2018/0110
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 4
259 Zeichen
Punkt 30: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre) (V-Nr. 2018/0110) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UWIGA
anlage 3
548 Zeichen
Punkt 19: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre) (V-Nr. 2018/0110) Stadtv. Bauer (Fraktion UWIGA) bittet, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, UFFBASSE und Die Linke. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA Stimmenthaltung: AfD-Fraktion
anlage 5
402 Zeichen
Punkt 10: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre) (V-Nr. 2018/0110) Es wird Einzelabstimmung über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages beantragt. Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE und UWIGA
anlage 2
4953 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 61 65
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0110
Magistratsbeschluss-Nr.
152
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und
Beschluss über eine Veränderungssperre)
Vorlage vom: 09.04.2018
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet an der Nordwestseite der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße,
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße, und Merckstraße
einschließlich der westlichen Eckbebauung zur Dieburger Straße (Grundstück
Alexanderstraße 39) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen mit der
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie
der gezielten Entwicklung des Alice-Hospitals.
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - wird
zur Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 31
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 25.04.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0110 vom 09.04.2018:
Zu 1.:
Anlass und Ziel der Planung
Nachdem sich der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern auf
der Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe befindet, ist es ein Ziel des Magistrats, die
Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet zu m
Welterbeantrag umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – ohne Maßstab
Festlegung und Lage des Geltungsbe reiches
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nördlich und westlich gelegenen
Abhänge der Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an die dichte Wohnbebauung
des Martinsviertels an, im Westen zur Innenstadt hin grenzt es an Wohnquartie re und im
weiteren an die Bebauung der Technischen Universität Darmstadt. Im Süden werden die
Wohnquartiere an der Erbacher Straße tangiert, nordöstlich grenzt das Gebiet an die
Wohnbebauung der 1970er Jahre an. Über weite Teile grenzt das Gebiet südöstlic h an den
zentralen Bereich der Mathildenhöhe mit dem Platanenhain und der Erich -Ollenhauer-
Promenade sowie den Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – an.
Allgemeine Ziele des Bebauungsplans
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebau ungsplans liegt fast vollständig innerhalb der
Pufferzone zum Nominierungsgebiet Welterbe Mathildenhöhe und wird an den östlichen
Rändern durch die beiden Bereiche des Nominierungsgebietes sowie die Denkmal -
Gesamtanlage des Ensembles Mathildenhöhe tangiert . Der zukünftige Bebauungsplan hat
zum Ziel, die Randbereiche in ihrer städtebaulichen Form zu definieren, die
Sichtbeziehungen zu schützen und die städtebaulichen Qualitäten in der Nähe zum
Nominierungsgebiet festzulegen.
Die unterschiedlichen Bereiche am Nordwesthang der Mathildenhöhe sollen behutsam weiter
entwickelt werden. Der inhaltliche Schwerpunkt des Bebauungsplans liegt auf der
Entwicklung der dominierenden Flächen des Alice -Hospitals am Nordhang. Dabei ist die
bauliche Ausgestaltung entlang de r Freianlagen der Erich -Ollenhauer-Promenade und des
Platanenhains von besonderer Bedeutung für das zukünftige Siedlungsbild im Bereich der
Stadtkrone.
Veränderungssperre
Um Fehlentwicklungen während des Aufstellungsverfahrens zu vermeiden und die Sicherung
der Planungsziele während der Antragstellung für das Nominierungsgebiet Künstlerkolonie
Mathildenhöhe abzusichern wird eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans vorgesehen.
Hinweis:
Durch diesen Bebauungsplan entstehen k eine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Die Kosten öffentlicher Projekte werden den
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadtbaurätin
Darmstadt, den 09.04.2018
61.3 cb Nst. 2930
61.2 zim Nst. 2603
2018/0110
4908 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0110
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und
Beschluss über eine Veränderungssperre)
Vorlage vom: 09.04.2018
Beschlussvorschlag :
1. Für das Gebiet an der Nordwestseite der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße,
Lucasweg, Erich -Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße, und Merckstraße
einschließlich der westlichen Eckbebauung zur Dieburger Straße (Grundstück
Alexanderstraße 39) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen mit der
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie
der gezielten Entwic klung des Alice -Hospitals.
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - wird
zur Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 31
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0110 vom 09.04.2018:
Zu 1.:
Anlass und Ziel der Planung
Nachdem sich der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern auf
der Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe befindet, ist es ein Ziel des Magistrats, die
Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet zu m
Welterbeantrag umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – ohne Maßstab
Festlegung und Lage des Geltungsbe reiches
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nördlich und westlich gelegenen
Abhänge der Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an die dichte Wohnbebauung
des Martinsviertels an, im Westen zur Innenstadt hin grenzt es an Wohnquartie re und im
weiteren an die Bebauung der Technischen Universität Darmstadt. Im Süden werden die
Wohnquartiere an der Erbacher Straße tangiert, nordöstlich grenzt das Gebiet an die
Wohnbebauung der 1970er Jahre an. Über weite Teile grenzt das Gebiet südöstlic h an den
- 4 -
zentralen Bereich der Mathildenhöhe mit dem Platanenhain und der Erich -Ollenhauer-
Promenade sowie den Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – an.
Allgemeine Ziele des Bebauungsplans
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebau ungsplans liegt fast vollständig innerhalb der
Pufferzone zum Nominierungsgebiet Welterbe Mathildenhöhe und wird an den östlichen
Rändern durch die beiden Bereiche des Nominierungsgebietes sowie die Denkmal -
Gesamtanlage des Ensembles Mathildenhöhe tangiert . Der zukünftige Bebauungsplan hat
zum Ziel, die Randbereiche in ihrer städtebaulichen Form zu definieren, die
Sichtbeziehungen zu schützen und die städtebaulichen Qualitäten in der Nähe zum
Nominierungsgebiet festzulegen.
Die unterschiedlichen Bereiche am Nordwesthang der Mathildenhöhe sollen behutsam weiter
entwickelt werden. Der inhaltliche Schwerpunkt des Bebauungsplans liegt auf der
Entwicklung der dominierenden Flächen des Alice -Hospitals am Nordhang. Dabei ist die
bauliche Ausgestaltung entlang de r Freianlagen der Erich -Ollenhauer-Promenade und des
Platanenhains von besonderer Bedeutung für das zukünftige Siedlungsbild im Bereich der
Stadtkrone.
Veränderungssperre
Um Fehlentwicklungen während des Aufstellungsverfahrens zu vermeiden und die Sicherung
der Planungsziele während der Antragstellung für das Nominierungsgebiet Künstlerkolonie
Mathildenhöhe abzusichern wird eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans vorgesehen.
Hinweis:
Durch diesen Bebauungsplan entstehen k eine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Die Kosten öffentlicher Projekte werden den
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Stadtbaurätin
Darmstadt, den 09.04.2018
61.3 cb Nst. 2930
61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
3111 Zeichen
Anlage 1 E n t w u r f e i n e r S a t z u n g über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 Vom ........ Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167), sowie der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .......... folgende Satzung erlassen: § 1 Zu sichernde Planung Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am ................ beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 31). Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich- Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39. § 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsst adt Darmstadt Dr. Barbara Boczek., Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Dieburger Straße
- Stiftstraße
- Erbacher Straße
- Merckstraße
- Alexanderstraße 39
- Lucasweg
- Erich-Ollenhauer-Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0110
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00