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AFO/0011/2021

Hegerskamp, Mauritz-Ost - Verkehrsberuhigung

Anfrage in der BV Ost 18.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 03.11.2022, TOP 8.3

Stellungnahme zur AFO/0011/2021 (nicht barrierefrei)

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Originalanfrage AFO/0011/2021

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Stellungnahme_AFO/0011/2021 vom 03.01.2024

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Zwischenmitteilung Amt32 vom 10.06.2021

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Stellungnahme zur AFO/0011/2021 (nicht barrierefrei)

3859 Zeichen

32.12.0010 08.09.2022
Frau Kopp 3220

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

12, Sep. 2022

wu 1

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Dezerment I
Eing. 07. SEP. 2022

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.22

REISEN Maulazsat, NErRSDEERSTANGENG

; ] 01112021 ar Bündnis 0/ Die Grünen / GAL-Fraktion in der
n a ister-Ost v vom 14.05 2021 ;

Es wird beantragt, auf dem Hegerskamp verkehrsberuhigende Maßnahmen anzuordnen und
den Verkehr auf Anwohnende und den Lieferverkehr zu beschränken.

Verkehrsberuhigung:

Der Hegerskamp ist eine Wohnstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone. Erschlossen wird die
Straße durch die Schmittingheide und die Wolbecker Straße. Es gilt die Rechts-vor-Links-
Regelung. An geraden Teilstücken des Hegerskamps sind bereits Freiburger Kegel zur
Geschwindigkeitsdämpfung aufgestellt. Fahrzeuge werden teils in Parkbuchten, aber auch auf
der Fahrbahn abgestellt.

Es wird angeregt, in den Kurvenbereichen, die Verkehrssituation durch die Anordnung von
Halteverboten zu verbessern. Hier käme lediglich die Anordnung eines Haltverbots in Frage.
Dies wäre im Sinne einer guten Übersichtlichkeit der Straße, führt aber auch dazu, dass
Fahrzeuge dort zügiger fahren und die Straße insgesamt für den Durchgangsverkehr
attraktiver wird. Daher wird davon abgesehen, hier Haltverbote anzuordnen.

Eine Verkehrszählung ergab, dass 85 % aller Fahrzeuge eine:Geschwindigkeit von bis zu 33,5
km/h fahren. Dieser Wert übersteigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h leicht.
Im Vergleich zu anderen Tempo-30-Zonen ist die Überschreitung eher niedrig. In der
gemeinsamen Messstellenbesprechung der Bußgeldstelle mit der Polizei wurde beschlossen,
angesichts der nur leichten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der
knappen Überwachungskapazitäten sowie der Tatsache, dass es auf dem Hegerskamp
innerhalb der letzten drei Jahre keine geschwindigkeitsbezogenen Unfälle gab, auf die
Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessstelle zu verzichten.

Anliegerstraße

j R Es wurde angeregt, den Hegerskamp auf den Anwohner- und Lieferverkehr zu beschränken.
Dies’ bedeutet eine Ausweisung der Straße mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für
Kraftfahrzeuge) der Straßenverkehrsordnüng (StVO) mit dem Zusatz "Anlieger frei“.

Der Bebauungsplan: Nr. 181 setzt die Nutzung der: Straße Hegerskamp als öffentliche
Verkehrsfläche fest. Somit wurde der Hegerskamp dem Bebauungsplan entsprechend für den
"öffäntlichen Straßenverkehr gemäß $ 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) gewidmet
und steht so zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung: Eine Beschränkung auf
bestimmte Verkehrsteilnehmende (hier Anlieger) ist nach der Widmung nicht vorgesehen.

Eine Straße für den Anliegerverkehr zu beschränken, stellt einen massiven Eingriff in die
Rechte Dritter dar, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Anlieger des Hegerskamps
beispielsweise durch ein zu hohes Verkehrsaufkommen über ein hinnehmbares Maß belastet
wären. Im Rahmen der Verkehrszählung wurde eine Tagesbelastung von nur 432 Fahrzeugen
registriert. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen können Wohnstraßen eine
Verkehrsmenge von bis zu 400 Fahrzeugen in der Spitzenstunde aufnehmen. Somit ist ein
Verkehrsverbot für Nicht-Anlieger auf dem Hegerskamp nach der StVO derzeit nicht
gerechtfertigt. u

In einem persönlichen Gespräch zum Thema „Anliegerstraße auf dem Hegerskamp“ hat Herr
Bezirksbürgermeister Spangenberg mit Frau Kopp besprochen, dass im nächsten Jahr eine
erneute Verkehrszählung veranlasst werden könnte, falls die Anwohnenden den Eindruck
bekommen, dass sich die Verkehrsbelastung nochmals erhöht hat. Für diesen Fall bitte ich um
eine entsprechende Nachricht im nächsten Jahr, damit die Verkehrszählung durchgeführt und
der Bezirksvertretung das Ergebnis mitgeteilt werden kann.

ul Vechtel
/Amtsleiter
/

/

Originalanfrage AFO/0011/2021

2935 Zeichen

AFO/0011/2021

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

Grüne-Fraktion
Bezirksvertretung Münster-Ost

www. gruene-muenster-ost.de
An die
Verwaltung
Stadtbezirk Münster-Ost
Herrn Benedikt Spangenberg
Vennemannstraße 5

48157 Münster
14.05.2021

Anfrage an die Verwaltung
Hegerskamp, Mauritz-Ost -Verkehrsberuhigung

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und zur Reduzierung des Lärmpegels
im Wohngebiet bitten wir die Verwaltung zu prüfen, wie vermieden werden kann, dass der Hegerskamp
für KFZ als Abkürzung benutzt werden kann. Die Befahrung sollte nur von Radfahrer*innen und
Anlieger*innen und Versorgungs,-Liefer-und Handwerker*innen Fahrzeugen möglich sein.

