2019/0053
Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG und Übergang der kommunalen Sportstätten
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anlage 4
8784 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
31.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Sportamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308 10.1
II 52
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0053
Magistratsbeschluss-Nr.
429
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010/424010
Kostenstelle: 910-020-1000/052-010-1100 Investitionsnummer: neu
Kostenträger: 6120-11/4240-11 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG und Übergang der
kommunalen Sportstätten
Vorlage vom: 30.10.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) zum
01. April 2020 wird zugestimmt.
2. Der Übertragung der kommunalen Sportstätten Bürgerpark -Halle, Leichtathletik-
zentrum am Bürgerpark, Rollsporthalle, Hirtengrundhalle und Sporthalle Kasinostraße
an die DSG durch Einlegung in die Gesellschaft wird zugestimmt.
3. Pflichten und Lasten aus der Übertragung der Grundstücke gehen mit gleichem Datum
über.
4. Die Beschäftigten der Sportplatzpflegekolonne, die den Objekten zugewiesenen
Hausmeister und Hallenwarte sollen aufgrund des Betriebsübergangs der DSG zur
weiteren Arbeitsleistung gestellt werden.
5. Die in der Stellenübersicht des Eigenbetrieb es Immobilienmanagement Darmstadt
- 3 -
(IDA) verorteten 14,0 VZÄ-Stellen erhalten einen Vermerk über einen
Bewirtschaftungsvorbehalt, wo von einer wegen Nichtbesetzung der Stelle bereits
wirksam wird (Einsparung ca. 50.000 € beim Eigenbetrieb IDA). Die Nachbesetzung
von freiwerdenden Stellen erfolgt durch die DSG.
6. Die DSG hat IDA die anfallenden Personalaufwendungen zu erstatten.
7. Die für die Pflege und Anlagen zuständigen Gerätschaften und das vorhandene
Material gehen an die DSG über.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2019:
Mit dem Beschluss der Vorlage-Nr. 2014/0114 hat die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 10.04.2014 die Gründung der Darmstädter Sportstätten
GmbH & Co. KG (DSG) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens war zunächst der
Umbau und der Betrieb des Böllenfalltorstadions. Am 07.05.2015 hat die Stadtverordneten -
versammlung mit der Vorlage-Nr. 2015/0117 die Erweiterung des Unternehmensgegen -
standes der DSG beschlossen. Unternehmensgegenstand der DSG war seitdem der Umbau
und Betrieb der Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ bestehend aus dem Sportstadion,
dem umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle s owie sonstigen Nebeneinrichtun -
gen sowie Errichtung, Umbau und Betrieb weiterer Sportstätten im Stadtgebiet.
Mit dem Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 wurde im Rahmen des
Finanzierungskonzeptes beschlossen, dass der Umbau und Betrieb des Merck-Stadions am
Böllenfalltor durch die SV 98 Darmstadt Stadion GmbH (SG) erfolgt. Der Betrieb des
Stadions ist zum 01.01.2018 an die SG übertragen worden, die entsprechenden
Erbbaurechts-verträge sind inzwischen abgeschlossen und wurden der
Stadtverordnetenversammlung zu Kenntnis gegeben. Die Sporthalle am Böllenfalltor wird
weiterhin durch die DSG betrieben und unterhalten.
In Bezug auf den Wegfall der Aufgabe Umbau und Betrieb des Merck -Stadions am
Böllenfalltor und der Nebenplätze sowie der Nebenein richtungen ist der Gesellschaftszweck
der DSG zu aktualisieren. Inhaltlich kann sich die DSG nunmehr stärker auf ihren in 2015
vorgesehenen erweiterten Unternehmensgegenstand fokussieren.
Der aktuelle allgemeine Gesellschaftszweck der DSG, dass diese dem Allgemeinwohl
dienende öffentliche, insbesondere sportliche, schulsportliche, kulturelle und
gesellschaftliche Zwecke verfolgt, wird auch weiterhin Bestand haben. Ebenso wird die im
Betrauungsakt vom 12.02.2016 genannte "diskriminierungsfreie Bereitstellun g einer
modernen Sportinfrastruktur für Zwecke des Profi -, Breiten-, Schul-, Jugend- und
Behindertensports, welche nicht zuletzt das Interesse der Allgemeinheit an
Gesundheitsförderung und Freizeitgestaltung “ erfüllt.
Der DSG sollen daher zur vollständige n Bewirtschaftung und Unterhaltung folgende
städtischen Sportstätten übertragen werden:
- die Bürgerpark-Halle
- das Leichtathletikzentrum am Bürgerpar k
- die Rollsporthalle Kranichsteiner Straße
- die Hirtengrundhalle
- die Sporthalle Kasinostraße
Die Hallen und Objekte werden durch eine zivilrechtliche Übertragung des Eigentums zum
Verkehrswert in die DSG eingelegt.
