Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Abfallbehandlungsanla-ge Wikingerstraße 100 in 51107 Köln
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1534/2015 vom 15.10.2015
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Antrag CDU AN-1534-2015
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Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Gleichlautend Eingang beim Bezirksbürgermeister: 15.10.2015 AN/1534/2015 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.10.2015, TOP 7.8 Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Abfallbehandlungsanl a- ge Wikingerstraße 100 in 51107 Köln Antrag der CDU-Fraktion vom 15.10.2015 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Thiele, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters, gemäß Bekanntmachung der Bezirksregierung hat die AVG Ressourcen GmbH, Geestemünder Str. 20, 50735 Köln, unter Aktenzeichen Az.: 52.0045/15/11.0-Th bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Abfallbehandlungsanla- ge am Standort Wikingerstraße 100, 51107 Köln, Gemarkung Heumar, Flur 8, Flurstü- cke 67, 349, 772, 508 u.a. gestellt. Antragsgegenstand ist der Betrieb einer Anlage zum Umschlag von gefährlichen Abfäl- len mit der Abfallschlüsselnummer 170603 (Mineralfaserabfälle, Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle, Schlackewolle, anorganische Synthesefasern, textile Glas- oder Keramikfa- sern, Dämm- oder Isoliermaterialien) „anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“ mit einer Kapazität von mehr als 10 Tonnen je Tag bzw. 7.500 Tonnen pro Jahr. Die Anlage ist den Ziffern 8.15.1 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchfüh- rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über genehmigungsbedürfti- ge Anlagen - 4. BImSchV vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973, ber. S. 3756) in der zurzeit gültigen Fassung zuzuordnen. Die Anlage soll nach Erteilung der Genehmigung in Betrieb genommen werden. Gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungs- frist, also spätestens bis einschließlich 10. November 2015 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Offenlage der An- tragsunterlagen. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind alle Einwendungen ausge- schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Herrn Bezirksbürgermeister Markus Thiele Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - Im Hinblick auf die unmittelbar angrenzenden Wohn- und Gewerbeflächen erscheint der Betrieb einer Anlage zum Umschlag von gefährlichen Abfällen (s.o.) nur schwer ver- ständlich und entspricht auch nicht den vor der Errichtung der Abfallbehandlungsanlage gemachten Zusicherungen des Betreibers und der Stadt Köln. Die Fraktion der CDU stellt daher folgenden Prüfantrag: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Einwendungsfrist, kurzfristig zu prüfen, ob eine Genehmigung der wesentlichen Nutzungsänderung mit den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner der unmittelbar angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete vereinbar ist. 2. Bei der Prüfung sind insbesondere auch die vorherrschenden Windverhältnisse (häufig Westwinde) zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine Fasern und Stäube in die Wohngebiete „getragen“ werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass durch die Nutzungsände- rung der Abfallbehandlungsanlage Wikingerstraße 100 keine negativen Auswir- kungen auf die in der Porzer Straße geplante Kindertagesstätte entstehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jürgen Schuiszill gez. Stefan Clemens Müller CDU-Fraktionsvorsitzender Stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer AN/1534/2015 Stand: 02.09.2024 Sachstandsbericht Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Abfallbehandlungsanlage Wikingerstraße 100 in 51107 Köln Antrag der CDU-Fraktion vom 15.10.2015 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Einwendungsfrist, kurzfristig zu prüfen, ob eine Genehmigung der wesentlichen Nutzungsänderung mit den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner der un- mittelbar angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiete vereinbar ist. 2. Bei der Prüfung sind insbesondere auch die vorherrschenden Windverhältnisse (häufig Westwinde) zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine Fasern und Stäube in die Wohngebiete „getragen“ werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass durch die Nutzungsänderung der Abfallbehandlungsanlage Wikingerstraße 100 keine negativen Auswirkungen auf die in der Porzer Straße geplante Kindertagesstätte entstehen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Betriebe, die nach der Zuständigkeitsverordnung Umwelt der Bezirksregierung Köln zugewiesen sind, werden von der Bezirksregierung genehmigt und überwacht. Die Genehmigung und Überwachung erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirksregie- rung auf der Grundlage sämtlicher zu beachtender Rechtsvorgaben. Hierzu zählen auch die Schutzvorschriften für die Anwohnerinnen und Anwohner der unmittelbar an- grenzenden Wohn- und Gewerbegebiete. Die Bezirksregierung Köln prüft umfassend und sachgerecht Anträge für eine (Ände- rungs-) Genehmigung und überwacht den Betrieb ordnungsgemäß und regelmäßig. Damit stellt sie sicher, dass die nachbarschützenden Vorschriften eingehalten werden und keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft erfolgen. Eine gesonderte fachliche Prüfung durch die Stadt Köln ist für ein solches Genehmi- gungsverfahren nicht vorgesehen. 2 Nächste Schritte: -/- Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht geplant.
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