2112/2021
Errichtung eines Denkmals auf dem "Naumannplatz" in Köln-Riehl
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
1447 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2112/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Errichtung eines Denkmals auf dem „Naumannplatz“ in Köln-Riehl Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mit- telfreigabebeschluss nichts im Wege steht. Beschluss: Auf dem Platz an der Naumannstraße (genannt Naumannplatz) in Köln-Riehl wird ein Denkmal zur Würdigung von Leben und Werk von Manfred Faber, des Architekten der Naumannsiedlung, errichtet. Hierzu wird ein Wettbewerb ausgeschrieben. Durch das Denkmal soll sowohl Manfred Faber als herausragender Architekt gewürdigt, als auch auf den Holocaust Bezug genommen werden, dem Manfred Faber zum Opfer gefallen ist. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 07.05.2021 gez. Dr. Siebert gez. Schmitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0731/2021 wird verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Naumannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2112/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.06.2021
- Erstellt
- 01.06.2021 14:12