Durch die hundertprozentige Trägerschaft der DSG durch die Stadt bleibt das Zugriffsrecht
auf die genannten Hallen vollständig erhalten.
Die unter Beschlussziffer 4 fallenden Beschäftigten werden in Form einer Personalgestellung
nach § 4 Absatz 3 TVöD i. V. m. § 613a BGB durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ,
Eigenbetrieb IDA der DSG gestellt, sofern s ie dem Übergang der Beschäftigungsver hältnisse
- 5 -
auf die DSG widersprechen. Der Überlassung liegt ein Personalgestellungsvertrag zu Grunde.
Die in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes IDA verorteten 14,0 VZÄ -Stellen erhalten einen
entsprechenden Vermerk über einen Bewirtschaftungsvorbehalt . Der
Bewirtschaftungsvorbehalt der vakanten Stelle Nr. 194 wird zum 1. Januar 2020 bereits
wirksam. Dadurch entstehen bei m EB IDA sofort Einsparungen in Höhe von ca. 50.000 € bei
den Personalaufwendungen. Der DSG obliegt die Erstattung der anfallenden
Personalaufwendungen zzgl. künftiger Tariferhöhungen. Die Nachbesetzung von
freiwerdenden Stellen erfolgt bei der DSG. Entsprechend vermindert sich sodann der
Erstattungsbetrag. Mit der Gestellung der Spo rtplatzpflegekolonne gehen die für die Pflege
der Anlagen zuständigen Gerätschaften und das vorhandene Material vom EB IDA auf die
DSG über.
Als Ansprechpartner für Belegung, Unterhaltung und Personaleinsatzplanung sind für die
städtischen Sportstätten derzeit neben dem EB IDA auch das Schulamt, das Sportamt und
die DSG zuständig. Die Zuteilung ist heterogen und aus Bürgersicht nur schwer
nachzuvollziehen. Die Neugliederung führt zu einer höheren Transparenz und vereinfachten
Strukturen.
Die DSG ist dann künftig für Belegung, Personaleinsatzplanung, Personalführung (nach den
beim EB IDA geltenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen (TVöD, AGA,
LoB, BVG), Pflege und Unterhaltung der genannten Sportanlagen zuständig. Durch die
geänderte Zuständigkeit bei der Belegung der Sportanlagen sind entstehende Synergien beim
Sportamt und Schulamt zu prüfen. Zur Vermeidung von zukünftigen Doppelstrukturen wird
die DSG bei baufachlichen Fragestellungen den EB IDA und/oder die Darmstädter
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSE) einbinden.
Die zentrale Zuständigkeit der DSG für die Sportstätten bedeutet für die Nutzer der
Sportanlagen eine spürbare Vereinfachung und Verbesserung. Zudem ist der
Abstimmungsbedarf nicht zuletzt durch die enge Bindung von DS G und Sportamt deutlich
geringer. Die DSG kann schnell und flexibel handeln, sofern seitens der Sportvereine und
Schulen ein außerordentlicher Bedarf gemeldet wird.
Neben den organisatorischen Verbesserungen ergeben sich auch steuerliche Vorteile. Die
DSG ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt und kann beispielsweise bei
anstehenden Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen diesen Vorteil nutzen. Da die genannten
städtischen Sportstätten zentral von der DSG unterhalten werden, können durch die
Bündelung von zu erbringenden Handwerkerleistungen und den Abschluss von
Rahmenverträgen Kosten gespart werden.
Die DSG erhebt für die Nutzung der Sportflächen marktübliche Nutzungsentgelte. Für die
Darmstädter Sportvereine erfolgt dies kostenneutral, da diese eine entsprechend höhere
Zuwendung beim Sportamt beantragen können. Dies sorgt für eine größere Transparenz des
Haushaltes, da die seitherige Nutzung städtischer Sportstätten nicht im Rahmen der
Sportförderung dargestellt wurde.
Die Beteiligungsrechte des Personalrats und der zuständigen Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten sind nach § 81 Absatz 1 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Nr. 2 HGlG
gewahrt.
Darmstadt, 30.10.2019
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
2019/0053
8808 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.10.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Sportamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0053
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010/424010
Kostenstelle: 910-020-1000/052-010-1100 Investitionsnummer: neu
Kostenträger: 6120-11/4240-11 Sachkonto: verschiedene
Betreff: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG und Übergang der
kommunalen Sportstätten
Vorlage vom: 30.10.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) zum
01. April 2020 wird zugestimmt.
2. Der Übertragung der kommunalen Sportstätten Bürgerpark -Halle, Leichtathletik -
zentrum am Bürgerpark, Rollsporthalle, Hirtengrundhalle und Sporthalle Kasinostraße
an die DSG durch Ei nlegung in die Gesellschaft wird zugestimmt.
