0807/2025
Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal
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Anlage 8, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 22.05.2025
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de Datum: 22.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.05.2025 öffentlich 6.4 Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Er- gebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal 0807/2025 I Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Rat der Stadt Köln: 1. nimmt die bisher erarbeiteten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis (Anlage 1). 2. beauftragt die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie für die Low Line (Anlage 2) als zentrale Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr und Schlüsselpro- jekt für die Entwicklung der Weststadt zu erarbeiten sowie die Umsetzung der Low Line bei angrenzenden Projektentwicklungen voranzutreiben. 3. nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses Coty-Areal erarbeitete Leit- bild (Anlage 3) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses als Grund- lage für die weitere städtebauliche Qualifizierung zu nutzen. II Mündlicher Änderungsantrag vom SB Frenzel (SPD) Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Beschlussfassung der Be- zirksvetretung Ehrenfeld vom 19.05.2025 zu folgen. III Mündlicher Änderungsantrag vom RM Pakulat (Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen zum mündlichen Änderungsantrag vom SB Frenzel (SPD): Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Beschlussfassung der Be- zirksvertretung Ehrenfeld vom 19.05.2025 in geänderter Form zu folgen (Streichun- gen/ Ergänzungen fett): Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln: 1. nimmt die bisher erarbeiteten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis (Anlage 1). 2. beauftragt die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie für die Low Line (Anlage 2) als zentrale Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr und Schlüsselpro- jekt für die Entwicklung der Weststadt zu erarbeiten sowie die Umsetzung der Low Line bei angrenzenden Projektentwicklungen voranzutreiben. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zeitnah innerhalb der Low Line Ab- schnitte zu identifizieren, die sich für Reallabore eignen und diese zeitnah zu realisieren. Als Voraussetzung dafür ist, mit den Bewohner*innen des Bauwa- genplatzes „Osterinsel“ eine Perspektive für sie zu erarbeiten, dass den Be- wohner*innen des Bauwagenplatzes „Osterinsel“ Hilfe angeboten wird, eine Perspektive zu entwickeln“. 3. nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses Coty-Areal erarbeitete Leit- bild (Anlage 3) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses als Grund- lage für die weitere städtebauliche Qualifizierung zu nutzen. Abstimmungsergebnis über den mündlichen Änderungsantrag vom RM Pakulat: Einstimmig bei Enthaltung vom RM Roß-Belkner (CDU) empfohlen. Hinweis: SB Frenzel (SPD) schließt sich dem mündlichen Änderungsantrag vom RM Pakulat an. Sein mündlicher Antrag ist somit erledigt.
Anlage 7, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 20.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 19.05.2025 öffentlich 9.2.1 Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Er- gebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal 0807/2025 geänderter Beschluss: Der Rat der Stadt Köln: 1. nimmt die bisher erarbeiteten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis (Anlage 1). 2. beauftragt die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie für die Low Line (Anlage 2) als zentrale Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr und Schlüsselpro- jekt für die Entwicklung der Weststadt zu erarbeiten sowie die Umsetzung der Low Line bei angrenzenden Projektentwicklungen voranzutreiben. 3. nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses Coty-Areal erarbeitete Leit- bild (Anlage 3) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses als Grund- lage für die weitere städtebauliche Qualifizierung zu nutzen. 4. die Anmerkungen des Rahmenplanungsbeirates werden berücksichtigt. (Der Rahmenplanungsbereit nimmt die vorgestellten Inhalte der Entwicklungs- planung Weststadt zur Kenntnis und stellt fest, dass ein nachhaltiges Verkehrs- konzept mit dem Ziel, die Funktionstüchtigkeit geplanter Strukturen und die be- absichtigten Quartiers-dichten zu prüfen, für die weiteren Planungen in der Weststadt grundlegend notwendig ist. Der Rahmenplanungsbereit empfiehlt daher die Beauftragung einer Umset- zungsstra-tegie für die Low Line mit folgender Ergänzung: Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zeitnah innerhalb der Low Line Ab- schnitte zu identifizieren, die sich für Reallabore eignen und diese zeitnah zu re- alisieren. Der Rahmenplanungsbeirat stellt weiterhin fest und weist darauf hin, dass die Low Line weder die notwendige Rad- und Fußgängerinfrastruktur ersetzen noch das erhebliche Gründefizit in der Weststadt alleine ausgleichen kann. Sie kann auch weder die für die Weststadt gewünschten kreativen Freiräume noch die notwendigen Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Weststadt ersetzen. ) 5. beauftragt die Verwaltung mit der konkreten Pla nung der Stadtbahn auf der Klüttenbahn als zentralen Bestandteil der ÖPNV -Erschließung für das Gebiet der sogenannten „Weststadt“ 6. Das Coty-Areal ist ausdrücklich kein Teil des Beschlusses der Bezirksvertre- tung Lindenthal sondern wird nur zur Kenntnis ge nommen Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Gruschitz (GRÜNE), Herr Fiedler (SPD), Frau Finsterle (AfD)
