A-R/0047/2021
Landesregierung darf Eltern nicht im Regen stehen lassen – Keine Elternbeiträge für eingeschränkte Leistung
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a-r-0047-2021-Grüne-SPD-Volt-Elternbeiträge Kitas_OGS_FINAL
3788 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0047/2021
Landesregierung darf Eltern nicht im Regen stehen
lassen – Keine Elternbeiträge für eingeschränkte
Leistung!
- Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung -
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die
Aufforderung des Rates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine
Erstattung der Elternbeiträge für alle Monate mit eingeschränktem Betrieb zu
beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
2. In dem Zusammenhang bekräftigt der Rat insbesondere auch seinen
Beschluss vom 17.03.2021, wonach die Stadt Münster auf die Erhebung von
Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die
Betreuung von Kindern in Kindertagespfle ge sowie für den Besuch einer
Offenen Ganztagsschule für den Monat Februar 2021 verzichtet, sobald das
Land sich rückwirkend bereit erklärt, seinen Anteil zu übernehmen.
3. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Münster, die Elternbeiträge für
jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb in Gänze zu erlassen, für
den das Land seinen hälftigen Anteil übernimmt.
Begründung:
Es ist offensichtlich, dass Familien zu den ganz großen Verlierern der Corona-Krise
gehören. Um die Auswirkungen der Pandemie auf Familien zumindest finanziell
abzumildern, muss die Aussetzung der Gebühren für Kindertagesstätten, der
Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen über Ende Januar 2021 hinaus
verlängert werden. Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine
eingeschränkte Betreuung gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine
Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge j eweils zur Hälfte verständigt.
Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen. Zur Eindämmung der Corona -
Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend
aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespf legestelle
betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der Eltern
nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet. Auch in den
sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl
11.05.2021
in Kita s als auch in der OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die
Monate Februar 2021 fortfolgende, entgegen der Regelungen im Jahr 2020 sowie
im Januar 2021, dennoch erhoben. Der von der Landesregierung auf den Weg
gebrachte Erlass der Beiträge für d ie Monate Mai und Juni ist ein richtiges Signal,
greift jedoch zu kurz: Ein Erlass der Elternbeiträge muss auch für die Monate
Februar, März und April erfolgen, da auch in diesen Monaten die Betreuungszeit in
den Einrichtungen reduziert war. Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine
nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung in den genannten Monaten die
volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung
und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und
Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen.
Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert. Die
Landesregierung wird daher dringend aufgefordert – wie es auch die drei
kommunalen Spitzenverbände fordern – einen Erlass der Elternbeiträge und eine
damit verbundene zumindest hälftige Beteiligung des Landes zu beschließen. Das
Land darf Eltern nicht länger im Regen stehen lassen.
gez. gez. gez.
Leon Herbstmann Doris Feldmann Tim Pasch
Christoph Kattentidt Marius Herwig Helene Goldbeck
Sylvia Rietenberg Lia Kirsch
Jule Heinz-Fischer Ludger Steinmann
Andrea Blome und Fraktion
Dr. Robin Korte
Carsten Peters
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0047/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.05.2021
- Erstellt
- 11.05.2021 13:57