 600 (Ausstattung) sind pauschaliert angegeben und können im Detail nicht 
beurteilt werden. 
Die KG 700 (Baunebenkosten) enthält die wesentlichen Honorarermittlungen und ist weitest-
gehend nachvollziehbar. 
Insgesamt sind die Kosten plausibel. Das tatsächliche Preisniveau wird dann durch den Markt 
bestimmt. 
Zusammenfassen lässt sich sagen, dass die vorliegenden Unterlagen weitestgehend nach-
vollziehbar sind. Bei der Fortschreibung der Kosten mittels Preisindex wird die Zeitspanne von 
ca. einem Jahr vom Baubeschluss bis zur Submission bisher nicht berücksichtig. Dieser Preis-
steigerungsfaktor wird vom RPA mit weiteren ca. 15% angesetzt und ist bei der Gesamtkos-
tenbetrachtung relevant. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Jülich 
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 03 - Luftbild Schönrather Str. 7

162 Zeichen

Anlage 03 - Luftbild Schönrather Str. 7
Mittelpunkt: 360223, 5649509
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 06.07.2021Seite 1 / 1

Anlage 08 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Schönrather Str. 7

1402 Zeichen

Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Bauvorhaben
60
Berechnungsweise
I. Laufende Aufwendungen p. a. 555.500,00 €      
1. Kapitalkosten 81.000,00 €        
Eigenkapitalkosten 81.000,00 €        
Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 46.900,00 €        
Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 34.100,00 €        
Fremdkapitalkosten -  €                   
Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge -  €                   
2. Bewirtschaftungskosten 474.500,00 €      
AfA Gebäude vom Anschaffungswert, linear 113.600,00 €      
Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 19.000,00 €        
Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 130.500,00 €      
laufende Betriebskosten 211.400,00 €      
II. Laufende Erträge p. a. 394.300,00 €      
Gebührenerträge 394.300,00 €      
III. Ergebnis 161.200,00 €-      
Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen 
und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In 
dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben.
Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum zur öffentlich-rechtlichen 
Unterbringung
Schörather Str. 7, 51063 Köln-Mülheim
Angenommene Projektlaufzeit in Jahren:
Druckdatum  21.01.2022

Anlage 02 - Lageplan Schönrather Str. 7

162 Zeichen

Anlage 02 - Lageplan Schönrather Str. 7
Mittelpunkt: 360213, 5649495
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 06.07.2021Seite 1 / 1