Anlage 6, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) vom 19.05.2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 20.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 19.05.2025 öffentlich 10.6 Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Er- gebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal 0807/2025 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln: 1. nimmt die bisher erarbeiteten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis (Anlage 1). 2. beauftragt die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie für die Low Line (Anlage 2) als zentrale Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr und Schlüsselpro- jekt für die Entwicklung der Weststadt zu erarbeiten sowie die Umsetzung der Low Line bei angrenzenden Projektentwicklungen voranzutreiben. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zeitnah innerhalb der Low Line Abschnitte zu identifizieren, die sich für Reallabore eignen und diese zeit- nah zu realisieren. Als Voraussetzung dafür ist mit den Bewohner*innen des Bauwagenplatzes „Osterinsel“ eine Perspektive für sie zu erarbeiten. 3. nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses Coty-Areal erarbeitete Leit- bild (Anlage 3) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses als Grund- lage für die weitere städtebauliche Qualifizierung zu nutzen. Abstimmungsergebnis: Herr Bezirksbürgermeister Spelthann lässt über die Beschlusspunkte einzeln abstim- men. Abstimmung über Ziffer 1 der Beschlussvorlage: Einstimmig zugestimmt. Abstimmung über die geänderte Ziffer 2 der Beschlussvorlage (Vorschlag der Verwal- tung ergänzt um die Beschlussempfehlung des Rahmenplanungsbeirates sowie eines Änderungsantrags von Bezirksvertreter Töws, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI): Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU -Fraktion) Abstimmung über Ziffer 3 der Beschlussvorlage: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 0807/2025 Freigabedatum 23.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln: 1. nimmt die bisher erarbeiteten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis (Anlage 1). 2. beauftragt die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie für die Low Line (Anlage 2) als zentrale Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr und Schlüsselprojekt für die Entwicklung der Weststadt zu erarbeiten sowie die Umsetzung der Low Line bei an- grenzenden Projektentwicklungen voranzutreiben. 3. nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses Coty-Areal erarbeitete Leitbild (An- lage 3) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses als Grundlage für die wei- tere städtebauliche Qualifizierung zu nutzen. Liegenschaftsausschuss 12.05.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 13.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 Rat 27.05.2025 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass Der Rat der Stadt Köln hat am 06. Februar 2020 die Überarbeitung der Rahmenplanung Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld aus dem Jahr 2004 beschlossen (AN/0207/2020). Die neue Entwicklungsplanung soll darstellen, wie die dynamischen und vielfältigen Flächenent- wicklungen privater Vorhabenträger*innen auf dem Gebiet der Weststadt (Anlage 1) aufeinan- der abgestimmt und zukunftsorientiert über ein Gesamtkonzept gesteuert werden können. Nach Bedarfsfeststellung für die Erarbeitung der Entwicklungsplanung Weststadt im Februar 2023 durch den Stadtentwicklungsausschuss (Vorlagen-Nr. 3672/2022) wurde der Zuschlag an die Arbeitsgemeinschaft „Studio Weststadt“, bestehend aus den Büros Cityförster, Urban Catalyst, SHP Ingenieure und Büro Happold erteilt (Vorlagen-Nr. 1063/2024). Studio West- stadt nahm am 01. April 2024 seine Arbeit auf. Parallel erarbeitete die Fa. Instone Real Estate in Kooperation mit der Stadt Köln ein Leitbild für das Coty-Areal, das einen wichtigen Baustein im Untersuchungsraum der Weststadt darstellt. Die Zwischenergebnisse, die sich seitdem aus den Prozessen ergeben haben, und die weiteren Erarbeitungsschritte werden anhand der Themen - Stand Entwicklungsplanung Weststadt, - Neue lineare Grünverbindung „Low Line“, - Leitbild Coty-Areal im Folgenden erläutert. Stand Entwicklungsplanung Weststadt Die Entwicklungsplanung Weststadt startet nicht bei null, sondern baut auf den Zielbildprozess für die Kölner Weststadt, abgeschlossen im Jahr 2021, auf (siehe Abschlussbericht „Ein Ziel- bild für die Kölner Weststadt). In diesem Vor-Prozess zur Entwicklungsplanung wurde auch der Begriff der „Weststadt“ für das Gebiet zwischen Venloer Straße und Aachener Straße, Me- latengürtel und Militärringstraße als Arbeitstitel geprägt. Anknüpfend an die bereits vorliegen- den Ergebnisse aus dem Zielbild, hat Studio Weststadt das Gebiet der Weststadt vertiefend untersucht und folgende Erkenntnisse gewonnen (siehe Anlage 1): Raumstrukturen Die Weststadt ist ein Gebiet, dass sich über ca. 530 ha zwischen Aachener Straße im Sü- den, Venloer Straße im Norden, Melatengürtel im Osten und Militärringstraße im Westen aufspannt. Um einen Raum dieser Größe eingehend untersuchen zu können, bietet sich neben dem Blick auf das große Ganze auch eine Aufgliederung in kleinere Raumeinheiten an. Dazu wurden Teilräume gebildet, die durch ähnliche Faktoren ein bestimmtes zusam- menhängendes Erscheinungsbild eines größeren Gebiets ergeben. Diese Faktoren sind Siedlungsstruktur, Bautypologie, ähnliche Nutzungsbereiche, spezifische Atmosphären, gemeinsame Netzwerke, soziale Prozesse oder die Abgrenzung durch infrastrukturelle Barrieren. In der öffentlichen Auftaktveranstaltung am 24. September 2024 wurden die 3 Raumstrukturen vorgestellt und in einer offenen Diskussion ergänzt und angepasst. Mit den 13 Raumstrukturen stehen nun Bereiche zur Verfügung, für die Leitplanken und Ent- wicklungsrahmenbedingungen