V/0646/2005/1
Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil II
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0646/2005/1 DER OBERBÜRGERMEISTER AIM jugend+ Betrifft Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil II Beratungsfolge 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die in der Vorlage genannten und dotierten Projekte (Ziff. 2.1 bis 2.6) werden aufgrund der bereits im letzten Jahr freigegebenen Finanzierung im notwendigen Umfang bis zum jeweili- gen Projektende aus Mitteln der Haushaltsstelle 4522.717.9000.8 weiter finanziert. Ausgenommen ist die Ziff. 2.7 (Stadtteilwerkstatt West) für die mit der Vorlage 85/2006 eine gesonderte Regelung getroffen wird. 2. Über Folgeprojekte wird nach Abschluss der im Beschlusspunkt 1 genannten Projekte erst nach der Vorlage eines ausführlichen Erfahrungsberichtes, der insbesondere die fachlichen (pädagogischen/sozialen) und finanziellen Auswirkungen aufzeigt (Controllingbericht), ent- schieden. 3. Über neue Förderkriterien wird erst nach Beendigung der o. g. Projekte und der Vorlage des vorgenannten Erfahrungsberichtes entschieden.“ Begründung: Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschloss am 08.03.2006, dem Rat die An- nahme der Vorlage mit den oben aufgeführten Änderungen des Beschlusses, die den bisherigen Beschlusstext ersetzen, zu empfehlen. Vorlagen-Nr.: V/0646/2005/1. Erg Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: aim@stadt-muenster.de Datum: 17.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0646/2005/1 Die Bezirksvertretung Münster-West beschloss die Vorlage in ihrer Sitzung am 09.02.2006 mit der Ergänzung, dass auch den Bezirksvertretungen über die Erfolge der durch die AIM jugend+ geför- derten Projekte berichtet werden solle (Beschlusspunkt 3). Im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien bestand Einvernehmen, dem Antrag der Bezirksvertretung Münster-West zu folgen, und die Bezirksvertretung im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung in der Sache zu beteili- gen. I. V. gez. Dr. Agnes Klein Stadträtin
Hauptvorlage mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER AIM jugend+ Betrifft Jugendarbeitslosigkeit in Münster - Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil II Beratungsfolge 31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und A rbeitsförderung Vorberatung 31.08.2005 Ausländerbeirat Anhörung 07.09.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Vorberatung 08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 20.09.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung V orberatung 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Förderung der vorgeschlagenen Projekte in Hö he von rd. 603.630 € (s. Projekte 2.1 bis 2.7) wird zugestimmt. 2. Den aktualisierten Förderkriterien der Arbeitsma rkt-Initiative Münster jugend+, für die in der HHSt. 7911. 717. 9000. 7 „Förderung von Arbeit, Bes chäftigung und Qualifizierung“ bereit- gestellten Mittel wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Kinder , Jugend und Familien, Ausschuss für Gleichstellung, Ausschuss für Schule und Weiterbild ung, dem Ausländerbeirat und Aus- schuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderun g nach Abschluss eines Jahres über die Erfolge der durch AIM jugend+ geförderten Projekte. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Haushalt sjahren 2005 bis 2007 Gesamtkosten in Höhe von 603.630 € für die Projekte 2.1 bis 2.7 entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Vorlagen-Nr.: V/0646/2005 Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck Ruf: 492 28 80 E-Mail: aim@stadt-muenster.de Datum: 10.08.2005 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag - Projekt - € Betrag - gesamt - € 7911.717.9000.7 Förderung v. Arbeit, Beschäfti- gung und Qualifizierung 2005 2.1 “Lernen fördern” 46.470 2.2 “Geba” 39.660 2.3 “VIP” 12.820 2.4 “BIMS” 18.320 2.5 “JAZ” 21.420 2.6 “Bildungsinitiative” 20.600 2.7 “JAZ u. Stadt Münster 20.000 Summe 2005: 179.290 € 4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, Beschäfti- gung und Qualifizierung 2006 2.1 “Lernen fördern” 46.470 2.2 “Geba” 39.660 2.4 “BIMS” 36.640 2.5 “JAZ” 61.570 2.7 “JAZ u. Stadt Münster 120.000 Summe 2006: 304.340 € 4522.717.9000.8 Förderung v. Arbeit, Beschäfti- gung und Qualifizierung 2007 2.7 “JAZ u. Stadt Münster 120.000 Summe 2007: 120.000 € Insgesamt für die Jahre 2005 - 2007: 603.630 € Begründung: 1. Ausgangslage In der Vorlage „Jugendarbeitslosigkeit – Kommunale Handlungsschwerpunkte Teil I (V/0415/2005) wurde die negative Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit anhand der Zahlen deutlich vor Augen geführt. Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen junger Menschen ist nach wie vor eine der dringlichsten arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen. Die Übergänge von Schule zu Ausbildung sowie von Ausbildung in Erwerbstätigkeit stellen für jun- ge Menschen risikoreiche Situationen dar. Auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist die Situation da- durch gekennzeichnet, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen in den letzten Jahren stärker zu- rückgeht als die Nachfrage und dadurch eine wachsende Versorgungslücke entsteht. Auch wenn die Arbeitslosigkeit Jugendlicher in einem engen Zusammenhang zur allgemeinen Arbeitslosigkeit steht, so sind ihre mittelbaren und unmittelbaren Folgen doch besonders gravierend. Jugendar- beitslosigkeit stellt ein zentrales gesellschaftliches Problem dar und bedeutet für die Betroffenen einen tiefen Einschnitt in die gesamte Lebensbiographie. - 3 - Enorme Anstrengungen werden zu ihrer Verringerung unternommen; dabei kommt der Reduzie- rung der Jugendarbeitslosigkeit ein besonderer Stellenwert zu. Zahlreiche Initiativen auf Bundes- und Landesebene wurden ins Leben gerufen. Deutlich wurde immer wieder, dass einerseits die Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit nur gelingt, wenn in den Bereichen Prävention und Quali- fizierung alle Kräfte gebündelt werden. Andererseits ist Jugendarbeitslosigkeit Teil der allgemeinen Krise, deren Überwindung eine wesentliche Bedingung dafür ist, die Jugendarbeitslosigkeit zu ver- ringern bzw. zu beseitigen. Die Stadt Münster unterstützt mit der AIM jugend+ d iese Initiativen und initiiert zusätzliche Maß- nahmen, die einerseits dazu beitragen, allen Jugend lichen in Münster die Chance auf eine qualifi- zierte Berufsausbildung zu geben, anderseits die I ntegration in den Arbeitsmarkt von arbeitslosen Jugendlichen mit und ohne Berufsausbildung zu förde rn. Das Engagement der Stadt Münster mit AIM jugend+ konzentriert sich auf die Einsatzfelde r und Maßnahmen, die zusätzlich und ergän- zend zu bereits bestehenden kommunalen Arbeitsansät zen und Maßnahmen nach dem SGB II und III ergriffen werden können. Die Zahlen in Teil I der Vorlage verdeutlichen, da ss das Risiko, auf Grund der strukturellen Prob- leme keinen Ausbildungs- und später Arbeitsplatz zu bekommen, nicht auf alle Jugendlichen gleich verteilt ist. Auch in Münster spiegeln sich die allgemein bekannten Risiken in der Statistik wieder: Risiko Nr. 1: Schulische Vorbildung Der Hauptschulabschluss gilt als Mindestvoraussetzung um ins Berufsleben einmünden zu kön- nen. Den Abschluss nicht erreicht zu haben, stellt für viele Jugendliche die Zugangsbarriere zum Ausbildungsmarkt dar. Aber auch diejenigen, die die Hauptschule erfolgrei ch abschließen haben keine Ausbildungsplatz- garantie. Erhöhte Ausbildungsvoraussetzungen der Be triebe führten zu einem Bedeutungsverlust der Hauptschule und entwerteten den Hauptschulabschluss. Risiko Nr. 2: Geschlecht Junge Frauen mit einem Hauptschulabschluss haben sc hlechtere Chancen auf einen Ausbil- dungsplatz als männliche Bewerber. Weibliche Jugendliche verfügen durchschnittlich über bessere Schulabschlüsse als ihr männlichen Altergenossen. A llerdings bringt es am Arbeitsmarkt keine Vorteile. Sie erhalten seltener als Jungen einen Ausbildungsplatz im dualen System. Die Situation für junge Frauen stellt sich am Überg ang von Schule in Ausbildung anders dar. Ihnen stehen mit den Erziehungs- und Pflegberufen mehr sc hulische Ausbildungswege offen, die im Ein- klang mit geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen und in geringeren Verdienst und begrenzten Aufstiegschancen stehen. Dies erklärt, warum junge Frauen in der Arbeitslosenstatistik unterreprä- sentiert sind. Risiko Nr. 3: Nationalität/ Herkunft Der Einstieg ins Berufsleben ist für junge Menschen mit Migrationshintergrund erschwert. Dies ergibt sich durch die ungünstigen schulischen Vorau ssetzungen, das Einstellungsverhalten der Betriebe und durch eine fehlende Einbindung in ein Netz an sozialen Beziehungen, das auf infor- mellen Wegen Zugang zu Betrieben und Ausbildungen s chafft. Fehlende Sprachkenntnisse tragen dazu bei, dass vorhandene Informationsangebote nicht genutzt werden. Besonders benachteiligt sind ausländische junge Fra uen. Zu den vorhandenen Einschränkungen kommen noch geschlechtsspezifische Benachteiligunge n. Für sie gelten traditionelle Rollenvorga- ben stärker als für deutsche Mädchen, oft verbunden mit geringen Freiräumen und einer starken sozialen Kontrolle. Die Einbindung in die Familie u nd die gemeinsame Familienplanung stehen - 4 - häufig im Widerspruch zu