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2019/0053

Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG und Übergang der kommunalen Sportstätten

Magistratsvorlage 30.10.2019

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.10.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 308 10.1 
II 52 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0053 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
429 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010/424010 
Kostenstelle: 910-020-1000/052-010-1100 Investitionsnummer: neu 
Kostenträger: 6120-11/4240-11 Sachkonto: verschiedene 
 
Betreff: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG  und Übergang der 
kommunalen Sportstätten 
 
Vorlage vom: 30.10.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) zum        
01. April 2020 wird zugestimmt.  
2. Der Übertragung der kommunalen Sportstätten Bürgerpark -Halle, Leichtathletik-
zentrum am Bürgerpark, Rollsporthalle, Hirtengrundhalle und Sporthalle Kasinostraße 
an die DSG durch Einlegung in die Gesellschaft wird zugestimmt.  
3. Pflichten und Lasten aus der Übertragung der Grundstücke gehen mit gleichem Datum 
über. 
4. Die Beschäftigten der Sportplatzpflegekolonne, die den Objekten zugewiesenen 
Hausmeister und Hallenwarte sollen aufgrund des Betriebsübergangs der DSG zur 
weiteren Arbeitsleistung gestellt werden. 
5. Die in der Stellenübersicht des Eigenbetrieb es Immobilienmanagement Darmstadt

- 3 - 
(IDA) verorteten 14,0 VZÄ-Stellen erhalten einen Vermerk über einen 
Bewirtschaftungsvorbehalt, wo von einer wegen Nichtbesetzung der Stelle bereits 
wirksam wird (Einsparung ca. 50.000 € beim Eigenbetrieb IDA). Die Nachbesetzung 
von freiwerdenden Stellen erfolgt durch die DSG.  
6. Die DSG hat IDA die anfallenden Personalaufwendungen zu erstatten.  
7. Die für die Pflege und Anlagen zuständigen Gerätschaften und das vorhandene 
Material gehen an die DSG über.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2019  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2019: 
 
Mit dem Beschluss der Vorlage-Nr. 2014/0114 hat die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 10.04.2014 die Gründung der Darmstädter Sportstätten 
GmbH & Co. KG (DSG) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens war zunächst der 
Umbau und der Betrieb des Böllenfalltorstadions. Am 07.05.2015 hat die Stadtverordneten -
versammlung mit der Vorlage-Nr. 2015/0117 die Erweiterung des Unternehmensgegen -
standes der DSG beschlossen. Unternehmensgegenstand der DSG war seitdem der Umbau 
und Betrieb der Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ bestehend aus dem Sportstadion, 
dem umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle s owie sonstigen Nebeneinrichtun -
gen sowie Errichtung, Umbau und Betrieb weiterer Sportstätten im Stadtgebiet.  
 
Mit dem Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 wurde im Rahmen des 
Finanzierungskonzeptes beschlossen, dass der Umbau und Betrieb des  Merck-Stadions am 
Böllenfalltor durch die SV 98 Darmstadt Stadion GmbH (SG) erfolgt. Der Betrieb des 
Stadions ist zum 01.01.2018 an die SG übertragen worden, die entsprechenden 
Erbbaurechts-verträge sind inzwischen abgeschlossen und wurden der 
Stadtverordnetenversammlung zu Kenntnis gegeben. Die Sporthalle am Böllenfalltor wird 
weiterhin durch die DSG betrieben und unterhalten.  
 
In Bezug auf den Wegfall der Aufgabe Umbau und Betrieb des Merck -Stadions am 
Böllenfalltor und der Nebenplätze sowie der Nebenein richtungen ist der Gesellschaftszweck 
der DSG zu aktualisieren. Inhaltlich kann sich die DSG nunmehr stärker auf ihren in 2015 
vorgesehenen erweiterten Unternehmensgegenstand fokussieren.  
 
