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A-R/0029/2011

Kanalausbau gestalten - Alternativen prüfen - Grünflächen erhalten

Antrag an den Rat 30.03.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 25.3

Originalantrag

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Originalantrag

5662 Zeichen

	

 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Fraktion DIE LIN KE Die Piraten 
29.03.2011 
Antrag nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates (sofortige Beschlussfassung)  
 
Kanalausbau gestalten – Alternativen prüfen – Grünflächen erhalten 
Der Rat möge beschließen: 
1. Um die innenstadtnahen Grün- und Freiflächen und die Wege für Radfahrer und 
Fußgänger links und rechts der jetzigen Kanalufer beim Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals 
(DEK) zu erhalten, fordert die Stadt Münster das Bundesverkehrsministerium auf, die Pläne 
für den Kanalausbau zwischen der Schleuse und dem Dreieckshafen (Überführung der 
Umgehungsstraße) zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzustellen. Insbesondere soll 
geprüft werden: 
• der Verzicht auf die Verbreiterung des Kanalbettes  und die damit verbundene Zerstörung 
der Grün- und Freiflächen links und rechts der jetzigen Kanalufer sowie 
• die Einrichtung eines signalgeregelten Einbahnsyst ems für die Schifffahrt in diesem 
Bereich des Kanals, ggf. in nach Schiffstyp differenzierter bzw. temporär gültiger Form. 
Ziel ist, sowohl  den Belangen der zunehmenden Schifffahrt und wachsender Größen der 
Kanalschiffe Rechnung zu tragen als auch die Ufer- und Freiflächen im Stadtgebiet 
weiterhin für die Menschen als Naherholungsgebiet und ihren ökologischen Wert zu 
erhalten.  
2. Um sicherzustellen, dass die Angebote für Freizeit und Erholung großer Teile der 
innerstädtischen Bevölkerung entlang des Kanals, ebenso wie die Kanal überquerenden 
Verbindungen für den Personen- und für den Wirtschaftsverkehr durch die Bauarbeiten nicht 
länger als zumutbar eingeschränkt oder unterbrochen werden, fordert die Stadt Münster das 
Bundesverkehrsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bauzeit für den 
Kanalausbau auf fünf Jahre begrenzt bleibt. 
 
Begründung: 
Dass eine Bundeswasserstraße mitten durch eine Stadt verläuft und dass sich an den Ufern 
intensiv genutzte Freiraum- und Erholungszonen für die vielen tausend Bewohner der 
Innenstadt entwickelt haben, ist eine besondere Situation. Der Wert der Kanalufer für die 
Wohn- und Freizeitqualität in Münster ist immens. Die Stadt muss deshalb bestrebt sein, den 
aus Gründen des wachsenden Güterverkehrs wirtschaftlich gebotenen und zur Steigerung 
des Verkehrs mit Binnenschiffen auch ökologisch sinnvollen Kanalausbau „stadtverträglich“ 
zu gestalten.   
Mehrere in letzter Zeit bekannt gewordene Umstände  legen nahe, dass die Belange der 
Stadt beim Kanalausbau nicht angemessen berücksichtigt werden. Sie lassen es deshalb als 
notwendig erscheinen, die Pläne für den Kanalausbau zu überprüfen und wenn erforderlich 
durch Änderung des Planfeststellungsbeschlusses anzupassen.  
Die kürzlich bekannt gewordenen Absichten der zuständigen Stellen der 
Wasserstraßenverwaltung des Bundes, den Zeitraum für den Ausbau des DEK innerhalb der 
sog. „Stadtstrecke“ aus finanziellen Gründen von fünf auf mindestens zehn Jahre zu 
verlängern, lassen befürchten, dass die Eingriffe in die an den Kanalufern gelegenen Grün- 
und Freiflächen noch gravierender sein werden, als dies bislang zu erkennen war. Es ist zu 
befürchten, dass diese für Innenstadtbewohner wohnungsnah gelegenen Angebote für die 
tägliche Freizeit und Erholung eine unzumutbar lange Zeit entfallen werden und es ist zu 
befürchten, dass die vielfältigen Verkehrsbeziehungen über den Kanal hinweg durch lange

Bauzeiten für Menschen wie für Unternehmen unkalkulierbar erschwert oder unterbrochen 
werden. 
Nicht zuletzt durch den bereits heute und fast täglich zu beobachtenden Verkehr von mehr 
als 170 m langen und beladen über 3.000 BRT schweren Schubeinheiten auf dem noch nicht 
ausgebauten Teilstück des DEK ergibt sich die Frage, ob die bislang geplante Verbreiterung 
des Kanalbetts auch im Bereich der Innenstadt von Münster wirklich unumgänglich ist. Wenn 
auf dem rund 4 km langen Stück zwischen der Schleuse und dem Dreieckshafen auf die 
Verbreiterung verzichtet werden kann, müssen viele hundert Bäume nicht gefällt und Grün- 
und Freiflächen nicht preisgegeben werden. Bei der Ausbaubreite des Kanals gibt es – wie 
das Verkehrsgeschehen zeigt -  offenbar weniger Zwangspunkte als bei der Vertiefung der 
Fahrrinne und der Anhebung der Brücken für Straßen und Eisenbahn. 
Um den Belangen der zunehmenden Schifffahrt und wachsender Größen der Kanalschiffe 
Rechnung zu tragen, sollte geprüft werden, ob der Verkehr auf diesem Teil des Kanals 
künftig durch Signal- oder Funksteuerung im Einbahnverkehr geregelt werden kann. 
Angesichts der nach mehreren Tagen bemessenen Fahrzeit von Binnenschiffen auf ihrem 
Weg von den deutschen und niederländischen Nordseehäfen in die Wirtschaftszentren im 
Binnenland oder nach Berlin erscheint eine durch 4 km Einbahnstrecke bedingte maximale 
Wartezeit von 1 Stunde erträglich. Hinzu kommt, dass die Schleuse allen Schiffen an dieser 
Stelle ohnehin eine Zwangspause beschert.  
Daher sollten Erfordernisse und Konsequenzen dieser Regelung umfassend geprüft und den 
Ratsgremien vorgestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, die von vielen 
Münsteranerinnen und Münsteraner geschätzten Freiflächen rund um den Kanal zu erhalten 
und auf diese Weise auch erhebliche Kosten zu sparen. 
Grundsätzlich wird das Bestreben begrüßt, mehr Güter auf Flüssen und Kanälen zu 
transportieren. Transport auf dem Wasser ist ökologisch sinnvoller als der Transport auf 
Straßen oder als Luftfracht. Aber auch die Verbesserung dieser Transportwege muss für die 
BürgerInnen und die Stadt verträglich geregelt und organisiert werden. 
 
Hery Klas 
und Fraktion 
Köhn + Toulas 
und Fraktion 
Pascal Powroznik 
Die Piraten

Beratungsverlauf (1)

06.04.2011 Rat
TOP 25.3 Antrag
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Umgehungsstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0029/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
30.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37