3. Pflichten und Lasten aus der Übertragung der Grundstücke gehen mit gleichem Datum
über.
4. Die Beschäftigten der Sportplatzpflegekolonne, die den Objekten zugewiesenen Hau s-
meister und Hallenwarte sollen aufgrund de s Betriebsübergangs der DSG zur weiteren
Arbeitsleistung gestellt werden.
5. Die in der Stellenübersicht des Eigenbetrieb es Immobilienmanagement Darmstadt ( I-
DA) verorteten 14,0 VZÄ -Stellen erhalten einen Vermerk über einen Bewirtschaftung s-
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vorbehalt, wovon einer wegen Nichtbesetzung der Stelle bereits wirksam wird (Einsp a-
rung ca. 50.000 € beim Eigenbetrieb IDA). Die Nachbesetzung von freiwerdenden Ste l-
len erfolgt durch die DSG.
6. Die DSG hat IDA die anfallenden Personalaufwendungen zu erstatten.
7. Die für die Pfle ge und Anlagen zuständigen Gerätschaften und das vorhandene Mater i-
al gehen an die DSG über.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2019:
Mit dem Beschluss der Vorlage -Nr. 2014/0114 hat die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 10.04.2014 die Gründung der Darmstädter Sportstätten
GmbH & Co. KG (DSG) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens war zunächst der U m-
bau und der Betrieb des Böllenfalltorstadions. Am 07.05.2015 hat die Stadtverordneten -
versammlung mit der Vorlage -Nr. 2015/0117 die Erweit erung des Unternehmensgegen -
standes der DSG beschlossen. Unternehmensgegenstand der DSG war seitdem der Umbau
und Betrieb der Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ bestehend aus dem Sportstadion,
dem umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle s owie sonstigen Nebeneinrichtun -
gen sowie Errichtung, Umbau und Betrieb weiterer Sportstätten im Stadtgebiet.
Mit dem Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 wurde im Rahmen des F i-
nanzierungskonzeptes beschlossen, dass der Umbau und Betrieb des Merck-Stadions am
Böllenfalltor durch die SV 98 Darmstadt Stadion GmbH (SG) erfolgt. Der Betrieb des Stad i-
ons ist zum 01.01.2018 an die SG übertragen worden, die entsprechenden Erbbaurechts -
verträge sind inzwischen abgeschlossen und wurden der Stadtverordnetenversammlung zu
Kenntnis gegeben. Die Sporthalle am Böllenfalltor wird weiterhin durch die DSG betrieben
und unterhalten.
In Bezug auf den Wegfall der Aufgabe Umbau und Betrieb des Merck -Stadions am Böllenfal l-
tor und der Nebenplätze sowie der Nebenein richtungen ist der Gesellschaftszweck der DSG
zu aktualisieren. Inhaltlich kann sich die DSG nunmehr stärker auf ihren in 2015 vorgeseh e-
nen erweiterten Unternehmensgegenstand fokussieren.
Der aktuelle allgemeine Gesellschaftszweck der DSG, dass diese dem Allgemeinwohl diene n-
de öffentliche, insbesondere sportliche, schulsportliche, kulturelle und gesellschaftliche Zw e-
cke verfolgt, wird auch weiterhin Bestand haben. Ebenso wird die im Betrauungsakt vom
12.02.2016 genannte "diskriminierungsfreie Bereitstellun g einer modernen Sportinfrastru k-
tur für Zwecke des Profi -, Breiten-, Schul-, Jugend- und Behindertensports, welche nicht z u-
letzt das Interesse der Allgemeinheit an Gesundheitsförderung und Freizeitgestaltung “ er-
füllt.
Der DSG sollen daher zur vollständige n Bewirtschaftung und Unterhaltung folgende städt i-
schen Sportstätten übertragen werden:
- die Bürgerpark -Halle
- das Leichtathletikzentrum am Bürgerpar k
- die Rollsporthalle Kranichsteiner Straße
- die Hirtengrundhalle
- die Sporthalle Kasinostraße
Die Hallen und Objekte werden durch eine zivilrechtliche Übertragung des Eigentums zum
Verkehrswert in die DSG eingelegt.
Durch die hundertprozentige Trägerschaft der DSG durch die Stadt bleibt das Zugriffsrecht
auf die genannten Hallen vollständig erhalten.
