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2018/0110

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und Beschluss über eine Veränderungssperre)

Magistratsvorlage 09.04.2018

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259 Zeichen

Punkt 30: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss über eine Veränderungssperre) 
 (V-Nr. 2018/0110) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
 
Stimmenthaltung: UWIGA

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Punkt 19: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss über eine Veränderungssperre) 
 (V-Nr. 2018/0110) 
 
Stadtv. Bauer (Fraktion UWIGA) bittet, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 1 der 
Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, UFFBASSE und Die Linke. 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2 der 
Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion UWIGA 
Stimmenthaltung: AfD-Fraktion

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Punkt 10: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss über eine Veränderungssperre) 
 (V-Nr. 2018/0110) 
 
Es wird Einzelabstimmung über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages 
beantragt. 
 
Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: UFFBASSE  
 
 
Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: UFFBASSE und UWIGA

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4953 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.04.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
III 61 65 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0110 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
152 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss über eine Veränderungssperre)  
 
Vorlage vom: 09.04.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Für das Gebiet an der Nordwestseite der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, 
Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße, und Merckstraße  
einschließlich der westlichen Eckbebauung zur Dieburger Straße (Grundstück 
Alexanderstraße 39) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen mit der 
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie 
der gezielten Entwicklung des Alice-Hospitals. 
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 31  - Mathildenhöhe Nordwest - wird 
zur Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine 
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 31  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 25.04.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0110 vom 09.04.2018:  
 
 
Zu 1.: 
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Nachdem sich der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern auf 
der Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe befindet, ist es ein Ziel des Magistrats, die 
Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet zu m 
Welterbeantrag  umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den 
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.  
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – ohne Maßstab 
 
Festlegung und Lage des Geltungsbe reiches 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nördlich und westlich gelegenen 
Abhänge der Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an die dichte Wohnbebauung 
des Martinsviertels an, im Westen zur Innenstadt hin grenzt es an Wohnquartie re und im 
weiteren an die Bebauung der Technischen Universität Darmstadt. Im Süden werden die 
Wohnquartiere an der Erbacher Straße tangiert, nordöstlich grenzt das Gebiet an die

Wohnbebauung der 1970er Jahre an. Über weite Teile grenzt das Gebiet südöstlic h an den 
zentralen Bereich der Mathildenhöhe mit dem Platanenhain und der Erich -Ollenhauer-
Promenade sowie den Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – an. 
 
Allgemeine Ziele des Bebauungsplans  
 
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebau ungsplans liegt fast vollständig innerhalb der 
Pufferzone zum Nominierungsgebiet Welterbe Mathildenhöhe und wird an den östlichen 
Rändern durch die beiden Bereiche des Nominierungsgebietes sowie die Denkmal -
Gesamtanlage des Ensembles Mathildenhöhe tangiert . Der zukünftige Bebauungsplan hat 
zum Ziel, die Randbereiche in ihrer städtebaulichen Form zu definieren, die 
Sichtbeziehungen zu schützen  und  die städtebaulichen Qualitäten in der Nähe zum 
Nominierungsgebiet festzulegen.  
 
Die unterschiedlichen Bereiche  am Nordwesthang der Mathildenhöhe sollen behutsam weiter 
entwickelt werden. Der inhaltliche Schwerpunkt des Bebauungsplans liegt auf der 
Entwicklung der dominierenden Flächen des Alice -Hospitals am Nordhang. Dabei ist die 
bauliche Ausgestaltung entlang de r Freianlagen der Erich -Ollenhauer-Promenade und des 
Platanenhains von besonderer Bedeutung für das zukünftige Siedlungsbild im Bereich der 
Stadtkrone. 
 
Veränderungssperre 
 
Um Fehlentwicklungen während des Aufstellungsverfahrens zu vermeiden und die Sicherung 
der Planungsziele während der Antragstellung für das Nominierungsgebiet Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe abzusichern wird eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans vorgesehen. 
 
Hinweis: 
Durch diesen Bebauungsplan entstehen k eine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die 
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Die Kosten öffentlicher Projekte werden den 
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.  
 
 
Der Dezernent I: Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister Stadtbaurätin  
 
Darmstadt, den 09.04.2018 
 
61.3 cb Nst. 2930 
61.2 zim Nst. 2603

2018/0110

4908 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0110 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest - (Aufstellungsbeschluss und 
Beschluss über eine Veränderungssperre)  
 
Vorlage vom: 09.04.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Für das Gebiet an der Nordwestseite der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, 
Lucasweg, Erich -Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße, und Merckstraße  
einschließlich der westlichen Eckbebauung zur Dieburger Straße (Grundstück 
Alexanderstraße 39) ist ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen mit der 
Zielsetzung der behutsamen Weiterentwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie 
der gezielten Entwic klung des Alice -Hospitals. 
2. Für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans O 31  - Mathildenhöhe Nordwest - wird 
zur Sicherung der Planung die als Anlage 1 beigefügte Satzung über eine 
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 
 
