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V/0646/2005/1

Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil II

Vorlage 17.03.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 30

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2113 Zeichen

V/0646/2005/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
AIM jugend+ 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil II 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Vorlage genannten und dotierten Projekte (Ziff. 2.1 bis 2.6) werden aufgrund der 
bereits im letzten Jahr freigegebenen Finanzierung im notwendigen Umfang bis zum jeweili-
gen Projektende aus Mitteln der Haushaltsstelle 4522.717.9000.8 weiter finanziert. 
Ausgenommen ist die Ziff. 2.7 (Stadtteilwerkstatt West) für die mit der Vorlage 85/2006 eine 
gesonderte Regelung getroffen wird.  
 
2. Über Folgeprojekte wird nach Abschluss der im Beschlusspunkt 1 genannten Projekte erst 
nach der Vorlage eines ausführlichen Erfahrungsberichtes, der insbesondere die fachlichen 
(pädagogischen/sozialen) und finanziellen Auswirkungen aufzeigt (Controllingbericht), ent-
schieden.  
 
3. Über neue Förderkriterien wird erst nach Beendigung der o. g. Projekte und der Vorlage des 
vorgenannten Erfahrungsberichtes entschieden.“ 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss am 08.03.2006, dem Rat die An-
nahme der Vorlage mit den oben aufgeführten Änderungen des Beschlusses, die den bisherigen 
Beschlusstext ersetzen, zu empfehlen. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0646/2005/1. Erg
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
aim@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0646/2005/1 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West beschloss die Vorlage in ihrer Sitzung am 09.02.2006 mit der 
Ergänzung, dass auch den Bezirksvertretungen über die Erfolge der durch die AIM jugend+ geför-
derten Projekte berichtet werden solle (Beschlusspunkt 3). Im Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien bestand Einvernehmen, dem Antrag der Bezirksvertretung Münster-West zu folgen, 
und die Bezirksvertretung im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung in der Sache zu beteili-
gen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Agnes Klein 
Stadträtin

Hauptvorlage mit Anlage

35518 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
AIM jugend+ 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil II 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und A rbeitsförderung Vorberatung 
31.08.2005 Ausländerbeirat Anhörung 
07.09.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Vorberatung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung V orberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Förderung der vorgeschlagenen Projekte in Hö he von rd. 603.630 € (s. Projekte 2.1 bis 
2.7) wird zugestimmt. 
2. Den aktualisierten Förderkriterien der Arbeitsma rkt-Initiative Münster jugend+, für die in der 
HHSt. 7911. 717. 9000. 7 „Förderung von Arbeit, Bes chäftigung und Qualifizierung“ bereit- 
gestellten Mittel wird zugestimmt. 
3. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Kinder , Jugend und Familien, Ausschuss für 
Gleichstellung, Ausschuss für Schule und Weiterbild ung, dem Ausländerbeirat und Aus- 
schuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderun g nach Abschluss eines Jahres über 
die Erfolge der durch AIM jugend+ geförderten Projekte.  
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Haushalt sjahren 2005 bis 2007 Gesamtkosten in 
Höhe von 603.630 € für die Projekte 2.1 bis 2.7 entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0646/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
aim@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.08.2005 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-  
jahr 
Betrag 
- Projekt - 
€ 
Betrag 
- gesamt - 
€ 
7911.717.9000.7  Förderung v. Arbeit, Beschäfti- 
gung und Qualifizierung 
 
2005  
 
 2.1 “Lernen fördern”  46.470   
 2.2 “Geba”  39.660   
 2.3 “VIP”  12.820   
 2.4 “BIMS”  18.320   
 2.5 “JAZ”  21.420   
 2.6 “Bildungsinitiative”  20.600   
 2.7 “JAZ u. Stadt Münster  20.000   
 Summe 2005:  179.290 € 
4522.717.9000.8  Förderung v. Arbeit, Beschäfti- 
gung und Qualifizierung 
 
2006  
 
 2.1 “Lernen fördern”  46.470   
 2.2 “Geba”  39.660   
 2.4 “BIMS”  36.640   
 2.5 “JAZ”  61.570   
 2.7 “JAZ u. Stadt Münster  120.000   
 Summe 2006:  304.340 € 
4522.717.9000.8  Förderung v. Arbeit, Beschäfti- 
gung und Qualifizierung 
 
2007  
 
 2.7 “JAZ u. Stadt Münster  120.000   
 Summe 2007:  120.000 € 
Insgesamt für die Jahre 2005 - 2007:  603.630 €  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
In der Vorlage  „Jugendarbeitslosigkeit – Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil I (V/0415/2005) 
wurde die negative Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit anhand der Zahlen deutlich vor Augen 
geführt. Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen junger Menschen ist nach wie vor eine der 
dringlichsten arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen.  
 
Die Übergänge von Schule zu Ausbildung sowie von Ausbildung in Erwerbstätigkeit stellen für jun- 
ge Menschen risikoreiche Situationen dar. Auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist die Situation da- 
durch gekennzeichnet, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen in den letzten Jahren stärker zu- 
rückgeht als die Nachfrage und dadurch eine wachsende Versorgungslücke entsteht. Auch wenn 
die Arbeitslosigkeit Jugendlicher in einem engen Zusammenhang zur allgemeinen Arbeitslosigkeit 
steht, so sind ihre mittelbaren und unmittelbaren Folgen doch besonders gravierend. Jugendar- 
beitslosigkeit stellt ein zentrales gesellschaftliches Problem dar und bedeutet für die Betroffenen 
einen tiefen Einschnitt in die gesamte Lebensbiographie.

