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SV-2016/0036

Große Anfrage der AfD-Fraktion vom 17. August 2016 betr. Wohnraumknappheit im gesamten Stadtgebiet wegen Verbot der Ausweisung von Neubaugebieten im Darmstädter Norden und hohe Gesundheitsbelastung durch die „Fluglärmkeule“ („Startbahn 18 West König kurz/AMTIX kurz“) insbesondere im Darmstädter Norden (Zusatzfragen zur Großen Anfrage vom 2. Juni 2016)

Große Anfragen 22.08.2016

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Abgesandt

Wissenschaftsstadt
Postfach 11 1061
Der Magistrat 64225 Darmstadt Darmstadt

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Bad Nauheimer Str. 4
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21.09.2016

Ihre Zusatzanfrage vom 17.08.2016 zur Großen Anfrage vom 02.06.2016

Wohnraumknappheit im gesamten Stadtgebiet wegen Verbot der Ausweisung von Neubaugebieten im
Darmstädter Norden und Gesundheitsbelastung durch die ‚Fluglärm‘ (Minimal Noise „Startbahn 18
West König kurz‘‘) und insbesondere im Darmstädter Norden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre 0. g. Große Zusatzanfrage beantworten wir wie folgt:

Frage 1:

Wie viel Hektar Fläche stehen zurzeit durch das Fluglärmgesetz $ 5 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
wegen der Siedlungsbeschränkung zur Ausweisung von Neubaugebieten der Stadt Darmstadt nicht zur
Verfügung?

Antwort:

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt von 2006 sind (innerhalb
der Siedlungsbeschränkungszone) aktuell keine Flächen für Neubaugebiete ausgewiesen.

Jedoch wurde im Kontext der Aufstellung des Flächennutzungsplans in Vorbereitung der 1. Offenlage
im Jahr 1999 eine Studie ausgearbeitet, die die Flächenpotentiale im Norden Darmstadts untersucht
und mehrere Vorschläge hierzu erarbeitet hatte. Im Ergebnis wurden im Entwurf zur 1. Offenlage
insgesamt 138 ha als Neuerschließungsgebiete für Wohnen in unterschiedlichen Realisierungsstufen
ausgewiesen. Von diesen 138 ha fielen auf die Stadtteile Arheilgen, Wixhausen und Kranichstein 128
ha. Seitdem konnten von diesen 128 ha 41 ha bebaut werden, da zum damaligen Zeitpunkt für diese
Flächen bereits hinreichend konkretisierte Bebauungspläne vorlagen.

Mitglied
im
„5 Erfolgsfaktor
Familie
ne 1
Postbank Frankfurt Sparkasse Darmstadt
Konto-Nummer 2612-601 Konto-Nummer 544 000

BLZ 500 100 60 BLZ 508 501 50

Die verbleibenden 87 ha konnten, aufgrund der Festlegung des Siedlungsbeschränkungsbereiches, der
dann auch in den damals in Aufstellung befindlichen Regionalplan Südhessen aufgenommen wurde,
nicht ausgewiesen werden.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens und des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des
Flughafens Frankfurt am Main sowie im Rahmen der Offenlage des Entwurfs des Regionalplans
Südhessen wurden durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt Einwände zum Flughafenausbau bzw. dem
damit einhergehenden Siedlungsbeschränkungsbereich erhoben. Darüber hinaus legte die Stadt
Darmstadt nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof
ein. Die u.a. vorgebrachten Einwände, dass der Siedlungsbeschränkungsbereich zu einem
schwerwiegenden und nachhaltigen Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Stadt führt und in
Folge ca. 80 % derjenigen Siedlungsflächen, die für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der
Stadt zu Wohnzwecken vorgehalten wurden, einer Wohnbebauung entzogen wurden, wurden seitens
der Planfeststellungsbehörde sowie im zweiten Schritt vom Verwaltungsgerichtshof Kassel
zurückgewiesen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass durch die diskutierte Verschiebung des
Siedlungsbeschränkungsbereichs nicht automatisch 87 ha Wohnbaufläche zur Verfügung stehen und
bebaut werden können. Für die Umwandlung von aktuell überwiegend landwirtschaftlich geprägten
Flächen sind die Beschränkungen und gesetzliche Vorschriften für diese Flächen, wie beispielsweise
die Vorgaben aus dem Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010
(Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, Vorranggebiet
Landwirtschaft) sowie der Natur- und Artenschutz zu beachten.