Anlage 04.2 - Grundriss Ergeschoss Schönrather Str. 7

4993 Zeichen

Erdgeschoss
BB
A
A
2.135
1.01
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A B C D E F G
3.895 4.51 4.04 4.115 4.115 4.04 4.04 4.115 4.115 4.04 4.51 3.895
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
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m
2.135
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m 1.50
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2.135
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2.135
1.01
H I
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m
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J K
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L M
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m 1.50
m
1.20
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1.50
m
1
2
3
9.53 3.315
BRH 1.20 BRH 1.20
20 3.73 24 3.675 24 3.135 24 3.135 135 2.42 135 3.135 24 3.135 24 3.675 24 3.73 20 60
1.26
1.76 74
1.26
1.01 4.945
1.07
1.56
1.763.365
1.26
1.016.20
BRH 1.20 BRH 90
1.235
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.665
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.345
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.195
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.345
2.70
2.76 365
2.70
2.76 2.665
2.70
2.76 365
2.70
2.76 1.23
1.07
1.56
1.763.365
1.26
1.016.20
BRH 90BRH 1.20
4.945
1.26
1.01 74
1.26
1.76 60
BRH 1.20 BRH 1.20
Aufzug
1.20
m
Stg. /18 17.22 29.00
1.20
m
Schlafzimmer 2
WFL: 11.62 m²
505 3.09 115 4.855 24 2.115 115 3.23 115 2.265 39 2.265 115 3.23 115 2.115 24 2.115 115 3.23 115 2.265 39 2.265 115 3.23 115 2.115 24 4.855 115 3.09 505
505 3.55 24 4.27 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 3.80 24 3.80 39 3.80 24 3.80 24 4.27 24 3.55 505
49.99
A:  15.80 m²
Terrasse
505 2.265 115 5.68 24 5.46 115 2.265 39 2.265 115 5.46 24 5.46 115 2.265 39 2.265 115 5.46 24 5.68 115 2.265 505
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305
20
Aufzug
1.60 20 14.715 9.07
23.785 2.42 23.785
49.99
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Aufzug
2.125 20
2.302653.055059.08505
505 7.05 115 1.915 505 3.05 265
50512.395505
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505 5.135 175 3.77 24 3.075 505
13.40575
Wohnung 1:
(exkl. Terrasse): 94,81m²
(inkl. Terrasse): 98,76m²
1 2 3 4 5
6
WHG 2
WHG 2
WHG 2
WHG 1
WHG 1
WHG 1
2653.055053.771755.135505
2653.055059.08505
2653.055051.9151157.05505
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5053.075243.771755.135505
WHG 5
WHG 5
WHG 5
WHG 6
WHG 6
WHG 6
1.25 75 13.405
A:  15.83 m²
Terrasse
A:  15.83 m²
Terrasse
A:  15.83 m²
Terrasse
A:  15.83 m²
Terrasse
A:  15.80 m²
Terrasse
1/4 = 3.95 m² 1/4 = 3.95 m²1/4 = 3.96 m²1/4 = 3.96 m²1/4 = 3.96 m²1/4 = 3.96 m²
Wohnzimmer
WFL: 27.60 m²
WC
WFL: 5.99 m²
Bad
WFL: 9.79 m²
Schlafzimmer 1
WFL: 18.60 m²
Flur/Diele
WFL: 15.75 m²
Küche
WFL: 5.45 m²
Terrasse
Terrasse
Schlafzimmer
WFL: 19.88 m²
Schlafzimmer
WFL: 19.88 m²
Schlafzimmer
WFL: 19.88 m²
Schlafzimmer
WFL: 19.88 m²
Schlafzimmer 1
WFL: 18.60 m²
Küche
WFL: 4.56 m²
Küche
WFL: 4.56 m²
Küche
WFL: 4.56 m²
Küche
WFL: 4.56 m² Küche
WFL: 5.45 m²
Abstell.
WFL: 4.21 m²
Wohnzimmer
WFL: 20.33 m²
Bad
WFL: 8.13 m²
Bad
WFL: 8.13 m²
Flur/Diele
WFL: 11.48 m²
Wohnzimmer
WFL: 20.33 m²
Wohnzimmer
WFL: 20.33 m²
Flur/Diele
WFL: 11.48 m²
Flur/Diele
WFL: 11.48 m²
Abstell.
WFL: 4.21 m²
Abstell.
WFL: 4.21 m²
Bad
WFL: 8.13 m²
Wohnzimmer
WFL: 20.33 m²
Bad
WFL: 8.13 m²
Flur/Diele
WFL: 11.48 m²
Abstell.
WFL: 4.21 m²
Wohnzimmer
WFL: 27.60 m²
Flur/Diele
WFL: 15.75 m²
WC
WFL: 5.99 m²
Schlafzimmer 2
WFL: 11.62 m²
Bad
WFL: 9.79 m²
BRH 0.90 BRH 0.90 BRH 0.90
1.45/1.235 1.01/1.235 1.01/1.235 1.45/1.235 BRH 0.90 BRH 0.90
1.01/1.235 1.01/1.235
1.25
Treppenhaus 1
WFL: 16.44 m²
Stg. /18 17.22 29.00
+46.20 m üNHN +0.00
1.50
195
-2.04-
-2.70-
-1.44-
-2.70-
1.50 195
-2.10-
-2.10-
-2.10-
1.50
195 195
1.50
1.50
1.50
195 195
-2.10-
2.135
1.01
2.135
1.01
Treppenhaus 2
WFL: 16.44 m²
Flur
WFL: 47.92 m²
-1.44-
2.155
BRH 0.90
1.45/1.235
BRH 0.90 BRH 0.90
1.45/1.235
-7.90-
-2.00-
-7.915-
4.95
-1.50-
345
Wohnung 2:
(exkl. Terrasse): 68,58m²
(inkl. Terrasse): 72,54m²705
1.57
-1.50-
4.95 705
1.57
345
Wohnung 3:
(exkl. Terrasse): 68,58m²
(inkl. Terrasse): 72,54m²
-1.50-
7054.95
1.57
-7.915- -7.915-
Wohnung 4:
(exkl. Terrasse): 68,58m²
(inkl. Terrasse): 72,54m²
Wohnung 5:
(exkl. Terrasse): 68,58m²
(inkl. Terrasse): 72,54m²
-1.50-
7054.95
1.57
345
345
Wohnung 6:
(exkl. Terrasse): 94,81m²
(inkl. Terrasse): 98,76m²
-2.04-
2.155
-7.915- -7.90-
-2.00-
1.585 4.96 1.30
1.50
1.30 4.96 1.57
1.50
-1.40-
-1.10-
2.135
1.01
2.135
1.01
665 7.90 24 7.915 24 7.915 24 7.915 24 7.915 24 7.90 665
SCHALLER 
STADTPLANER BDA
ARCHITEKTEN 
Sudermannstraße 10, 50670 Köln
Tel. (0 221) 97 30 09-0 / Fax (0 221) 97 30 09-13
N
Maßstab:
geändert:
gezeichnet:
Kleve, den:
Bauherr:
Planinhalt :
Architektin :
Plannummer :
Objektnummer :
Der Bauherr: Die Architektin:
Hoffmannallee 55 / HoffmannKontor, 47533 Kleve
Tel. (0 28 21) 72 60-30 / Fax (0 28 21) 72 60-51
Architekten
Bauvorhaben :
Grundriss EG
02.12.2020
BA_2 a
Neufeld 2851:100
Bauantrag
ARGE Schaller Architekten Stadtplaner BDA /
REPPCO Architekten
Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Neubau eines Wohnhauses mit 29 Wohneinheiten
Schönrather Straße 7, 51063 Köln

Beratungsverlauf (6)

24.03.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.04.2022 Bauausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2022 Unterausschuss Wohnen
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1037/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.02.2022
Erstellt
17.03.2021 08:31