2015/0198
Anbindung von Schulen an das Glasfasernetz
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2015/0198
5020 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II
Dezernat I
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat III
IT-Abteilung
Amt: Schulamt
Amt für Interne Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0198
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010
Kostenstelle: 040-000-0330 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-11 / 2160-11 / 2170-11 /
2180-11 / 2210-11 / 2310-11
Sachkonto: 6179000
Betreff: Anbindung von Schulen an das Glasfasernetz
Vorlage vom: 19.05.2015
Beschlussvorschlag :
1. Bei der Kostenstelle 040 -000-0330/IT an Schulen werden unter dem hier neu
eingerichteten Sachkonto 6179000/sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen im
Bereich des Schulamtes im Haushaltsjahr 2016 - 50.000,00 € etatisiert.
2. Für die Fortführung der Maßnahme werden in den Haushaltsjahren 2017 - 2020 jährlich
30.000,00 € im Haushalt bereitgestellt.
3. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2015
Die Bereiche Telekommunikation und IT-Technik stehen in unmittelbarem Zusammenhang und
unterliegen einer ständigen technischen Innovation.
Um den immer höher werdenden Ansprüchen der Hard- und Softwaretechnik gerecht zu
werden, ist es unter anderem auch zwingend erforderlich, die dazugehörige Infrastruktur auf
einem modernen Stand zu halten. Nur so können die immer größer und anspruchsvoller
werdenden Datenmengen auch in Zukunft überhaupt und in angemessener Zeit übermittelt
werden.
Im Bereich der Leitungsanbindungen der Darmstädter Schulen (derzeit fast ausschließlich
Kupferkabel) ist es daher zwingend notwendig, die mittlerweile auf Übertragungsra ten von z. T.
weit über 16.000 Mbit/sek. angewachsenen Datenmengen durch eine zeitgemäße und
moderne Leitungstechnik (Glasfaserkabel) zu ersetzen, um diese Übertragungsraten erst zu
ermöglichen.
Bisher sind Glasfasernetze in den meisten Fällen nicht bis zum Endnutzer (hier: Schulen)
gelegt, sondern bilden quasi das Rückgrat (Backbone) der Kommunikationsnetze, deren „letzte
Meile“ dann meist die schon vorhandenen Telefon-Kupfer-Doppeladern oder Koaxialkabel sind.
Dieses wird dadurch deutlich, dass die Netzebene 2, also das Netz, welches die einzelnen
Hauptverteiler miteinander verbindet, praktisch schon komplett mit Glasfaserkabeln vernetzt
ist, während auf der „letzten Meile“ fast immer noch eine Verkabelung über Kupferzweidraht-
leitungen vorhanden ist.
Bislang konnten 13 Schulgebäude mit Glasfaserleitungen angeschlossen werden. Dies war nur
möglich, da die städtischen Trassen bis zu diesen Schulen ausgebaut waren. Um weitere
Schulgebäude an das Glasfasernetz anzuschließen, sind Erdarbeiten mit Trassenausbau von
Nöten. Da das Kabelmanagement der IT-Abteilung nur über ein begrenztes Budget für die
Unterhaltung der Infrastruktur verfügt, können die anfallenden Kosten für den flächendecken -
den Anschluss der Schulen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.
Darauf aufbauend müssen in vielen Fällen neue „Inhouse- Verkabelungen“ verlegt sowie unter
Umständen zum Neuanschluss notwendige Hardware-Komponenten (Server, Switche etc.)
angeschafft werden.
Da sich im Falle der weiteren Schulanschlüsse ab dem Jahr 2016 die Voraussetzungen für eine
Anbindung aufwändiger und schwieriger gestalten werden, ist die Bereitstellung zusätzlicher
Haushaltsmittel erforderlich.
Um die Maßnahme weiter fortführen zu können, ist im Bereich des Schulamtes die Etatisierung
im Haushaltsjahr 2016 von 50.000,00 €
und ab dem Haushaltsjahr 2017 von jährlich 30.000,00 €
dringend notwendig.
Die notwendigen Mittel müssten unter der Kostenstelle 040-000-0330/IT an Schulen unter
dem hier neu eingerichteten Sachkonto 6179000/sonstige Aufwendungen für bezogene
Leistungen im Bereich des Schulamtes im Haushaltsjahr 2016 im Ergebnishaushalt 2016 mit
50.000,00 € etatisiert werden, ab dem Haushaltsjahr 2017 wären für insgesamt fünf Jahre
jährlich 30.000,00 € fest im Haushalt einzuplanen.
. . .
- 4 -
Zur Aufrechterhaltung einer technisch angemessenen, modernen und leistungsfähigen
Internetanbindung bitten wir um Befürwortung des Antrages.
Darmstadt, den 19.05.2015
40IV / So
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0198
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00