Die unter Beschlussziffer 4 fallenden Beschäftigten werden in Form einer Personalgestellung
nach § 4 Absatz 3 TVöD i. V. m. § 613a BGB durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt , Ei-
genbetrieb IDA der DSG gestellt, sofern s ie dem Übergang der Beschäftigungsver hältnisse
auf die DSG widersprechen. Der Überlassung liegt ein Personalgestellungsvertrag zu Grunde.
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Die in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes IDA verorteten 14,0 VZÄ -Stellen erhalten einen
entsprechenden Vermerk über einen Bewirtschaftungsvorbehalt . Der Bewirtschaftungsvorb e-
halt der vakanten Stelle Nr. 194 wird zum 1. Januar 2020 bereits wirksam. Dadurch entst e-
hen beim EB IDA sofort Einsparungen in Höhe von ca. 50.000 € bei den Personalaufwendu n-
gen. Der DSG obliegt die Erstattung der anfallenden Perso nalaufwendungen zzgl. künftiger
Tariferhöhungen. Die Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen erfolgt bei der DSG. Entspr e-
chend vermindert sich sodann der Erstattungsbetrag. Mit der Gestellung der Sportplatzpfl e-
gekolonne gehen die für die Pflege der Anlagen zuständigen Gerätschaften und das vorha n-
dene Material vom EB IDA auf die DSG über.
Als Ansprechpartner für Belegung, Unterhaltung und Personaleinsatzplanung sind für die
städtischen Sportstätten derzeit neben dem EB IDA auch das Schulamt, das Sportamt u nd
die DSG zuständig. Die Zuteilung ist heterogen und aus Bürgersicht nur schwer nachzuvol l-
ziehen. Die Neugliederung führt zu einer höheren Transparenz und vereinfachten Strukturen.
Die DSG ist dann künftig für Belegung, Personaleinsatzplanung, Personalfüh rung (nach den
beim EB IDA geltenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen (TVöD, AGA,
LoB, BVG), Pflege und Unterhaltung der genannten Sportanlagen zuständig. Durch die geä n-
derte Zuständigkeit bei der Belegung der Sportanlagen sind entste hende Synergien beim
Sportamt und Schulamt zu prüfen. Zur Vermeidung von zukünftigen Doppelstrukturen wird
die DSG bei baufachlichen Fragestellungen den EB IDA und/oder die Darmstädter Stadten t-
wicklungsgesellschaft mbH (DSE) einbinden.
Die zentrale Zustän digkeit der DSG für die Sportstätten bedeutet für die Nutzer der Sporta n-
lagen eine spürbare Vereinfachung und Verbesserung. Zudem ist der Abstimmungsbedarf
nicht zuletzt durch die enge Bindung von DSG und Sportamt deutlich geringer. Die DSG kann
schnell und flexibel handeln, sofern seitens der Sportvereine und Schulen ein außerordentl i-
cher Bedarf gemeldet wird.
Neben den organisatorischen Verbesserungen ergeben sich auch steuerliche Vorteile. Die
DSG ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt und kann beispielsweise bei anstehe n-
den Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen diesen Vorteil nutzen. Da die genannten städt i-
schen Sportstätten zentral von der DSG unterhalten werden, können durch die Bündelung
von zu erbringenden Handwerkerleistungen und den Abschluss von Rahmenverträgen Kosten
gespart werden.
Die DSG erhebt für die Nutzung der Sportflächen marktübliche Nutzungsentgelte. Für die
Darmstädter Sportvereine erfolgt dies kostenneutral, da diese eine entsprechend höhere Z u-
wendung beim Sportamt beantragen kö nnen. Dies sorgt für eine größere Transparenz des
Haushaltes, da die seitherige Nutzung städtischer Sportstätten nicht im Rahmen der Spor t-
förderung dargestellt wurde.
Die Beteiligungsrechte des Personalrats und der zuständigen Frauen- und Gleichstellungsb e-
auftragten sind nach § 81 Absatz 1 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Nr. 2 HGlG gewahrt.
Darmstadt, 30.10.2019
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
275 Zeichen
Punkt 16: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG und Übergang der kommunalen Sportstätten (V-Nr. 2019/0053) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Die Linke. Stimmenthaltung: SPD und AfD
anlage 2
240 Zeichen
Punkt 7: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG und Übergang der kommunalen Sportstätten (V-Nr. 2019/0053) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
anlage 5
277 Zeichen
Punkt 21: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG und Übergang der kommunalen Sportstätten (V-Nr. 2019/0053) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, AfD und Die Linke. Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos) und 2 Stimmen aus UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (2)
- Kranichsteiner Straße
- Kasinostraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0053
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.10.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00