Entwicklungs- und Planungs spielräumen, die für eine Ausbildung not- wendig sind. 2. Förderung von Projekten und Maßnahmen Auf der Grundlage dieser Ausgangssituation schlägt die Verwaltung – in Abstimmung mit den Trä- gern, der Lenkungsgruppe und der Geschäftsführung d er AMS und dem U 25 Team der Agentur für Arbeit – die aufgeführten Projekte und Maßnahme n vor. Weitere Projekte werden unter Be- rücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen entwickelt. - 5 - 2.1 Vermittlung arbeitsmarktnaher Grundkompetenzen und in- dividuelle Begleitung für Arbeitslose oder von Arbeitslosig- keit bedrohte Jugendliche Finanzierung: 92.943,00 € Laufzeit: 01.09.2005 - 31.08.2006 Projektträger: Lernen fördern e.V.; Friedrich- Eber t- Str. 132; 48151 Münster Anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: Den TN werden Lerngelegenheiten zur Ve rfügung gestellt, in denen sie in einem geschützten Rahmen Grundkompeten zen wie Zuverlässigkeit, Kritikfähigkeit und eigenveran twortliches Arbeiten langsam aufbauen und trainieren können. Am Ende des Förderprozesses sollen die TN über die Fähigkei ten verfü- gen, die Arbeitgeber und Ausbilder bei ihren Mitarb eitern und Auszubildenden als grundlegend voraussetzen. In Abh ängigkeit von ihren jeweiligen Zielen und Potentialen wird da bei ein Über- gang der TN • In eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder ei- ne andere Maßnahme der beruflichen Bildung • in ein Berufsausbildungsverhältnis oder • in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis angestrebt. Unterschiedliche Biographieverläufe und Problemla- gen erfordern dabei einen auf den Einzelfall abges timmten und im Maßnahmeverlauf immer wieder neu angepassten För der- prozess. Zielgruppe: Nicht mehr allgemein schulpflichtige Ju gendliche arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche bis 25 Jahre, die aufgrund mangelnder Grundkompetenzen an den berufsv orbe- reitenden oder ausbildungsbegleitenden Maßnahmen nach SGB III nicht erfolgreich teilnehmen können (insbesonde re Maßnah- meabbrecher) oder deren Förderzeiten abgelaufen sin d, wobei weiterhin Förderbedarf im Bereich der Grundkompeten zen be- steht. Anzahl Plätze: 15 (flexibler Einstieg und Ausstieg) maximale Verweildauer 12 Monate Teilnehmerakquise: Kontakte zur Zielgruppe und eing ebunden in entsprechende Netzwerke (Bildungsträger, Schulen und AMS) Erfahrungen des Trä- gers: Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen in Bezug auf die Maßnahme hinsichtlich der Durchführung und Zielgrup- pe. Förderfähig: Aus AIM-Mitteln förderfähig. Die Maßna hme ist ein ergänzendes Angebot, das in der Form nicht über das SGB II gefö rdert wer- den kann, da es sehr individuell zugeschnitten ist. Darüber hin- aus haben die Abbrecher keine Möglichkeit unmittelb ar eine andere Maßnahme nach dem SGB zu erhalten. Darüber h inaus wurde das Projekt in dem Antrag „Übergangsmanagemen t“ auf- genommen und die Förderung für ein zweites Jahr ist gesichert. Bewilligt am 10.06.2005 - 6 - 2.2 : Step by Step – Modular persönliche und berufliche Zu- kunftsplanung für junge Mütter Finanzierung: 79.325,00 € Laufzeit: 01.09.2005 – 31.08.2006 Projektträger: GEBA (Gesellschaft für Berufsförderu ng und Ausbildung mbH) Geiststrasse 4; 48151 Münster Zielsetzung: Entwicklung einer nachhaltigen persönl ichen und beruflichen Zukunftsplanung durch schrittweise Orientierung, Be rufsvorbe- reitung und – Qualifizierung; niedrigschwelliges An gebot zur Berufsorientierung in drei flexiblen, bedarforientierten Modulen Zielgruppe: Junge Mütter bis 27 Jahre mit besondere m Förderbedarf durch komplexe Problemlagen (z.B. ohne Schulabschluss, Sp rach- schwierigkeiten, psychische Probleme) Anzahl Plätze: Durchschnittliche 15, flexibler Auss tieg, Einstieg nach Abspra- che Teilnehmerakquise: Potentielle TN vorhanden, Wartel iste Erfahrungen des Trä- gers: Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen und führt auch zurzeit eine entsprechende Maßnahme, gefördert aus dem ESF, durch. Förderfähig: Grundsätzlich förderfähig und entspric ht den neuen Aufgaben- schwerpunkten der AIM jugend+. Eine Abstimmung dem Träger, der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und dem U 25- Team zur Projektdurchführung und Akquise der Teilnehmeri nnen er- folgte. Bewilligt am 7.07.2005 2.3 Konfliktbewältigungsstrategien - Antiaggressivitätstraining Finanzierung: 12.815,46 € (1.281,55 € je TN) Laufzeit: 45 Unterrichtstunden Projektträger: Verein sozialintegrativer Projekte e .V.; Wasserstrasse 9; 48157 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: Verbleib in Maßnahmen und im Arbeitsma rkt, durch angemes- sene Konfliktbewältigungsstrategien