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V/0790/2013

Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00029 vom 08.04.2013 "Verrechnung der Kosten der Beseitigung der Fanaufkleber mit dem Zuschuss an den Verein SC Preußen Münster"

Vorlagen 15.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.11.2013, TOP 4.2

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Beschlussvorlage

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2260 Zeichen

Anregung Nr. 2013-00029 
>>> <  08.04.2013 12:34 >>> 
Auf dem WWW-Server wurde am 8. 4. 2013 um 12.34 Uhr   
folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben:  
  
 
Name:  
Vorname:  
Adresse:  
Ort:  
Telefon:  
E-Mail:   
  
Adressat:  
Rat der Stadt Münster 
 
  
Anregung/ Antrag: 
  
Die städtischen Förderzahlungen an den SCP mögen künftig um den Betrag  
gekürzt werden, der für die Entfernung sog. "Fanaufkleber" anfällt.  
  
Formel: Angedachte Förderung - Entfernungskosten = Ausgezahlte Förderung  
 
 
Begründung: 
  
Sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren,  
  
in der Presse war in den vergangenen Wochen zu lesen, dass die Beklebung  
von Straßenschildern zunimmt, oft mit "Fanaufklebern" (wieso nennt man  
einen Straftäter nach § 303 StGB eigentlich "Fan"?) des SCP. Ferner wurde  
vermeldet, dass die Stadt dem SCP jährlich eine sechsstellige Summe zahlt  
(die nach Meinung einiger sogar deutlich höher ausfallen sollte als  
bisher).  
  
Es liegt doch nahe, den SCP an den Kosten der Entfernung dieser Aufkleber  
zu beteiligen. Eine ordnungsrechtlicher Kostenersatz- oder zivilrechtlicher  
Schadensersatzanspruch dürfte zwar nicht bestehen, solange der SCP nicht  
zum Bekleben öffentlich aufruft.   
  
Aber es steht der Stadt Münster natürlich frei, ihre freiwillige  
Förderzahlung an den SCP zu kürzen. Das dürfte den SCP dazu ermutigen,  
seine Anhänger öffentlich zum Unterlassen des Beklebens aufzurufen. Das tut  
er - nach meiner distanzierten Wahrnehmung über die Presse - bislang nicht.  
Bestenfalls wird das Bekleben bei den Anhängern künftig sozial geächtet,  
nach dem Motto "He, lass das, sonst fehlen gleich wieder 20 Euro in der  
Kasse für die Spielergehälter".   
  
Die Stadt darf ihre Zahlung - rechtlich - ohne Begründung kürzen. Politisch  
könnte die Akzeptanz der Kürzung erhöht werden, indem bei der Entfernung  
der Aufkleber protokolliert wird, ob diese dem SCP zuzuordnen sind (über  
den Daumen: grün-weiß, schwarze Beschriftung wie "Preußen", "Münster",  
"Monasteria" oder "Ultra", Adlerwappen). Der Protokollierungsaufwand dürfte  
recht gering sein. Die Reinigungseinsätze werden sicherlich ohnehin  
protokolliert, es genügt dann ein Kreuz in einer entsprechenden Spalte oder  
eine Strichliste.

Beschlussvorlage

2662 Zeichen

V/0790/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00029 vom 08.04.2013 "Verrechnung der Kosten der 
Beseitigung der Fanaufkleber mit dem Zuschuss an den Verein SC Preußen Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
13.11.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013 – 00029 „Die städtischen Förderzahlungen an den SC 
Preußen Münster mögen künftig um den Betrag gekürzt werden, der für die Entfernu ng sog. "F a-
naufkleber" anfällt“ wird nicht aufgegriffen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Reinigung der Verkehrszeichen wird regelmäßig durch beauftragte Firmen vorgeno mmen. So 
hat die Stadt z.B. im Mai 2013 ca. 1000 Verkehrszeichen nach Bedarf reinigen lassen. Diese 
Standardreinigung incl. Graffiti und Aufkleberentfernung verursacht Kosten, die deu tlich unter 
5.000 Euro liegen. Eine inhaltliche Zuordnung der diversen Aufkleber und Graffitis findet nicht statt. 
 
Hinsichtlich der Zahlungen im Zusammenhang mit dem SC Preu ßen Münster ist zu unterscheiden 
zwischen den Investitionszahlungen und dem jährlichen Betriebskostenzuschuss. 
 
Bei Investitionen in das städtische Stadion an der Hammer Straße übernimmt der SCP in der Re-
gel per Zuschussvertrag die  Bauherrenfunktion. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme geht das 
neu geschaffene Vermögen in den Besitz der Stadt Münster über. 
 
Der jährliche Betriebskostenzuschuss ergibt sich aus dem Überlassungsvertrag. Mit diesem Ve r-
trag überlässt die Stadt Münster dem Verein das städtische S tadion an der Hammer Straße zur 
ständigen Betreuung und geregelten Nutzung durch den Verein SCP. Die für diesen Zweck berei t-
gestellten Finanzmittel sind ausschließlich für den Betrieb und die Unterha ltung des Stadions zu 
verwenden. Der Verein führt einen Verwendungsnachweis, in dem alle vertraglich zu erbringenden 
Leistungen, insbesondere der Bereich der Bauunterhaltung nach Art und Umfang ei nschließlich 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0790/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0790/2013 
Kostenaufstellung aufgeführt werden. Unter Beachtung dieser vertraglichen Regelu ngen scheidet 
eine Verrechnung mit den Kosten zur Beseitigung der „SCP-Fanaufkleber“ aus. 
 
Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, der Anregung nicht zu folgen.  
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00029

Beratungsverlauf (3)

12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2013 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2013 Rat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0790/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37