V/0790/2013
Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00029 vom 08.04.2013 "Verrechnung der Kosten der Beseitigung der Fanaufkleber mit dem Zuschuss an den Verein SC Preußen Münster"
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Anregung Nr. 2013-00029 >>> < 08.04.2013 12:34 >>> Auf dem WWW-Server wurde am 8. 4. 2013 um 12.34 Uhr folgende Anregung nach § 24 Gemeindeordnung aufgegeben: Name: Vorname: Adresse: Ort: Telefon: E-Mail: Adressat: Rat der Stadt Münster Anregung/ Antrag: Die städtischen Förderzahlungen an den SCP mögen künftig um den Betrag gekürzt werden, der für die Entfernung sog. "Fanaufkleber" anfällt. Formel: Angedachte Förderung - Entfernungskosten = Ausgezahlte Förderung Begründung: Sehr geehrte Ratsdamen und Ratsherren, in der Presse war in den vergangenen Wochen zu lesen, dass die Beklebung von Straßenschildern zunimmt, oft mit "Fanaufklebern" (wieso nennt man einen Straftäter nach § 303 StGB eigentlich "Fan"?) des SCP. Ferner wurde vermeldet, dass die Stadt dem SCP jährlich eine sechsstellige Summe zahlt (die nach Meinung einiger sogar deutlich höher ausfallen sollte als bisher). Es liegt doch nahe, den SCP an den Kosten der Entfernung dieser Aufkleber zu beteiligen. Eine ordnungsrechtlicher Kostenersatz- oder zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch dürfte zwar nicht bestehen, solange der SCP nicht zum Bekleben öffentlich aufruft. Aber es steht der Stadt Münster natürlich frei, ihre freiwillige Förderzahlung an den SCP zu kürzen. Das dürfte den SCP dazu ermutigen, seine Anhänger öffentlich zum Unterlassen des Beklebens aufzurufen. Das tut er - nach meiner distanzierten Wahrnehmung über die Presse - bislang nicht. Bestenfalls wird das Bekleben bei den Anhängern künftig sozial geächtet, nach dem Motto "He, lass das, sonst fehlen gleich wieder 20 Euro in der Kasse für die Spielergehälter". Die Stadt darf ihre Zahlung - rechtlich - ohne Begründung kürzen. Politisch könnte die Akzeptanz der Kürzung erhöht werden, indem bei der Entfernung der Aufkleber protokolliert wird, ob diese dem SCP zuzuordnen sind (über den Daumen: grün-weiß, schwarze Beschriftung wie "Preußen", "Münster", "Monasteria" oder "Ultra", Adlerwappen). Der Protokollierungsaufwand dürfte recht gering sein. Die Reinigungseinsätze werden sicherlich ohnehin protokolliert, es genügt dann ein Kreuz in einer entsprechenden Spalte oder eine Strichliste.
Beschlussvorlage
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V/0790/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00029 vom 08.04.2013 "Verrechnung der Kosten der Beseitigung der Fanaufkleber mit dem Zuschuss an den Verein SC Preußen Münster" Beratungsfolge 12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.11.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013 – 00029 „Die städtischen Förderzahlungen an den SC Preußen Münster mögen künftig um den Betrag gekürzt werden, der für die Entfernu ng sog. "F a- naufkleber" anfällt“ wird nicht aufgegriffen. Begründung: Die Reinigung der Verkehrszeichen wird regelmäßig durch beauftragte Firmen vorgeno mmen. So hat die Stadt z.B. im Mai 2013 ca. 1000 Verkehrszeichen nach Bedarf reinigen lassen. Diese Standardreinigung incl. Graffiti und Aufkleberentfernung verursacht Kosten, die deu tlich unter 5.000 Euro liegen. Eine inhaltliche Zuordnung der diversen Aufkleber und Graffitis findet nicht statt. Hinsichtlich der Zahlungen im Zusammenhang mit dem SC Preu ßen Münster ist zu unterscheiden zwischen den Investitionszahlungen und dem jährlichen Betriebskostenzuschuss. Bei Investitionen in das städtische Stadion an der Hammer Straße übernimmt der SCP in der Re- gel per Zuschussvertrag die Bauherrenfunktion. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme geht das neu geschaffene Vermögen in den Besitz der Stadt Münster über. Der jährliche Betriebskostenzuschuss ergibt sich aus dem Überlassungsvertrag. Mit diesem Ve r- trag überlässt die Stadt Münster dem Verein das städtische S tadion an der Hammer Straße zur ständigen Betreuung und geregelten Nutzung durch den Verein SCP. Die für diesen Zweck berei t- gestellten Finanzmittel sind ausschließlich für den Betrieb und die Unterha ltung des Stadions zu verwenden. Der Verein führt einen Verwendungsnachweis, in dem alle vertraglich zu erbringenden Leistungen, insbesondere der Bereich der Bauunterhaltung nach Art und Umfang ei nschließlich Vorlagen-Nr.: V/0790/2013 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 15.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0790/2013 Kostenaufstellung aufgeführt werden. Unter Beachtung dieser vertraglichen Regelu ngen scheidet eine Verrechnung mit den Kosten zur Beseitigung der „SCP-Fanaufkleber“ aus. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, der Anregung nicht zu folgen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2013-00029
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0790/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37