Zielgruppe: Jugendliche, die über kein angemessenes Konfliktverhalten ver- fügen und aus diesem Grunde immer wieder im Arbeits alltag scheitern Anzahl Plätze: 10 Teilnehmerakquise: Erfolgt über die Stadtteilwerkst att-Nord und in Kooperation mit den anderen Trägern der Jugendberufshilfe Erfahrungen des Trä- gers: Die Träger verfügt über entsprechende Erfahrungen. Förderfähig: Das Projekt ist förderfähig und eine F örderung über das SGB II oder III ist nicht möglich. - 7 - 2.4 Maßnahme für junge Migranten und Migrantinnen unter 25 Jahre Beantragte Zuwendung: 54.964,00 € Laufzeit: 07.11.2005 – 05.05.2006 Projektträger: Bildungsinstitut Münster e.V.; Anton -Bruchhausen-Strasse 6; 48159 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: Die Sprach- und Kommunikationskompeten z der Kursteilnehme- rinnen und Kursteilnehmer soll soweit verbessert we rden, dass sie eine betriebliche Ausbildung bzw. eine Arbeitsv erhältnis auf- nehmen und dauerhaft integriert werden können. Dara n schlie- ßen sich 2 Monate Praktikum an. Das Praktikum wird als be- triebliche Trainingsmaßnahme von der AMS gefördert. Zielgruppe: Junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussi edler sowie ausländi- sche Flüchtlinge unter 25 Jahren, deren Deutschkenn tnisse nicht ausreichen, eine betriebliche Ausbildung bzw. ein Arbeits- verhältnis aufzunehmen. Anzahl Plätze: 20 Teilnehmerakquise: Erfolgt in Rückkoppelung mit AMS und Eigenakquise des Trä- gers. Erfahrungen des Trä- gers: Träger verfügt über Erfahrungen bei der Durchführun g der Maß- nahme und mit der Zielgruppe. Förderfähig: Die Maßnahme ist förderfähig und der v on der AIM jugend+ zu finanzierende Teil kann nicht über das SGB II oder III finanziert werden. 2.5 Gemma! Geschlechtsspezifische Berufsvorbereitung für Mädchen in Teilzeit Finanzierung: 82.984,00 € beantragt Laufzeit: Maximal 31 Wochen Projektträger: JAZ Jugendausbildungszentrum gGmbH; Kinderhauser Strasse 112; 48147 Münster; anerkannter Träger der Jugendhilfe Zielsetzung: • Stabilisierung der Persönlichkeit der Teilnehmerin nen zur Entwicklung eines realistischen beruflichen Lebens- plans • Langfristige Integration der jungen Frauen in den Ar- beitsmarkt unter Berücksichtigung ihrer persönlichen/ familiären Situation • Erweiterung des Berufswahlspektrums • Training von Schlüsselqualifikationen für das Erwe rbsle- ben • Verbesserung von sozialen und persönlichen Defizit en Zielgruppe: Junge Frauen mit einem überdurchschnitt lichen Anteil an mehr- fachen Problemstellungen Anzahl Plätze: 12 Teilnehmerakquise: AMS; Träger der Jugendhilfe Erfahrungen des Trä- gers: Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und Erfah rungen bei der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes Förderfähig: Das Konzept ist förderfähig und kann n icht über das SGB II oder III gefördert werden, die beantragte Fördersumme mu ss noch geprüft werden. - 8 - 2.6 Intensivtraining „Grundbildung“ Finanzierung: 20.602,00 €. Laufzeit: 3 Monate zuzüglich 2 Monate Nachlaufphase Projektträger: Bildungsintiative GbR; Bahnhofstr. 6 ; 48153 Münster Zielsetzung: Ziel des Intensivtrainings „Grundbildu ng“ ist es, die klassischen Kulturtechniken „Lesen, Schreiben und rechnen“ bei den Teil- nehmenden auf ein solide Basis zu stellen, so dass Mindest- standards erfüllt werden können: Dazu gehört: • Literalität als soziale Praxis, d.h. der adäquate Umgang mit Alltagsszenarien in der Lebens- und Berufswelt. • Erwerb von alltagsrelevanter und berufsbezogener R e- chenkompetenz. Von dieser Basis aus, werden weitere Schritte ermöglicht: • Erwerb der kulturellen Medienkompetenz. • Weiterführendes Training von Schlüsselqualifikatio nen. • Berufliche Orientierung / Unterstützung bei der Ar beits- platzsuche / Berufliche Integration; anschließend 2 Mo- nate Beratung zum Übergang in Schule /Ausbildung und Beruf Zielgruppe: Jugendliche Schulabgänger/-innen und ju nge Erwachsene ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung (bis 27 Jahre) , die lern- schwach sind und Defizite in den klassischen Kultur techniken haben. Anzahl Plätze: 12 Teilnehmerakquise: Über die Arbeitsgemeinschaft Mü nster, Stadtteilwerkstatt Nord, Träger der Jugendhilfe Erfahrungen des Trä- gers: Träger hat Erfahrungen mit der Zielgruppe und verfü gt über ent- sprechende Referenzprojekte im Bereich Alphabetisierung Förderfähig: Das Konzept ist förderfähig und entspr icht der neuen Schwer- punktsetzung der AIM jugend+. 