AFO/0011/2021
Hegerskamp, Mauritz-Ost - Verkehrsberuhigung
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Stellungnahme zur AFO/0011/2021 (nicht barrierefrei)
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32.12.0010 08.09.2022 Frau Kopp 3220 Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 12, Sep. 2022 wu 1 An die Bezirksvertretung Münster-Ost Dezerment I Eing. 07. SEP. 2022 über Herrn Stadtrat Heuer über 33.22 REISEN Maulazsat, NErRSDEERSTANGENG ; ] 01112021 ar Bündnis 0/ Die Grünen / GAL-Fraktion in der n a ister-Ost v vom 14.05 2021 ; Es wird beantragt, auf dem Hegerskamp verkehrsberuhigende Maßnahmen anzuordnen und den Verkehr auf Anwohnende und den Lieferverkehr zu beschränken. Verkehrsberuhigung: Der Hegerskamp ist eine Wohnstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone. Erschlossen wird die Straße durch die Schmittingheide und die Wolbecker Straße. Es gilt die Rechts-vor-Links- Regelung. An geraden Teilstücken des Hegerskamps sind bereits Freiburger Kegel zur Geschwindigkeitsdämpfung aufgestellt. Fahrzeuge werden teils in Parkbuchten, aber auch auf der Fahrbahn abgestellt. Es wird angeregt, in den Kurvenbereichen, die Verkehrssituation durch die Anordnung von Halteverboten zu verbessern. Hier käme lediglich die Anordnung eines Haltverbots in Frage. Dies wäre im Sinne einer guten Übersichtlichkeit der Straße, führt aber auch dazu, dass Fahrzeuge dort zügiger fahren und die Straße insgesamt für den Durchgangsverkehr attraktiver wird. Daher wird davon abgesehen, hier Haltverbote anzuordnen. Eine Verkehrszählung ergab, dass 85 % aller Fahrzeuge eine:Geschwindigkeit von bis zu 33,5 km/h fahren. Dieser Wert übersteigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h leicht. Im Vergleich zu anderen Tempo-30-Zonen ist die Überschreitung eher niedrig. In der gemeinsamen Messstellenbesprechung der Bußgeldstelle mit der Polizei wurde beschlossen, angesichts der nur leichten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der knappen Überwachungskapazitäten sowie der Tatsache, dass es auf dem Hegerskamp innerhalb der letzten drei Jahre keine geschwindigkeitsbezogenen Unfälle gab, auf die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessstelle zu verzichten. Anliegerstraße j R Es wurde angeregt, den Hegerskamp auf den Anwohner- und Lieferverkehr zu beschränken. Dies’ bedeutet eine Ausweisung der Straße mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) der Straßenverkehrsordnüng (StVO) mit dem Zusatz "Anlieger frei“. Der Bebauungsplan: Nr. 181 setzt die Nutzung der: Straße Hegerskamp als öffentliche Verkehrsfläche fest. Somit wurde der Hegerskamp dem Bebauungsplan entsprechend für den "öffäntlichen Straßenverkehr gemäß $ 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) gewidmet und steht so zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung: Eine Beschränkung auf bestimmte Verkehrsteilnehmende (hier Anlieger) ist nach der Widmung nicht vorgesehen. Eine Straße für den Anliegerverkehr zu beschränken, stellt einen massiven Eingriff in die Rechte Dritter dar, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Anlieger des Hegerskamps beispielsweise durch ein zu hohes Verkehrsaufkommen über ein hinnehmbares Maß belastet wären. Im Rahmen der Verkehrszählung wurde eine Tagesbelastung von nur 432 Fahrzeugen registriert. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen können Wohnstraßen eine Verkehrsmenge von bis zu 400 Fahrzeugen in der Spitzenstunde aufnehmen. Somit ist ein Verkehrsverbot für Nicht-Anlieger auf dem Hegerskamp nach der StVO derzeit nicht gerechtfertigt. u In einem persönlichen Gespräch zum Thema „Anliegerstraße auf dem Hegerskamp“ hat Herr Bezirksbürgermeister Spangenberg mit Frau Kopp besprochen, dass im nächsten Jahr eine erneute Verkehrszählung veranlasst werden könnte, falls die Anwohnenden den Eindruck bekommen, dass sich die Verkehrsbelastung nochmals erhöht hat. Für diesen Fall bitte ich um eine entsprechende Nachricht im nächsten Jahr, damit die Verkehrszählung durchgeführt und der Bezirksvertretung das Ergebnis mitgeteilt werden kann. ul Vechtel /Amtsleiter / /
Originalanfrage AFO/0011/2021