Der aktuelle allgemeine Gesellschaftszweck der DSG, dass diese dem Allgemeinwohl 
dienende öffentliche, insbesondere sportliche, schulsportliche, kulturelle und 
gesellschaftliche Zwecke verfolgt, wird auch weiterhin Bestand haben.  Ebenso wird die im 
Betrauungsakt vom 12.02.2016 genannte "diskriminierungsfreie Bereitstellun g einer 
modernen Sportinfrastruktur für Zwecke des Profi -, Breiten-, Schul-, Jugend- und 
Behindertensports, welche nicht zuletzt das Interesse der Allgemeinheit an 
Gesundheitsförderung und Freizeitgestaltung “ erfüllt. 
 
Der DSG sollen daher zur vollständige n Bewirtschaftung und Unterhaltung folgende 
städtischen Sportstätten übertragen werden:  
 
- die Bürgerpark-Halle 
- das Leichtathletikzentrum am Bürgerpar k 
- die Rollsporthalle Kranichsteiner Straße  
- die Hirtengrundhalle 
- die Sporthalle Kasinostraße  
 
Die Hallen und Objekte werden durch eine zivilrechtliche Übertragung des Eigentums zum 
Verkehrswert in die DSG eingelegt.  
 
Durch die hundertprozentige Trägerschaft der DSG durch die Stadt bleibt das Zugriffsrecht 
auf die genannten Hallen vollständig erhalten.  
 
Die unter Beschlussziffer 4 fallenden Beschäftigten werden in Form einer Personalgestellung 
nach § 4 Absatz 3 TVöD i. V. m. § 613a BGB durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt , 
Eigenbetrieb IDA der DSG gestellt, sofern s ie dem Übergang der Beschäftigungsver hältnisse

- 5 - 
auf die DSG widersprechen. Der Überlassung liegt ein Personalgestellungsvertrag zu Grunde. 
Die in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes IDA verorteten 14,0 VZÄ -Stellen erhalten einen 
entsprechenden Vermerk über einen Bewirtschaftungsvorbehalt . Der 
Bewirtschaftungsvorbehalt der  vakanten Stelle Nr. 194 wird zum 1. Januar 2020 bereits 
wirksam. Dadurch entstehen bei m EB IDA sofort Einsparungen in Höhe von ca. 50.000 € bei 
den Personalaufwendungen. Der DSG obliegt die Erstattung der anfallenden 
Personalaufwendungen zzgl. künftiger Tariferhöhungen. Die Nachbesetzung von 
freiwerdenden Stellen erfolgt bei der DSG. Entsprechend vermindert sich sodann der 
Erstattungsbetrag. Mit der Gestellung der Spo rtplatzpflegekolonne gehen die für die Pflege 
der Anlagen zuständigen Gerätschaften und das vorhandene Material vom EB IDA auf die 
DSG über.  
 
Als Ansprechpartner für Belegung, Unterhaltung und Personaleinsatzplanung sind für die 
städtischen Sportstätten derzeit neben dem EB IDA auch das Schulamt, das Sportamt und 
die DSG zuständig. Die Zuteilung ist heterogen und aus Bürgersicht nur schwer 
nachzuvollziehen. Die Neugliederung führt zu einer höheren Transparenz und vereinfachten 
Strukturen. 
Die DSG ist dann künftig für Belegung, Personaleinsatzplanung, Personalführung (nach den 
beim EB IDA geltenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen (TVöD, AGA, 
LoB, BVG), Pflege und Unterhaltung der genannten Sportanlagen zuständig. Durch die 
geänderte Zuständigkeit bei der Belegung der Sportanlagen sind entstehende Synergien beim 
Sportamt und Schulamt zu prüfen. Zur Vermeidung von zukünftigen Doppelstrukturen wird 
die DSG bei baufachlichen Fragestellungen den EB IDA und/oder die Darmstädter 
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSE) einbinden.  
 