2.7 Stadtteilwerkstatt West- Zweigstelle der Stadtteilwerkstatt Nord Finanzierung: 260.000 € Laufzeit: Zunächst befristet auf 3 Jahre Projektträger: JAZ u. Stadt Münster, Amt 51; Stando rt: Fachwerk Gievenbeck Zielsetzung: Tagesstrukturierung, Erlangen von Schl üsselqualifikationen, Berufsorientierung Zielgruppe: Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahr e aus Münster-West, die die allgemeine Schulpflicht beendet und keinen Schu labschluss haben (Schulverweigerer) und die bei denen keine Ve rmittlung in Maßnahmen nach SGB II und III oder schulische Maßnahmen möglich ist. Anzahl Plätze: 15 Teilnehmerakquise: Träger der Jugendhilfe; Schulen Erfahrungen des Trä- gers: Die Stadtteilwerkstatt-West ist ein stadtteilbezoge nes Angebot für Gievenbeck, Roxel, Nienberge und Albachten und eine Er- gänzung der vorhandener Angebote auf der Basis der guten Erfahrungen mit der Stadtteilwerkstatt-Nord. Die Organisation ist personell mit der Stadtteilwerkstatt Nord vorgesehen. Förderfähig: Entspricht der neuen Schwerpunktsetzun g der AIM jugend+. Zu diesem Projekt wird eine gesonderte Ratsvorlage erstellt. - 9 - 3. Förderkriterien der AIM jugend+ Mit der Gründung der Arbeitsmarkt-Initiative Münste r durch den Rat der Stadt Münster am 5.07.1995 wurde die Verwaltung beauftragt, Fördersc hwerpunkte und –kriterien für die AIM zu entwickeln. Die Förderkriterien wurden vom Rat der Stadt Münster am 21.02.1996 verabschiedet. Im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB II) beschloss der Rat der Stadt Münster, die Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitsgemeinschaft Münster zu übertragen. Die Aktivitäten der Stadt Münster sollen sich auf die Zielgruppe Jugend- liche, Heranwachsende und allein erziehende Frauen bis 27 Jahre mit einem umfassenden, die ARGE ergänzenden Leistungsangebot konzentrieren. Das Engagement der Stadt Münster verfolgt das Ziel, möglichst viele Jugendliche und junge Er- wachsene in Ausbildung und qualifizierte Arbeit zu bringen. Ziel muss sein, die Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe zu sichern bzw. herzustellen, auch um so im Rahmen der So- zialhilfe entstehende Kosten und im Bereich der Hil fen zur Erziehung einzurichtende Maßnahmen zu verhindern. Dabei sind die jeweiligen individuel len Voraussetzungen vor allem unter ge- schlechtsspezifischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Eine weitere Aufgabe der kommunalen Aktivitäten ist die Initiierung und Förderung von Maßnah- men und Projekten für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen und vorübergehend nicht erwerbsfähig sind, mit dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Diese veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine Anpassung der Förderkriterien der AIM, insbesondere in Hinblick auf die neue Zielsetzung. Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren und die Fördergegenstände beizubehalten. 4. Weiteres Verfahren Um die Arbeit der AIM jugend+ zur Mittelvergabe tra nsparent zu gestalten, wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien, Ausschuss für Gleichst ellung, Ausschuss für Schule und Weiterbil- dung und Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arb eitsförderung jährlich über die Erfolge der geförderten Projekte berichtet. Die zur Verfügung gestellten Mittel erfordern einen gezielten Einsatz. Deshalb muss im Sinne ei- nes möglichst effektiven Maßnahmen- und Projektspek trums der soziale und fiskalische Nutzen überprüft werden. i.V. gez. Dr. Agnes Klein Stadträtin Kommunaler Fond zur Förderung von Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung Förderkriterien der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + Teil I: Allgemeines 1. Aufgaben und Ziele der AlM jugend + Am 5.07.1995 wurde durch den Rat der Stadt Münster die Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AlM) gegründet. Ziel der AlM ist, in Münster Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Arbeit zu sichern und die Qualifizierungsmaßnahmen zu verbessern. Die AlM soll die (Re-)Integration von Langzeitar- beitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten in den ersten Arbeitsmarkt fördern. Arbeitsmarktpolitik ist ein wesentlicher Politikbereich der Stadt Münster. Im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB II) wurden die Auf- gabenfelder der kommunalen Arbeitsmarktpolitik neu definiert. Mit der Gründung der Arbeitsge- meinschaft Münster (AMS) gem. § 44 b SGB II vereinbarten die Agentur für Arbeit und die Stadt Münster, die Arbeitsmarktpolitik der AMS zu übertragen. In diesem Zusammenhang beschloss der Rat der Münster, dass das über die Arbeitsgemein- schaft hinausgehende kommunale Engagement sich auf die Zielgruppe Jugendliche, Heran- wachsende und alleinerziehende Frauen bis 27 Jahre mit einem umfassenden, die Arbeitsge- meinschaft ergänzenden Leistungsangebot konzentriert. Eine