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A-R/0049/2018

Wohnraum für Wohnungslose schaffen – „Housing first“ in Münster umsetzen

Antrag an den Rat 27.06.2018

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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0049/2018  
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
25.06.2018 
Antrag an den Rat 
 
Wohnraum für Wohnungslose schaffen – „Housing first“ in Münster umsetzen 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Zur Schaffung von dauerhaftem und nachhaltigem “ Normalwohnraum” für wohnungslose 
Menschen mit komplexen Problemlagen unterstützt die Stadt Münster die Erprobung des 
Housing-First-Ansatzes als eine neue Vorgehensweise in der Wohnungslosenhilfe. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Handlungs möglichkeiten aufzuzeigen und einen 
entsprechenden Bericht vorzulegen. 
 
Begründung: 
I. 
Seit einigen Jahren ist der „Housing-First“-Ansatz in der Wohnungslosenhilfe in der 
Diskussion. Housing First ist ein Programmansatz, m it dem Wohnungslose mit komplexen 
Problemlagen direkt in dauerhaften Wohnraum gebrach t werden, ohne die Bedingung, 
vorher „Wohnfähigkeit" erlangt zu haben. Wohnbeglei tende persönliche Hilfen werden 
nachdrücklich (assertive) angeboten, aber ihre Annahme ist freiwillig. 
Statt der gängigen Stufensysteme für Wohnungslose, die einen schrittweisen Aufstieg 
zwischen verschiedenen Sonderwohnformen - Notunterk ünfte, betreute Wohngruppen, 
Übergangswohnen / Trainingswohnen usw. - mit unters chiedlichen Graden von Autonomie 
und Kontrolle vorsehen, bevor eine Vermittlung in a bgeschlossenen Wohnraum mit vollen 
Mieterrechten („Finalwohnung“) möglich ist, werden Wohnungslose bereits von Anfang an in 
“sog.“ Normalwohnraum vermittelt und zusätzlich dazu werden ihnen persönliche soziale und 
gesundheitliche Hilfen angeboten. 
In anderen Ländern ist der Housing-First-Ansatz ber eits sehr erfolgreich. Finnland 
beispielsweise hat es mit seinem landesweiten Housi ng-First-Programm geschafft, die Zahl 
der Wohnungslosen Menschen deutlich zu senken. Auch  in Portugal oder Österreich läuft 
dieses Programm mit Erfolg. 
Begrüßenswert ist es, dass die NRW-Landesregierung im Rahmen des 
Landesförderprogramms „ Wohnungslosigkeit vermeiden – dauerhaftes Wohnen si chern“  
auch für Nordrhein-Westfalen ein Pilotprojekt „Housing-First-Fonds“ mit einer Personalstelle 
über drei Jahre fördern wird.  
Mit Hilfe von Geldern aus einem Fonds, der sich aus  den Verkaufserlösen aus Werken des 
Malers Gerhard Richter speist, soll der Ankauf von bis zu 100 Wohneinheiten durch soziale 
Träger der Freien Wohlfahrtspflege  mit finanziert werden. Ziel des Projektes ist zum einen 
die Schaffung von Wohnraum für chronifiziert, wohnu ngslose Menschen, die sich nicht 
bereits in einer Maßnahme befinden, und die Umsetzu ng des Housing- First- Ansatzes unter 
wissenschaftlicher Evaluation. 
Durchgeführt wird das Projekt vom Paritätischen Woh lfahrtsverband Nordrhein-Westfalen in 
Kooperation mit einem Paritätischen Träger in Düsse ldorf, der gleichzeitig die Fondsgelder

2 
 
 
akquiriert hat und zweckgebunden einbringt. Der Fon ds gibt freien, gemeinnützigen Trägern 
die Möglichkeit, Wohneigentum für die Zielgruppe zu  erwerben, um an unterschiedlichen 
Standorten in NRW den Wohnraum unbefristet an die Z ielgruppe der chronifiziert- 
wohnungslosen Menschen, als sog:“ Normalwohnraum (M ietwohnungen mit 
privatrechtlichem Mietvertrag) zu vermieten.  
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass sich s oziale Träger in der Kommune 
Belegungsrechte für diese Vermietungen sichern. In beiden Fällen bietet ein sozialer Träger, 
in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger (Land schaftsverbände), soziale Wohnhilfen 
nach dem Housing-First-Konzept an. 
II. 
„Wohnen ist ein Menschenrecht“, doch bezahlbarer Wo hnraum ist knapp geworden. 
Menschen die auf der Straße leben haben so gut wie keine Chancen an sog. 
Normalwohnraum zu kommen. Laut der letzten Schätzun gen der BAG Wohnungslosenhilfe, 
wird sich die Zahl der Wohnungslosen Menschen bunde sweit bis 2020 von derzeit fast 
900.000 auf 1,2, Mio. erhöhen. Daher braucht es dri ngend eine bundesweite politische 
Strategie, wie dieser steigenden Wohnungslosigkeit begegnet werden kann. Hier bietet der 
„Housing-First“ Ansatz einen neuen Denkansatz in der Wohnungslosenhilfe. 
Das Projekt wird den Notstand auf dem Wohnungsmarkt  alleine nicht beseitigen können. Es 
kann aber dazu beitragen, wissenschaftlich zu beleg en, dass eine direkte Vermittlung von 
chronifizierten wohnungslosen Menschen in Privatwoh nraum, funktionieren kann, wenn 
diese Menschen, die aufgrund ihres oft jahrelangen Lebens auf der Straße, massive 
psychische und gesundheitliche Probleme haben, kont inuierlich soziale Hilfen bekommen. 
Viele Studien zeigen, dass gerade die sog. „Schwers tvermittelbaren“ Menschen, durch 
diesen Ansatz auf Jahre in diesen Wohnungen verblei ben und Verbesserungen in einzelnen 
Lebensbereichen  erreichen können. (s. Europäische Kommission-   „Housing First“ Peer 
Review zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung)  
Beispiel Düsseldorf: Hier kauft die Obdachloseninit iative Fifty Fifty  bereits seit zwei Jahren 
Wohnungen im Stadtgebiet an, um sie an Wohnungslose  zu vermieten. Fifty fifty  führt 
mittlerweile 48 Wohnungen unter dem Konzept: „Housing first“.  
III. 
Auch wenn es in Münster bereits viele Einrichtungen  und Angebote der Wohnungslosenhilfe 
gibt, wäre es dennoch sehr sinnvoll, auch vor dem H intergrund der weiter ansteigenden 
Zahlen von Wohnungslosen, die bereits bestehenden A ngebote in der Wohnungslosenhilfe 
um dieses Projekt „Housing First“ zu ergänzen.  
Der Träger „Dach übern Kopf e.V.“ plant aktuell als ein Kooperationsträger des landesweiten 
Projektes diesen Ansatz in Münster umzusetzen. Die Stadt Münster sollte daher die Arbeit 
des Trägers so gut wie es geht unterstützen und all es ihr Mögliche dazu beitragen, dass 
dieses Vorhaben in Münster umgesetzt werden kann.  
 
 
Richard Halberstadt      Harald Wölter 
Stefan Weber       Otto Reiners 
Christel Loschelder      Christoph Kattentidt 
Karin Reismann       Jörn Möltgen 
und Fraktion       und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

04.07.2018 Rat
TOP 47.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0049/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
27.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37