- 3 - 
Enorme Anstrengungen  werden zu ihrer Verringerung unternommen; dabei kommt der Reduzie- 
rung der Jugendarbeitslosigkeit ein besonderer Stellenwert zu. Zahlreiche Initiativen auf Bundes- 
und Landesebene wurden ins Leben gerufen. Deutlich wurde immer wieder, dass einerseits die 
Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit nur gelingt, wenn in den Bereichen Prävention und Quali- 
fizierung alle Kräfte gebündelt werden. Andererseits ist Jugendarbeitslosigkeit Teil der allgemeinen 
Krise, deren Überwindung eine wesentliche Bedingung dafür ist, die Jugendarbeitslosigkeit zu ver- 
ringern bzw. zu beseitigen. 
 
Die Stadt Münster unterstützt mit der AIM jugend+ d iese Initiativen und initiiert zusätzliche Maß- 
nahmen, die einerseits dazu beitragen, allen Jugend lichen in Münster die Chance auf eine qualifi- 
zierte Berufsausbildung zu geben,  anderseits die I ntegration in den Arbeitsmarkt von arbeitslosen 
Jugendlichen mit und ohne Berufsausbildung zu förde rn. Das Engagement der Stadt Münster mit 
AIM jugend+  konzentriert sich auf die Einsatzfelde r und Maßnahmen, die zusätzlich und ergän- 
zend zu bereits bestehenden kommunalen Arbeitsansät zen und Maßnahmen nach dem SGB II 
und III ergriffen werden können. 
 
Die Zahlen in Teil I der Vorlage verdeutlichen,  da ss das Risiko, auf Grund der strukturellen Prob- 
leme keinen Ausbildungs- und später Arbeitsplatz zu bekommen, nicht auf alle Jugendlichen gleich 
verteilt ist. Auch in Münster spiegeln sich die allgemein bekannten Risiken in der Statistik wieder: 
 
Risiko Nr. 1: Schulische Vorbildung 
 
Der Hauptschulabschluss gilt als Mindestvoraussetzung um ins Berufsleben einmünden zu kön- 
nen. Den Abschluss nicht erreicht zu haben, stellt für viele Jugendliche die Zugangsbarriere zum 
Ausbildungsmarkt dar.   
 
Aber auch diejenigen, die die Hauptschule erfolgrei ch abschließen haben keine Ausbildungsplatz- 
garantie. Erhöhte Ausbildungsvoraussetzungen der Be triebe führten zu einem Bedeutungsverlust 
der Hauptschule und entwerteten den Hauptschulabschluss.  
 
Risiko Nr. 2: Geschlecht 
  
Junge Frauen mit einem Hauptschulabschluss haben sc hlechtere Chancen auf einen Ausbil- 
dungsplatz als männliche Bewerber. Weibliche Jugendliche verfügen durchschnittlich über bessere 
Schulabschlüsse als ihr männlichen Altergenossen. A llerdings bringt es am Arbeitsmarkt keine 
Vorteile. Sie erhalten seltener als Jungen einen Ausbildungsplatz im dualen System. 
 
Die Situation für junge Frauen stellt sich am Überg ang von Schule in Ausbildung anders dar. Ihnen 
stehen mit den Erziehungs- und Pflegberufen mehr sc hulische Ausbildungswege offen, die im Ein- 
klang mit geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen  und in geringeren Verdienst und begrenzten 
Aufstiegschancen stehen. Dies erklärt, warum junge Frauen in der Arbeitslosenstatistik unterreprä- 
sentiert sind. 
  
Risiko Nr. 3: Nationalität/ Herkunft 
 
Der Einstieg ins Berufsleben ist für junge Menschen  mit Migrationshintergrund erschwert. Dies 
ergibt sich durch die ungünstigen schulischen Vorau ssetzungen, das Einstellungsverhalten der 
Betriebe und durch eine fehlende Einbindung in ein Netz an sozialen Beziehungen, das auf infor- 
mellen Wegen Zugang zu Betrieben und Ausbildungen s chafft. Fehlende Sprachkenntnisse tragen 
dazu bei, dass vorhandene Informationsangebote nicht genutzt werden. 
 
Besonders benachteiligt sind ausländische junge Fra uen. Zu den vorhandenen Einschränkungen 
kommen noch geschlechtsspezifische Benachteiligunge n. Für sie gelten traditionelle Rollenvorga- 
ben stärker als für deutsche Mädchen, oft verbunden  mit geringen Freiräumen und einer starken 
sozialen Kontrolle. Die Einbindung in die Familie u nd die gemeinsame Familienplanung stehen

- 4 - 
häufig im Widerspruch zu Entwicklungs- und Planungs spielräumen, die für eine Ausbildung not- 
wendig sind. 
 
 
2.  Förderung von Projekten und Maßnahmen 
 
Auf der Grundlage dieser Ausgangssituation schlägt die Verwaltung – in Abstimmung mit den Trä- 
gern, der Lenkungsgruppe und der Geschäftsführung d er AMS und dem U 25 Team der Agentur 
für Arbeit – die aufgeführten Projekte und Maßnahme n vor. Weitere Projekte werden  unter Be- 
rücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen entwickelt.