Darüber hinaus ist auch festzustellen, dass sich diese Flächen in unterschiedlichem, zum Großteil
privatem, Eigentum befinden. Der Zugriff auf diese Flächen sowie die Mobilisierung des
Wohnbaupotentials obliegt daher nicht alleine der Kommune als Planungsträger.

Frage 2:
Wie viele neue Wohneinheiten gehen deshalb aus dieser Frage 1 der Stadt Darmstadt schätzungsweise
verloren?

Antwort:

Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 legt mit dem Ziel Z3.4.1-9

Dichtevorgaben bezogen auf Bruttowohnbauland für die verschiedenen Siedlungstypen im Rahmen der

Bauleitplanung fest:

* im ländlichen Siedlungstyp 25 bis 40 Wohneinheiten je ha,

« ‚in verstädterter Besiedlung und ihrer Umgebung 35 bis 50 Wohneinheiten je ha,

« im Einzugsbereich vorhandener oder geplanter S- und U-Bahn-Haltepunkte 45 bis 60 Wohneinheiten
je ha,

* im Großstadtbereich mindestens 60 Wohneinheiten je ha.

Mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen und der Aufstellung von Bebauungsplänen sind diese

Dichtevorgaben durch die Kommunen einzuhalten.

Frage 3:
Wie viele neue Wohneinheiten sind durch Nachverdichtung (Konversion, ergänzende Bebauung,
Geschossaufstockung etc.) schätzungsweise im Siedlungsbeschränkungsgebiet möglich?

Antwort:

Das Mobilisierungspotenzial in der Innenentwicklung ist eine Abschätzung von untergenutzten Flächen,
die sich in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen befinden. Eine gesicherte Aussage über die
Entwicklung und Vermarktung dieser Potenzialflächen kann abschließend nicht erfolgen.

Durch eine grobe städtebauliche Abschätzung könnten innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets
in den Stadtteilen Arheilgen, Wixhausen und Kranichstein durch Nachverdichtung rund 600
Wohneinheiten entstehen. Von diesen 600 Wohneinheiten wäre für ungefähr die Hälfte ein
Bauleitplanverfahren notwendig - welches jedoch aufgrund der Siedlungsbeschränkungszone nicht
durchführbar ist, für die andere Hälfte wäre eine Nachverdichtung nach $ 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) möglich.

Die Voraussetzung für diese Entwicklung wäre allerdings, dass sämtliche Flächen mobilisiert werden
könnten und dass diese Flächen sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich zur Verfügung stünden.

Frage 4:
Wie viel Hektar stehen insgesamt im restlichen Gebiet der Stadt Darmstadt (Fläche ohne
Siedlungsbeschränkung) für die Ausweisung von Neubaugebieten zur Verfügung?

Antwort:

Bezugnehmend auf die Antwort zur Frage 2 in der Großen Anfrage vom 02.06.2016 und die dort
aufgeführten bestehenden Bauflächen, die durch Umnutzung derzeit in der Entwicklung bzw. in
Vorbereitung sind, können wir folgende Flächengrößen mitteilen:

Ehemaliges EAD Gelände . 1,6 ha
Holzhofpark (ehemaliges Echo-Areal) 1,7 ha
Lincoln-Siedlung 25,0 ha
Ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne/ Jefferson 24,4 ha
Klinik Gelände in Eberstadt nu 4,4 ha
Berliner Allee 1,4 ha
Haardtring (ehemaliges Nähr-Engel-Areal) 2,5 ha
Summe: 61 ha
Frage 5:

Wie viele neue Wohneinheiten ergeben sich aus der Frage 3 schätzungsweise (hier Neubauten)?