Die zentrale Zuständigkeit der DSG für die Sportstätten bedeutet für die Nutzer der 
Sportanlagen eine spürbare Vereinfachung und Verbesserung. Zudem ist der 
Abstimmungsbedarf nicht zuletzt durch die enge Bindung von DS G und Sportamt deutlich 
geringer. Die DSG kann schnell und flexibel handeln, sofern seitens der Sportvereine und 
Schulen ein außerordentlicher Bedarf gemeldet wird.  
 
Neben den organisatorischen Verbesserungen ergeben sich auch steuerliche Vorteile. Die 
DSG ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt und kann beispielsweise bei 
anstehenden Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen diesen Vorteil nutzen. Da die genannten 
städtischen Sportstätten zentral von der DSG unterhalten werden, können durch die 
Bündelung von zu erbringenden Handwerkerleistungen und den Abschluss von 
Rahmenverträgen Kosten gespart werden.  
 
Die DSG erhebt für die Nutzung der Sportflächen marktübliche Nutzungsentgelte. Für die 
Darmstädter Sportvereine erfolgt dies kostenneutral, da diese eine entsprechend höhere 
Zuwendung beim Sportamt beantragen können. Dies sorgt für eine größere Transparenz des 
Haushaltes, da die seitherige Nutzung städtischer Sportstätten nicht im Rahmen der 
Sportförderung dargestellt wurde.  
 
Die Beteiligungsrechte des Personalrats und der zuständigen Frauen- und 
Gleichstellungsbeauftragten sind nach § 81 Absatz 1 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Nr. 2 HGlG 
gewahrt. 
 
Darmstadt, 30.10.2019 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV

Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister   Stadtkämmerer

2019/0053

8808 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.10.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0053 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010/424010  
Kostenstelle:  910-020-1000/052-010-1100 Investitionsnummer:  neu 
Kostenträger:  6120-11/4240-11 Sachkonto: verschiedene 
 
Betreff: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG  und Übergang der 
kommunalen Sportstätten  
 
Vorlage vom: 30.10.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG (DSG) zum        
01. April 2020 wird zugestimmt.  
2. Der Übertragung der kommunalen Sportstätten Bürgerpark -Halle, Leichtathletik -
zentrum am Bürgerpark, Rollsporthalle, Hirtengrundhalle und Sporthalle Kasinostraße 
an die DSG durch Ei nlegung in die Gesellschaft wird zugestimmt.  
3. Pflichten und Lasten aus der Übertragung der Grundstücke gehen mit gleichem Datum 
über. 
4. Die Beschäftigten der Sportplatzpflegekolonne, die den Objekten zugewiesenen Hau s-
meister und Hallenwarte sollen aufgrund de s Betriebsübergangs der DSG zur weiteren 
Arbeitsleistung gestellt werden. 
5. Die in der Stellenübersicht des Eigenbetrieb es Immobilienmanagement Darmstadt ( I-
DA) verorteten 14,0 VZÄ -Stellen erhalten einen Vermerk über einen Bewirtschaftung s-

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vorbehalt, wovon einer wegen Nichtbesetzung der Stelle bereits wirksam wird (Einsp a-
rung ca. 50.000 € beim Eigenbetrieb IDA). Die Nachbesetzung von freiwerdenden Ste l-
len erfolgt durch die DSG.  
6. Die DSG hat IDA die anfallenden Personalaufwendungen zu erstatten.  
7. Die für die Pfle ge und Anlagen zuständigen Gerätschaften und das vorhandene Mater i-
al gehen an die DSG über.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.10.2019: 
 
Mit dem Beschluss der Vorlage -Nr. 2014/0114 hat die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 10.04.2014 die Gründung der Darmstädter Sportstätten 
GmbH & Co. KG (DSG) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens war zunächst der U m-
bau und der Betrieb des Böllenfalltorstadions. Am 07.05.2015 hat die Stadtverordneten -
versammlung mit der Vorlage -Nr. 2015/0117 die Erweit erung des Unternehmensgegen -
standes der DSG beschlossen. Unternehmensgegenstand der DSG war seitdem der Umbau 
und Betrieb der Gesamtanlage „Stadion am Böllenfalltor“ bestehend aus dem Sportstadion, 
dem umliegenden Trainingsgelände, der Böllenfalltorhalle s owie sonstigen Nebeneinrichtun -
gen sowie Errichtung, Umbau und Betrieb weiterer Sportstätten im Stadtgebiet.  
 