- 5 - 
2.1  Vermittlung arbeitsmarktnaher Grundkompetenzen und in- 
dividuelle Begleitung für Arbeitslose oder von Arbeitslosig- 
keit bedrohte Jugendliche  
 
Finanzierung: 92.943,00 € 
Laufzeit: 01.09.2005 - 31.08.2006 
Projektträger: Lernen fördern e.V.; Friedrich- Eber t- Str. 132; 48151 Münster 
Anerkannter Träger der Jugendhilfe  
Zielsetzung: Den TN werden Lerngelegenheiten zur Ve rfügung gestellt, in 
denen sie in einem geschützten Rahmen Grundkompeten zen 
wie Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit und eigenveran twortliches 
Arbeiten langsam aufbauen und trainieren können. Am  Ende 
des Förderprozesses sollen die TN über die Fähigkei ten verfü- 
gen, die Arbeitgeber und Ausbilder bei ihren Mitarb eitern und 
Auszubildenden als grundlegend voraussetzen. In Abh ängigkeit 
von ihren jeweiligen Zielen und Potentialen wird da bei ein Über- 
gang der TN  
• In eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder ei- 
ne andere Maßnahme der beruflichen Bildung 
• in ein Berufsausbildungsverhältnis oder 
• in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis  
angestrebt. Unterschiedliche Biographieverläufe und  Problemla- 
gen  erfordern dabei einen auf den Einzelfall abges timmten und 
im Maßnahmeverlauf immer wieder neu angepassten För der- 
prozess. 
Zielgruppe: Nicht mehr allgemein schulpflichtige Ju gendliche arbeitslose 
oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche bis 25 Jahre, die 
aufgrund mangelnder Grundkompetenzen an den berufsv orbe- 
reitenden oder ausbildungsbegleitenden Maßnahmen nach SGB 
III nicht erfolgreich teilnehmen können (insbesonde re Maßnah- 
meabbrecher) oder deren Förderzeiten abgelaufen sin d, wobei 
weiterhin Förderbedarf im Bereich der Grundkompeten zen be- 
steht.   
Anzahl Plätze: 15 (flexibler Einstieg und Ausstieg)  maximale Verweildauer 12 
Monate 
Teilnehmerakquise: Kontakte zur Zielgruppe und eing ebunden in entsprechende 
Netzwerke (Bildungsträger, Schulen und AMS)  
Erfahrungen des Trä- 
gers: 
Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen  in Bezug 
auf die Maßnahme hinsichtlich der Durchführung und Zielgrup- 
pe.  
Förderfähig: Aus AIM-Mitteln förderfähig. Die Maßna hme ist ein ergänzendes 
Angebot, das in der Form nicht über das SGB II gefö rdert wer- 
den kann, da es sehr individuell zugeschnitten ist.  Darüber hin- 
aus haben die Abbrecher keine Möglichkeit unmittelb ar eine 
andere Maßnahme nach dem SGB zu erhalten. Darüber h inaus 
wurde das Projekt in dem Antrag „Übergangsmanagemen t“ auf- 
genommen und die Förderung für ein zweites Jahr ist gesichert. 
Bewilligt am 10.06.2005

- 6 - 
2.2 : Step by Step – Modular persönliche und berufliche Zu- 
kunftsplanung für junge Mütter    
 
Finanzierung: 79.325,00 €  
Laufzeit: 01.09.2005 – 31.08.2006 
Projektträger: GEBA (Gesellschaft für Berufsförderu ng und Ausbildung mbH) 
Geiststrasse 4; 48151 Münster 
Zielsetzung: Entwicklung einer nachhaltigen persönl ichen und beruflichen 
Zukunftsplanung durch schrittweise Orientierung, Be rufsvorbe- 
reitung und – Qualifizierung; niedrigschwelliges An gebot zur 
Berufsorientierung in drei flexiblen, bedarforientierten Modulen  
Zielgruppe: Junge Mütter bis 27 Jahre mit besondere m Förderbedarf durch 
komplexe Problemlagen (z.B. ohne Schulabschluss, Sp rach- 
schwierigkeiten, psychische Probleme)  
Anzahl Plätze: Durchschnittliche 15, flexibler Auss tieg, Einstieg nach Abspra- 
che 
Teilnehmerakquise: Potentielle TN vorhanden, Wartel iste 
Erfahrungen des Trä- 
gers: 
Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen  und führt 
auch zurzeit eine entsprechende Maßnahme, gefördert  aus dem 
ESF, durch. 
Förderfähig: Grundsätzlich förderfähig und entspric ht den neuen  Aufgaben- 
schwerpunkten der AIM jugend+. Eine Abstimmung dem Träger, 
der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und dem U 25- Team 
zur Projektdurchführung und Akquise der Teilnehmeri nnen er- 
folgte.   
Bewilligt am 7.07.2005 
 
 
2.3 Konfliktbewältigungsstrategien - Antiaggressivitätstraining 
 
Finanzierung: 12.815,46 € (1.281,55 € je TN) 
Laufzeit: 45 Unterrichtstunden 
Projektträger: Verein sozialintegrativer Projekte e .V.; Wasserstrasse 9; 48157 
Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe 
Zielsetzung: Verbleib in Maßnahmen und im Arbeitsma rkt, durch angemes- 
sene Konfliktbewältigungsstrategien 
Zielgruppe: Jugendliche, die über kein angemessenes  Konfliktverhalten ver- 
fügen und aus diesem Grunde immer wieder im Arbeits alltag 
scheitern 
Anzahl Plätze: 10  
Teilnehmerakquise: Erfolgt über die Stadtteilwerkst att-Nord und in Kooperation mit 
den anderen Trägern der Jugendberufshilfe 
Erfahrungen des Trä- 
gers: 
Die Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen. 
Förderfähig: Das Projekt ist förderfähig und eine F örderung über das SGB II 
oder III ist nicht möglich.