Anlagen: Anlage 1: Satzungsentwurf Veränderungssperre O 31

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0110 vom 09.04.2018: 
 
 
Zu 1.: 
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Nachdem sich der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern auf 
der Tentativliste zur Bewerbung als Welterbe befindet, ist es ein Ziel des Magistrats, die 
Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, die das Nominierungsgebiet zu m 
Welterbeantrag  umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit den 
Zielen des Welterbeantrages zu synchronisieren.  
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – ohne Maßstab  
 
Festlegung und Lage des Geltungsbe reiches 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nördlich und westlich gelegenen 
Abhänge der Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plangebiet an die dichte Wohnbebauung 
des Martinsviertels an, im Westen zur Innenstadt hin grenzt es an Wohnquartie re und im 
weiteren an die Bebauung der Technischen Universität Darmstadt. Im Süden werden die 
Wohnquartiere an der Erbacher Straße tangiert, nordöstlich grenzt das Gebiet an die 
Wohnbebauung der 1970er Jahre an. Über weite Teile grenzt das Gebiet südöstlic h an den

- 4 - 
zentralen Bereich der Mathildenhöhe mit dem Platanenhain und der Erich -Ollenhauer-
Promenade sowie den Geltungsbereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – an. 
 
Allgemeine Ziele des Bebauungsplans  
 
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebau ungsplans liegt fast vollständig innerhalb der 
Pufferzone zum Nominierungsgebiet Welterbe Mathildenhöhe und wird an den östlichen 
Rändern durch die beiden Bereiche des Nominierungsgebietes sowie die Denkmal -
Gesamtanlage des Ensembles Mathildenhöhe tangiert . Der zukünftige Bebauungsplan hat 
zum Ziel, die Randbereiche in ihrer städtebaulichen Form zu definieren, die 
Sichtbeziehungen zu schützen  und  die städtebaulichen Qualitäten in der Nähe zum 
Nominierungsgebiet festzulegen.  
 
Die unterschiedlichen Bereiche  am Nordwesthang der Mathildenhöhe sollen behutsam weiter 
entwickelt werden. Der inhaltliche Schwerpunkt des Bebauungsplans liegt auf der 
Entwicklung der dominierenden Flächen des Alice -Hospitals am Nordhang. Dabei ist die 
bauliche Ausgestaltung entlang de r Freianlagen der Erich -Ollenhauer-Promenade und des 
Platanenhains von besonderer Bedeutung für das zukünftige Siedlungsbild im Bereich der 
Stadtkrone. 
 
Veränderungssperre  
 
Um Fehlentwicklungen während des Aufstellungsverfahrens zu vermeiden und die Sicherung 
der Planungsziele während der Antragstellung für das Nominierungsgebiet Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe abzusichern wird eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans vorgesehen.  
 
Hinweis: 
Durch diesen Bebauungsplan entstehen k eine direkten Folgekosten. Solche entstehen durch die 
Bebauung auf den privaten und öffentlichen Flächen. Die Kosten öffentlicher Projekte werden den 
entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung.  
 
 
Der Dezernent I:  Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Dr. Barbara Boczek  
Oberbürgermeister  Stadtbaurätin  
 
Darmstadt, den  09.04.2018 
 
61.3 cb Nst. 2930 
61.2 zim Nst. 2603

anlage 1

3111 Zeichen

Anlage 1 
E n t w u r f   e i n e r   S a t z u n g 
 
über die Veränderungssperre „Mathildenhöhe Nordwest“ für das Gebiet zwischen Dieburger 
Straße, Lucasweg, Erich-Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und 
Merckstraße einschließlich des Eckgrundstücks Alexanderstraße 39 
 
Vom ........ 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HG O) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 
142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167), sowie der 
§§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) wird 
gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  .......... folgende Satzung erlassen: 
 
§ 1  Zu sichernde Planung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am ................ beschlossen, für das in 
§ 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (O 31). 
Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 
 
§ 2  Räumlicher Geltungsbereich 
 
Diese Satzung erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Erich-
Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße und Merckstraße einschließlich des 
Eckgrundstücks Alexanderstraße 39. 
 
§ 3  Rechtswirkungen der Veränderungssperre 
 
(1)  In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 
 
1.  Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: 
 
a)  Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen 
Anlagen zum Inhalt haben, und 
b)  Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, 
Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 
 
2.  erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und 
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder 
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 
 
(2)  Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der 
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 
 
(3)  Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt 
worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts 
Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der 
Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die 
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht 
berührt. 
 
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre 
 
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei 
Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der 
seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB 
abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, 
sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. 
 
Darmstadt, den    Der Magistrat der Wissenschaftsst adt Darmstadt 
Dr. Barbara Boczek., Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 19
TOP 152
TOP 30

Orte (7)

  • Dieburger Straße
  • Stiftstraße
  • Erbacher Straße
  • Merckstraße
  • Alexanderstraße 39
  • Lucasweg
  • Erich-Ollenhauer-Promenade

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0110
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.04.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00