Antwort:

Davon ausgehend, dass sich Frage 5 auf die Frage 4 bezieht (und nicht die Frage 3) möchten wir
analog zur Antwort 2 auf die Dichtevorgaben des Regionalplans Südhessen / Regionalen
Flächennutzungsplans 2010 verweisen.

Frage 6: .
Wie viele neue Wohneinheiten sind durch Nachverdichtung (Konversion, ergänzende Bebauung,
Geschossaufstockung etc.) schätzungsweise im Gebiet ohne Siedlungsbeschränkung möglich?

Antwort:

Innerhalb der Siedlungsflächen der Stadt Darmstadt sind aktuell Flächen für rund 6.000
Wohneinheiten bekannt, für die Planungen für Wohnbauentwicklung, wie z.B. Bauvoranfragen,
Baugenehmigungen, Planungsüberlegungen oder städtebauliche Wohnbaukonzepte für
Konversionsflächen, vorliegen.

Weitere fundierte Zahlen zu Nachverdichtungspotentialen können nur unter vertiefender Betrachtung
der einzelnen Siedlungsstrukturen erfolgen.

Pauschale Berechnungen wie beispielweise die Studie „Wohnraumpotentiale durch Aufstockungen“
(Februar 2016) der TUD mit dem ISP Eduard Pestel Institut für Systemforschung, wo für die Stadt
Darmstadt ein Wohnraumpotential von ca. 7.300 Wohneinheiten durch Aufstockungen ermittelt wurde,

sind theoretischer Natur, da diese nicht in der vertiefenden Betrachtung Aspekte wie
Stellplatznachweis, Nachbarbelange sowie Natur- und Artenschutz einbezogen wurden.

Analog zur Antwort auf Frage 3 ist auch hier festzuhalten, dass die Voraussetzung für jegliche
Entwicklung ist, dass die Flächen mobilisiert werden könnten und dass diese Flächen sowohl zeitlich
als auch wirtschaftlich zur Verfügung stünden. Eine gesicherte Aussage über die Entwicklung und
Vermarktung dieser Potenzialflächen kann daher nicht erfolgen.

Frage 7:

Hat die Stadt Darmstadt Erkenntnisse, dass die Abflugroute „Startbahn 18 West König kurz/AMTIX
kurz“ nachweislich die Stadt benachteiligt (exemplarisch: 06.02.2016 zwischen 22:00 und 23:00 Uhr -
keine Gleichverteilung der Abflugrouten und Mix von schweren und leichteren Flugzeugen mittels
Abflugrouten „lang und kurz“)?

Antwort:

Nein. Ein Vergleich der Belegung der Abflugrouten AMTIX kurz und lang ist fachlich nicht geboten, da
die Abflugroute AMTIX lang in Verbindung mit den anderen Abflugrouten der Startbahn West in
Richtung Süden gesehen werden muss. Hierbei lässt sich feststellen, dass sich -im Durchschnitt- die
Abflüge bei Westbetrieb ungefähr gleich verteilen und bei Ostbetrieb die Flugroute AMTIX kurz deutlich
seltener genutzt wird.

Detaillierte Zahlen hierzu lassen sich den regelmäßigen Berichten des Hessischen Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung auf den Sitzungen der Fluglärmkommission
entnehmen.

Frage 8:

Wie viele Anträge wurden seitens der Stadt Darmstadt in der Zeit von 2012 bis heute aktiv in die
Fluglärmkommission eingebracht und vor allen mit welchen Inhalten, um die Wohnungsraumknappheit
- mit ausgelöst durch die Siedlungsbeschränkung - zu verbessern?

Zusätzlich bitten wir um Übermittlung der Anträge in Kopie.

Antwort:

Keine, da die Zulässigkeit der Siedlungsbeschränkung bereits gerichtlich festgestellt wurde (siehe
Antwort zu Frage 1) und deshalb ein Antrag wirkungslos geblieben wäre.

Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Siedlungsbeschränkungsgebiete und auch die
Lärmschutzbereiche des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm der raumordnerischen Lärmvorsorge
und Konfliktvermeidung dienen.