zukünftiger Transformationsräume kleinräumiger darge- stellt werden können, ohne dass der Bezug zur übergeordneten Struktur der Weststadt verloren geht. Identitäten Der Raum am Rande der beiden Bezirke Ehrenfeld und Lindenthal entwickelt sich immer mehr zu einem neuen urbanen Mittelpunkt. Um diesen Gesamtraum erfassen zu können, wurde bereits im Zielbildprozess der Begriff der "Kölner Weststadt" geprägt. Mit der Ent- wicklungsplanung wird der Fokus nun auf das gelenkt, was die Weststadt ausmacht. Die Weststadt ist ein Ort mit einer Vielzahl gemeinschaftlicher Güter und Identitäten. Es gibt besondere Orte zum Erinnern, Erleben, Feiern, Bewegen, Bilden und Versorgen, die in manchen Teilräumen auch Cluster bilden. Bei näherer Betrachtung dieser Orte ergeben sich jedoch Unterschiede in der Bedeutung. In der Weststadt befinden sich Bereiche, die eine Anziehungskraft über die Stadtteilgrenzen hinaus besitzen und Bereiche, die für klei- nere Quartierseinheiten Orientierung bieten und daher wichtig für die Nutzer*innen vor Ort sind. Zusammen bilden sie das Rückgrat der Weststadt. Bei dem aktuellen Wandel der Nutzungsstrukturen muss auf diese Identitäten besondere Rücksicht genommen werden. In der weiteren Planung werden daher Perspektiven für die gemeinschaftlichen Güter im Kontext der zukünftigen Transformationen aufgezeigt. Verbindungen Die Mobilitätsentwicklung in der Weststadt ist immer noch stark durch eine autogerechte Ausrichtung geprägt. Nicht überall in der Weststadt fährt ein Bus, den Straßenraum müs- sen sich Autos, LKWs, Radfahrende und Fußgänger*innen oft teilen und es gibt Schwach- stellen bei der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit in einigen Abschnitten. Damit im Zuge zukünftiger Aufsiedlungen eine kluge und nachhaltige Weiterentwicklung des Mo- bilitätsnetzes erfolgen kann, werden auf der Basis der Ergebnisse einer Verkehrsuntersu- chung Maßnahmen in einem Mobilitätspflichtenheft festgehalten. Die Entwicklungsplanung bietet damit eine Handreichung im Sinne eines Maßnahmenkatalogs für Projektentwick- ler*innen an, die die Verkehrswende in der Weststadt bei anhaltender Transformation er- möglichen soll. Wandelpotentiale Die Nutzungen und der Städtebau in der Weststadt sind einem dynamischen Wandel un- terworfen. Das Wandelpotenzial ist im Zentrum, im Norden und im Osten des Gebiets ak- tuell besonders hoch. Dort liegen Entwicklungsbereiche wie das Max Becker-Areal und das Coty Areal, die wiederum Motoren für weitere potenzielle Entwicklungen darstellen. Gefestigte Orte, und solche, für die keine Transformationstendenzen zu erwarten sind, be- stehen eher am Rande der Weststadt. An einigen Stellen überlagern sich städtebauliche Entwicklungen und soziale Dynamiken, sodass möglicherweise mit Konflikten zu rechnen ist. Um an diesen Orten bereits vorausschauend Herausforderungen, die durch Transfor- mationen ausgelöst werden können, zu erfassen und mögliche Lösungswege bieten zu können, wurden die bestehenden und potenziellen Transformationsflächen untersucht und bewertet. Sie werden im weiteren Verlauf des Prozesses in Transformationssteckbriefen dargestellt. Diese geben die Leitplanken und den Rahmen für die Transformationen vor. Werte Die Werte der Weststadt sind erstrebenswerte und gute Qualitäten, die die Weststadt als Lebensraum, Identifikationsort, Mobilitätsraum, Erholungsraum und Arbeitsort den Men- schen bieten soll. In der öffentlichen Auftaktveranstaltung zur Entwicklungsplanung West- stadt am 24. September 2024 wurden diese im Sinne von Thesen zur Zukunft der West- stadt unter dem Titel "Die Weststadt wird ..." vorgestellt. Die Teilnehmenden kommentier- ten die Thesen und gaben durchweg ein positives Feedback. Die dabei zusammengetra- genen Werte und Kommentare sollen zukünftig als gemeinsame Werte in einer Weststadt- Charta festgehalten werden. Die Charta soll die grundlegende Richtung für städtebauliche Entwicklungen in der Weststadt vorgeben. 4 Diese Ergebnisse fließen in den weiteren Prozess zur Erarbeitung von Strukturkonzepten, Kli- maneutralitätskonzept, nachhaltigem Mobilitätskonzept und Transformationssteckbriefen ein. Eine Rückkopplung der Erkenntnisse mit der Öffentlichkeit hat entsprechend dem Kommuni- kations- und Beteiligungskonzept zur Entwicklungsplanung Weststadt (Vorlagen-Nr. 2571/2024) in der Auftaktveranstaltung „Weststadt Forum“ am 24. September 2024 zum Thema „Unsere gemeinsame Weststadt“ stattgefunden. Auf der Veranstaltung wurden identifi- kationsstiftende Orte, Verbindungen in der Weststadt, Potentialflächen und Perspektiven für die Weststadt vorgestellt, diskutiert und unter anderem im Speaker`s Corner kommentiert (siehe Dokumentation Website Entwicklungsplanung Weststadt). In einem weiteren Workshop am 15. November 2024 wurde das Fokusprojekt „Low Line“ - eine geplante, neue und be- grünte Fuß- und Radwegeverbindung durch die Weststadt - mit Akteur*innen erörtert und es wurden die Herausforderungen des Konzeptes besprochen. Informationen zum aktuellen Stand des Beteiligungsprozesses werden regelmäßig auf die Projektwebsite gestellt. Anpassung des Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes Der Zeitplan für das Jahr 2025 hat sich gegenüber der Mitteilung mit der Nummer 2571/2024 „Start Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligungsprozess“ für das erste Quartal 2025 leicht ge- ändert. Anstelle der im ersten Quartal geplanten Online-Beteiligung gefolgt von einem Ak- teur*innenworkshop im zweiten Quartal 2025, hat Studio Weststadt vorgeschlagen, zuerst den Akteur*innenworkshop und im Anschluss daran die Online-Beteiligung durchzuführen. Dazu wurden inhaltliche Gründe angeführt. Die Ergebnisse aus dem Akteur*innenworkshop sollen über das Beteiligungsportal Meinung für