- 7 - 
2.4 Maßnahme für junge Migranten und Migrantinnen unter 25 
Jahre       
 
Beantragte Zuwendung: 54.964,00 € 
Laufzeit: 07.11.2005  – 05.05.2006 
Projektträger: Bildungsinstitut Münster e.V.; Anton -Bruchhausen-Strasse 6; 
48159 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe 
Zielsetzung: Die Sprach- und Kommunikationskompeten z der Kursteilnehme- 
rinnen und Kursteilnehmer soll soweit verbessert we rden, dass 
sie eine betriebliche Ausbildung bzw. eine Arbeitsv erhältnis auf- 
nehmen und dauerhaft integriert werden können. Dara n schlie- 
ßen sich 2 Monate Praktikum an. Das Praktikum wird als be- 
triebliche Trainingsmaßnahme von der AMS gefördert. 
Zielgruppe: Junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussi edler sowie ausländi- 
sche Flüchtlinge unter 25 Jahren, deren Deutschkenn tnisse 
nicht ausreichen, eine betriebliche Ausbildung bzw.  ein Arbeits- 
verhältnis aufzunehmen.   
Anzahl Plätze: 20 
Teilnehmerakquise: Erfolgt in Rückkoppelung mit AMS  und  Eigenakquise des Trä- 
gers. 
Erfahrungen des Trä- 
gers: 
Träger verfügt über Erfahrungen bei der Durchführun g der Maß- 
nahme und mit der Zielgruppe. 
Förderfähig: Die Maßnahme ist förderfähig und der v on der AIM jugend+ zu 
finanzierende Teil kann nicht über das SGB II oder III finanziert 
werden. 
 
 
 
2.5 Gemma! Geschlechtsspezifische Berufsvorbereitung für 
Mädchen in Teilzeit 
Finanzierung: 82.984,00 € beantragt 
Laufzeit: Maximal 31 Wochen 
Projektträger: JAZ Jugendausbildungszentrum gGmbH; Kinderhauser Strasse 
112; 48147 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe 
Zielsetzung: • Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmerin nen 
zur Entwicklung eines realistischen beruflichen Lebens- 
plans  
• Langfristige Integration der jungen Frauen in den Ar- 
beitsmarkt unter Berücksichtigung ihrer persönlichen/ 
familiären Situation 
• Erweiterung des Berufswahlspektrums 
• Training von Schlüsselqualifikationen für das Erwe rbsle- 
ben 
• Verbesserung von sozialen und persönlichen Defizit en 
Zielgruppe: Junge Frauen mit einem überdurchschnitt lichen Anteil an mehr- 
fachen Problemstellungen  
Anzahl Plätze: 12 
Teilnehmerakquise:  AMS; Träger der Jugendhilfe  
Erfahrungen des Trä- 
gers: 
Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und Erfah rungen bei 
der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes 
Förderfähig: Das Konzept ist förderfähig und kann n icht über das SGB II oder 
III gefördert werden, die beantragte Fördersumme mu ss noch 
geprüft werden.

- 8 - 
2.6 Intensivtraining „Grundbildung“ 
 
Finanzierung: 20.602,00 €. 
Laufzeit: 3 Monate zuzüglich 2 Monate Nachlaufphase  
Projektträger: Bildungsintiative GbR; Bahnhofstr. 6 ; 48153 Münster 
Zielsetzung: Ziel des Intensivtrainings „Grundbildu ng“ ist es, die klassischen 
Kulturtechniken „Lesen, Schreiben und rechnen“ bei den Teil- 
nehmenden auf ein solide Basis zu stellen, so dass Mindest- 
standards erfüllt werden können: Dazu gehört: 
• Literalität als soziale Praxis, d.h. der adäquate Umgang 
mit Alltagsszenarien in der Lebens- und Berufswelt. 
• Erwerb von alltagsrelevanter und berufsbezogener R e- 
chenkompetenz.  
Von dieser Basis aus, werden  weitere Schritte ermöglicht: 
• Erwerb der kulturellen Medienkompetenz. 
• Weiterführendes Training von Schlüsselqualifikatio nen. 
• Berufliche Orientierung / Unterstützung bei der Ar beits- 
platzsuche / Berufliche Integration; anschließend 2 Mo- 
nate Beratung zum Übergang in Schule /Ausbildung und 
Beruf 
Zielgruppe: Jugendliche Schulabgänger/-innen und ju nge Erwachsene ohne 
Schulabschluss oder Berufsausbildung (bis 27 Jahre) , die lern- 
schwach sind und Defizite in den klassischen Kultur techniken 
haben.  
Anzahl Plätze: 12 
Teilnehmerakquise:  Über die Arbeitsgemeinschaft Mü nster, Stadtteilwerkstatt Nord, 
Träger der Jugendhilfe 
Erfahrungen des Trä- 
gers: 
Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und verfü gt über ent- 
sprechende Referenzprojekte im Bereich Alphabetisierung 
Förderfähig: Das Konzept ist förderfähig und entspr icht der neuen Schwer- 
punktsetzung der AIM jugend+.  
 