Mit dem Beschluss vom 07.11.2017 zur Vorlage -Nr. 2017/0371 wurde im Rahmen des F i-
nanzierungskonzeptes beschlossen, dass der Umbau und Betrieb des  Merck-Stadions am 
Böllenfalltor durch die SV 98 Darmstadt Stadion GmbH (SG) erfolgt. Der Betrieb des Stad i-
ons ist zum 01.01.2018 an die SG übertragen worden, die entsprechenden Erbbaurechts -
verträge sind inzwischen abgeschlossen und wurden der Stadtverordnetenversammlung  zu 
Kenntnis gegeben. Die Sporthalle am Böllenfalltor wird weiterhin durch die DSG betrieben 
und unterhalten.  
 
In Bezug auf den Wegfall der Aufgabe Umbau und Betrieb des Merck -Stadions am Böllenfal l-
tor und der Nebenplätze sowie der Nebenein richtungen ist der Gesellschaftszweck der DSG 
zu aktualisieren. Inhaltlich kann sich die DSG nunmehr stärker auf ihren in 2015 vorgeseh e-
nen erweiterten Unternehmensgegenstand fokussieren.  
 
Der aktuelle allgemeine Gesellschaftszweck der DSG, dass diese dem Allgemeinwohl diene n-
de öffentliche, insbesondere sportliche, schulsportliche, kulturelle und gesellschaftliche Zw e-
cke verfolgt, wird auch weiterhin Bestand haben.  Ebenso wird die im Betrauungsakt vom 
12.02.2016 genannte "diskriminierungsfreie Bereitstellun g einer modernen Sportinfrastru k-
tur für Zwecke des Profi -, Breiten-, Schul-, Jugend- und Behindertensports, welche nicht z u-
letzt das Interesse der Allgemeinheit an Gesundheitsförderung und Freizeitgestaltung “ er-
füllt. 
 
Der DSG sollen daher zur vollständige n Bewirtschaftung und Unterhaltung folgende städt i-
schen Sportstätten  übertragen werden:  
 
- die Bürgerpark -Halle 
- das Leichtathletikzentrum am Bürgerpar k 
- die Rollsporthalle Kranichsteiner Straße  
- die Hirtengrundhalle  
- die Sporthalle Kasinostraße  
 
Die Hallen und Objekte werden durch eine zivilrechtliche Übertragung des Eigentums zum 
Verkehrswert in die DSG eingelegt.  
 
Durch die hundertprozentige Trägerschaft der DSG durch die Stadt bleibt das Zugriffsrecht 
auf die genannten Hallen vollständig erhalten.  
 
Die unter Beschlussziffer 4 fallenden Beschäftigten werden in Form einer Personalgestellung 
nach § 4 Absatz 3 TVöD i.  V. m. § 613a BGB durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt , Ei-
genbetrieb IDA der DSG gestellt, sofern s ie dem Übergang der Beschäftigungsver hältnisse 
auf die DSG widersprechen. Der Überlassung liegt ein Personalgestellungsvertrag zu Grunde.

- 4 - 
Die in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes IDA verorteten 14,0 VZÄ -Stellen erhalten einen 
entsprechenden Vermerk über einen Bewirtschaftungsvorbehalt . Der Bewirtschaftungsvorb e-
halt der vakanten Stelle Nr. 194 wird zum 1. Januar 2020 bereits wirksam. Dadurch entst e-
hen beim EB IDA sofort Einsparungen in Höhe von ca. 50.000 € bei den Personalaufwendu n-
gen. Der DSG obliegt die Erstattung der anfallenden Perso nalaufwendungen zzgl. künftiger 
Tariferhöhungen. Die Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen erfolgt bei der DSG. Entspr e-
chend vermindert sich sodann der Erstattungsbetrag. Mit der Gestellung der Sportplatzpfl e-
gekolonne gehen die für die Pflege der Anlagen  zuständigen Gerätschaften und das vorha n-
dene Material vom EB IDA auf die DSG über.  
 