Köln durch die Öffentlichkeit kommentiert und ergänzt werden. Eine weitere Anpassung betrifft den vorliegenden Beschluss. Dieser war für das erste Quartal des Jahres 2025 vorgesehen. Aufgrund weiterer Abstimmungserfordernisse ist die Beschluss- fassung nun für den Beginn des zweiten Quartals des Jahres 2025 geplant. Über Aktualisie- rungen der Zeitplanung wird im Verlauf des weiteren Prozesses über die Website der Entwick- lungsplanung Weststadt berichtet. Neue lineare Grünverbindung „Low Line“ Ein zentrales Ergebnis des bisherigen Erarbeitungsprozesses der Entwicklungsplanung West- stadt betrifft die Low Line, die als Schlüsselprojekt im Rahmen der Entwicklungsplanung Weststadt ein Impulsgeber mit Signalwirkung ist und damit neue Qualitäten für die Stadtteile Müngersdorf und Ehrenfeld durch neue öffentliche Räume bieten wird. Hinter dem Namen „Low Line“ verbirgt sich die Konzeption einer durchgehenden, linearen Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr, die die Stadtteile Müngersdorf im Westen und Ehrenfeld im Nordosten verbinden wird. Der Name wurde aus dem Zielbild für die Kölner Weststadt (Vorlagen-Nr. 2688/2021), das durch den Stadtentwicklungsausschuss im Jahr 2021 beschlossen wurde, übernommen. Ursprünglich wurde diese Grünverbindung schon in der Rahmenplanung Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld aus dem Jahr 2004 empfohlen, wo eine „begrünte Rad- und Fußwegeverbindung“ zwischen Bahnhof Ehrenfeld und Müngersdorf im Maßnahmenprogramm (Maßnahme 5.7 und 5.8) Berücksichtigung fand. Im Zielbild für die Kölner Weststadt wurde diese Verbindung weiter ausgearbeitet und empfohlen, die „im Ziel- bild projektierte Grünverbindung vom Gleisdreieck in Richtung Osterinsel und im weiteren Ver- lauf zum Grünen Weg sowie auch die Verbindung in Richtung des Technologieparks“ (Zielbild für die Kölner Weststadt 2021, S. 101) zu sichern. Seitdem wurden einzelne Maßnahmen geplant und umgesetzt, wie z.B. die Brücke für den Fuß- und Radverkehr über die Weinsbergstraße auf Höhe des Baumarkts in Ehrenfeld, wel- che den Lückenschluss zwischen Grüner Weg und Oskar-Jäger-Straße darstellt. Auch im Radverkehrskonzept Ehrenfeld findet die Low Line Berücksichtigung. Darüber hinaus fehlt es jedoch an einer konkreten, flächendeckenden und ganzheitlichen Planung und Strategie zur Umsetzung, um eine durchgängige Vernetzung – auch über Grundstücke, die nicht im Eigen- tum der Stadt Köln sind – zu gewährleisten. Auch ist der Charakter der Low Line in Abhängig- keit zu den vorhandenen Gegebenheiten (z..B. Grundstücksbesitzverhältnisse, bauliche Ein- schränkungen) zu definieren. 5 Die Entwicklungsplanung Weststadt bietet nun die Chance, die Planungen aus der Rahmen- planung Braunsfeld, Müngersdorf, Ehrenfeld und aus dem Zielbild für die Kölner Weststadt aufzugreifen, weiter auszuarbeiten und die Umsetzung der sogenannten Low Line mit einer gezielten Umsetzungsstrategie anzustoßen. Dies erfolgt durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Ämtern. Die Low Line als wichtiger Baustein der Entwicklungsplanung Weststadt für eine zu- kunftsorientierte und nachhaltige Entwicklung der Weststadt Die Low Line wird als zentraler Bestandteil und Rückgrat der Weststadt verstanden, mit einem hohen Mehrwert für alle Bewohner*innen und Besucher*innen dieses Raumes. Sie wird si- chere und barrierearme Wege für Pendler*innen bieten, die mit dem Fahrrad in Richtung In- nenstadt oder umgekehrt fahren. Zu Fuß Gehenden wird ebenfalls entsprechender Raum zur Verfügung gestellt. Das Verweilen und Bewegen auf der Low Line wird für den individuellen Fuß- und Radverkehr sicher und konfliktfrei gestaltet. Aus Sicht der Mobilitäts- und Verkehrsplanung ergeben sich daher grundsätzliche Anforderun- gen an die Gestaltung sowie große Potenziale für die Erschließung der umliegenden Grund- stücke, die Stärkung der Nahmobilität und den Radverkehr über die Grenzen der Weststadt hinaus. Gleichzeitig dient sie als Freizeit-, Erholungs- und Kreativraum mit einer bedeutenden Rolle für den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Die folgenden Erläuterungen verdeutli- chen dies: Vernetzung und Wegeführung Die Weststadt weist eine hohe Verkehrsbelastung durch überörtlichen und intern erzeug- ten Pkw- und Lkw-Verkehr auf. Teile des MIV-Grundnetzes und des Lkw-Führungsnetzes werden durch die Weststadt geführt. Das aktuelle Radverkehrshauptnetz in der Weststadt liegt zum größten Teil auf Straßen dieser beiden für Kraftfahrzeuge prioritären Netze, was zu Flächenkonflikten im täglichen Verkehrsgeschehen und in der Planung führt. Zur Förderung der Nahmobilität sind kurze Wege für den Fuß- und Radverkehr erforder- lich. Aufgrund großer undurchlässiger Gewerbeparzellen fehlen diese in einigen Bereichen der Weststadt (vgl. Stadt Köln (2021): „Ein Zielbild für die Kölner Weststadt“, Kapitel 2.2.3 Verkehr & Mobilität). Die Low Line soll dem entgegenwirken und als Korridor abseits der Hauptverkehrsstraßen eine hochwertige Radverbindung in Ost-West-Richtung bilden so- wie vollständig Teil des Radverkehrshauptnetzes werden. Der geplante Korridor der Low Line, eine etwa 3 km lange, durchgehende Ost-West-Verbin- dung, ist in Anlage 2 dargestellt. Die Low Line beginnt am Bahnhof Ehrenfeld und führt in Richtung Grüner Weg. Sie verläuft westlich am Baumarkt entlang über den für den Fuß- und Radverkehr geöffneten Privatweg Grüner Weg, weiter über die Fuß- und Radwegebrücke Weinsbergstraße bis zur Querung der Oskar -Jäger-Straße. Jenseits der Oskar -Jäger- Straße führt der Korridor über den ehemaligen Zubringer der Gürtelbahn in Richtung Maar- weg. Westlich des Maarwegs verläuft der Korridor weiter über den zukünftigen Hybridpark bis zur Grünfläche vor der Militärringstraße. Zur Erreichung der Low