Frage 9:
Welche Anträge wird die Stadt Darmstadt in Zukunft in die Fluglärmkommission einbringen, um
wenigstens einen der Auslöser von Wohnungsraumverknappung zu entschärfen?

Antwort:

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sieht vor, die Lärmschutzzonen turnusmäßig daraufhin zu
überprüfen, ob sich die Lärmbelastung wesentlich verändert hat oder innerhalb der nächsten zehn
Jahre voraussichtlich wesentlich verändern wird. Das Fluglärmschutzgesetz sieht aber vor, dass
besondere Umstände eine frühere Überprüfung verursachen können. Dieser Fall könnte eintreten, wenn
nachweislich der tatsächliche Fluglärm mehr als 2 dB vom berechneten Fluglärm des
Lärmschutzbereichs abweicht. Sollte sich im Rahmen der weiteren Diskussionen und Umsetzung von
Maßnahmen im aktiven Schallschutz abzeichnen, dass eine Überprüfung erfolgversprechend sein
könnte, wird die Stadt Darmstadt einen entsprechenden Antrag stellen.

Frage 10:
Wer wird die Stadt Darmstadt in der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission am 28.09.2016
vertreten?

Antwort:
Frau Astrid Tschann, städtebauliche Referentin im für Fluglärm zuständigen Dezernat Ill.

Frage 11:

Die Stadt Darmstadt wird gebeten, sowohl bei der Fluglärmkommission, der DFS sowie beim ExpASS
den aktuellen Stand der geplanten Verschiebung der Route „Startbahn 18 West König kurz/AMTIX
kurz“ zu eruieren.

Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:

a) Wie stehen die verschiedenen oben genannten Institutionen zu der angedachten Verschiebung?

b) Soll die Alternativroute im Anfangsteil der bestehenden Route "DROPs“ von Startbahn 18 West
König (kurz) nördlich parallel verlaufen?

c) Wo sehen Sie die Ursachen, die diese (angestrebte) Verschiebung bisher verhindert haben?

d) Wie hat die Stadt Darmstadt konkret diese Maßnahme bisher unterstützt?

e) Wie unterstützt die Stadt Darmstadt diese Maßnahme derzeit und die nächsten Monate
diesbezüglich?

f} Wo sehen Sie Probleme, die dieser Umsetzung der Maßnahme Umfliegung des Siedlungsgebietes
im Darmstädter Norden, im Jahr 2017 im Wege stehen könnten?

g) Was ist der letzte Stand der Diskussion diesbezüglich?

h) Wann wurde das Thema zuletzt und mit welchem Ergebnis behandelt?

i) Gibt es dazu einen aktuellen Bericht mit konkreter Information zur geplanten Maßnahme? Wenn ja
bitten wir um Übermittlung des Berichts.

)) Was will die Stadt Darmstadt tun, um diesen Prozess zu unterstützen bzw. schneller für die Bürger
Darmstadts voran zu bringen?

Antwort:

Die Stadt Darmstadt hat in verschiedenen Schreiben an das in diesem Fall zuständige
Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) auf die Dringlichkeit einer Entlastung des vom
Fluglärm belasteten Darmstädter Nordens hingewiesen und um den zügigen Abschluss der
Untersuchung der potentiellen Routenverlegung gebeten. Hierfür wurde auch die Hilfe der Stadt
beispielsweise durch die Bereitstellung von Bevölkerungsdaten angeboten. Dieses Hilfsangebot gilt
auch weiterhin.

Es ist seitens des Forums Flughafen und Region bzw. des ExpASS angekündigt, im ersten Halbjahr
2017 den zuständigen Gremien ein zweites Maßnahmenpaket aktiver Schallschutz vorzulegen.

Auf Rückfragen nach Details wurde seitens des ExpASS auf das Abwarten dieser Vorlage hingewiesen,
so dass eine eingehende Antwort auf die Unterfragen derzeit nicht möglich ist.

