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0791/2023

Sachstand zur Baumaßnahme an der KiTa Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Mitteilung Ausschuss 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2023, TOP 10.2.3

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Auszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.04.2024

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Mitteilung Ausschuss

1016 Zeichen

*Erweiterung der Beratungsfolge 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer           
07.03.2023/*05.04.2023 
 0791/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 
*Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 
Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 
 
Sachstand zur Baumaßnahme an der KiTa Berrischstraße 132-136 in Köln-
Roggendorf/Thenhoven 
Nach der Entscheidung des Rates der Stadt Köln am 9. Februar 2023 für einen Teilabriss und 
Teilneubau der KiTa Berrischstraße 132-136 in Köln-Roggendorf/Thenhoven (Vorlagen-
Nummer 0563/2022) stimmt die Verwaltung derzeit zunächst den erforderlichen Umfang der 
Maßnahme ab. Anschließend werden entsprechende Planungsaufträge erteilt. Die Verwaltung 
geht davon aus, dass der Planungsauftrag innerhalb von 6 Monaten nach Abstimmung des 
Bausolls erteilt werden kann. 
Je nach Bedarf vor Ort kann auf dem Grundstück eine 5-gruppige oder eine 6-gruppige  
Kindertagesstätte hergestellt werden. 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 - Auszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 29.04.2024

2024 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 12.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 29.04.2024  
öffentlich 
8.2 Sachstand zur Baumaßnahme an der KiTa Berrischstraße 132-136 in 
Köln-Roggendorf/Thenhoven, Stand November 2023 
0791/2023/1 
SE Goedecke reicht schriftlich folgende Fragen ein: 
 
Laut Mitteilung hat die Taskforce Schulplätze entschieden den Teilabriss und Teilneu-
bau auf unbestimmte Zeit zu verschieben, da erst eine Wiederpersonalisierung der 
Maßnahme festgelegt werden muss. 
In der Mitteilung wird auf die Vorlage 0563/2022 verwiesen. Dort steht in der Anlage 2 
in der Gegenüberstellung der zwei Alternativen unter dem Punkt Dauer der Umset-
zung nach Entscheidung der Politik in der Spalte Alternative, dass es laut Laborunter-
suchungen ab 2018 ca. 10 Jahre dauern würde, bis die Schadstoffe unter den Grenz-
wert sinken würden. Im weiteren Verlauf heißt es, dass seit 2019 Maßnahmen zur 
Senkung der Schadstoffbelastung durchgeführt werden und dies zu einer Beschleuni-
gung des Abbauprozesses im Vergleich zu den Laboruntersuchungen führen wird. 
Wurde aufgrund der Verschiebung der Baumaßnahme zwischenzeitlich noch mal eine 
Messung veranlasst oder ist eine Messung geplant um den aktuellen Stand und einen 
Trend bezüglich der Schadstoffbelastung zu erhalten? 
Wird es vor einem geplanten Baubeginn bzw. Beginn der Planungen eine Schadstoff-
messung geben, um Herauszufinden ob die Schadstoffwerte zu diesem Zeitpunkt 
eventuell unter den Grenzwerten liegen und somit ein Teilabriss und Teilneubau nicht 
mehr notwendig sind, was zu erheblichen Kosteneinsparung für die Stadt führen 
würde. 
 
RM Kockerbeck bittet darum, dass die Mitteilung in den Jugendhilfeausschuss gege-
ben werde. 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

13.03.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0791/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
01.03.2023 15:03