Line sind Grünachsen und Radverbindungen („Zubringer Low Line +“, Anlage 2) geplant, um barrierearme und sichere Vernetzungen teils abseits der Wege für den motorisierten Individualverkehr (MIV) teils im Straßennetz, z. B. als Fahrradstraße oder auf Radwegen, zu ermöglichen. Eine gute Anbindung der Low Line an S-Bahn-, Stadtbahn- und Bushaltestellen soll den Umstieg vom ÖPNV auf den Fuß- und Radver- kehr erleichtern. Zubringer zur Low Line sind bereits im Radverkehrskonzept Ehrenfeld und in städtebaulichen Projekten (z..B. Max-Becker-Areal) berücksichtigt. Grün und Klima Die Weststadt hat einen dringenden Bedarf an einer „Klimakur“: Analysen der Starkregen- und Hitzegefährdung (s. Stadt Köln (2021): „Ein Zielbild für die Kölner Weststadt“, Kapitel 2.2.2 Stadtgrün und Klima) zeigen, dass im Falle von Starkregenereignissen Teile der 6 Weststadt aufgrund der Gebäudestruktur und des Versieglungsgrads bereits jetzt gefähr- det sind. Der hohe Versiegelungsgrad und die bauliche Dichte führen darüber hinaus in weiten Teilen der Weststadt zu einer hohen und sehr hohen Belastung durch Hitze. Diese Gefährdungslage nimmt auf Grund häufigerer Extremereignisse zu, mit Folgen für die Le- bensqualität und Gesundheit in der Weststadt. Entsprechend müssen in der Entwicklungsplanung Weststadt sowohl der Klimaschutz – also Maßnahmen, die der Erderwärmung und einem damit verbundenen Klimawandel ent- gegenwirken – als auch die Klimaanpassung – also Maßnahmen, die die Folgen des Kli- mawandels abmildern und Schäden abwenden – berücksichtigt werden. Die Low Line kann beides fördern: durch beispielsweise verschattete Aufenthaltsräume, helle Oberflä- chen, multifunktionale Retentionsflächen, wasserdurchlässige Beläge und Flächen für die Energieproduktion (z.B. PV-Anlagen). Sie hat das Potenzial, die Starkregengefährdung angrenzender Bereiche zu mindern und somit einen Mehrwert für die Anrainer*innen zu schaffen. Die Biodiversität kann durch Blühwiesen und die Anpflanzung von Bäumen er- halten und gestärkt werden, was zur Verbesserung des Mikroklimas der Weststadt bei- trägt. Verweilen und Kreativität In der Weststadt herrscht ein Stadtklima für Experimente, Nischen und Kreativität. Frei- räume spielen hierbei eine wichtige Rolle, denn sie bieten einen Raum zur Entfaltung und fördern ein solidarisches Zusammenleben. Im Zuge der Transformationsprozesse in der Weststadt müssen diese Freiräume ausgebaut werden. Die Low Line liefert hierzu einen wichtigen Beitrag: je nach verfügbarem Raum können Flächen als Treffpunkt und für krea- tive Entfaltung, wie gärtnerische Nutzungen oder Kunst im öffentlichen Raum, genutzt werden. Ebenso sind Aufenthaltsflächen für Individualsport, Bewegung und Erholung vor- gesehen. Adressbildung Die Low Line kann zu einer bedeutenden Adresse werden, welche die Strahlkraft der Weststadt über die Grenzen der Stadt Köln erhöht. Sie bietet als Mobilitätsachse für den Fuß- und Radverkehr Potenziale für die Erschließung umliegender Grundstücke und kann entsprechend eine nachhaltige „Vorderseite“ für Unternehmen schaffen, während die „Rückseite“ zur Straße für den MIV zeigt. Dies kann zu einem positiven Imagegewinn füh- ren und die Standortattraktivität für Beschäftigte und Kund*innen erhöhen. Bindungen und Herausforderungen Zur Sicherung der Low Line wird ein Korridor von mindestens 20 m angenommen. Diese Breite stellt den Idealfall dar, innerhalb dessen alle funktionalen Anforderungen abgebildet werden können, und dient der Sicherung einer vollständigen Durchgängigkeit. Im nächsten Schritt wird in der vertieften Analyse die mögliche Wegeführung in Abhängigkeit der grundstücksbezogenen Verfügbarkeiten abgeklärt. Dafür sind Gespräche mit den Eigentü- mer*innen betroffener Grundstücke essenziell, um Abhängigkeiten und Konflikte zu erkennen und zu lösen. Ein erster Austausch fand bereits im Akteur*innenworkshop zum Thema „Zu- kunftsgut Low Line“ am 15. November 2024 statt und wird auf Basis des Beschlusses weiter- geführt. In diesem Akteur*innenworkshop wurden einzelne Abschnitte der Low Line mit den Teilneh- menden - bestehend aus Eigentümer*innen und Unternehmer*innen entlang der Low Line, Vereinen, Verbänden und betroffenen Ämtern der Stadtverwaltung – inhaltlich betrachtet. Ideen und Anregungen zu den Qualitäten und Charakteristika der Low Line wurden gesam- melt und in der Workshop-Dokumentation (siehe Dokumentation Website Entwicklungspla- nung Weststadt) dargestellt. Diese sollen in einem nächsten Schritt ausgewertet und weiter- entwickelt werden. Erste Bedenken wurden ebenfalls in der Veranstaltung geäußert und mögliche Herausforde- rungen diskutiert. Dies betraf im Wesentlichen: 7 - die planerische und rechtliche Umsetzung des Low Line-Korridors, der im Wesentli- chen über private Grundstücke verläuft, - bestehende Gebäude oder Einrichtungen, die mit Betrieben in Zusammenhang stehen und sich aktuell im Planungskorridor befinden, - aktuelle Zuwegungen zu Gewerbe/Wohnnutzungen für den MIV und Schwerlastver- kehr, die sich im Planungskorridor befinden, - vorhandene (gewerbliche) Stellplätze im Planungskorridor, - Verkehrssicherheit und Umbau bereits bestehender Straßen, die zukünftig durch die Low Line gekreuzt werden, - bereits vorhandene Planungen, die die Low Line nicht aufgreifen. Diese Themen sollen in einem nächsten Schritt ausgewertet und im Rahmen der Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der Low Line detailliert betrachtet werden. Während der noch laufenden Planungsphase wird die Verwaltung die Umsetzung der Low Line bei angrenzen- den Projektentwicklungen bereits vorantreiben. Umsetzungsstrategie Aus den bisherigen Erkenntnissen formt sich der Bedarf an einer vollumfassenden Umset- zungsstrategie, damit die Low Line den gewünschten