weitere Aufgabe ist die Initiierung und Förderung von Projekten und Maßnahmen für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen und als vorübergehend nicht erwerbsfähig sind. Das Engagement der Stadt Münster verfolgt das Ziel, möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung und qualifizierte Arbeit z u bringen. Ziel muss sein, die Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe zu sichern b zw. herzustellen, auch um so im Rahmen der Sozialhilfe entstehende Kosten und im Bereich d er Hilfen zur Erziehung einzurichtende Maßnahmen zu verhindern. Dabei sind die jeweiligen individuellen und strukturellen Voraus- setzungen vor allem unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Besonders erreicht werden sollen mit den ergänzende n Angeboten Teilnehmende an Maßnah- men der Agentur für Arbeit, für die die Anforderung en zu hoch sind und ein Scheitern wahr- scheinlich und damit ein Verlust der Erwerbsfähigkeit zu befürchten ist, vor allem o Jugendliche ohne oder mit schwachem Schulabschluss , o Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf und aus diesem Grund der Jugendhilfe be- kannt (SGB VIII Beziehende) o Junge Frauen mit Kindern, vor allem Alleinerziehen de, o Jugendliche mit Migrationshintergrund, o Jugendliche, die Gefahr laufen, ihre Erwerbsfähigk eit zu verlieren, bzw. bei denen auf- grund psychischer Beeinträchtigungen zeitweise keine Erwerbsfähigkeit zu konstatieren bzw. zu erwarten ist, o Jugendliche, für die die Agentur für Arbeit aufgru nd gesetzlicher Vorgaben keine Ange- bote unterbreiten kann (z. B. Jugendliche in Einrichtungen). Ergänzende Leistungen durch die Stadt Münster werde n nur dann angeboten, wenn die ent- sprechende Maßnahme nicht durch das SGB II-Regelang ebot abgedeckt wird. Die Bedarfser- mittlung und die Konzipierung der Angebote werden i m Amt für Kinder, Jugendliche und Famili- en nach Absprache mit der Agentur für Arbeit, der A MS und dem Amt für Schule und Weiterbil- dung vorgenommen. In der Regel werden Maßnahmen und Angebote der Agentur für Arbeit flankiert bzw. solche angeboten, für die Drittmitte l akquiriert werden können. Die ergänzenden Leistungen werden in der Regel durch freie Träger erbracht. Die Flankierung von Maßnahmen durch kommunale Mitte l sieht eine Finanzierung bestimmter Qualifikationen, Vorschaltmodule oder eine verbesserte Betreuungsquote vor, um die Zielgruppe in den Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder der AM S zu halten. Dabei setzt die Flankierung immer nur an der Stelle an, wo die Agentur für Arbe it bzw. die AMS aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeit zur qualitativen Ausweitung der Angebote hat. Durch die Förderung der AlM jugend + sollen neue Arbeitsförderungsprojekte initiiert und erprobt und Drittmittel für die Arbeitsförderung akquiriert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Förde- rung durch die AlM jugend + immer nur eine Projektförderung und grundsätzlich keine Dauerfi- nanzierung. 2. Allgemeine Förderkriterien 2.1 Die Stadt Münster gewährt aus Mitteln der Arbei tsmarkt-Initiative Münster jugend + auf Antrag Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten bei der Beschäftigung und Qualifi- zierung in arbeitsmarktpolitischen Projekten für Jugendliche, Heranwachsende, alleiner- ziehende Frauen und vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen, die SGB XII Leis- tungen beziehen. 2.2 Ziel der Förderung ist es, jungen Menschen, di e die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die aufgrund individueller Beeinträchtigungen und sozialer und strukturellen Benach- teiligungen einer besonderen Unterstützung auf dem Weg in Ausbildung, zur Eingliede- rung in Arbeit oder zur Förderung der sozialen Integration benötigen, die entsprechenden Hilfen anzubieten. 2.3 Die Gewährung eines Zuschusses an Träger im Ein zelfall wird durch die Beschlussfas- sung der Fachausschüsse des Rates im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage dieser Förderkriterien geregelt. Die Verwaltung berichtet jährlich im Aus- schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Ausschuss für Schule und Weitebildung, Ausschuss für Gleichstellung und im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsför- derung über die Erfolge der durch AIM –jugend+ geförderten Projekte. 2.4 Wenn die Kosten eines Projektes nach anderen öf fentlichen Förderprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften des Bundes oder Landes gefördert werden können, ist die Gewährung eines städtischen Zuschusses bis zur Höhe der nach diesen Program- men oder Rechtsvorschriften möglichen Leistungen ausgeschlossen. 