AN/1761/2018
„Hartz IV“-Sanktionen des Jobcenters in Köln
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Bunt Anfrage nach § 4
3794 Zeichen
An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:03.12.2018 AN/1761/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 „Hartz IV„-Sanktionen des Jobcenters in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren aufzunehmen: 2017 wurden in Deutschland mehr als 950.000 Sanktionen gegen ca. 420.000 ALG -II- Empfänger*innen verhängt. Dagegen legen viele Menschen Widersprüche ein, und es kommt z u- dem häufig zu Klagen: Im Rechtsbereich des SGB II wurden 2017 rund 639.100 Widersprüche und 111.600 Klagen eingelegt, von d enen fast 40 Prozent stattgegeben wurde. Insbesondere Jugendl i- che und junge Erwachsen sind von Sanktionen betroffen. 2017 handelte es sich bei jeder fünften Strafe gegen Menschen unter 25 Jahre sich um eine Vollsanktion. Im »Monitor Jugendarmut 2018« heißt es dazu: „Für Jugendliche unter 25 Jahren, die Hartz IV beziehen, sind die Sanktionen härter als für Erwachsene: Beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, sieht das Gesetz eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistungen vor. B eim nächsten Verstoß innerhalb eines Jahres kann auch die Miete gekürzt werden. Die Anwendung dieser verschärften Sanktion s- regeln im SGB II führt dazu, dass junge Menschen deutlich unter dem Existenzminimum leben, je g- lichen Anspruch auf Unterstützung und d adurch gegebenenfalls auch ihre Wohnung verlieren. Sie lassen junge Menschen „abtauchen“ und bergen ein hohes Risiko von Wohnungs - und Obdachlo- sigkeit.“ Drei von vier Sanktionen werden verhängt, weil Termine nicht wahrgenommen wurden. In der An t- wort auf unserer Anfrage „Widersprüche gegen Bescheide und Sanktionen des Jobcenters in Köln“ erklärte das Jobcenter, dass im abgefragten Zeitraum 9.527 Sanktionen wegen Terminversäumni s- sen veranlasst worden seien – das sind 78,5 % von 12.140 Sanktionen insgesamt. - 2 - Zurzeit wird im Bund endlich über die Abschaffung des sogenannten "Hartz IV" -Systems gespr o- chen. Die Abschaffung von Sanktionen wäre unserer Meinung ein erster wichtiger Schritt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Sanktio nen wurden seit der letzten Antwort der Stadtverwaltung (Vorlage. -Nr: 2168/2017) bis heute in Köln verhängt, in welcher Höhe, und wie viel Geld wurde den Betroffen vorenthalten ? (Bitte schlüsseln Sie nach absoluten Zahlen, Prozenten sowie Gründen für San k- tionen auf, und führen sie bitte die Zahlen für Menschen unter 25 gesondert auf.) 2. Wie viele Widersprüche und Klagen sind im vergangenen Jahr bis heute gegen Entscheidungen des Jobcenters Köln eingereicht worden? (Bitte nach Art der Entscheidung, z. B. San ktionsbe- scheid, Klage- und Widerspruchsgründen in absoluten Zahlen und Prozenten aufschlüsseln.) 3. Wie vielen von den in Frage 4 abgefragten Widersprüchen und Klagen wurde stattgegeben (im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden), und wie viele Verfahr en wurden eingestellt oder durch einen Vergleich befriedet? 4. Wie bewertet die Stadt Köln die Ergebnisse des »Monitor Jugendarmut 2018«? Sind in Köln schon Menschen durch Sanktionen wohnungslos geworden? 5. Erinnert das Jobcenter Köln ALG -II-Bezieher*innen an Termine per SMS, Whatsapp oder E - Mail? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1761/2018
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 03.12.2018 08:32