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A-R/0047/2021

Landesregierung darf Eltern nicht im Regen stehen lassen – Keine Elternbeiträge für eingeschränkte Leistung

Antrag an den Rat 11.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.23.4

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0047/2021 
 
      
 
    
Landesregierung darf Eltern nicht im Regen stehen 
lassen – Keine Elternbeiträge für eingeschränkte 
Leistung! 
 
- Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung - 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die 
Aufforderung des Rates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass bzw. eine 
Erstattung der Elternbeiträge für alle Monate mit eingeschränktem Betrieb zu 
beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen. 
2. In dem Zusammenhang bekräftigt der Rat insbesondere auch seinen 
Beschluss vom 17.03.2021, wonach die Stadt Münster auf die Erhebung von 
Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die 
Betreuung von Kindern in Kindertagespfle ge sowie für den Besuch einer 
Offenen Ganztagsschule für den Monat Februar 2021 verzichtet, sobald das 
Land sich rückwirkend bereit erklärt, seinen Anteil zu übernehmen. 
3. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Münster, die Elternbeiträge für 
jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb in Gänze zu erlassen, für 
den das Land seinen hälftigen Anteil übernimmt.  
 
 
Begründung: 
 
Es ist offensichtlich, dass Familien zu den ganz großen Verlierern der Corona-Krise 
gehören. Um die Auswirkungen der Pandemie auf Familien zumindest finanziell 
abzumildern, muss die Aussetzung der Gebühren für Kindertagesstätten, der 
Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen über Ende Januar 2021 hinaus 
verlängert werden. Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine 
eingeschränkte Betreuung gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine 
Aussetzung bzw. Erstattung der Elternbeiträge j eweils zur Hälfte verständigt. 
Gleiches ist für den Monat Januar 2021 geschehen. Zur Eindämmung der Corona -
Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend 
aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespf legestelle 
betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der Eltern 
nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet. Auch in den 
sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl 
11.05.2021

in Kita s als auch in der OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die 
Monate Februar 2021 fortfolgende, entgegen der Regelungen im Jahr 2020 sowie 
im Januar 2021, dennoch erhoben. Der von der Landesregierung auf den Weg 
gebrachte Erlass der Beiträge für d ie Monate Mai und Juni ist ein richtiges Signal, 
greift jedoch zu kurz: Ein Erlass der Elternbeiträge muss auch für die Monate 
Februar, März und April erfolgen, da auch in diesen Monaten die Betreuungszeit in 
den Einrichtungen reduziert war. Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine 
nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung in den genannten Monaten die 
volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung 
und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und 
Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen. 
Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert. Die 
Landesregierung wird daher dringend aufgefordert – wie es auch die drei 
kommunalen Spitzenverbände fordern – einen Erlass der Elternbeiträge und eine 
damit verbundene zumindest hälftige Beteiligung des Landes zu beschließen. Das 
Land darf Eltern nicht länger im Regen stehen lassen. 
 
gez.     gez.     gez. 
Leon Herbstmann  Doris Feldmann  Tim Pasch   
Christoph Kattentidt  Marius Herwig    Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg  Lia Kirsch   
Jule Heinz-Fischer  Ludger Steinmann      
Andrea Blome  und Fraktion        
Dr. Robin Korte     
Carsten Peters 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.23.4 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0047/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.05.2021
Erstellt
11.05.2021 13:57