2.5 Die Förderungshöchstdauer für ein Projekt beträ gt drei Jahre. 2.6 Erwerbswirtschaftlich orientierte Maßnahmen sin d so zu konzipieren, dass Eingriffe in die unter Wettbewerb stehende Marktsituation vermieden werden. Teil II: Förderung 1. Gegenstand der Förderung 1.1 Gefördert werden können Projekte, die für Münst er wichtige arbeitsmarktwirksame Impul- se geben. Vorrangig gilt dies für Projekte, - die aus öffentlichen Programmen gefördert werden, - die vornehmlich aus Eigenleistungen der Träger finanziert werden, - die in Zusammenarbeit mit Betrieben durchgeführt werden, soweit mit diesen Projekten der Übergang der Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt angestrebt wird. 1.2 In diesen Projekten sollen vorrangig junge Mens chen beschäftigt und qualifiziert werden, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Dazu gehören junge Menschen, die aufgrund individueller Beeinträchtigungen und sozialer und strukturellen Benachteiligungen einer besonderen Unterstützung bedürfen, sowie Personen, die vorübergehend als nicht er- werbsfähig eingestuft sind. Gefördert werden können auch einzelne Plätze in Maßnahmen, die über das SGB II oder SGB III gefördert werden, wenn die Jugendliche in einer Einrichtung der Jugendhilfe (nach SGB VIII) sind und deswegen keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem SGB II ha- ben. 1.3 Gefördert werden die Personal- und Sachkosten b ei Maßnahmen sowohl zur Beschäfti- gung, Qualifizierung und beruflichen Orientierung. Die Maßnahmen können aufeinander aufbauende Bausteine der Orientierung, Stabilisierung wie auch der Nachbetreuung der TeilnehmerInnen umfassen. Die Maßnahmebestandteile müssen nach Konzeption, Aufbau und Maßnahmedauer geeignet sein, die Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit der Teilneh- merinnen und Teilnehmer herzustellen. 2 Empfängerlnnen der Förderung 2.1 Gefördert werden - Vorrangig anerkannte Träger der Jugendhilfe, Träg er von Maßnahmen zur Qualifizie- rung, berufsorientierten Weiterbildung und Arbeitsförderung und, - sonstige juristische Personen des öffentlichen un d privaten Rechts, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihrer Vorerfahrung zur Durchführung der Maßnahmen geeignet sind sowie - Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen. 2.2 Ebenfalls gefördert werden können gemeinnützige Vereine, die Arbeitsförderungsmaß- nahmen durchführen, auch wenn ihr Vereinszweck und ihre gesamte Tätigkeit nicht in ers- ter Linie hierauf gerichtet sind. 2.3 Nicht gefördert werden Institutionen und deren Organe, die eigene Finanzierungspro- gramme für die Beschäftigung und Qualifizierung aufgelegt haben, sowie Bundes- und Landesbehörden. 3. Art und Umfang der Förderung 3.1 Die Förderung wird in der Regel als Zuschuss zu r Durchführung von Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und -projekten gewährt. 3.2 Personalkostenförderung 3.2.1 Personalkosten in Arbeitsförderungs- und Qualifizierungsprogrammen können auch anteilig gefördert werden, wenn Drittmittel (z.B. Mittel der Europäischen Uni- on, Bundes- oder Landesmittel) zur Verfügung stehen. Die Förderung der Personalkosten durch die Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + deckt höchstens den Anteil ab, der an den Bruttolohnkosten nach Abzug anderer mögli- cher Förderungen verbleibt. 3.3 Art und Umfang der Sachkostenförderung 3.3.1 Sachkosten sind laufende Betriebs- und Verwaltungskosten einschließlich Ausgaben für geringfügige Wirtschaftsgüter (bis 400 € zuzügl. MwSt). 3.3.2 Die Förderung wird in der Regel als Zuschuss zur Durchführung von Beschäftigungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen gewährt. 3.3.3 Der Zuschuss der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + deckt höchstens den Fehlbe- darf ab, der an den gesamten notwendigen Sachkosten eines Projektes nach Abzug mög- licher anderer Förderungen verbleibt. 3.3.4 Gefördert werden können alle im Folgenden aufgeführten Sachkosten, sofern sie mit den Arbeitsförderungs- und oder Qualifizierungsprojekten in Zusammenhang stehen und in einer angemessenen und ortsüblichen Höhe anfallen: - Miet- oder Pachtzinsen für Gebäude, Räume oder Gr undstücke (keine Tilgung) - Nebenkosten (Heizkosten, Strom etc.) - Betriebs- und Verwaltungsausgaben , - Geräte und Ausstattungsgegenstände (Einzelwert bi s zu 400 € zuzügl. MwSt) - Geräte und Maschinen oder andere Ausrüstungsgegen stände mit einem Einzelwert ü- ber 400 € (zuzügl. MwSt), können anteilig gemäß AfA für die Projektlaufzeit finanziert werden. Hierzu gehört auch der Erwerb von einzelnen Gegenständen unter 400 € (zu- zügl. MwSt), wenn sie mit anderen Investitionen eine Sachgesamtheit bilden. - Leasingkosten für Geräte, Ausstattungsgegenstände und Maschinen für die Projekt- laufzeit können in besonders begründeten Ausnahmefallen übernommen werden. 