Als Ansprechpartner für Belegung, Unterhaltung und Personaleinsatzplanung sind für die 
städtischen Sportstätten derzeit neben dem EB IDA auch das Schulamt, das Sportamt u nd 
die DSG zuständig. Die Zuteilung ist heterogen und aus Bürgersicht nur schwer nachzuvol l-
ziehen. Die Neugliederung führt zu einer höheren Transparenz und vereinfachten Strukturen.  
Die DSG ist dann künftig für Belegung, Personaleinsatzplanung, Personalfüh rung (nach den 
beim EB IDA geltenden gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen (TVöD, AGA, 
LoB, BVG), Pflege und Unterhaltung der genannten Sportanlagen zuständig. Durch die geä n-
derte Zuständigkeit bei der Belegung der Sportanlagen sind entste hende Synergien beim 
Sportamt und Schulamt zu prüfen. Zur Vermeidung von zukünftigen Doppelstrukturen wird 
die DSG bei baufachlichen Fragestellungen den EB IDA und/oder die Darmstädter Stadten t-
wicklungsgesellschaft mbH (DSE) einbinden.  
 
Die zentrale Zustän digkeit der DSG für die Sportstätten bedeutet für die Nutzer der Sporta n-
lagen eine spürbare Vereinfachung und Verbesserung. Zudem ist der Abstimmungsbedarf 
nicht zuletzt durch die enge Bindung von DSG und Sportamt deutlich geringer. Die DSG kann 
schnell und flexibel handeln, sofern seitens der Sportvereine und Schulen ein außerordentl i-
cher Bedarf gemeldet wird.  
 
Neben den organisatorischen Verbesserungen ergeben sich auch steuerliche Vorteile. Die 
DSG ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt und kann beispielsweise bei anstehe n-
den Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen diesen Vorteil nutzen. Da die genannten städt i-
schen Sportstätten zentral von der DSG unterhalten werden, können durch die Bündelung 
von zu erbringenden Handwerkerleistungen und den Abschluss  von Rahmenverträgen Kosten 
gespart werden.  
 
Die DSG erhebt für die Nutzung der Sportflächen marktübliche Nutzungsentgelte. Für die 
Darmstädter Sportvereine erfolgt dies kostenneutral, da diese eine entsprechend höhere Z u-
wendung beim Sportamt beantragen kö nnen. Dies sorgt für eine größere Transparenz des 
Haushaltes, da die seitherige Nutzung städtischer Sportstätten nicht im Rahmen der Spor t-
förderung dargestellt wurde.  
 
Die Beteiligungsrechte des  Personalrats und der zuständigen Frauen- und Gleichstellungsb e-
auftragten sind nach § 81 Absatz 1 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Nr. 2 HGlG gewahrt. 
 
Darmstadt, 30.10.2019 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
Jochen Partsch    Rafael Reißer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Bürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 3

275 Zeichen

Punkt 16: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG  und Übergang der 
kommunalen Sportstätten 
 (V-Nr. 2019/0053) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: Die Linke.  
Stimmenthaltung: SPD und AfD

anlage 2

240 Zeichen

Punkt 7: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG  und Übergang der 
kommunalen Sportstätten 
 (V-Nr. 2019/0053) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: SPD

anlage 5

277 Zeichen

Punkt 21: Neuausrichtung der Darmstädter Sportstätten GmbH & Co. KG  und Übergang der 
kommunalen Sportstätten 
 (V-Nr. 2019/0053) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: SPD, AfD und Die Linke.  
Stimmenthaltung: Stadtv. Sigmund (fraktionslos) und 2 Stimmen aus UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 429
TOP 21
TOP 7

Orte (2)

  • Kranichsteiner Straße
  • Kasinostraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0053
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.10.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00