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AFO/0011/2021 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Grüne-Fraktion Bezirksvertretung Münster-Ost www. gruene-muenster-ost.de An die Verwaltung Stadtbezirk Münster-Ost Herrn Benedikt Spangenberg Vennemannstraße 5 48157 Münster 14.05.2021 Anfrage an die Verwaltung Hegerskamp, Mauritz-Ost -Verkehrsberuhigung Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und zur Reduzierung des Lärmpegels im Wohngebiet bitten wir die Verwaltung zu prüfen, wie vermieden werden kann, dass der Hegerskamp für KFZ als Abkürzung benutzt werden kann. Die Befahrung sollte nur von Radfahrer*innen und Anlieger*innen und Versorgungs,-Liefer-und Handwerker*innen Fahrzeugen möglich sein. Begründung Der Hegerskamp im Stadtteil Mauritz-Ost ist eine Straße, die durch ein Wohngebiet verläuft und Teil einer Tempo-30-Zone ist. Es handelt sich hierbei um eine Hufeisen-förmige Straßenführung. Die Zufahrt ist von der Schmittingheide und von der Wolbeckerstrasse möglich. Schmittingheide endet an der Kreuzung Wolbeckerstrasse mit einer Lichtzeichenanlage. Zu geschäftigen Zeiten morgens und abends bildet sich hier ein Rückstau durch Fahrzeuge auf dem Weg in Richtung Mondstrasse und in Richtung Wolbeck. Der Hegerskamp wird dann als alternative Strecke genutzt um die Wartezeit bedingt durch die Ampel zu verkürzen. An der Margaretenkirche biegen die Fahrzeuge dann rechts o der links ab auf die Wolbeckerstrasse. Auch in umgekehrter Richtung von der Wolbeckerstrasse wird der Hegerskamp zur Umfahrung der Ampelanlage benutzt. Das Verkehrsaufkommen ist sehr hoch und Bewohner*innen im direkten Straßenbereich sind durch die Lärmbelastung gestört. Zudem wird die Geschwindigkeit von 30 km/h in vielen Fällen nicht eingehalten. Vor diesem Hintergrund kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Hier zu nennen sind der Bereich Schmittingheide und Hegerskamp, wo sich die Paul-Schneider-Kita befindet. Außerdem queren dort Radfahrer aus beiden Fahrtrichtungen den Hegerskamp. Im weiteren Verlauf des Hegerskamps folgen zwei unübersichtliche Kurven mit parkenden Autos.Das Teilstück zur Wolbeckerstrasse ist sehr eng und einseitig zugeparkt. Hier kommt es zu Engpässen. Dieses ist für Fahrradfahrer*innen kritisch, entgegenkommende Fahrzeuge müssen ausweichen oder zurücksetzen. Für ein dicht bebautes Wohngebiet mit vielen Kindern ist dieser Zustand unhaltbar. Wir bitten die Verwaltung der Stadt Münster zu prüfen, wie der Verkehr beschränkt SEHE kann auf Anwohnende und Lieferverkehr im Sinne der Straßenverkehrssicherheit und des Schutzes der Anwohner*innen wie oben beschrieben. Eine Berichterstattung erbitten wir zeitnah an die Bezirksvertretung Münster-Ost. Beste Grüße Bündnis 90/Die Grünen Meinolf Sellerberg (Fraktionsvorsitzender) Benedikt Spangenberg (Fraktionsmitglied) Monika Pander (stellvertretende Fraktionsvorsitzende) Dr. Bodo Kensmann (Fraktionsmitglied) Sönke Schriever (Fraktionsmitglied) Renate Paschert (Fraktionsmitglied)
Stellungnahme_AFO/0011/2021 vom 03.01.2024
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32.12.0014 03.01.2024 Frau Grüber 3283 An die Bezirksvertretung Münster-Ost Stadt M Unst er Amt für Bürger- und Ratsservi Bezirksverwaltung Ost ” 10, Jan. 2024 über Eing. 08. JAN. 2024 Herrn Stadtrat Heuer über 33,22 Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, auf dem Hegerskamp verkehrsberuhigende Maßnahmen anzuordnen und den Verkehr auf Anwohnende zu beschränken. Mit Beantwortung Ihrer Anfrage am 06.09.2022 wurde zugesichert, im Jahr 2023 eine erneute Verkehrszählung durchzuführen und die Situation neu zu bewerten. Die erneute Verkehrszählung ergab, dass 85 % aller Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 33 km/h fahren. Eine Veränderung zu den Ergebnissen aus dem Jahr 2022 hat sich nicht ergeben. Eine Straße für den Anliegerverkehr zu beschränken, stellt einen massiven Eingriff in die Rechte Dritter dar, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Anlieger des Hegerskamps beispielsweise durch ein zu hohes Verkehrsaufkommen über ein hinnehmbares Maß belastet wären. Im Rahmen der Verkehrszählung wurde eine Belastung von nur 79 Fahrzeugen in der Stunde gemessen. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen können Wohnstraßen eine Verkehrsmenge von bis zu 400 Fahrzeugen in der Spitzenstunde aufnehmen. Somit ist ein Verkehrsverbot für Nicht-Anlieger auf dem Hegerskamp nach der StVO derzeit nicht gerechtfertigt. Im Ergebnis sind keine zusätzlichen verkehrssichernden Maßnahmen erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde sieht den Antrag hiermit als erledigt an. Pr bert Vechtel Amtsleiter
Zwischenmitteilung Amt32 vom 10.06.2021
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32.12.0014 10.06.2021 Frau Kopp 3220 An die Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer v über 33.22 Es wird beantragt, für den Hegerskamp verkehrsberuhigende Maßnahmen anzuordnen. Die Prüfung des Antrags erfolgt ämterübergreifend. Es ist beabsichtigt, eine Verkehrszählung durchzuführen. Leider gibt es für die Durchführung eine Warteliste. Daher wird die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen. 3 ‚Norbert Vechtel nn
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Wolbecker Straße
- Hegerskamp
- Schmittingheide
- Vennemannstraße 5
- Mondstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFO/0011/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 18.05.2021 17:36