Begründung

Der Hegerskamp im Stadtteil Mauritz-Ost ist eine Straße, die durch ein Wohngebiet verläuft und Teil
einer Tempo-30-Zone ist. Es handelt sich hierbei um eine Hufeisen-förmige Straßenführung. Die Zufahrt
ist von der Schmittingheide und von der Wolbeckerstrasse möglich. Schmittingheide endet an der
Kreuzung Wolbeckerstrasse mit einer Lichtzeichenanlage.

Zu geschäftigen Zeiten morgens und abends bildet sich hier ein Rückstau durch Fahrzeuge auf dem
Weg in Richtung Mondstrasse und in Richtung Wolbeck. Der Hegerskamp wird dann als alternative
Strecke genutzt um die Wartezeit bedingt durch die Ampel zu verkürzen. An der Margaretenkirche
biegen die Fahrzeuge dann rechts o der links ab auf die Wolbeckerstrasse. Auch in umgekehrter
Richtung von der Wolbeckerstrasse wird der Hegerskamp zur Umfahrung der Ampelanlage benutzt.

Das Verkehrsaufkommen ist sehr hoch und Bewohner*innen im direkten Straßenbereich sind durch die
Lärmbelastung gestört. Zudem wird die Geschwindigkeit von 30 km/h in vielen Fällen nicht eingehalten.

Vor diesem Hintergrund kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Hier zu nennen sind der
Bereich Schmittingheide und Hegerskamp, wo sich die Paul-Schneider-Kita befindet. Außerdem queren
dort Radfahrer aus beiden Fahrtrichtungen den Hegerskamp. Im weiteren Verlauf des Hegerskamps
folgen zwei unübersichtliche Kurven mit parkenden Autos.Das Teilstück zur Wolbeckerstrasse ist sehr
eng und einseitig zugeparkt. Hier kommt es zu Engpässen. Dieses ist für Fahrradfahrer*innen kritisch,
entgegenkommende Fahrzeuge müssen ausweichen oder zurücksetzen. Für ein dicht bebautes
Wohngebiet mit vielen Kindern ist dieser Zustand unhaltbar.

Wir bitten die Verwaltung der Stadt Münster zu prüfen, wie der Verkehr beschränkt SEHE kann auf
Anwohnende und Lieferverkehr im Sinne der Straßenverkehrssicherheit und des Schutzes der
Anwohner*innen wie oben beschrieben. Eine Berichterstattung erbitten wir zeitnah an die
Bezirksvertretung Münster-Ost.

Beste Grüße
Bündnis 90/Die Grünen
Meinolf Sellerberg (Fraktionsvorsitzender) Benedikt Spangenberg (Fraktionsmitglied)

Monika Pander (stellvertretende Fraktionsvorsitzende) Dr. Bodo Kensmann (Fraktionsmitglied)

Sönke Schriever (Fraktionsmitglied) Renate Paschert (Fraktionsmitglied)

Stellungnahme_AFO/0011/2021 vom 03.01.2024

1527 Zeichen

32.12.0014 03.01.2024
Frau Grüber 3283

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Stadt M Unst
er

Amt für Bürger- und Ratsservi

Bezirksverwaltung Ost ”

10, Jan. 2024

über Eing. 08. JAN. 2024

Herrn Stadtrat Heuer

über
33,22

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, auf dem Hegerskamp verkehrsberuhigende
Maßnahmen anzuordnen und den Verkehr auf Anwohnende zu beschränken. Mit
Beantwortung Ihrer Anfrage am 06.09.2022 wurde zugesichert, im Jahr 2023 eine erneute
Verkehrszählung durchzuführen und die Situation neu zu bewerten.

Die erneute Verkehrszählung ergab, dass 85 % aller Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis
zu 33 km/h fahren. Eine Veränderung zu den Ergebnissen aus dem Jahr 2022 hat sich nicht

ergeben.

Eine Straße für den Anliegerverkehr zu beschränken, stellt einen massiven Eingriff in die
Rechte Dritter dar, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Anlieger des Hegerskamps
beispielsweise durch ein zu hohes Verkehrsaufkommen über ein hinnehmbares Maß belastet
wären. Im Rahmen der Verkehrszählung wurde eine Belastung von nur 79 Fahrzeugen in der
Stunde gemessen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen können
Wohnstraßen eine Verkehrsmenge von bis zu 400 Fahrzeugen in der Spitzenstunde
aufnehmen. Somit ist ein Verkehrsverbot für Nicht-Anlieger auf dem Hegerskamp nach der
StVO derzeit nicht gerechtfertigt.

Im Ergebnis sind keine zusätzlichen verkehrssichernden Maßnahmen erforderlich. Die
Straßenverkehrsbehörde sieht den Antrag hiermit als erledigt an.

Pr

bert Vechtel
Amtsleiter

Zwischenmitteilung Amt32 vom 10.06.2021

443 Zeichen

32.12.0014 10.06.2021
Frau Kopp 3220

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

über
Herrn Stadtrat Heuer v

über
33.22

Es wird beantragt, für den Hegerskamp verkehrsberuhigende Maßnahmen anzuordnen.

Die Prüfung des Antrags erfolgt ämterübergreifend. Es ist beabsichtigt, eine Verkehrszählung
durchzuführen. Leider gibt es für die Durchführung eine Warteliste. Daher wird die
Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen.

3

‚Norbert Vechtel

nn

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.3 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wolbecker Straße
  • Hegerskamp
  • Schmittingheide
  • Vennemannstraße 5
  • Mondstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFO/0011/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
18.05.2021
Erstellt
18.05.2021 17:36