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Ermittlung fehlender Straßenbeschilderung

Mitteilung BV 0915/2022 vom 23.03.2022

Stand: Am 02.05.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0915/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022 Ermittlung fehlender Straßenbeschilderung hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.03.2022, TOP 8.1.7 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, fehlende Straßenschilder im Bezirk systematisch zu ermitteln und zu ergänzen.“ Mitteilung der Verwaltung: Der Baubetriebshof des Amtes für Verkehrsmanagement hat als hoheitliche Aufgabe die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Um die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten, werden alle öffentli- chen Straßen, Wege und Plätze regelmäßig kontrolliert. Der Straßenkontrolldienst der Stadt Köln ist darauf eingestellt, mit seinem besonders geschulten Fachpersonal die Verkehrssicherheit ausrei- chend bewerten zu können. Hierzu gehört auch die Erfassung von Beschilderung und Aufnahme von fehlenden oder ggf. abhandengekommenen Schildern. Der Straßenbaulastträger kommt dadurch - mittels den nach Richtlinien vorgegebenen sowie verpflichtenden Kontrollen - der gesetzlich normier- ten Verkehrssicherungspflicht nach. Zusätzlich gehen bei der Straßenverkehrsbehörde regelmäßig Meldungen von Dritten (Polizei, Feu- erwehr, Bürger*innen) auch zu Straßenbenennungsschildern ein, die dann dort überprüft werden und als straßenverkehrsrechtliche Anordnung - soweit erforderlich - im Rahmen der personellen Möglich- keit von den Mitarbeitenden des Baubetriebshof ausgeführt werden.

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2022

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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