 
2.7 
 
Stadtteilwerkstatt  West- Zweigstelle der Stadtteilwerkstatt 
Nord 
Finanzierung: 260.000 €  
Laufzeit: Zunächst befristet auf 3 Jahre 
Projektträger: JAZ u. Stadt Münster, Amt 51; Stando rt: Fachwerk Gievenbeck 
Zielsetzung: Tagesstrukturierung, Erlangen von Schl üsselqualifikationen, 
Berufsorientierung 
Zielgruppe: Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahr e aus Münster-West, die 
die allgemeine Schulpflicht beendet und keinen Schu labschluss 
haben (Schulverweigerer) und die bei denen keine Ve rmittlung 
in Maßnahmen nach SGB II und III oder schulische Maßnahmen 
möglich ist.  
Anzahl Plätze: 15 
Teilnehmerakquise: Träger der Jugendhilfe; Schulen 
Erfahrungen des Trä- 
gers: 
Die Stadtteilwerkstatt-West ist ein stadtteilbezoge nes Angebot 
für Gievenbeck, Roxel, Nienberge und Albachten und eine Er- 
gänzung der vorhandener Angebote auf der Basis der guten 
Erfahrungen mit der Stadtteilwerkstatt-Nord. Die Organisation ist 
personell mit der Stadtteilwerkstatt Nord vorgesehen. 
Förderfähig: Entspricht der neuen Schwerpunktsetzun g der AIM jugend+. Zu 
diesem Projekt wird eine gesonderte Ratsvorlage erstellt.

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3. Förderkriterien der AIM jugend+  
 
Mit der Gründung der Arbeitsmarkt-Initiative Münste r durch den Rat der Stadt Münster am 
5.07.1995 wurde die Verwaltung beauftragt, Fördersc hwerpunkte und –kriterien für die AIM zu 
entwickeln. Die Förderkriterien wurden vom Rat der Stadt Münster am 21.02.1996 verabschiedet.  
 
Im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 
(SGB II) beschloss der Rat der Stadt Münster, die Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitsgemeinschaft 
Münster zu übertragen. Die Aktivitäten der Stadt Münster sollen sich auf  die Zielgruppe Jugend-
liche, Heranwachsende und allein erziehende Frauen bis 27 Jahre mit einem umfassenden, die 
ARGE ergänzenden Leistungsangebot konzentrieren. 
 
Das Engagement der Stadt Münster verfolgt das Ziel,  möglichst viele Jugendliche und junge Er- 
wachsene in Ausbildung und qualifizierte Arbeit zu bringen. Ziel muss sein, die Ausbildungs- und 
Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe zu sichern bzw. herzustellen, auch um so im Rahmen der So- 
zialhilfe entstehende Kosten und im Bereich der Hil fen zur Erziehung einzurichtende Maßnahmen 
zu verhindern. Dabei sind die jeweiligen individuel len Voraussetzungen vor allem unter ge- 
schlechtsspezifischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. 
 
Eine weitere Aufgabe der kommunalen Aktivitäten ist  die Initiierung und Förderung von Maßnah- 
men und Projekten für Personen, die Leistungen nach  dem SGB XII beziehen und vorübergehend 
nicht erwerbsfähig sind, mit dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. 
 
Diese veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine Anpassung der Förderkriterien der AIM, 
insbesondere in Hinblick auf die neue Zielsetzung. Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren und 
die Fördergegenstände beizubehalten.  
 
4.  Weiteres Verfahren 
 
Um die Arbeit der AIM jugend+ zur Mittelvergabe tra nsparent zu gestalten, wird im Ausschuss für 
Kinder, Jugend und Familien, Ausschuss für Gleichst ellung, Ausschuss für Schule und Weiterbil- 
dung und Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arb eitsförderung jährlich über die Erfolge der 
geförderten Projekte berichtet. 
 
Die zur Verfügung gestellten Mittel erfordern einen  gezielten Einsatz. Deshalb muss im Sinne ei- 
nes möglichst effektiven Maßnahmen- und Projektspek trums der soziale und fiskalische Nutzen 
überprüft werden. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Dr. Agnes Klein 
Stadträtin

Kommunaler Fond zur Förderung von Arbeit,  
Beschäftigung und Qualifizierung 
 
Förderkriterien der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + 
 
 
Teil I: Allgemeines 
 
1. Aufgaben und Ziele der AlM jugend +  
 
Am 5.07.1995 wurde durch den Rat der Stadt Münster die Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AlM) 
gegründet. Ziel der AlM ist, in Münster Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Arbeit zu sichern und die 
Qualifizierungsmaßnahmen zu verbessern. Die AlM soll die (Re-)Integration von Langzeitar- 
beitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten in den ersten Arbeitsmarkt fördern. 
 
Arbeitsmarktpolitik ist ein wesentlicher Politikbereich der Stadt Münster. Im Zuge der Umsetzung 
des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB II) wurden die Auf- 
gabenfelder der kommunalen Arbeitsmarktpolitik neu definiert. Mit der Gründung der Arbeitsge- 
meinschaft Münster (AMS) gem. § 44 b SGB II vereinbarten die Agentur für Arbeit und die Stadt 
Münster, die Arbeitsmarktpolitik der AMS zu übertragen.  
 
In diesem Zusammenhang beschloss der Rat der Münster, dass das über die Arbeitsgemein- 
schaft hinausgehende kommunale Engagement sich auf die Zielgruppe Jugendliche, Heran- 
wachsende und alleinerziehende Frauen bis 27 Jahre mit einem umfassenden, die Arbeitsge- 
meinschaft ergänzenden Leistungsangebot konzentriert. Eine weitere Aufgabe ist die Initiierung 
und Förderung von Projekten und Maßnahmen für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII 
beziehen und als vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.    
 