Erfolg für die Weststadt, ihre Einwoh- ner*innen und Besucher*innen bringt. Diese Umsetzungsstrategie versteht sich auf folgenden drei Ebenen und ist planerisch und konzeptionell auszuarbeiten: - Räumliche Ebene: Definition der Wegeführung und Querschnitte. - Qualitative Ebene: Definition der Charakteristika und Qualitäten der einzelnen Teilab- schnitte, Definition öffentlich-rechtlicher Anforderungen. - Prozessuale Ebene: Definition der Beteiligungsformate zur Einbindung der Stakehol- der*innen, Definition der Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Verwaltung zur Klärung der nachfolgenden Umsetzung, Definition der Bindungen und Herausforderun- gen sowie Identifikation des Umgangs mit diesen, Überlegungen zu planerischen In- strumenten / anderen Instrumenten zur Umsetzung, Prüfung möglicher Fördermittel. Eine dynamische Planung und Steuerung wird erwartet, um auf die spezifischen Gegebenhei- ten vor Ort eingehen zu können. Aufgrund dieser unterschiedlichen Gegebenheiten wird die Low Line nicht auf ihrer gesamten Länge in einem Stück realisiert werden können. Es braucht Interimslösungen, um Lücken zu schließen und um kurzfristig eine durchgängige Verbindung für Fuß- und Radverkehr zu schaffen, wo Bauabschnitte noch nicht fertiggestellt sind. Darüber hinaus sind im Rahmen der Erarbeitung der Umsetzungsstrategie temporäre Maß- nahmen in Form eines Reallabors zu prüfen, sodass die Low Line so schnell wie möglich er- lebbar wird. Leitbildprozess für das Coty-Areal Das Coty-Areal liegt am nördlichen Rand der Weststadt und ist mit seinen knapp 17 ha ein be- deutender Entwicklungsraum für die Weststadt. Der Bereich war stets produktiv gewerblich, zum Teil industriell genutzt. Nach Einstellung des Betriebs des Parfumkonzerns Coty im Jahr 2021 hat die Instone Real Estate das Areal erworben mit dem Ziel, das Areal einer der Stadt Köln und dem Veedel ge- winnbringenden Entwicklung zuzuführen. Daher hat die Instone Real Estate als Eigentümerin des Coty-Areals in Zusammenarbeit mit dem Büro ulrich hartung GmbH – stadtprojekt – und in Kooperation mit der Stadt Köln ein Be- teiligungsverfahren zur Erlangung eines Leitbildes für das Coty-Areal durchgeführt. Hierbei wurden ein neuer Ansatz und eine kreative Vorgehensweise zur Entwicklung eines Zielbildes gemeinsam mit Politik, Bürgerschaft und Stadtverwaltung von der privaten Vorhabenträgerin und dem dafür beauftragten Büro erprobt. Das Leitbild sollte hierbei eine grobe Nutzungsstruktur darstellen und die Aspekte Anbindung, Verkehr, Klima, Schall und Grünverbindung berücksichtigen. Im Verfahren war der Eigentü- merin wichtig, die betroffene Bürgerschaft einzubinden und hierüber gemeinschaftlich zu ei- nem Leitbild zu kommen. 8 Die enge Zusammenarbeit zwischen der Eigentümerin, dem beauftragten Projektentwick- lungs-Büro und der Stadt Köln hat zu einer guten und stringenten Erarbeitung des Leitbildes geführt. Am Ende stehen ein überzeugender und einzigartiger Beteiligungsprozess zu so ei- nem frühen Planungsstadium sowie ein für die zukünftige Entwicklung tragfähiges Leitbild. Aufgrund dieses Vorbildcharakters werden die Erkenntnisse aus dem Leitbildprozess gesi- chert, um als gelungenes Beispiel für künftige bedeutende Vorhaben und zukunftsweisende Zusammenarbeit zwischen Eigentümerin, Privatwirtschaft und Verwaltung dienen zu können. Das Leitbild Dem öffentlichen Beteiligungsprozess gingen zwei Workshop-Termine unter der Mitwirkung von Instone, dem Büro ulrich hartung GmbH, Planer*innen und betroffenen Dienststellen der Verwaltung voraus. Ziel dessen war es, unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen aber auch städtebaulichen und aus Sicht der Stadtentwicklung wichtigen Aspekten, eine grobe Zielset- zung und eine gemeinsame Richtung als Grundlage für die weitere Entwicklung des Coty-Are- als zu erreichen. Im Herbst 2024 wurden dann im Rahmen von drei Veranstaltungen unter den Themen Inspira- tion, Mitmachen und Zusammenführen anhand von kreativen Methoden gemeinsam Szena- rien erarbeitet und schlussendlich drei Leitbilder entwickelt: Das sogenannte Szenario Ost- park, das Szenario Y sowie das Szenario H, wobei die Benennung auf die Form der charakte- ristischen Grün-und Freiraumstruktur des jeweiligen Szenarios Bezug nimmt. Die drei vorgenannten Szenarien wurden der letzten Veranstaltung unter dem Titel ‚Explore Together‘ am 03. Dezember 2024 zugrunde gelegt, in der es galt, diese Szenarien zu präsen- tieren und zu diskutieren. Eine ausführliche Erläuterung des Prozesses und des Ergebnis-Leit- bildes ist in Anlage 3 beigefügt. Nach Beurteilung durch das aus Bürger*innen, Vertreter*innen von Politik, Verwaltung und Ei- gentümerin sowie Expert*innen aus den Bereichen Stadtplanung, Freiraumplanung, Verkehrs- planung und Immissionsschutz zusammengesetzte Empfehlungsgremium wurde ein Leitbild – das sog. Szenario Y – als Favorit zur weiteren Berücksichtigung empfohlen. Zentral und na- mensgebend ist hierbei eine y-artige Grünverbindung von der Wilhelm-Mauser-Straße zur Venloer Straße und zum Akazienweg mit einem identitätsstiftenden Freiraum in der Quartiers- mitte. Entlang der Verbindung Wilhelm-Mauser-Straße – Venloer Straße soll ein urbaner Loop, eine neue stadträumliche Verbindung als Ringschluss zwischen den beiden Straßen, umgesetzt werden. Nördlich der Quartiersmitte soll Wohnen mit gemischten Typologien vorge- sehen werden, die Nutzungsstruktur geht dann über in fließende Übergänge in Gewerbeflä- chen und Flächen für innovative Nutzungen über. Die fließenden Übergänge bieten hierbei Raum für synergetische und auch gemischte miteinander korrespondierende Nutzungen. Das Empfehlungsgremium hob bei dem Szenario den attraktiven Impuls für das Veedel, den urbanen Ringschluss zwischen Venloer Straße