Der Gedanke des Maßnahmenpakets aktiver Schallschutz sieht vor, nach Möglichkeit Maßnahmen zu
finden und miteinander zu kombinieren, sodass potentiell negative Auswirkungen einzelner
Maßnahmen durch andere im Paket enthaltene Maßnahmen ausgeglichen werden. Einzelne
Maßnahmen müssen also im Zusammenhang gesehen und diskutiert werden.

Ob die potentielle Verlegung der Flugroute AMTIX kurz im zweiten Maßnahmenpaket aktiver
Schallschutz enthalten sein wird, bleibt abzuwarten.

Bei der Vorstellung des Pakets wird die Stadt Darmstadt sich selbstverständlich in den entsprechenden
Gremien positionieren, um die Darmstädter Bevölkerung vor vermeidbaren Fluglärm zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

IRA Barbara Akdeniz

Oberbürgermeister Stadträtin

Verteiler:

Büro des Oberbürgermeisters

Büro der Stadtverordnetenversammlung m. d. B. um
Verteilung an die Fraktionen

Pressestelle (X zur Kenntnis ( )zur Publikation
Dezernat V -

Amt 61

Amt 56

SV-2016/0036

5002 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2016/0036 
 
 
Große Anfrage der AfD-Fraktion vom 17. August 2016 betr. Wohnraumknappheit im 
gesamten Stadtgebiet wegen Verbot der Ausweisung von Neubaugebieten im 
Darmstädter Norden und hohe Gesundheitsbelastung durch die „Fluglärmkeule“ 
(„Startbahn 18 West König kurz/AMTIX kurz“) insbesondere im Darmstädter Norden 
(Zusatzfragen zur Großen Anfrage vom 2. Juni 2016) 
 
 
Fraktionsbüro der AfD Darmstadt 
Bad Nauheimer Strasse 4, 64289 Darmstadt 
Telefon: +49(0)6151 – 73475 161 
            Fax : +49(0)6151 – 734751 150  
www.AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
info@AfD-Darmstadt-Fraktion.de 
 
AfD-Fraktion Darmstadt  Bad Nauheimer Str.4, 64289 Darmstadt  
STAVO-Büro 
z.Hd. Herrn Daum 
 
64283 Darmstadt 
    Darmstadt, den 17.8.2016 
 
 
 
Betreff: Große Zusatzanfrage zur Anfrage vom 2.6.2016 von  
Stadtverordneter Günter Zabel 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Der Magistrat möge noch folgende Zusatz-Fragen zur großen Anfrage vom 
2 Juni 2016 beantworten: 
  
Wohnraumknappheit im gesamten Stadtgebiet wegen Verbot der Ausweisung von 
Neubaugebieten im Darmstädter Norden und hohe Gesundheitsbelastung durch die 
„Fluglärmkeule“ („Startbahn 18 West König kurz/AMTIX kurz“) insbesondere im 
Darmstädter Norden 
 
Fragen 
 
Bezugnehmend auf Frage 1-alt (große Anfrage vom 2.6.2016): 
 
1. Wie viel Hektar Fläche stehen zurzeit durch das Fluglärmgesetz § 5 Gesetz 
zum Schutz gegen Fluglärm wegen der Siedlungsbeschränkung zur 
Ausweisung von Neubaugebieten der Stadt Darmstadt nicht zur Verfügung? 
2. Wie viele neue Wohneinheiten gehen deshalb aus dieser Frage 1. der Stadt 
Darmstadt schätzungsweise verloren? 
3. Wie viele neue Wohneinheiten sind durch Nachverdichtung (Konversion, 
ergänzende Bebauung, Geschossaufstockungen etc.) schätzungsweise im 
Siedlungsbeschränkungsgebiet möglich? 
 