Das Engagement der Stadt Münster verfolgt das Ziel,  möglichst viele Jugendliche und junge 
Erwachsene in Ausbildung und qualifizierte Arbeit z u bringen. Ziel muss sein, die Ausbildungs- 
und Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe zu sichern b zw. herzustellen, auch um so im Rahmen 
der Sozialhilfe entstehende Kosten und im Bereich d er Hilfen zur Erziehung einzurichtende 
Maßnahmen zu verhindern. Dabei sind die jeweiligen individuellen und strukturellen Voraus-
setzungen vor allem unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. 
 
Besonders erreicht werden sollen mit den ergänzende n Angeboten Teilnehmende an Maßnah- 
men der Agentur für Arbeit, für die die Anforderung en zu hoch sind und ein Scheitern wahr- 
scheinlich und damit ein Verlust der Erwerbsfähigkeit zu befürchten ist, vor allem 
o Jugendliche ohne oder mit schwachem Schulabschluss , 
o Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf und aus diesem Grund der Jugendhilfe be- 
kannt (SGB VIII Beziehende) 
o Junge Frauen mit Kindern, vor allem Alleinerziehen de, 
o Jugendliche mit Migrationshintergrund,

o Jugendliche, die Gefahr laufen, ihre Erwerbsfähigk eit zu verlieren, bzw. bei denen auf- 
grund psychischer Beeinträchtigungen zeitweise keine Erwerbsfähigkeit zu konstatieren 
bzw. zu erwarten ist, 
o Jugendliche, für die die Agentur für Arbeit aufgru nd gesetzlicher Vorgaben keine Ange- 
bote unterbreiten kann (z. B. Jugendliche in Einrichtungen). 
 
Ergänzende Leistungen durch die Stadt Münster werde n nur dann angeboten, wenn die ent- 
sprechende Maßnahme nicht durch das SGB II-Regelang ebot abgedeckt wird. Die Bedarfser- 
mittlung und die Konzipierung der Angebote werden i m Amt für Kinder, Jugendliche und Famili- 
en nach Absprache mit der Agentur für Arbeit, der A MS und dem Amt für Schule und Weiterbil- 
dung vorgenommen. In der Regel werden Maßnahmen und  Angebote der Agentur für Arbeit 
flankiert bzw. solche angeboten, für die Drittmitte l akquiriert werden können. Die ergänzenden 
Leistungen werden in der Regel durch freie Träger erbracht. 
 
Die Flankierung von Maßnahmen durch kommunale Mitte l sieht eine Finanzierung bestimmter 
Qualifikationen, Vorschaltmodule oder eine verbesserte Betreuungsquote vor, um die Zielgruppe 
in den Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder der AM S zu halten. Dabei setzt die Flankierung 
immer nur an der Stelle an, wo die Agentur für Arbe it bzw. die AMS aufgrund der gesetzlichen 
Vorgaben keine Möglichkeit zur qualitativen Ausweitung der Angebote hat. 
 
Durch die Förderung der AlM jugend + sollen neue Arbeitsförderungsprojekte initiiert und erprobt 
und Drittmittel für die Arbeitsförderung akquiriert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Förde- 
rung durch die AlM jugend + immer nur eine Projektförderung und grundsätzlich keine Dauerfi- 
nanzierung. 
 
 
2. Allgemeine Förderkriterien 
  
2.1 Die Stadt Münster gewährt aus Mitteln der Arbei tsmarkt-Initiative Münster jugend + auf 
Antrag Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten bei der Beschäftigung und Qualifi- 
zierung in arbeitsmarktpolitischen Projekten für Jugendliche, Heranwachsende, alleiner- 
ziehende Frauen und vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen, die SGB XII Leis- 
tungen beziehen.  
 
2.2 Ziel der Förderung ist es,  jungen Menschen, di e die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben 
und die aufgrund individueller Beeinträchtigungen und sozialer und strukturellen Benach- 
teiligungen einer besonderen Unterstützung auf dem Weg in Ausbildung, zur Eingliede- 
rung in Arbeit oder zur Förderung der sozialen Integration benötigen, die entsprechenden 
Hilfen anzubieten.  
 
2.3 Die Gewährung eines Zuschusses an Träger im Ein zelfall wird durch die Beschlussfas- 
sung der Fachausschüsse des Rates im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf 
der Grundlage dieser Förderkriterien geregelt. Die Verwaltung berichtet jährlich im Aus- 
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Ausschuss für Schule und Weitebildung, 
Ausschuss für Gleichstellung und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsför- 
derung über die Erfolge der durch AIM –jugend+ geförderten Projekte. 
 
2.4 Wenn die Kosten eines Projektes nach anderen öf fentlichen Förderprogrammen oder 
aufgrund von Rechtsvorschriften des Bundes oder Landes gefördert werden können, ist 
die Gewährung eines städtischen Zuschusses bis zur Höhe der nach diesen Program- 
men oder Rechtsvorschriften möglichen Leistungen ausgeschlossen.

2.5 Die Förderungshöchstdauer für ein Projekt beträ gt drei Jahre. 
 
2.6 Erwerbswirtschaftlich orientierte Maßnahmen sin d so zu konzipieren, dass Eingriffe in die 
unter Wettbewerb stehende Marktsituation vermieden werden. 
 