4. Voraussetzungen der Förderung 4.1 Die Förderung durch die Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + kann nur erfolgen, wenn die Träger des Projektes nachweisen, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und in welcher Höhe sich andere fördernde Stellen und die Träger selbst daran beteiligen. Dar- über hinaus muss gewährleistet sein, dass die Anteilsfinanzierung durch die Mittel der Ar- beitsmarkt-Initiative Münster jugend + unschädlich ist. 4.2 Gefördert werden können grundsätzlich nur Proje kte, die im Stadtgebiet Münster durchge- führt werden und die Belange des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigen. Ist ein Trä- ger über das Stadtgebiet Münsters hinaus tätig, so darf der Zuschuss der Arbeitsmarkt- Initiative Münster jugend + nur in Höhe des auf Münster entfallenden Anteils geleistet wer- den. 4.3 Zuschüsse zu den Personalkosten werden nur dann gezahlt, wenn die TeilnehmerInnen eine tarifliche I ortübliche Vergütung erhalten. 4.4 Gefördert werden Projekte, in denen Personen be schäftigt und qualifiziert werden, die ih- ren Hauptwohnsitz in Münster haben. Teil III: Verfahren 1. AntragsteIlung 1.1 Der Antrag auf Förderung ist an die Arbeitsmark t-Initiative Münster jugend + zu richten. Dem Antrag ist eine Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan beizulegen. 1.2 Die Projektbeschreibung muss folgende Elemente enthalten: Zielgruppenbeschreibung: Geschlecht, Alter, Vorbildung, arbeitsmarktliche Defizite, besondere Vermittlungs- hemmnisse, Vorgehen bei Beratung und Auswahl der TeilnehmerInnen Inhaltliche Beschreibung der Maßnahme: Maßnahmeziel, konkrete Beschreibung von Maßnahmedauer, -inhalten, -modulen und ggf. Prüfungen und Abschlüssen, angestrebte TeilnehmerInnenzahl Finanzierung: Vorlage eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplanes der eine eindeutige Zu- ordnung der Einzelpositionen zu den Gesamtkosten des Projektes ermöglicht, sowie den Nachweis entstehender Unterdeckungen und die Versicherung, dass die Unterde- ckung nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt werden kann. 2. Bewilligung und Auszahlung 2.1 Über die Gewährung eines Zuschusses wird ein sc hriftlicher Bescheid erteilt, der die Höhe des Zuschusses festlegt und die Auszahlungsmodalitäten regelt. Der Bescheid kann Auf- lagen und Bedingungen enthalten. 2.2 Die EmpfängerInnen des Zuschusses sind darauf h inzuweisen, dass bei Nichterfüllung der Auflagen und Bedingungen des Bescheides über einen Zuschuss, der Zuschuss ganz o- der teilweise zurückgefordert werden kann. 2.3 Änderungen gegenüber dem Antrag, insbesondere b ei der Durchführung des Projektes auftretende Änderungen gegenüber dem Zuschussbescheid, sind der Arbeitsmarkt- Initiative Münster jugend + unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen bei Bewilligungen anderer Stellen. 2.4 Die Zuwendungsempfänger/ Maßnahmeträger sind ve rpflichtet, bei jeder Form der öffent- lichkeitswirksamen Präsentation auf die finanzielle Unterstützung der Stadt Münster aim jugend + aufmerksam zu machen. Darüber hinaus besteht auch gegenüber den Teilneh- merinnen und Teilnehmern eine Informationspflicht. 3. Verwendungsnachweis 3.1 Über die Verwendung der Fördermittel ist ein sc hriftlicher Nachweis zu führen. Der Nach- weis muss einen Projektbericht und eine Übersicht über die einzelnen Ein- und Ausgabe- positionen enthalten. In dem Projektbericht müssen die Verwendung des Zuschusses und das erzielte Ergebnis der Förderung im Einzelnen dargestellt sein. Ebenso ist ein Nach- weis über den verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den Stichtagen „1 Monat nach Ende“ und „6 Monate nach Ende“ der Maßnahme vorzulegn. Der Abrechnung sind Kopien der Belege beizufügen. Die Originalbelege sind fünf Jahre zur Prüfung aufzube- wahren. 3.2 Auflagen eines anderen Förderungsgebers, wie z. B. Sachstands-, Zwischen- und Endbe- richte sind der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + ebenfalls vorzulegen. 3.3 Bei Projektabschluss muss der geförderte Träger eine Kopie des an andere Fördergeber zu erbringenden Verwendungsnachweises der Arbeitsmarkt-Initiative Münster jugend + zu- leiten. Teil IV: Inkrafttreten Diese Förderkriterien treten mit Wirkung vom 01.10.2005 in Kraft. Münster, 08.08.2005
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Geiststraße 4
- Wasserstraße 9
- Bahnhofstraße 6
- Kinderhauser Straße 112
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0646/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37