Bezugnehmend auf Frage 2-alt (große Anfrage vom 2.6.2016):

2 
 
4. Wie viel Hektar stehen insgesamt im restlichen Gebiet der Stadt Darmstadt 
(Fläche ohne Siedlungsbeschränkung) für die Ausweisung von 
Neubaugebieten zur Verfügung? 
5. Wie viele neue Wohneinheiten ergeben sich aus dieser Frage 3.  
schätzungsweise (hier Neubauten)? 
6. Wie viele neue Wohneinheiten sind durch Nachverdichtung (Konversion, 
ergänzende Bebauung, Geschossaufstockungen etc.?) schätzungsweise im 
Gebiet ohne Siedlungsbeschränkung möglich? 
 
 
7. Hat die Stadt Darmstadt Erkenntnisse, dass die Abflugroute „Startbahn 18 
West König kurz/AMTIX kurz“ nachweislich die Stadt benachteiligt 
(exemplarisch: 06.02.2016 zwischen 22:00 und 23:00 Uhr - keine 
Gleichverteilung der Abflugrouten und Mix von schweren und leichteren 
Flugzeugen mittels Abflugrouten „lang und kurz“)? 
 
8. Wie viele Anträge wurden seitens der Stadt Darmstadt in der Zeit von 2012 bis 
heute aktiv in die Fluglärmkommission eingebracht und vor allen mit welchen 
Inhalten, um die Wohnungsraum-knappheit - mit ausgelöst durch die 
Siedlungsbeschränkung - zu verbessern? 
Zusätzlich bitten wir Übermittlung der Anträge in Kopie. 
 
9. Welche Anträge wird die Stadt Darmstadt in Zukunft in die 
Fluglärmkommission einbringen, um wenigstens einen der Auslöser von 
Wohnungsraumverknappung zu entschärfen? 
 
10. Wer wird die Stadt Darmstadt in der nächsten Sitzung der 
Fluglärmkommission am 28.09.2016 vertreten? 
 
11. Die Stadt Darmstadt wird gebeten, sowohl bei der Fluglärmkommission, der 
DFS sowie beim ExpASS den aktuellen Stand der geplanten Verschiebung 
der Route „Startbahn 18 West König kurz/AMTIX kurz“ zu eruieren. 
 
Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen: 
 
a) Wie stehen die verschiedenen oben genannten Institutionen zu der 
angedachten Verschiebung?  
 
b) Soll die Alternativroute im Anfangsteil der bestehenden Route "DROPs“ 
von Startbahn 18 West König (kurz) nördlich parallel verlaufen? 
 
c) Wo sehen Sie die Ursachen, die diese (angestrebte) Verschiebung 
bisher verhindert haben? 
 
d) Wie hat die Stadt Darmstadt konkret diese Maßnahme bisher 
unterstützt?  
 
e) Wie unterstützt die Stadt Darmstadt diese Maßnahme derzeit und die 
nächsten Monate diesbezüglich? 
 
f) Wo sehen Sie Probleme, die dieser Umsetzung der Maßnahme 
Umfliegung des Siedlungsgebietes im Darmstädter Norden, im Jahr 
2017 im Wege stehen könnten?

3 
 
g) Was ist der letzte Stand der Diskussion diesbezüglich?  
 
h) Wann wurde das Thema zuletzt und mit welchem Ergebnis behandelt? 
  
i) Gibt es dazu einen aktuellen Bericht mit konkreter Information zur 
geplanten Maßnahme? Wenn ja bitten wir um Übermittlung des 
Berichts. 
 
j) Was will die Stadt Darmstadt tun, um diesen Prozess zu unterstützen 
bzw. schneller für die Bürger Darmstadts voran zu bringen? 
 
 
Für den Stadtverordneten Günter Zabel als Autor unterzeichenen 
  
Mit freundlichen Grüßen 
  
 
 
_____________________                  _____________________ 
Stellv. Fraktionsvorsitzender       Stellv. Fraktionsvorsitzender 
 
Prof. Dr. Wolfgang Schöhl                                                                                    Thomas Arend

Beratungsverlauf (3)

TOP 19.2
TOP 28.2
TOP 96.2

Orte (4)

  • Berliner Allee 1
  • Bad Nauheimer Straße 4
  • Haardtring
  • Luisenplatz 5

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2016/0036
Typ
Große Anfragen
Datum
22.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00