 
Teil II: Förderung 
 
 
1. Gegenstand der Förderung 
 
1.1 Gefördert werden können Projekte, die für Münst er wichtige arbeitsmarktwirksame Impul- 
se geben. Vorrangig gilt dies für Projekte,  
 
- die aus öffentlichen Programmen gefördert werden, 
- die vornehmlich aus Eigenleistungen der Träger finanziert werden,  
- die in Zusammenarbeit mit Betrieben durchgeführt werden, 
soweit mit diesen Projekten der Übergang der Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt 
angestrebt wird. 
 
1.2 In diesen Projekten sollen vorrangig junge Mens chen beschäftigt und qualifiziert werden, 
die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Dazu gehören junge Menschen, die aufgrund 
individueller Beeinträchtigungen und sozialer und strukturellen Benachteiligungen einer 
besonderen Unterstützung bedürfen, sowie Personen, die vorübergehend als nicht er- 
werbsfähig eingestuft sind. 
 
Gefördert werden können auch einzelne Plätze in Maßnahmen, die über das SGB II oder 
SGB III gefördert werden, wenn die Jugendliche in einer Einrichtung der Jugendhilfe (nach 
SGB VIII) sind und deswegen keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem SGB II ha- 
ben. 
 
1.3 Gefördert werden die Personal- und Sachkosten b ei Maßnahmen sowohl zur Beschäfti- 
gung, Qualifizierung und beruflichen Orientierung. Die Maßnahmen können aufeinander 
aufbauende Bausteine der Orientierung, Stabilisierung wie auch der Nachbetreuung der 
TeilnehmerInnen umfassen. Die Maßnahmebestandteile müssen nach Konzeption, Aufbau 
und Maßnahmedauer geeignet sein, die Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit der Teilneh- 
merinnen und Teilnehmer herzustellen. 
 
 
2 Empfängerlnnen der Förderung 
 
2.1 Gefördert werden 
 
- Vorrangig anerkannte Träger der Jugendhilfe, Träg er von Maßnahmen zur Qualifizie- 
rung, berufsorientierten Weiterbildung und Arbeitsförderung und,  
- sonstige juristische Personen des öffentlichen un d privaten Rechts, die aufgrund ihrer 
Aufgabenstellung und ihrer Vorerfahrung zur Durchführung der Maßnahmen geeignet 
sind sowie 
- Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen.

2.2 Ebenfalls gefördert werden können gemeinnützige  Vereine, die Arbeitsförderungsmaß- 
nahmen durchführen, auch wenn ihr Vereinszweck und ihre gesamte Tätigkeit nicht in ers- 
ter Linie hierauf gerichtet sind. 
 
2.3 Nicht gefördert werden Institutionen und deren Organe, die eigene Finanzierungspro- 
gramme für die Beschäftigung und Qualifizierung aufgelegt haben, sowie Bundes- und 
Landesbehörden. 
 
 
3. Art und Umfang der Förderung 
 
3.1 Die Förderung wird in der Regel als Zuschuss zu r Durchführung von Arbeitsförderungs- 
und Qualifizierungsmaßnahmen und -projekten gewährt. 
 
3.2 Personalkostenförderung 
 
3.2.1  Personalkosten in Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsprogrammen 
können auch anteilig gefördert werden, wenn Drittmittel (z.B. Mittel der Europäischen Uni- 
on, Bundes- oder Landesmittel) zur Verfügung stehen. 
 
Die Förderung der Personalkosten durch die Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + 
deckt höchstens den Anteil ab, der an den Bruttolohnkosten nach Abzug anderer mögli- 
cher Förderungen verbleibt. 
 
3.3 Art und Umfang der Sachkostenförderung 
 
3.3.1 Sachkosten sind laufende Betriebs- und Verwaltungskosten einschließlich Ausgaben für 
geringfügige Wirtschaftsgüter (bis 400 € zuzügl. MwSt). 
 
3.3.2 Die Förderung wird in der Regel als Zuschuss zur Durchführung von Beschäftigungs- 
und/oder Qualifizierungsmaßnahmen gewährt. 
 
3.3.3 Der Zuschuss der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + deckt höchstens den Fehlbe- 
darf ab, der an den gesamten notwendigen Sachkosten eines Projektes nach Abzug mög- 
licher anderer Förderungen verbleibt. 
 
3.3.4 Gefördert werden können alle im Folgenden aufgeführten Sachkosten, sofern sie mit den 
Arbeitsförderungs- und oder Qualifizierungsprojekten in Zusammenhang stehen  und in 
einer angemessenen und ortsüblichen Höhe anfallen: 
 
- Miet- oder Pachtzinsen für Gebäude, Räume oder Gr undstücke (keine Tilgung) 
 
- Nebenkosten (Heizkosten, Strom etc.) 
 
- Betriebs- und Verwaltungsausgaben , 
 
- Geräte und Ausstattungsgegenstände (Einzelwert bi s zu 400 € zuzügl. MwSt) 
 
- Geräte und Maschinen oder andere Ausrüstungsgegen stände mit einem Einzelwert ü- 
ber 400 € (zuzügl. MwSt), können anteilig gemäß AfA für die Projektlaufzeit finanziert 
werden. Hierzu gehört auch der Erwerb von einzelnen Gegenständen unter 400 € (zu- 
zügl. MwSt), wenn sie mit anderen Investitionen eine Sachgesamtheit bilden.