und Wilhelm-Mauser-Straße und die beglei- tende Grünverbindung hervor. Darüber hinaus wurde die angedachte Multifunktionalität ge- lobt. Ferner sollen folgende Hinweise bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden: Eine Aktivierung des städtischen Bestands-Grün entlang der Bahntrasse und die Ver- bindung von dort in den zentralen Freiraum. Eine Fokussierung der urbanen Nutzungen an den Quartierszugängen von der Ven- loer Straße und der Wilhelm-Mauser-Straße sowie am zentralen Freiraum. Eine Optimierung der Übergänge zwischen den verschiedenen Nutzungen entlang der Bahntrasse durch den Tausch der kleineren Teilfläche mit Raum für innovative Pro- jekte (westlich der an der Wilhelm-Mauser-Straße endenden Grünverbindung) mit ei- ner Teilfläche des Gewerbes (im Übergang zu der nördlich angrenzenden Wohnnut- zung). Aus dem Verfahren wurden elf Leitsätze abgeleitet, welche das beschriebene Leitbild konkre- tisieren und in der Zusammenschau als Grundlage für die weitere Entwicklung dienen. Die Leitsätze sind: 9 1. Es entsteht ein gemischt genutztes, innovatives Stadtquartier im Kontext der Produktiven Stadt, welches sowohl Wohnraum als auch Gewerbeflächen und weitere Nutzungen zur Belebung umfasst. 2. Die Wohnbauflächen ermöglichen die Schaffung von bedarfsgerechtem und lebenswertem Wohnraum mit vielfältigen Wohnungstypologien für unterschiedliche Nutzergruppen. 3. Die Gewerbeflächen ermöglichen die innerstädtische Ansiedlung von Handwerksbetrieben und emissionsarmer Produktion, welche ein lebendiges Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zulassen. 4. Der „Innovative Raum“ bietet gemäß dem Prinzip eines urbanen Gebietes die Möglichkeit zur Realisierung zukunftsfähiger Wohn- und Gewerbetypologien in unmittelbarer Nachbar- schaft. Er dient ebenso wie die Ergänzung synergetischer Nutzungen der Gestaltung der räumlichen Übergänge zwischen Wohnen und Gewerbe. 5. Das neue Stadtquartier soll mit bedarfsgerechten und qualitätsvollen Nutzungen als urba- ner Baustein mitten in Köln-Bickendorf einen Beitrag zur Lebendigkeit des „Veedels“ leis- ten. 6. Die quartiersprägende grüne Mitte wird durch begrünte Wegeverbindungen mit den an- grenzenden Stadträumen - Bickendorf, Alt-Bickendorf und Vogelsang - verbunden. 7. Die städtebauliche Betonung der Quartierszugänge an der Venloer Straße und der Wil- helm-Mauser-Straße trägt zur Orientierung und Adressbildung bei. Belebende urbane Nut- zungen hier und in der Quartiersmitte stärken den „Urbanen Loop“ als stadträumliche Ver- bindung zwischen den bestehenden Straßenräumen. 8. Es wird die Entwicklung eines autoarmen Quartiers ohne direkten Durchgangsverkehr zwi- schen den bestehenden Straßenräumen angestrebt. Der Mobilitätsfokus liegt auf der gu- ten ÖPNV-Anbindung sowie einer hohen Durchlässigkeit für den Fuß- und Radverkehr. 9. Die Integration erhaltenswerter Grünstrukturen in das neue Quartier wird geprüft, ist der Umsetzung des räumlichen Leitbildes jedoch untergeordnet. Gleiches gilt für die Be- standsgebäude, welche als Funktionsbauten errichtet wurden und kaum ortsprägend sind. 10. Als optionaler Entwicklungsbaustein für die Gewerbefläche zwischen Wilhelm-Mauser- Straße, Bahndamm und Quartiersmitte wird die Realisierung eines identitätsstiftenden Ausbildungscampus der Feuerwehr vorgesehen. 11. Grundsätzlich werden als Basis eines zukunftsfähigen Quartiers die Prinzipien einer nach- haltigen und klimaangepassten Stadtentwicklung berücksichtigt. Gemeinsam sollen Leitbild und Leitsätze die Grundlage für ein städtebauliches Qualifizie- rungsverfahren darstellen. Die Verwaltung wird die Investorin bei der Weiterentwicklung unter- stützen und zu gegebener Zeit die hierfür notwendigen Beschlüsse einholen. Durch die kooperative Zusammenarbeit konnten die Interessen der Investorin sowie der Stadt konstruktiv und zielführend verknüpft werden. Die Erarbeitung eines Zielbildes als Grundlage für die notwendige weitere städtebauliche und architektonische Qualifizierung auf die hier stattgefundene Weise soll ein gutes Vorbild für weitere Entwicklungsabsichten in größerem Rahmen im Bereich der Weststadt sein. Damit kann eine Verzahnung der gesamträumlichen Entwicklungsplanung Weststadt mit Entwicklungsvorhaben von Teilräumen in der Weststadt sichergestellt werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Entwicklungsplanung Weststadt betrachtet die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung integral. Da entsprechend der Maßstäblichkeit des Plans mögliche Entwicklungen nur in gröberen Zügen dargestellt werden, können zu die- sem Zeitpunkt noch keine Aussagen zu exakten bzw. messbaren Auswirkungen auf das Klima getroffen werden. Erst in den darauffolgenden Verfahren, in denen einzelne Flächen und Vor- haben in der Fach- und Bauleitplanung konkretisiert werden, ist es möglich, Aussagen zu ent- sprechenden Auswirkungen zu treffen. Anlagen 1 Entwicklungsplanung Weststadt: Stand der Erkenntnisse und Ergebnisse 2 Low Line: Erkenntnisse und Herausforderungen 3 Coty-Areal: Dokumentation des Leitbildprozesses (Die Anlagen können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3501 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/151/2
Vorlagen-Nummer
0807/2025
Stand: 08.09.2025
Sachstandsbericht
Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der
Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln:
1. nimmt die bisher erarbeiteten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. beauftragt die Verwaltung, eine Umsetzungsstrategie für die Low Line (Anlage 2) als
zentrale Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr und Schlüsselprojekt für die
Entwicklung der Weststadt zu erarbeiten sowie die Umsetzung der Low Line bei an-
grenzenden Projektentwicklungen voranzutreiben.
3. nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses Coty-Areal erarbeitete Leitbild (An-
lage 3) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses als Grundlage für die wei-
tere städtebauliche Qualifizierung zu nutzen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
1. Nach erfolgreicher Online-Beteiligung und stattgefundenem Akteur*innenworkshop im ers-
ten und zweiten Quartal des Jahres 2025 ergeben sich für das dritte Quartal 2025 sowie für
das erste und dritte Quartal 2026 noch einmal Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen
Beteiligungskonzept (Beschlussvorlage Nr. 2571/2024).
Die öffentliche Werkstatt, geplant für das dritte Quartal 2025 wird – mit Rücksicht auf
die Kommunalwahl und die noch ausstehende Neubesetzung der politischen Gremien
– auf das erste Quartal 2026 verschoben. Durch die Verschiebung soll eine Mitwirkung
interessierter politischer Vertreter*innen ermöglicht werden.
Die öffentliche Ergebniswerkstatt, geplant für das dritte Quartal 2026 wird aus inhaltli-
chen Gründen und in Rückkopplung mit Studio Weststadt mit der öffentlichen Ausstel-
lung im Jahr 2027 zusammengeführt. Dafür wird im dritten Quartal 2026 ein weiterer
Akteur*innenworkshop stattfinden.
Über Aktualisierungen der Zeitplanung wird im Verlauf des weiteren Prozesses über die
Website der Entwicklungsplanung Weststadt berichtet.
2. Ein Projektstrukturplan als Teil der Umsetzungsstrategie für die Low Line wird durch das
2
Amt für Stadtentwicklung und Statistik aktuell erarbeitet. Die Umsetzung der Low Line wird in
aktuelle Projektentwicklungen mit eingebracht und vorangetrieben, so z.B. beim Vorhaben
Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld (siehe Beschluss über die
Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung – Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld - Be-
schlussvorlage Nr. 1466/2025).
3. Die Übergabe der Ergebnisse des Leitbildprozesses zum Coty-Areal an das Stadtplanungs-
amt ist erfolgt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 26.06.2025 einer Beschlussvorlage
des Stadtplanungsamtes zugestimmt, die das Ergebnis des Leitbildprozesses zum Coty-Areal,
als Grundlage für die Form und Durchführung des Qualifizierungsverfahrens (Beschlussvor-
lage Nr. 1476/2025, Beschlusspunkt 2.) festlegt. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens
soll wiederum als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren dienen.
Nächste Schritte:
1. Durchführung eines Akteur*innenworkshops im November 2025.
2. Konkretisierung der bisher erarbeiteten konzeptionellen Schritte der Umsetzungsstrategie.
3. Bebauungsplan- und Qualifizierungsverfahren (siehe Beschlussvorlage Stadtplanungsamt
Nr. 1476/2025, Beschlusspunkt 2.).
Anlage 4: Auszug Liegenschaftsausschuss 12.05.2025
1077 Zeichen
Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 32578 Fax: (0221) E-Mail: marianne.michels@stadt- koeln.de Datum: 13.05.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 12.05.2025 öffentlich 2.2 Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Er- gebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal 0807/2025 RM Roß-Belkner beantragt, den Wirtschaftsausschuss in die Beratungsfolge einzubin- den, da mit der Entwicklung des Coty-Areals ein bestehendes Gewerbegebiet teils umgewidmet werde. Ferner beantragt sie, die Vorlage ohne Votum weiterzugeben. Vorsitzende Sommer stellt Einvernehmen im Ausschuss fest, den Anträgen von RM Roß-Belkner zu folgen und stellt dies so zur Abstimmung: Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss bittet darum, den Wirtschaftsausschuss in die Bera- tungsfolge aufzunehmen. Im Übrigen behandelt er die Beschlussvorlage ohne Votum. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anlage 4
Anlage 5: Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Rahmenplanungsbeirates vom 13.05.2025
2099 Zeichen
Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Chevalier Telefon: (0221) 221 27002 Fax: (0221) 221 28493 E-Mail: Susanne.Chevalier@Stadt- koeln.de Datum: 19.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 13.05.2025 öffentlich 3 Entwicklungsplanung Weststadt, hier: Grundsatzbeschluss über die Er- gebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal 0807/2025 Der Rat der Stadt Köln: 1. nimmt die bisher erarbeiteten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis (Anlage 1). Der Rahmenplanungsbereit nimmt die vorgestellten Inhalte der Entwicklungsplanung Weststadt zur Kenntnis und stellt fest, dass ein nachhaltiges Verkehrskonzept mit dem Ziel, die Funktionstüchtigkeit geplanter Strukturen und die beabsichtigten Quartiers- dichten zu prüfen, für die weiteren Planungen in der Weststadt grundlegend notwen- dig ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen 2. beauftragt die Verwaltung eine Umsetzungsstrategie für die Low Line (An- lage 2) als zentrale Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr und Schlüsselprojekt für die Entwicklung der Weststadt zu erarbeiten sowie die Umsetzung der Low Line bei angrenzenden Projektentwicklungen vo- ranzutreiben. Der Rahmenplanungsbereit empfiehlt daher die Beauftragung einer Umsetzungsstra- tegie für die Low Line mit folgender Ergänzung: Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zeitnah innerhalb der Low Line Abschnitte zu identifizieren, die sich für Reallabore eignen und diese zeitnah zu realisieren. Der Rahmenplanungsbeirat stellt weiterhin fest und weist darauf hin, dass die Low Line weder die notwendige Rad- und Fußgängerinfrastruktur ersetzen noch das er- hebliche Gründefizit in der Weststadt alleine ausgleichen kann. Sie kann auch weder die für die Weststadt gewünschten kreativen Freiräume noch die notwendigen Maß- nahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der Weststadt ersetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0807/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 14.03.2025 14:39