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2015/0198

Anbindung von Schulen an das Glasfasernetz

Magistratsvorlage 19.05.2015

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2015/0198

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2015/0198

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.06.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II 
Dezernat I 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat III 
IT-Abteilung  
Amt: Schulamt 
Amt für Interne Dienste   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0198 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010  
Kostenstelle:  040-000-0330 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-11 / 2160-11 / 2170-11 / 
                      2180-11 / 2210-11 / 2310-11 
Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Anbindung von Schulen an das Glasfasernetz  
 
Vorlage vom: 19.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Bei der Kostenstelle 040 -000-0330/IT an Schulen werden unter dem hier neu 
eingerichteten Sachkonto 6179000/sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen im 
Bereich des Schulamtes im Haushaltsjahr 2016 - 50.000,00 € etatisiert.  
2. Für die Fortführung der Maßnahme werden in den Haushaltsjahren  2017 - 2020 jährlich 
30.000,00 € im Haushalt bereitgestellt.  
3. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2015 
 
 
Die Bereiche Telekommunikation und IT-Technik stehen in unmittelbarem Zusammenhang und 
unterliegen einer ständigen technischen Innovation.  
 
Um den immer höher werdenden Ansprüchen der Hard- und Softwaretechnik gerecht zu 
werden, ist es unter anderem auch zwingend erforderlich, die dazugehörige Infrastruktur auf 
einem modernen Stand zu halten. Nur so können die immer größer und anspruchsvoller 
werdenden Datenmengen auch in Zukunft überhaupt und in angemessener Zeit übermittelt 
werden. 
 
Im Bereich der Leitungsanbindungen der Darmstädter Schulen (derzeit fast ausschließlich 
Kupferkabel) ist es daher zwingend notwendig, die mittlerweile auf Übertragungsra ten von z. T. 
weit über 16.000 Mbit/sek. angewachsenen Datenmengen durch eine zeitgemäße und 
moderne Leitungstechnik (Glasfaserkabel) zu ersetzen, um diese Übertragungsraten erst zu 
ermöglichen. 
 
Bisher sind Glasfasernetze in den meisten Fällen nicht bis zum Endnutzer (hier: Schulen) 
gelegt, sondern bilden quasi das Rückgrat (Backbone) der Kommunikationsnetze, deren „letzte 
Meile“ dann meist die schon vorhandenen Telefon-Kupfer-Doppeladern oder Koaxialkabel sind. 
Dieses wird dadurch deutlich, dass die Netzebene 2, also das Netz, welches die einzelnen 
Hauptverteiler miteinander verbindet, praktisch schon komplett mit Glasfaserkabeln vernetzt 
ist, während auf der „letzten Meile“ fast immer noch eine Verkabelung über Kupferzweidraht-
leitungen vorhanden ist.  
 
Bislang konnten 13 Schulgebäude mit Glasfaserleitungen angeschlossen werden. Dies war nur 
möglich, da die städtischen Trassen bis zu diesen Schulen ausgebaut waren. Um weitere 
Schulgebäude an das Glasfasernetz anzuschließen, sind Erdarbeiten mit Trassenausbau von  
Nöten. Da das Kabelmanagement der IT-Abteilung nur über ein begrenztes Budget für die 
Unterhaltung der Infrastruktur verfügt, können die anfallenden Kosten für den flächendecken -
den Anschluss der Schulen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden. 
 
Darauf aufbauend müssen in vielen Fällen neue „Inhouse- Verkabelungen“ verlegt sowie unter 
Umständen zum Neuanschluss notwendige Hardware-Komponenten (Server, Switche etc.) 
angeschafft werden.  
 
Da sich im Falle der weiteren Schulanschlüsse ab dem Jahr 2016 die Voraussetzungen für eine 
Anbindung aufwändiger und schwieriger gestalten werden, ist die Bereitstellung zusätzlicher 
Haushaltsmittel erforderlich. 
 
Um die Maßnahme weiter fortführen zu können, ist im Bereich des Schulamtes die Etatisierung  
 
im   Haushaltsjahr 2016  von   50.000,00 € 
und ab dem  Haushaltsjahr 2017  von jährlich  30.000,00 €  
 
dringend notwendig. 
 
Die notwendigen Mittel müssten unter der Kostenstelle 040-000-0330/IT an Schulen unter 
dem hier neu eingerichteten Sachkonto 6179000/sonstige Aufwendungen für bezogene 
Leistungen im Bereich des Schulamtes im Haushaltsjahr 2016 im Ergebnishaushalt 2016 mit 
50.000,00 € etatisiert werden, ab dem Haushaltsjahr 2017 wären für insgesamt fünf Jahre 
jährlich 30.000,00 € fest im Haushalt einzuplanen. 
 
 
           . . .

- 4 - 
 
 
Zur Aufrechterhaltung einer technisch angemessenen, modernen und leistungsfähigen 
Internetanbindung bitten wir um Befürwortung des Antrages. 
 
 
Darmstadt, den 19.05.2015 
40IV / So 
 
 
Dezernat I    Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0198
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00