- Leasingkosten für Geräte, Ausstattungsgegenstände  und Maschinen für die Projekt- 
laufzeit können in besonders begründeten Ausnahmefallen übernommen werden. 
 
 
4. Voraussetzungen der Förderung 
 
4.1 Die Förderung durch die Arbeitsmarkt-Initiative  Münster jugend + kann nur erfolgen, wenn 
die Träger des Projektes nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und in 
welcher Höhe sich andere fördernde Stellen und die Träger selbst daran beteiligen. Dar- 
über hinaus muss gewährleistet sein, dass die Anteilsfinanzierung durch die Mittel der Ar- 
beitsmarkt-Initiative Münster jugend +  unschädlich ist. 
 
4.2 Gefördert werden können grundsätzlich nur Proje kte, die im Stadtgebiet Münster durchge- 
führt werden und die Belange des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigen. Ist ein Trä- 
ger über das Stadtgebiet Münsters hinaus tätig, so darf der Zuschuss der Arbeitsmarkt-
Initiative Münster jugend + nur in Höhe des auf Münster entfallenden Anteils geleistet wer- 
den. 
 
4.3 Zuschüsse zu den Personalkosten werden nur dann  gezahlt, wenn die TeilnehmerInnen 
eine tarifliche I ortübliche Vergütung erhalten.  
 
4.4 Gefördert werden Projekte, in denen Personen be schäftigt und qualifiziert werden, die ih- 
ren Hauptwohnsitz in Münster haben. 
 
 
 
Teil III: Verfahren 
 
 
1. AntragsteIlung 
 
1.1 Der Antrag auf Förderung ist an die Arbeitsmark t-Initiative Münster jugend + zu richten. 
Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizulegen. 
 
1.2 Die Projektbeschreibung muss folgende Elemente enthalten: 
 
Zielgruppenbeschreibung: 
Geschlecht, Alter, Vorbildung, arbeitsmarktliche Defizite, besondere Vermittlungs- 
hemmnisse, Vorgehen bei Beratung und Auswahl der TeilnehmerInnen 
 
Inhaltliche Beschreibung der Maßnahme: 
Maßnahmeziel, konkrete Beschreibung von Maßnahmedauer, -inhalten, -modulen 
und ggf. Prüfungen und Abschlüssen, angestrebte TeilnehmerInnenzahl 
 
Finanzierung: 
Vorlage eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplanes der eine eindeutige Zu- 
ordnung der Einzelpositionen zu den Gesamtkosten des Projektes ermöglicht, sowie 
den Nachweis entstehender Unterdeckungen und die Versicherung, dass die Unterde- 
ckung nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt werden kann.

2. Bewilligung und Auszahlung 
 
2.1 Über die Gewährung eines Zuschusses wird ein sc hriftlicher Bescheid erteilt, der die Höhe 
des Zuschusses festlegt und die Auszahlungsmodalitäten regelt. Der Bescheid kann Auf- 
lagen und Bedingungen enthalten. 
 
2.2 Die EmpfängerInnen des Zuschusses sind darauf h inzuweisen, dass bei Nichterfüllung der 
Auflagen und Bedingungen des Bescheides über einen Zuschuss, der Zuschuss ganz o- 
der teilweise zurückgefordert werden kann. 
 
2.3 Änderungen gegenüber dem Antrag, insbesondere b ei der Durchführung des Projektes 
auftretende Änderungen gegenüber dem Zuschussbescheid, sind der Arbeitsmarkt-
Initiative Münster jugend + unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch für 
nachträgliche Änderungen bei Bewilligungen anderer Stellen. 
 
2.4 Die Zuwendungsempfänger/ Maßnahmeträger sind ve rpflichtet, bei jeder Form der öffent- 
lichkeitswirksamen Präsentation auf die finanzielle Unterstützung der Stadt Münster aim 
jugend + aufmerksam zu machen. Darüber hinaus besteht auch gegenüber den Teilneh- 
merinnen und Teilnehmern eine Informationspflicht. 
 
3. Verwendungsnachweis 
 
3.1 Über die Verwendung der Fördermittel ist ein sc hriftlicher Nachweis zu führen. Der Nach- 
weis muss einen Projektbericht und eine Übersicht über die einzelnen Ein- und Ausgabe- 
positionen enthalten. In dem Projektbericht müssen die Verwendung des Zuschusses und 
das erzielte Ergebnis der Förderung im Einzelnen dargestellt sein. Ebenso ist ein Nach- 
weis über den verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den Stichtagen „1 Monat 
nach Ende“ und „6 Monate nach Ende“ der Maßnahme vorzulegn. Der Abrechnung sind 
Kopien der Belege beizufügen. Die Originalbelege sind fünf Jahre zur Prüfung aufzube- 
wahren. 
 
3.2 Auflagen eines anderen Förderungsgebers, wie z. B. Sachstands-, Zwischen- und Endbe- 
richte sind der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + ebenfalls vorzulegen. 
 
3.3 Bei Projektabschluss muss der geförderte Träger  eine Kopie des an andere Fördergeber 
zu erbringenden Verwendungsnachweises der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + zu- 
leiten. 
 
 
 
Teil IV: Inkrafttreten 
 
Diese Förderkriterien treten mit Wirkung vom 01.10.2005 in Kraft. 
 
 
 
Münster, 08.08.2005

Beratungsverlauf (2)

29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Geiststraße 4
  • Wasserstraße 9
  • Bahnhofstraße 6
  • Kinderhauser Straße 112

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0646/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
17.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37